Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Interconsult GmbH Srl Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it Steuer-, MwSt.-, Eintragungsnummer Handelsregister Bozen Codice fiscale, Part. IVA, numero iscrizione registro imprese Bolzano 02526430216 Ges.-Kap. v.e. Cap.soc. i.v. 10.000,00 RS 11/10 Bozen, den 20. 09 2010 Regelungen und Bestimmungen im Sektor Autotransport Sehr geehrter Kunde, hiermit möchten wir Ihnen einen kurzen und zusammenfassenden Überblick, über die im Sektor Autotransport geltenden Regelungen und Bestimmungen, zur Verfügung stellen. 1.1 Allgemeines Begriffserklärungen 1.1.1 Fahrendes Personal personale viaggiante Das fahrende Personal ist das gesamte Personal (einschließlich Praktikanten und Lehrlinge), das im Straßenverkehr (Güter- bzw. Personenverkehr) tätig ist und zum reisenden Personal gehört (Dlgs. 234/2007). 1.1.2 Unregelmäßige Tätigkeiten mansioni discontinue Hauptmerkmal der unregelmäßigen Tätigkeiten besteht darin, dass die effektive Arbeitszeit nicht mit der Zeit übereinstimmt, die der Fahrer tatsächlich in Bereitschaft stehen muss (z.b. jegliche Wartezeiten bei Be- und Entladevorgänge, Abwicklung von regionalen, nationalen oder internationalen Transporte bei denen eine Außendienstzulage dem Fahrer zusteht, usw.). 1.1.3 Arbeitszeit orario di lavoro: Wird im Art. 3, c.1, lit. a des Dlgs. 234/2007 wie folgt definiert: Die Arbeitszeit ist beim fahrenden Personal ( lavoratori mobili) jene Zeit, die sich vom Beginn bis zum Ende der Arbeit erstreckt. Dabei muss sich das fahrende Personal am Arbeitsplatz sowie in Arbeitsbereitschaft befinden und seiner eigentlichen Tätigkeit nachkommen. Unter der Arbeitszeit fallen folgende Tätigkeiten: das Fahren ( guida); Be- und Entladen und dessen Überwachung ( carico e scarico e relative operazioni di sorveglianza); Bei Linien- und Reisebussen die Kontrolle oder Hilfe beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste ( supervisione/sorveglianza della salita o discesa di persone); Die 1/1
Fahrzeugreinigung, die technische Instandhaltung des Fahrzeuges (auch im Falle von Pannen) / ( la pulizia e la manutenzione tecnica del veicolo anche in caso di avaria); Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Fahrzeuges, der Ladung und der Fahrgäste ( operazioni atte a garantire la sicurezza del veicolo); Der Zeitaufwand zur Abwicklung von Verwaltungsformalitäten mit Polizei, Zoll, Einwanderungsbehörden sowie administrative Arbeiten ( operazioni utili agli adempimenti degli obblighi legali o regolamentari e lo svolgimento di formalità di polizia e di dogana); Jegliche Wartezeiten, während dessen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und in Arbeitsbereitschaft bleiben muss (z.b. beim Be- und Entladen, usw.). Nicht zu den Arbeitszeiten zählen die Ruhepausen, in denen das fahrende Personal frei über die eigene Zeit verfügen kann. 1.2 Hinweise zu Fahrzeiten, Arbeitszeiten und Ruhepausen 1.2.1 Die Fahrzeit Für das fahrende Personal gilt eine tägliche maximale Fahrzeit von 9 Stunden. Die Fahrzeit kann auf maximal 10 Stunden pro Tag erhöht werden, allerdings nur zwei mal die Woche. Die wöchentliche Fahrzeit kann die 56 Stunden nicht überschreiten und kann auch nicht über die 60 Stunden maximaler Arbeitszeit pro Woche liegen. In einem Zeitraum von 2 Wochen muss eine Fahrzeit von 90 Stunden eingehalten werden. 1.2.2 Die Arbeitszeit Hinsichtlich der Arbeitszeit gilt, dass pro Tag maximal 6 Stunden ununterbrochen gearbeitet werden kann. Dabei muss eine Ruhepause von 30 Minuten (bei einer gesamten Arbeitszeit zwischen 6 9 Stunden) bzw. 45 Minuten (bei einer gesamten Arbeitszeit über 9 Stunden) gewährt werden. Es gilt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag, falls ein Arbeitnehmer zwischen 00:00 Uhr 07:00 Uhr für 4 Stunden ununterbrochene Arbeit leistet. Die maximale Arbeitszeit pro Woche von 00:00 Uhr Montags bis 24:00 Sonntags kann in der Regel die 48 Stunden nicht überschreiten. Diese kann auf 60 Stunden pro Woche erhöht werden; allerdings mit der Bedingung, dass in einem Zeitraum von 4 Monate die Durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche bei 48 Stunden liegt. 1.2.2.1 Fahrendes Personal ohne Ausübung von unregelmäßigen Tätigkeiten Laut geltendem Kollektivvertrag im Sektor Autotransport ist im Art. 11 vorgesehen, dass für das fahrende Personal (ohne unregelmäßigen Tätigkeiten senza mansioni discontinue) der Kategorien 3 und 3S eine Arbeitszeit von 39 Stunden die Woche gilt. 2/2
