Wichtige Hinweise zu den nachstehenden Finanzinformationen



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Important Notices This publication is not being issued in the United States of America and should not be distributed to United States persons or publications with a general circulation in the United States. This document does not constitute an offer or invitation to subscribe for, exchange or purchase any securities. In addition, the securities of Meyer Burger Technology AG and of 3S Industries AG have not been and will not be registered under the United States Securities Act of 1933, as amended (the «Securities Act»), or any state securities laws and may not be offered, sold or delivered within the United States or to U.S. persons absent from registration under or an applicable exemption from the registration requirements of the Securities Act or any state securities laws. The information contained in this communication does not constitute an offer of securities to the public in the United Kingdom within the meaning of the Public Offers of Securities Regulations 1995. No prospectus offering securities to the public will be published in the United Kingdom. Persons receiving this communication in the United Kingdom should not rely on it or act on it in any way. The information contained herein shall not constitute an offer to sell or the solicitation of an offer to buy, nor shall there be any delivery of the securities referred to herein, in any jurisdiction in which such delivery would be unlawful. Der Kotierungsprospekt vom 15. Januar 2010 der Meyer Burger Technology AG dient ausschliesslich der Kotierung der im Rahmen der Fusion bzw. des damit verbundenen Aktiensplits geschaffenen Namenaktien. Dieser Prospekt stellt kein Angebot zum Kauf, Verkauf oder Umtausch und keine Aufforderung zur Zeichnung von Namenaktien dar und gilt nicht als Emissionsprospekt im Sinne von Art. 652a OR, sondern ausschliesslich als Kotierungsprospekt im Sinne von Art. 27 des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange. Die Verteilung dieses Prospekts und der Kauf oder Umtausch von Namenaktien sind in bestimmten Ländern eingeschränkt. Personen, die in den Besitz dieses Prospekts gelangen, werden von der Gesellschaft aufgefordert, sich über solche Einschränkungen zu informieren und sie einzuhalten.

Wichtige Hinweise zu den nachstehenden Finanzinformationen Die im nachstehenden Prospektteil enthaltenen geprüften Jahresrechnungen der Gesellschaft per 31. Dezember 2008 und per 31. Dezember 2007 wurden gemäss den Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts erstellt. Die geprüften konsolidierten Jahresrechnungen der Gesellschaft per 31. Dezember 2008 und per 31. Dezember 2007 wurden gemäss den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Die ungeprüfte konsolidierte Halbjahresrechnung der Gesellschaft per 30. Juni 2009 wurde erstmalig in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wobei die Standards IAS 34 Zwischenberichterstattung und IFRS1 "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards" angewendet wurden. Die Gesellschaft hat beschlossen, die konsolidierte Jahresrechnung per 31. Dezember 2009 in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS zu erstellen. Die im nachstehenden Prospektteil enthaltenen geprüften Jahresrechnungen der 3S per 31. Dezember 2008 und per 31. Dezember 2007 wurden gemäss den Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts erstellt. Die geprüften konsolidierten Jahresrechnungen der 3S per 31. Dezember 2008 und per 31. Dezember 2007 wurden gemäss den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Die prüferisch durchgesehene konsolidierte Halbjahresrechnung der 3S per 30. Juni 2009 wurde gemäss Swiss GAAP FER 12 erstellt. Die im nachstehenden Prospektteil enthaltene prüferisch durchgesehene Pro-Forma- Jahresrechnung der Gesellschaft per 31. Dezember 2008 und die ungeprüfte Pro-Forma- Halbjahresrechnung der Gesellschaft per 30. Juni 2009 basiert auf den historischen konsolidierten Abschlüssen der Gesellschaft, der Diamond Wire Technology, LLC., welche nicht im nachstehenden Prospektteil enthalten sind, und der 3S für die entsprechenden Zeiträume bzw. Zeitpunkte, um die Auswirkungen darzustellen, als ob die Fusion mit der 3S und die Akquisition des Geschäfts von Diamond Wire Technology, LLC. bereits per 1. Januar 2008 bzw. per 1. Januar 2009 erfolgt wäre. Die Pro-Forma- Finanzinformationen wurden gemäss den Kotierungsvorschriften der SIX Swiss Exchange erstellt und stimmen daher nicht notwendigerweise mit anderen Vorschriften oder Rechnungslegungsstandards zur Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen überein. Für weitere Informationen wird auf die Pro- Forma-Finanzinformationen auf den Seiten F-86 bis F-104 verwiesen. Die im nachstehenden Prospektteil enthaltenen Pro-Forma-Finanzinformationen enthalten keine Aussage über die künftige, konsolidierte Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft Die im nachstehenden Prospektteil enthaltenen Pro-Forma-Finanzinformationen enthalten keine Aussage über die künftige, konsolidierte Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft nach Vollzug der Fusion mit der 3S und der Akquisition des Geschäfts von Diamond Wire Technology, LLC. Die Pro-Forma-Finanzinformationen wurden auf der Basis der historischen konsolidierten Abschlusse der Gesellschaft, der Diamond Wire Technology, LLC., und der 3S erstellt und enthalten verschiedene Annahmen und Anpassungen im Hinblick auf die Gesellschaft nach Vollzug der Fusion mit der 3S und der Akquisition des Geschäfts von Diamond Wire Technology, LLC. Die Grundlagen und Informationen, auf welchen die Annahmen und Anpassungen gemacht worden sind, sind vorläufiger Natur, und solche Annahmen und Anpassungen sind regelmassig schwierig zu treffen und können daher unzutreffend sein. Die tatsächliche konsolidierte Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft nach Vollzug der Fusion mit der 3S und der Akquisition des Geschäfts von Diamond Wire Technology, LLC kann daher von den im Prospekt enthaltenen (ungeprüften) Pro-Forma-Finanzzahlen abweichen. Für die Pro-Forma-Finanzinformationen siehe Seiten F-86 bis F-104.

