AMTSBLATT DER STADT SOLINGEN

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Transkript:

AMTSBLATT DER STADT SOLINGEN Nr. 50 23 61. 66. Jahrgang Donnerstag, 11. 06. Dezember Juni 2013 2008 Einzelverkauf: 0,50 Euro/Abo: 2,00 Euro Sitzungen des Rates der Stadt Solingen, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen 10.06.2013, 17:00 Uhr Bezirksvertretung Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid Ehem. Rathaus Ohligs Sitzungssaal Tagesordnung - öffentlicher Teil - Beantwortung von Anfragen 1. Befangenheitserklärungen 2. Protokoll über die gem. Sitzung aller Bezirksvertretungen sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 18.03.2013 3. Protokoll über die 22. Sitzung der Bezirksvertretung Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid am 18.03.2013 4. Verkehrskonzept Ohligs-Ost - Sachstandsbericht - 5. Öffnung der Einbahnstraße Schwanenstraße für den Radverkehr 6. Tempo-30-Zonen und Strecken hier: Vorschlag der Solinger Klimaallianz, Arbeitsgruppe Mobilität 7. Fahrbahndeckenprogramm 2013 8. Bauleitplanung Wiefeldick Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes O 385 - Teil B sowie des Entwurfes zur Flächennutzungsplan berichtigung Nr. B 21/04 gem. 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB), beide für das Gebiet des Kindergartengrundstückes Wiefeldicker Straße und Teile der Grünfläche Wiefeldick (Beschluss 2) 9. Bauleitplanung Neptunstraße/Kamper Straße Information über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes O 604 sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes O 604 sowie des Entwurfes zur Flächennutzungsplanberichtigung Nr. B 16/04 gem. 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB), beide für das Gebiet südlich der Kamper Straße und östlich der Neptunstraße (Anwesen Neptunstraße 10) (Beschluss 2) 10. Bauleitplanung Betriebshof Hermann-Löns-Weg Information über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes O 622 sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes O 622 sowie des Entwurfes zur Flächennutzungsplanberichtigung Nr. B 20/04 gem. 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB), beide für das Gebiet westlich des Hermann-Löns-Weges (Betriebshof und Teile des Parkplatzes vom Waldfriedhof Ohligs) (Beschluss 2) 11. Bauleitplanung Friedenstraße/Höhscheider Straße Beschluss der Veränderungssperre Nr. 158/621 für das Gebiet zwischen der Friedenstraße, Höhscheider Straße, Löhdorfer Straße und der Straße An den Eichen 12. Freie Budgetmittel 2013 13. Fällung eines Baumes hier: Ecke Robert-Klaas-Straße/Pfeilstraße 14. Immobilienstandortgemeinschaft Solingen-Ohligs - Sachstandsbericht - 15. Verschiedenes Herausgeber: Stadt Solingen, Der, Pressestelle, Stadt Solingen, Postfach 10 01 65, 42601 Solingen. Verantwortlich: Birgit Wenning-Paulsen, Fon (0212) 290-2613. Redaktion: Ilka Fiebich, Fon 290-2791, Fax 290-2209. Gestaltung & Druck: Stadtdienst Mediengestaltung & Druck der Stadt Solingen. Vertrieb: B. Boll, Verlag des Solinger Tageblattes (GmbH & Co.), Mummstraße 9, Postfach 10 12 26, 42648 Solingen, Telefon 299-0. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art sind nur mit Genehmigung des Herausgebers zulässig. Erscheint wöchentlich. Die öffentlichen Sitzungsunterlagen sind im Büro des s, Ratsangelegenheiten, Rathausplatz 1, 42651 Solingen, einzusehen.

