Umzug & Steuern. Ratgeber



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Transkript:

Kostenloser Sonderdruck für steuertip-abonnenten Karl-Heinz Klein Peter Midasch Ratgeber Umzug & Steuern Steuern sparen mit System Beteiligen Sie den Fiskus an Ihren Kosten für einen Wohnungswechsel Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter durch steuerfreie Umzugskostenerstattungen Nutzen Sie alle Gestaltungsmöglichkeiten Übersehen Sie keinen Abzugsposten Profitieren Sie vom Zugriff auf aktuelle Steuer-Urteile Ein Service der - Redaktion

Ratgeber Umzug & Steuern Vorwort Wer die Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt! (Louis Verneuil, 1893 1952) Liebe Leserin, lieber Leser, Drei Mal umgezogen ist wie ein Mal abgebrannt weiß der Volksmund. Ganz so schlimm ist es zwar nicht, doch ein Umzug bringt nicht nur eine Menge Ärger mit sich, sondern auch erhebliche Kosten. Leider beteiligt sich der Fiskus grundsätzlich nicht an einem privaten Wohnungswechsel. Immer häufiger gelingt es jedoch, das Finanzamt von einer beruflichen Veranlassung zu überzeugen. Führt ein Umzug zu einer sonstigen allgemeinen erheblichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sind nach neuester Rechtsprechung die Umzugskosten sogar dann abzugsfähig, wenn die Fahrtzeitersparnis weniger als eine Stunde beträgt und keine berufliche Veränderung vorliegt. Es kommt also wie so oft im Steuerrecht auf die richtige Begründung an. Mit unserem Informationsangebot haben Sie gute Chancen, den Fiskus an Ihren Umzugskosten zu beteiligen: Wie Sie Ihren Umzug steueroptimal gestalten, erfahren Sie in einer praxisnahen Checkliste. Wie gewohnt informieren wir Sie dabei über die aktuelle Rechtsprechung und weisen Sie auf anhängige Verfahren hin. Alle wichtigen Stichworte von A bis Z finden Sie kurz, knapp und leicht verständlich in unserem Lexikon Umzug & Steuern erläutert. Praktische Fälle machen die komplexe Materie anschaulich. Wichtig: Von diesem steuertip -Ratgeber profitieren nicht nur Unternehmer und leitende Angestellte, die Ihre eigenen Umzüge steueroptimal gestalten wollen, sondern auch Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Umzugskosten erstatten. Dieser Ratgeber ist die optimale Ergänzung zu Ihrem wöchentlichen steuertip. Selbstverständlich informieren wir Sie im steuertip weiterhin über neue Entwicklungen rund um Umzug & Steuern. Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen Ihre steuertip -Redaktion PS: Als Dank für Ihre Treue bieten wir Ihnen regelmäßig jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderquartals einen kompakten Ratgeber zu einem wichtigen Thema an. Freuen Sie sich schon heute auf den nächsten steuertip -Ratgeber zum Thema Einnahme-Überschuß-Rechnung, der Anfang Oktober 2005 erscheint.

Ratgeber Umzug & Steuern Anleitung So nutzen Sie diesen Ratgeber optimal Checkliste zum Einstieg Sie wollen sich erst einmal grundlegend informieren, unter welchen Voraussetzungen Umzugskosten steuerlich abzugsfähig sind? Dann beantwortet unsere Checkliste Ihre Fragen. Verweise auf die Checkliste sind so gekennzeichnet: Check 1: Aus welchem Grund erfolgt der Umzug? Gezielte Suche nach Informationen im Lexikon Sie suchen zu einem bestimmten Thema Informationen? Dann hilft Ihnen das Stichwort-Verzeichnis weiter. Beispiel: Informationen zu Mietwagen finden Sie hier: Stichwort Transport Hinweis: Alle wichtigen Abkürzungen enthält das Abkürzungsverzeichnis, das Sie am Ende des Stichwort-Verzeichnisses finden. Kompakte Informationen von A bis Z Zu allen wichtigen Stichworten finden Sie im Lexikon von A bis Z eine kompakte Zusammenfassung der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung zum Thema Umzug & Steuern. Sie können über das Stichwort-Verzeichnis einsteigen und gezielt Informationen zu bestimmten Stichworten suchen. Oder aber Sie blättern das Lexikon einfach einmal durch. Sie werden überrascht sein, wie viele Chancen sich bieten. Praktische Fälle machen komplexe Materie anschaulich Zu wichtigen Fragen finden Sie praktische Fälle, die die komplexe Materie anschaulich machen. Verweise auf die Praxisfälle finden Sie in der Checkliste und im Lexikon. Verweise auf einen Praxisfall sind so gekennzeichnet: Fall 1: Beendigung einer doppelten Haushaltsführung aus privaten Gründen Herunterladen von Original-Dokumenten im Internet Wie Sie es vom steuertip gewohnt sind, bieten wir Ihnen einen kostenlosen Zusatz-Service: Zu allen Urteilen und Verwaltungsanweisungen, die über unsere Datenbank abrufbar sind, nennen wir Ihnen eine Abruf- Nr. (z.b. Abruf-Nr. st 11396). Das gewünschte Dokument können Sie als Abonnent bequem im Internet im vorteilhaften PDF-Format auf der Website www.steuertip-service.de herunterladen. Sie können das Dokument dann abspeichern und ausdrucken. Falls Sie keinen Zugang zum Internet haben, erhalten Sie alle Infos selbstverständlich auch per Post gegen Einsendung eines frankierten DIN A4-Rückumschlags (1,44 Euro). Ihr Vorteil: Sie haben so die Möglichkeit, ein Urteil im Original nachzulesen und zu prüfen, ob der Richterspruch auf Ihre persönliche Situation übertragbar ist. Auch als Argumentationshilfe beim Streit mit dem Finanzamt oder als Grundlage für das Gespräch mit dem Steuerberater ist das Original-Material nützlich. Checkliste Stichworte Abkürzungen Lexikon Fallsammlung www.steuertip-service.de

