Der kommunale Gesamtabschluss

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1 2. BG-KOMM Bundeskongress in otsdam Referenten Christian Müller Christoph Lehmitz am Institut für rozessoptimierung und Informationstechnologien GmbH Boxhagener Straße 119 D Berlin Tel Fax Web:

2 genda 1. Grundlagen zur Erstellung eines Gesamtabschlusses 2. Konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen 3. Konsolidierungsmethoden 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie 2

3 1. Grundlagen zur Erstellung eines Gesamtabschlusses Kommunen haben bis zu 50% ihres Vermögens und ihrer Schulden aus ihren Haushalten ausgegliedert. Öffentlich-rechtlich rechtlich unselbstständig - Eigenbetrieb - Eigenbetriebs ähnliche Einrichtung Kommunale Rechenzentren Zweckverband Straßenreinigung Kommunaler Bauhof Zweckverband Wasser- bwasser Kommunaler Kulturbetrieb Kernverwaltung Zweckverband Fortbildungsträger kommunale Verkehrsbetriebe Kommunaler Energieversorger kommunaler Rettungsdienst kommunaler Tierpark kommunale Müllbeseitigung Rechtlich selbstständig GmbH - G - GmbH & Co.KG - privatrechtlich rechtlich selbstständig - ör - Zweckverbände ör Kreiskrankenhaus 3

4 1. Grundlagen zur Erstellung eines Gesamtabschlusses Ziel des konsolidierten Gesamtabschlusses Bessere Informationen für olitik, Verwaltung, Bürger, Banken und interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung stellen: Gesamtüberblick über ufgaben der Gemeinde und Tochterorganisationen uskunft über das Gesamtvermögen der Kommune uskunft über die Ertragslage der Kommune als Ganzes Dadurch: Verbesserung der Steuerung von Kernverwaltung und Beteiligungen durch olitik und Verwaltung 4

5 1. Grundlagen zur Erstellung eines Gesamtabschlusses Konsolidierung bedeutet Zusammenführung und Bereinigung Einheitstheorie: Gemeinde und Tochterunternehmen stellen eine wirtschaftliche Einheit dar Daraus folgt: Zusammenführung der bschlüsse & Bereinigung der Binnenbeziehungen Kommunaler Bauhof kommunale Müllbeseitigung Kernverwaltung Zweckverband Wasser- bwasser Kommunaler Energieversorger 5

6 1. Grundlagen zur Erstellung eines Gesamtabschlusses Konsolidierung bedeutet Zusammenführung und Bereinigung Einheitstheorie: Gemeinde und Tochterunternehmen stellen eine wirtschaftliche Einheit dar Daraus folgt: Zusammenführung der bschlüsse & Bereinigung der Binnenbeziehungen Kommunaler Bauhof kommunale Müllbeseitigung Kernverwaltung Zweckverband Wasser- bwasser Kommunaler Energieversorger 6

7 1. Grundlagen zur Erstellung eines Gesamtabschlusses Rechtliche Grundlagen: Überblick wird im Wesentlichen von drei Quellen rechtlich determiniert: Kommunalrechtliche Grundlagen Gemeindeordnung/Kommunalverfassung Brandenburg: 83 KomVerf Gemeindehaushaltsverordnung/Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg: 62 ff. KomHKV Handelsgesetzbuch 300 ff. HGB beachte BilMoG ab !! Deutscher Rechnungslegungsstandard (DRS) 7

8 2. Konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen Konsolidierungskreis: Konsolidierungsgrad ist abhängig von der Einflussnahme. Gemeinde ufgabenträger ist entsprechend 300 bis 309 HGB zu konsolidieren Vollkonsolidierung ufgabenträger ist entsprechend 311 und 312 HGB zu konsolidieren Equity-Methode/ Eigenkapitalmethode Beteiligungsunternehmen werden nicht konsolidiert sondern nur über ihre nschaffungskosten dargestellt Beherrschender Einfluss (mehr als 50 % der nteile eines in 83 bs. 1 Nr. 1 KomVerf genannten Unternehmen) Maßgeblicher Einfluss (20 % - 50 % der nteile eines in 83 bs. 2 Nr. 1 KomVerf genannten Unternehmens) + Gemeinschaftsunternehmen und Zweckverbände Es wird kein Einfluss auf Beteiligung ausgeübt (< 20 % Beteiligungsansatz) 10

