Konsolidierung in der Praxis



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Prof. Dr. Hanns Robby Skopp, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Konsolidierung in der Praxis Stand 03 12 DATEV

Agenda Vorstellung der Referenten 1. GRUNDLAGEN 1.1 Betriebswirtschaftliche Grundlagen 1.2 Rechtliche Grundlagen 1.3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises 1.4 Konzernabschlussbestandteile 1.5 Konsolidierungsvorbereitung DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 1

Agenda 2. KONSOLIDIERUNG 2.1 Kapitalkonsolidierung 2.1.1 Erstkonsolidierung 2.1.2 Folgekonsolidierung 2.2 Quotenkonsolidierung 2.3 Equity-Methode 2.4 Schuldenkonsolidierung 2.5 Zwischenergebniseliminierung 2.6 Aufwands- und Ertragskonsolidierung 2.7 Eigenkapitalveränderungsrechnung 2.8 Steuerabgrenzung im Konzern Latente Steuern 2.9 Endkonsolidierung 2.10 Ablauf der Konzernabschlusserstellung mit DATEV Abschlussprüfung Konsolidierung/ DATEV Konsolidierung (Blockveranstaltung) DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 2

1. Grundlagen

1. Grundlagen 1.1 Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Betriebswirtschaftliche Grundlagen DER KONZERNBEGRIFF Setzt sich eine Unternehmung aus mindestens zwei rechtlich selbstständigen aber wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen zusammen, liegt ein Konzern vor Es liegt eine Beteiligung bzw. Kapitalverflechtung vor Konzern ist ein fiktives rechtliches Gebilde Der Konzernabschluss ist nicht Grundlage für die Gewinnverwendungsbeschlüsse Der Konzern ist nicht Steuersubjekt DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 5

Betriebswirtschaftliche Grundlagen AUFGABEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG Abbildung der wirtschaftlichen Einheit Konzern Einheitsgrundsatz ( 297 Abs. 3 Satz 1 HGB): Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären Konzerninterne Beziehungen eliminieren Übergeordnete Informationsfunktion DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 6

1. Grundlagen 1.2 Rechtliche Grundlagen

oder oder oder Rechtliche Grundlagen AUFSTELLUNGSPFLICHT gemäß BilMoG Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft i.s.d. 264a mit Sitz im Inland Control-Konzept ( 290 Abs. 1 und 2) direkt/indirekt Mehrheit der Stimmrechte ( 290 Abs. 2 Nr. 1) Organbestellungsrecht ( 290 Abs. 2 Nr. 2) Beherrschungsrecht aufgrund Vertrag oder Satzung ( 290 Abs. 2 Nr. 3) Mehrheit der Risiken/Chancen ( 290 Abs. 2 Nr. 4) Mutter-Tochter-Verhältnis Verpflichtung des Mutterunternehmens zur Aufstellung eines Konzernabschlusses Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 91, 7. Auflage 2004 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 8

Rechtliche Grundlagen BEISPIEL: ZURECHNUNG VON STIMMRECHTEN A 35 % 55 % B 20 % C 25 % 20 % 55 % D E Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 94, 8. Auflage 2009 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 9

Rechtliche Grundlagen BEFREIUNG VON DER AUFSTELLUNGSPFLICHT Es gibt zwei Arten der Befreiung von der Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen: Ersatzweiser Einbezug in einen Konzernabschluss auf höherer Ebene durch ein übergeordnetes Mutterunternehmen (befreiender Konzernabschluss) Größenabhängige Befreiung, d. h. ersatzlose Freistellung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung durch Unterschreiten festgelegter Größenmerkmale DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 10

Rechtliche Grundlagen BEFREIENDER KONZERNABSCHLUSS Aufgrund des Beherrschungskonzeptes ist in einem mehrstufigen Konzern jedes Unternehmen, dem im Verhältnis zu anderen Unternehmen die konzerntypischen Rechte des 290 Abs. 2 HGB zustehen, zur Aufstellung eines (Teil-) Konzernabschlusses verpflichtet. Die Tochter, die gleichzeitig Mutterunternehmen (MU) ist, braucht keinen (Teil-) Konzernabschluss erstellen, wenn: das Mutterunternehmen einen Sitz in der EU hat, MU das zu befreiende MU und seine Tochterunternehmen in den befreienden Konzernabschluss einbezogen worden sind, der befreiende Konzernabschluss dem an die 7. EG-Richtlinie angepassten Mitgliedsrecht entspricht und durch einen Prüfer nach der 8. EG-Richtlinie geprüft wurde, TU EU der befreiende Konzernabschluss zusammen mit dem Konzernlagebericht und dem Bestätigungsvermerk vom zu befreienden MU in deutscher Sprache offenzulegen ist. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 11

Rechtliche Grundlagen AUSNAHMEN VON DER BEFREIUNG 1. Ausgeschlossen von der Befreiung sind Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden. 2. Minderheitsgesellschafter können die Befreiungswirkung verhindern, indem sie die Aufstellung eines (Teil-) Konzernabschlusses und -lageberichtes verlangen. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 12

Rechtliche Grundlagen GRÖßENABHÄNGIGE BEFREIUNG gemäß BilMoG Ein Mutterunternehmen ist von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit, wenn an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale erfüllt werden: Bilanzsumme (Mio. Euro) Umsatzerlöse (Mio. Euro) Bruttomethode nach 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB Nettomethode nach 293 Abs. 1 Nr. 2 HGB <23,10 <19,25 <46,20 <38,50 Arbeitnehmer <250 <250 Bruttomethode: Ermittlung der Bilanzsumme und Umsatzerlöse, indem die Werte der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen zum Abschlussstichtag des Mutterunternehmens addiert werden. Nettomethode: Werte des konsolidierten Jahresabschlusses, in dem konzerninterne Verflechtungen bereits eliminiert wurden. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 13

1. Grundlagen 1.3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Abgrenzung des Konsolidierungskreises Bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises geht es um die Frage, welche Unternehmen in einen aufzustellenden Konzernabschluss einzubeziehen sind. Konsolidierungskreis im engeren Sinne: Tochterunternehmen, die im Wege der Vollkonsolidierung einzubeziehen sind ( 290 Abs. 1 und 290 Abs. 2 HGB) Konsolidierungskreis im weiteren Sinne: Gemeinschaftsunternehmen nach 310 HGB assoziierte Unternehmen nach 311 HGB DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 15

Abgrenzung des Konsolidierungskreises Tochterunternehmen Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen Einfache Beteiligungsunternehmen Kriterien Beherrschungsmöglichkeit a) Stimmrechtsmehrheit b) Organbesetzungsrecht c) Beherrschungsvertrag/ Satzungsbestimmung d) Mehrheit der Risiken und Chancen ( 290 Abs. 1 und 2 HGB) Gemeinsame Führung mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ( 310 HGB) Tatsächliche Ausübung von maßgeblichem Einfluss ( 311 Abs. 1 Satz 1 HGB) Widerlegbare Assoziierungsvermutung bei mind. 20 % der Stimmrechte ( 311 Abs. 1 Satz 2 HGB) Bestimmt, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen ( 271 Abs. 1 HGB) Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung oder wahlweise Equity-Bewertung Equity-Bewertung Anschaffungsmethode Ausnahmen Einbeziehungswahlrechte ( 296 HGB) Untergeordnete Bedeutung des Gemeinschaftsunternehmens ( 311 Abs. 2 HGB) Untergeordnete Bedeutung des assoziierten Unternehmens ( 311 Abs. 2 HGB) DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 16

Abgrenzung des Konsolidierungskreises EINBEZIEHUNGSWAHLRECHTE NACH 296 HGB Das grundsätzliche Gebot, alle Tochterunternehmen durch Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen ( 294 Abs. 1 HGB) wird durch vier Einbeziehungswahlrechte relativiert: 296 Abs. 1 Nr. 1: Einbeziehungswahlrecht bei Beschränkung der Rechte ( z.b. weitreichende staatl. Investitionsverbote, Einreiseverbote für Leitungspersonen) Nr. 2: Nr. 3: Einbeziehungswahlrecht bei unverhältnismäßig hohen Kosten bzw. zeitlichen Verzögerungen (z.b. Zerstörung des Rechenzentrums bei TU) Einbeziehungswahlrecht bei beabsichtigter Weiterveräußerung der Anteile (Anteile müssen bei Inhaber im Umlaufvermögen gehalten werden) 296 Abs. 2 Einbeziehungswahlrecht bei unwesentlichen Tochterunternehmen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 17

Abgrenzung des Konsolidierungskreises M-AG B-AG Gemeinsame Leitung 100 % 25 % 50 % 50 % T-AG A-AG GU-AG DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 18

Abgrenzung des Konsolidierungskreises ZUSAMMENFASSUNG DER SYSTEMATIK nein Liegt ein Tochter- Unternehmen i. S. d. 290 Abs. 1, 2 HGB vor? Liegt ein Gemeinschafts- Unternehmen i. S. d. 310 Abs. 1 HGB vor? nein Liegt ein assoziiertes Unternehmen i. S. d. 311 Abs. 1 HGB vor? nein ja ja Einbeziehungs- Wahlrecht des 296 ja Wahlrecht zur Quotenkonsolidierung nein ja HGB ausgeübt? ausgeübt 310 HGB nein ja Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung Wahlrecht des 311 ja ( 300-307 HGB) 310 HGB Abs. 2 HGB ausgeübt? gemäß BilMoG ausschließlich Neubewertungsmethode nein Equity-Methode 312 HGB Anschaffungskostenmethode 255, 253 HGB gemäß BilMoG ausschließlich Buchwertmethode Vgl. Küting/Weber, Der Konzernabschluss, S. 154, 10. Auflage 2006 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 19

1. Grundlagen 1.4 Konzernabschlussbestandteile

Konzernabschlussbestandteile Gem. 297 Abs. 1 HGB besteht der Konzernabschluss aus: Konzernbilanz Konzern-GuV Konzernkapitalflussrechnung Konzerneigenkapitalspiegel Konzernanhang Der Konzernabschluss kann durch einen Segmentbericht erweitert werden. Daneben ist der handelsrechtliche Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht i. S. v. 315 HGB zu ergänzen. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 21

Konzernabschlussbestandteile KONZERNANHANG Die rechtlichen Grundlagen für den Konzernanhang sind: Vorschriften für den Einzelabschluss ( 298 HGB) diese wurden durch BilMoG ausgeweitet Angabepflichten, die sich unmittelbar aus den Konzernrechnungslegungsvorschriften der 290 ff HGB ergeben Angabepflichten speziell für den Konzernanhang nach 313, 314 HGB Zusätzliche Anhangsangaben nach den DRS Zweck des Konzernanhangs = Rechenschaftszweck; d. h. er hat die Aufgabe, die durch die Konzernbilanz und die Konzern-GuV vermittelten Informationen näher zu erläutern, zu ergänzen und zu korrigieren die Konzernbilanz und die Konzern-GuV von bestimmten Angaben zu entlasten DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 22

Konzernabschlussbestandteile KONZERNANHANG Wesentliche Änderungen durch BilMoG ( 313 und 314 HGB) Angaben zum Konsolidierungskreis und zum Konzernanteilsbesitz dürfen nicht mehr in einer gesonderten Anteilsliste dargestellt werden. Sofern das berichtende Mutterunternehmen oder eines seiner Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert ist, müssen Angaben zum Konsolidierungskreis und Konzernanteilsbesitz gemacht werden. Außerbilanzielle Geschäfte müssen kumuliert auf entsprechende Geschäfte des berichtenden Mutterunternehmens und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen dargestellt werden. Das vom Abschlussprüfer berechnete Honorar, muss aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen angegeben werden. Finanzanlagen und Finanzinstrumente müssen gemäß den geänderten Angabepflichten des Einzelabschlusses angegeben werden. Vgl. Kessler/Leinen/Strickmann, Handbuch BilMoG, S. 647 ff, 1. Auflage 2009. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 23

Konzernabschlussbestandteile KONZERNANHANG Für den Konzernanhang gibt es keine gesetzlichen Gliederungsvorschriften. Es gilt der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit. Die Struktur könnte wie folgt aussehen: I. Allgemeine Angaben II. Konsolidierungskreis III. Konsolidierungsgrundsätze IV. Grundsätze der Währungsumrechnung V. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze VI. Erläuterungen zur Konzernbilanz VII. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung VIII.Sonstige Angaben Vgl. Dokumentvorlage Konzernanhang in DATEV Abschlussprüfung Konsolidierung/DATEV Konsolidierung DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 24

Konzernabschlussbestandteile KONZERNLAGEBERICHT Für den Konzernlagebericht gelten die Vorschriften der 289 und 315 HGB sowie der DRS 15. Danach hat der Konzernlagebericht: Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns zu vermitteln und zu analysieren Die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern Auf die Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag und den Bereich Forschung und Entwicklung einzugehen Bericht über die Finanzrisiken, Forschung und Entwicklung, die Grundzüge des Vergütungssystems und das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem zu erstatten Im Ergebnis dient der Lagebericht insgesamt der Ergänzung und Erläuterung des Konzernabschlusses. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 25

Konzernabschlussbestandteile KONZERNLAGEBERICHT BERICHTSELEMENTE Die Unterzeichnung des Lageberichtes ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, sollte aber von den gesetzlichen Vertretern, unter Angabe des Datums, vorgenommen werden. Berichtselemente Geschäfts- und Rahmenbedingungen Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Nachtragsbericht Chancen- und Risikobericht * Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten * Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess * Übernahmerelevante Daten * Erklärung gemäß 289a HGB * Versicherung der gesetzlichen Vertreter * * Neu oder geändert gemäß DRS 15 n.f. Erläuterungen auf den Folgeseiten Vgl. Berichtsmanufaktur GmbH, Hamburg DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 26

Konzernabschlussbestandteile KONZERNLAGEBERICHT BERICHTSELEMENTE Chancen- und Risikobericht Die Trennung von Chancen- und Risikobericht wurde aufgehoben Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung kann getrennt von der oder gemeinsam mit der Risikoberichterstattung im Konzernlagebericht erfolgen (Wahlrecht Stetigkeitsgrundsatz) Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Bericht über die Risikoziele und Risikomanagementmethoden in Zusammenhang mit eingesetzten Finanzinstrumenten Vgl. Berichtsmanufaktur GmbH, Hamburg DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 27

Konzernabschlussbestandteile KONZERNLAGEBERICHT BERICHTSELEMENTE Angaben zu wesentlichen Merkmalen des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess gemäß 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB bzw. 289 Abs. 5 HGB Die Angaben umfassen Strukturen, den Prozess und deren Kontrollen. Aussagen zur Effizienz des vorhandenen Systems sind nicht erforderlich. Wenn kein internes System vorhanden ist, ist dies ausdrücklich zu erwähnen. Sofern Angaben bereits im Konzernanhang dargestellt wurden, genügt der Verweis. Vgl. Berichtsmanufaktur GmbH, Hamburg DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 28

Konzernabschlussbestandteile KONZERNLAGEBERICHT BERICHTSELEMENTE Grundsatz der Lageberichterstattung: Konzentration auf die nachhaltige Wertschaffung Auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind Bestandteil des Konzernlageberichts, sofern diese Faktoren a) regelmäßig von der Unternehmensleitung beurteilt werden und regelmäßig Grundlage der Entscheidungen der Unternehmensleitung sind und b) als zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zugehörig anzusehen sind, welche für die Geschäftstätigkeit und für die Einschätzung des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind. Die Angaben sind grundsätzlich quantitativer Natur. Soweit qualitative Aussagen alleine nicht ausreichen sind, um ein Verständnis über die Lage und den Geschäftsverlauf herzustellen, sind zusätzlich quantitative Angaben notwendig. Vgl. Berichtsmanufaktur GmbH, Hamburg DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 29

Konzernabschlussbestandteile KONZERNLAGEBERICHT BERICHTSELEMENTE Erklärung gemäß 289a HGB Corporate Governance Erklärung für den Fall, dass die Erklärung im Lagebericht des Mutterunternehmens abgegeben wird und der Lagebericht des Mutterunternehmens mit dem Konzernlagebericht zusammen offengelegt wird. Wortlaut des Bilanzeids Verschiedene Wortlaute, je nachdem ob der Eid für den Konzernabschluss und Konzernlagebericht getrennt oder gemeinsam geleistet wird. Vgl. Berichtsmanufaktur GmbH, Hamburg DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 30

1. Grundlagen 1.5 Konsolidierungsvorbereitung

Konsolidierungsvorbereitung Es gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit, der besagt, wie die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen beschaffen sein müssen, damit sie zu einem Summenabschluss zusammengeführt werden können. Der Grundsatz der Einheitlichkeit verlangt: Einheitliche Stichtage Einheitlichkeit der Abschlussinhalte (Erstellung der Handelsbilanzen II) Währungsumrechnung Aufstellen und Beachten einer Konzernrichtlinie DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 32

Konsolidierungsvorbereitung AUFSTELLUNG DER HB II IM RAHMEN DER AUFSTELLUNG EINES KONZERNABSCHLUSSES Die Maßnahmen zur Aufstellung der HB II im Prozess der Aufstellung eines Konzernabschlusses Einzelabschlüsse Vereinheitlichung der Stichtage Aufstellen der HB II Summenabschluss Konsolidierung Vereinheitlichung von Ansatz, Bewertung und Ausweis Vereinheitlichung der Recheneinheit (Währungsumrechnung) Konzernabschluss Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 129, 8. Auflage 2009 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 33

