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Ortsgemeinde Spiesheim in der Verbandsgemeinde Wörrstadt N I E D E R S C H R I F T ü b e r d i e 2 4. S i t z u n g d e s O r t s g e m e i n d e r a t e s S p i e s h e i m a m 0 5. 0 4. 2 0 1 7. 1 0. 0 4. 2 0 1 7 Tagungsort: Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung, Niederstraße 4, 55288 Spiesheim Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:45 Uhr 22:00 Uhr Anwesenheit: anwesend entschuldigt nicht anwesend Hans Philipp Schmitt Matthias Martin(ab 21:00 Uhr) Walter Dexheimer Dr. Christopher Hofmann Andreas Jung Wendelin Keller Thoralf Kossack Sabine Stumpf(ab 20:47 Uhr) Petra Westenberger Bernd Mann Thomas Eibenberger Klaus-Uwe Erbes Ilona Köhler-Sandrock Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und die Beschlussfähigkeit besteht. Tagesordnung: Öffentlich Vorlagen- Nr. 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Fragen der Einwohner; Hinweis: Fragen, die sich auf nachfolgende Tagesordnung beziehen, sind nicht möglich 4. Beratung und Beschlussfassung über die Zuständigkeitsübertragung der Breitbandversorgung auf die Verbandsgemeinde Wörrstadt 2017/0102 5.1 Beratung über die Informationsvorlage zur Ergänzung der 2017/0127 1

Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung a) Neuanlage und Gebühren für Rasengrabfelder b) Neuanlage und Gebühren für Baumgrabfelder c) Neuanlage von anonymen Grabfeldern 5.2 Belegungssperre in Block III auf dem Friedhof Spiesheim 2017/0134 6. Information über Ergebnisse der Kulturausschusssitzung betreffend a) Spiesheimer Kerb b) 1250 Jahre Spiesheim 7. Information über den Stand der Umbauarbeiten an der Sängerhalle 8. Information über die Weiterführung der Arbeiten an der Freifläche vor der Raiffeisenhalle 9. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Bauleistungen zur Parkfläche hinter der Sängerhalle 2017/0135 10. Mitteilungen und Anfragen 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Öffentlicher Teil: Obgm Hans-Philipp Schmitt schlägt vor die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen: TOP 9 neu Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Bauleistungen zur Parkfläche hinter der Sängerhalle, TOP 9 alt Mitteilungen und Anfragen wird zu TOP 10. Alle übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Abstimmung: einstimmig zugestimmt TOP 1: Begrüßung Obgm Hans-Philipp Schmitt begrüßt die Ratsmitglieder, die Zuhörer und Astrid Baumann von der VG Wörrstadt. TOP 2: Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO Astrid Baumann wird gemäß 41 (1) GemO zur Schriftführerin bestellt und nimmt gemäß 69 GemO als Vertreterin der VG Wörrstadt teil. TOP 3: Fragen der Einwohner; Hinweis: Fragen, die sich auf nachfolgende Tagesordnung beziehen, sind nicht möglich keine TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Zuständigkeitsübertragung der Breitbandversorgung auf die Verbandsgemeinde Wörrstadt 2

Die Beschlussvorlage 2017/0102 vom 20.03.2017 liegt den RM vor. Beschlussvorlage: Der Ortsgemeinderat Spiesheim berät und beschließt. a) Der Ortsgemeinderat begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Kreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetzt (NGA-Netz) zu ertüchtigen und überträgt diese Aufgabe nach 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Wörrstadt mit deren Zustimmung. b) Sollten nicht alle Gemeinden eine Zuständigkeitsübertragung auf die Verbandsgemeinde nach 67 Abs. 5 beschließen, stimmt die Ortsgemeinde Spiesheim einer Übernahme der Aufgabe Breitbandversorgung durch die Verbandsgemeinde Wörrstadt nach 67 Abs. 4 GemO zu. c) Die Ortsgemeinde Spiesheim erklärt sich damit einverstanden, dass die Einzelheiten des NGA-Ausbaus