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Kondtonenblatt Erste Group Bank AG 31.03.2011 Daueremsson Rohstoff Performance Garant (Sere 96) (de "Schuldverschrebungen") unter dem Programm zur Begebung von Schuldverschrebungen an Prvatkunden Deses Kondtonenblatt enthält de endgültgen Bedngungen (m Snne des Artkel 5.4 der EU-Prospekt-Rchtlne) zur Begebung von Schuldverschrebungen unter dem Programm zur Begebung von Schuldverschrebungen an Prvatkunden (das "Programm") der Erste Group Bank AG (de "Emttentn") und st n Verbndung mt den m Bassprospekt über das Programm n der Fassung vom 14.07.2010 enthaltenen Emssonsbedngungen der Schuldverschrebungen, allenfalls ergänzt um ergänzende Emssonsbedngungen und Nachträge (zusammen de "Emssonsbedngungen") zu lesen. Begrffe, de n den Emssonsbedngungen defnert snd, haben, falls deses Kondtonenblatt ncht etwas anderes bestmmt, de gleche Bedeutung, wenn se n desem Kondtonenblatt verwendet werden. Bezugnahmen n desem Kondtonenblatt auf Paragraphen bezehen sch auf de Paragraphen der Emssonsbedngungen. Deses Kondtonenblatt enthält Werte und Texttele, auf de n den Emssonsbedngungen Bezug genommen oder verwesen wrd. Insowet sch de Emssonsbedngungen und deses Kondtonenblatt wdersprechen, geht deses Kondtonenblatt den Emssonsbedngungen vor. Das Kondtonenblatt kann Änderungen und/oder Ergänzungen der Emssonsbedngungen vorsehen. Deses Kondtonenblatt st auf der Internetsete der Emttentn unter "www.erstegroup.com" verfügbar. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Bezechnung der Schuldverschrebungen: Rohstoff Performance Garant 2. Serennummer: 96 3. Rang: Ncht nachrangg 4. Währung: Euro 5. Gesamtnennbetrag: Daueremsson bs zu EUR 150.000.000,- 1

6. Ausgabekurs: Anfänglch 100 % des Gesamtnennbetrages, danach we von der Emttentn gemäß jewels herrschenden Marktbedngungen festgelegt 7. Ausgabeaufschlag: 1,5 % 8. Festgelegte Stückelung(en): EUR 1.000,- 9. () Begebungstag: 29.04.2011 () Daueremsson: Anwendbar VERZINSUNG 10. Fxe Verznsung: 11. Varable Verznsung: 12. Znstagequotent: 13. Nullkupon-Schuldverschrebung: RÜCKZAHLUNG 14. Fällgketstag: 29.04.2015 15. Rückzahlungsbetrag: De Berechnung des Rückzahlungsbetrages basert auf der Wertentwcklung des Korbes mt fünf Basswerten ( Basswert ), wobe be ener negatven Wertentwcklung des Basswertkorbes während des Beobachtungszetraumes en Mnmalwert von 100 Prozent, bezogen auf de Festgelegte Stückelung ( FS ), zur Anwendung kommt. De Berechnung des Rückzahlungsbetrages ( RB ) erfolgt gemäß folgender Berechnungsformel: RB = FS * (100% + ( BasketPerf 1;0 ) MAX ) Dabe kommen folgende Begrffsbestmmungen zur Anwendung: BasketPerf = W Basswert Basswert Beobachtungstag Kursfxerungstag BASISWERT Beobachtungstag Wert des Basswertes zum Beobachtungstag BASISWERT Kursfxerungstag Wert des Basswertes zum Kursfxerungstag 2

