FALK Freie Allianz der Länder-KVen Die Freiberuflichkeit ist für die FDP Garant für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Wir werden daher ohne Wenn und Aber an der Freiberuflichkeit der Heilberufe festhalten und uns weiterhin für die Wiederherstellung und den Erhalt von Wahl- und Therapiefreiheit einsetzen. Dazu gehören im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Abschaffung der Budgetmedizin und die Einführung des Kostenerstattungsprinzips. Einer Einheitskasse mit Einheitsversorgung für den Einheitspatienten erteilen wir eine klare Absage.
Medizinische Versorgungszentren können eine sinnvolle Angebotserweiterung sowohl für die Gewährleistung einer guten und wohnortnahen Patientenversorgung als auch als attraktives Betätigungsfeld für Ärztinnen und Ärzte sein. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass weiterhin die Ärztinnen und Ärzte die Bestimmenden der Krankenversorgung sind und nicht irgendwelche Kapitalgesellschaften. Wir haben daher mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz auch die Zulassungsregelungen für medizinische Versorgungszentren modifiziert. So muss insbesondere die Leitung der medizinischen Versorgung in ärztlicher Hand liegen, der ärztliche Leiter muss in dem medizinischen Versorgungszentrum selbst tätig sein und er darf in medizinischen Fragen auch keinen Weisungen unterliegen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Freiberuflichkeit und zur Sicherung der Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen. Die FDP steht für ein freiheitliches und vielfältiges Gesundheitssystem, das auf den Prinzipien des Wettbewerbs beruht, Solidarität und Eigenverantwortung miteinander verbindet und das Wohl der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt der medizinischen Versorgung stellt. In einem wettbewerblichen Gesundheitssystem stehen Krankenkassen und Anbieter von Gesundheitsleistungen im Vertragswettbewerb um eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Patientenversorgung. Die Verpflichtung der Krankenkassen zum gemeinsamen und einheitlichen Handeln muss auf ein absolutes Minimum begrenzt werden.
Motivierte und gut qualifizierte Ärztinnen und Ärzte sind für unser Gesundheitssystem unverzichtbar. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz haben wir wichtige Maßnahmen ergriffen, um eine gute und flächendeckende Versorgung auch künftig sicherzustellen. Wir haben Anreize für Ärztinnen und Ärzte gesetzt, auch in ländlichen Regionen tätig zu werden und die Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit insgesamt attraktiver gemacht. Nur so wird es uns auch gelingen, wieder mehr junge Medizinabsolventen für die Niederlassung zu gewinnen. Unser oberstes Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit insgesamt attraktiv zu gestalten, damit auch in Zukunft eine gute und wohnortnahe ärztliche Versorgung gewährleistet werden kann. Hierfür brauchen wir insbesondere gute Arbeitsbedingungen, den Abbau von unnötiger bürokratischer Regulierung und einfache, transparente und leistungsgerechte Vergütungen.
Die Ärztinnen und Ärzte brauchen einen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit. Voraussetzung hierfür ist ein Vergütungssystem, das die Leistungen adäquat abbildet. Wir haben daher die Honorarreform von 2009 überprüft und die in der Koalition machbaren Kurskorrekturen vorgenommen. Ziel war es insbesondere, die Vertragskompetenz in den Regionen durch Zurücknahme zentraler Vorgaben zu stärken. Um besser auf die tatsächlichen Bedarfe vor Ort eingehen und regionale Strukturen berücksichtigen zu können, haben wir das System der vertragsärztlichen Vergütung stärker regionalisiert und flexibilisiert. Die Selbstverwaltung ist nun gefordert, Leistungsgerechtigkeit und Gleichbehandlung für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in den Regionen und im überregionalen Vergleich zu gewährleisten. Wir haben mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz dafür gesorgt, dass den Vertragsparteien die dafür notwendigen Instrumente zur Verfügung stehen.
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte empfinden Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die damit verbundenen Unsicherheiten teilweise als sehr belastend. Dies ist nachvollziehbar. Die Koalition hat daher mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz und dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wesentliche Verbesserungen für die Betroffenen beschlossen. Diese betreffen insbesondere die Begrenzung der Regresshöhe, die Stärkung des Grundsatzes Beratung vor Regress und deutliche Erleichterungen bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten. Es darf nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte für die Verordnung medizinisch notwendiger Leistungen noch Jahre später Regresse fürchten müssen.
Die Bürokratie muss im Gesundheitswesen auf allen Ebenen abgebaut werden. Dies sehen wir als Grundvoraussetzung, damit auch der Arztberuf wieder mehr an Attraktivität gewinnen kann. Mit der Abschaffung der Praxisgebühr haben wir einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan. Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben ergeben, dass die Ärzte und ihre Mitarbeiter durchschnittlich 120 Stunden im Jahr benötigten, um die 10 Euro pro Quartal abzurechnen und zu quittieren. Eine Praxis wandte damit drei Arbeitswochen nur für die Bewältigung der Bürokratie durch die Praxisgebühr auf. Der Einzug der Gebühr verursachte in den Arztpraxen insgesamt jährlich Kosten von 360 Millionen Euro. Wertvolle Zeit und Geld, die die Ärzte jetzt endlich wieder für die Versorgung der Patienten nutzen können. Auch in Zukunft müssen Gesetzesvorhaben im Hinblick auf neue bürokratische Belastungen überprüft und gegebenenfalls kritisch hinterfragt werden. Eine moderne Gesundheitsversorgung versteht die Beteiligten nicht als Einzelkämpfer. Vielmehr spielen Kooperation und Zusammenarbeit für eine gute Patientenversorgung eine große Rolle. Die FDP setzt sich dafür ein, dass die Aufgaben zwischen den Beteiligten klar geregelt und verteilt sind und ärztliche und nichtärztliche Berufe insgesamt aufgewertet und attraktiver werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden wir zukünftig auch intensiver als bisher darüber nachdenken müssen, welche Aufgaben die Ärztinnen und Ärzte selbst übernehmen müssen und welche Aufgaben von anderen Berufsgruppen und unter welchen Bedingungen wahrgenommen werden können. Dieser Prozess kann nur gemeinsam mit der Ärzteschaft gelingen.
Die FDP steht für Vielfalt und Wettbewerb. Selektivverträge können in Ergänzung zu Kollektivverträgen den Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Patientenversorgung stärken und wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Kollektivverträge geben.