in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Alzey-Worms, der Stadt Alzey und den Verbandsgemeinden im Landkreis geregelt werden. Abstimmung: einstimmig zugestimmt TOP 5.1: Beratung über die Informationsvorlage zur Ergänzung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung a) Neuanlage und Gebühren für Rasengrabfelder b) Neuanlage und Gebühren für Baumgrabfelder c) Neuanlage von anonymen Grabfeldern Die Informationsvorlage 2017/0127 wird an die RM verteilt und von Obgm Hans-Philipp Schmitt vorgelesen. Folgende Punkte werden angesprochen: -es wird ein neues Angebot vom Architekten gewünscht, da einige Positionen aus dem vorliegenden Angebot entfallen, - die Platten mit der Größe 40 x 40 cm sind eventuell zu groß, hier sollen kleinere Platten verlegt werden, - In der Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Spiesheim ist unter Artikel I folgende Änderung vorzunehmen: Die Überschrift des 8 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Spiesheim vom 20.05.2014 wird wie folgt geändert. Nach 8 Abs. (2) 7 Absatz (1) Satz 2 ist der Absatz (5) durch Absatz (7) zu ersetzen. wird folgender Abs. (3) eingefügt. - Obgm Hans-Philipp Schmitt bittet die Gemeinderatsmitglieder sich Gedanken über den vorliegenden Satzungsentwurf und die Gebühren zu machen, - im Laufe dieses Jahres soll eine Entscheidung getroffen werden, Informationsvorlage: In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Landwirtschaft, Weinbau, Liegenschaften und Umwelt am 08.03.2017 wurde über die Neuanlage eines Teils des Friedhofs Spiesheim beraten. Auf der Grundlage der Vorabskizze von Frau Adelt wird vorgeschlagen, ein anonymes Urnengrabfeld sowie im Innenkreis um die neu zu pflanzenden Bäume ein Baumgrabfeld und im Außenkreis ein Rasengrabfeld anzulegen. Vorgaben zu den Grabarten müssen in 3

die Friedhofssatzung aufgenommen werden. Ein Entwurf für eine Änderung der Friedhofssatzung ist beigefügt. Alle Grabfelder werden danach durch die Ortsgemeinde angelegt und gepflegt. Individueller Grabschmuck ist nicht möglich. In allen drei Grabfeldern werden biologisch abbaubare Aschenkapseln sowie Überurnen vorgeschrieben. Im Rasengrabfeld soll die Beisetzung von 2 Urnen übereinander möglich sein. Das Grab kann auf Wunsch der Angehörigen mit einer Platte z.b. in der Größe 40 x 40 cm, mit Namen, Geburts- und Sterbedatum des oder der Verstorbenen versehen werden. In dem Baumgrabfeld ist keine individuelle Kennzeichnung der Grabstätten vorgesehen. Die Ortsgemeinde stellt aber eine Stele auf, an der entweder auf Metallplättchen oder auf Glasplatten der Name und evtl. das Geburts- und Sterbedatum des bzw. der Verstorbenen verzeichnet werden kann. In dem anonymen Grabfeld ist weder eine individuelle Kennzeichnung des Grabes durch Platten noch eine Stele vorgesehen. Neben der Friedhofssatzung muss auch die Friedhofsgebührensatzung ergänzt werden. Bei der Kalkulation der Gebühren sollte zusätzlich zu der Gebühr für ein Urnengrab (z.zt. 270 ) die Neuanlage der Grabfläche sowie die Pflegekosten für die Ruhezeit von 30 Jahren berücksichtigt werden. Nach einer ersten sehr vorläufigen Schätzung gehen wir von Herstellungskosten in Höhe von rund 22.200 und Pflegekosten für 30 Jahre in Höhe von rund 24.200 aus. Kosten für die Anlage und Pflege der Bäume wurden hierbei nicht berücksichtigt, da sie schwer zu kalkulieren sind. Hinzu kommen noch die Kosten für die Grabplatte + Verlegung bei den Rasenurnengräbern bzw. die Kosten für die Stele für die Grabstätten in dem Baumgrabfeld. Nach einer groben Schätzung können insgesamt ca. 200 Urnengrabstätten angelegt werden. In der Anlage ist der Entwurf für eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung mit Vorschlägen zur