Beobachtungszetraum: entsprcht dem Zetraum zwschen dem Kursfxerungstag (exklusve) bs zum Beobachtungstag (nklusve) Beobachtungstag 22.04.2015 Kursfxerungstag 28.04.2011 16. Vorzetge Rückzahlung nach Wahl der Emttentn ( 6(2)): 17. Basswertbezogene Rückzahlung ( 6a): De ergänzenden Emssonsbedngungen für Index-, Akten-, Fonds-, Waren-, Währungsund Znssatzbezogene Schuldverschrebungen fnden Anwendung () Basswert(e): Basswert - Bloomberg Rohöl Brent Crude (Future*) (CO1 Comdty) Kupfer (Settlement prce) (LOCADY Comdty) Baumwolle (Future*) (CT1 Comdty) LBMA Gold PM Fxng (GOLDLNPM Index) Zucker (Future*) (SB1 Comdty) () () Rückzahlung durch physsche Leferung: Bewertungstag, Bewertungszet: 28.04.2011, 22.04.2015 (v) Bestmmungen zur vorzetgen Rückzahlung, nsbesondere Maßgeblche Börse, andere außerordentlche Eregnsse, Anzegefrst, Zahlungsfrst, vorzetger Rückzahlungsbetrag: (v) Bestmmungen zu Anpassungseregnssen enfügen, nsbesondere ursprünglche Indexberechnungsstelle, Maßgeblchen Optonenbörse, wetere Anpassungseregnsse, Rskohnwese, Berechnungsstelle und -methode des Ersatzkurses: (v) Bestmmungen zu Marktstörungen enfügen, nsbesondere maßgeblche Börse, Maßgeblche Optonenbörse, wetere Marktstörungseregnsse, Berechnungsstelle und -methode des Ersatzkurses: Wenn zum Bewertungszetpunkt der Kurs der Basswerte ncht festgestellt und veröffentlcht werden kann oder ene Marktstörung (we nachstehend defnert) vorlegt, dann wrd der Bewertungszetpunkt auf den nächstfolgenden Börsegeschäftstag (we nachstehend defnert), an dem der Kurs der Basswerte festgestellt und veröffentlcht werden kann und kene Marktstörung vorlegt, verschoben. Erfolgt des bs zum fünften nachfolgenden Börsegeschäftstag 3

ncht, glt deser fünfte Börsegeschäftstag als Laufzetende und de Berechnungsstelle wrd den Wert des entsprechenden Basswertes auf der Bass enes Ersatzkurses festlegen. "Ersatzkurs" st der von der Emttentn nach bllgem Ermessen als angemessener Kurs für den Basswert festgestellte Kurs. "Börsegeschäftstage" snd Tage, an denen planmäßg am Bewertungszetpunkt en Kurs des Basswertes von der Festsetzungsstelle berechnet und veröffentlcht wrd. Festsetzungsstelle st n Bezug auf das Rohöl Brent Crude-Fxng (Future*): The ICE Futures Europe n Bezug auf das Kupfer-Fxng: London Metal Exchange n Bezug auf das Baumwolle-Fxng (Future*): The ICE Futures U.S. n Bezug auf das LBMA Gold PM-Fxng: The London Gold Market Fxng Ltd. n Bezug auf das Zucker-Fxng (Future*): The ICE Futures U.S. * Der Future mt der jewels kürzesten Restlaufzet kommt zur Anwendung Ene "Marktstörung" bedeutet () de Aussetzung oder Enschränkung des Handels ener oder mehrerer m Korb enthaltener Basswerte an der Maßgeblchen Börse, oder Enschränkung des Handels von auf den betreffenden Basswert bezogenen Termnkontrakten oder Optonskontrakten an der Maßgeblchen Optonenbörse. Ene Beschränkung der Stunden oder Anzahl der Tage, an denen en Handel stattfndet, glt ncht als Marktstörung, sofern de Enschränkung auf ener vorher angekündgten Änderung der regulären Gerschäftszeten der betreffenden Börse beruht. Ene m Laufe enes Handelstages entretende Beschränkung m Handel aufgrund von Presbewegungen, de bestmmte, für de Handelsaussetzung relevante, von der jewelgen Börse vorgegebenen Grenzen überschreten, glt nur dann als Marktstörung, wenn dese Beschränkung bs zum Ende der Handelszet an dem betreffenden Tag fortdauert, oder () dass ken Pres für de Basswerte veröffentlcht wrd oder ene Feststellung des 4