Index zur finanziellen Berichterstattung Finanzielle Berichterstattung Meyer Burger Konsolidierte Halbjahresrechnung von Meyer Burger per 30. Juni 2009 (ungeprüft) Konzernbilanz.................................................................... F-3 Konzernerfolgsrechnung............................................................. F-4 Sonstige Gesamtergebnisbestandteile.................................................. F-5 Verkürzte konsolidierte Konzerngeldflussrechnung......................................... F-6 Konsolidierter Eigenkapitalnachweis.................................................... F-7 Verkürzter Anhang zur Konzernrechnung................................................ F-8 Konzernrechnung von Meyer Burger per 31. Dezember 2008 (geprüft) Konzernbilanz.................................................................... F-26 Konzernerfolgsrechnung............................................................. F-27 Konsolidierte Geldflussrechnung....................................................... F-28 Konsolidierter Eigenkapitalnachweis.................................................... F-29 Anhang zur Konzernrechnung........................................................ F-30 Bericht der Revisionsstelle........................................................... F-49 Jahresrechnung der Meyer Burger Technology AG per 31. Dezember 2008 (geprüft) Bilanz........................................................................... F-51 Erfolgsrechnung................................................................... F-52 Anhang zur Jahresrechnung.......................................................... F-53 Antrag des Verwaltungsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns.......................... F-55 Bericht der Revisionsstelle........................................................... F-56 Finanzielle Berichterstattung 3S Gruppe Konsolidierte Halbjahresrechnung der 3S Gruppe per 30. Juni 2009 (prüferisch durchgesehen) Konzernbilanz.................................................................... F-58 Konzernerfolgsrechnung............................................................. F-59 Eigenkapitalnachweis............................................................... F-60 Anhang zur Konzernrechnung........................................................ F-61 Review Bericht.................................................................... F-62 F-1

Konzernrechnung der 3S Gruppe per 31. Dezember 2008 (geprüft) Konzernbilanz.................................................................... F-63 Konzernerfolgsrechnung............................................................. F-64 Konzerngeldflussrechnung........................................................... F-65 Eigenkapitalnachweis............................................................... F-66 Anhang zur Konzernrechnung........................................................ F-67 Bericht der Revisionsstelle........................................................... F-79 Jahresrechnung der 3S Industries AG per 31. Dezember 2008 (geprüft) Bilanz........................................................................... F-80 Erfolgsrechnung................................................................... F-82 Anhang zur Jahresrechnung.......................................................... F-83 Antrag über die Verlustverrechnung.................................................... F-84 Bericht der Revisionsstelle........................................................... F-85 Pro-Forma-Finanzinformationen Pro-Forma-Halbjahresrechnung von Meyer Burger per 30. Juni 2009 (ungeprüft) Pro-Forma-Bilanz.................................................................. F-86 Pro-Forma-Erfolgsrechnung.......................................................... F-87 Erläuterungen..................................................................... F-88 Pro-Forma-Jahresrechnung von Meyer Burger per 31. Dezember 2008 (prüferisch durchgesehen) Pro-Forma-Bilanz.................................................................. F-96 Pro-Forma-Erfolgsrechnung.......................................................... F-97 Erläuterungen..................................................................... F-98 Review Bericht.................................................................... F-105 F-2

Finanzielle Berichterstattung Meyer Burger Konsolidierte Halbjahresrechnung von Meyer Burger per 30. Juni 2009 Konzernbilanz in TCHF 30.6.2009 31.12.2008 1.1.2008 Aktiven Umlaufvermögen Flüssige und geldnahe Mittel 75586 43739 67259 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 50959 54005 12818 Sonstige Forderungen 35314 35569 17969 Forderungen aus Ertragssteuern 1169 1329 Finanzanlagen 5 555 Warenvorräte 111927 149453 95651 Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte 1541 Total Umlaufvermögen 276 501 74.0% 284 651 71.4% 193 698 93.2% Anlagevermögen Finanzanlagen 1388 1212 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften 1643 Sachanlagen 19031 21761 11350 Immaterielle Anlagen 76388 91043 1022 Latente Ertragssteuerguthaben 244 108 87 Total Anlagevermögen 97 051 26.0% 114 124 28.6% 14 101 6.8% Total Aktiven 373 552 100.0% 398 776 100.0% 207 799 100.0% Passiven Fremdkapital Kurzfristiges Fremdkapital Finanzverbindlichkeiten 6 5029 1286 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17796 19434 45989 Anzahlungen von Kunden 109965 135891 71768 Sonstige Verbindlichkeiten 29093 30529 10920 Rückstellungen 7944 7386 2747 Kurzfristige Ertragssteuerverbindlichkeiten 13791 7504 1729 Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräusserung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten 600 Kurzfristiges Fremdkapital 179 194 48.0% 205 773 51.6% 134 439 64.7% Langfristiges Fremdkapital Finanzverbindlichkeiten 27480 35298 29 Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen 852 852 Latente Ertragssteuerverbindlichkeiten 26693 30801 5833 Sonstige Verbindlichkeiten 444 335 1 Langfristiges Fremdkapital 55 468 14.8% 67 286 16.9% 5 864 2.8% Total Fremdkapital 234 662 62.8% 273 058 68.5% 140 303 67.5% Eigenkapital Aktienkapital 1514 1513 1480 Kapitalreserven 52024 51966 31479 Reserve für aktienbasierte Vergütungen 4545 2681 693 Gewinnreserven 80983 68861 33844 Sonstige Reserven 176 696 Total Eigenkapital exkl. Minderheitsanteile 138 890 37.2% 125 717 31.5% 67 496 32.5% Minderheitsanteile Total Eigenkapital inkl. Minderheitsanteile 138 890 37.2% 125 717 31.5% 67 496 32.5% Total Passiven 373 552 100.0% 398 776 100.0% 207 799 100.0% F-3

Konzernerfolgsrechnung in TCHF 1.1. 30.6.2009 1.1. 30.6.2008 Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen 213 427 100.0% 192 694 100.0% Bestandesänderungen Halb und Fertigfabrikate sowie Maschinen vor Abnahme 59 303 61 799 Sonstiger Ertrag 3 917 11 785 Ertrag 158 041 266 278 Materialaufwand und Vorleistungen Dritter 81 657 190 188 Bruttogewinn 76 383 35.8% 76 090 39.5% Personalaufwand 31 268 29 529 Sonstiger Betriebsaufwand 20 882 16 474 Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 24 233 11.4% 30 088 15.6% Abschreibungen 11 045 10 391 Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 13 188 6.2% 19 696 10.2% Finanzertrag 6 412 648 Finanzaufwand 2 795 5 033 Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften 241 Ergebnis vor Steuern (EBT) 16 805 7.9% 15 553 8.1% Ertragssteuern 4 683 3 920 Ergebnis 12 123 5.7% 11 633 6.0% Davon zuzurechnen den Aktionären der Meyer Burger Technology AG 12 123 11 633 den Minderheiten Gewinn je Aktie unverwässert 4.01 3.87 verwässert 4.01 3.84 F-4

Sonstige Gesamtergebnisbestandteile in TCHF 1.1. 30.6.2009 1.1. 30.6.2008 Ergebnis 12 123 11 633 Sonstige Gesamtergebnisbestandteile: Währungsumrechnungsdifferenzen 872 110 Total sonstige Gesamtergebnisbestandteile 872 110 Gesamtergebnis 11 251 11 523 Davon zuzurechnen den Aktionären der Meyer Burger Technology AG 11 251 11 523 den Minderheiten F-5