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DER STICHTAGE Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufzustellen ( 299 Abs. 1 HGB) Vereinheitlichung des Abschlussstichtags durch Zwischenabschlüsse der Tochterunternehmen Gilt nicht bei Konsolidierung nach der Equity-Methode DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 34

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DER ABSCHLUSSINHALTE Bei der Einheitlichkeit der Abschlussinhalte geht es um die Erstellung der Handelsbilanz II. Definition HB I/HB II Handelsbilanz I (HB I): Handelsbilanz des Tochterunternehmens mit eigenen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten. Handelsbilanz II (HB II): Nach Konzernrichtlinie erstellter Abschluss des Tochterunternehmens. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 35

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES ANSATZWAHLRECHTE vor BilMoG Ansatzwahlrechte 247 Abs. 3 Sonderposten mit Rücklageanteil 249 Abs. 1 Satz 3 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die in den letzten neun Monaten des nächsten Geschäftsjahres nachgeholt werden 249 Abs. 2 Aufwandsrückstellungen 250 Abs. 1 Satz 2 Als Aufwand berücksichtigte Zölle aus Verbrauchersteuern auf Vorräte und Umsatzsteuer auf Anzahlungen als aktivischer RAP 255 Abs. 4 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert 269 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 272 Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 274 Abs. 2 Aktivische latente Steuern Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen aus so genannten Altzusagen, bei denen der Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben wurde Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflichtungen und pensionsähnliche Verpflichtungen Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 159, 7. Auflage 2004 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 36

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES ANSATZVERBOTE vor BilMoG Ansatzverbote 248 Abs. 1 Aufwendungen für die Unternehmensgründung und die Eigenkapitalbeschaffung 248 Abs. 2 Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 249 Abs. 3 Rückstellung für andere Zwecke als die in 249 Abs. 1 und 2 bezeichneten Fälle Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 159, 7. Auflage 2004 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 37

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Ansatzwahlrechte (pflichtgemäße) Anwendung für Abschlüsse in GJ Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen aus so genannten Altzusagen, bei denen der Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben wurde Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflichtungen und pensionsähnliche Verpflichtungen 248 Abs. 2 Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (jedoch Verbot für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrecht, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens) 274 Abs. 1 Aktivische latente Steuern (bei Ansatz muss steuerlicher Vorteil von Verlustvorträgen und Steuergutschriften berücksichtigt werden) Ab 01.01.2010, davor Ansatzverbot Ab 01.01.2010 1 2 * Erläuterungen zu diesen Themen finden Sie im Anhang DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 38

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Ansatzgebote (pflichtgemäße) Anwendung für Abschlüsse in GJ 246 Abs. 1 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert Ab 01.01.2010, 3 davor Ansatzwahlrecht 272 Abs. 1 Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital Ab 01.01.2010, 4 davor Ansatzwahlrecht 274 Abs. 1 Passive latente Steuern Ab 01.01.2010 2 * Erläuterungen zu diesen Themen finden Sie im Anhang DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 39

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Ansatzverbote (pflichtgemäße) Anwendung für Abschlüsse in GJ 247 Abs. 3 Sonderposten mit Rücklageanteil Ab 01.01.2010, 5 davor Ansatzwahlrecht 248 Abs. 1 und 2 249 Abs. 1 Satz 3 Aufwendungen für die Unternehmensgründung, die Eigenkapitalbeschaffung, für den Abschluss von Versicherungsverträgen, selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die in den letzten neun Monaten des nächsten Geschäftsjahres nachgeholt werden Ab 01.01.2010 Ab 01.01.2010, 6 davor Ansatzwahlrecht 249 Abs. 2 Aufwandsrückstellungen Ab 01.01.2010, 6 davor Ansatzwahlrecht 250 Abs. 1 Satz 2 Als Aufwand berücksichtigte Zölle aus Verbrauchersteuern auf Vorräte und Umsatzsteuer auf Anzahlungen als aktivischer RAP Ab 01.01.2010, davor Ansatzwahlrecht * Erläuterungen zu diesen Themen finden Sie im Anhang DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 40

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DER BEWERTUNG Möglichkeit der Neuausübung der Bewertungswahlrechte, wobei das auf das Mutterunternehmen anwendbare Recht maßgebend ist Konzerneinheitliche Ausübung der Bewertungswahlrechte erfolgt im Sinne einer eigenen Konzernbilanzpolitik Der Grundsatz der Stetigkeit ist zu beachten Dabei Wertansatzwahlrechte und Methodenwahlrechte DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 41

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DER BEWERTUNG vor BilMoG Gesetzliche Grundlage Entscheidungsparameter Wertansatzwahlrechte 253 Abs. 2 S. 3 i.v.m. 279 Abs. 1 S. 2 HGB Außerplanmäßige Abschreibungen (auf den niedrigeren beizulegenden Wert) im Finanzanlagevermögen bei nur vorübergehender Wertminderung 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungen auf den zukünftigen Wertschwankungswert im Umlaufvermögen Methodenwahlrechte 256 i.v.m. 240 Abs. 3 u. 4 HGB Anwendung der Einzel- oder Gruppenbewertung sowie Verbrauchsfolgeverfahren 255 Abs. 2 und 3 HGB Bemessung des Umfangs der Herstellungskosten 253 Abs. 2 und 255 Abs. 4 S. 2 und 3 HGB Bestimmung der Abschreibungsmethoden DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 42

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DER BEWERTUNG gemäß BilMoG Gesetzliche Grundlage Entscheidungsparameter Wertansatzwahlrecht 253 Abs. 3 S. 4 HGB Anwendung für Abschlüsse ab GJ 01.01.2010 Außerplanmäßige Abschreibungen (auf den niedrigeren beizulegenden Wert) im Finanzanlagevermögen bei nur vorübergehender Wertminderung Wertansatzverbot 253 Abs. 4 HGB Abschreibungen auf den zukünftigen Wertschwankungswert im Umlaufvermögen Methodenwahlrechte 256 i.v.m. 240 Abs. 3 u. 4 HGB Anwendung der Einzel- oder Gruppenbewertung sowie Verbrauchsfolgeverfahren Ausschließlich Lifo- und Fifo-Verfahren für Abschlüsse ab GJ 01.01.2010 255 Abs. 2 und 3 HGB Bemessung des Umfangs der Herstellungskosten Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und Abschreibungen sind für Abschlüsse ab GJ 01.01.2010 mit einzubeziehen. 253 Abs. 3 und 246 Abs. 1 S. 4 HGB Bestimmung der Abschreibungsmethoden DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 43

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES AUSWEISES Es gilt der allgemeine Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit Soweit die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften nicht bereits in den Einzelabschlüssen zu beachten waren, sind Umgliederungen erforderlich Ausweiswahlrechte einheitlich ausüben Wahlrecht zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 44

Konsolidierungsvorbereitung WÄHRUNGSUMRECHNUNG Der Konzernabschluss darf und kann nur in einer Währung aufgestellt werden. Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen sind daher in die einheitliche Konzernberichtswährung umzurechnen. Erst danach können die Einzelabschlüsse zum Summenabschluss addiert und anschließend konsolidiert werden. Nach 315a Abs. 1 HGB i. V. mit 298 Abs. 1 und 244 HGB ist der Konzernabschluss eines deutschen Mutterunternehmens in EURO aufzustellen. Verankerung der modifizierten Stichtagskursmethode im deutschen Handelsrecht gem. 256a und 308a HGB (international üblich: Konzept der Funktionalen Währung ). Bilanzposten sind generell mit dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umzurechnen, wobei das Eigenkapital zum historischen Kurs umzurechnen ist. GuV-Posten sind zum Durchschnittskurs umzurechnen. Die Umrechnungsdifferenz ist ergebnisneutral innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen unter dem Posten Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung auszuweisen. Der DRS hat dazu den Standard DRS 14 (Währungsumrechnung) verabschiedet, der die Währungsumrechnung vor Änderung des HBG durch das BilMoG regelte; dieser soll nun außer Kraft gesetzt werden. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 45

Konsolidierungsvorbereitung WÄHRUNGSUMRECHNUNG Fallstudie für die Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung Gewinn- und Verlustrechnung Modifizierte Stichtagskursmethode Lokalwährung CHF Kurs Konzernleitwährung EUR Betriebliche Erträge 11.265,00 Durchschnittskurs 1,5000 7.510,00 Materialaufwand -7.500,00 Durchschnittskurs 1,5000-5.000,00 Personalaufwand -1.225,00 Durchschnittskurs 1,5000-816,67 Abschreibungen -525,00 Durchschnittskurs 1,5000-350,00 Sonstige betriebliche Aufwendungen -500,00 Durchschnittskurs 1,5000-333,33 Gewinne/Verluste aus Abgang von Sachanlagevermögen 5,00 Durchschnittskurs 1,5000 3,33 Finanzergebnis -5,00 Durchschnittskurs 1,5000-3,33 Außerordentliches Ergebnis 35,00 Durchschnittskurs 1,5000 23,33 Steuern -754,00 Durchschnittskurs 1,5000-502,67 Periodenergebnis 796,00 Durchschnittskurs 1,5000 530,67 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 46

Konsolidierungsvorbereitung WÄHRUNGSUMRECHNUNG Fallstudie für die Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung Modifizierte Stichtagskursmethode Bilanz per 31. Dezember AKTIVA Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Lokalwährung CHF 150,00 2.600,00 375,00 2.515,00 50,00 Stichtagskurs Stichtagskurs Stichtagskurs Stichtagskurs Stichtagskurs Kurs 1,4000 1,4000 1,4000 1,4000 1,4000 Konzernleitwährung EUR 107,14 1.857,14 267,86 1.796,43 35,71 Summe 5.690,00 Stichtagskurs 1,4000 4.064,29 PASSIVA Eigenkapital aus Erstkonsolidierung Währungsrücklage auf Eigenkapital aus Erstkonsolidierung Thesauriertes Eigenkapital Jahr 1 Währungsrücklage auf thesauriertem Eigenkapital Jahr 1 Jahresergebnis Währungsrücklage Ergebnis DK/SK 1.500,00 354,00 796,00 Historischer Kurs Historischer Kurs Durchschnittskurs 1,8000 1,7000 1,5000 833,33 238,10 208,24 44,62 530,67 37,91 * ** *** Zwischensumme 2.650,00 1.892,87 Rückstellungen Fremdkapital Rechnungsabgrenzungsposten 650,00 2.350,00 40,00 Stichtagskurs Stichtagskurs Stichtagskurs 1,4000 1,4000 1,4000 464,29 1.678,57 28,57 Summe 5.690,00 4.064,29 Anmerkung: * Rechenregel: Eigenkapital Erstkonsolidierung zum historischen Kurs abzüglich Eigenkapital aus Erstkonsolidierung zum Stichtagskurs BP ** Rechenregel: Thesaurierte Ergebnisse Jahr 1 zum historischen Kurs abzüglich thesaurierte Ergebnisse Jahr 1 zum Stichtagskurs BP *** Rechenregel: Jahresergebnis zum Stichtagskurs abzüglich Jahresergebnis zum Durchschnittskurs DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 47

Konsolidierungsvorbereitung ZIELE DER KONZERNRICHTLINIE Vereinheitlichung der Berichterstattung im Konzern durch Definition der Buchungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Gliederungsvorschriften Regelungen der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten Festlegung Berichterstattungsprozesse und Termine Übersicht und Liste der Konzerngesellschaften Formularset mit Meldungslisten, Reports usw. zur Vereinheitlichung und Weiterverarbeitung DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 48

2. Konsolidierung

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung HB I Muttergesellschaft HB I Tochtergesellschaft 1 HB I Tochtergesellschaft 2 HB II Muttergesellschaft HB II Tochtergesellschaft 1 HB II Tochtergesellschaft 2 Summenbilanz Konzernbilanz Anpassung bzgl. Ansatz Bewertung Gliederung Abschlussstichtag Währung Latente Steuern Kapitalkonsolidierung Zwischenergebniseliminierung Schuldenkonsolidierung GuV I Muttergesellschaft GuV I Tochtergesellschaft 1 GuV I Tochtergesellschaft 2 GuV II Muttergesellschaft GuV II Tochtergesellschaft 1 GuV II Tochtergesellschaft 2 Summen-GuV Konzern-GuV Aufwands- und Ertragskonsolidierung DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 50

Kapitalkonsolidierung gemäß BilMoG FÜR ABSCHLÜSSE AB GJ 01.01.2010 Methoden der Kapitalkonsolidierung Erwerbsmethode gemäß 301 HGB Interessenzusammenführungsmethode gemäß 302 HGB * Buchwertmethode Neubewertungsmethode Aufdeckung der stillen Reserven nur bezogen auf den Mehrheitsanteil Aufdeckung der stillen Reserven bezogen auf den Mehrheits- und Minderheitsanteil Erwerbsfiktion Fusionsfiktion * Gem. Art 66 Abs. 3 EGHGB darf die Buchwertmethode für Unternehmen die vor dem 01.01.2010 erstmalig konsolidiert wurden, beibehalten werden. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 51

Kapitalkonsolidierung BUCHWERTMETHODE - NEUBEWERTUNGSMETHODE Buchwertmethode Die Summenbilanz wird auf Basis der Buchwerte gebildet Durch die Verrechnung von Beteiligungsbuchwert und anteiligem Eigenkapital entsteht ein Unterschiedsbetrag Der Unterschiedsbetrag wird durch die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten (unter Beachtung der Anschaffungskostenrestriktion) möglichst weitgehend auf die Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens verteilt Neubewertungsmethode Die Summenbilanz wird auf Basis der Zeitwerte gebildet Die stillen Reserven und Lasten werden aufgedeckt Entsprechend der Beteiligung des Mutterunternehmens am Tochterunternehmen wird die Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen beiden Methoden liegen zum einen in der Reihenfolge der beiden Konsolidierungsteilschritte, zum anderen in der Bedeutung des Anschaffungskostenprinzips bei der Aufdeckung stiller Reserven. Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 178 ff., 8. Auflage 2009 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 52

Kapitalkonsolidierung UNTERSCHIEDSBETRÄGE Verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung: Ein Goodwill (GoF) entsteht, wenn die Anschaffungskosten der Anteile größer sind als das anteilige (neubewertete) Eigenkapital des TU. Verbleibender passivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung: Ein Badwill entsteht, wenn die Anschaffungskosten der Anteile kleiner sind als das anteilige (neubewertete) Eigenkapital. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 53

Kapitalkonsolidierung BEHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN EINES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTES gemäß BilMoG FÜR ABSCHLÜSSE AB GJ 01.01.2010 Behandlung eines aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerts Abschreibung zu min. ¼ 309 Abs. 1 S. 1 HGB Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer 309 Abs. 1 S. 2 HGB Offenes Absetzen von Rücklagen 309 Abs. 1 S. 3 HGB Bei einer Nutzung > 5 Jahre muss eine Begründung im Anhang erfolgen. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 54

2. Konsolidierung 2.1 Kapitalkonsolidierung

2. Konsolidierung 2.1.1 Kapitalkonsolidierung: Erstkonsolidierung

Kapitalkonsolidierung Erstkonsolidierungszeitpunkt gemäß BilMoG FÜR ABSCHLÜSSE AB GJ 01.01.2010 Einschränkung des Erstkonsolidierungszeitpunktes: 301 HGB (2) Die Verrechnung nach Absatz 1 ist auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Können die Wertansätze zu diesem Zeitpunkt nicht endgültig ermittelt werden, sind sie innerhalb der darauf folgenden zwölf Monate anzupassen. 312 HGB (3) Der Wertansatz der Beteiligung und der Unterschiedsbetrag sind auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist. Können die Wertansätze zu diesem Zeitpunkt nicht endgültig ermittelt werden, sind sie innerhalb der darauf folgenden zwölf Monate anzupassen. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 57

Kapitalkonsolidierung Erstkonsolidierungszeitpunkt gemäß BilMoG Für die Bestimmung der Wertansätze bei der Kapitalkonsolidierung darf künftig nur noch der Zeitpunkt herangezogen werden, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die Neuregelung nach BilMoG setzt also voraus, dass zu diesem Zeitpunkt, beispielsweise bei unterjährigem Erwerb, ein Zwischenabschluss als Grundlage für die Kaufpreisallokation (purchase price allocation) vorliegt. Im Rahmen der Kaufpreisallokation werden die für stille Reserven/Lasten vergüteten Mehrwerte auf die Vermögensgegenstände/Schulden sowie den Goodwill verteilt. Zusätzlich erfolgt eine Erleichterung der Zugangsbewertung des erworbenen Reinvermögens (gem. 301 Abs. 2, S.2) indem die Möglichkeit einer provisorischen Kaufpreisallokation (innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist) eröffnet wird; sofern dessen Ermittlung bisher nicht möglich war. Vgl. Küting/Pfitzer/Weber: Das neue deutsche Bilanzrecht, S. 414, 1. Auflage 2008 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 58

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG (100% BETEILIGUNG) Diverses Anlagevermögen Anteile an verb. UN Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01 BW 400 500 BW Eigenkapital 400 Umlaufvermögen 300 Diverse Passiva 800 Summe Aktiva 1.200 Summe Passiva 1.200 Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01 BW ZW BW ZW Diverses Anlagevermögen 300 340 Eigenkapital 400 440 Umlaufvermögen 500 520 Diverse Passiva 400 420 Summe Aktiva 800 860 Summe Passiva 800 860 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 59

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII Zeitwert Soll Haben KB Aktiva GoF Diverses AV 400 300 340 700 Anteile verb. Unternehmen 500 500 UV 300 500 520 800 Vorläufiger UB Summe Aktiva 1.200 800 860 2.000 Passiva Eigenkapital 400 400 440 800 Diverse Passiva 800 400 420 1.200 Summe Passiva 1.200 800 860 2.000 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 60