Gebührenhöhe beigefügt. TOP 5.2: Belegungssperre in Block III auf dem Friedhof Spiesheim Die Informationsvorlage 2017/0134 vom 30.03.2017 wird an die RM verteilt und von Obgm Hans-Philipp Schmitt vorgelesen. Obgm Hans-Philipp Schmitt bittet die Ratsmitglieder darum, sich hierüber Gedanken zu machen. Informationsvorlage: Es wurde angeregt, für Block III des Friedhofs Spiesheim eine Belegungssperre zu beschließen. Danach wäre die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer neuen Grabstätte nicht mehr möglich. In vorhandenen Wahlgräbern würde die Beisetzung auf Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der bereits in der Grabstätte beigesetzten Verstorbenen beschränkt. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass in absehbarer Zeit das Grabfeld neu angelegt werden kann. Insbesondere sollen die Abstände zwischen den Gräbern und den Grabreihen verbreitert werden, so dass ein maschineller Grabaushub möglich ist. Sehr viele Gräber in Block III wurden bereits abgeräumt. Nach 3 Abs. 2a der Friedhofssatzung Spiesheim ist eine Belegungssperre zur Neuordnung von Grabfeldern jedoch nur möglich, wenn das erste Nutzungsrecht bereits abgelaufen ist. Da in der Vergangenheit bereits abgeräumte Grabstätten neu vergeben wurden, ist dies nicht bei allen Gräbern der Fall. Sollte dennoch eine Belegungssperre gewünscht werden, kämen folgende Möglichkeiten in Betracht: 4

(1) Die Belegungssperre wird jetzt lediglich für die Reihen 9 bis 16 beschlossen. Hier existieren keine Grabstätten, deren erstes Nutzungsrecht noch nicht abgelaufen ist. Gleichzeitig wird beschlossen, dass in den Reihen 1 bis 8 ein Nutzungsrecht an einer neuen Grabstätte nicht verliehen werden darf. Die Hälfte des Grabfeldes könnte so nach Ablauf der letzten Ruherechte neu angelegt werden. Für die Gräber der Reihen 1 bis 8 könnte dann eine Belegungssperre beschlossen werden, wenn die ersten Nutzungsrechte abgelaufen sind. (2) Die Belegungssperre wird für den kompletten Block III beschlossen. Sollte in den Gräbern, in denen das erstmalige Nutzungsrecht noch nicht abgelaufen ist, eine Beisetzung von Personen gewünscht werden, die nicht Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, so kann dies aber im Zweifelsfall nicht verwehrt werden. TOP 6: Information über Ergebnisse der Kulturausschusssitzung betreffend a) Spiesheimer Kerb b) 1250 Jahre Spiesheim a) Spiesheimer Kerb b) Die Kerb wird dieses Jahr wieder an der Sängerhalle stattfinden, obwohl die Umbaumaßnahmen noch nicht fertig sind. Anhand eines Lageplanes erläutert Obgm Hans-Philipp Schmitt wo die einzelnen Stände und die Bühne stehen werden. Die Bühne soll auf der Straße stehen. Programm: Freitag Marsch vom Keltenring mit dem Kerbebaum bis zur Sängerhalle und anschließende Eröffnung der Kerb mit dem Posaunenchor um 19.00 Uhr. Anschließend Unterhaltungsmusik mit Carlos Cachafeiro. Samstag Es soll wieder eine Weinwanderung, organisiert durch den Kerbejahrgang, angeboten werden. Voraussichtliches Thema 7 Kontinente an 7 Ständen. Eine Trauung soll am Weinbergsturm abgehalten werden. Am Abend spielen die Rhoihesse-Buwe. Sonntag ökumenischer Gottesdienst Mittagessen Kaffee mit den Landfrauen Programm für die Kinder organisiert von der Kerbejugend Montag VIP Stammtisch Tag der Betriebe Übergabe der Kerb an den nächsten Jahrgang soll im Rahmen des bunten Abends geschehen. Dieses Jahr wird Obgm Hans-Philipp Schmitt die Helferlisten nicht an die Mitglieder des OGR verteilen, sondern an die Vorsitzenden der Ortsvereine, damit diese sich um die Helfer kümmern können. 5