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Checkliste Umzug & Steuern Inhaltsübersicht Check 1 Check 2 Check 3 Check 4 Aus welchem Grund erfolgt der Umzug? Entstehen die Umzugskosten zwangsläufig (außergewöhnliche Belastung)? Ist der Umzug beruflich veranlaßt? Ist der Umzug durch eine berufliche Veränderung bedingt? Check 5 Check 6 Check 7 Check 8 Check 9 Check 10 Check 11 Check 12 Check 13 Check 14 Check 15 Check 16 Erfolgt der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers? Verkürzt sich die arbeitstägliche Fahrzeit um eine Stunde? Liegt eine sonstige allgemeine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor? Werden beim Umzug Arbeitsmittel transportiert (z.b. Umzug eines Arbeitszimmers)? Erfolgt der Umzug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung? Welche Umzugskosten sind steuerlich abzugsfähig? Welche Umzugskosten sind steuerlich nicht abzugsfähig? Wer hat die Umzugskosten getragen? Sind Kosten im Zusammenhang mit einem Eigenheim entstanden? Handelt es sich um einen Umzug von beiderseits berufstätigen Ehegatten? Kann der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstatten? Können Unternehmer einen Vorsteuerabzug geltend machen?

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 1 Aus welchem Grund erfolgt der Umzug? Das Bewohnen einer Wohnung am Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner Familie ist dem privaten Lebensbereich zuzurechnen. Daher sind Aufwendungen für einen Umzug in eine Privatwohnung grundsätzlich nach 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steuerlich nicht abziehbare Kosten der allgemeinen Lebensführung. An privaten Umzügen beteiligt sich der Fiskus somit generell nicht. Dies gilt unabhängig von der Art der Wohnungskündigung durch den Mieter oder Vermieter. In den folgenden Fällen handelt es sich daher wenn nicht ein beruflicher Anlaß die privaten Motive in den Hintergrund treten läßt um nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung: Umzug in eine größere Wohnung bei Familienzuwachs Umzug in eine gemeinsame Wohnung bei Heirat Umzug in zwei getrennte Wohnungen nach Ehescheidung Umzug in eine kleinere Wohnung nach Tod des Partners Umzug in ein Seniorenheim aus Altersgründen Rückumzug eines Arbeitnehmers ohne doppelte Haushaltsführung in den Heimatort Rückumzug in den Heimatort nach Erreichen der Pensionsgrenze Nur in seltenen Fällen insbesondere bei Umzügen, die aus Gesundheitsgründen wegen einer Krankheit oder Behinderung erfolgen sind die Kosten eines privaten Umzugs als zwangsläufig anzusehen und damit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Check 2: Entstehen die Umzugskosten zwangsläufig (außergewöhnliche Belastung)? Ist ein Umzug allerdings beruflich veranlaßt, sind die Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Check 3: Ist der Umzug beruflich veranlaßt? Stichwort: Betriebsausgaben Stichwort: Werbungskosten