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG) Teilschritte Kapitalkonsolidierung Teil 1 (1) Buchung der Beteiligung Buchwert der Beteiligung - Anteiliges bilanzielles Eigenkapital 500-400 = Vorläufiger Unterschiedsbetrag 100 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Eigenkapital 100 400 an Anteile an verbundenen Unternehmen 500 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 61

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG) Teilschritte Kapitalkonsolidierung Teil 2 Vorläufiger Unterschiedsbetrag - Anteilige stille Reserven Diverses AV - Anteilige stille Reserven UV + Anteilige stille Lasten Diverse Passiva 100-40 - 20 + 20 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 60 (2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts Geschäfts- oder Firmenwert Diverses AV Umlaufvermögen 60 40 20 an Vorl. Unterschiedsbetrag Diverse Passiva 100 20 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 62

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII Zeitwert Soll Haben KB Aktiva GoF 60 (2) 60 Diverses AV 400 300 340 700 40 (2) 740 Anteile verb. Unternehmen 500 500 500 (1) UV 300 500 520 800 20 (2) 820 Vorläufiger UB 100 (1) 100 (2) Summe Aktiva 1.200 800 860 2.000 1.620 Passiva Eigenkapital 400 400 440 800 400 (1) 400 Diverse Passiva 800 400 420 1.200 20 (2) 1.220 Summe Passiva 1.200 800 860 2.000 620 620 1.620 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 63

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG) Diverses Anlagevermögen Anteile an verb. UN Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01 BW 400 375* BW Eigenkapital 400 Umlaufvermögen 300 Diverse Passiva 675 Summe Aktiva 1.075 Summe Passiva 1.075 Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01 BW ZW Diff. *75% BW ZW Diff. *75% Diverses Anlagevermögen 300 340 30 Eigenkapital 400 440 30 Umlaufvermögen 500 520 15 Diverse Passiva 400 420 15 Summe Aktiva 800 860 Summe Passiva 800 860 * Im Vergleich zum Beispiel einer 100%igen Beteiligung wird von einem proportional zur Beteiligung sinkenden Kaufpreis ausgegangen. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 64

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG) Konso.- MU TU Spalte SB HBII HBII Zeitwert Soll Haben KB Aktiva GoF Diverses AV 400 300 340 700 Anteile verb. Unternehmen 375 375 UV 300 500 520 800 Vorläufiger UB Summe Aktiva 1.075 800 860 1.875 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital* 400 400 440 800 Anteile and. Ges. Diverse Passiva 675 400 420 1.075 Summe Passiva 1.075 800 860 1.875 * übliche Verbuchung: Gewinnrücklage bzw. Gewinn-/Verlustvortrag DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 65

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG) Kapitalkonsolidierung Teil 1 (1) Buchung der Beteiligung Buchwert der Beteiligung - Anteiliges bilanzielles Eigenkapital (400 * 75 %) 375-300 = Vorläufiger Unterschiedsbetrag 75 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Sonstiges Eigenkapital 75 300 an Anteile an verbundenen Unternehmen 375 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 66

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG) Kapitalkonsolidierung Teil 2 Vorläufiger Unterschiedsbetrag - Anteilige stille Reserven Diverses AV (40 * 75 %) - Anteilige stille Reserven UV (20 * 75 %) + Anteilige stille Lasten Diverse Passiva (20 * 75 %) 75-30 - 15 + 15 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 45 (2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts Geschäfts- oder Firmenwert Diverses Anlagevermögen Umlaufvermögen 45 30 15 an Vorl. Unterschiedsbetrag Diverse Passiva 75 15 (3) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter Sonstiges Eigenkapital 100 an Anteile and. Gesellschafter 100 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 67

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII Zeitwert Soll Haben KB Aktiva GoF 45 (2) 45 Diverses AV 400 300 340 700 30 (2) 730 Anteile verb. Unternehmen 375 375 375 (1) UV 300 500 520 800 15 (2) 815 Vorläufiger UB 75 (1) 75 (2) Summe Aktiva 1.075 800 860 1.875 1.590 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 440 800 300 (1) 100 (3) Anteile and. Ges. 100 (3) 100 Diverse Passiva 675 400 420 1.075 15 (2) 1.090 Summe Passiva 1.075 800 860 1.875 565 565 1.590 400 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 68

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG) Konso.- MU TU Spalte SB HBII HBII HBIII Soll Haben KB Aktiva GoF Diverses AV 400 300 340 740 Anteile verb. Unternehmen 500 500 UV 300 500 520 820 Summe Aktiva 1.200 800 860 2.060 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 Anteile and. Ges. Diverse Passiva 800 400 420 1.220 Summe Passiva 1.200 800 860 2.060 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 69

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG) Kapitalkonsolidierung Teil 1 Stille Reserven im Diversen AV + stille Reserven im UV - stille Lasten bei den Diversen Passiva 40 + 20-20 = Summe der stillen Reserven und Lasten 40 + bilanzielles Eigenkapital des Tochterunternehmens + 400 = Neubewertetes Eigenkapital des Tochterunternehmens 440 Der in der Spalte HBIII implizit enthaltene Buchungssatz lautet Diverses AV Umlaufvermögen 40 20 an Sonst. Eigenkapital Diverse Passiva 40 20 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 70

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG) Kapitalkonsolidierung Teil 2 (1) Buchung der Beteiligung Buchwert der Beteiligung - anteiliges neubewertetes Eigenkapital (440 * 100%) 500-440 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 60 Geschäfts- oder Firmenwert Sonstiges Eigenkapital 60 440 an Anteile an verb. Unternehmen 500 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 71

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII HBIII Soll Haben KB Aktiva GoF 60 (1) 60 Diverses AV 400 300 340 740 740 Anteile verb. Unternehmen 500 500 500 (1) UV 300 500 520 820 820 Summe Aktiva 1.200 800 860 2.060 1.620 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 440 (1) 400 Anteile and. Ges. Diverse Passiva 800 400 420 1.220 1.220 Summe Passiva 1.200 800 860 2.060 500 500 1.620 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 72

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG) Konso.- MU TU Spalte SB HBII HBII HBIII Soll Haben KB Aktiva GoF Diverses AV 400 300 340 740 Anteile verb. Unternehmen 375 375 UV 300 500 520 820 Summe Aktiva 1.075 800 860 1.935 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 Anteile and. Ges. Diverse Passiva 675 400 420 1.095 Summe Passiva 1.075 800 860 1.935 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 73

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG) Kapitalkonsolidierung Teil 1 Stille Reserven im Diversen AV + stille Reserven im UV - stille Lasten bei den Diversen Passiva 40 + 20-20 = Summe der stillen Reserven und Lasten 40 + bilanzielles Eigenkapital des Tochterunternehmens + 400 = Neubewertetes Eigenkapital des Tochterunternehmens 440 Der in der Spalte HBIII implizit enthaltene Buchungssatz lautet Diverses AV Umlaufvermögen 40 20 an Sonst. Eigenkapital Diverse Passiva 40 20 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 74

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG) Kapitalkonsolidierung Teil 2 (1) Buchung der Beteiligung Buchwert der Beteiligung - anteiliges neubewertetes Eigenkapital (440 * 75%) 375-330 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 45 Geschäfts- oder Firmenwert Sonstiges Eigenkapital 45 330 an Anteile an verb. Unternehmen 375 (2) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter Beteiligungsquote der Minderheitsgesellschafter * Neubewertetes Eigenkapital des Tochterunternehmens 25 % * 440 = Anteile anderer Gesellschafter 110 Sonstiges Eigenkapital 110 an Anteile and. Ges. 110 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 75

Kapitalkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII HBIII Soll Haben KB Aktiva GoF 45 (1) 45 Diverses AV 400 300 340 740 740 Anteile verb. Unternehmen 375 375 375 (1) UV 300 500 520 820 820 Summe Aktiva 1.075 800 860 1.935 1.605 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 330 (1) 110 (2) Anteile and. Ges. 110 (2) 110 Diverse Passiva 675 400 420 1.095 1.095 Summe Passiva 1.075 800 860 1.935 485 485 1.605 400 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 76

2. Konsolidierung 2.1.2 Kapitalkonsolidierung: Folgekonsolidierung

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG (100% BETEILIGUNG) Diverses Anlagevermögen Anteile an verb. UN Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02 BW 400 500 Eigenkapital Gewinn Umlaufvermögen 300 Diverse Passiva 740 Summe Aktiva 1.200 Summe Passiva 1.200 BW 400 60 Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02 Diverses Anlagevermögen 300 340 Eigenkapital BW ZW BW ZW Gewinn Umlaufvermögen 500 520 Diverse Passiva 320 340 Summe Aktiva 800 860 Summe Passiva 800 860 400 80 440 80 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 78

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII Soll Haben KB Aktiva GoF Diverses AV 400 300 700 Anteile verb. Unternehmen 500 500 UV 300 500 800 Vorläufiger UB Summe Aktiva 1.200 800 2.000 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 800 Gewinn 60 80 140 Diverse Passiva 740 320 1.060 Summe Passiva 1.200 800 2.000 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 79

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG) (1) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung Teil 1 Buchwert der Beteiligung - Anteiliges bilanzielles Eigenkapital 500-400 = Vorläufiger Unterschiedsbetrag 100 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Sonstiges Eigenkapital 100 400 an Anteile an verbundenen Unternehmen 500 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 80

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG) (2) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung Teil 2 Vorläufiger Unterschiedsbetrag - Anteilige stille Reserven Diverses AV - Anteilige stille Reserven UV + Anteilige stille Lasten Diverse Passiva 100-40 - 20 + 20 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 60 Geschäfts- oder Firmenwert Diverses Anlagevermögen Umlaufvermögen 60 40 20 an Vorl. Unterschiedsbetrag Diverse Passiva 100 20 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 81

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG) (3) Abschreibungen Geschäfts- oder Firmenwert Nutzungsdauer 4 Jahre: 60/4 = 15 Diverses Anlagevermögen Nutzungsdauer 5 Jahre: 40/5 = 8 Diverse Passiva stille Lasten werden komplett realisiert Ergebnisänderung: 3 Gewinn Diverse Passiva 3 20 an Geschäfts- oder Firmenwert Diverses Anlagevermögen 15 8 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 82

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII Soll Haben KB Aktiva GoF 60 (2) 15(3) 45 Diverses AV 400 300 700 40 (2) 8 (3) 732 Anteile verb. Unternehmen 500 500 500 (1) UV 300 500 800 20 (2) 820 Vorläufiger UB 100(1) 100 (2) Summe Aktiva 1.200 800 2.000 1.597 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 800 400 (1) 400 Gewinn 60 80 140 3 (3) 137 Diverse Passiva 740 320 1.060 20 (3) 20 (2) 1.060 Summe Passiva 1.200 800 2.000 643 643 1.597 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 83

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG (75% BETEILIGUNG) Diverses Anlagevermögen Anteile an verb. UN Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02 BW 400 375 Eigenkapital Gewinn Umlaufvermögen 300 Diverse Passiva 615 Summe Aktiva 1.075 Summe Passiva 1.200 BW 400 60 Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02 Diverses Anlagevermögen 300 340 BW ZW BW ZW Eigenkapital Gewinn Umlaufvermögen 500 520 Diverse Passiva 320 340 Summe Aktiva 800 860 Summe Passiva 800 860 400 80 440 80 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 84

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII Soll Haben KB Aktiva GoF Diverses AV 400 300 700 Anteile verb. Unternehmen 375 375 UV 300 500 800 Vorläufiger UB Summe Aktiva 1.075 800 1.875 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 800 Gewinn 60 80 140 Anteile and. Ges. Diverse Passiva 615 320 935 Summe Passiva 1.075 800 1.875 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 85

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG) (1) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung Teil 1 Buchwert der Beteiligung - Anteiliges bilanzielles Eigenkapital (400 * 75 %) 375-300 = Vorläufiger Unterschiedsbetrag 75 Vorläufiger Unterschiedsbetrag 75 Sonstiges Eigenkapital 300 an Anteile an verbundenen Unternehmen 375 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 86

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG) (2) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung Teil 2 Vorläufiger Unterschiedsbetrag - Anteilige stille Reserven Diverses AV (40 * 75 %) - Anteilige stille Reserven UV (20 * 75 %) + Anteilige stille Lasten Diverse Passiva (20 * 75 %) 75-30 - 15 + 15 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 45 Geschäfts- oder Firmenwert Diverses Anlagevermögen Umlaufvermögen 45 30 15 an Vorl. Unterschiedsbetrag Diverse Passiva 75 15 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 87

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG) (3) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter Sonstiges Eigenkapital Gewinn 100 20 an Anteile and. Gesellschafter 120 (4) Abschreibungen Gewinn Diverse Passiva 2,25 15 an Geschäfts- oder Firmenwert Diverses Anlagevermögen 11,25 6 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 88

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII Soll Haben KB Aktiva GoF 45 (2) 11,25 (4) 33,75 Diverses AV 400 300 700 30 (2) 6 (4) 724 Anteile verb. Unternehmen 375 375 375 (1) UV 300 500 800 15 (2) 815 Vorläufiger UB 75 (1) 75 (2) Summe Aktiva 1.075 800 1.875 1.572,75 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 800 Gewinn 60 80 140 300 (1) 100 (3) 20 (3) 2,25 (4) 400 117,75 Anteile a. Gesell. 120 (3) 120 Diverse Passiva 615 320 935 15 (4) 15 (2) 935 Summe Passiva 1.075 800 1.875 602,25 602,25 1.572,75 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 89

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII HBIII Soll Haben KB Aktiva GoF Diverses AV 400 300 340 740 Anteile verb. Unternehmen 500 500 UV 300 500 520 820 Summe Aktiva 1.200 800 860 2.060 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 Gewinn 60 80 80 140 Anteile and. Ges. Diverse Passiva 740 320 340 1.080 Summe Passiva 1.200 800 860 2.060 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 90

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG) Teilschritte Kapitalkonsolidierung Stille Reserven im Diversen AV + stille Reserven im UV - stille Lasten bei den Diversen Passiva 40 + 20-20 = Summe der stillen Reserven und Lasten 40 + bilanzielles Eigenkapital des Tochterunternehmens + 400 = Neubewertetes Eigenkapital des Tochterunternehmens 440 Der in der Spalte HBIII implizit enthaltene Buchungssatz lautet Diverses Anlagevermögen Umlaufvermögen 40 20 an Sonst. Eigenkapital Diverse Passiva 40 20 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 91

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG) (1) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung Buchwert der Beteiligung - anteiliges neubewertetes Eigenkapital (440 * 100%) 500-440 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 60 Geschäfts- oder Firmenwert Sonstiges Eigenkapital 60 440 an Anteile an verb. Unternehmen 500 (2) Abschreibungen Geschäfts- oder Firmenwert Nutzungsdauer 4 Jahre: 60/4 = 15 Diverses Anlagevermögen Nutzungsdauer 5 Jahre: 40/5 = 8 Diverse Passiva stille Lasten werden komplett realisiert Ergebnisänderung: 3 Gewinn 3 Diverse Passiva 20 an Geschäfts- oder Firmenwert 15 Diverses Anlagevermögen 8 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 92

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII HBIII Soll Haben KB Aktiva GoF 60(1) 15(2) 45 Diverses AV 400 300 340 740 8(2) 732 Anteile verb. Unternehmen 500 500 500(1) UV 300 500 520 820 820 Summe Aktiva 1.200 800 860 2.060 1.597 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 440(1) 400 Gewinn 60 80 80 140 3(2) 137 Anteile and. Ges. Diverse Passiva 740 320 340 1.080 20(2) 1.060 Summe Passiva 1.200 800 860 2.060 523 523 1.597 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 93

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII HBIII Soll Haben KB Aktiva GoF Diverses AV 400 300 340 740 Anteile verb. Unternehmen 375 375 UV 300 500 520 820 Summe Aktiva 1.075 800 860 1.935 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 Gewinn 60 80 80 140 Anteile and. Ges. Diverse Passiva 615 320 340 955 Summe Passiva 1.075 800 860 1.935 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 94

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung Teil 1 Stille Reserven im Diversen AV + stille Reserven im UV - stille Lasten bei den Diversen Passiva 40 + 20-20 = Summe der stillen Reserven und Lasten 40 + bilanzielles Eigenkapital des Tochterunternehmens + 400 = Neubewertetes Eigenkapital des Tochterunternehmens 440 Der in der Spalte HBIII implizit enthaltene Buchungssatz lautet Diverses Anlagevermögen Umlaufvermögen 40 20 an Sonst. Eigenkapital Diverse Passiva 40 20 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 95

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG) (1) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung Teil 2 Buchwert der Beteiligung - anteiliges neubewertetes Eigenkapital (440 * 75%) 375-330 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 45 Geschäfts- oder Firmenwert Sonstiges Eigenkapital 45 330 an Anteile an verb. Unternehmen 375 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 96

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG) (2) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter Sonstiges Eigenkapital Gewinn 110 20 an Anteile and. Ges. 130 (3) Abschreibungen für eigene Anteile Gewinn Diverse Passiva 2,25 15 an Geschäfts- oder Firmenwert Diverses AV 11,25 6 (4) Abschreibungen für Anteile anderer Gesellschafter Diverse Passiva 5 an Diverses AV Anteile and. Ges. 2 3 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 97

