EXPOSÉ. Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Lichtenbusch, Holunderweg

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Transkript:

EXPOSÉ Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Lichtenbusch, Holunderweg Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Ansprechpartner: Herr Gass Tel. 0241 / 432-2323 Fax: 0241 / 432-2399 mail: Thomas.Gass@mail.aachen.de

Verkaufsobjekt Lage Die Stadt Aachen beabsichtigt den Verkauf des 1.646 m² großen unbebauten Grundstücks in Aachen-Lichtenbusch, Holunderweg, zur Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen. Das Grundstück liegt in einem Neubaugebiet im Blockinnenbereich zwischen Kesselstraße, Raerener Straße, Raafstraße und Monschauer Straße, das überwiegend mit Einfamilienhäusern bebaut werden wird. Grundstück Katasterbezeichnung: Gemarkung Lichtenbusch, Flur 2, Nr. 894. Die Grundstücksgröße beträgt 1.646 m². Planungsrechtliche Situation Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 855 I - Lichtenbusch Innenbereich -. Demnach ist eine zwingend zweigeschossige Bebauung unter Berücksichtigung der festgesetzten maximalen Gesamthöhen vorzusehen. Es sind nur Einzelhäuser mit maximal sechs Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Rechte und Belastungen Im Grundbuch sind folgende Rechte eingetragen: Abt. II lfd. Nr. 26: Das Umlegungsverfahren ist eingeleitet. Aufgrund Ersuchen vom 01.02.2016 (Stadt Aachen Umlegungsausschuss, FB 62 / 20) eingetragen am 17.03.2016. Außerhalb des Grundbuchs bestehen keine Rechte. Ver- und Entsorgungsleitungen In den westlich angrenzenden Holunderweg ist ein Mischwasserkanal verlegt worden, an den das bzw. die zu errichtenden Gebäude angeschlossen werden können.

Erschließung Das Grundstück ist durch den z. Zt. Als Baustraße ausgebauten Holunderweg erschlossen. Erschließungskosten Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragsfrei nach den Bestimmungen des BauGB. Baulasten Es sind keine Baulasten im Baulastenverzeichnis der Stadt Aachen eingetragen. Altlasten/Bergbau Im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen existieren keine Eintragungen zu Altlasten für dieses Grundstück. Es bestehen keine Verdachtsmomente auf oberflächennahen Altbergbau. Das gesamte Bebauungsplangebiet ist gemäß 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB eine Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. In einer Bodentiefe von 0-30 cm sind großflächige Cadmium- Überschreitungen gegeben. Die ermittelten Cadmium-Gesamtgehalte liegen geringfügig oberhalb des integrativen Prüfwertes, aber deutlich unterhalb des Prüfwertes für Kinderspielflächen. Gefährdungen sind nur bei dem Anbau von hoch Cadmium anreichernden Gemüsesorten wie z. B. Lollo Rosso, Sellerie, Mangold, Endivie und Spinat gegeben. Der Einrichtung eines Nutzgartens steht nichts entgegen, wenn bei den genannten Gemüsesorten eine Sicherung der Anbaufläche über mit unbelastetem Mutterboden gefüllten Hochbeeten, Pflanzkästen oder -kübeln erfolgt. Baumschutz Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt im Geltungsbereich der städtischen Baumschutzsatzung. An der östlichen Grundstücksgrenze sind zwei zu erhaltende Bäume festgesetzt. Kontakt Zur Abstimmung des Baurechts Frau Schmidt Tel. 0241 / 432-63402 Fax. 0241 / 413541-6332 e-mail: Elke.Schmidt@mail.aachen.de

des Planungsrechts Frau Hildersperger Tel. 0241 / 6122 Fax. 0241 / 413541-6143 e-mail: Angelika.Hildersperger@mail.aachen.de des Wohnungsgemenges Herr Rombach Tel. 0241 / 56400 Fax. 0241 / 432-56470 e-mail: Manfred.Rombach@mail.aachen.de und hinsichtlich des Verkaufs Herr Gass Tel. 0241 / 432-2323 Fax: 0241 / 432-2399 e-mail: Thomas.Gass@mail.aachen.de Besichtigungstermin Eine Besichtigung ist jederzeit möglich. Das Grundstück ist frei zugänglich. Sonstiges Die zu errichtenden Wohneinheiten sind im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau für die Einkommensgruppe A zu errichten. Dies setzt die Einhaltung der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) in der letztgültigen Fassung voraus. Die Mietpreis- und Belegungsbindung soll 25 Jahre betragen. Das Wohnungsgemenge ist nach aktuellem Bedarf mit dem Fachbereich Wohnen abzustimmen. Die mit dem Verkauf verbundenen Nebenkosten, wie Notar- und Gerichtsgebühren, und die Grunderwerbsteuer, gehen zu Lasten des jeweiligen Erwerbers. Es besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von 1,5 Jahren ab Besitzübergang ist örtlich ernsthaft mit der Bebauung des Grundstücks zu beginnen. Diese ist innerhalb eines weiteren Jahres fertigzustellen. Alle Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen worden. Für die Richtigkeit der Daten, insbesondere der beigefügten Pläne, kann keine Gewähr übernommen werden.

Konkrete Kaufpreisangebote für das angebotene Grundstück sind bis zum 28.04.2017 in einem verschlossenen Briefumschlag zu richten an: Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement z. Hd. Herrn Feiter -persönlich- Kennwort: Holunderweg 52058 Aachen Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Es findet weder eine Versteigerung noch ein Verkauf zum Höchstgebot statt, sondern die zuständigen politischen Gremien der Stadt Aachen entscheiden über die Annahme der eingegangenen Angebote. Nach dem Beschluss der zuständigen politischen Gremien nimmt die Verwaltung Kontakt mit dem Anbieter auf, dessen Angebot angenommen werden soll. Der Käufer erklärt sich bereit, danach innerhalb von zwei Monaten einen notariellen Kaufvertrag zu unterschreiben. Der Anbieter verpflichtet sich, die Planung für das Bauvorhaben vor der Beurkundung des Kaufvertrags funktional und gestalterisch mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen abzustimmen und den Anregungen zur Planungsverbesserung zu folgen. Durch die Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Anlagen: Katasterplan Bebauungsplan Nr. 855 I Schriftliche Festsetzungen Gestaltungssatzung