Preses aus anderen Gründen ncht möglch st. 18. Geschäftstag ( 7(3)) und Znsfeststellungsgeschäftstag ( 5(5)): 19. Wetere Regelungen zur Rückzahlung, Höchstund/oder Mndestrückzahlungsbetrag etc: TARGET Mndestrückzahlung: 100 % des Nennbetrages be Tlgung; SONSTIGE ANGABEN 20. Börsenoterung Wener Börse, Baden-Württembergsche Wertpaperbörse 21. Zulassung zum Handel: En Antrag auf Zulassung der Schuldverschrebungen zum Geregelten Freverkehr der Wener Börse AG (www.wenerboerse.at) und an der Baden- Württembergschen Wertpaperbörse (www.boerse-stuttgart.de) soll gestellt werden. 22. Geschätzte Gesamtkosten: ca. EUR 3.000,- 23. () Emssonsrendte: () Berechnungsmethode der Emssonsrendte: 24. Clearngsystem: OeKB und Euroclear Bank S.A./N.V./ Clearstream Bankng, Socete Anonyme durch en Konto be OeKB 25. ISIN: AT000B005806 26. Deutsche Wertpaperkennnummer: EB0AAJ 27. Webste für Veröffentlchungen: www.erstegroup.com 28. Zetung(en) für Veröffentlchungen: ANGABEN ZUM ANGEBOT 29. Zetraum der Zechnung: En Angebot der Schuldverschrebungen darf gemacht werden ab dem 04.04.2011. 30. Bedngungen, denen das Angebot unterlegt: 31. Mndest- und/oder Höchstbetrag der Zechnung: 32. Koordnatoren und/oder Platzerer: 33. Übernahme der Schuldverschrebungen: 34. Intermedäre m Sekundärhandel: 5

35. Interessen von Seten natürlcher oder jurstscher Personen, de an der Emsson/dem Angebot betelgt snd: 36. Sonstge Angaben (Ratng etc) Beschrebung des Basswertes Der Basswert st en Basswertkorb der sch we folgt zusammensetzt: Basswert Bloomberg W Rohöl Brent Crude (Future*) CO1 Comdty 1/5 Kupfer (Schlusskurs) LOCADY Comdty 1/5 Baumwolle (Future*) CT1 Comdty 1/5 LBMA Gold PM Fxng (USD/oz) GOLDLNPM Index 1/5 Zucker (Future*) SB1 Comdty 1/5 * Der Future mt der jewels kürzesten Restlaufzet kommt zur Anwendung De n desem Dokument enthaltenen Informatonen n Bezug auf de Basswerte auf de sch de Schuldverschrebungen bezehen (de "Basswerte"), bestehen ledglch aus Auszügen oder Zusammenfassungen von öffentlch zugänglchen Informatonen. De Emttentn übernmmt de Verantwortung, dass de Informatonen rchtg zusammengestellt oder zusammengefasst wurden. Neben desen Zuscherungen wrd kene wetergehende oder sonstge Verantwortung für de Informatonen von der Emttentn übernommen. Insbesondere übernmmt de Emttentn ncht de Verantwortung dafür, dass de her enthaltenen Angaben über de Basswerte zutreffend oder vollständg snd oder dass ken Umstand engetreten st, der de Rchtgket oder Vollständgket beenträchtgen könnte. Notfzerung De Emttentn hat de CSSF ersucht, der Fnanzmarktaufschtsbehörde n Österrech sowe der Bundesanstalt für Fnanzdenstlestungsaufscht n Deutschland ene Bestätgung über de Bllgung zu übermtteln, womt beschengt wrd, dass der Prospekt m Enklang mt der EU- Prospekt-Rchtlne erstellt wurde. Zweck des Kondtonenblattes Deses Kondtonenblatt benhaltet de endgültgen Bedngungen, de erforderlch snd, um dese Emsson von Schuldverschrebungen gemäß dem Programm zur Begebung von Schuldverschrebungen an Prvatkunden der Erste Group Bank AG zu begeben und n Österrech und Deutschland öffentlch anzubeten und deren Zulassung zum Handel an der Wener Börse AG und der Baden-Württembergschen Wertpaperbörse zu erlangen. Verantwortlchket De Emttentn übernmmt de Verantwortung für de n desem Kondtonenblatt enthaltenen Angaben. Erste Bank Group AG als Emttentn - Konsolderte Schuldverschrebungsbedngungen 6

