"Neues Bundesgesetz zur Vereinfachung von Gemeindekooperationen tritt mit 1. Oktober in Kraft"

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Transkript:

INFORMATION zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Bundesrat Gottfried Kneifel am 29. September 2011 zum Thema "Neues Bundesgesetz zur Vereinfachung von Gemeindekooperationen tritt mit 1. Oktober in Kraft"

Seite 2 Neues Bundesgesetz zur Vereinfachung von Gemeindekooperationen tritt mit 1. Oktober in Kraft Bundesrats-Initiative brachte Erfolg: Gemeindekooperations-Gesetz tritt in Kraft Mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 tritt das Gemeindekooperationsgesetz in Kraft, das vom Präsidenten des Bundesrates Gottfried Kneifel im 1. Halbjahr 2011 initiiert wurde. Ziel der OÖ Vorsitzführung war es, einen ganz konkreten Beitrag zur Verfassungsreform im Sinne des Österreich-Konvents zu leisten. Dieses Verfassungsgesetz ermöglicht den insgesamt 2.357 österreichischen Gemeinden zukünftig unbürokratischer zusammen zu arbeiten, noch rationeller zu kooperieren und Einsparungspotenziale zu heben. Eine Chance für Neupositionierung des Bundesrates Initiative des Bundesrates Antrag der Koalitionspartei im Bundesrat mit Unterstützung der FPÖ also Verfassungsmehrheit bereits im Bundesrat hergestellt. Der Bundesrat hat damit bewiesen, dass er durchaus Gesetze erfolgreich umsetzen kann. Der Bundesrat ist sogar prädestiniert, Gesetzesmaterien an der Schnittstelle zwischen Bund und Ländern zu bearbeiten. Der Gesetzestext wurde vom Verfassungsdienst jenes Bundeslandes erstellt, in dem der Sitz der Landeshauptleutekonferenz war Land Oberösterreich. Der Bundesrat hat damit die bereits im Österreich-Konvent vom Städte- und Gemeindebund vorrangige formulierte Forderung umgesetzt der Bundesrat als starke Stimme der Regionen.

Seite 3 Was bringt das neue Gesetz? BISHER für jeden Kooperationszweck müssen die Gemeinden einen eigenen Verband gründen zb. Trinkwasser- oder Wasserverband (derzeit bis zu 17 verschiedene Verbände mit allen Organen erforderlich) Gemeindekooperationen nur innerhalb des eigenen politischen Bezirks Gemeindekooperationen nur innerhalb des eigenen Bundeslandes Gemeindekooperationen nur in privatrechtlichem Bereich der Gemeindeverwaltung möglich zb. bei Bauhöfen, Kindergärten, Freibädern Zusammenarbeit zwischen Bezirkshauptmannschaften war gemäß dem Bundesverfassungsgesetz bisher nicht möglich DAS IST NEU alle Kooperationszwecke können die Gemeinden zukünftig mit nur e i n e m Gemeindeverband abdecken (viele Geschäftsführer-Organe, Kontrollausschüsse etc. sind nicht mehr erforderlich Gemeindekooperationen jetzt auch bezirksüberschreitend möglich zukünftig bundesländerübergreifende Gemeindekooperationen möglich zukünftig können Gemeinden auch im hoheitlichen Aufgabenbereich, in dem sie als Amt tätig sind, miteinander kooperieren zb. als Bauamt zukünftig können Bezirksverwaltungsbehörden grenzüberschreitend zusammenarbeiten zb. ein Strahlenschutzbeauftragter für zwei oder mehrere Bezirke Laut einer Studie der Johannes-Kepler-Universität Linz kann mit dieser Verfassungsänderung ein Einsparungspotential von mehr als 100 Millionen Euro österreichweit lukriert werden. Die interkommunale Zusammenarbeit ist durch die allgemeine Finanznot der Gemeinden unabdingbar. Dieses Gesetz soll mithelfen, Einsparpotenziale für die Gemeinden zu mobilisieren, ohne das Service für die Bürgerinnen und Bürger zu beeinträchtigen, um in weiterer Folge mehr finanzielle Spielräume für die Gemeinden zu schaffen.

Seite 4 Das Land Oberösterreich wird alles unternehmen, um Gemeinden, die kooperieren wollen, optimal zu beraten und diese Prozesse auch durch eine kompetente Moderation zu begleiten. Durchwegs positive Reaktionen Die Landeshauptleutekonferenz unter dem Vorsitz von Oberösterreichs Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer erklärte, dass die Eigenständigkeit der Gemeinden leichter zu bewahren sei, wenn die Kommunen in allen selbstständigen und übertragenen Aufgabenbereichen Gemeinschaften bilden können. So könne man künftig auch die Dienste von Spezialisten wie Juristen und Sachverständigen qualifizierter anbieten. Auch die Industriellenvereinigung begrüßte den Vorstoß: Jedes Unternehmen müsse sich Maßnahmen überlegen, um seine Strukturen möglichst effizient zu gestalten dies müsse auch für die Gemeinden in ihrer Leistungserbringung gelten. Rechnungshof-Präsident Dr. Josef Moser: Vor dem Hintergrund der Realisierung möglicher Einsparungen durch interkommunale Zusammenarbeit ist das grundsätzliche Bemühen zur Verbesserung und Ausweitung der Möglichkeiten für Gemeindekooperationen aus der Sicht des Rechnungshofes zu begrüßen! Dass Kooperationen messbare Einsparungen bewirken, beweist Moser mit einem Beispiel aus dem Land Salzburg: Das Einsparungspotenzial durch eine Kooperation aller Gemeinden im Land Salzburg bei der Sammlung und Verwertung der Abfälle, kann mit Effizienzsteigerungen in der Höhe von 0,9 Millionen Euro in zwei Jahren beziffert werden. Mit der vorliegenden Bundesverfassungsgesetznovelle werden die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit deutlich ausgedehnt und bestehende Grenzen abgebaut, betont der Präsident des Österreichischen Gemeindebundes,

Seite 5 Bürgermeister Helmut Mödlhammer. In manchen Bereichen werde die bereits bestehende Praxis verfassungsrechtlich nachgezogen, in anderen aber echtes Neuland betreten beispielsweise bei der Ermöglichung der freiwilligen Zusammenarbeit in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinden oder über bei der Zusammenarbeit über die Bundesländergrenzen hinweg. Mödlhammer: Die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit werden flexibler und können mit weniger Aufwand sowie schneller als bisher umgesetzt werden. Die verstärkte Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinden ist auch eine klare Antwort an jene, die sich von der Zusammenlegung von Gemeinden Ansätze für eine,verwaltungsreform auf kommunaler Ebene erwarten.

Seite 6