Budget, Förderungen und Verbleib von Maßnahmeteilnehmern. Eingliederungsbilanz 2012 (nach 54 SGB II) Landkreis Freudenstadt



Ähnliche Dokumente
Budget, Förderungen und Verbleib von Maßnahmeteilnehmern. Eingliederungsbilanz 2012 (nach 54 SGB II) Landkreis Calw

Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer. Beteiligung an Ermessensleistungen und Anteil an Arbeitslosigkeit

Daten zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II i.v.m. 11 SGB III -Grundsicherung-

Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

LANDKREIS OSTERODE AM HARZ Jobcenter. nach 54 SGB II

Eingliederungsbilanz 2013

Eingliederungsbilanz 2014 (nach 54 SGB II) Agentur für Arbeit Mönchengladbach Eingliederungsbilanz für das Jahr. Mönchengladbach

Eingliederungsbilanz SGB II 2013 (nach 54 zweites Buch Sozialgesetzbuch)

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III

Paul M. Schröder Postfach (BIAJ) Bremen

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

J O B C E N T E R D E U T S C H E W E I N S T R AS S E. Eingliederungsbilanz SGBII

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

JOBCENTER DEUTSCHE WEINSTRASSE. Eingliederungsbilanz SGBII

Budget, Förderungen und Verbleib von Maßnahmeteilnehmern Eingliederungsbilanz 2017 (nach 11 SGB III) - Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Eingliederungsbilanz 2015 nach 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

J O B C E N T E R D E U T S C H E W E I N S T R AS S E. Eingliederungsbilanz SGBII

Impressum. Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II. Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II. Titel:

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Mai Eingliederungsbilanz 2013 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

Eingliederungsbilanz. der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Cottbus für das Jahr 2012

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III

Methodische Erläuterungen und Hinweise für die Daten zur Eingliederungsbilanz 2010 nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II

Eingliederungsbilanz gem. 54 SGB II. des Jobcenters Elbe-Elster für das Jahr Stand:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Entwicklung der Callcenter-Branche in Mecklenburg-Vorpommern

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III

JOBCENTER DEUTSCHE WEINSTRASSE. Eingliederungsbilanz SGBII

Eingliederungsbilanz 2017 nach 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Arbeitslosengeld II II

Eingliederungsbilanz. der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Cottbus für das Jahr 2011

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Eingliederungsbilanz. der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz

Eingliederungsbilanz SGB II 2017 (nach 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch)

Eingliederungsbilanz 2017

Der Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2013

Eingliederungsbilanz 2009

Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III

Methodische Erläuterungen und Hinweise für die Daten zur Eingliederungsbilanz 2011 nach 54 SGB II

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III

Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

Eingliederungsbilanz SGB III A G E N T U R F Ü R AR B E I T L AN D A U

Eingliederungsbilanz 2016 nach 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Schriftliche Kleine Anfrage

Chancen für Arbeitnehmer 50plus

Agentur für Arbeit Bad Homburg Eingliederungsbilanz 2013

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Saisonaler Anstieg der Arbeitslosigkeit im Januar Arbeitslose im Bezirk der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven / Arbeitslosenquote 10,2%

Eingliederungsbilanz 2014

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Eingliederungsbilanz gem. 54 SGB II. des Jobcenters Elbe-Elster für das Jahr Stand:

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Werkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht

Eingliederungsbilanz Daten nach 11 SGB III - Arbeitsförderung

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Eingliederungsbilanz 2007

Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf. Eingliederungsbilanz SGB II 2016 Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Eingliederungsbilanz 2016

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE. Vermittlungsunterstützende. Leistungen

Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf. Eingliederungsbilanz SGB II 2015 Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Eingliederungsbilanz 2016

Methodische Erläuterungen und Hinweise für die Daten zur Eingliederungsbilanz 2012 nach 54 SGB II

Eingliederungsbilanz SGB II für 2006

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Eingliederungsbilanz SGB II 2016 (nach 54 zweites Buch Sozialgesetzbuch)