Keltenringkerb Eine Gruppe von Jugendlichen möchte dieses Jahr die Keltenringkerb ausrichten. Dieser Vorschlag wurde von dem Kulturausschuss positiv aufgenommen. Eine Terminabsprache muss noch erfolgen. Wünschenswert sei, dass die Keltenringkerb nicht am Donnerstag vor der Spiesheimer Kerb stattfinden soll. c) 1250 Jahre Spiesheim Im Jahre 2020 wird Spiesheim 1250 Jahre alt. Der Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen im Zuge der 1250 Jahre Spiesheim stand der Kulturausschuss positiv gegenüber. Pro Monat könnte eine Veranstaltung angeboten werden. Es sollen sich alle Spiesheimer, die Ortsvereine und die Kirchen daran beteiligen. Folgende Ideen werden genannt: Neujahrsempfang im Januar Historischer Ortsrundgang Weinwanderung Nachtwächterführung bunter Abend Kabarett Abend Lesegärten TOP 7: Information über den Stand der Umbauarbeiten an der Sängerhalle Obgm Hans-Philipp Schmitt informiert über den Stand der Umbauarbeiten an der Sängerhalle: - Der Außenanstrich ist in Arbeit. Bis Karfreitag soll dieser abgeschlossen sein. - Es muss noch die Treppe saniert und Abdichtungsarbeiten unter der Treppe vorgenommen werden. - Die Kosten für die Abdichtungsarbeiten und die Kosten für die Fliesenarbeiten betragen ca. 12.000. Ein genaues Angebot für die Fliesen liegt noch nicht vor. - Die Notbeleuchtung der Sängerhalle muss erneuert werden. Da die Batterieanlage kaputt ist, wurde hier ein Angebot für eine Erneuerung der Anlage eingeholt. Die Firma Gessler bietet dies für 5.435 an. Alternativ könnten die Nothinweisleuchten auf LED Basis installiert werden. Von der Firma Soehnle liegt ein Angebot für die Grundschule Wörrstadt vor, nach dem man sich eventuell orientieren könnte. TOP 8: Information über die Weiterführung der Arbeiten an der Freifläche vor der Raiffeisenhalle Obgm Hans-Philipp Schmitt berichtet, dass - die Fundamente für die Skulpturen ausgehoben wurden, - die nächste Woche die Fundamente gegossen werden, - sich die Firma Raiffeisen finanziell beteiligen wird, - dass bis zur Kerb die Pflanzen gesetzt sein sollen. 6

TOP 9: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Bauleistungen zur Parkfläche hinter der Sängerhalle Die Beschlussvorlage 2017/0135 vom 30.01.2017 wird an die RM verteilt. Beschlussvorschlag: Es wird empfohlen, die Bauleistungen an Fa. Wöbau aus Wörrstadt zum Pauschalpreis in Höhe von 5.000 zu vergeben. Abstimmung: einstimmig zugestimmt TOP 10: Mitteilungen und Anfragen Mitteilungen: 1. Es liegt ein Schreiben der VG bezüglich der Befahrung der Wirtschaftswege im Zuge von Gräbenreinigungsarbeiten für den LBM, Worms 2016 an die Firma, die die Reinigungsarbeiten vorgenommen hat, vor. Die Feldwege wurden immer noch nicht instandgesetzt. Bis zum 21.4.2017 soll eine Dokumentation mit Sanierungsvorschlägen vorliegen. 2. Es liegt eine Ausnahmegenehmigung für Dexheimer, der in der Nacht vom 5.4. auf 06.04.2017 Nachtarbeit beantragt hat, vor. 3. Für die Sanierung der Lüftungsanlage in der Sängerhalle liegt ein Angebot der Firma Wegener aus Osthofen über 20.000 vor. 4. Es liegt eine Anfrage von der Sängervereinigung vor, die die 2 Gründungsfahnen aus dem Ende des 19. Jahrhunderts aus Kostengründen nicht instandsetzen lassen kann (Kosten 3.500 pro Stück). Die Sängervereinigung fragt nach, ob es möglich sei, die Fahnen unrestauriert in einem Schaukasten in der Sängerhalle auszustellen. Ein genauer Standort des Schaukastens muss noch festgelegt werden. Anfragen: Keine Ein Zuschauer regt an, Schotter an einer Stelle zu deponieren, den man bei Bedarf auf Feldwege, die sehr viele Vertiefungen haben, verteilen kann. Ende öffentlicher Teil: 20.45 Uhr TOP 13: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Den Anträgen im nichtöffentlichen Teil wurde einstimmig zugestimmt. Ende der Sitzung: 22.00 Uhr Hans-Philipp Schmitt Vorsitzender Astrid Baumann Schriftführerin 7