Kapitalkonsolidierung FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBII Zeitwert Soll Haben KB Aktiva GoF 45 (1) 11,25 (3) 33,75 Diverses AV 400 300 340 740 6 (3) 2 (4) 732 Anteile verb. Unternehmen 375 375 375 (1) UV 300 500 520 820 820 Summe Aktiva 1.075 800 860 1.935 1.585,75 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 Gewinn 60 80 80 140 Anteile a. Gesell. Diverse Passiva 615 320 340 955 330 (1) 110 (2) 20 (2) 2,25 (3) 15 (3) 5 (4) 130 (2) 3 (4) 400 117,75 Summe Passiva 1.075 800 860 1.935 527,25 527,25 1.585,75 133 935 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 98

Kapitalkonsolidierung VERGLEICH BUCHWERTMETHODE NEUBEWERTUNGSMETHODE BEI DER ERSTKONSOLIDIERUNG Aktiva KB Erstkonsolidierung 100% BWM KB Erstkonsolidierung 100% NBM KB Erstkonsolidierung 75 % BWM KB Erstkonsolidierung 75% NBM GoF 60 60 45 45 Diverses AV 740 740 730 740 UV 820 820 815 820 Summe Aktiva 1.620 1.620 1.590 1.605 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 400 400 Gewinn Anteile a. Gesell. 100 110 Diverse Passiva 1.220 1.220 1.090 1.095 Summe Passiva 1.620 1.620 1.590 1.605 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 99

Kapitalkonsolidierung VERGLEICH BUCHWERTMETHODE NEUBEWERTUNGSMETHODE BEI DER FOLGEKONSOLIDIERUNG Aktiva KB Folgekonsolidierung 100% BWM KB Folgekonso -lidierung 100% NBM KB Folgekonsolidierung 75 % BWM KB Folgekonsolidierung 75% NBM GoF 45 45 33,75 33,75 Diverses AV 732 732 724 732 UV 820 820 815 820 Summe Aktiva 1.597 1.597 1.572,75 1.585,75 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 400 400 400 400 Gewinn 137 137 117,75 117,75 Anteile a. Gesell. 120 133 Diverse Passiva 1.060 1.060 935 935 Summe Passiva 1.597 1.597 1.572,75 1.585,75 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 100

Kapitalkonsolidierung UNTERSCHIEDE BUCHWERTMETHODE NEUBEWERTUNGSMETHODE Die Unterschiede zwischen der Buchwert- und der Neubewertungsmethode liegen in der Reihenfolge der Konsolidierungsschritte bei der Erstkonsolidierung und bei der Bedeutung des Anschaffungskostenprinzips bei der Aufdeckung stiller Reserven. Buchwertmethode 1. Verrechnung der Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens entsprechend der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens am Tochterunternehmen 2. Aufteilung des verbleibenden Unterschiedsbetrags durch die Aufdeckung von stillen Reserven und Lasten. Gemäß Anschaffungskostenrestriktion dürfen stille Reserven nur insoweit aufgedeckt werden, als hierdurch kein verbleibender negativer Unterschiedsbetrag entsteht oder sich vergrößert. Neubewertungsmethode 1. Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten Die Anschaffungskostenrestriktion für die Neubewertungsmethode wurde durch das TransPuG aufgehoben. 2. Verrechnung der Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 101

Kapitalkonsolidierung VERGLEICH BUCHWERTMETHODE - NEUBEWERTUNGSMETHODE Unterschiede werden sichtbar in Posten, bei denen stille Reserven oder stille Lasten bei Vermögensgegenständen und Schulden aufgedeckt und zugeordnet wurden und zu Tochterunternehmen gehören, an denen Konzernaußenstehende beteiligt sind. Buchwertmethode: Anteilige Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten Neubewertungsmethode: Vollständige Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten Beim Geschäfts- oder Firmenwert entstehen keine Unterschiede, da an diesem Posten Konzernaußenstehende nicht beteiligt sind. Bei einer Beteiligungsquote von 100% führen die beiden Methoden zum gleichen Ergebnis, allerdings auf unterschiedlichen Verfahrensweisen. Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 178ff., 8. Auflage 2009 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 102

Kapitalkonsolidierung Fallbeispiel MUSTERHÄUSER KONZERN (29098/59700) Gez. Kapital 182.000,00 Beteiligung i. H. v. 182.000,00 Beteiligung i. H. v. 600.000,00 Gez. Kapital 436.800,00 Musterbau GmbH 29098/59701 Vollkonsolidierung Beteiligung 100 % Musterhäuser GmbH 29098/59705 Konzernmutter Musterhouse Corp. 29098/59704 Quotenkonsolidierung Beteiligung 40 % Beteiligung i. H. v. 250.000,00 Beteiligung i. H. v. 930.000,00 Kompl.-Kapital. 155.800,00 Kommand.Kap. 8.200,00 Gez. Kapital 260.000,00 And. Gewinn-RL. 540.000,00 Mustervertrieb GmbH & Co. KG 29098/59702 Vollkonsolidierung Beteiligung 95 % Testholz GmbH 29098/59703 Vollkonsolidierung Beteiligung 100 % DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 103

Kapitalkonsolidierung Fall 1 MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH Die Musterhäuser GmbH hat die Testholz GmbH im Jahr 01 zu 100 % erworben und weist die Beteiligung mit Anschaffungskosten von 930 TEUR aus. Im Jahr 01 wurde die Erstkonsolidierung durchgeführt. Die Testholz GmbH hatte zu diesem Zeitpunkt ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 260 TEUR und andere Gewinnrücklagen von 540 TEUR. Die stillen Reserven und Lasten der Testholz GmbH sind auf der folgenden Seite ausgewiesen. Führen Sie die Kapitalkonsolidierung (Erst-, 1. und 2. Folgekonsolidierung) nach der Buchwertmethode und der Neubewertungsmethode durch. Bilden Sie auch die Buchungssätze. Die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts ist 4 Jahre. Das Anlagevermögen wird über 5 Jahre abgeschrieben. Die stillen Lasten bei den diversen Passiva werden durch Begleichung der Verpflichtung realisiert. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 104

Kapitalkonsolidierung Fall 1 MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH Jahr 01 Musterhäuser GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01 Anlagevermögen 160 Eigenkapital 790 Anteile an verb. UN 930 Diverse Passiva 300 Summe Aktiva 1.090 Summe Passiva 1.090 Testholz GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01 BW ZW BW ZW Anlagevermögen 890 920 Eigenkapital 800 810 Diverse Passiva 90 110 Summe Aktiva 890 920 Summe Passiva 890 920 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 105

Kapitalkonsolidierung Fall 1 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE Kapitalkonsolidierung (1) Buchung der Beteiligung Buchwert der Beteiligung - Anteiliges bilanzielles Eigenkapital 930-800 = Vorläufiger Unterschiedsbetrag 130 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Eigenkapital 130 800 an Anteile an verbundenen Unternehmen 930 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 106

Kapitalkonsolidierung Fall 1 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE (2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts Vorläufiger Unterschiedsbetrag - Anteilige stille Reserven des Anlagevermögens + Anteilige stille Lasten der diversen Passiva 130-30 + 20 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 120 Geschäfts- oder Firmenwert Sonstiges Anlagevermögen 120 30 an Vorläufiger Unterschiedsbetrag Sonstige Passiva 130 20 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 107

Kapitalkonsolidierung Fall 1 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE MU HBII HBII TU HBIII SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva GoF 120(2) 120 Diverses AV 160 890 920 1.050 30(2) 1.080 Anteile verb. Unternehmen 930 930 930(1) UV Vorläufiger UB 130(1) 130(1) Summe Aktiva 1.090 890 920 1.980 1.200 Passiva Eigenkapital 790 800 810 1.590 800(1) 790 Diverse Passiva 300 90 110 390 20(2) 410 Summe Passiva 700 890 920 1.980 1.080 1.080 1.200 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 108

Kapitalkonsolidierung Fall 1 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE Kapitalkonsolidierung (1) Buchung der Beteiligung Buchwert der Beteiligung - Anteiliges neubewertetes Eigenkapital 930-810 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 120 Geschäfts- oder Firmenwert Eigenkapital 120 810 an Anteile an verbundene Unternehmen 930 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 109

Kapitalkonsolidierung Fall 1 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE MU HBII HBII TU HBIII SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva GoF 120(1) 120 Diverses AV 160 890 920 1.080 1.080 Anteile verb. Unternehmen 930 930 930(1) UV Summe Aktiva 1.090 890 920 2.010 1.200 Passiva Eigenkapital 790 800 810 1.600 810(1) 790 Diverse Passiva 300 90 110 410 410 Summe Passiva 700 890 920 2.010 930 930 1.200 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 110

Kapitalkonsolidierung Fall 1 MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH Jahr 02 Musterhäuser GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02 Anlagevermögen 160 Eigenkapital Gewinn Anteile an verb. UN 930 Diverse Passiva 150 Summe Aktiva 1.090 Summe Passiva 1.090 790 150 Testholz GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02 Anlagevermögen 890 920 Eigenkapital BW ZW BW ZW Gewinn 800 50 810 50 Diverse Passiva 40 60 Summe Aktiva 890 920 Summe Passiva 890 920 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 111

Kapitalkonsolidierung Fall 1 FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE (1) Buchung der Beteiligung Vorläufiger Unterschiedsbetrag Anteiliges bilanz. Eigenkapital 130 800 an Anteile an verbundenen Unternehmen 930 (2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts Geschäfts- oder Firmenwert Sonstiges Anlagevermögen 120 30 an Vorläufiger Unterschiedsbetrag Sonstige Passiva 130 20 (3) Abschreibungen und Realisierung der stillen Lasten (erfolgswirksam) Gewinn Diverse Passiva 16 20 an Geschäfts- oder Firmenwert Sonstiges Anlagevermögen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 112 30 6

Kapitalkonsolidierung Fall 1 FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE MU HBII HBII TU HBIII SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva GoF 120(2) 30(3) 90 Diverses AV 160 890 920 1.050 30(2) 6(3) 1.074 Anteile verb. Unternehmen 930 930 930(1) UV Vorläufiger UB 130(1) 130(2) Summe Aktiva 1.090 890 920 1.980 1.164 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 790 800 810 1.590 800(1) 790 Gewinn 150 50 50 200 16(3) 184 Diverse Passiva 150 40 60 190 20(3) 20(2) 190 Summe Passiva 1.090 890 920 1.980 1.116 1.116 1.164 Kursiv: rechnerische Werte DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 113

Kapitalkonsolidierung Fall 1 FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE (1) Buchung der Beteiligung Geschäfts- oder Firmenwert Anteiliges bilanz. Eigenkapital 120 810 an Anteile an verbundenen Unternehmen 930 (2) Abschreibungen und Realisierung der stillen Lasten (erfolgswirksam) Gewinn Sonstige Passiva 16 20 an Geschäfts- oder Firmenwert Sonstiges Anlagevermögen 30 6 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 114

Kapitalkonsolidierung Fall 1 FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE MU HBII HBII TU HBIII SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva GoF 120(1) 30(2) 90 Diverses AV 160 890 920 1.080 6(2) 1.074 Anteile verb. Unternehmen 930 930 930(1) UV Summe Aktiva 1.090 890 920 2.010 1.164 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 790 800 810 1.600 810(1) 790 Gewinn 150 50 50 200 16(2) 184 Diverse Passiva 150 40 60 210 20(2) 190 Summe Passiva 1.090 500 920 2.010 966 966 1.164 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 115

Kapitalkonsolidierung Fall 1 MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH Jahr 03 Musterhäuser GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.03 Anlagevermögen 160 Eigenkapital Gewinn Anteile an verb. UN 930 Diverse Passiva 150 Summe Aktiva 1.090 Summe Passiva 1.090 790 150 Testholz GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.03 Anlagevermögen 890 920 Eigenkapital BW ZW BW ZW Gewinn 800 50 810 50 Diverse Passiva 40 60 Summe Aktiva 890 920 Summe Passiva 890 920 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 116

Kapitalkonsolidierung Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE (1) Buchung der Beteiligung Vorläufiger Unterschiedsbetrag Anteiliges bilanzielles Eigenkapital 130 800 an Anteile an verbundenen Unternehmen 930 (2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts Geschäfts- oder Firmenwert Diverses Anlagevermögen 120 30 an Vorläufiger Unterschiedsbetrag Diverse Passiva 130 20 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 117

Kapitalkonsolidierung Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE (3) Abschreibung des diversen Anlagevermögens (aus 02; erfolgsneutral) Sonstiges Eigenkapital 6 an Diverses Anlagevermögen 6 (4) Realisierung der stillen Lasten (aus 02; erfolgsneutral) Diverse Passiva 20 an Sonstiges Eigenkapital 20 (5) Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (aus 02; erfolgsneutral) Sonstiges Eigenkapital 30 an Geschäfts- oder Firmenwert 30 (6) Abschreibung des diversen Anlagevermögens (erfolgswirksam) Gewinn 6 an Diverses Anlagevermögen 6 (7) Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (erfolgswirksam) Gewinn 30 an Geschäfts- oder Firmenwert 30 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 118

Kapitalkonsolidierung Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE MU HBII HBII TU Zeitwert SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva GoF Diverses AV Anteile verb. Unternehmen UV 160 930 890 920 1.050 930 120(2) 30(2) 30(5) 30(7) 6(3) 6(6) 930(1) 60 1.068 Vorläufiger UB 130(1) 130(2) Summe Aktiva 1.090 890 920 1.980 1.128 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital Gewinn Diverse Passiva 790 150 150 800 50 40 810 50 60 1.590 200 190 800(1) 6(3) 30(5) 6(6) 30(7) 20(4) 20(4) 20(2) 774 164 190 Summe Passiva 1.090 890 920 1.980 1.172 1.172 1.128 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 119

Kapitalkonsolidierung Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE (1) Buchung der Beteiligung Geschäfts- oder Firmenwert 120 Anteiliges neubewertetes Eigenkapital 810 an Anteile an verbundenen Unternehmen 930 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 120

Kapitalkonsolidierung Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE (2) Abschreibung des diversen Anlagevermögens (aus 02; erfolgsneutral) Sonstiges Eigenkapital 6 an Diverses Anlagevermögen 6 (3) Abschreibung der diversen Passiva (aus 02; erfolgsneutral) Diverse Passiva 20 an Sonstiges Eigenkapital 20 (4) Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (aus 02; erfolgsneutral) Sonstiges Eigenkapital 30 an Geschäfts- oder Firmenwert 30 (5) Abschreibung des diversen Anlagevermögens (erfolgswirksam) Gewinn 6 an Diverses Anlagevermögen 6 (6) Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (erfolgswirksam) Gewinn 30 an Geschäfts- oder Firmenwert 30 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 121

Kapitalkonsolidierung Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE MU HBII HBII TU HBIII SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva GoF Diverses AV Anteile verb. Unternehmen UV 160 930 890 920 1.080 930 120(1) 30(4) 30(6) 6(2) 6(5) 930(1) 60 1.068 Summe Aktiva 1.090 890 920 2.010 1.128 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital Gewinn 790 150 800 50 810 50 1.600 200 810(1) 6(2) 30(4) 6(5) 30(6) 20(3) 774 164 Diverse Passiva 150 40 60 210 20(3) 190 Summe Passiva 1.090 890 920 2.010 1.022 1.022 1.128 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 122

Kapitalkonsolidierung Fall 2 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Die Musterhäuser GmbH besitzt eine Beteiligung an der Mustervertrieb GmbH & Co. KG und weist diese mit Anschaffungskosten in Höhe von 250 TEUR aus. Das Gesamtkapital der Mustervertrieb GmbH & Co. KG teilt sich in das Komplementärkapital von 155,8 TEUR und das Kommanditkapital von 8,2 TEUR auf. Anderes EK gibt es nicht. Die stillen Reserven und Lasten der Mustervertrieb GmbH sind auf der folgenden Seite ausgewiesen. MU : Diverses AV 540.000,00 TU: 300.000,00 EK 490.000,00 Diverse Passiva 300.000,00 136.000,00 Führen Sie die Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung) nach der Buchwertmethode und der Neubewertungsmethode durch. Bilden Sie auch die Buchungssätze. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 123

Kapitalkonsolidierung Fall 2 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH Jahr 01 Musterhäuser GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01 Anlagevermögen 540 Eigenkapital 490 Anteile an verb. UN 250 Diverse Passiva 300 Summe Aktiva 790 Summe Passiva 790 Mustervertrieb GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01 BW ZW BW ZW Anlagevermögen 300 350 Komplementärkapital Kommanditkapital 155,8 8,2 171 Diverse Passiva 136 170 Summe Aktiva 300 350 Summe Passiva 300 350 9 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 124

Kapitalkonsolidierung Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG BUCHWERTMETHODE (1) Buchung der Beteiligung Buchwert der Beteiligung - Anteiliges bilanzielles Eigenkapital (164 * 95 %) = Vorläufiger Unterschiedsbetrag 250-155,8 94,2 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Sonstiges Eigenkapital 94,2 155,8 an Anteile an verbundenen Unternehmen 250 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 125

Kapitalkonsolidierung Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG BUCHWERTMETHODE (2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts Vorläufiger Unterschiedsbetrag - Anteilige stille Reserven des Anlagevermögens + Anteilige stille Lasten der diversen Passiva 94,2-47,5 + 32,3 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 79 Geschäfts- oder Firmenwert Sonstiges Anlagevermögen 79 47,5 an Vorläufiger Unterschiedsbetrag Sonstige Passiva 94,2 32,3 (3) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter Sonstiges Eigenkapital 8,2 an Anteile anderer Gesellsch. 8,2 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 126