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

3. Die Gegenwart Der Arbeitsmarkt der Gegenwart Wie teilt sich die Bevölkerung auf?

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III

LEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde

Monatsbericht August 2011

Eingliederungsbilanz 2013

Eingliederungsbilanz 2017

Ihr Weg zu uns. Telefonische Erreichbarkeit: Telefon: /

Eingliederungsbilanz 2017 nach 11 SGB III

Eingliederungsbilanz 2015 nach 11 SGB III - Arbeitsförderung

Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit Brühl 2015

1. VORBEMERKUNGEN 2 2. RAHMENBEDINGUNGEN 3 3. EINGLIEDERUNGSBILANZ 7

Hinweis in eigener Sache

Aktivierungsquote. Ältere Personen mit Vermittlungserschwernissen. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Berufsrückkehrer

Transkript:

Budget, Förderungen und Verbleib von Maßnahmeteilnehmern Eingliederungsbilanz 2012 (nach 54 SGB II) Landkreis Freudenstadt

Eingliederungsbilanz 2012 Vorbemerkung Nach 54 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) erstellt jede Agentur für Arbeit für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbilanz. 11 des Dritten Buches gilt entsprechend. I. Entwicklung der Rahmenbedingungen Grundlage für den Einsatz der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist die regionale Arbeitsmarktsituation und die sich daraus ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Die durchgeführten Maßnahmen waren am Anforderungsprofil bei den gemeldeten offenen Stellen, den vorhandenen Qualifikationsdefiziten bei den Arbeitsuchenden und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ausgerichtet. Rahmenbedingungen 2012 2011 Veränderung absolut Veränderung in % Sozialversicherungspfl. Beschäftigte (Ende Juni) 45.403 44.688 + 715 +1,6 Arbeitslosmeldungen SGB II (Zugang Jahressumme) 2.512 2.538 26 1,0 Bestand Arbeitslose SGB II (Jahresdurchschnitt) 1.142 1.180 38 3,2 Gemeldete offene Stellen SGB II und SGB III (Zugang Jahressumme) 3.304 4.219 915 21,7 Zahl der Bedarfsgemeinschaften (Jahresdurchschnitt) 1.748 1.810 62 3,4 II. Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen (Beträge in 1.000 ) Für das Jahr 2012 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 1.653 zur Verfügung gestellt, 1.488 weniger als im Vorjahr.

Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind insgesamt 1.377 (96,7 Prozent) ausgegeben worden. Nach der arbeitsmarktlichen Schwerpunktsetzung verteilten sich die Gesamtausgaben wie folgt (jeweils im Vergleich zu 2011): A Aktivierung und berufliche Eingliederung Die Ausgaben belaufen sich auf 172 (12,5 Prozent) minus 72. z. B. Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Berufliche Weiterbildung für nichtbehinderte und behinderte Menschen sowie Teilnahmekosten für Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. B Berufswahl und Berufsausbildung Die Ausgaben belaufen sich auf 104 (7,5%) plus 37 z. B. Ausbildungsbegleitende Hilfen, Zuschüsse für Maßnahmen zur Berufsorientierung, außerbetriebliche Berufsausbildung, Ausbildungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen, Einstiegsqualifizierungen. C Berufliche Weiterbildung Die Ausgaben belaufen sich auf 382 (27,7%) plus 139. D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Die Ausgaben belaufen sich auf 420 (30,5%) minus 110 E Beschäftigung schaffende Maßnahmen Die Ausgaben belaufen sich auf 268 (19,4%) minus 85 F Freie Förderung Die Ausgaben belaufen sich auf 30 (2,2%) plus 16

Ausgabenanteile nach arbeitsmarkbezogener Schwerpunktsetzung 2012 2011 Die Haushaltsmittel 2012 konnten gezielt und effektiv für die Kunden am Arbeitsmarkt eingesetzt werden. III. Schwerpunktsetzung der Eingliederungsleistungen wurde in 1.298 Fällen gefördert. Bei den besonders förderungsbedürftigen Personengruppen befanden sich 98 Schwerbehinderte / Gleichgestellte, 308 Ältere (50 Jahre und älter) sowie 58 Berufsrückkehrer/innen. Zu den unter 25Jährigen gehörten 163. Zu beachten ist, dass für eine Person auch mehr als ein Merkmal zutreffen kann Mehrfachnennungen also durchaus möglich sind. 570 oder 43,9 Prozent der Förderungen entfielen auf Frauen darunter 40 Schwerbehinderte / Gleichgestellte, 118 Ältere und 57 Berufsrückkehrerinnen und 69 unter 25Jährige Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Kunden in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die wichtigsten Eingliederungsleistungen im Überblick: Aus dem Vermittlungsbudget wurde 634 mal gefördert (Frauenanteil 42,6 Prozent). 7,6 Prozent waren Schwerbehinderte / Gleichgestellte, 29,5 Prozent Ältere und 10,9 Prozent Jüngere. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben 345 Personen absolviert (Frauenquote 51,3 Prozent). Darunter waren 15,9 Prozent Ältere, 19,4 Prozent unter 25 Jahre.