Verkürzte konsolidierte Konzerngeldflussrechnung in TCHF 1.1. 30.6.2009 1.1. 30.6.2008 Ergebnis vor Steuern 16 805 15 553 Nicht liquiditätswirksame Erfolgsposten 3 225 15 975 Veränderung des Nettoumlaufvermögens 17 402 10 783 Geldfluss aus Betriebstätigkeit (operativer Cashflow) 37 433 20 745 Erwerb von Finanzanlagen (zur Veräusserung verfügbar und Darlehen) 218 Veräusserung von Finanzanlagen (zur Veräusserung verfügbar und Darlehen) 161 Erwerb von Sachanlagen 1 757 4 311 Veräusserung von Sachanlagen 507 75 Erwerb von immateriellen Anlagen 513 947 Erwerb von Tochtergesellschaften abzüglich übernommener flüssiger Mittel 37 399 Geldfluss aus Investitionstätigkeit 1 982 42 421 Kapitalerhöhungen (inkl. Agio) 59 Erwerb von eigenen Aktien 29 Veräusserung von eigenen Aktien 29 Aufnahme von (kurzfristigen) Finanzverbindlichkeiten 9 500 Rückzahlung von (kurzfristigen) Finanzverbindlichkeiten 5 024 18 Aufnahme von (langfristigen) Finanzverbindlichkeiten 1 170 3 569 Rückzahlung von (langfristigen) Finanzverbindlichkeiten 47 29 Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 3 841 13 021 Veränderung der flüssigen Mittel 31 610 8 655 Flüssige Mittel Anfang Periode 43 739 67 259 Währungsdifferenzen auf flüssigen Mitteln 237 112 Flüssige Mittel Ende Periode 75 586 58 492 F-6

Konsolidierter Eigenkapitalnachweis in TCHF Aktionäre der Meyer Burger Technology AG Aktienkapital Kapitalreserven Eigenkapital per 31.12.2007 nach Swiss GAAP FER 1480 31479 IFRS Anpassungen Eigenkapital per 1.1.2008 nach IFRS Anpassungen 1480 31479 Kapitalerhöhungen 33 20309 Aktienbasierte Vergütungen Gesamtergebnis Eigenkapital per 30.6.2008 1513 51788 Kapitalerhöhungen 132 Aktienbasierte Vergütungen Gesamtergebnis Umgliederungen 45 Eigenkapital per 31.12.2008 1513 51966 Kapitalerhöhungen 1 58 Erwerb von eigenen Aktien Veräusserung von eigenen Aktien Aktienbasierte Vergütungen Gesamtergebnis Eigenkapital per 30.6.2009 1514 52024 Aktionäre der Meyer Burger Technology AG Eigene Aktien Reserve für aktienbasierte Vergütungen Gewinnreserven Sonstige Reserven Währungsdifferenzen Total Eigenkapital exkl. Minderheitsanteile Minderheitsanteile Total Eigenkapital inkl. Minderheitsanteile 36961 23 69897 69897 693 3117 23 2401 2401 693 33844 67496 67496 20342 20342 846 846 846 11633 111 11522 11522 1539 45476 111 100206 100206 132 132 1188 1188 1188 23384 806 24190 24190 45 2681 68861 696 125717 125717 59 59 29 29 29 29 29 29 1864 1864 1864 12123 872 11251 11251 4545 80983 176 138890 138890 F-7

Verkürzter Anhang zur Konzernrechnung 1 Grundlegende Informationen Die Meyer Burger Technology AG ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts. Die Adresse des eingetragenen Firmensitzes lautet: Grabenstrasse 25, 6340 Baar, Schweiz. Die Meyer Burger Technology Namenaktie (MBTN) ist an der Schweizer Börse SIX in Zürich kotiert. Das Geschäftsjahr der Meyer Burger Technology AG umfasst die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Konzernwährung (Darstellungswährung) ist Schweizer Franken (CHF). Die Konzernrechnung wird in Tausend Schweizer Franken dargestellt. Die Meyer Burger Technology AG ist eine führende und weltweit aktive Technologiegruppe für innovative Systeme und Prozesse zur Bearbeitung von kristallinen und anderen hochwertigen Materialien. Die Maschinen, Kompetenzen und Technologien der verschiedenen Gruppengesellschaften werden in der Solarindustrie (Photovoltaik), der Halbleiter- und der Optikindustrie eingesetzt. In diesen drei Absatzmärkten sind dünnste Wafer aus Silizium, Saphir oder anderen Kristallen zur Herstellung von Solarmodulen, Schaltkreisen oder hochleistungs-led s notwendig. Kernkompetenzen der Gruppe sind eine ganze Palette von Produktionsprozessen, Anlagen und Systemen, die innerhalb der Wertschöpfungskette in der Herstellung von hochwertigen Wafern angewendet werden. Das umfassende Produktangebot wird durch ein weltweites Servicenetzwerk mit Ersatz- und Verschleissteilen, Verbrauchsmaterial, Berillungsservice, Prozess-Know-how, Wartung, Kundendienst, Schulung und weitere Dienstleistungen abgerundet. Als global tätiges Unternehmen ist die Gruppe geografisch in Europa, Asien und Nordamerika in den jeweiligen Schlüsselmärkten aktiv vertreten. Der vorliegende konsolidierte Halbjahresabschluss der Meyer Burger Gruppe wurde am 21. August 2009 vom Verwaltungsrat zur Veröffentlichung freigegeben. 2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die bei der Erstellung des vorliegenden konsolidierten Abschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Grundsätze wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nicht anderes angegeben wird. 2.1 Grundlagen der Rechnungslegung Der konsolidierte Halbjahresabschluss der Meyer Burger Gruppe wurde im Berichtsjahr 2009 erstmalig in Übereinstimmung mit IFRS erstellt. Die Standards IAS 34 «Zwischenberichterstattung» und IFRS 1 «Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards» wurden angewendet. Die Bestandteile des vorliegenden Abschlusses werden in verkürzter Form dargestellt. Die finanziellen Einflüsse auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage sowie die Geldflüsse der Gruppe, welche aus der Umstellung der Rechnungslegung von Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) auf IFRS resultieren, sind in Abschnitt 3 dargestellt. Der konsolidierte Halbjahresabschluss der Meyer Burger Gruppe wurde bis zum 31. Dezember 2008 in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER erstellt. Diese Rechnungslegungsgrundsätze weichen in gewissen Bereichen von IFRS ab. Die Erstanwendung von IFRS erfolgte per 1. Januar 2009. Für die Erstellung der Halbjahresrechnung per 30. Juni 2009 wurden die Rechnungslegungsgrundsätze vollständig gemäss IFRS überarbeitet. Im Rahmen der Umstellung auf IFRS wurden auch die Vergleichsinformationen aus dem Berichtsjahr 2008 den neuen Grundsätzen angepasst. Die Aufstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung erfolgt auf der Basis der historischen Anschaffungskosten, eingeschränkt durch die Marktwertbewertung von zur Veräusserung verfügbaren Finanzinstrumenten sowie durch die erfolgswirksame Marktwertbewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten inklusive derivativer Finanzinstrumente. Die Erstellung der konsolidierten Halbjahresrechnung in Übereinstimmung mit IFRS bedingt die Anwendung von Schätzungen und Managementbeurteilungen, welche die ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Offenlegung von Eventualverbindlichkeiten und -forderungen in F-8

