Ergebnisorientierte Vernetzungsprojekte in der Schweiz Hans Ulrich Gujer Bundesamt für Umwelt Bern
Inhalt Der Weg zur Ergebnisorientierung Vernetzungsprojekte Weiterhin Defizite beim ökologischen Ausgleich Veränderung von Rahmenbedingungen
Artikel 104 Bundesverfassung (1996) Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur: a. sicheren Versorgung g der Bevölkerung; b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft; c. dezentralen Besiedlung des Landes. Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er ergänzt das bäuerliche Einkommen mit Direktzahlungen für die erbrachten Leistungen unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises.
Der ökologische Leistungsnachweis ÖLN (1998) Voraussetzung für jegliche Direktzahlungen (Schweizerische Cross Compliance) Tiergerechte Haltung von Nutztieren Ausgeglichene Düngerbilanz Geeigneter Bodenschutz Geregelte Fruchtfolge Auswahl und gezielte Anwendung der Pflanzenschutzmittel Ökologische Ausgleichsflächen auf mindestens 7% der LN des Betriebes
ökologischen Ausgleichsflächen (16 Typen), seit 1993 6 sind beitragsberechtigt: extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen sowie Streueflächen Hecken, Feld- und Ufergehölze Bunt- und Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen Hochstamm-Feldobstbäume 10 sind nur an die 7% anrechenbar (ohne Beiträge): Extensive Weiden, Tümpel, Trockenmauern, Einzelbäume, Ruderalflächen usw.
Bedingungen und Auflagen für ökologische Ausgleichsflächen Mindestmasse: Mindestgrösse der Fläche (Wiesen) Mindestbreite (Bunt- und Rotationsbrachen) Höhe (Hochstamm-Feldobstbäume) Bewirtschaftungsauflagen: fl Schnitttermine (15. 6. / 1. 7. / 15.7.) Dünger und Pflanzenschutzmittel sind verboten Pflege: mindestens 1 Nutzung pro Jahr
qualitativer ti Misserfolg: wenig Blumen, keine Zunahme der Biodiversität betriebswirtschaftliche statt ökologische Optimierung des Standorts Demotivation (zu später Schnitttermin, keine Ziele erkennbar)
Reaktion: Die Bundesämter für Landwirtschaft und Umwelt gründen 1995 das Nationale Forum für den ökologischen Ausgleich unter Einbezug aller von öa betroffenen Kreise: Landw. und Naturschutz-Verwaltungen (Bund, Kantone) Beratung Forschung Nt Naturschutzorganisationen ht ti Landwirte
Im Nationalen Forum für den ökologischen Ausgleich gelang der Brückenschlag zwischen Landwirtschaft und Naturschutz Ergebnis: Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV)
Öko-Qualitätsverordnung (2001) Ergebnisorientierte Anreize für biologische Qualität und für Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen regionale Zielformulierung regionale Mitfinanzierung
Sockel-Bonus-Prinzip: Vernetzung ÖQV (kantonaler Anteil: 20%) ------------------------------------------------------ Qualität ÖQV (kantonaler Anteil: 20%) ------------------------------------------------------ ökologische Ausgleichsfläche (Bewirtschaftungsauflagen, Ertragsausfall-Entschädigung) g g) ------------------------------------------------------ Allgemeine Direktzahlungen: ÖLN (IP, cross compliance, obligatorisch ) oder/und
Biologische Qualität (ÖQV) Mindestanforderungen des Bundes bestehen für: extensiv genutzte Wiesen, wenig intensiv genutzte Wiesen und Streueflächen extensive Weiden Hecken, Feld- und Ufergehölze Hochstamm-Feldobstbäume
Prinzip der Vernetzung: Vernetzung isolierter Fragmente
Vorgehen bei Vernetzungsprojekten Definition von floristischen u/o faunistischen Ziel/Leitarten * Der Projektperimeter wird in seinem Ist-Zustand auf einem Plan dargestellt * Darstellung des Sollzustandes auf einem Plan * Umsetzungskonzept * Beizug eines Biologen notwendig (ca. 50 70 000.-)
Verbesserung der ÖQV auf 2009 obligatorisch fachkompetente einzelbetriebliche Beratung gezieltere ilt Massnahmen und dbessere Motivation der Landwirte
Ackerbaugebiet nicht aufgewertet M. Jenny M. Jenny
Buntbrache Saum Saum extensive Wiese Buntbrache Emmer Niederhecke Ackerbaugebiet optimal aufgewertet M. Jenny M. Jenny M. Jenny M. Jenny
Leitarten für Vernetzungsprojekte Feldhase Feldlerche Goldammer Kleine Pechlibelle Grosse Goldschrecke Kleine Pechlibelle Kreuzkröte Sumpfrohrsänger Dickkopffalter Kleine Pechlibelle Ringelnatter
Leitarten für Vernetzungsprojekte Tagpfauenauge Zauneidechse Wiesenblumen Neuntöter Braunkehlchen Violetter Silberfalter
Optimierung der Pflege von Ökowiesen durch Schnitt-StaffelungStaffelung Mosaik von Wiesen unterschiedlicher Nutzungsstadien (Simulation der traditionellen Nutzung)
Weiterhin quantitative und qualitative ti Defizite it beim ökologischen Ausgleich quantitativ: Ist = 12% der LN, Soll = 20% Talgebiet: Ist = 10, Soll = 15%, Berggebiet: Ist = 16, Soll = 27% qualitativ: ¼ der öaf mit guter Qualität, 1 / 3 vernetzt Quelle: Schweizerischer Vogelschutz
Gründe für die quantitativen und qualitativen ti Defizite beim ökologischen Ausgleich Weiterhin bestehende Hindernisse: Vorwiegend kleine (= intensive) Vollerwerbsbetriebe Übergewicht der Allgemeinen Direktzahlungen («1. Säule») schmälert Anreizwirkung der Ökobeiträge («2. Säule») Tiergebundene Direktzahlungen = Intensivierung Mentalität (Produktion = Arbeit = bäuerliche Identität; Ökologie = Nichtstun ) Quelle: Schweizerischer Vogelschutz
Bewegung in den politischen Rahmenbedingungen g Politik fordert Leistungsorientierung der Direktzahlungen («1. 2Säule»): 2. Streichung Flächen- und Tierbeiträge Gezielte Förderung von Biodiversitäts- und Landschafts-Leistungen EU-Freihandel würde Preise senken. Extensivere Strukturen lassen mehr Ökoflächen zu die Anreizwirkung der Ökobeiträge erhöht sich mehr und bessere Ökoflächen
Also ein «Sieg» der Naturschützer? Degradierung der Bauern zu Landschaftsgärtnern?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Natur und Landschaft sind die einzigen Agrarprodukte, die wir nicht importieren können ( WTO!) Die europäischen Landwirte sollten dieses Monopol optimal ausnutzen!