Kapitalkonsolidierung Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG BUCHWERTMETHODE MU HBII HBII TU HBIII SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva GoF 79(2) 79 Diverses AV 540 300 350 840 47,5(2) 887,5 Anteile verb. Unternehmen 250 250 250(1) UV Vorläufiger UB 94,2(1) 94,2(2) Summe Aktiva 790 300 350 1.090 966,5 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 490 164 180 654 155,8(1) 8,2(3) 490 Anteile and. Ges. 8,2 (3) 8,2 Diverse Passiva 300 136 170 436 32,3 (2) 468,3 Summe Passiva 790 300 350 1.090 384,7 384,7 966,5 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 127

Kapitalkonsolidierung Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG NEUBEWERTUNGSMETHODE Stille Reserven im sonstigen Anlagevermögen - Stille Lasten bei den sonstigen Passiva 50 34 = Summe stiller Reserven und Lasten 16 + Bilanzielles Eigenkapital der Tochter 164 = Neubewertetes Eigenkapital der Tochter 180 Buchwert der Beteiligung - Anteiliges neubewertetes Eigenkapital (180 * 95 %) = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 250 171 79 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 128

Kapitalkonsolidierung Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG NEUBEWERTUNGSMETHODE (1) Buchung der Beteiligung Geschäfts- oder Firmenwert Sonstiges neubew. AV 79 171 an Anteile an verb. UN 250 (2) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter Sonstiges Eigenkapital 9 an Anteile and. Gesellschafter 9 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 129

Kapitalkonsolidierung Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG NEUBEWERTUNGSMETHODE MU HBII HBII TU Zeitwert SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva GoF 79(2) 79 Diverses AV 540 300 350 890 890 Anteile verb. Unternehmen 250 250 250(1) UV Summe Aktiva 790 300 350 1.140 969 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital 490 164 180 670 171(1) 9(2) 490 Anteile and. Ges. 9(2) 9 Diverse Passiva 300 136 170 470 470 Summe Passiva 790 300 350 1.140 259 259 969 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 130

2. Konsolidierung 2.2 Quotenkonsolidierung

Quotenkonsolidierung Nach 310 Abs. 1 HGB ist das Wahlrecht, ein Unternehmen quotal in den Konzernabschluss einzubeziehen, auf Gemeinschaftsunternehmen beschränkt. Voraussetzung: Verfahren: Durchführung: Wahlrecht: Gemeinsame Führung mit einem konzernfremden Unternehmen (Spezialfall 50% zu 50%) Neubewertungsmethode (vor BilMoG war wahlweise auch die Buchwertmethode zulässig) Erstellen einer quotalen Bilanz Konsolidierung analog Tochterunternehmen Equity-Konsolidierung DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 132

Quotenkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG (30% BETEILIGUNG) Diverses Anlagevermögen Beteiligung Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01 BW 400 500 BW Eigenkapital 400 Umlaufvermögen 300 Diverse Passiva 800 Summe Aktiva 1.200 Summe Passiva 1.200 Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01 BW 30% ZW 30% BW 30% ZW 30% Diverses Anlagevermögen 300 90 102 Eigenkapital 400 120 132 Umlaufvermögen 500 150 156 Diverse Passiva 400 120 126 Summe Aktiva 800 240 Summe Passiva 800 240 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 133

Quotenkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (30% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte HBII HBII HBII 30% HBIII 30% SB Soll Haben KB Aktiva GoF Sonstiges AV 400 300 90 102 490 Beteiligung 500 500 UV 300 500 150 156 450 Vorläufiger UB Summe Aktiva 1.200 800 240 258 1.440 Passiva Eigenkapital 400 400 120 132 520 Diverse Passiva 800 400 120 126 920 Summe Passiva 1.200 800 240 258 1.440 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 134

Quotenkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (30% BETEILIGUNG) (1) Buchung der Beteiligung Buchwert der Beteiligung - Anteiliges bilanzielles Eigenkapital 500-120 = Vorläufiger Unterschiedsbetrag 380 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Eigenkapital 380 120 an Beteiligung 500 (2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts Geschäfts- oder Firmenwert Sonstiges Anlagevermögen Umlaufvermögen 368 12 6 an Vorläufiger Unterschiedsbetrag Diverse Passiva DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 135 380 6

Quotenkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (30% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte HBII HBII HBII 30% HBIII 30% SB Soll Haben KB Aktiva GoF 368(2) 368 Sonstiges AV 400 300 90 102 490 12(2) 502 Beteiligung 500 500 500(1) UV 300 500 150 156 450 6(2) 456 Vorläufiger UB 380(1) 380(2) Summe Aktiva 1.200 800 240 258 1.440 1.326 Passiva Eigenkapital 400 400 120 132 520 120(1) 400 Diverse Passiva 800 400 120 126 920 6(2) 926 Summe Passiva 1.200 800 240 258 1.440 886 886 1.326 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 136

Quotenkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (30% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte HBII HBII HBII 30% HBIII 30% SB Soll Haben KB Aktiva GoF Sonstiges AV 400 300 90 102 502 Beteiligung 500 500 UV 300 500 150 156 456 Summe Aktiva 1.200 800 240 258 1.458 Passiva Eigenkapital 400 400 120 132 532 Diverse Passiva 800 400 120 126 926 Summe Passiva 1.200 800 240 258 1.458 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 137

Quotenkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (30% BETEILIGUNG) (1) Buchung der Beteiligung Buchwert der Beteiligung - Anteiliges neubewertetes Eigenkapital 500 132 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 368 Geschäfts- oder Firmenwert Eigenkapital 368 132 an Beteiligung 500 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 138

Quotenkonsolidierung ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (30% BETEILIGUNG) MU TU Konso.-Spalte HBII HBII HBII 30% HBIII 30% SB Soll Haben KB Aktiva GoF 368(1) 368 Sonstiges AV 400 300 90 102 502 502 Beteiligung 500 500 500(1) UV 300 500 150 156 456 456 Summe Aktiva 1.200 800 240 258 1.458 1.326 Passiva Eigenkapital 400 400 120 132 532 132(1) 400 Diverse Passiva 800 400 120 126 926 926 Summe Passiva 1.200 800 240 258 1.458 500 500 1.326 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 139

Quotenkonsolidierung Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. Musterhäuser-Konzern 29098/59700 Anschaffungskosten i. H. v. 600.000,00 Gez. Kapital 436.800,00 Musterbau GmbH 29098/59701 Vollkonsolidierung Beteiligung 100 % Musterhäuser GmbH 29098/59705 Konzernmutter Musterhouse Corp. 29098/59704 Quotenkonsolidierung Beteiligung 40 % Mustervertrieb GmbH & Co. KG 29098/59702 Vollkonsolidierung Beteiligung 95 % Testholz GmbH 29098/59703 Vollkonsolidierung Beteiligung 100 % DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 140

Quotenkonsolidierung Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. Die Musterhäuser GmbH hat mit einem Kooperationspartner die Musterhouse Corp. gegründet. Die Beteiligungsquote beträgt 40 % und die Anschaffungskosten belaufen sich auf 600 TEUR. Das Gesamtkapital der Musterhouse Corp. beträgt 1.300 TUSD bei einem Umrechnungskurs von 1 USD = 0,84 Euro. Anderes EK gibt es nicht. Die stillen Reserven und Lasten der Musterhouse Corp. sind auf der folgenden Seite ausgewiesen. MU : Sonstiges AV 100.000 TU(EUR): 800.000 UV 400.000 EK 400.000 1.092.000 Diverse Passiva 300.000 108.000 Führen Sie die Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung) nach der Buchwertmethode und der Neubewertungsmethode durch. Bilden Sie auch die Buchungssätze. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 141

Quotenkonsolidierung Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. Musterhäuser GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01 Anlagevermögen 100 Eigenkapital 400 Anteile an verb. UN 600 Diverse Passiva 300 Summe Aktiva 700 Summe Passiva 700 Musterhouse Corp. Auszug der Bilanz zum 31.12.01 (in EUR) BW ZW BW ZW Anlagevermögen 800 837,5 Eigenkapital 1.092 1.137,5 Umlaufvermögen 400 412,5 Diverse Passiva 108 112,5 Summe Aktiva 1.200 1.250 Summe Passiva 1.200 1.250 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 142

Quotenkonsolidierung Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE MU TU Konso.-Spalte HBII HBII HBII 40% Zeitwert 40% SB Soll Haben KB Aktiva GoF Sonstiges AV 100 800 Beteiligung 600 UV 400 Vorläufiger UB Summe Aktiva 700 1.200 Passiva Eigenkapital 400 1.092 Diverse Passiva 300 108 Summe Passiva 700 1.200 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 143

Quotenkonsolidierung Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (1) Buchung der Beteiligung Buchwert der Beteiligung - Anteiliges bilanzielles Eigenkapital 600-436,8 = Vorläufiger Unterschiedsbetrag 163,2 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Eigenkapital 163,2 436,8 an Beteiligung 600 (2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts Geschäfts- oder Firmenwert Anlagevermögen Umlaufvermögen 145 15 5 an Vorläufiger Unterschiedsbetrag Diverse Passiva 163,2 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 144 1,8

Quotenkonsolidierung Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE MU TU Konso.-Spalte HBII HBII HBII 40% Zeitwert 40% SB Soll Haben KB Aktiva GoF 145(2) 145 Sonstiges AV 100 800 320 335 420 15(2) 435 Beteiligung 600 600 600(1) UV 400 160 165 160 5(2) 165 Vorläufiger UB 163,2(1) 163,2(2) Summe Aktiva 700 1.200 480 500 1.180 745 Passiva Eigenkapital 400 1.092 436,8 455 836,8 436,8(1) 400 Diverse Passiva 300 108 43,2 45 343,2 1,8(2) 345 Summe Passiva 700 1.200 480 500 1.180 765 765 745 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 145

Quotenkonsolidierung Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (1) Buchung der Beteiligung Buchwert der Beteiligung - Anteiliges bilanzielles Eigenkapital 600 455 = Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 145 Geschäfts- oder Firmenwert Eigenkapital 145 455 an Beteiligung 600 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 146

Quotenkonsolidierung Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE MU TU Konso.-Spalte HBII HBII HBII 40% Zeitwert 40% SB Soll Haben KB Aktiva GoF 145(1) 145 Sonstiges AV 100 800 320 335 435 435 Beteiligung 600 600 600(1) UV 400 160 165 165 165 Summe Aktiva 700 1.200 480 500 1.200 745 Passiva Eigenkapital 400 1.092 436,8 455 855 455(1) 400 Diverse Passiva 300 108 43,2 45 345 345 Summe Passiva 700 1.200 480 500 1.200 600 600 745 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 147

2. Konsolidierung 2.3 Konsolidierung nach der Equity-Methode 311, 312 HGB

Konsolidierung nach der Equity-Methode 311, 312 HGB Equity = Eigenkapital Ausweis der Beteiligung in Höhe des anteiligen Eigenkapitals Nach 311 HGB ist ein typisches assoziiertes Unternehmen dadurch gekennzeichnet, dass ein Konzernunternehmen auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Ein maßgeblicher Einfluss wird bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % vermutet. Voraussetzung: Besonderheiten: maßgeblicher Einfluss Es ist keine Vereinheitlichung von Bilanzierung, Bewertung und Stichtag erforderlich. Es werden keine Vermögensgegenstände und Schulden in die Konzernbilanz übernommen. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 149

Konsolidierung nach der Equity-Methode 311, 312 HGB Anwendung auch für Gemeinschaftsunternehmen (Wahlrecht) und ggf. für Tochtergesellschaften, die gemäß 296 HGB wahlweise nicht vollkonsolidiert werden. Wesentlich an der Equity-Methode ist, dass eine jährliche Fortschreibung des Beteiligungswertansatzes entsprechend dem Anteil am Jahreserfolg des Unternehmens erfolgt. Der Wertansatz der Equity-Beteiligung tendiert zum anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft (Firmenwert). Zur Ermittlung und Fortführung des Firmenwerts sind für Geschäftsjahre bis 31.12.2009 sowohl die Buchwertmethode als auch die Kapitalanteilsmethode zulässig. Nach HGB führen die Buchwertmethode und die Kapitalanteilsmethode bei der Equity-Bewertung bzgl. Bestimmung und Verteilung eines Unterschiedsbetrags zum gleichen Ergebnis. Vgl. Küting/Weber: Der Konzernabschluss, S. 526, 11. Auflage 2008 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 150

Konsolidierung nach der Equity-Methode gemäß BilMoG Aufhebung der Wahl des Wertansatzes: 312 HGB (1) Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz mit dem Buchwert anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passivischer Unterschiedsbetrag sind im Konzernanhang anzugeben. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 151

Konsolidierung nach der Equity-Methode 311, 312 HGB Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts nach der Buchwertmethode Beteiligungsbuchwert im Jahr t 0 Regelmäßige Fortschreibung Unregelmäßige Fortschreibung + Anteiliger Jahresüberschuss des Beteiligungsunternehmens - Anteiliger Jahresfehlbetrag des Beteiligungsunternehmens - Vereinnahmte Gewinnausschüttungen vom Beteiligungsunternehmen - Auflösung/Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven + Auflösung/Verminderung der aufgedeckten stillen Lasten - Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes + Auflösung eines passivischen Unterschiedsbetrages +/- Ergebniswirkung der (möglichen) Neubewertung gem. 312 Abs. 5 (Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden) +/- Eliminierung von Zwischengewinnen/Zwischenverlusten - Außerplanmäßige Abschreibungen + Zuschreibungen + Kapitaleinzahlungen/Zugänge - Kapitalauszahlungen/Abgänge = Beteiligungsbuchwert im Jahr t 1 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 348, 8. Auflage 2009 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 152

Konsolidierung nach der Equity-Methode BEISPIEL: FORTSCHREIBUNG BETEILIGUNGSBUCHWERT Die A-AG hat am 01.01.01 eine 30 %ige Beteiligung zum Preis von 100.000 an der B-AG erworben. B-AG: Eigenkapital 300.000 Stille Reserven im Anlagevermögen 20.000 Jahresüberschuss in 01 90.000 Ausschüttung an Anteilseigner: 30.000 Der Firmenwert ist über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren und das Anlagevermögen über eine Nutzungsdauer von 4 Jahren linear abzuschreiben. Wie entwickelt sich der Beteiligungsbuchwert? DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 153

Konsolidierung nach der Equity-Methode BEISPIEL: FORTSCHREIBUNG BETEILIGUNGSBUCHWERT 1. Ermittlung des anteiligen Firmenwerts Buchwert der Beteiligung - Anteiliges bilanzielles Eigenkapital (300.000 * 30%) 100.000-90.000 = Unterschiedsbetrag 10.000 - Anteilige stille Reserven (20.000 * 30%) - 6.000 = Firmenwert 4.000 2. Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts Anschaffungskosten 100.000 - Abschreibung des Unterschiedsbetrags - stille Reserven (ND: 4Jahre -> 6.000 * 25%) - 1.500 - Firmenwert (ND: 5 Jahre -> 4.000 * 20%) - 800 + anteiliger Jahresüberschuss + 27.000 - Erhaltene Dividende in 01 (30.000 * 30%) - 9.000 = Wertansatz zum 31.12.01 115.700 Ausweis: Unterschiedsbetrag 10.000 2.300 = 7.700 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 154

Konsolidierung nach der Equity-Methode BEISPIEL: FORTSCHREIBUNG BETEILIGUNGSBUCHWERT (1) Abschreibung der anteilig aufgedeckten stillen Reserven und des Geschäfts- oder Firmenwerts Ergebnis aus assoz. UN 2,3 an Anteile an assoz. UN 2,3 (2) Erfassung der erhaltenen Dividende Ergebnis aus assoz. UN 9 an Anteile an assoz. UN 9 (3) Erfassung des anteiligen Jahresüberschusses Anteile an assoz. UN 27 an Ergebnis aus assoz. UN 27 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 155

Konsolidierung nach der Equity-Methode BEI EINER BETEILIGUNGSQUOTE VON 30% MU HBII HBII AU Zeitwert SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva Diverses AV Beteiligung an assoz. UN UV 500 100 200 400 100 420 100 500 100 200 27(3) 2,3(1) 9(2) 500 115,7 200 Summe Aktiva 800 500 800 815,7 Passiva Eigenkapital sonstiges Eigenkapital Ergebnis aus assoz. UN Diverse Passiva 400 400 300 90 110 110 400 400 2,3(1) 9(2) 27(3) 400 15,7 400 Summe Passiva 800 500 800 38,3 38,3 815,7 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 156

2. Konsolidierung 2.4 Schuldenkonsolidierung

Schuldenkonsolidierung Nach 303 Abs. 1 HGB sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wegzulassen. 1. Unechte Aufrechnungsdifferenzen: Buchungsfehler und zeitliche Buchungsunterschiede Stichtagsbedingte Aufrechnungsdifferenzen Folge: Korrekturbuchungen vornehmen 2. Echte Aufrechnungsdifferenzen Konzerninterne Ansprüche stehen sich aufgrund von Ansatz- und Bewertungsvorschriften in unterschiedlicher Höhe gegenüber Korrektur erfolgt im Rahmen der Schuldenkonsolidierung Behandlung im Folgejahr beachten! DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 158

Schuldenkonsolidierung BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN Behandlung von echten Aufrechnungsdifferenzen im Zeitablauf: In 01 hat das Mutterunternehmen eine Forderung auf Lieferungen und Leistungen an das Tochterunternehmen in Höhe von 100.000 Euro. Diese Forderung wird vom Mutterunternehmen zum Bilanzstichtag auf 80.000 Euro abgeschrieben. Die Abschreibung wird in der HBII beibehalten. In 02 soll die Forderung des Mutterunternehmens gegenüber der Tochter in unveränderter Höhe weiter bestehen. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 159