der Berichtsperiode beeinflussen können. Obwohl diese Schätzungen nach bestem Wissen der Konzernleitung über die aktuellen Ereignisse und die möglichen zukünftigen Massnahmen ermittelt wurden, können die letztlich tatsächlich erzielten Ergebnisse von diesen Schätzwerten abweichen. 2.2 Änderungen von Grundlagen der Rechnungslegung Ausgewählte Standards und Änderungen von Standards für Geschäftsjahre, beginnend ab 1. Juli 2009 oder später, welche von der Meyer Burger Gruppe nicht frühzeitig angewendet werden: IAS 27 (revised) «Konzern- und separate Einzelabschlüsse» sieht vor, dass sämtliche Transaktionen mit Minderheiten innerhalb des Eigenkapitals erfasst werden, falls keine Veränderung der Kontrolle vorliegt. In Zukunft werden aus diesen Transaktionen kein Goodwill oder Gewinne und Verluste mehr verbucht. Der Standard definiert neu die Umstände und die Verbuchungsweise im Fall des Verlusts der Kontrolle über ein anderes Unternehmen. Der verbleibende Anteil wird erfolgswirksam zum Fair Value erfasst. Zusätzlich wird das gesamte Nettoeinkommen dem Mehrheitsaktionär und den Minderheiten zugeordnet, auch wenn dies zu einem negativen Betrag für Minderheiten im Eigenkapital führt. Diese Änderungen können sich auf die Darstellung von künftigen Transaktionen mit Minderheiten auswirken. Die Meyer Burger Gruppe wird IAS 27 (re-vised) prospektiv ab 1. Januar 2010 anwenden. IFRS 3 (revised) «Unternehmenszusammenschlüsse» bringt erhebliche Anpassungen in der Erfassung von Unternehmenszusammenschlüssen. Sämtliche erwarteten Kaufpreiszahlungen werden zum Fair Value im Zeitpunkt der Akquisition verbucht. Spätere Anpassungen des Kaufpreises werden über die Erfolgsrechnung erfasst. Goodwill kann auf dem Anteil des Mehrheitsaktionärs an den Netto-Aktiven ermittelt werden oder alternativ einschliesslich des Anteils der Minderheiten. Sämtliche Transaktionskosten werden künftig sofort als Aufwand erfasst. Diese Änderungen können einen erheblichen Einfluss auf die finanzielle Darstellung von künftigen Unternehmenszusammenschlüssen haben. Die Meyer Burger Gruppe wird IFRS 3 (revised) prospektiv ab 1. Januar 2010 anwenden. IFRIC 17 «Sachausschüttungen an Eigentümer» regelt die Ausschüttungen von Sachdividenden mit Ausnahme von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle. Die Meyer Burger Gruppe wird IFRIC 17 prospektiv ab 1. Januar 2010 anwenden. Die Meyer Burger Gruppe klärt zurzeit die Auswirkungen dieser neuen Standards, Interpretationen und Anpassungen auf ihre künftige Finanzberichterstattung ab. 2.3 Konsolidierungsgrundsätze Gruppengesellschaften sind alle Unternehmen, bei denen die Meyer Burger Technology AG direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte hält oder in anderer Weise die Kontrolle ausübt. Neue Gruppengesellschaften werden von dem Zeitpunkt an voll konsolidiert, an dem die Kontrolle auf Meyer Burger übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt dekonsolidiert, an dem die Kontrolle endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden zu 100% erfasst. Die Anteile von Minderheiten werden in der Bilanz bzw. Erfolgsrechnung separat ausgewiesen. Alle materiellen gruppeninternen Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Gruppengesellschaften werden eliminiert. 2.4 Fremdwährungsumrechnung 2.4.1 Fremdwährungsumrechnung von Abschlüssen von Tochtergesellschaften in fremder Währung Die einzelnen Gruppengesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in Lokalwährung (funktionale Währung). Bilanzen und Erfolgsrechnungen von Konzerngesellschaften werden im Rahmen der Konsolidierung wie folgt in Schweizer Franken umgerechnet: Aktiven (inkl. Goodwill) und Fremdkapital zum Stichtagskurs Eigenkapital (ohne Jahresergebnis) zum historischen Kurs Reingewinn im Eigenkapital zum Durchschnittkurs der Periode Erfolgsrechnung inkl. Ergebnis zum Durchschnittskurs der Periode F-9

Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von ausländischen Konzerngesellschaften und assoziierten Gesellschaften werden im Eigenkapital erfasst. Die beim Verkauf einer ausländischen Konzerngesellschaft im Eigenkapital vorhandene Währungsumrechnungsdifferenz wird erfolgswirksam als Teil des Veräusserungserfolges ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden folgende Umrechnungskurse in Schweizer Franken angewendet: Bilanz Erfolgsrechnung Einheit 30.6.2009 31.12.2008 30.6.2008 1. HJ 2009 2008 1. HJ 2008 Chinesische Yuan Renminbi (CNY) 100 15.9074 15.4922 14.8723 16.5227 15.5876 14.8690 Japanischer Yen (JPY) 100 1.1364 1.1688 0.9604 1.1839 1.0510 1.0010 Europäischer Euro (EUR) 1 1.5250 1.4888 1.6091 1.5057 1.5872 1.6058 Norwegische Kronen (NOK) 100 16.8528 15.0193 16.9123 19.3640 2.4.2 Fremdwährungsumrechnung im Einzelabschluss Bei der erstmaligen Erfassung einer Transaktion in fremder Währung ist der Fremdwährungsbetrag zum Kurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles in die funktionale Währung umzurechnen. Durchschnittswerte (z. B. Monatskurse) sind erlaubt, wenn sie eine sinnvolle Annäherung an den tatsächlichen Wert darstellen. Die Bilanzpositionen werden zum Bilanzstichtag wie folgt umgerechnet: Monetäre Posten zum Stichtagskurs Nicht monetäre Posten, die zum fortgeführten Anschaffungswert bewertet werden, zum historischen Kurs Nicht monetäre Posten, die zum Marktwert bewertet werden, zum Stichtagskurs Sämtliche Währungsdifferenzen sind erfolgswirksam zu verbuchen, mit Ausnahme von Währungsdifferenzen auf Finanzanlagen mit Eigenkapitalcharakter der Kategorie zur Veräusserung verfügbar sowie auf derivativen Finanzinstrumenten gehalten für Cashflow Hedge Absicherungen. 2.5 Flüssige Mittel Zu den Flüssigen Mitteln zählen sämtliche Barbestände von Kassen, Sichtguthaben bei der Post und den Banken, Checks und Wechselforderungen sowie Fest- und Termingelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis und mit 90 Tagen. Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bewertet. 2.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen alle Ansprüche aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erstmalig zum Fair Value bewertet. Anschliessend erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen. Es werden grundsätzlich Einzelwertberichtigungen aufgrund der spezifischen Schuldnerrisiken sowie aufgrund weiterer bekannter Risiken vorgenommen. Falls es aufgrund historischer Erfahrungswerte angebracht erscheint, kann auch eine Wertberichtigung auf Portfoliobasis vorgenommen werden. In diesem Fall wird das Risikomuster regelmässig beurteilt und falls notwendig angepasst. Die Veränderung des Delkredere sowie effektive Debitorenverluste werden im Sonstigen Betriebsaufwand ausgewiesen. 2.7 Sonstige Forderungen Diese Position beinhaltet alle sonstigen Forderungen, die nicht aus Lieferungen und Leistungen stammen (z. B. MwSt-Guthaben, Verrechnungssteuerguthaben, Forderungen gegenüber Sozialversicherungen, etc.). Darunter fallen auch die Anzahlungen an Lieferanten sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungen (z. B. für Mieten, Zinsen, Versicherungsprämien, etc.). F-10