In eine berufliche Weiterbildung mündeten 78 Männer und Frauen ein, davon waren 3,8 Prozent Ältere, der Anteil der Jüngeren betrug 7,7 Prozent. Der Frauenanteil lag bei 27% Prozent. Mit Eingliederungszuschüssen konnten insgesamt 54 Arbeitslose des Rechtskreises SGB II vermittelt werden (Frauenanteil 35,2 Prozent). Darunter waren 16,7 Prozent 50 Jahre und älter, 7,4 Prozent Jüngere. Eintritte in eine Arbeitsgelegenheit (AGH) waren es 136. Darunter waren 51 Arbeitnehmer oder 37,5 Prozent Ältere, 3 Personen jünger als 25 Jahre. 55,4 Prozent der AGH konnten mit Frauen besetzt werden. Überblick über die Eingliederungsleistungen mit dem höchsten Ausgabeanteil

Durchschnittliche Ausgaben Dauer der Leistung Durchschnittliche Ausgaben Veränderung zum Vorjahr Dauer der Leistung Veränderung zum Vorjahr Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 130 + 18 259 45 0,7 0,5 Berufliche Weiterbildung 1.048 + 208 5,4 + 2 Eingliederungszuschuss 767 21 4,4 + 0,6 Arbeitsgelegenheit 437 58 4,3 + 0,3 IV. Verbleib der Teilnehmer nach Beendigung der Maßnahme Ausgangspunkt für die umfassende Verbleibsuntersuchung sind die statistischen Datensätze von Maßnahmeabsolventen (Austritte von Juli des Vorjahres bis Juni des Berichtsjahres). Beim Verbleib der Teilnehmer zeigt sich folgendes Bild: Die Eingliederungsquote (ohne Selbständigenförderung) weist den Zustand in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Zeitpunkt sechs Monate nach Teilnahmeende aus und liefert somit einen wichtigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Sie sagt aus, zu welchem Anteil Absolventen in angemessener Zeit im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäftigung aufgenommen haben. Von 1.238 recherchierbaren Austritten waren 685 Teilnehmer nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt, die Eingliederungsquote für Männer und Frauen betrug somit 55,3 Prozent (Vorjahr: 41,7 Prozent).

Eingliederungsquote bei ausgewählten Eingliederungsinstrumenten Männer Frauen Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 37,9 37,5 38,4 31,6 30,9 32,4 Berufliche Weiterbildung 39,3 38,2 40,7 Eingliederungszuschuss 66,0 68,4 Arbeitsgelegenheit 11,4 8,8 13,3 Dagegen gibt die Verbleibsquote (mit Selbständigenförderung) als umfassender Verbleibsnachweis Aufschluss darüber, zu welchem Anteil Absolventen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zum Zeitpunkt sechs Monate nach Teilnahmeende nicht mehr arbeitslos gemeldet sind. Von 1.260 recherchierbaren Austritten waren 706 Personen sechs Monate nach Austritt aus einer Maßnahme nicht mehr arbeitslos, die Verbleibsquote für Männer und Frauen betrug somit 56 Prozent. 554 Männer und Frauen dagegen waren noch oder wieder arbeitslos.

