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Projekt BürgerWindpark Tannenberg Lindenhardt 2
III. ORGANE DER GENOSSENSCHAFT 13 Organe der Genossenschaft Die Organe der Genossenschaft sind: A. der Vorstand 3 Personen B. der Aufsichtsrat 10 Personen C. die Generalversammlung 4
wählt informiert / berichtet beauftragt Aufsichtsrat kontrolliert und überwacht den Vorstand ernennt + kontrolliert Vorstand führt die Geschäfte Projektmanagement entwickelt Projekte (beratende Funktion) Generalversammlung Versammlung aller Mitglieder, jeder Genosse hat bei Entscheidungen eine Stimme, unabhängig von seinen Anteilen 5
Vorstand wird laut Satzung vom Aufsichtsrat bestellt Harting Thomas Tauber Uwe Vogtmann Hans Projektmanagement wird vom Vorstand bestellt Harald Mild 6
Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt Bauernfeind Reinhard Busch Harald Dannhäußer Martin Engelhardt-Friebe Albin Hess Lisa Kolb Thomas Meyer Patrick Ohlraun Rudolf Raimund Christine Eckhard Sabarth Schmidt Toni Vorsitzender stellv. Vorsitzender 7
Ziele der Genossenschaft 2 Zweck und Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. 8
3 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft können erwerben: a) natürliche Personen, b) Personengesellschaften, c) juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, (2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch: a) eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende unbedingte Erklärung des Beitritts, die den Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss, b) Zulassung durch die Genossenschaft. 9
4 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch: a) Kündigung ( 5 Abs. 1), b) Übertragung des Geschäftsguthabens ( 6 Abs. 1), c) Tod eines Mitgliedes ( 7), d) Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft ( 8), e) Ausschluss ( 9). 10
40 Nachschusspflicht Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. 43 Verwendung des Jahresüberschusses (1) Über die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt die Generalversammlung; dieser kann, soweit er nicht der gesetzlichen ( 38) oder einer anderen Ergebnisrücklage ( 39) zugeführt oder zu anderen Zwecken verwendet wird, an die Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsguthaben am Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres verteilt werden. 11
40 Nachschusspflicht Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. 43 Verwendung des Jahresüberschusses (1) Über die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt die Generalversammlung; dieser kann, soweit er nicht der gesetzlichen ( 38) oder einer anderen Ergebnisrücklage ( 39) zugeführt oder zu anderen Zwecken verwendet wird, an die Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsguthaben am Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres verteilt werden. 12
Wie funktioniert die Friedrich Wilhelm Raiffeisen Energie eg Creußen? 13
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Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Zweite Windpark Lindenhardt GmbH & Co. KG (baut und betreibt den Windpark) GmbH & Co. KG Eigentümerin des Windparks FWR Energie GmbH Creußen 100%ige Tochter der Friedrich Wilhelm Raiffeisen Energie eg Creußen Komplementär: FWR Energie GmbH Creußen Kommanditist: FWR Energie GmbH Creußen 16
Vertragsstruktur der Zweite Windpark Lindenhardt GmbH & Co. KG Grundstückseigentümer Bayerische Staatsforsten AöR Friedrich Wilhelm Raiffeisen Energie eg Creußen WEA Hersteller Enercon Nutzungsverträge für Standortflächen 100%ige Tochter Zweite Windpark Lindenhardt GmbH & Co. KG Betreibergesellschaft der WEA 5 im Lindenhardter Forst Techn.- Kaufmännische Betriebsführung OSTWIND projekt GmbH Wartungsvertrag Vertrag zum Kauf und Bau der WEA GU-Vertrag -schlüsselfertige Errichtung der WEA Vertrag über Nutzung und Einspeisung WEA Hersteller Enercon Generalunternehmerin OSTWIND Gewerbe-Bau GmbH Finanzierung Deutsche Kreditbank AG Stromeinspeisung Infrastruktur Tannenberg- Lindenhardt GbR 17
Wirtschaftlichkeit 18
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Wir rechnen P50 10% = 6.135 MWh/a P50 5% = 6,476 MWh/a 20
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FINANZIERUNGSMÖGLICHKEIT DER GENOSSENSCHAFT Genossen werden Projektbezogen aufgenommen. Genosse wird man, wenn man mindestens einen Anteil erwirbt. Ein Anteil beträgt 2.000 dieser verteilt sich: 100,-- Genossenschaftsanteil 1.900,-- Darlehen an die Genossenschaft Das Darlehen läuft 20 Jahre. Das Darlehen wird verzinst, Die Zinsen werden jährlich vergütet. Ab einem bestimmten Jahr wird das Darlehen zurückbezahlt. Nach 20 Jahre sind alle Darlehen der Genossen getilgt. Eine Gewinnausschüttung erfolgt dann über die Genossenschaftsanteile. 27
X X X X X X X X 28
3 6.000 29
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Harald Mild Projektmanagement Lindenhardt Creußener Str. 15 95473 Creußen 09246 661 / 0171 4701707 info@creusen.raiffeisen-energie-eg.de 31