Sonstige Forderungen werden erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet. Anschliessend erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen. 2.8 Finanzanlagen Die Meyer Burger Gruppe teilt die Finanzanlagen je nach Motiv des Erwerbs in folgende Kategorien ein: 2.8.1 Erfolgswirksam marktwertbewertet Diese Kategorie hat zwei Unterkategorien: Finanzanlagen, die von Beginn an als «Handelsbestand» eingeordnet oder «designiert» werden. Eine Finanzanlage wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn sie prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde oder vom Management entsprechend bestimmt wurde. Derivative Finanzinstrumente gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht für Hedge Accounting qualifizieren. Finanzanlagen dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn sie entweder zu Handelszwecken gehalten oder voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. 2.8.2 Darlehen und Forderungen Darlehen und Forderungen sind nicht-derivative Vermögenswerte mit fixen beziehungsweise bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Letztere werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Forderungen werden in Abschnitt 2.6 behandelt. 2.8.3 Zur Veräusserung verfügbar «Zur Veräusserung verfügbare» Finanzanlagen sind nicht-derivative Finanzanlagen, die keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräussern. Alle Finanzanlagen mit Ausnahme der Darlehen werden am Handelstag bilanziert, an dem die Meyer Burger Gruppe die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Vermögenswertes eingegangen ist. Die Erfassung der Darlehen erfolgt am Tag der Erfüllung. Finanzanlagen der Kategorie «erfolgswirksam marktwertbewertet» werden anfänglich zu ihrem Fair Value angesetzt. Finanzanlagen, die den übrigen Kategorien angehören, werden anfänglich zum Fair Value zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Finanzanlagen werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Empfang der Zahlungsflüsse aus der Finanzanlage abgelaufen sind oder wenn im Wesentlichen alle Risiken und Erträge aus der Finanzanlage auf einen Dritten übertragen wurden. Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen und Finanzanlagen der Kategorie «erfolgswirksam marktwertbewertet» werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zum Fair Value bewertet. Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Gewinne oder Verluste aus erfolgswirksam marktwertbewerteten Finanzanlagen werden in der Periode ihres Entstehens in der Erfolgsrechnung im Finanzergebnis netto ausgewiesen. Dividenden auf «zur Veräusserung verfügbaren» Eigenkapitalinstrumenten werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfolgswirksam in der Erfolgsrechnung erfasst. Veränderungen im Marktwert monetärer Finanzanlagen, die als «zur Veräusserung verfügbar» klassifiziert sind, werden zerlegt in Währungsumrechnungsdifferenzen, in Änderungen der fortgeführten Anschaffungskosten, die erfolgswirksam erfasst werden, und in andere Änderungen des Buchwertes, die erfolgsneutral erfasst werden. Veränderungen im Marktwert der nicht-monetären Finanzanlagen, die als «zur Veräusserung verfügbar» kategorisiert sind, werden erfolgsneutral im Eigenkapital (Sonstige Reserven) erfasst. Werden Finanzanlagen, die als «zur Veräusserung verfügbar» klassifiziert sind, verkauft oder unterliegen sie einer Wertminderung, so werden die zuvor im Eigenkapital erfassten kumulierten Wertänderungen des Marktwertes erfolgswirksam in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Marktwerte notierter Anteile bemessen sich nach dem aktuellen Angebotspreis. Wenn für Finanzanlagen kein aktiver Markt besteht oder es sich um nicht notierte Vermögenswerte handelt, werden die Fair Values mittels geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Diese umfassen Bezugnahmen auf kürzlich stattgefundene Transaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern, die Verwendung aktueller Marktpreise anderer Vermögens- F-11