Tabelle 1 Zugewiesene Mittel und Ausgaben JC Freudenstadt Berichtsjahr: 2012 Soll Ist (Ausgaben) 4) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 1) in 1.000 in 1.000 in % des Soll (Spalte 1) in % von insgesamt (Spalte 2) 1 2 3 4 SOLL zugewiesene Mittel insgesamt 2) 1.653 83,3 SOLL verfügbare Mittel insgesamt 3) 1.424 96,7 Leistungen zur Eingliederung insgesamt 1.377 100,0 dav.: A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 172 12,5 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 82 6,0 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 89 6,5 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 89 6,5 dav.: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 0,0 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 0,0 dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 0,0 dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 0,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen 0,0 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 0,0 (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 0,0 sonstige vermittlungsunterstützende Leistungen (Restabw.) 0,0 B Berufswahl und Berufsausbildung 104 7,5 Zuschüsse für Maßnahmen zur Berufsorientierung 41 3,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 5 0,4 Außerbetriebliche Berufsausbildung 27 2,0 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 16 1,2 Einstiegsqualifizierung 15 1,1 sonstige Förderung der Berufsausbildung 0,0 C Berufliche Weiterbildung 382 27,7 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 334 24,3 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 47 3,4 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 0,0 D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 420 30,5 Eingliederungszuschuss 261 19,0 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 28 2,0 Einstiegsgeld 1 0,1 dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 1 0,1 dav.: Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit 0,0 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 201 90 44,7 6,5 Eingliederungsgutschein (Restabw.) 0,0 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 39 2,8 E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 268 19,4 Arbeitsgelegenheiten 258 18,8 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 258 18,8 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) 0,0 Förderung von Arbeitsverhältnissen 9 0,7 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw.) 0,0 F. Freie Förderung 30 2,2 Freie Förderung SGB II 30 2,2 nachrichtl.: Freie Förderung SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen 5) 289 40 13,7 2,9 G. Sonstige Förderung 2 0,2 sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 0,0 Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Restabw.) 0,0 Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter 2 0,2 Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlichrechtliche Träger 0,0 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Die an die Jobcenter zugewiesenen Mittel gemäß EingliederungsmittelVerordnung 2012 in Höhe von bundesweit insgesamt 2.845.675 Tausend Euro (inklusive der Mittel für die zktausfinanzierung in Höhe von 5 Tausend Euro sowie den zusätzlichen Mitteln für Bildungsmaßnahmen im Rahmen des 12 Mrd. EuroProgramms für Bildung und Forschung in Höhe von 2.259 Tausend Euro ) sind um die bereits in 2011 in Anspruch genommenen Mittel ( 37 Abs. 6 BHO) in Höhe von bundesweit 29 Tausend Euro reduziert. 3) Verfügbare Mittel, d.h. zugewiesene Mittel laut Zeile 1 reduziert um die Umschichtungsbeträge zum Verwaltungsbudget und erhöht um die Rückeinnahmen aus dem Forderungseinzug für Altfälle (HHJ 2010 und früher) (Stand: Januar 2013, Datenquelle: Finanzauswertungssystem der Bundesagentur für Arbeit). 4) Ausgaben der Finanzstellen (Einnahmen fließen den Ausgaben zu; inkl. der Ausgaben im Rahmen des 12 Mrd. EuroProgramms). Ohne Zahlungsrückläufe / Rückforderungen / Rückeinnahmen aus dem Forderungseinzug für Altfälle in Höhe von 1 Tausend Euro. 5) Laut der Eingliederungsmittelverordnung erfolgt die Zuteilung der Eingliederungsmittel für 16e und 16f SGB II ab 2012 gemeinsam, die zugewiesenen Mittel können daher für 16e und 16f SGB II nicht getrennt ausgewiesen werden.

