Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0435



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FB Schulentwicklung und Schulpersonal Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0435 FB Schulentwicklung und Schulpersonal Haushaltsermächtigungen: 0401-0404, 0435-0448 ohne 0441, 0304-0307 und 1221 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Fachbereich Schulentwicklung und Schulpersonal ist ein schulischer Querschnittsbereich. In diesem werden alle Aufgaben für das schulische Personal des Landes wahrgenommen, die der Erstellung der Produkte in den Fachbereichen Allgemeine und Berufliche schulische Bildung vorangehen. Aufgabe des Produktbereichs Lehrerausbildung ist die Ausbildung von Studierenden in schulpraktischen Modulen in der 1. Ausbildungsphase einschließlich der 1. Staatsprüfung; Ausbildung von Lehrkräften aller Schularten an Staatlichen Seminaren für Schulpädagogik (SSSP/BS/Gym/Abt. SoS), Staatlichen Seminaren für Schulpraktische Ausbildung (SSSA/RS/GHS) und Pädagogischen Fachseminaren (PFS) einschließlich der 2. Staatsprüfung; Konzeptionelle Entwicklung von Prüfungsordnungen; Umsetzung bildungspolitischer Initiativen. Der Produktbereich Lehrerfortbildung umfasst die Fortbildung von Lehrkräften oder Fachkräften aller Schularten, einschließlich Funktionsträgern und Lehrkräften mit besonderen Aufgaben, durchgeführt an Akademien oder sonstigen landesweiten Einrichtungen bzw. regional in den Regierungspräsidiumsbezirken und Schulamtsbezirken und an den Schulen vor Ort, sowie in Kooperationen mit anderen Trägern. Eingeschlossen sind Fortbildungen zu bildungspolitischen Zielen und Vorgaben ebenso wie zu den von schulischen Einrichtungen und Lehrkräften formulierten Fortbildungsbedarfen und deren Evaluation. Hauptaufgabe des Produktbereichs Bedarfsplanung/Lehrereinstellung/Unterrichtsversorgung ist die zielgerichtete und effektive Verteilung und Kontrolle der vom Landtag für die Unterrichtsversorgung zur Verfügung gestellten Ressourcen (Stellen und Mittel). Ggf. notwendiges zusätzliches Lehrpersonal an den öffentlichen Schulen wird auf der Grundlage des Einstellungserlasses über die verschiedenen Verfahren der Lehrereinstellung in Zusammenarbeit mit weiteren Ebenen der Schulverwaltung eingestellt. Verfahren sind ggf. weiterzuentwickeln bzw. zu optimieren und bei Bedarf neue Konzeptionen zu entwickeln. Auf der Basis erhobener relevanter Strukturdaten werden Analysen und darauf aufbauend Prognosen über den Lehrerbedarf und das voraussichtliche Lehrerangebot erstellt. Daraus abgeleitet werden entsprechende Programme zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und des Lehrernachwuchses entwickelt. Bestehende Verfahren in den Bereichen Lehrereinstellung, Bedarfsplanung und Schulstatistik müssen insb. im Blick auf die geforderte Eigenständigkeit der Schulen optimiert und fortgeschrieben werden. Darüber hinaus werden Informationen aus den einzelnen Bereichen zur Verfügung gestellt. Der Produktbereich Personalangelegenheiten der Schule umfasst alle personalrechtlichen Maßnahmen, die beamtete sowie angestellte Lehrkräfte (einschließlich der Funktionsträger an Schulen) betreffen, soweit keine besonderen Zuständigkeiten bestehen (z.b. für den Bereich Besoldung, Beihilfe und Versorgung). Dazu gehören insbesondere die Ernennung (mit Ausnahme der Einstellung), Versetzung, Abordnung, Beurlaubung/Teilzeitbeschäftigung