Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner. Immissionsschutz

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Transkript:

Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Immissionsschutz

Standortsicherung Standorterweiterung Kanzlei des Jahres für Umwelt- und Planungsrecht 2

Immissionsschutz Standortsicherung und Standorterweiterung CBH Rechtsanwälte haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Unternehmen bei Umweltfragen beraten. Die Erfüllung umweltrechtlicher Vorgaben steht im Mittelpunkt bei der Standortsicherung von Industrie- und Gewerbebetrieben. Trotz der rasanten Fortentwicklung der Anlagentechnik wird auch die Standorterweiterung durch immer strengere rechtliche Vorgaben aus dem Bereich des Immissionsschutzrechts sowie dem sonstigen auch europäischen - Umweltrecht erschwert. Die 1963 gegründete Sozietät Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner ist inzwischen auf über 70 Rechtsanwälte und wissenschaftliche Assistenten sowie mehr als 65 nichtjuristische Mitarbeiter angewachsen. Zur rechtlichen und finanziellen Sicherung Ihrer Projektziele bietet CBH ein Team von hochspezialisierten Rechtsanwälten, das gemeinsam mit technischen Beratern, Naturwissenschaftlern und Stadtplanern alle für ihr Projekt anfallenden Fragen löst. Jüngstes Beispiel sind die gesteigerten Anforderungen bei der Ansiedlung und Erweiterung von Störfeldbetrieben durch die Seveso-III-Richtlinie (z. B. Öffentlichkeitsbeteiligung). 3

Standortsicherung Lärmschutz (TA Lärm) Luftschadstoffe (TA Luft) Industrieemissionen (IED-Anlagen) Seveso-III-Richtlinie (Umfeld- veränderungen) Störfall-Verordnung (12. BImSchV) Altlastensanierung (BBodSchG) Genehmigte Industrie- und Produktionsbetriebe kommen heute nur in beschränktem Maße in den Genuss eines sog. Bestandsschutzes. Trotz eines genehmigungskonformen Betriebes können aufgrund umweltrechtlicher Vorgaben nachträgliche Auflagen erlassen werden, wenn festgestellt wird, dass die Umgebung des Produktionsstandortes nicht mehr ausreichend vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt ist. In verdichteten urbanen Ballungsräumen sind spätere Betriebsbeschränkungen durch Umfeldveränderungen, z.b. heranrückende immissionsempfindliche Nutzungen, keine Seltenheit. Schließlich drohen zudem Restriktionen durch die stetig sich verändernden Anforderungen an den Stand der Technik, der für den Betrieb der Produktionsanlagen eingehalten und umgesetzt werden soll. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Standortsicherung und sorgen für rechtsichere Zukunftsperspektiven. 4

Standorterweiterung Neben der Standortsicherung umfasst unser Beratungsspektrum die Umstrukturierung, Sanierung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbebetrieben. Aufbauend auf einer Analyse der bestehenden Genehmigungslage und einer planungsrechtlichen Bewertung des Standortes, zeigen wir Ihnen die Entwicklungsmöglichkeiten auf. In einem Team, bestehend aus Ihnen, technischen Beratern und Stadtplanern, erarbeiten wir das notwendige Planungsrecht, unterstützen Sie bei der Stellung von Bauanträgen und begleiten Sie im immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Durch die gezielte Steuerung der Bauleitplanung kann bereits heute Rechtssicherheit für künftige Erweiterungsabsichten oder die Änderung betrieblicher Abläufe geschaffen werden. Dabei helfen wir, drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und die Grenzen der Konfliktbewältigung aufzuzeigen. Baugenehmigungsverfahren Bauleitplanung Seveso-III-Richtlinie (Achtungs- abstände/ Betriebserweiterungen / Öffentlichkeitsbeteiligung) Umweltverträglichkeitsprüfung projektbezogenes Umweltrecht Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren 5

Unsere Ansprechpartner für Immissionschutz Unser Anliegen ist es, Ihren Investitionen in die Standortsicherung und Standorterweiterung den erfolgreichen Weg durch die rechtlichen Vorgaben des Immissionsschutz-, des Bodenschutz- sowie des sonstigen Bauund Umweltrechtes zu weisen. Sprechen Sie uns einfach an. STEFAN RAPPEN Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fon +49.221.951 90-80 Fax +49.221.951 90-70 s.rappen@cbh.de CHRISTOPHER KÜAS Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fon +49.221.951 90-80 Fax +49.221.951 90-70 c.kueas@cbh.de 6

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Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Cornelius Bartenbach haesemann & partner nominiert als Mittelständische Kanzlei des Jahres Büro Köln Bismarckstraße 11-13 D-50672 Köln Fon +49.221.951 90-0 Fax +49.221.951 90-90 Büro Cottbus Sandower Straße 17 D-03044 Cottbus Fon +49.355.381 02-0 Fax +49.355.381 02-50 nominiert Nominiert nominiert als Mittelständische als Kanzlei des des Jahres Kanzlei für den des Öffentlichen Jahres Sektor nominiert Kanzlei als des Mittelständische Jahres für Kanzlei Vergaberecht des Jahres www.cbh.de nominiert als Kanzlei des Jahres für Ip Nominiert als Kanzlei des Jahres für Regulierte Industrien nominiert als Kanzlei des Jahres für den Öffentlichen Sektor Kanzlei des Jahres für Umwelt- und Planungsrecht www.iurope.eu Für unseren CBH-Newsticker melden Sie sich bitte unter www.cbh.de in der Rubrik News an.