werte, die im Wesentlichen dem betrachteten Vermögenswert ähnlich sind, Discounted Cashflow (DCF) Verfahren sowie Optionspreismodelle, welche so weit wie möglich Marktdaten und so wenig wie möglich unternehmensspezifische Daten zugrunde legen. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung einer Finanzanlage bzw. einer Gruppe von Finanzanlagen vorliegen. Wenn ein derartiger Hinweis für «zur Veräusserung verfügbare» Finanzanlagen existiert, wird der kumulierte Verlust gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen Marktwert, abzüglich der im Hinblick auf der betrachteten Finanzanlage erfassten Wertminderungsverluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Erfolgsrechnung erfasst. Erfolgswirksam erfasste Wertminderungen auf Finanzanlagen mit Eigenkapitalcharakter dürfen nicht mehr Erfolgswirksam aufgeholt werden. Diese Wertaufholungen sind direkt im Eigenkapital zu erfassen. 2.8.4 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum Fair Value angesetzt und anschliessend zu jedem Bilanzstichtag zum Fair Value fortgeschrieben. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab. Die Meyer Burger Gruppe kann einzelne derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Fair Value von Bilanzierten Vermögenswerten oder Schulden oder festen Verpflichtungen zur Absicherung sehr wahrscheinlich erwarteter Transaktionen oder des Fremdwährungsrisikos fester Verpflichtungen (Absicherung von Zahlungsströmen) designieren. Bei der Anwendung von Hedge Accounting wird der effektive Teil von Änderungen des Fair Values von derivativen Finanzinstrumente im Eigenkapital (Sonstige Reserven) erfasst. Der ineffektive Teil derartiger Wertänderungen wird dagegen direkt in der Erfolgsrechnung erfasst. Im Eigenkapital abgegrenzte Beträge werden in der Periode in die Erfolgsrechnung umgebucht und als Ertrag erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird (z. B. zum Zeitpunkt, zu dem ein abgesicherter zukünftiger Verkauf stattfindet). Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste sofort in die Erfolgsrechnung umgebucht. Derivative Finanzinstrumente, die im Rahmen der Risikostrategie der Meyer Burger Gruppe als Absicherung eingesetzt werden und zu Beginn die strengen Voraussetzungen von Hedge Accounting nicht erfüllen, werden in die Kategorie «erfolgswirksam marktwertbewertet» eingeteilt und erfolgswirksam bewertet. Derivative Finanzinstrumente mit positivem Wiederbeschaffungswert werden in den Finanzanlagen, derivative Finanzinstrumente mit negativem Wiederbeschaffungswert in den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. 2.9 Warenvorräte Die Vorräte werden anhand des Fertigstellungsgrads der einzelnen Produkte und ihrer Bestimmung unterschieden in Rohmaterial, Kaufteile und Handelsware, Ware in Konsignation, Halbfabrikate und Fabrikate in Arbeit, Fertigfabrikate sowie Maschinen vor Abnahme. Rohmaterial, Kaufteile, Handelsware und Ware in Konsignation werden zu gewichteten, durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräusserungswert bewertet. Halbfabrikate, Fabrikate in Arbeit, Fertigfabrikate sowie Maschinen vor Abnahme werden zu Herstellkosten oder zum niedrigeren Nettoveräusserungswert bewertet. Der Nettoveräusserungswert entspricht dem geschätzten Verkaufspreis abzüglich direkter Verkaufskosten und gegebenenfalls Kosten der Fertigstellung. Wertberichtigungen werden für zu hohe Bestände an Vorräten, die voraussichtlich nicht veräussert werden können, für Vorräte, die kaum oder keine Lagerumschläge erzielen, und für beschädigte und unverkäufliche Vorräte vorgenommen. Anzahlungen von Kunden, welche einer Maschine oder einem Auftrag direkt zugeordnet werden können, werden als Abzugsposition in den Warenvorräten ausgewiesen, jedoch nur bis zum Betrag des bilanzierten Warenwertes. F-12

2.10 Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte Ein zur Veräusserung gehaltener langfristiger Vermögenswert resp. eine Veräusserungsgruppe wird in die Kategorie «zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte» umgegliedert, wenn der Vermögensgegenstand im jetzigen Zustand sofort verkauft werden kann, der Verkauf zu üblichen Bedingungen erfolgt und der Abschluss der Verkaufstransaktion sehr wahrscheinlich ist. Ein zur Veräusserung gehaltener langfristiger Vermögenswert resp. eine Veräusserungsgruppe wird entweder zum Buchwert oder sofern dieser niedriger ist zum Fair Value abzüglich Veräusserungskosten bewertet. Sobald Vermögensgegenstände als «zur Veräusserung gehalten» klassiert sind, werden keine planmässigen Abschreibungen mehr vorgenommen. Die Verbindlichkeit eines zur Veräusserung gehaltenen langfristigen Vermögenswertes oder einer Veräusserungsgruppe wird in der Bilanz getrennt von anderen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dürfen nicht miteinander saldiert werden. 2.11 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften Eine Beteiligung an einer assoziierten Gesellschaft liegt normalerweise bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50% vor. Es kann sich auch bei einem Stimmrechtsanteil von weniger als 20% um eine Beteiligung an einer assoziierten Gesellschaft handeln, falls ein massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Beteiligungen an einer assoziierten Gesellschaft werden nach der Equity-Methode erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung einer Beteiligung an einer assoziierten Gesellschaft werden die erworbenen Anteile zu den Anschaffungskosten bilanziert. Der für assoziierte Gesellschaften bezahlte Goodwill ist im Buchwert der jeweiligen Beteiligung enthalten. Nachfolgend werden die Anteile an der assoziierten Gesellschaft entsprechend des sich ändernden Reinvermögens berichtigt. 2.12 Sachanlagen Die Sachanlagen umfassen Grundstücke, betriebliche Liegenschaften, Einrichtungen, Maschinen, EDV, Fahrzeuge sowie Anlagen im Bau. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der kumulierten planmässigen Abschreibungen und kumulierten Wertminderungen bewertet. Planmässige Abschreibungen erfolgen in der Regel linear über die folgenden Nutzungsdauern: Nutzungsdauer in Jahren Grundstücke Keine Abschreibung Betriebliche Liegenschaften 10 30 Einrichtungen 5 Maschinen 3 10 EDV 3 Fahrzeuge 4 8 Sobald Komponenten einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen oder in unterschiedlicher Weise einen Nutzen stiften, erfolgt eine Aufteilung der Anschaffungs- oder Herstellkosten auf die wesentlichen Komponenten. 2.13 Immaterielle Anlagen Als immaterielle Anlagen qualifizieren insbesondere Goodwill, Entwicklungskosten, erworbene Software, Patente, Lizenzen sowie immaterielle Werte aus Akquisitionen. F-13