und Beendigung von Beamtenverhältnissen. Der Produktbereich beinhaltet neben den personalrechtlichen Maßnahmen auch die in diesem Zusammenhang stehenden Fragen zur Frauenförderung. Die Aufgaben der Schulentwicklung werden als innere und äußere Schulentwicklung durchgeführt. Um Leistungs- und Zukunftsfähigkeit von Schule und Unterricht zu sichern sind permanente Schulentwicklungsprozesse als Modernisierungsaufgabe des Bildungswesens erforderlich. Dazu müssen strategische Ziele formuliert, pädagogisch-fachliche Voraussetzungen sowie personell-strukturelle Rahmenbedingungen definiert und praxistaugliche Umsetzungskonzepte entwickelt werden. Die gezielten Maßnahmen einer schulartspezifischen und schulartübergreifenden Weiterentwicklung beschreiben den Poduktbereich der Inneren Schulentwicklung; dazu gehören: Konzepte zur Qualitätsentwicklung sowie -sicherung von Schule und Unterricht, Durchführung und Analyse nationaler und internationaler Vergleichsuntersuchungen, Projekte der Bildungsforschung in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen, Zusammenarbeit mit Trägern von Bildungseinrichtungen, Verfahren der Fremd- und Selbstevaluation, Grundsätze der Curriculumentwicklung, pädagogische Grundsatzfragen (z. B. Leistungsmessung), soziales Lernen und Gewaltprävention, Zulassung von Lehrwerken, Fragen staatsbürgerlicher Bildung (Landeskunde, Landesgeschichte, Bundeswehr). Der Produktbereich Äußere Schulentwicklung steht für ein differenziertes Schulangebot in Baden-Württemberg. Dies erfolgt durch die Schulorganisation für öffentliche Schulen unter Berücksichtigung des öffentlichen Bedürfnisses und für private Schulen, mit der die Schullandschaft entsprechend der gestellten Anträge ausgestaltet wird, die Förderung des Schulhausbaus für öffentliche und private Schulen, die Schullastenverteilung und Privatschulfinanzierung, die der finanziellen Sicherstellung der Schulen dient. 2. Ziele und Messgrößen FB Schulentwicklung und Schulpersonal Fachbereich (FB) Haushalts- Ziele Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) ermächti- gungen in Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Kapitel PB Lehrerausbildung Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2007 ( 2007) Ist 2008 ( 2008) EUR 87.826,9 88.680,4 2009 0436, 0445 Ressourcen effektiv, effizient und nachhaltig einsetzen Anzahl der Studienreferendare für das Lehramt an Beruflichen Schulen 1) 926 (1.003) 920 (1.300) 1.000 1.000 1.000 Anzahl der Studienreferendare für das Lehramt an Gymnasien 1) 2.932 (2.989) 3.387 (3.930) 4.100 4.250 4.850 Anzahl der Anwärter für das Lehramt an Real- und Sonderschulen 1) 3.318 (3.516) 3.325 (3.870) 3.450 2.900 2.650-106-

FB Schulentwicklung und Schulpersonal Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0435 Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel PB Lehrerausbildung 0436, 0445 Ziele Ressourcen effektiv, effizient und nachhaltig einsetzen Bezeichnung/Einheit Anzahl der Anwärter für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen 1) Anzahl der Fachlehreranwärter und der Technischen Lehreranwärter 1) Anzahl der Lehramtsbewerber in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (insbesondere Vergütungen für Lehramtsbewerber aus Nicht- EU-Ländern) 1) Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2007 ( 2007) 3.788 (4.141) 797 (840) 8 (35) Ist 2008 ( 2008) 3.600 (4.400) 695 (840) 80 (35) 2009 4.000 4.350 4.700 870 870 870 80 130 130 Gesamtanzahl der Referendare und Anwärter 1) 11.769 (12.524) Anzahl der Zurruhesetzungen an Beruflichen Schulen 1) 506 Anzahl der Zurruhesetzungen an Gymnasien 1) 706 Anzahl der Zurruhesetzungen an Real- und Sonderschulen 1) 627 Anzahl der Zurruhesetzungen an Grund- und Hauptschulen 1) 1.218 Gesamtanzahl der Zurruhesetzungen aller Schularten 1) 3.057 12.007 (14.375) 551 674 689 1.431 3.345 13.500 13.500 14.200 - - - - - - - - - - - - - - - PB Lehrerfortbildung PB Bedarfspl./Lehrereinst./U nterrichtsv. PB Personalangelegenheiten der Schule PB Innere Schulentwicklung EUR 6.033,8 6.884,8 EUR 4.472,2 4.810,9 EUR 13.339,1 14.325,6 EUR 16.746,4 24.786,8 EUR 3.667,1 6.897,4 3. Erläuterungen 1) Die Anzahl der Referendare und Anwärter gibt, durch die Überschneidung von zwei Jahrgängen, die maximale Stellenzahl des jeweiligen Jahres wieder. Direkte Relationen zwischen der Anzahl der Referendare und Anwärter zu den Zurruhesetzungen können daher nicht berechnet werden. PB Äußere Schulentwicklung -107-

FB Schulentwicklung und Schulpersonal Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0435-108-

Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Bei Kap. 0435 sind die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft nach den 17 19 des Privatschulgesetzes in der Fassung vom 1. Januar 1990 (GBI. S. 105), zuletzt geändert mit Änderungsgesetz v. 23. Juli 2008 (GBl. S. 251), 105 und 106 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert mit Änderungsgesetz v. 18. November 2008 (GBl. S. 387), 5 des Gesetzes zur Ausführung von Art. 15 Abs. 2 der Verfassung vom 8. Februar 1967 (GBI. S. 7), für das Lederinstitut Gerberschule Reutlingen und zur schulischen Förderung kranker Schüler an die Deutsche Hochgebirgsklinik Davos zusammengefasst. Entsprechendes gilt für die Leerstellen für Lehrer, die zur Dienstleistung an Ersatzschulen einschließlich der Freien Waldorfschulen, der Heimsonderschulen, der Schulen an Heimen sowie der privaten Bekenntnisschulen beurlaubt sind. Nach dem Änderungsgesetz vom 7. März 2006 legt die Landesregierung dem Landtag, differenziert nach den in 18 Abs. 2 PSchG genannten Schulen, im Abstand von jeweils 3 Jahren, erstmals im Jahr 2006, Berechnungen über die Kosten des öffentlichen Schulwesens vor. Dabei werden die Bruttokosten, die in dem neu eingefügten 18 a Abs. 2 bis 13 PSchG dargestellt sind, den jeweiligen Zuschüssen der jeweils entsprechenden Schulen nach 18 Abs. 2 PSchG gegenübergestellt. Die sonstigen Leistungen des Landes für diese Schulen sind zusätzlich darzustellen. Aufgrund der Neuregelung wurde Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Privatschulgesetzes vom 8. Januar 1990 (GBl. S. 13), der bisher eine Berichtspflicht einmal je Legislaturperiode vorsah, aufgehoben. Andere Leistungen werden den Schulen in freier Trägerschaft, ihren Lehrern oder ihren Schülern aus den bei Kap. 0402 Tit. 432 01 und 893 91, Kap. 0405 Tit.Gr. 68, Kap. 0410 Tit. 427 26 und 533 01, Kap. 0436 Tit. 527 01, Tit.Gr. 68, 94 und 97 Ausgaben, Kap. 0460 Tit.Gr. 75 und 76 Ausgaben sowie Kap. 0448 veranschlagten Haushaltsmitteln gewährt. Insgesamt ist folgende Entwicklung der Schülerzahlen an den Privatschulen in Baden- Württemberg zu erwarten: Ist Prognose Prognose Schuljahr Schuljahr Schuljahr 2008/09 / /2012 Schüler 119.400 125.400 129.300 Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 129 Vermischte Einnahmen 1,0 a) 1,0 1,0 0,0 b) 124 01 129 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 30,0 a) 30,0 30,0 18,7 b) 45,0 c) Veranschlagt sind Mieteinnahmen aus der Vermietung von Sportanlagen der Freien Evang. und Kath. Bekenntnisschulen an Dritte. Die Mieteinnahmen fließen vereinbarungsgemäß dem Land zu, soweit die Kosten für die Erstellung der Anlagen vom Land in voller Höhe übernommen wurden. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 31,0 a) 31,0 31,0-109-

Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Übrige Einnahmen 281 01 129 Erstattungen anderer Bundesländer für Lehrkräfte 224,5 a) 238,9 242,9 an der Hochgebirgsklinik in Davos 228,0 b) 213,9 c) Vgl. Vermerk und Erläuterungen zu Tit. 684 15. Zwischensumme Übrige Einnahmen 224,5 a) 238,9 242,9 Gesamteinnahmen 255,5 a) 269,9 273,9 Ausgaben Personalausgaben 422 01 129 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 0,0 a) 0,0 0,0 10,4 b) 6,6 c) Ohne Ansatz, da nur Leerstellen ausgebracht sind. Zwischensumme Personalausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Die Tit. 684 01A bis 684 08, 684 12 und 684 13 sind übertragbar und mit Ausnahme von Tit. 684 13 gegenseitig deckungsfähig. 684 01 W 117 Zuschüsse an Gymnasien, Aufbaugym., Realschulen, 294.204,8 a) 0,0 0,0 Einheitliche Volks- und höhere Schulen, Grund- und 272.916,1 b) Hauptschulen in freier Trägerschaft 258.975,2 c) Die Veranschlagung der Zuschüsse für allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft erfolgt künftig nach Schularten getrennt bei den Untertiteln 684 01A bis 684 01D sowie bei Tit. 684 02. 684 01A N 112 Zuschüsse an Grundschulen in freier Trägerschaft 0,0 a) 14.709,5 18.064,8 0,0 b) Bis einschließlich 2009 waren diese Zuschüsse bei Tit. 684 01 etatisiert. Veranschlagt sind Zuschüsse nach 17 Abs. 1 i.v.m. 18 des Privatschulgesetzes für Schüler an gemeinnützigen Grundschulen (einschließlich der Zuschüsse zu den Versorgungsbezügen von Lehrern nach 19 des Privatschulgesetzes). -110-

Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 684 01B N 113 Zuschüsse an Haupt- und Werkrealschulen in freier 0,0 a) 9.844,9 11.381,4 Trägerschaft 0,0 b) Veranschlagt sind Zuschüsse nach 17 Abs.1 i.v.m. 18 des Privatschulgesetzes für Schüler an gemeinnützigen Haupt- und Werkrealschulen (einschließlich der Zuschüsse zu den Versorgungsbezügen von Lehrern nach 19 des Privatschulgesetzes). Bis einschließlich 2009 waren diese Zuschüsse bei Tit. 684 01 etatisiert. 684 01C N 116 Zuschüsse an Realschulen in freier Trägerschaft 0,0 a) 42.168,0 44.084,6 0,0 b) Veranschlagt sind Zuschüsse nach 17 Abs.1 i.v.m. 18 des Privatschulgesetzes für Schüler an gemeinnützigen Realschulen (einschließlich der Zuschüsse zu den Versorgungsbezügen von Lehrern nach 19 des Privatschulgesetzes). Bis einschließlich 2009 waren diese Zuschüsse bei Tit. 684 01 etatisiert. 684 01D N 117 Zuschüsse an Gymnasien und Aufbaugymnasien in 0,0 a) 164.821,0 172.490,0 freier Trägerschaft 0,0 b) Veranschlagt sind Zuschüsse nach 17 Abs.1 i.v.m. 18 des Privatschulgesetzes für Schüler an gemeinnützigen Gymnasien und Aufbaugymnasien (einschließlich der Zuschüsse zu den Versorgungsbezügen von Lehrern nach 19 des Privatschulgesetzes). Bis einschließlich 2009 waren diese Zuschüsse bei Tit. 684 01 etatisiert. 684 02 N 123 Zuschüsse an freie Waldorfschulen 0,0 a) 86.994,5 90.568,7 0,0 b) Veranschlagt sind: Zuschüsse nach 17 Abs. 1 i.v.m. 18 des Privatschulgesetzes für Schüler an a) Klassen 1-4 der Freien Waldorfschulen 19.181,0 20.013,5 b) Klassen 5-13 der Freien Waldorfschulen 67.813,5 70.555,2 zus. 86.994,5 90.568,7 Bis einschließlich 2009 waren diese Zuschüsse bei Tit. 684 01 etatisiert. -111-

Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 684 03 114 Ersatz der persönlichen und laufenden sächlichen 22.445,3 a) 24.040,1 25.070,1 Schulkosten von privaten Bekenntnisschulen 21.643,0 b) 22.461,2 c) Veranschlagt sind die Kostenersätze für die in Privatschulen umgewandelten Bekenntnisschulen nach 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung von Art. 15 Abs. 2 der Verfassung vom 8. Februar 1967 (GBI. S. 7): 1. Ersatz der persönlichen Kosten für die Lehrer 14.663,0 15.122,0 2. Ersatz der laufenden notwendigen sächlichen Schulkosten (ohne Mieten) 9.363,1 9.934,1 3. Mieten 14,0 14,0 zus. 24.040,1 25.070,1 684 04 124 Zuschüsse an Sonderschulen 70.044,3 a) 73.916,2 74.480,2 in freier Trägerschaft 66.360,3 b) 63.166,8 c) Veranschlagt sind Zuschüsse an Sonderschulen gem. 17 Abs. 1 i. V. m. 18 und 19 des Privatschulgesetzes: 1. private Krankenhausschulen 9.309,1 9.332,7 2. sonstige private Sonderschulen (z. B. Schulen für Geistigbehinderte, 64.607,1 65.147,5 Körperbehinderte und Erziehungshilfe usw.) zus. 73.916,2 74.480,2 Hieraus werden auch Zuschüsse zu den Kosten im Rahmen der Frühfördermaßnahmen und der Kooperation gewährt. Auf die Zuschüsse an private Sonderschulen besteht ein Rechtsanspruch. Grundlage für die Ermittlung der zuschussfähigen Aufwendungen der Träger sind die Richtlinien des Kultusministeriums vom 8. November 1966 (K.u.U. S. 1096) und vom 8. Juli 1969 (K.u.U. S. 890). Die Zuschüsse an Heimsonderschulen in freier Trägerschaft sind bei Tit. 684 05 veranschlagt. 684 05 124 Zuschüsse an Heimsonderschulen in 84.911,5 a) 87.164,8 89.044,5 freier Trägerschaft 82.417,5 b) 80.815,2 c) Veranschlagt sind Zuschüsse an Heimsonderschulen in freier Trägerschaft i. S. von 15 Abs. 1 und 2 SchG (z. B. gehörlose und schwerhörige, blinde und sehbehinderte, körperbehinderte sowie geistigbehinderte Kinder und Jugendliche) sowie an Schulkindergärten, die den Heimsonderschulen angegliedert sind, nach dem 11.Teil des Schulgesetzes für Baden-Württemberg i. d. F. vom 1. August 1983 (GBI. S. 397) zuletzt geändert mit Änderungsgesetz v. 18. November 2008 (GBl. S. 387) i. V. mit den Richtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuschüssen an private Heimsonderschulen vom 16. April 1968 (K.u.U. S. 956). Es werden gewährt: a) Zuschüsse zu den Personalkosten nach 105 SchG und zu den Versorgungsbezügen von Lehrern nach 19 PSchG b) Zuschüsse zu den Sachkosten nach 106 SchG. Hieraus werden auch Zuschüsse zu den Kosten im Rahmen der Frühbetreuungsmaßnahmen und der Kooperation erstattet. -112-

Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 684 06 127 Zuschüsse an berufliche Schulen in 73.827,6 a) 87.693,5 94.864,2 freier Trägerschaft 71.954,5 b) 62.524,7 c) Veranschlagt sind: 1. Zuschüsse nach 17 Abs. 1 i. V. mit 18 und 19 des Privatschulgesetzes 85.241,4 92.306,0 für Schüler an gemeinnützigen Fachschulen für Sozialpädagogik, Berufsfachschulen, Berufskollegs und Fachschulen (ohne Sozialpädagogik) 2. Zuschüsse nach 25 des Privatschulgesetzes an Schulen zur Ausbildung 2.452,1 2.558,2 von Gymnastiklehrerinnen