Schuldenkonsolidierung BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN Jahr 01 MU TU Konso.-Spalte HBII HBII SB Soll Haben KB Aktiva Forderungen verb. Untern. 80 80 Bank 150 150 Summe Aktiva 80 150 230 Passiva Jahresergebnis 30 50 80 Verb. verb. Untern. 100 100 Diverse Passiva 50 50 Summe Passiva 80 150 230 Umsatzerlöse 50 50 100 Sonst. betr. Aufwendungen 20 20 Jahresergebnis 30 50 80 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 160

Schuldenkonsolidierung BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN Jahr 01 (1) Buchungssatz für die Bilanz (erfolgswirksam) Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen 100 an Forderungen verbundene Unternehmen Jahresergebnis 80 20 (2) Buchungssatz für die GuV (erfolgswirksam) Jahresergebnis 20 an Sonst. betriebliche Aufwendungen 20 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 161

Schuldenkonsolidierung BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN Jahr 01 MU TU Konso.-Spalte HBII HBII SB Soll Haben KB Aktiva Forderungen verb. Untern. 80 80 80 (1) Bank 150 150 150 Summe Aktiva 80 150 230 150 Passiva Jahresergebnis 30 50 80 20 (1) 100 Verb. verb. Untern. 100 100 100 (1) Diverse Passiva 50 50 50 Summe Passiva 80 150 230 100 100 150 Umsatzerlöse 50 50 100 100 Sonst. betr. Aufwendungen 20 20 20 (2) Jahresergebnis 30 50 80 20 (2) 100 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 162

Schuldenkonsolidierung BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN Jahr 02 (1) Buchungssatz für die Bilanz (aus 01; erfolgsneutral) Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen 100 an Forderungen verbundene Unternehmen Gewinnrücklage (-vortrag) 80 20 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 163

Schuldenkonsolidierung BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN Jahr 02 MU TU Konso.-Spalte HBII HBII SB Soll Haben KB Aktiva Forderungen verb. Untern. 80 80 80 (1) Bank 150 150 150 Summe Aktiva 80 150 230 150 Passiva Jahresergebnis 30 50 80 80 Gewinnrücklage 20 (1) 20 Verb. verb. Untern. 50 100 100 100 (1) Diverse Passiva 50 50 Summe Passiva 80 150 230 100 100 150 Umsatzerlöse 30 50 80 80 Sonst. betr. Aufwendungen Jahresergebnis 30 50 80 80 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 164

Schuldenkonsolidierung Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Die Mustervertrieb GmbH & Co. KG erhält für den Verkauf von Fertighäusern von der Musterbau GmbH Provisionen. Dabei ist vereinbart, dass eine Sonderprovision von einem Gesamtziel für den Zeitraum von zwei Jahren (01 und 02) abhängig ist. Die ausstehende Provision für das Jahr 01 würde 30.000 Euro betragen, falls das Gesamtziel tatsächlich erreicht wird. In 01 hat die Musterbau GmbH deshalb eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 30.000 Euro gebildet. In Jahr 02 wurde das Gesamtziel von der Mustervertrieb GmbH & Co. KG nicht erreicht und keine Sonderprovision gezahlt. Führen Sie die Schuldenkonsolidierung für die Jahre 01 und 02 durch. Bilden Sie auch die Buchungssätze. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 165

Schuldenkonsolidierung Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Musterbau GmbH 01 Aktiva 100 Jahresergebnis 70 Rückstellungen 30 G u V 01 UmsErlöse 100.... Rst.- Aufw. 30 Jahrsergebnis70 Mustervertrieb GmbH & Co. KG 01 Aktiva 150 Jahresergebnis 50 Diverse Passiva 100 G u V 01 UmsErlöse 50.... Sonst. betr. Aufw. 0 Jahrsergebnis50 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 166

Schuldenkonsolidierung Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 01 MU TU Konso.-Spalte HBII HBII SB Soll Haben KB Aktiva Diverse Aktiva 100 150 250 Summe Aktiva 100 150 250 Passiva Jahresergebnis 70 50 120 Gewinnrücklage Rückstellungen 30 30 Diverse Passiva 100 100 Summe Passiva 100 150 250 Umsatzerlöse 100 50 150 Sonst. betr. Aufwendungen 30 30 Jahresergebnis 70 50 120 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 167

Schuldenkonsolidierung Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 01 (1) Buchungssatz für die Bilanz Rückstellungen 30 an Jahresergebnis 30 (2) Buchungssatz für die GuV Jahresergebnis 30 an Sonstige betriebliche Aufwendungen 30 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 168

Schuldenkonsolidierung Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 01 MU TU Konso.-Spalte HBII HBII SB Soll Haben KB Aktiva Diverse Aktiva 100 150 250 Summe Aktiva 100 150 250 250 Passiva Jahresergebnis 70 50 120 30(1) 150 Gewinnrücklage Rückstellungen 30 30 30(1) Diverse Passiva 100 100 100 Summe Passiva 100 150 250 30 30 250 Umsatzerlöse 100 50 150 150 Sonst. betr. Aufwendungen 30 30 30(2) Jahresergebnis 70 50 120 30(2) 150 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 169

Schuldenkonsolidierung Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 02 Musterbau GmbH 02 Aktiva 100 Jahresergebnis 100 G u V 02 UmsErlöse 70.... Sonst. betr. Ertrag 30 Jahrsergebnis100 Mustervertrieb GmbH & Co. KG 02 Aktiva 150 Jahresergebnis 50 Diverse Passiva 100 G u V 02 UmsErlöse 50.... Sonst. betr. Aufw. 0 Jahrsergebnis50 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 170

Schuldenkonsolidierung Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 02 MU TU Konso.-Spalte HBII HBII SB Soll Haben KB Aktiva Diverse Aktiva 100 150 250 Summe Aktiva 100 150 250 Passiva Jahresergebnis 100 50 150 Gewinnrücklage Rückstellungen Diverse Passiva 100 100 Summe Passiva 100 150 250 Umsatzerlöse 70 50 120 Sonst. betr. Aufwendungen Sonst. betr. Ertrag 30 30 Jahresergebnis 100 50 150 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 171

Schuldenkonsolidierung Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 02 (1) Buchungssatz für die Bilanz Jahresergebnis 30 an Gewinnrücklagen 30 (2) Buchungssatz für die GuV Sonstiger betrieblicher Ertrag 30 an Jahresergebnis 30 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 172

Schuldenkonsolidierung Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 02 MU TU Konso.-Spalte HBII HBII SB Soll Haben KB Aktiva Diverse Aktiva 100 150 250 Summe Aktiva 100 150 250 250 Passiva Jahresergebnis 100 50 150 30(1) 120 Gewinnrücklage 30(1) 30 Rückstellungen Diverse Passiva 100 100 100 Summe Passiva 100 150 250 30 30 250 Umsatzerlöse 70 50 120 120 Sonst. betr. Aufwendungen Sonst. betr. Ertrag 30 30 30(2) Jahresergebnis 100 50 150 30(2) 120 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 173

2. Konsolidierung 2.5 Zwischenergebniseliminierung

Zwischenergebniseliminierung Mit der Zwischenergebniseliminierung wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände aus Sicht des Konzerns zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt werden, einzelgesellschaftliche Erfolge aus konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eliminiert werden. Damit wird auch dafür gesorgt, dass im Konzernabschluss das Realisationsprinzip eingehalten wird. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 175

Zwischenergebniseliminierung Für die Ermittlung der eliminierungspflichtigen Zwischenergebnisse sind folgende Schritte notwendig: 1. Ermittlung der Konzernbestände 2. Ermittlung der Einzelabschlusswerte 3. Ermittlung der Konzernbilanzwerte (AK/HK) 4. Eliminierung der Zwischenergebnisse DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 176

Zwischenergebniseliminierung KONZERNHERSTELLUNGSKOSTEN gemäß BilMoG Konzernherstellungskosten nach 255 Abs. 2 und 3 HGB i.v.m. 298 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteile der Konzernherstellungskosten Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung + angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten + angemessene Teile der notwendigen Fertigungsgemeinkosten + angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens = Summe der Einzelkosten und aktivierungspflichtigen Gemeinkosten Wahlbestandteile der Konzernherstellungskosten + Anteile Gemeinkosten der allgemeinen Verwaltung + Anteilige Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung + Anteilige zurechenbare Zinsen für Fremdkapital = Summe der aktivierungsfähigen Gemeinkosten Verbot der Aktivierung Vertriebskosten Gewinnzuschlag Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 272, 8. Auflage 2009 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 177

Zwischenergebniseliminierung Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Die Mustervertrieb GmbH & Co. KG kauft im Januar 01 von der Testholz GmbH Büromöbel aus eigener Produktion für 20.000 Euro. Für die Herstellung der Büromöbel wendet die Testholz GmbH insgesamt 18.000 Euro auf. Der Gewinnaufschlag beträgt danach 2.000 Euro. Die Büromöbel werden über 8 Jahre linear abgeschrieben, so dass der Buchwert zum 31.12.01 17.500 Euro beträgt. Führen Sie die Konsolidierung für die Jahre 01 und 02 durch. Entwickeln Sie vorher die Buchwerte zu den Abschlussstichtagen für den Einzelabschluss und aus Konzernsicht. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 178

Zwischenergebniseliminierung Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Die Bilanzen der Unternehmen weisen zusätzlich folgende Werte auf: Testholz GmbH (TU1): Mustervertrieb GmbH & Co. KG (TU2): Jahr 01 Diverse Aktiva 20 12,5 Jahresergebnis 10 5,0 Diverse Passiva 10 25,0 Umsatzerlöse 0 10,0 Sonst. betr. Aufwendungen 10 2,5 Jahr 02 Diverse Aktiva 20 15,0 Jahresergebnis 10 5,0 Diverse Passiva 10 25,0 Umsatzerlöse 20 10,0 Sonst. betr. Aufwendungen 10 2,5 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 179

Zwischenergebniseliminierung Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Entwicklung der Buchwerte Einzelabschluss Euro Konzernabschluss Euro Differenz Euro AHK AfA 2007 01 RBW 31.12.2007 31.12.01 AfA 2008 02 RBW 31.12.2008 31.12.02 20.000 2.500 17.500 2.500 15.000 18.000 2.250 15.750 2.250 13.500 2.000 250 1.750 250 1.500 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 180

Zwischenergebniseliminierung Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 01 TU1 HBII TU2 HBII SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva Andere Anlagen, BGA 17,5 17,5 Diverse Aktiva 20,0 12,5 32,5 Summe Aktiva 20,0 30,0 50,0 Passiva Jahresergebnis 10,0 5,0 15,0 Gewinnrücklage Diverse Passiva 10,0 25,0 35,0 Summe Passiva 20,0 30,0 50,0 Erträge Umsatzerlöse 20,0 10,0 30,0 Aktivierte Eigenl. Aufwendungen AfA 2,5 2,5 Sonst. betr. Aufwendungen 10,0 2,5 12,5 Jahresergebnis 10,0 5,0 15,0 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 181

Zwischenergebniseliminierung Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 01 (1) Neutralisierung des internen Verkaufs Umsatzerlöse 20 an Andere Anlagen, BGA 20 (2) Neutralisierung der Abschreibung Andere Anlagen, BGA 2,50 an AfA 2,50 (3) Buchung der BGA Andere Anlagen, BGA 18 an Aktivierte Eigenleistungen 18 (4) Buchung der Abschreibung AfA 2,25 an Andere Anlagen, BGA 2,25 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 182

Zwischenergebniseliminierung Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 01 TU1 HBII TU2 HBII SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva Andere Anlagen, BGA Diverse Aktiva 20,0 17,5 12,5 17,5 32,5 2,50(2) 18(3) 20(1) 2,25(4) 15,75 32,50 Summe Aktiva 20,0 30,0 50,0 48,25 Passiva Jahresergebnis 10,0 5,0 15,0 1,75 13,25 Gewinnrücklage Diverse Passiva 10,0 25,0 35,0 35 Summe Passiva 20,0 30,0 50,0 22,25 22,25 48,25 Erträge Umsatzerlöse 20,0 10,0 30,0 20(1) 10 Aktivierte Eigenl. 18(3) 18 Aufwendungen AfA 2,5 2,5 2,25(4) 2,50(2) 2,25 Sonst. betr. Aufwendungen 10,0 2,5 12,5 12,50 Jahresergebnis 10,0 5,0 15,0 1,75 13,25 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 183

Zwischenergebniseliminierung Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 02 TU1 HBII TU2 HBII SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva Andere Anlagen, BGA 15,0 15,0 Diverse Aktiva 20,0 15,0 35,0 Summe Aktiva 20,0 30,0 50,0 Passiva Jahresergebnis 10,0 5,0 15,0 Gewinnrücklage Diverse Passiva 10,0 25,0 35,0 Summe Passiva 20,0 30,0 50,0 Erträge Umsatzerlöse 20,0 10,0 30,0 Aktivierte Eigenl. Aufwendungen AfA 2,5 2,5 Sonst. betr. Aufwendungen 10,0 2,5 12,5 Jahresergebnis 10,0 5,0 15,0 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 184

Zwischenergebniseliminierung Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 02 (1) Neutralisierung des internen Verkaufs Gewinnrücklagen 17,5 an Andere Anlagen, BGA 17,5 (2) Neutralisierung der Abschreibung Andere Anlagen, BGA 2,5 an AfA 2,5 (3) Buchung der BGA in Höhe des Restbuchwertes Andere Anlagen, BGA 18 an Gewinnrücklagen 18 (4) Buchung der Abschreibung AfA 2,25 an Andere Anlagen, BGA 2,25 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 185

Zwischenergebniseliminierung Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 02 TU1 HBII TU2 HBII SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva Andere Anlagen, BGA Diverse Aktiva 20,0 15,0 15,0 15,0 35,0 2,50(2) 15,75(3) 17,50(1) 2,25(4) 13,50 35,00 Summe Aktiva 20,0 30,0 50,0 48,50 Passiva Jahresergebnis 10,0 5,0 15,0 15,25 Gewinnrücklage 17,50(1) 15,75(3) -1,75 Diverse Passiva 10,0 25,0 35,0 35,00 Summe Passiva 20,0 30,0 50,0 48,50 Erträge Umsatzerlöse 20,0 10,0 30,0 30 Aktivierte Eigenl. Aufwendungen AfA 2,5 2,5 2,25(4) 2,50(2) 2,25 Sonst. betr. Aufwendungen 10,0 2,5 12,5 12,50 Jahresergebnis 10,0 5,0 15,0 15,25 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 186

2. Konsolidierung 2.6 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Aufwands- und Ertragskonsolidierung Mit der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wird die Konzern-GuV von Erfolgskomponenten befreit, die allein aus Geschäften zwischen einbezogenen Konzernunternehmen resultieren. Dabei ist die Konzern-GuV so darzustellen, als sei der Konzern ein Einheitsunternehmen. Die Eliminierung von dabei eventuell entstandenen Zwischenergebnissen ist Aufgabe der Zwischenergebniseliminierung. Beispiele für Innenumsätze aus Leistungen: Miet- und Pachtverträge Reparatur- und Serviceleistungen Patent- und Lizenzverträge Beispiele für Innenumsätze aus Lieferungen: Lieferungen in das Anlagevermögen Lieferungen in das Umlaufvermögen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 188

2. Konsolidierung 2.7 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Eigenkapitalveränderungsrechnung Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, muss der Konzernabschluss einen Eigenkapitalspiegel enthalten. Gemäß DRS 7.7 ist die Veränderung der folgenden Posten darzustellen: Gezeichnetes Kapital des Mutterunternehmens - Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen des Mutterunternehmens + Kapitalrücklage + Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital - Eigene Anteile + Kumuliertes übriges Konzernergebnis, soweit es auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfällt = Eigenkapital des Mutterunternehmens gemäß Konzernbilanz Eigenkapital der Minderheitsgesellschafter - davon: Minderheitenkapital - davon: Kumuliertes übriges Konzernergebnis, soweit es auf die Minderheitsgesellschafter entfällt = Konzerneigenkapital DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 190

Eigenkapitalveränderungsrechnung Die Eigenkapitalveränderungsrechnung soll über die Ergebnisverwendung sowie umfassend über die Darstellung der erfolgsneutralen Änderungen des Eigenkapitals, die nicht aus Transaktionen mit den Anteilseignern resultieren, informieren. Der Konzerneigenkapitalspiegel ist für das Berichtsjahr und das Vorjahr aufzustellen. Durch die Berücksichtigung erfolgsneutraler Konzerneigenkapitalveränderungen wird der durch die Konzern-GuV ermittelte Konzernjahresabschluss/-fehlbetrag separat für das Mutterunternehmen und die Minderheitsgesellschafter auf das Konzernergebnis übergeleitet. Im Konzernergebnis sind alle Veränderungen des Konzerneigenkapitals zu berücksichtigen, soweit sie nicht auf Ein- und Auszahlungen der Gesellschafter beruhen. Konkrete Vorgaben für die Darstellung sind im DRS 7 enthalten. Vgl. Busse von Colbe: Eigenkapitalveränderungsrechnung nach der E-DRS 7, S. 2405, in BB 2000 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 191