Goodwill wird zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertminderungen bilanziert. Der Goodwill wird den Zahlungsmittel generierenden Einheiten zugewiesen und nicht planmässig abgeschrieben, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Immaterielle Anlagen aus Akquisitionen (wie z. B. Technologie, Kundenbeziehungen) werden zum Fair Value abzüglich der kumulierten planmässigen Abschreibungen und kumulierten Wertminderungen bewertet. Entwicklungskosten werden dann aktiviert, wenn die technologische Realisierbarkeit gegeben, ein zukünftiger Nutzenzufluss wahrscheinlich ist und die Kosten verlässlich bestimmbar sind. Forschungskosten werden erfolgswirksam erfasst. Entwicklungskosten sowie alle übrigen immateriellen Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der kumulierten planmässigen Abschreibungen und kumulierten Wertminderungen bewertet. Software wird über 3 Jahre linear abgeschrieben. Alle übrigen immateriellen Anlagen werden über die zu erwartete Nutzungsdauer, höchstens aber über 10 Jahre, abgeschrieben. Falls eine immaterielle Anlage keine bestimmbare Nutzungsdauer hat und somit nicht planmässig abgeschrieben wird, ist jährlich ein Werthaltigkeitstest durchzuführen. 2.14 Ertragssteuern Ertragssteuern auf dem Jahresergebnis umfassen die laufenden und die latenten Ertragssteuern. Die laufenden Ertragssteuern sind die erwarteten, geschuldeten Steuern auf den steuerlich massgeblichen Ergebnissen der jeweiligen Konzerngesellschaften sowie Berichtigungen von Steuern für Vorjahre. Die laufenden Ertragssteuern werden periodengerecht abgegrenzt. Latente Ertragssteuern werden unter Verwendung der Liability-Methode auf sämtlichen temporären Differenzen (Bewertungsunterschiede) zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten im IFRS Abschluss angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Ertragssteuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung zum Zeitpunkt des Erstansatzes und auch danach. Latente Ertragssteuern werden unter Anwendung der Steuersätze und -vorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Ertragssteuerguthaben beziehungsweise der Begleichung der latenten Ertragssteuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Ertragssteuerguthaben werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz oder ein Verlustvortrag verwendet werden kann. Latente Ertragssteuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Konzerngesellschaften und assoziierten Gesellschaften entstehen, werden angesetzt, ausser wenn der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen von der Meyer Burger Gruppe bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. 2.15 Finanzverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten werden nach Fristigkeit in kurz- und langfristig unterteilt und umfassen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Banken, derivative Finanzinstrumente, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing, Darlehen und Hypotheken. Finanzverbindlichkeiten werden zu Anschaffungskosten abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzins-Methode. F-14

In den Finanzverbindlichkeiten werden ebenfalls die negativen Wiederbeschaffungswerte der derivativen Finanzinstrument ausgewiesen (siehe 2.8 Finanzanlagen). Finanzierungsleasing wird im Abschnitt 2.25 behandelt. 2.16 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden dann erfasst, wenn aufgrund einer bereits erbrachten Leistung die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von flüssigen Mitteln besteht. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, welche im Normalfall dem Nominalwert entsprechen. 2.17 Anzahlungen von Kunden Eine Anzahlung ist eine unverzinsliche Zahlung eines Kunden im Rahmen eines bestehenden Vertrages über die Fertigung und/oder Lieferung von Produkten und Dienstleistungen. Anzahlungen von Kunden werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, welche dem Nominalwert entsprechen. Anzahlungen von Kunden, welche einer Maschine (oder Auftrag) resp. einem langfristigen Fertigungsauftrag direkt zugeordnet werden können, werden als Abzugsposition bei den Warenvorräten resp. bei den langfristigen Fertigungsaufträgen ausgewiesen. 2.18 Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten umfassen nicht verzinsliche Verbindlichkeiten, insbesondere Mehrwertsteuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen, kurzfristige und langfristige Leistungen gegenüber Arbeitnehmern (z. B. Ferien- und Überzeitguthaben, Erfolgsbeteiligungen, Boni, etc.) sowie passive Rechnungsabgrenzungen. Die Bewertung der Sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt zu Anschaffungskosten, welche in der Regel dem Nominalwert entsprechen. Anschliessend erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, welche in der Regel ebenfalls dem Nominalwert entsprechen. 2.19 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten Meyer Burger unterscheidet die folgenden Kategorien von Rückstellungen: Garantierückstellungen, Rückstellung für Restrukturierung, belastende Verträge, Rechtsfälle sowie andere Rückstellungen. Rückstellungen werden nur dann gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist. Falls die Verpflichtung nicht genügend zuverlässig geschätzt werden kann, wird sie als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen, jedoch nicht bilanziert. Die Bewertung einer Rückstellung erfolgt nach dem Best Estimate Konzept, d.h. es ist der Betrag zu passivieren, der die bestmögliche Schätzung der Ausgabe darstellt, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist. Die Höhe einer Rückstellung wird an jedem Bilanzstichtag auf deren Angemessenheit überprüft. Langfristige Rückstellungen werden diskontiert. 2.20 Eigenkapital Das Eigenkapital umfasst das Aktienkapital, die Kapitalreserven, eigene Aktien, die Reserve für aktienbasierte Vergütungen, die Gewinnreserven, sonstige Reserven sowie die Minderheitsanteile am Eigenkapital. F-15

Das Aktienkapital entspricht dem Nominalwert aller ausstehenden Gesellschaftsanteile. Die Kapitalreserven beinhalten die über dem Nennwert liegenden Einzahlungen von Aktionären. Es handelt sich somit um das Agio, reduziert um den über dem Nennwert liegenden Betrag aus der Vernichtung von eigenen Aktien. Ebenso werden realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von eigenen Aktien direkt in den Kapitalreserven erfasst. Als eigene Aktien gelten Aktien der Meyer Burger Technology AG, die von der Meyer Burger Technology AG selber oder indirekt über eine Konzerngesellschaft gehalten werden. Eigene Aktien werden zum Anschaffungswert erfasst und zum Stichtag nicht neu bewertet. Die Reserve für aktienbasierte Vergütungen umfasst den über den Erdienungszeitraum erfassten Fair Value der an Geschäftsleitung, Verwaltungsrat und Schlüsselmitarbeitern ausgegebenen Optionen. Bei den Gewinnreserven handelt es sich um nicht ausgeschüttete (thesaurierte) Gewinne des Konzerns, die grösstenteils frei verfügbar sind. Sie enthalten die gesetzlichen, statutarischen und freien Reserven. Die sonstigen Reserven umfassen Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresrechnungen von ausländischen Tochtergesellschaften, Fair-Value-Änderungen von zur Veräusserung gehaltenen Finanzanlagen, Fair-Value-Änderungen von derivativen Finanzinstrumenten für Cashflow Absicherungen gehalten, den Anteil an sonstigen Gesamtergebnisbestandteilen von assoziierten Gesellschaften sowie den Ertragssteuereinfluss auf den sonstigen Gesamtergebnisbestandteilen. Die Minderheitsanteile am Eigenkapital umfassen den Teil des Eigenkapitals der Konzerngesellschaften, welcher direkt oder indirekt Drittaktionären zusteht. 2.21 Erfassung von Erträgen Die Erträge entsprechen dem Fair Value des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen. Erträge werden netto von Umsatz- oder anderen Verkehrssteuern, Abzügen von Gutschriften, Rücksendungen und Rabatten ausgewiesen. Für erwartete Gewährleistungsansprüche aus der Leistungserbringung werden angemessene Rückstellungen gebildet. Erträge werden erfasst, wenn deren Höhe verlässlich bestimmbar ist, es wahrscheinlich ist, dass der mit der Transaktion verbundene wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufliesst und zudem die nachfolgend aufgeführten spezifischen Kriterien erfüllt werden. Nettoerlöse aus dem Verkauf von Maschinen werden nach Abzug der Erlösminderungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (Verkauf an Kunde) erfasst, wenn die mit dem Eigentum der Produkte verbundenen Risiken und Erträge auf den Käufer übergegangen sind. Nettoerlöse aus langfristigen Fertigungsaufträgen werden mit der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) bewertet. Nettoerlöse aus Serviceleistungen werden nach Massgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts am Bilanzstichtag erfasst. Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht, Dividendenerträge sobald der Rechtsanspruch auf die Zahlung entsteht, erfasst. 2.22 Aktienbasierte Vergütungen Eine aktienbasierte Vergütung ist eine Transaktion, in der ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen erhält oder erwirbt, entweder als Gegenleistung für seine Eigenkapitalinstrumente oder durch Aufnahme von Schulden für Beträge, die auf dem Kurs von Aktien oder anderen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens basieren. Die bilanzielle Behandlung von anteilsbasierten Vergütungen hängt davon ab, wie die Transaktion erfüllt wird, nämlich ob mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente oder mit Barausgleich. F-16