und -lehrern zus. 87.693,5 94.864,2 Auf die Zuschüsse besteht ein Rechtsanspruch der Höhe nach. Aus diesem können auch Zuschüsse an Träger privater Berufsoberschulen entsprechend der Zuschüsse an die übrigen beruflichen Ersatzschulen gewährt werden. Die Fördermittel für Schülerzahlsteigerungen gegenüber dem Schuljahr 2008/09 an gemeinnützigen Berufskollegs für Praktikanten, an gemeinnützigen Fachschulen für Sozialpädagogik und an gemeinnützigen Berufsfachschulen für Kinderpflege werden für den Zeitraum 2009 bis 2012 im Rahmen der Qualitätsoffensive Bildung aus Kap. 0437 Tit. 684 77 geleistet. 684 07 117 Zuschüsse an gemeinnützige Abendgymnasien und 14.719,9 a) 14.588,2 14.828,6 Kollegs in freier Trägerschaft 12.729,8 b) 12.444,1 c) Bis zum Umfang von 30/20/20 Deputaten können Lehrer von öffentlichen Gymnasien (Kap. 0416 und 0420) jeweils bis zur Hälfte (höchstens 13 Wochenstunden) ihres Regelstundenmaßes zum Unterricht und zur Schulleitung an den nach 17 Abs. 4 PSchG geförderten gemeinnützigen Abendgymnasien eingesetzt werden, ohne dass die anteiligen Personalkosten erstattet werden. Veranschlagt sind: Zuschüsse nach 17 Abs. 1 i. V. m. 18 des Privatschulgesetzes an 1. gemeinnützige private Abendgymnasien 10.678,1 10.848,8 2. gemeinnützige private Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife) 3.910,1 3.979,8 zus. 14.588,2 14.828,6 Auf die Zuschüsse besteht ein Rechtsanspruch. 684 08 116 Zuschüsse an gemeinnützige Abendrealschulen in 3.936,8 a) 3.932,1 4.027,2 freier Trägerschaft 3.251,4 b) 3.357,3 c) Bis zum Umfang von 30/20/20 Deputaten können Lehrer von öffentlichen Realschulen (Kap. 0410) jeweils bis zur Hälfte (höchstens 14 Wochenstunden) ihres Regelstundenmaßes zum Unterricht und zur Schulleitung an den nach 17 Abs. 4 PSchG geförderten gemeinnützigen Abendrealschulen eingesetzt werden, ohne dass die anteiligen Personalkosten erstattet werden. Veranschlagt sind die Zuschüsse nach 17 Abs. 1 i. V. m. 18 des Privatschulgesetzes an gemeinnützige private Abendrealschulen. Auf die Zuschüsse besteht ein Rechtsanspruch. -113-

Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 684 09 127 Zuschuss an das Lederinstitut Gerberschule 559,5 a) 570,3 579,9 Reutlingen 544,0 b) 528,9 c) Das Lederinstitut Gerberschule mit Lehrgerberei und Versuchsanstalt in Reutlingen wurde durch die Vereinbarung zwischen dem Land Baden- Württemberg, der Stadt Reutlingen und dem Verband der Deutschen Lederindustrie vom 12. Januar 1954 als private Fachschule für Gerbereitechnik errichtet. Die gemeinsame Unterhaltung der Schule einschließlich Lehrgerberei und Versuchsanstalt wurde mit Vereinbarung vom 3. Februar 1981 wie folgt geregelt: a) Die Stadt Reutlingen trägt die laufende Unterhaltung der Gebäude. b) Der Verband der Deutschen Lederindustrie übernimmt die Kosten für die laufende Unterhaltung und Ergänzung der Inneneinrichtung der Gebäude, den gesamten sächlichen Aufwand der Schule, Lehrgerberei und Versuchsanstalt sowie den Personalaufwand, soweit er den Staatszuschuss gemäß c) übersteigt. c) Das Land beteiligt sich am Personal- einschließlich Versorgungsaufwand. Der Landeszuschuss erhöht oder vermindert sich in dem Umfang, in dem sich das Entgelt eines Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes verändert. Die Verwaltung der Schule, Lehrgerberei und Versuchsanstalt obliegt dem Betriebsverein des Lederinstituts Gerberschule e. V. in