Allgemene Emssonsbedngungen Rohstoff Performance Garant Sere 96 AT000B005806 1 Form und Nennbetrag (1) Dese Sere von Schuldverschrebungen (de "Schuldverschrebungen") der Erste Group Bank AG (de "Emttentn") wrd n Euro (de "Währung") m Gesamtnennbetrag von bs zu 150.000.000 EUR n Worten: hundertfünfzg Mllonen Euro am 29.04.2011 (der "Begebungstag") begeben und st engetelt n Stückelungen von EUR 1.000 (der "Nennbetrag"). (2) De Schuldverschrebungen snd durch ene oder mehrere Sammelurkunde(n) (jewels ene "Sammelurkunde") ohne Znsschene verbreft, welche de egenhändgen Unterschrften zweer ordnungsgemäß bevollmächtgten Vertreter der Emttentn trägt. De Schuldverschrebungen lauten auf den Inhaber und de Inhaber von Schuldverschrebungen (de "Gläubger") haben ken Recht, de Ausstellung effektver Schuldverschrebungen zu verlangen. (3) Jede Sammelurkunde wrd so lange von der Oesterrechschen Kontrollbank AG (oder enem hrer Rechtsnachfolger) als Wertpapersammelbank verwahrt (de "Wertpapersammelbank"), bs sämtlche Verbndlchketen der Emttentn aus den Schuldverschrebungen erfüllt snd. Den Gläubgern stehen Mtegentumsantele an der jewelgen Sammelurkunde zu, de gemäß den Regelungen und Bestmmungen der Wertpapersammelbank übertragen werden können. 2 Rang De Verpflchtungen aus den Schuldverschrebungen begründen unbescherte und ncht nachrangge Verbndlchketen der Emttentn, de unterenander und mt allen anderen unbescherten und ncht nachranggen Verbndlchketen der Emttentn glechrangg snd, sowet desen Verbndlchketen ncht durch zwngende gesetzlche Bestmmungen en Vorrang engeräumt wrd. 3 Ausgabekurs Der Erstausgabekurs beträgt anfänglch 100 % des Nennbetrages, plus enes Ausgabeaufschlags n Höhe von 1,50 %, und wrd laufend an de jewelgen Marktbedngungen angepasst. 4 Laufzet De Laufzet der Schuldverschrebungen begnnt mt 29.04.2011 und endet mt dem Ablauf des 28.04.2015. 7

5 Verznsung Regelmäßge Znszahlungen auf de Schuldverschrebungen erfolgen ncht. 6 Rückzahlung De Schuldverschrebungen werden gemäß 6a zurückgezahlt. 6a Rückzahlung. Außerordentlche Eregnsse (1) De Schuldverschrebungen werden zu hrem Rückzahlungsbetrag (we nachstehend defnert) am 29.04.2015 (der "Fällgketstag") zurückgezahlt. Der "Rückzahlungsbetrag" bezüglch jeder Schuldverschrebung berechne(t)(n) sch am Beobachtungstag zum Zetpunkt an dem de jewelge Festsetzungsstelle planmäßg den Bewertungskurs des jewelgen Basswertes berechnet und veröffentlcht (der "Bewertungszetpunkt") we folgt: De Berechnung des Rückzahlungsbetrages basert auf der Wertentwcklung des Korbes mt fünf Basswerten, wobe be ener negatven Wertentwcklung des Basswertkorbes während des Beobachtungszetraumes en Mnmalwert von 100 Prozent zur Anwendung kommt. De Berechnung des Rückzahlungsbetrages (RB) je Festgelegter Stückelung (FS) erfolgt gemäß folgender Berechnungsformeln: RB = FS * (100% + ( BasketPerf 1;0 ) MAX ) BasketPerf = W Basswert Basswert Beobachtungstag Kursfxerungstag Dabe kommen folgende Begrffsbestmmungen zur Anwendung: Max ( ) Bedeutet, dass der größere der beden Klammerausdrücke zur Anwendung kommt. Basswert Beobachtungstag Basswert Kursfxerungstag Wert des Basswertes zum Beobachtungstag Wert des Basswertes zum Kursfxerungstag Beobachtungszetraum: Entsprcht dem Zetraum zwschen dem Kursfxerungstag (exklusve) bs zum Beobachtungstag (nklusve) Beobachtungstag: 22.04.2015 Sollte, hnschtlch enes Basswert, en Beobachtungstag, bzw. der Kursfxerungstag ken Börsegeschäftstag sen, so verschebt sch der Beobachtungstag bzw. der Kursfxerungstag für den davon betroffenen Basswert auf den ersten darauffolgenden Tag, welcher en Börsegeschäftstag st. 8