Tabelle 2 Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer JC Freudenstadt Berichtsjahr: 2012 Leistungen zur Eingliederung nach 16 SGB II 1) durchschnittliche Ausgaben je Arbeitnehmer pro Monat (in EURO) 2) Dauer der Leistung (Durchschnitt in Monaten) 3) 2012 +/ Vorjahr 2012 +/ Vorjahr 1 2 3 4 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 130 +18 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 259 45 0,7 0,5 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 420 205 1,1 1,1 dav.: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 0,3 +0,0 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget dav.: Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 3,0 2,6 Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) B Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen 130 +106 8,2 5,7 Außerbetriebliche Berufsausbildung 1.182 +304 5,1 10,2 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 483 +140 30,1 Einstiegsqualifizierung 398 +87 8,4 1,6 sonstige Förderung der Berufsausbildung C Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 1.048 +208 5,4 +2,0 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 1.820 +428 14,0 +3,0 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss 767 21 4,4 +0,6 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 543 198 24,1 +9,3 Einstiegsgeld dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit dav.: Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 933 191 21,6 +2,6 Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten 437 58 4,3 +0,3 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 437 58 4,3 +0,3 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II 3.038 +1.957 0,6 +0,4 G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung setzt voraus, dass im Bewirtschaftungs und in den Fachverfahren (und damit Statistiken) gleichartige Kriterien nachgewiesen werden; sie ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll bzw. möglich. Bei den sog. Einmalleistungen werden im Gegensatz dazu für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben die Jahresausgaben durch die Anzahl der Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Einmalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen (je Arbeitnehmer pro Monat) der übrigen Instrumente nicht vergleichbar. Zu den Einmalleistungen zählen Vermittlungsbudget, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Vermittlungsgutschein sowie Einmalleistungen der Instrumente Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (plausible Ergebnisse liegen noch nicht vor), sonstige weitere Leistungen und Freie Förderung gem. 16f SGB II. 3) Berechnung Sp. 3: Bei der dort ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte eines Berichtsjahres und deren Förderbeginn und ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei den Einmalleistungen.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember 2012 3a) Zugangsdaten (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB II A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II 2) G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2) Summe (A,B,C,D,E,F,G) Zugang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 2.210 1.693 172 547 74 1.314 986.. 76 242 47 427 634.. 48 187 26 238 345.. 26 55 20 188 213.. 16 35 12 128 132.. 10 20 8 60 7.. 3.. 4........ 10.. 10 5.. 5.... 3.. 3.. 78.. 5 3 44 73.. 3 44 5.. 3.. 76.. 5 10 6 33 54.. 4 9 5 23............ 20.. 8 138.. 11 51 4 83 136.. 11 51 4 83 136.. 11 51 4 83.... 10.. 5 10.. 5.... 1.298.. 98 308 58 602 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember 2012 3a) Zugangsdaten (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Zugang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB II 100 76,6 7,8 24,8 3,3 59,5 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 100.. 7,7 24,5 4,8 43,3 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 100.. 7,6 29,5 4,1 37,5 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 100.. 7,5 15,9 5,8 54,5 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) 100.. 7,5 16,4 5,6 60,1 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 100.. 7,6 15,2 6,1 45,5 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 100.. 28,6 0,0 14,3 14,3 dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 100.. 0,0 0,0 0,0 0,0 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 100.. 50,0 0,0 25,0 25,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2).. (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2).. B. Berufswahl und Berufsausbildung 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Einstiegsqualifizierung 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung 100.. 6,4 3,8 1,3 56,4 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 100.. 2,7 4,1 1,4 60,3 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 100.. 60,0 0,0 0,0 0,0 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 100.. 6,6 13,2 7,9 43,4 Eingliederungszuschuss 100.. 7,4 16,7 9,3 42,6 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 100.. 100,0 0,0 0,0 100,0 Einstiegsgeld 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.).. Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 100.. 0,0 5,0 5,0 40,0 E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 100.. 8,0 37,0 2,9 60,1 Arbeitsgelegenheiten 100.. 8,1 37,5 2,9 61,0 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 100.. 8,1 37,5 2,9 61,0 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen 100.. 0,0 0,0 0,0 0,0 F. Freie Förderung 100.. 10,0 20,0 0,0 50,0 Freie Förderung SGB II 2) 100.. 10,0 20,0 0,0 50,0 G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) 100.. 7,6 23,7 4,5 46,4 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember 2012 3b) Abgangsdaten (Summen der Abgänge/Beendigungen/Austritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB II dar.: Abgang in Erwerbstätigkeit A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II 2) G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2) Summe (A,B,C,D,E,F,G) Abgang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 2.376 1.873 620 198 619 78 1.372 630 434 124 26 123 29 305 290.. 22 38 18 155 286.. 21 38 18 154 156.. 11 18 10 95 130.. 10 20 8 59 4.... 12.. 12 4.. 4.... 7.. 7.. 63.. 3 39 61.. 3 39.... 63.. 7 10 4 33 55.. 5 8 3 27........ 4.. 3.... 139.. 16 50 6 79 139.. 16 50 6 79 139.. 16 50 6 79.... 7.. 3 7.. 3.... 574.. 47 101 29 321 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember 2012 3b) Abgangsdaten (Summen der Abgänge/Beendigungen/Austritte an geförderten Arbeitnehmer/innen seit Jahresbeginn) 1) Abgang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB II 100 78,8 26,1 8,3 26,1 3,3 57,7 dar.: Abgang in Erwerbstätigkeit 100 68,9 19,7 4,1 19,5 4,6 48,4 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 100.. 7,6 13,1 6,2 53,4 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 100.. 7,3 13,3 6,3 53,8 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) 100.. 7,1 11,5 6,4 60,9 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 100.. 7,7 15,4 6,2 45,4 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 100.. 25,0 0,0 0,0 25,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen.. Einstiegsqualifizierung 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung 100.. 1,6 4,8 1,6 61,9 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 100.. 0,0 4,9 1,6 63,9 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 100.. 50,0 0,0 0,0 0,0 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 100.. 11,1 15,9 6,3 52,4 Eingliederungszuschuss 100.. 9,1 14,5 5,5 49,1 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 100.. 100,0 0,0 0,0 100,0 Einstiegsgeld 100.. 0,0 0,0 0,0 50,0 dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 100.. 0,0 0,0 0,0 50,0 Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 100.. 0,0 50,0 25,0 75,0 Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2).. E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 100.. 11,5 36,0 4,3 56,8 Arbeitsgelegenheiten 100.. 11,5 36,0 4,3 56,8 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 100.. 11,5 36,0 4,3 56,8 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen.. F. Freie Förderung 100.. 14,3 0,0 0,0 42,9 Freie Förderung SGB II 2) 100.. 14,3 0,0 0,0 42,9 G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) 100.. 8,2 17,6 5,1 55,9 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember 2012 3c) Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmer/innen) 1) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB II A. Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) Maßnahmen bei einem Arbeitgeber Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II 2) G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2) Summe (A,B,C,D,E,F,G) Bestand darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 1.145 979 526 105 389 44 664 32.. 5 19 32.. 5 19 28.. 5 17 4...... 11.. 11 3.. 3.... 3.. 3.. 29.. 18 27.. 17.... 41.. 7 20 20 28.. 4 13 11 4.. 3...... 8.. 6 6.... 50.. 5 20 31 49.. 5 20 31 49.. 5 20 31............ 164.. 16 46 7 99 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember 2012 3c) Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmer/innen) 1) Bestand darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamhaupt über Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe Ältere Berufs Gering 4) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) ( 18 Abs.1 Gleichgestellte und älter) innen zierte 5) SGB III) 1 2 3 4 5 6 7 Arbeitslose Rechtskreis SGB II 100 85,5 45,9 9,1 34,0 3,9 58,0 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 100.. 8,0 16,3 4,7 59,9 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 100.. 7,3 16,4 4,2 60,3 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) 100.. 7,0 16,4 4,7 61,0 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 100.. 9,5 16,7 0,0 54,8 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 100.. 75,1 0,0 50,2 24,9 Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 Einstiegsqualifizierung 100.. 0,0 0,0 0,0 100,0 sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung 100.. 4,3 3,8 2,3 60,9 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 100.. 1,3 4,1 2,5 63,6 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 100.. 42,3 0,0 0,0 26,9 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 100.. 16,5 48,2 5,6 48,6 Eingliederungszuschuss 100.. 12,3 44,3 8,2 39,3 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 100.. 76,9 23,1 0,0 53,8 Einstiegsgeld 100.. 0,0 0,0 0,0 85,8 dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 100.. 0,0 0,0 0,0 85,8 Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 100.. 0,0 79,2 0,0 76,0 Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2).. E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 100.. 10,6 39,6 4,0 60,9 Arbeitsgelegenheiten 100.. 10,8 40,3 4,1 61,9 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 100.. 10,8 40,3 4,1 61,9 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen 100.. 0,0 0,0 0,0 0,0 F. Freie Förderung 100.. 10,0 40,0 0,0 50,1 Freie Förderung SGB II 2) 100.. 10,0 40,0 0,0 50,1 G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) 100.. 9,8 28,2 4,0 60,2 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahre: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember 2012 3d) Zugangsdaten, Abgangsdaten (Summen seit Jahresbeginn) und Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt) 1) ohne Daten der zkt unter 25 Jahre Frauen unter 25 Jahre Absolutwerte Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) 1 2 3 4 5 6 Arbeitslose Rechtskreis SGB II 337 361 100 164 167 46 dar.: Abgang in Erwerbstätigkeit 77 31 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 136 62 11 64 27 7 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 69 31 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 67 61 11 33 27 7 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) 37 32 9 18 13 6 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 30 29 15 14 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung 10 12 11 3 6 5 Ausbildungsbegleitende Hilfen 5 4 3 Außerbetriebliche Berufsausbildung Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen Einstiegsqualifizierung 3 7 3 4 sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung 6 5 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 6 5 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 8 5 Eingliederungszuschuss 4 5 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 4 E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 3 Arbeitsgelegenheiten 3 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 3 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen F. Freie Förderung Freie Förderung SGB II 2) G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2) Summe (A,B,C,D,E,F,G) 163 86 25 69 36 12 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