A n la g e Eigenkapitalveränderungsrechnung K o n z e rne ig e n k a p ita ls p ie g e l 1 9. G eze ich net es Kapit al S t a mm - ak t ie n Vorzu g s- ak t ien N ic ht e inge ford ert e a u sst ehen d e E inlag en K a pit alr üc k- lage E rw irt - schaf - t e t e s Konzern eigen - kapit al Eige ne Ante ile, d ie z u r E inz ie hun g b estimm t sin d Mu t t e r u nt e rn ehm e n Kum uliert es übrige s K o nze rnerg ebn is A u sgleic h s - p ost e n a us der Frem d - w äh rungs - u mrechnung a n dere neu t rale Tran s- akt ione n Ei g en k ap it a l M inderh eit enk apit a l M ind erh ei t sge s ells ch af ter K um ulier t es übr iges Konzernergebn is A u sgle ichspos t e n a us d er Fremd währun gsumrechnung an dere n eut rale Tr ans - ak t io nen E ige n- k apit al K on z er n- eige n- k ap it a l S tan d a m 31. 12. 01 A u s ga be vo n A n t eil en E r w er b / Einz iehun g e i g ene r An t eile G ez ah lt e D iv i den de n Ä n der un ge n d es K o n s o lidie ru ng s - k reis es Ü b rige V er än d eru n gen K o nzern - Ja hre sübe rs ch u ss/ -fe h lbet ra g Ü brige s K o nzernerg e bnis K o n ze rn ges am t- e rge bnis!!!!!!!!!!! S tan d a m 31. 12. 02 Siehe DRS 7 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 192

2. Konsolidierung 2.8 Steuerabgrenzung im Konzern Latente Steuern

Steuerabgrenzung im Konzern Latente Steuern Damit im Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt werden kann, ist dort derjenige Steueraufwand auszuweisen, der sich ergeben hätte, wenn der Konzern ein einziges Unternehmen und das Konzernergebnis Besteuerungsgrundlage wäre. D. h.: Annahme der steuerrechtlichen Einheit Konzern. Die fiktive, dem Konzernergebnis angepasste Steuer unterscheidet sich von der Summe der von den einzelnen Konzernunternehmen auf Basis ihrer Steuerbilanzen ermittelten effektiven Steuern, um die latente Steuer. Dabei geht es im Wesentlichen um latente Steuern durch zeitliche Ergebnisdifferenzen. Man unterscheidet zwischen primären und sekundären latenten Steuern. Primäre latente Steuern resultieren gemäß 274 aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden auf Ebene der HB I. Sekundäre latente Steuern entstehen bei der Konzernabschlusserstellung durch Differenzen zwischen der HB II und der HB I gemäß 274 i.v. m. 298 Abs. 1. Hinweise zu den latenten Steuern gibt der DRS 10. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 194

Steuerabgrenzung im Konzern Latente Steuern Erstellung des Einzelabschlusses (Handelsbilanz I) Erstellung des Konzernabschlusses Arbeitsschritte/ Art der Latenz - Erstellung der HB II aus der HB I Erstellung der Summenbilanz Differenz zwischen Summe der Ergebnisse laut Handelsbilanz II und Konzernergebnis Aktivische latente Steuern Steuerrechtliches Ergebnis > Ergebnis laut Handelsbilanz I Ergebnis laut Handelsbilanz I > Ergebnis laut Handelsbilanz II - Summe der Ergebnisse laut Handelsbilanz II > Konzernergebnis Passivische latente Steuern Steuerrechtliches Ergebnis < Ergebnis laut Handelsbilanz I Ergebnis laut Handelsbilanz I < Ergebnis laut Handelsbilanz II - Summe der Ergebnisse laut Handelsbilanz II < Konzernergebnis Gesetzliche Grundlage 274 274 i.v.m. 298 Abs. 1-306 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 476, 7. Auflage 2004 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 195

Steuerabgrenzung im Konzern Latente Steuern Vergleich HGB af und HGB nf HGB af HGB nf timing Konzept GuV-orientiert temporary Konzept Bilanz-orientiert Differenzen aus der unterschiedlichen Periodisierung von Aufwendungen und Erträgen zwischen Handels und Steuerrecht Differenzen aus unterschiedlichen Wertansätzen in Handels und Steuerbilanz die sich künftig steuerbe- oder entlastend auswirken Erfasst Abweichungen in der GuV Erfasst Abweichungen in der GuV + alle Bewertungsabweichungen und Bilanzierungsabweichungen (auch erfolgsneutrale im EK) DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 196

Steuerabgrenzung im Konzern Latente Steuern Wirkung latenter Steuern auf die Konzernsteuerquote MU TU Konzern Ergebnis vor Steuern 5.000-3.000 2.000 Steueraufwand - 2.000 0-2.000 Ergebnis nach Steuern 3.000-3.000 0 ohne Aktivierung latenter Steuern Steuerquote 40 % 0 % 100 % MU TU Konzern Ergebnis vor Steuern 5.000-3.000 2.000 Steueraufwand (-) Steuerertrag (+) - 2.000 1.200-800 Ergebnis nach Steuern 3.000-1.800 1.200 mit Aktivierung latenter Steuern Steuerquote 40 % - 40 % 40 % Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Übungsbuch Konzernbilanzen, S. 277, 3. Auflage 2006 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 197

Steuerabgrenzung im Konzern 1. Beispiel Zum 31.12.00 erwirbt die MU GmbH 100% der TU1 GmbH. - Die Anschaffungskosten des derivativen Firmenwertes sind 300. - Nutzungsdauer: steuerlich 15 Jahre (AfA 20) HGB 5 Jahre (AfA 60) - Steuersatz (gleichbleibend) 30 % - Ergebnis (vor Steuern und AfA) 200 Periode 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Ergebnis 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 Steuerliche BW 280 260 240 220 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Handelsr. BW 240 180 120 60 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zeitliche Differenzen 40 80 120 160 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Aktive latente Steuer 12 24 36 48 60 54 48 42 36 30 24 18 12 6 0 Latenter Steueraufwand (-) -6-6 -6-6 -6-6 -6-6 -6-6 Latenter Steuerertrag (+) +12 +12 +12 +12 +12 Tats. Steueraufwand (StB) 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54 Steueraufwand (HB) 42 42 42 42 42 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 198

Steuerabgrenzung im Konzern 2. Beispiel Zum 31.12.00 erwirbt die MU GmbH 100% der TU2 GmbH zum Preis von 200. Folgende Sachverhalte sind zu beachten: 1.Ein von der TU GmbH entwickeltes und vertriebenes Produkt wird auf einen Wert von 70 geschätzt 2.Der Tageswert der Grundstücke beträgt 40, Buchwert ist 10 3.Der Posten Vorräte enthält stille Reserven von 20 4.Die TU GmbH hat nicht passivierte Pensionsrückstellungen zu 50 Der Ertragssteuersatz beträgt ca. 35%. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 199

Steuerabgrenzung im Konzern 2. Beispiel MU HBII HBII TU2 HBIII SB Konso.-Spalte Soll Haben KB Aktiva GoF Immaterielle VG Diverses AV (Grundstücke) Vorräte Anteile verb. Unternehmen Diverses UV Summe Aktiva Passiva Diverses Eigenkapital Gewinnrücklage Rückstellungen Diverse Passiva Passive latente Steuern Summe Passiva 800 150 200 550 1.700 600 300 800 1.700 250 130 180 560 80 80 400 560 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 200

Steuerabgrenzung im Konzern 2. Beispiel Immaterielle VG + Diverses AV (Grundstücke) + Vorräte - Pensionsrückstellungen 70 + 30 + 20-50 = Unterschied Nettovermögen vor Steuern 70 Passive latente Steuern (70 * 35%) 24,5 = Unterschied Nettovermögen nach Steuern 45,5 Aufdeckung stiller Reserven und Lasten in der HBIII der TU GmbH: Immaterielle VG Diverses AV (Grundstücke) Vorräte 70 30 20 an Pensionsrückstellungen Passive latente Steuern Gewinnrücklage 50 24,5 45,5 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 201

Steuerabgrenzung im Konzern 2. Beispiel Berechnung des Geschäfts- oder Firmenwerts Anteile verb. Unternehmen - Diverses Eigenkapital - Gewinnrücklage 200-80 - 45,5 = Geschäfts- oder Firmenwert 74,5 (1) Kapitalkonsolidierung Geschäfts- oder Firmenwert Diverses Eigenkapital Gewinnrücklage 74,5 80 45,5 an Anteile verb. Unternehmen 200 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 202

Steuerabgrenzung im Konzern 2. Beispiel MU TU2 Konso.-Spalte SB HBII HBII HBIII Soll Haben KB Aktiva GoF 74,5 (1) 74,5 Immaterielle VG 70 70 70 Diverses AV (Grundstücke) 800 250 280 1.080 1.080 Vorräte 150 130 150 300 300 Anteile verb. Unternehmen 200 200 200 (1) Diverses UV 550 180 180 730 730 Summe Aktiva 1.700 560 680 2.380 2.254,50 Passiva Diverses Eigenkapital 600 80 80 680 80 (1) 600 Gewinnrücklage 45,5 45,5 45,5 (1) Rückstellungen 300 80 130 430 430 Diverse Passiva 800 400 400 1.200 1.200 Passive latente Steuern 24,5 24,5 24,5 Summe Passiva 1.700 560 680 2.380 200 200 2.254,50 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 203

2. Konsolidierung 2.9 Endkonsolidierung

Endkonsolidierung Übersicht Grundlagen Anlass der Endkonsolidierung Stichtag der Endkonsolidierung Folgen/Wirkung der Endkonsolidierung Ermittlung des Veräußerungserfolgs Ausweis des Veräußerungserfolgs Beispiel zur Endkonsolidierung DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 205

Endkonsolidierung Grundlagen Für den Fall einer Endkonsolidierung gibt es keine gesetzlichen Regelungen nach HGB oder IFRS. IAS 27.30 bestimmt lediglich: Die Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmen bleiben bis zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und seinem Buchwert, einschließlich der kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die gemäß IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse, im Eigenkapital erfasst wurden, wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung als Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst. Vorgehensweise erfolgt nach DRS Nr.4 und leitet sich grundsätzlich aus dem Einheitsgrundsatz sowie dem Grundsatz der Bilanzidentität ab. DRS Nr.4. Tz.44-45: Ein Tochterunternehmen ist nicht länger im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen, wenn die Beherrschung des Tochterunternehmens geendet hat. Werden sämtliche vom Mutterunternehmen an einem Tochterunternehmen gehaltenen Anteile veräußert, ist der Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös und den im Konzernabschluss im Veräußerungszeitpunkt erfassten Vermögenswerten und Schulden des Tochterunternehmens einschließlich des Goodwill als Veräußerungsgewinn bzw. -verlust zu erfassen. Ein noch nicht aufgelöster negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ist erfolgswirksam zu vereinnahmen. Vgl. Küting/Weber: Der Konzernabschluss, S. 367, 11. Auflage 2008 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 206

Endkonsolidierung Anlass Eine Endkonsolidierung wird durchgeführt, wenn ein Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis ausscheidet. Beispiel: Sämtliche Anteile des Tochterunternehmens werden veräußert oder sind aus anderen Gründen nicht mehr in den Konzernabschluss einzubeziehen (z. B. Konkurs). Aus Sicht des Konzerns scheiden dabei nicht die Anteile am bisherigen Tochterunternehmen aus, sondern deren entsprechende Vermögensgegenstände und Schulden einschließlich des verbleibenden Goodwills vgl. DRS Nr. 4 Tz.45; Es kann also nicht einfach der Einzelabschluss des Tochterunternehmens aus dem Summenabschluss herausgenommen werden. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 207

Endkonsolidierung Stichtag Für den Stichtag der Endkonsolidierung enthält das HGB keine Regelung. Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile maßgebend vgl. DRS Nr. 4. Tz.45 Ist für den Übergang der Stimmrechte ein abweichender Zeitpunkt vereinbart, so wird dieser für die Endkonsolidierung zugrunde gelegt vgl. DRS Nr.4. Tz.44 ( ein Tochterunternehmen ist nicht länger in den Konzernabschluss einzubeziehen, wenn die Beherrschung des Tochterunternehmens geendet hat.) Bei unterjährigem Ausscheiden ist vom Tochterunternehmen ein Zwischenabschluss aufzustellen. (Wegen fehlender Beherrschung nach der Veräußerung, kann hilfsweise der letzte Einzelabschluss zugrunde gelegt werden.) Veräußerung zu Beginn des Geschäftsjahres: das Jahresergebnis des Tochterunternehmens ist nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen Veräußerung am Ende des Geschäftsjahres: das Jahresergebnis des Tochterunternehmens ist in den Konzernabschluss einzubeziehen Veräußerung unterjährig: das Ergebnis des Zwischenabschlusses ist in den Konzernabschluss einzubeziehen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 208

Endkonsolidierung Folgen/Wirkung Über alle Perioden der Konzernzugehörigkeit ergibt sich im Einzelabschluss des Mutterunternehmens folgender Erfolg: Die Anschaffungskosten der Beteiligung werden aufwandswirksam (evtl. vorgenommene Teilwertabschreibung/Ausbuchung RBW) Ausgeschüttete Gewinne und Nettoerlös (Verkauf) sind erfolgswirksam. Durch die Endkonsolidierung wird im Konzernabschluss sichergestellt, dass der Konzernerfolgsbeitrag dem Erfolg im Mutterunternehmen entspricht und auch im Konzernabschluss der Zugangswert des Tochterunternehmens aufwandswirksam wird. Für den Einzelabschluss des Mutterunternehmens und den Konzernabschluss gilt dieselbe Totalerfolgskonzeption Vgl. Busse von Colbe/Ordelheide/Gebhardt/Pellens: Konzernabschlüsse, S. 206, 7. Auflage 2003 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzern Bilanzen, S. 382 ff., 8. Auflage 2009 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 209

Endkonsolidierung Folgen/Wirkung Ursache der unterschiedlichen Periodisierung: Auf Konzernebene erfolgt eine Fortschreibung bei: Eigenkapitaländerungen stillen Reserven und Lasten (Abschreibungen) dem Geschäfts- oder Firmenwert (Abschreibung) Im Einzelabschluss: die Beteiligung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Deshalb Korrektur des in den Summenabschluss eingehenden Veräußerungserfolgs (aus Einzelabschluss des Mutterunternehmens) um: nur im Einzelabschluss erfasste Erträge (+) und Aufwendungen (-) nur aus Konzernabschlusssicht erfasste Erträge (-) und Aufwendungen (+) DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 210

Endkonsolidierung Veräußerungserfolg - Ermittlung Ermittlung des Veräußerungserfolges: Unterscheidung zweier Verfahren: a) Endkonsolidierung ausgehend vom Summenabschluss Der Veräußerungserfolg aus dem Einzelabschluss der Muttergesellschaft wird um die im Konzernabschluss bereits erfolgswirksam verrechneten Komponenten korrigiert. b) Endkonsolidierung ausgehend von fortgeführter Konzernbilanz Die im Konzernabschluss erfassten Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens sowie die aus der Erstkonsolidierung resultierenden Posten werden aus dem letzten Konzernabschluss erfolgswirksam ausgebucht und dem Veräußerungserlös gegenübergestellt. Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzern Bilanzen, S. 382 ff., 8. Auflage 2009 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 211

Endkonsolidierung Veräußerungserfolg - Ermittlung Ausgehend vom Summenabschluss Verkaufserlös - Buchwert der Beteiligung = Veräußerungserfolg des Mutterunternehmens + Zuschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert (aus Einzelabschlusssicht) - Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert (aus Einzelabschlusssicht) + bereits erfolgswirksam verrechnete stille Reserven - bereits erfolgswirksam erfasste stille Lasten + Differenz erworbener/abgehender Geschäfts- oder Firmenwert - bereits erfolgswirksam verrechneter passivischer Unterschiedsbetrag -/+ Rücklagenzuführungen/-minderungen beim Tochterunternehmen (seit Beteiligungserwerb) -/+ Jahresüberschuss/-fehlbetrag des Tochterunternehmens im Veräußerungszeitpunkt = Erfolg aus der Veräußerung des Tochterunternehmens Vgl. Küting/Weber: Der Konzernabschluss, S. 370, Übersicht 101, 11. Auflage 2008 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 212

Endkonsolidierung Veräußerungserfolg - Ermittlung Ausgehend von fortgeführter Konzernbilanz Verkaufserlös - Vermögenswerte des Tochterunternehmens zu Buchwerten in der HB II + Schulden des Tochterunternehmens zu Buchwerten in der HB II - noch nicht erfolgswirksam verrechnete stille Rücklagen aus der Erstkonsolidierung + noch nicht erfolgswirksam verrechnete stille Lasten aus der Erstkonsolidierung - der Einheit im Zeitpunkt der Endkonsolidierung zuzurechnender Geschäfts- oder Firmenwert = Erfolg aus der Veräußerung des Tochterunternehmens Vgl. Küting/Weber: Der Konzernabschluss, S. 369, Übersicht 100, 11. Auflage 2008 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 213

Endkonsolidierung Veräußerungserfolg - Ausweis Im Einzelabschluss: Ausweis im Finanzergebnis als Ertrag/Aufwand aus dem Abgang von Finanzanlagen Im Konzernabschluss: nach der Einheitstheorie müsste eigentlich der Abgang jedes einzelnen Vermögensgegenstandes einzeln erfasst werden, was aber mit erheblichem Aufwand verbunden wäre und es zudem fraglich ist, wie der Veräußerungserlös den einzelnen Vermögensgegenständen und Schulden zugerechnet werden sollte. Deshalb wird von der Fiktion der Einzelveräußerung abgegangen und das Ergebnis in einem Posten angezeigt. Ausweis im sonstigen betrieblichen Ergebnis ggf. im außerordentlichen Ergebnis DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 214