9 2. Konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen Beispiele Beteiligungen unterschiedlicher rt: 1. Beherrschender Einfluss Eigenbetrieb Forsten 100% Stadthallen GmbH 100% Stadtwerke GmbH 80% (hält 50% an Stadtentwässerung GmbH) Stadtentwässerung GmbH 40% (letztlich 80% Einfluss durch Stadtwerke GmbH) 2. Maßgeblicher Einfluss Wirtschaftsförderung GmbH 49% Tagungszentrum GmbH 51% (aber gemeinschaftliche Führung) Zweckverband bwasser 60% 3. Kein wesentlicher Einfluss Gesellschaft für Wohnungsbau 19% Kapitaleinlage Kommunales Rechenzentrum 7,1% Kapitaleinlage DRK flegedienst 9% 11

10 2. Konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen lle Jahresabschlüsse müssen die gleiche Sprache sprechen Kommunaler Bauhof HGB + EB-Vo Kernverwaltung KomHKV kommunale Müllbeseitigung HGB Zweckverband Wasser- bwasser HGB Kommunaler Energieversorger HGB Nach 300 II HGB sind die usweis-, nsatz- und Bewertungsvorschriften der Konzernmutter auf die Töchter anzuwenden. b 12

11 2. Konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen lle Jahresabschlüsse müssen die gleiche Sprache sprechen Kommunaler Bauhof KomHKV Kernverwaltung KomHKV kommunale Müllbeseitigung KomHKV Zweckverband Wasser- bwasser KomHKV Kommunaler Energieversorger KomHKV Nach 300 II HGB sind die usweis-, nsatz- und Bewertungsvorschriften der Konzernmutter auf die Töchter anzuwenden. b 13

12 2. Konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen Übersicht: Von den Originalbilanzen zu den vereinheitlichten Bilanzen I, II, III Original-Bilanzen Vereinheitlichung Vereinheitlichte Bilanzen Bilanz Unternehmen Bilanz Unternehmen 1 J I Unternehmen 2 n Bilanz- Kommune Unterschiede entstehen durch Bilanz Zweckverband Bilanz Zweckverband 1 Bilanz Zweckverband 2 n Unterschiede zwischen HGB und KomHKV Beachte auch Wahlrechte in KomHKV Bilanz I usweis Stichtag Bilanz II nsatz Bewertung Bilanz III Stille Reserven Stille Lasten Bilanz I - Kommune Bilanz III Unternehmen 1 Bilanz III Unternehmen 2 Bilanz II Zweckverband 1 14

13 3. Konsolidierungsmethoden Unterschiedliche Konsolidierung von beherrschten und maßgebliche beeinflussten Unternehmen Beherrschtes Beherrschtes Beherrschtes Unternehmen Unternehmen Unternehmen 1 2 n Vollkonsolidierung (aufwendiger) Kommune 1. EK-Konsolidierung 2. Schuldenkonsolidierung 3. Zwischenergebnis- konsolidierung 4. ufwands- und Ertragskonsolidierung Maßgeblich Maßgeblich Maßgeblich beeinflusste beeinflusste beeinflusste Unternehmen Unternehmen Unternehmen 1 2 n Equity-Methode (einfacher) 15

14 3. Konsolidierungsmethoden Vollkonsolidierung der beherrschten Tochterunternehmen der Kommune Zwischenergebniseliminierung Schuldenkonsolidierung ufwands- und Ertragskonsolidierung Summen- bschluss Eigenkapitalkonsolidierung Gesamtabschluss 16

15 3. Konsolidierungsmethoden 3.1 Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung der beherrschten Unternehmen in 5 Schritten Vereinheitlichte Bilanzen 1. Summenbilanz I 2. Eigenkapitalkonsolidierung Möglichkeit Möglichkeit B Möglichkeit C Beherrschtes Beherrschtes Unternehmen Unternehmen 1 n BW 30 EK 30 BW 30 EK 15 BW 30 EK 40 Kommune BW 30 EK 30 BW 30 UB 15 EK 15 BW 30 EK 40 UB ktiver Unterschiedsbetrag assiver Unterschiedsbetrag 17

16 3. Konsolidierungsmethoden 3.1 Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung der beherrschten Unternehmen in 5 Schritten Summenbilanz II 3. Schuldenkonsolidierung Summenbilanz III Ford.10 Verb Eigenkapitalkonsolidierung nach Möglichkeit C Ford.10 Verb Eigenkapitalkonsolidierung nach Möglichkeit C 2. Schuldbeziehungen eliminiert