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 2 Entstehen die Umzugskosten zwangsläufig (außergewöhnliche Belastung)? Nur in seltenen Ausnahmefällen gelingt es, das Finanzamt davon zu überzeugen, daß Umzugskosten zwangsläufig entstanden sind und damit als sog. andere außergewöhnliche Belastungen nach 33 EStG anzuerkennen sind. Wichtig: Andere außergewöhnliche Belastungen führen nur dann zu einer Steuerermäßigung, wenn sie einen bestimmten Teil der Einkünfte übersteigen. Die Höhe der zumutbaren Belastung, die jeder Steuerzahler selbst tragen muß, richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Stichwort: Außergewöhnliche Belastung Typische Beispiele für Umzüge, die als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind: Umzug aufgrund einer Krankheit Stichwort: Krankheit Umzug aufgrund einer Behinderung Stichwort: Behinderung Neben Umzügen in eine eigene Wohnung, kann auch ein krankheitsbedingter Umzug in ein Alters-, Pflege- oder Seniorenheim als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein. Stichwort: Altersheim Scheidungsbedingte Umzugskosten und die Kosten für die Einrichtung einer neuen Wohnung (Anschaffung von Möbeln und Hausrat) im Anschluß an eine Trennung erwachsen als sog. Folgekosten der Scheidung nicht zwangsläufig, so daß sie leider nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. Stichwort: Scheidung

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 3 Ist der Umzug beruflich veranlaßt? Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Umzug beruflich veranlaßt, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt und demgemäß Umstände der allgemeinen Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Beruflich veranlaßt ist ein Umzug immer dann, wenn er durch eine berufliche Veränderung (z.b. erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, Versetzung an einen anderen Arbeitsort, Wechsel des Arbeitgebers) bedingt ist. Check 4: Ist der Umzug durch eine berufliche Veränderung bedingt? Liegt der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers, ist die berufliche Veranlassung ebenfalls zu bejahen. Check 5: Erfolgt der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers? Ein Umzug ist auch ohne berufliche Veränderung stets als beruflich veranlaßt zu beurteilen, wenn sich die arbeitstägliche Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde verringert. Check 6: Verkürzt sich die arbeitstägliche Fahrzeit um eine Stunde? Beträgt die Fahrzeitersparnis weniger als eine Stunde, muß unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls geprüft werden, ob der Umzug zu einer solch wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt, daß dies für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreicht. Check 7: Liegt eine sonstige allgemeine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor? Beim Umzug von Arbeitsmitteln (z.b. Umzug eines Arbeitszimmers) sind nach unserer Auffassung bei einem durch private Gründe veranlaßten Umzug die Mehraufwendungen beruflich veranlaßt. Leider sieht der BFH dies anders. Check 8: Werden beim Umzug Arbeitsmittel transportiert (z.b. Umzug eines Arbeitszimmers)? Die Kosten für den erstmaligen Bezug einer Zweitwohnung bei einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung sind ebenso steuerlich abzugsfähig, wie für den Rückumzug in die Familienwohnung bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung. Check 9: Erfolgt der Umzug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung? Wichtig: Ist ein beruflicher Grund nach objektiven Kriterien eindeutig gegeben, sind private Motive für die Auswahl der neuen Wohnung nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich unbeachtlich. Dadurch soll ein Eindringen in die Privatsphäre vermieden werden.

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste So ändert es nichts am Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug, wenn ein Umzug in eine größere Wohnung erfolgt, z.b. weil ein Kind geboren wird. Ebenfalls unschädlich ist es, wenn ein Paar aus Anlaß der Eheschließung von getrennten Wohnorten in eine gemeinsame Familienwohnung zieht. Bitte beachten: In diesem Fall ist die berufliche Veranlassung des Umzugs eines jeden Ehegatten gesondert zu beurteilen. Umzugskosten können je nach den Umständen des Einzelfalls sogar als Werbungskosten anerkannt werden, wenn der beruflich veranlaßte Umzug in ein zuvor erworbenes Eigenheim (Eigentumswohnung) erfolgt. Ein Indiz für die berufliche Veranlassung des Umzugs liegt in diesem Fall vor, wenn anzunehmen ist, daß der Steuerpflichtige den Umzug in dieselbe oder in eine nach Lage und Ausstattung ähnliche Wohnung auch dann vorgenommen hätte, wenn er kein Eigentum erworben hätte. Weitere Beispiele für private Motive, die unbeachtlich sind, wenn die berufliche Veranlassung ansonsten zweifelsfrei feststeht: Trennung vom Ehegatten Verkauf des bisher bewohnten Hauses nach einer Scheidung Eigenbedarfskündigung des Vermieters der alten Wohnung Erstmaliger Bezug einer gemeinsamen Wohnung mit dem Lebensgefährten Unser Tip: Lassen Sie sich vom Finanzamt unter Hinweis auf alte Finanzgerichtsentscheidungen nicht ins Bockshorn jagen. Anderslautende Urteile sind durch die neue BFH-Rechtsprechung überholt. Ein Umzug ist nicht allein deshalb beruflich veranlaßt, weil die neue Wohnung wegen der wesentlich größeren Platzverhältnisse die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers erlaubt. Urteil vom 23.03.2001 Az: VI R 189/97 Abruf-Nr. st 05624 Urteil vom 23.03.2001 Az: VI R 175/99 Abruf-Nr. st 04454 Urteil vom 06.11.1986 Az: VI R 106/85 Abruf-Nr. st 14310