Tabelle 3 Geförderte Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahre: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember 2012 3d) Zugangsdaten, Abgangsdaten (Summen seit Jahresbeginn) und Bestandsdaten (12Monatsdurchschnitt) 1) ohne Daten der zkt unter 25 Jahre Frauen unter 25 Jahre Relativwerte in % (Tabellen 3a,3b,3c,4a,4b und 4c) Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) Zugang Abgang Bestand (12Monatsdurchschnitt) 1 2 3 4 5 6 Arbeitslose Rechtskreis SGB II 15,2 15,2 8,8 14,8 14,2 7,7 dar.: Abgang in Erwerbstätigkeit 12,2 10,9 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 13,8 21,4 33,3 14,2 20,1 30,9 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 10,9 11,5 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 19,4 21,3 33,7 18,6 20,1 31,1 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) 17,4 20,5 32,8 14,4 15,5 28,3 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 22,7 22,3 40,5 28,8 28,0 70,6 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 0,0 0,0 dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 0,0 0,0 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 0,0 25,0 0,0 0,0 0,0 Probebeschäftigung behinderter Menschen Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Ausbildungsbegleitende Hilfen 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 100,0 100,0 100,0 100,0 Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 100,0 100,0 100,0 Einstiegsqualifizierung 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 sonstige Förderung der Berufsausbildung C. Berufliche Weiterbildung 7,7 7,9 5,8 0,0 11,8 6,9 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 8,2 8,2 4,1 0,0 12,5 2,4 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 0,0 0,0 26,9 0,0 0,0 38,9 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 10,5 7,9 3,4 8,0 0,0 0,0 Eingliederungszuschuss 7,4 9,1 5,0 0,0 0,0 0,0 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 0,0 0,0 0,0 0,0 Einstiegsgeld 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 0,0 0,0 0,0 0,0 Eingliederungsgutschein (Restabw.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 20,0 40,0 E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 2,2 1,4 1,2 0,0 1,3 0,0 Arbeitsgelegenheiten 2,2 1,4 1,2 0,0 1,3 0,0 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 2,2 1,4 1,2 0,0 1,3 0,0 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.) Förderung von Arbeitsverhältnissen 0,0 0,0 0,0 0,0 F. Freie Förderung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Freie Förderung SGB II 2) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 G. Sonstige Förderung sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2) Summe (A,B,C,D,E,F,G) 12,6 15,0 15,5 12,1 14,3 15,7 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