17 3. Konsolidierungsmethoden 3.1 Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung der beherrschten Unternehmen in 5 Schritten Summenbilanz III 4. Zwischenergebniseliminierung Möglichkeit Möglichkeit B Gesamtbilanz kw 5 Haus Eigenkapitalkonsolidierung nach Möglichkeit C 2. Schuldbeziehungen eliminiert Kommune kauft kw von TU für 5; RBW 3 kw 3 EK - 2 Kommune kauft Haus von TU für 10; RBW 13 Haus 13 EK Eigenkapitalkonsolidierung nach Möglichkeit C 2. Schuldbeziehungen eliminiert 3. Zwischenverlust eliminiert nach Möglichkeit B

18 3. Konsolidierungsmethoden 3.1 Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung der beherrschten Unternehmen in 5 Schritten 5. ufwands- und Ertragskonsolidierung Ergebnisrechnung Kommune GuV Unternehmen Summen Ergebnis-R Konsolidierte Ergebnis-R Konsolidierte Ergebnis-R Ertrag 80 Ertrag 50 Ertrag 130 Ertrag -3-6 Ertrag 121 ufwand 80 ufwand 40 ufwand 120 ufwand -3-6 ufwand 111 Ergebnis 0 Ergebnis 10 Ergebnis 10 Ergebnis 10 Ergebnis Kommune vermietet TU Gebäude Miete von 3 2. Unternehmen liefert an Kommune Energie in Wert von 6 20

19 3. Konsolidierungsmethoden 3.1 Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung der beherrschten Unternehmen in 5 Schritten Konsolidierte Gesamtbilanz Konsolidierte Ergebnis-R Ertrag 121 ufwand 111 Ergebnis 10 21

20 3. Konsolidierungsmethoden 3.2 Equity-Bewertung (Eigenkapitalmethode) nwendung der Equity-Methode für maßgeblich beteiligte Unternehmen vereinheitlichte Bilanz des TU mit maßgeblicher Beteiligung nteilsverhältnis 40% Nachrichtlicher usweis im Konsolidierungsbericht Konsolidierte Gesamtbilanz BW B EK 37,5 nteiliges EK = 15 nteiliges EK im TU um 3 höher als Beteiligungsbuchwert in Gesamtbilanz. B EK 20 nteiliges EK = 8 nteiliges EK im TU um 4 niedriger als Beteiligungsbuchwert in Gesamtbilanz. 22

21 genda 1. Grundlagen zur Erstellung eines Gesamtabschlusses 2. Konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen 3. Konsolidierungsmethoden 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie Referent: Christoph Lehmitz 23

22 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie Wesentliche Regelungsschwerpunkte der Konsolidierungsrichtlinie: I. Konsolidierungsgrundsätze/ rechtliche Grundlagen II. Festlegungen zur Einbeziehung in den Konsolidierungskreis III. formelle Vereinheitlichung der Jahresabschlüsse Entwicklung eines verbindlichen Überleitungsrahmens (Bilanz I) IV. materielle Vereinheitlichung der Jahresabschlüsse Bestimmung der nsatz- und Bewertungsunterschiede zwischen HGB/KomHKV Wesentlichkeitsgrenzen für npassung von nsatz und Bewertungsdifferenzen Einheitlich anzuwendende Vorlagen zur Erstellung der Bilanz II V. Behandlung stiller Reserven und Lasten Bestimmungen zum blauf und Umfang der ufdeckung stiller Reserven und Lasten in der Bilanz III 24

23 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie I. Konsolidierungsgrundsätze/ rechtliche Grundlagen Konsolidierungsgrundsätze: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Grundsätze ordnungsgemäßer Konsolidierung Bestimmung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen: Vollkonsolidierung ausschließlich nach Neubewertungsmethode ( HGB) Equity-Konsolidierung ausschließlich nach Buchwertmethode ( HGB) II. Festlegungen zur Einbeziehung in den Konsolidierungskreis Einbeziehung kommunalen Unternehmen nach dem Control-Konzept Bestimmung der anzuwendenden Konsolidierungsmethoden ggf. mit Hilfe von Checklisten Bestimmung von Wesentlichkeitsgrenzen für die Einbeziehung kommunaler Unternehmen mit untergeordneter Bedeutung 25

24 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie Wo sind Vereinheitlichungen der Bilanzen vorzunehmen? Kommune beherrschte Unternehmen angepasste Bilanzen I II III Konsolidierungsmethode Vollkonsoliderung Maßgeblich beeinflusste Unternehmen. (Wahlrecht) (teilweise) Equity- Verfahren 26