Endkonsolidierung Beispiel Angaben wie im Beispiel zur Erstkonsolidierung Kapitel 2.1.1 (ab Folie 65) Zusätzliche Angaben: Erwerb der Beteiligung zum 30.12.01 Die Restnutzungsdauer des diversen AV mit stillen Reserven beträgt 5 Jahre Der Geschäfts- oder Firmenwert wird ab dem Jahr 02 jährlich zu ¼ abgeschrieben Am 31.12.03 veräußert die Mutter GmbH (MU-GmbH) sämtliche Anteile an der Tochter GmbH (TU-GmbH). Veräußerungserlös: 600 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 215

Endkonsolidierung Beispiel Anlagevermögen Beteiligung Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.03 500 - Eigenkapital 600 Umlaufvermögen 900 Diverse Passiva 800 Summe Aktiva 1.400 Summe Passiva 1.400 Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.03 Anlagevermögen 320 Eigenkapital 400 Umlaufvermögen 600 Diverse Passiva 520 Summe Aktiva 920 Summe Passiva 920 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 216

Endkonsolidierung Beispiel - Erstkonsolidierung MU TU Konso.-Spalte 31.12.01 HBII HBII Zeitwert SB Soll Haben KB Aktiva Geschäfts- oder Firmenwert 60 (2) 60 Diverses AV 400 300 340 700 40 (2) 740 Beteiligung 500 500 500 (1) UV 300 500 520 800 20 (2) 820 Vorläufiger Unterschiedsbetrag 100 (1) 100 (2) Summe Aktiva 1.200 800 860 2.000 1.620 Passiva Eigenkapital 400 400 440 800 400 (1) 400 Diverse Passiva 800 400 420 1.200 20 (2) 1.220 Summe Passiva 1.200 800 860 2.000 620 620 1.620 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 217

Endkonsolidierung Beispiel - Durchführung Ermittlung des Veräußerungserfolges Ausgehend vom Summenabschluss 600 500 Verkaufserlös - Buchwert der Beteiligung 100 = Veräußerungserfolg des Mutterunternehmens 16 30 + bereits erfolgswirksam verrechnete stille Reserven + Differenz erworbener/abgehender Geschäfts- oder Firmenwert 146 = Erfolg aus der Veräußerung des Tochterunternehmens Ausgehend von fortgeführter Konzernbilanz 600 920 520 24 =(-24AV-20UV+20Passiva) 30 Verkaufserlös - Vermögenswerte des Tochterunternehmens zu Buchwerten in der HB II + Schulden des Tochterunternehmens zu Buchwerten in der HB II - noch nicht erfolgswirksam verrechnete stille Rücklagen aus der Erstkonsolidierung - der Einheit im Zeitpunkt der Endkonsolidierung zuzurechnender Geschäfts- oder Firmenwert 146 = Erfolg aus der Veräußerung des Tochterunternehmens DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 218

Endkonsolidierung Beispiel - Durchführung Da die Veräußerung zum 31.12. erfolgt, wird die TU-GmbH nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen, anders die Gewinn- und Verlustrechnung, die in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden muss. Für die TU-GmbH wird zunächst eine HB III mit folgenden Schritten erstellt: (1) Aufdeckung der stillen Reserven aus der Erstkonsolidierung (2) Verrechnung der Abschreibungen der Vorjahre (3) Buchung der Abschreibungen des laufenden Jahres Anschließend fließt diese (HB III) in die Summenbilanz ein. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 219

Endkonsolidierung Beispiel - Durchführung 31.12.03 TU Anpassungsbuchungen TU HBII Soll Haben HBIII Aktiva Diverses AV 320 40 (1) 8 (2) 8 (3) Umlaufvermögen 600 20 (1) 620 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Summe Aktiva 920 964 Passiva Eigenkapital Sonst. Eigenkapital 400 400 erwirtschaftetes Kapital Stand Vorjahr 8 (2) - 8 Gewinn/Fehlbetrag 8 (3) - 8 Ausgleichsposten 40 (1) 40 Diverse Passiva 520 20 (1) 540 Summe Passiva 920 76 76 964 344 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 220

Endkonsolidierung Beispiel - Durchführung Aktiva 31.12.03 Geschäfts- oder Firmenwert MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBIII Soll Haben KB Diverses AV 500 344 844 Beteiligung Umlaufvermögen 900 620 1.520 Vorläufiger Unterschiedsbetrag Summe Aktiva 1.400 964 2.364 Passiva Eigenkapital Sonst. Eigenkapital 500 400 900 erwirtschaftetes Kapital Stand Vorjahr - 8-8 Gewinn/Fehlbetrag 100-8 92 Ausgleichsposten 40 40 Diverse Passiva 800 540 1.340 Summe Passiva 1.400 964 2.364 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 221

Endkonsolidierung Beispiel - Durchführung (1) Durch die Veräußerung der TU-GmbH sind deren Anteile nicht mehr im Einzelabschluss der MU-GmbH enthalten. Zunächst wird die Veräußerung durch eine Buchung rückgängig gemacht sowie der Veräußerungserfolg ausgebucht. Anteile an verbundenen UN Gewinn 500 100 an Diverses UV/Bankguthaben 600 (2) Wiederholung der Erstkonsolidierung Sonstiges Eigenkapital Vorläufiger UB 400 100 an Anteile an verbundenen UN 500 Geschäfts- oder Firmenwert Ausgleichsposten 60 40 an Vorläufiger Unterschiedsbetrag 100 Vgl. Küting/Weber: Der Konzernabschluss, S. 377, 11. Auflage 2008 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 222

Endkonsolidierung Beispiel - Durchführung (3) Abschreibung des Geschäft- oder Firmenwertes für die Vorjahre (erfolgsneutral) Erwirtschaftetes Kapital Stand Vorjahr 15 an Geschäfts- oder Firmenwert 15 (4) Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes für das laufende Jahr (erfolgswirksam) Gewinn 15 an Geschäfts- oder Firmenwert 15 (5) Endkonsolidierung UV (Veräußerungserlös) Diverse Passiva der TU- GmbH (HB III) 600 540 an Diverses AV der TU-GmbH (HB III) Geschäfts- oder Firmenwert UV der TU-GmbH (HB III) Gewinn (Veräußerungserfolg) 344 30 620 146 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 223

Endkonsolidierung Beispiel Durchführung MU TU Konso.-Spalte SB HBII HBIII Soll Haben KB Aktiva Geschäfts- oder Firmenwert 60 (2) 15 (3) 15 (4) 30 (5) Diverses AV 500 344 844 344 (5) 500 Beteiligung 500 (1) 500 (2) 0 Umlaufvermögen 900 620 600 (1) 1.520 600 (5) 620 (5) 900 Vorläufiger Unterschiedsbetrag 100 (2) 100 (2) Summe Aktiva 1.400 964 2.364 1.400 Passiva Eigenkapital Sonst. Eigenkapital 500 400 900 400 (2) 500 erwirtschaftetes Kapital Stand Vorjahr - 8-8 15 (3) - 23 Gewinn 100-8 92 100 (1) 146 (5) 15 (4) 123 Ausgleichsposten 40 40 40 (2) 0 Diverse Passiva 800 540 1.340 540 (5) 800 Summe Passiva 1.400 964 2.364 2.370 2.370 1.400 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 224 0

2. Konsolidierung 2.10 Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV Abschlussprüfung Konsolidierung/ DATEV Konsolidierung

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Vorgehensweise bei der Erstellung eines Konzernabschlusses Einzelabschlüsse HB I Vorgehensweise bei der Erstellung mit DATEV Abschlussprüfung Konsolidierung/DATEV Konsolidierung Einzelabschlüsse importieren Aufstellen der HB II Einzelabschlüsse bearbeiten Summenabschluss Konzernbestand anlegen Konsolidierung Konzernbestand bearbeiten Konzernabschluss Konzernreport erstellen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 226

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Einzelabschlüsse importieren DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 227

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Bearbeiten der Einzelabschlüsse: Bestände öffnen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 228

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Bearbeiten der Einzelabschlüsse: Übersicht der vorhandenen Bestände DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 229

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Bearbeiten der Einzelabschlüsse: Konten des Einzelbestandes DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 230

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Bearbeiten der Einzelabschlüsse: Buchungen des Einzelbestandes DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 231

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Konzernbestand anlegen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 232

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Konzernbestand anlegen: Am Konzern beteiligte Unternehmen auswählen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 233

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Konzernbestand anlegen: Einstellen von Umrechnungskursen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 234

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Bearbeiten des Konzernbestandes: Erstellen des Konzernbestandes durch Meldungen und Buchungen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 235

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Konzernreport erstellen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 236

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Konzernreport DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 237

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Konzernreport: Bilanz DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 238

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Konzernreport: Tochterkontenaufstellung DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 239

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Konzernreport: Auswertungen einfügen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 240

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Konzernreport: Mehrjahresvergleich einfügen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 241

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Konzernreport: Kontennachweis einfügen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 242

Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG Konzernreport: Segmentbericht einfügen DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 243

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Anhang

Zweckgesellschaften Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles) sind Konstrukte, die für einen genau vorgegeben und stark eingeschränkten Geschäftszweck gegründet werden. Beispiele hierfür sind: Leasingobjektgesellschaften oder Finanzierungsgesellschaften. Neben dem Konzern wird ein gesellschaftlich Dritter Anteilseigner der Zweckgesellschaft. Dieser übernimmt aber keine wesentlichen Chancen und Risiken aus der Zweckgesellschaft. Eine Zweckgesellschaft steht wirtschaftlich unter einheitlicher Leitung des Konzerns. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 246

AUFSTELLUNGSPFLICHT NACH PublG Mutterunternehmen mit Sitz im Inland, die weder Kapitalgesellschaften noch Personengesellschaften i. S. d. 264 a HGB sind, sind dann nach 11 Abs. 1 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, wenn: das Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss über ein oder mehrere andere Unternehmen ausüben kann und der Konzern bestimmte Größenkriterien überschreitet. Diese sind: Konzernbilanzsumme > 65 Mio. Euro Konzernumsatzerlöse > 130 Mio. Euro Konzernarbeitnehmer > 5.000 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 247

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Erläuterungen zu Folie 42 Zu 1 : Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Begründung: Verbesserte Außendarstellung und Verbreiterung der EK-Basis Gegenstand der Aktivierung sind: Schutzrechte (Patente, Warenzeichen usw.) Die Voraussetzungen für einen Vermögensgegenstand müssen vorliegen, d. h. selbstständige Verwertbarkeit und wirtschaftlicher Vorteil Erweiterung des Bilanzierungsschemas steuerliches Aktivierungsverbot = Durchbrechung der Maßgeblichkeit Verknüpfung mit 255 Abs. 2 Satz 4 HGB Aktivierungsverbot von Forschungskosten (Systematische Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen) DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 248

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Erläuterungen zu Folie 42 Zu 1 : Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 268 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke. (8) Werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Bilanz ausgewiesen, so dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen. Werden aktive latente Steuern in der Bilanz ausgewiesen, ist Satz 1 auf den Betrag anzuwenden, um den die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen. Bei Vermögensgegenständen im Sinn des 246 Abs. 2 Satz 2 ist Satz 1 auf den Betrag abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern anzuwenden, der die Anschaffungskosten übersteigt. DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 249

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Erläuterungen zu Folie 42 Zu 2 : Latente Steuern Allgemeine Zielsetzung Das handelsrechtliche Ergebnis soll in einen sachlogischen Zusammenhang zum Steueraufwand gebracht werden Grund: Steueraufwand basiert auf der Steuerbilanz (in Deutschland angelehnt an HGB-Abschluss) Aktive oder passive latente Steuern möglich HGB bisher: Pflichtansatz passiver latenter Steuern und Wahlrecht bei aktiven latenten Steuern. Durch Maßgeblichkeit (und häufig Einheitsbilanz) in der Praxis nur beim Konzernabschluss von größerer Bedeutung IFRS: Pflichtansatz aktiver und passiver latenter Steuern. Durch Unabhängigkeit von Steuerbilanz auch im Einzelabschluss von Bedeutung DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 250

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Erläuterungen zu Folie 42 Zu 2 : Latente Steuern 274 HGB Steuerabgrenzung Umstellung vom GuV-orientierten Ermittlungskonzept (Timing) zum bilanzorientierten Ermittlungskonzept (Temporary) und damit Anpassung an IFRS Wegen des Fehlens erfolgsneutraler Bewertungen im HGB ist diese Umstellung ohne Bedeutung Einbeziehung quasi-permanenter Differenzen Latente Steuern nur für Kapitalgesellschaften / 264 a-gesellschaften Wahlrecht zur Saldierung Erläuterung des Postens im Anhang (Überleitungsrechnung) Keine Abzinsung DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 251

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Erläuterungen zu Folie 42 Zu 2 : Latente Steuern Anzuwendender Steuersatz Künftige Steuersätze (abhängig vom Zeitpunkt der Umkehr der Steuerlatenzen), deren Inkrafttreten mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann; Regelfall: gültiger Steuersatz am Stichtag (Aktive und) passive latente Steuern, die zu Beginn des Wirtschaftsjahres bestehen, sind bei veränderten Steuersätzen am Ende des Wirtschaftsjahres neu zu kalkulieren Gesellschafts- bzw. sachverhaltsbezogener Steuersatz, d. h. die Verwendung eines pauschalen durchschnittlichen (Konzern-) Steuersatzes ist nur unter Wesentlichkeitsgesichtpunkten tolerierbar DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 252

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Erläuterungen zu Folie 42 Zu 2 : Steuerlicher Vorteil von Verlustvorträgen Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung zu berücksichtigen. Probleme Beurteilung der Verwertbarkeit (wirtschaftliche Nutzbarkeit) Umwandlungen (Übertragung von Verlustvorträgen) Zeitliche Begrenzung von Verlustvorträgen (Kenntnisse des lokalen Steuerrechts) Übergangsregelungen fehlen Latente Steuern dürfen auf Verlustvorträge bisher nach HGB (anders als nach IAS) nicht abgegrenzt werden, da diese Abweichungen keine timing differences i. S. d. HGB sind (anders aber DRS 10). DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 253

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Erläuterungen zu Folie 43 Zu 3 : Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert Regelung in der Neufassung des 246 Abs. 1 HGB Aus Erwerb eines Einzelunternehmens / Vermögensmasse Fiktion eines Vermögensgegenstandes Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt dem Vollständigkeitsgebot und ist aktivierungspflichtig Abschreibung auf die planmäßige Nutzungsdauer - bei gewählter ND größer 5 Jahre sind die Gründe im Anhang anzugeben Annäherung an die Steuerbilanz Neuregelung ist nur auf Erwerbsvorgänge (bzw. daraus resultierende GoF) anzuwenden, die nach Inkrafttreten des BilMoG vollzogen werden. 255 Abs. 4 HGB wird neu gefasst und befasst sich jetzt mit dem Zeitwert DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 254

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Erläuterungen zu Folie 43 Zu 4 : Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 272 Eigenkapital (1) Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind von dem Posten Gezeichnetes Kapital offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten Eingefordertes Kapital in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen; der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen. Beispiel Das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft beträgt 500, wovon 400 bereits eingezahlt worden sind. Von den ausstehenden Einlagen i. H. v. 100 sind 50 eingefordert. Bisher: Wahlrecht, Brutto-/Nettomethode Bilanzbild nach der Bruttomethode Neu: Gebot, Nettomethode Bilanzbild nach der Nettomethode Vor Anlagevermögen: Umlaufvermögen, Forderung: Gezeichnetes Kapital 500 Ausstehende Einlage 100 Gezeichnetes Kapital 500 Eingeforderte ausstehende Einlage 50 - Nicht eingeforderte (davon eingefordert) (50) Kasse 400 ausstehende Einlagen -50 Kasse 400 Eingefordertes Kapital 450 Summe Aktiva 500 Summe Passiva 500 Summe Aktiva 450 Summe Passiva 450 DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 255

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Erläuterungen zu Folie 44 Zu 5 : Aufhebung Sonderposten mit Rücklageanteil Bisheriger Gesetzestext: 247 Inhalt der Bilanz (3) Passivposten, die für Zwecke der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zulässig sind, dürfen in der Bilanz gebildet werden. Sie sind als Sonderposten mit Rücklageanteil auszuweisen und nach Maßgabe des Steuerrechts aufzulösen. Einer Rückstellung bedarf es insoweit nicht. 273 Sonderposten mit Rücklageanteil Der Sonderposten mit Rücklageanteil ( 247 Abs. 3) darf nur insoweit gebildet werden, als das Steuerrecht die Anerkennung des Wertansatzes bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung davon abhängig macht, dass der Sonderposten in der Bilanz gebildet wird. Er ist auf der Passivseite vor den Rückstellungen auszuweisen; die Vorschriften, nach denen er gebildet worden ist, sind in der Bilanz oder im Anhang anzugeben. Wirkung: Die Streichung der ist Folge aus Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 256

Konsolidierungsvorbereitung EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG Erläuterungen zu Folie 44 Zu 6 : Aufhebung von Rückstellungswahlrechten 249 Rückstellungen (1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für: 1. im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, 2. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden. (2) Für andere als die in Absatz 1 bezeichneten Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist. Tatbestand HGB StB BilMoG Ungewisse Verbindlichkeiten P Grunds. P; Detailabweichungen HGB P Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (DrohverlustRst) P V P Im Gj. unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die in den ersten 3 Monaten des folgenden Gj. nachgeholt wird Im Gj. unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Gj. nachgeholt wird P P P P P P Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (KulanzRSt) P P P Im Gj. unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die in den M. 4-12 des folgenden Gj. nachgeholt wird W V V AufwandsRSt nach 249 II W V V DATEV eg; alle Rechte vorbehalten 257