Kursfxerungstag: 28.04.2011 Basswerte: Basswert Bloomberg w Rohöl Brent Crude (Future*) CO1 Comdty 1/5 Kupfer (Settlement prce) LOCADY Comdty 1/5 Baumwolle (Future*) CT1 Comdty 1/5 LBMA Gold PM Fxng GOLDLNPM Index 1/5 Zucker (Future*) SB1 Comdty 1/5 * Der Future mt der jewels kürzesten Restlaufzet kommt zur Anwendung Bewertungskurse der Basswerte: In Bezug auf den Basswert Rohöl Brent Crude der Pres für Rohöl Brent Crude auf Bass des von der ICE Futures Europe (Festsetzungsstelle) veröffentlchtem ICE brent crude future settlement prce ( Rohölpres ) we er auf der Sete CO1 Comdty der Informatonsquelle Bloomberg angezegt wrd. In Bezug auf den Basswert Kupfer der Kupferpres auf Bass des von der London Metal Exchange (Festsetzungsstelle) veröffentlchtem Spot Copper Settlement prce ( Kupferpres ) we er auf der Sete LOCADY Comdty der Intormatonsquelle Bloomberg angezegt wrd. In Bezug auf den Basswert Baumwolle der Baumwollpres auf Bass des von ICE Futures U.S. (Feststellungsstelle) veröffentlchten Cotton No. 2 Prce ( Baumwollpres ) we er auf der Sete CT1 Comdty der Intormatonsquelle Bloomberg angezegt wrd. In Bezug auf den Basswert LBMA Gold PM Fxng der Goldpres auf Bass des von der The London Gold Market Fxng Ltd (Festsetzungsstelle) veröffentlchten PM Fx Prce ( Goldpres ), we er auf der Sete GOLDLNPM Index der Informatonsquelle Bloomberg angezegt wrd. In Bezug auf den Basswert Zucker der Zuckerpres auf Bass des von ICE Futures U.S. (Feststellungsstelle) veröfffentlchten Sugar 11 ( Zuckerpres ), we er auf der Sete SB1 Comdty der Informatonsquelle Bloomberg angezegt wrd. Sollte der Basswert ncht mehr von der maßgeblchen Informatonsquelle, sondern von ener anderen, für de Emttentn glechwertgen Informatonsquelle ( Ersatznformatonsquelle ) veröffentlcht werden, so wrd der durch dese Ersatznformatonsquelle veröffentlchte Kurs des Basswertes zur Berechnung des Rückzahlungsbetrages herangezogen. 9

6b Leferung von Basswerten 6c Anpassungseregnsse Marktstörungen Wenn zum Bewertungszetpunkt der Kurs ener oder mehrerer der m Korb enthaltener Basswerte ncht festgestellt und veröffentlcht werden kann oder ene Marktstörung (we nachstehend defnert) vorlegt, dann wrd der Bewertungszetpunkt auf den nächstfolgenden Börsegeschäftstag (we nachstehend defnert), an dem der Kurs ener oder mehrerer m Korb enthaltener Basswerte festgestellt und veröffentlcht werden kann und kene Marktstörung vorlegt, verschoben. Erfolgt des bs zum fünften nachfolgenden Börsegeschäftstag ncht, glt deser fünfte Börsegeschäftstag als Laufzetende und de Berechnungsstelle wrd den Wert des entsprechenden Basswertes auf der Bass enes Ersatzkurses festlegen. "Ersatzkurs" st der von der Emttentn nach bllgem Ermessen unter Berückschtgung der letzten verfügbaren Bewertung als angemessener Kurs für den Basswert festgestellte Kurs. "Börsegeschäftstage" snd Tage, an denen planmäßg am Bewertungszetpunkt en Kurs des Basswertes von der Festsetzungsstelle berechnet und veröffentlcht wrd. Ene "Marktstörung" bedeutet () de Aussetzung oder Enschränkung des Handels ener oder mehrerer m Korb enthaltener Basswerte an der Maßgeblchen Börse, oder Enschränkung des Handels von auf den betreffenden Basswert bezogenen Termnkontrakten oder Optonskontrakten an der Maßgeblchen Optonenbörse. Ene Beschränkung der Stunden oder Anzahl der Tage, an denen en Handel stattfndet, glt ncht als Marktstörung, sofern de Enschränkung auf ener vorher angekündgten Änderung der regulären Gerschäftszeten der betreffenden Börse beruht. Ene m Laufe enes Handelstages entretende Beschränkung m Handel aufgrund von Presbewegungen, de bestmmte, für de Handelsaussetzung relevante, von der jewelgen Börse vorgegebenen Grenzen überschreten, glt nur dann als Marktstörung, wenn dese Beschränkung bs zum Ende der Handelszet an dem betreffenden Tag fortdauert, oder () dass ken Pres für de Basswerte veröffentlcht wrd oder ene Feststellung des Preses aus anderen Gründen ncht möglch st. 7 Zahlungen (1) Zahlungen, sowohl Zns-, als auch Tlgungszahlungen ("Zahlungen") auf de Schuldverschrebungen erfolgen nach Maßgabe der anwendbaren steuerlchen und sonstgen Gesetze und Vorschrften n der festgelegten Währung. (2) Fällt der Fällgketstag ener Zahlung n Bezug auf de Schuldverschrebungen auf enen Tag, der ken Geschäftstag st, wrd der Zahlungstermn auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben. (3) "Geschäftstag" st jeder Tag (außer enem Samstag und enem Sonntag) an dem das TARGET System zur Abwcklung von Zahlungen n Euro zur Verfügung steht. 10