11.06.2013, 17:00 Uhr Unterausschuss Gender, Inklusion und demografischer Wandel Theater und Konzerthaus Kammermusiksaal Tagesordnung - öffentlicher Teil - Beantwortung von Anfragen 1. Befangenheitserklärungen 2. Protokoll über die 10. Sitzung am 26.02.2013 3. Vorstellung des WMTV-Projektes Inklusion, Bewegung & Sport 4. Sachstand Arbeitskreise des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Unterausschusses Gender, Inklusion und Demografischer Wandel 5. Erstellung eines Planes für die (schulische) Inklusion in Solingen Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 02.05.2013 6. Inklusion im Jugend- und Schulbereich 7. Verschiedenes W A H L des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 103 Solingen Remscheid Wuppertal II Bundestagswahl 2013 Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 103 Solingen / Remscheid / Wuppertal II tritt am Freitag, 26.07.2013, 15.00 Uhr zu seiner ersten Sitzung im Rathaus, Rathausplatz 1 (Altbau), Sitzungssaal 102, zusammen. Tagesordnung: 1. Verpflichtung der Beisitzer/innen und des Schriftführers des Kreiswahlausschusses 2. Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 103 - Solingen / Remscheid / Wuppertal II Die Sitzung ist öffentlich. Solingen, 23.05.2013 Der Kreiswahlleiter über die Bildung des Wahlausschusses anlässlich der Kommunalwahl 2014 In seiner Sitzung am 14.05.2013 hat der Rat der Stadt Solingen in den für die Kommunalwahl 2014 gem. 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit 6 Abs. 1 Kommunalwahlordnung zu bildenden Wahlausschuss folgende Beisitzerinnen und Beisitzer gewählt und deren persönliche Stellvertretung wie folgt geregelt: als Beisitzer/Innen Udo Schwenke, SB Jan Welzel, RM Sebastian Haug, RM Paul Westeppe, SB Ernst Lauterjung, RM Tim Kurzbach, RM Frank Knoche, RM Heinz-Eugen Bertenburg, RM Martin Bender, RM Gerd Schlupp, RM als Stellvertreter/Innen Marion Storch, SB Eva-Maria Nagy, RM Ursula Witte, RM Falk Dornseifer, RM Friederike Sinowenka, RM Ramona Engels, RM Hassan Firouzkhah, RM Horst Klein, SB Hans Rudloff, RM Reiner Gerhards, RM Dies wird hiermit gemäß 3 Nr. 4 in Verbindung mit 6 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt gegeben. Solingen, 21.05.2013 Der Wahlleiter VI. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Solingen vom 25.05.2013 Aufgrund der 7 und 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Solingen am 16. Mai 2013 folgende VI. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Solingen beschlossen: Artikel 1 17 wird wie folgt geändert: In Absatz (3) wird das Wort regelmäßig gestrichen. Absatz (4) wird wie folgt neu gefasst: Die Erstattung der Kosten für die Haushaltsführung bei mandatsbedingter Abwesenheit vom Haushalt richtet sich nach 45 Absatz 3 der GO NRW. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2

Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende VI. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Solingen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass nach 7 Absatz 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, c) der hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Solingen, 25.05.2013 I. Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Zuwanderer- und Integrationsrates der Stadt Solingen vom 28.05.2013 Der Rat der Stadt Solingen hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 die nachstehende I. Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Zuwanderer- und Integrationsrates der Stadt Solingen beschlossen: Artikel 1 7 wird wie folgt neu gefasst: Wählbar sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres alle wahlberechtigten Personen nach 5 sowie alle Bürger/Bürgerinnen. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 1. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und 2. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. vorstand mitteilen. Er/sie kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes als Vertrauensperson auswählen. 5. Der Wahlvorstand hat einen Wähler/eine Wählerin von der Stimmabgabe zurückzuweisen, wenn er/sie a) nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, b) bereits einen Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis hat, es sei denn, es wird festgestellt, dass er/sie noch nicht gewählt hat, c) den Stimmzettel außerhalb der Wahlblende gekennzeichnet hat. 6. Um 18.00 Uhr gibt der Wahlvorsteher das Ende der Wahlzeit bekannt. Im Wahlraum Anwesende können ihre Stimme noch abgeben. 13 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: Innerhalb von vier Wochen nach der Wahl lädt der Wahlleiter zur konstituierenden Sitzung ein. Artikel 2 Die I. Änderung zur Wahlordnung für die Wahl des Zuwanderer- und Integrationsrates der Stadt Solingen tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende I. Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Zuwanderer- und Integrationsrates wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass nach 7 Absatz 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser I. Änderung der Wahlordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, c) der hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Solingen, 28.05.2013 12 wird wie folgt ergänzt: Nach 12 Absatz 3 werden die Absätze 4, 5 und 6 neu eingefügt. 4. Ein Wähler/eine Wählerin, der/die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Er/sie muss dies dem Wahl- 3