1.2.2.2 Fahrendes Personal mit Ausübung von unregelmäßigen Tätigkeiten Für fahrendes Personal mit unregelmäßigen Tätigkeiten der Kategorie 3S, ist kollektivvertraglich eine Arbeitszeit von 47 Stunden die Woche vorgesehen. 1.2.3 Die Ruhepause 1.2.3.1 Tägliche Lenkpause Nach einer Fahrzeit von 4 ½ Stunden ist eine Lenkpause von mindestens 45 Minuten einzulegen. Wahlweise könnten auch drei Lenkpausen zu je 15 Minuten abgehalten werden. In diesem Fall sind die Lenkpausen in der Fahrzeit so einzufügen, dass bei Beginn des letzten Teiles der Lenkpause die Fahrzeit von 4 ½ Stunden noch nicht überschritten ist. Zeiten, die der Fahrer im fahrenden Fahrzeug verbringt, ohne es zu lenken, können als Lenkpausen angerechnet werden. Hierbei dürfen keinerlei Arbeiten verrichtet werden und diese Lenkpause zählt auch nicht zur täglichen Ruhepause. 1.2.3.2 Tägliche Ruhepause Es ist vorgeschrieben, dass das fahrende Personal eine tägliche Ruhepause von mindestens 11 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden (ab der vorhergehenden täglichen Ruhepause) einlegt. Die tägliche Ruhepause kann drei mal pro Woche auf mindestens 9 Stunden verkürzt werden ( riposo ridotto). Diese verkürzte Ruhepause muss innerhalb dem Ende der darauf folgenden Woche im Ausmaß der Verkürzung nachgeholt werden. Die tägliche Ruhepause kann auch aufgeteilt werden, d.h. dass auch zwei oder drei Ruhepausen abgehalten werden können. Hierbei muss eine Pause mindestens 8 Stunden betragen (ununterbrochen). Wird eine Aufteilung vorgenommen (zwei oder drei Pausen), so erhöht sich die tägliche Ruhepause von 11 Stunden auf 12 Stunden und eine Verkürzung der Ruhepause (auf mindestens 9 Stunden) ist in diesem Falle nicht möglich. 1.2.3.3 Wöchentliche Ruhepause Der Fahrer hat in jeder Woche Anspruch auf eine ununterbrochene wöchentliche Ruhepause von mindestens 45 Stunden. Diese Ruhepause kann am Standort des Fahrzeuges oder am Heimatort des Fahrers auf 36 zusammenhängende Stunden oder außerhalb dieser Orte auf 24 zusammenhängende Stunden verkürzt werden. Jede Verkürzung ist durch eine zusammenhängende Ruhezeit auszugleichen, die vor Ende der auf die betreffende Woche folgenden dritten Woche zu nehmen ist. Diese als Ausgleich zustehende Ruhepause ist zusammen mit einer anderen mindestens achtstündigen Ruhepause zu gewähren. Hierbei muss beachtet werden, dass ein Durchschnitt von 45 Stunden pro Woche (Ruhepause) über einen Zeitraum von 3 Wochen eingehalten wird. 3/3
Eine wöchentliche Ruhezeit, die in einer Woche beginnt und in die darauf folgende Woche reicht, kann auch der zweiten Woche zugerechnet werden. Wenn sich der Arbeitnehmer auf Dienstreise befindet, so kann die tägliche sowie auch die wöchentliche Ruhepause im Fahrzeug abgehalten werden, sofern dieses entsprechend ausgerüstet ist. Mit freundlichen Grüßen, Interconsult GmbH Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll 4/4
1.3 Zusammenfassender Überblick Fahrzeit Arbeitszeit Ruhepause Maximale ununterbrochene Fahrzeit Maximale Fahrzeit pro Tag Maximale Fahrzeit pro Woche Maximale ununterbrochene Arbeitszeit Maximale Arbeitszeit pro Tag - falls Nachtarbeit vorliegt Maximale Arbeitszeit pro Woche Minimale Ruhepause während der Fahrzeit Minimale tägliche Ruhepause Minimale wöchentliche Ruhepause 4,5 Stunden 9 Stunden (bzw. 10 Stunden pro Tag, zwei mal pro Woche) 56 Std. (maximal 90 Stunden in zwei Wochen) 6 Stunden 10 Stunden 48 Stunden (bzw. 60 Stunden, sofern der für einen Zeitraum von 4 Monate berechnete Wochendurchschnitt die 48 Stunden nicht überschreitet) Nach 4 ½ Stunden Fahrzeit muss eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden. Wahlweise können drei Pausen zu je 15 Minuten abgehalten werden. 11 Stunden bzw. 9 Stunden (jedoch nicht mehr als drei mal pro Woche). Falls ein zweiter Fahrer vorhanden ist, muss eine Ruhepause von mindestens 9 Stunden alle 30 Stunden eingelegt werden. 45 Stunden oder auch weniger; allerdings nicht weniger als 24 aufeinander folgende Stunden, falls in einem Zeitraum von 3 Wochen ein Durchschnitt von 45 Stunden (Ruhepause) eingehalten wird. 5/5