Reutlingen. Dem Verein gehören das Land Baden-Württemberg, die Stadt Reutlingen, der Verband der Deutschen Lederindustrie und andere Interessenten an. Ihm fließen die Schulgeld- und sonstigen Einnahmen zu. 684 11 113 Zuschüsse an Träger von Vorbereitungskursen 295,0 a) 265,0 265,0 für die Schulfremdenprüfung zum Erwerb des 229,7 b) Hauptschulabschlusses 260,8 c) Veranschlagt sind Zuschüsse an die Träger von Vorbereitungskursen für die Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Abschlusszeugnisses der Hauptschule in Baden-Württemberg. Auf die Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch; sie werden nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans und der Richtlinien des Kultusministeriums gewährt. 684 12 124 Zuschüsse an Schulkindergärten in freier 29.083,3 a) 29.274,8 30.893,6 Trägerschaft gem. 17 Abs. 3 PSchG 26.482,6 b) 26.659,8 c) Veranschlagt sind Zuschüsse an Schulkindergärten gem. 17 Abs. 3 Ziff. 1 des Privatschulgesetzes. Hieraus werden auch Zuschüsse zu den Kosten im Rahmen der Frühfördermaßnahmen und der Kooperation gewährt. Die Zuschüsse an private Schulkindergärten werden nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans gewährt. Grundlage für die Ermittlung der zuschussfähigen Aufwendungen der Träger sind die Richtlinien des Kultusministeriums vom 8. November 1966 (K.u.U. S. 1096) und vom 8. Juli 1969 (K.u.U. S. 890). Die Zuschüsse an Schulkindergärten, die den Heimsonderschulen in freier Trägerschaft angegliedert sind, sind bei Tit. 684 05 veranschlagt. 684 13 127 Zuschüsse an berufliche Schulen in freier 874,1 a) 651,7 694,2 Trägerschaft gemäß 17 Abs. 3 PSchG 621,4 b) 673,6 c) Veranschlagt sind Zuschüsse nach 17 Abs. 3 Ziff. 3 des Privatschulgesetzes für Schüler an anerkannten gemeinnützigen Berufsfachschulen und Berufskollegs für Dolmetscher, fremdsprachliche Wirtschaftskorrespondenten und Übersetzer. Die Zuschüsse gem. 17 Abs. 3 werden jeweils nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans zu den als notwendig anerkannten persönlichen und sächlichen Schulkosten gewährt. -114-

Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 684 15 129 Zuschuss an die Deutsche Hochgebirgsklinik Davos 345,4 a) 365,2 371,4 zur schulischen Förderung kranker Schüler 348,5 b) 328,6 c) Die Mittel sind übertragbar. Mehrausgaben sind in Höhe der Mehreinnahmen bei Tit. 281 01 zulässig. Veranschlagt ist ein Zuschuss zu den Personalkosten für bis zu sieben Lehrkräfte an der deutschen Hochgebirgsklinik in Davos zur Erteilung von Unterricht für Kinder und Jugendliche mit längerem Krankenhausaufenthalt. Nach einer Ländervereinbarung werden die Kosten von allen Bundesländern entsprechend ihrem Schüleranteil in der Klinik gemeinsam getragen. Die Länder leisten ihre Anteile im Voraus an das Land Baden-Württemberg, das den Gesamtbetrag als pauschalierten Kostenersatz an die Hochgebirgsklinik weiterleitet (vgl. hierzu Tit. 281 01 Erstattungen). Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 595.247,5 a) 640.999,8 671.708,4 Gesamtausgaben 595.247,5 a) 640.999,8 671.708,4 Abschluss Kapitel 0435 Verwaltungseinnahmen 31,0 a) 31,0 31,0 Übrige Einnahmen 224,5 a) 238,9 242,9 Gesamteinnahmen 255,5 a) 269,9 273,9 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 595.247,5 a) 640.999,8 671.708,4 Gesamtausgaben 595.247,5 a) 640.999,8 671.708,4 Kapitel 0435 Zuschuss 594.992,0 a) 640.729,9 671.434,5-115-