25 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie III. formelle Vereinheitlichung der Jahresabschlüsse kommunaler Jahresabschluss (KomHKV) formelle Vereinheitlichung Jahresabschlüsse Tochterunternehmen (HGB) Vereinheitlichung Stichtage Bilanz I Kommune Bilanz I / GuV I TU Vereinheitlichung Gliederung 27

26 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie III. formelle Vereinheitlichung der Jahresabschlüsse Bilanz Tochterunternehmen Bilanz I Tochterunternehmen. nlagevermögen 1. nlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen Lizenzen, gewerbliche Schutzrechte, 2. Geschäfts- und Firmenwert 3. Geleistete nzahlungen II. Sachanlagevermögen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Technische nlagen- und Maschinen 3. ndere nlagen, BG immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagevermögen Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Fahrzeuge, Maschinen, BG

27 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie IV. materielle Vereinheitlichung der Jahresabschlüsse kommunaler Jahresabschluss (KomHKV) Jahresabschlüsse Tochterunternehmen (HGB) formelle Vereinheitlichung Bilanz I Kommune Bilanz I / GuV I TU materielle Vereinheitlichung Bilanz II / GuV II TU Vereinheitlichung Bilanzansätze Vereinheitlichung Bewertung 29

28 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie IV. materielle Vereinheitlichung der Jahresabschlüsse Bilanz I Tochterunternehmen Bilanz II Tochterunternehmen 1. nlagevermögen 1. nlagevermögen 1.1 immaterielle Vermögensgegenstände - davon selbst geschaffene immaterielle 5 Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen 1.2 Sachanlagevermögen Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte - längere Nutzungsdauer bei Gebäuden Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Fahrzeuge, Maschinen, BG - kürzere Nutzungsdauern von Maschinen Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Fahrzeuge, Maschinen, BG 30

29 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie V. Behandlung stiller Reserven und Lasten kommunaler Jahresabschluss (KomHKV) Jahresabschlüsse Tochterunternehmen (HGB) formelle Vereinheitlichung Bilanz I Kommune Bilanz I / GuV I TU materielle Vereinheitlichung Bilanz II / GuV II TU ufdecken stiller Reserven- und Lasten Bilanz III Kommune Bilanz III TU z.b. noch nicht aufgelöste Rückstellungen z.b. Überbewertung im nlagevermögen 31

30 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie V. Behandlung stiller Reserven und Lasten die Kapitalkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgt ausschließlich nach der Neubewertungsmethode ( 83 bs. 3 KomVerf i.v.m. 301 bs. 1 HGB). Vermögensgegenstände und Schulden werden nicht mit ihrem Restbuchwert, sondern zum beizulegenden Zeitwert in den Gesamtabschluss aufgenommen. ufdeckung stiller Reserven und Lasten erfolgt vor der Konsolidierung in der Bilanz III: Restbuchwert beizulegender Zeitwert stille Reserve stille Last beizulegender Zeitwert Restbuchwert 32

31 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie V. Behandlung stiller Reserven und Lasten Bilanz II Tochterunternehmen Bilanz III Tochterunternehmen 1. nlagevermögen 1. nlagevermögen 1.1 immaterielle Vermögensgegenstände 1.1 immaterielle 20 Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen 1.2 Sachanlagevermögen Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte - aufgedeckte stille Reserven Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Fahrzeuge, Maschinen, BG Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Fahrzeuge, Maschinen, BG

32 4. Empfehlungen für eine Konsolidierungsrichtlinie weitere wesentliche Regelungsschwerpunkte der Konsolidierungsrichtlinie: V. Durchführung der Konsolidierung beherrschter kommunaler Unternehmen Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung Zwischenergebniseliminierung Ertrags- und ufwandskonsolidierung VI. Durchführung der Konsolidierung maßgeblich beeinflusster Unternehmen VII. Berichtspflichten, Verantwortlichkeiten, Fristen 34

33 Leistungen des Instituts für ublic Management Das Institut begleitet und unterstützt Kommunen bei der Erstellung des Gesamtabschlusses: Schulungen zur ufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse Unterstützung bei der ufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse Unterstützung bei der rüfung von kommunalen Gesamtabschlüssen Entwicklung kommunaler Konsolidierungsrichtlinien Durchführung der Konsolidierung 35

34 Vielen Dank für Ihre ufmerksamkeit Für weitere Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Christian Müller Mail: Tel: Christoph Lehmitz Mail: Tel:

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