Tabelle 4 Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie dar. besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember 2012 4a) Zugangsdaten für Frauen (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmerinnen seit Jahresbeginn) 1) Frauen in % von darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamt insgehaupt 4) Tab. 3a über Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte/ (50 Jahre rück qualifi Ältere Berufs Gering Absolutwerte ( 18 Abs.1 Gleichgestelltkehrersamt SGB III) und älter) innen zierte 5) 1 2 3 4 5 6 7 8 Arbeitslose Rechtskreis SGB II 1.106 50,0 874 86 297 74 670 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 450 45,6.. 30 91 47 174 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 270 42,6.. 16 68 26 86 Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 177 51,3.. 13 23 20 88 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) 125 58,7.. 11 16 12 69 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 52 39,4.. 7 8 19 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 3 42,9.. dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) 66,7.. Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 25,0.. Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2).. (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2).. B. Berufswahl und Berufsausbildung 3 30,0.. 3 Ausbildungsbegleitende Hilfen 40,0.. Außerbetriebliche Berufsausbildung.. Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen.. Einstiegsqualifizierung 33,3.. sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung 19 24,4.. 4 9 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 16 21,9.. 9 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 3 60,0.. 3 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 25 32,9.. 5 12 Eingliederungszuschuss 19 35,2.. 5 8 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen.. Einstiegsgeld 100,0.. dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 100,0.. Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.).. Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 5 25,0.. 3 E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 70 50,7.. 4 21 4 39 Arbeitsgelegenheiten 69 50,7.. 4 21 4 39 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 69 50,7.. 4 21 4 39 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen 50,0.. F. Freie Förderung 3 30,0.. Freie Förderung SGB II 2) 3 30,0.. G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) 570 43,9.. 40 118 57 239 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.