8 Zahlstelle. Berechnungsstelle De Emttentn fungert als Zahlstelle und Berechnungsstelle. 9 Besteuerung Alle n Bezug auf de Schuldverschrebungen zahlbaren Kaptal- und Znsbeträge werden unter Enbehalt oder Abzug jener Steuern, Abgaben oder Gebühren gezahlt, de von der Republk Österrech oder ener Steuerbehörde der Republk Österrech m Wege des Enbehalts oder des Abzugs auferlegt, enbehalten oder erhoben werden, und deren Enbehalt oder Abzug der Emttentn oblegt. 10 Verjährung Forderungen der Gläubger auf de Rückzahlung von Kaptal verjähren 30 Jahre nach Fällgket. Forderungen der Gläubger auf de Zahlung von Znsen verjähren dre Jahre nach Fällgket. 11 Begebung weterer Schuldverschrebungen, Ankauf und Entwertung (1) De Emttentn st berechtgt, jederzet ohne Zustmmung der Gläubger wetere Schuldverschrebungen mt glecher Ausstattung (mt Ausnahme des Emssonspreses, des Begebungstags und gegebenenfalls des ersten Znszahlungstags) n der Wese zu begeben, dass se mt desen Schuldverschrebungen ene enhetlche Sere blden, wobe n desem Fall der Begrff "Schuldverschrebungen" entsprechend auszulegen st. (2) De Emttentn und jedes hrer Tochterunternehmen snd berechtgt, Schuldverschrebungen m Markt oder anderwetg zu jedem belebgen Pres zu kaufen. Sofern dese Rückkäufe durch öffentlches Angebot erfolgen, muss deses Angebot allen Gläubgern gegenüber erfolgen. De von der Emttentn erworbenen Schuldverschrebungen können nach Wahl der Emttentn von hr gehalten, weterverkauft oder entwertet werden. (3) Sämtlche zurückgekauften Schuldverschrebungen können von der Emttentn entwertet, gehalten oder wederverkauft werden. 12 Mttelungen (1) Alle de Schuldverschrebungen betreffenden Tatsachenmttelungen snd m Internet auf der Webste http://www.erstegroup.com oder n ener führenden Tageszetung mt allgemener Verbretung n Österrech zu veröffentlchen. Dese Tageszetung wrd vorausschtlch das Amtsblatt zur Wener Zetung sen. Jede derartge Tatsachenmttelung glt mt dem fünften Tag nach dem Tag der Veröffentlchung (oder be mehreren Veröffentlchungen mt dem fünften Tag nach dem Tag der ersten solchen Veröffentlchung) als übermttelt. Allfällge börserechtlche Veröffentlchungsvorschrften bleben hervon unberührt. Rechtlch bedeutsame Mttelungen werden an de Inhaber der Schuldverschrebungen m Wege der depotführenden Stelle übermttelt. (2) De Emttentn st berechtgt, ene Veröffentlchung nach Absatz 1 durch ene Mttelung an de Wertpaper-Sammelbank zur Weterletung an de Gläubger zu ersetzen, vorausgesetzt, dass n Fällen, n denen de Schuldverschrebungen an ener Börse notert snd, de Regeln deser Börse dese Form der Mttelung zulassen. Jede derartge 11

Mttelung glt am fünften Tag nach dem Tag der Mttelung an de Wertpaper-Sammelbank als den Gläubgern mtgetelt. 13 Anwendbares Recht. Gerchtsstand (1) De Schuldverschrebungen unterlegen österrechschem Sachrecht unter Ausschluss sener Verwesungsnormen. (2) Ausschleßlch zuständg für sämtlche m Zusammenhang mt den Schuldverschrebungen entstehenden Klagen oder sonstgen Verfahren snd de für den 1. Wener Gemendebezrk n Handelssachen sachlch zuständgen Gerchte. Verbraucher m Snne des Konsumentenschutzgesetzes können hre Ansprüche auch be allen anderen zuständgen Gerchten geltend machen. 12