2.22.1 Aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung von Aktien oder Optionen wird im Zeitpunkt der Ausgabe resp. über den Erdienungszeitraum erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst. 2.22.2 Aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich Meyer Burger verfügt über keine aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich. 2.23 Unternehmenszusammenschlüsse Die Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode (Purchase Methode) erfasst. Die Anschaffungskosten einer Akquisition setzen sich aus dem Fair Value der per Erwerbsdatum hingegebenen Vermögenswerte, eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten und ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente sowie aller dem Unternehmenszusammenschluss direkt zurechenbaren Kosten zusammen. Die beim Unternehmenszusammenschluss identifizierten und erworbenen Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten werden per Erstkonsolidierung zum Fair Value bewertet, unabhängig von allfälligen Minderheitsanteilen. Übersteigen die Anschaffungskosten den Fair Value des von der Meyer Burger Gruppe erworbenen Anteils am Nettovermögen der Gesellschaft, wird diese Differenz als Goodwill erfasst und Zahlungsmittel generierenden Einheiten zugeordnet. Sind die Anschaffungskosten tiefer als der Fair Value des Anteils am Nettovermögen der erworbenen Tochtergesellschaft, wird der Unterschiedsbetrag direkt erfolgswirksam erfasst. 2.24 Segmentierung Operative Segmente werden auf der gleichen Basis offen gelegt wie die, welche für die interne Berichterstattung an die leitenden Entscheidungsträger verwendet werden. Die Geschäftsleitung überprüft als leitende Entscheidungsträgerin die Ressourcenallokation und die Leistungsbeurteilung. 2.25 Leasing Es wird grundsätzlich zwischen Finanzierungsleasing und operativem Leasing unterschieden. Finanzierungsleasing ist bilanzierungspflichtig und liegt allgemein vor, wenn im Wesentlichen der volle Nutzen und Schaden bzw. die Risiken am Leasinggut beim Vertragsabschluss auf den Leasingnehmer übergehen. Diese Transaktionen werden mit dem niedrigeren Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen oder dem Fair Value der Sachanlage aktiviert und über die geschätzte Nutzungs- oder kürzere Vertragsdauer abgeschrieben. Die entsprechende Verbindlichkeit wird periodisch um den Amortisationsteil der Leasingrate reduziert und je nach Fälligkeit in den lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Der Zinsteil der Leasingrate wird als Finanzaufwand erfasst. Alle Leasinggeschäfte, welche nicht als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind, gelten als operatives Leasing und werden wie normale Mieten behandelt, d.h. die resultierenden Zahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasinggeschäftes als Aufwand erfasst. 2.26 Zuwendungen der öffentlichen Hand Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Zuwendungen für Vermögenswerte werden als Abzugsposten vom Buchwert des Vermögenswerts dargestellt. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden von den zugehörigen Aufwendungen abgezogen. F-17

2.27 Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten sind Zinsen und weitere im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital angefallene Kosten. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellkosten dieses Vermögenswertes aktiviert. 2.28 Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten (Impairment) Nicht finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Hinweise einer Wertminderung beurteilt. Liegt ein Hinweis für eine Wertminderung vor, so wird geprüft, ob der Vermögenswert gemindert sein könnte, also ob sein Buchwert den höheren Betrag von Nettoveräusserungswert und seinem Nutzungswert übersteigt. Falls dies zutrifft, wird eine entsprechende Wertminderung erfasst. Für Wertaufholungen wird die gleiche Methode wie für das Feststellen von Wertminderungen angewendet, d.h. es wird zu jedem Berichtsstichtag überprüft, ob Anzeichen dafür vorliegen, dass eine Wertaufholung stattgefunden hat. Falls ja, ist der Betrag der Wertaufholung zu bestimmen (Differenz zwischen erzielbarem Ertrag und Nettobuchwert). Goodwill ist jährlich auf Wertminderung zu überprüfen. Um den Goodwill auf Wertminderung zu überprüfen, wird er per Erwerb auf alle Zahlungsmittel generierenden Einheiten der erworbenen Unternehmen verteilt oder aber auf Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, von denen erwartet wird, dass sie Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen. Dies geschieht unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens zu diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten zugeordnet wurden. Eine Wertaufholung auf Goodwill wird nicht berücksichtigt. 2.29 Personalvorsorge Für die Personalvorsorge bestehen in der Meyer Burger Gruppe verschiedene Pensionspläne, die sich nach den lokalen Verhältnissen in den entsprechenden Ländern richten. Die Meyer Burger Gruppe hat leistungsorientierte Vorsorgepläne in der Schweiz sowie beitragsorientierte Vorsorgepläne in den anderen Ländern. Aktiven und Passiven des schweizerischen Vorsorgeplans befinden sich in von der Meyer Burger Gruppe rechtlich unabhängigen Institutionen. Leistungsorientierte Pläne schreiben typischerweise einen Betrag an Pensionsleistungen fest, den Mitarbeitende bei Renteneintritt erhalten werden und der i.d.r. von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Im Gegensatz hierzu werden bei beitragsorientierten Plänen fixe Beträge an eine nicht zur Meyer Burger Gruppe gehörende Einheit (Versicherungen oder Fonds) entrichtet. Meyer Burger hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn der Pensionsplan nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche aller Mitarbeitenden aus den laufenden und vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen. Der in der Bilanz jeweils angesetzte Betrag für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag abzüglich dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens, angepasst um kumulierte, bisher nicht erfolgswirksam erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und nicht entsprechend erfolgswirksam erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand. Die DBO (Defined Benefit Obligation) wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Methode) berechnet. Eine Unterdeckung wird in jedem Fall passiviert. Eine Überdeckung wird jedoch nur in dem Umfang aktiviert, welcher für die Gruppe einen wirtschaftlichen Nutzen darstellt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren und 10% des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens F-18