Tabelle 4 Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie dar. besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember 2012 4b) Abgangsdaten für Frauen (Summen der Abgänge/Beendigungen/Austritte an geförderten Arbeitnehmerinnen seit Jahresbeginn) 1) Frauen in % von darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamt insgehaupt 4) Tab. 3b über Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte/ (50 Jahre rück qualifi Ältere Berufs Gering Absolutwerte ( 18 Abs.1 Gleichgestelltkehrersamt SGB III) und älter) innen zierte 5) 1 2 3 4 5 6 7 8 Arbeitslose Rechtskreis SGB II 1.172 49,3 950 347 99 321 77 685 dar.: Abgang in Erwerbstätigkeit 285 45,2 192 66 7 51 28 126 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 134 46,2.. 9 14 18 62 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 134 46,9.. 9 14 18 62 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) 84 53,8.. 7 7 10 44 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 50 38,5.. 7 8 18 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2).. Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung 6 50,0.. 6 Ausbildungsbegleitende Hilfen 50,0.. Außerbetriebliche Berufsausbildung.. Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen.. Einstiegsqualifizierung 4 57,1.. 4 sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung 17 27,0.. 12 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 16 26,2.. 12 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 50,0.. Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 17 27,0.. 3 4 11 Eingliederungszuschuss 13 23,6.. 3 8 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen.. Einstiegsgeld 50,0.. dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 50,0.. Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 3 75,0.. Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2).. E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 77 55,4.. 6 21 6 42 Arbeitsgelegenheiten 77 55,4.. 6 21 6 42 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 77 55,4.. 6 21 6 42 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen.. F. Freie Förderung 14,3.. Freie Förderung SGB II 2) 14,3.. G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) 252 43,9.. 17 40 29 133 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.

Tabelle 4 Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie dar. besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember 2012 4cI) Bestandsdaten für Frauen (12Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmerinnen) 1) Frauen in % von darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 3) insgesamt insgehaupt 4) Tab. 3c über Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte/ (50 Jahre rück qualifi Ältere Berufs Gering Absolutwerte ( 18 Abs.1 Gleichgestelltkehrersamt SGB III) und älter) zierte 5) innen 1 2 3 4 5 6 7 8 Arbeitslose Rechtskreis SGB II 598 52,2 520 295 44 199 44 361 A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 21 66,2.. 3 12 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 21 66,3.. 3 12 dav.: Maßnahmen bei einem Träger 2) 20 69,5.. 11 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 40,5.. Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) dav.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget 2) Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2) 50,2.. Probebeschäftigung behinderter Menschen.. Arbeitshilfen für behinderte Menschen 2) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine (Restabw.) 2) B. Berufswahl und Berufsausbildung 5 41,4.. 5 Ausbildungsbegleitende Hilfen 45,0.. Außerbetriebliche Berufsausbildung 52,2.. Ausbildungszuschuss f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 15,2.. Einstiegsqualifizierung 54,1.. sonstige Förderung der Berufsausbildung.. C. Berufliche Weiterbildung 12 41,7.. 6 Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung 11 39,5.. 6 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 69,2.. Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter.. D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 12 30,0.. 5 6 Eingliederungszuschuss 7 24,3.. Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 23,1.. Einstiegsgeld 85,8.. dav.: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 85,8.. Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl. Erwerbstätigkeit.. Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 4 50,0.. 4 3 Eingliederungsgutschein (Restabw.).. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2).. E. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 26 51,4.. 8 16 Arbeitsgelegenheiten 25 51,6.. 8 16 dav.: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 25 51,6.. 8 16 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Restabw.).. Förderung von Arbeitsverhältnissen 40,0.. F. Freie Förderung 60,0.. Freie Förderung SGB II 2) 60,0.. G. Sonstige Förderung.. sonstige weitere Leistungen (Restabw.) 2).. Summe (A,B,C,D,E,F,G) 77 46,6.. 6 17 7 45 1) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zu den Methodischen Erläuterungen und Hinweisen entnommen werden. 2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist. 3) Personengruppen nach 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III. 4) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen. Für das Merkmal liegen noch keine statistischen Informationen vor. 5) Als "Geringqualifizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen können Personen nach 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" ( 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" insgesamt unterzeichnet ist.