Kontaktstelle: Gebäudemanagement/Bauabteilung Zu Händen von: Herr F. Steinheuer Telefon: +49 2125472307 Fax: +49 2125472860 steinheuer.f@klinikumsolingen.de Leistungen der Tragwerksplanung nach Teil 4, Abschnitt 1, HOAI 2009, Leistungsphasen 1-6, gemäß Anlage 13 zu 49 für den Neubau: 2. Bauabschnitt, 5. Teilbauabschnitt. als Stahlbetonskelettbau mit 3 Funktions- und 3 Bettengeschossen konzipiert und umfasst eine BGF von ca. 12.500,00 m². Auf der Nordseite der Dachfläche ist ein Hubschrauberdachlandeplatz in Stahlbauweise geplant. Zwischen dem 5. TBA und Haus G wird ein 2-geschossiger Verbindungsgang in Stahlbauweise errichtet. Kontaktstelle: Gebäudemanagement/Gebäudetechnik Zu Händen von: Herr Dipl. Ing. A. Stramka Telefon: +49 2125472330 Fax: +49 2125472230 stramka@klinikumsolingen.de Planungsleistung für die Technische Gebäudeausrüstung des 5. Teilbauabschnittes des 2. BA entsprechend dem Leistungsbild gem. 53 HOAI, Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen gem. 51 HOAI: 1; 2; 3; 7; 8. Im Vorfeld sind umfangreiche Voruntersuchungen im Hinblick auf die Anbindung des Neubaus an die Bestandstechnik durchgeführt worden. Die Ergebnisse sind in der Planung entsprechend zu berücksichtigen. Gegebenenfalls erforderliche Ertüchtigungen im Bestand sind Bestandteil der Planungsleistung. mit 3 Funktions- und 3 Bettengeschossen konzipiert und umfasst eine BGF von ca. 12.500,00 m². Auf der Nordseite der Dachfläche ist ein Hubschrauberdachlandeplatz geplant. Zwischen dem 5. TBA und Haus G wird ein 2-geschossiger Verbindungsgang errichtet. 4

Kontaktstelle: Gebäudemanagement/Gebäudetechnik Zu Händen von: Herr Dipl. Ing. A. Stramka Telefon: +49 2125472330 Fax: +49 2125472230 stramka@klinikumsolingen.de Planungsleistung für die Technische Gebäudeausrüstung des 5. Teilbauabschnittes des 2. BA entsprechend dem Leistungsbild gem. 53 HOAI, Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen gem. 51 HOAI: 4; 5; 7. Im Vorfeld sind umfangreiche Voruntersuchungen im Hinblick auf die Anbindung des Neubaus an die Bestandstechnik durchgeführt worden. Die Ergebnisse sind in der Planung entsprechend zu berücksichtigen. Gegebenenfalls erforderliche Ertüchtigungen im Bestand sind Bestandteil der Planungsleistung. mit 3 Funktions- und 3 Bettengeschossen konzipiert und umfasst eine BGF von ca. 12.500,00 m². Auf der Nordseite der Dachfläche ist ein Hubschrauberdachlandeplatz geplant. Zwischen dem 5. TBA und Haus G wird ein 2-geschossiger Verbindungsgang errichtet. 5