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 4 Ist der Umzug durch eine berufliche Veränderung bedingt? Beruflich veranlaßt ist ein Umzug immer dann, wenn er durch eine berufliche Veränderung veranlaßt ist. Die wichtigsten Beispiele sind: Erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit Bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist ein Betriebsausgabenabzug möglich, wenn ein Betrieb oder eine Praxis neu gegründet oder gekauft werden. Wechsel des Arbeitgebers Hinweis: Es spielt keine Rolle, ob ein Arbeitnehmer selbst gekündigt hat oder ob ihm gekündigt wurde. Versetzung an einen anderen Arbeitsort Unser Tip: Ein Umzug ist auch dann beruflich veranlaßt, wenn die Versetzung des Arbeitnehmers auf eigenen Wunsch erfolgt. Verlegung des Betriebs durch den Arbeitgeber an einen anderen Ort Bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist ein Betriebsausgabenabzug möglich, wenn ein Betrieb oder eine Praxis verlegt werden. Bitte beachten: Verkürzt sich bei einem Umzug, der im Zusammenhang mit einer beruflichen Veränderung steht, die arbeitstägliche Fahrtzeit im Vergleich zur bisherigen Wohnung um weniger als eine Stunde, müssen Sie damit rechnen, daß Ihnen das Finanzamt private Motive für die Auswahl der neuen Wohnung unterstellt. Check 6: Verkürzt sich die arbeitstägliche Fahrzeit um eine Stunde? Gute Karten haben Sie, wenn der Umzug im Vergleich der neuen zur alten Wohnung zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt. Check 7: Liegt eine sonstige allgemeine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor? Unser Tip: Wer beispielsweise im Zusammenhang mit dem Wechsel des Arbeitgebers eine neue Wohnung in der selben Stadt bezieht, sollte erst gar nicht den Verdacht aufkommen lassen, daß private Gründe eine Rolle gespielt haben. Probleme aus dem Weg gehen Sie, wenn Sie dem Finanzamt plausibel machen können, daß der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgte. Check 5: Erfolgt der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers?

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 5 Erfolgt der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers? Liegt der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers, ist die berufliche Veranlassung zu bejahen. Typischer Fall: Beziehen oder Räumen einer Dienstwohnung, die aus betrieblichen Gründen bestimmten Arbeitnehmern vorbehalten ist, um z.b. deren jederzeitige Einsatzmöglichkeit zu gewährleisten. Beispiele: Eine Altenpflegerin ist vertraglich verpflichtet, ein Appartment im Altenheim zu bewohnen, um in Notfällen kurzfristig vor Ort zu sein. Ein Hausmeister bewohnt eine Dienstwohnung auf dem Firmengelände. Wichtig: Sowohl der Einzug als auch der Auszug sind beruflich veranlaßt. Das gilt auch dann, wenn nach dem Auszug keine Einkünfte z.b. wegen Eintritt in den Ruhestand oder Aufnahme eines Studiums erzielt werden. Unser Tip: Bei einem neuen Job sollten Sie bereits im Arbeitsvertrag festhalten, daß aus betrieblichen Gründen ein Wohnungswechsel gewünscht oder sogar zur Bedingung gemacht wird.

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 6 Verkürzt sich die arbeitstägliche Fahrzeit um eine Stunde? Ein Umzug ist nach der Rechtsprechung des s auch ohne berufliche Veränderung stets als beruflich veranlaßt zu beurteilen, wenn sich die arbeitstägliche Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde verringert. Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß eine in Aussicht stehende mindestens einstündige Fahrzeitersparnis nach der Lebenserfahrung für viele Arbeitnehmer so bedeutsam ist, daß sie einen Umzug näher an den Arbeitsplatz ernsthaft in Erwägung ziehen. Die Finanzverwaltung geht in H 41 der LStH sogar noch weiter. Wörtlich heißt es dort: Eine erhebliche Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist anzunehmen, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde ermäßigt. Aber Vorsicht: Nach einem Urteil des FG Niedersachsen reicht es nicht aus, wenn die Zeitersparnis nur an einigen Tagen eine Stunde beträgt. Wird die erforderliche Wegezeitersparnis von täglich einer Stunde nicht an (fast) allen Arbeitstagen erreicht, soll das gegen die berufliche Veranlassung der Umzugskosten sprechen. Unser Tip: Sie müssen damit rechnen, daß das Finanzamt Ihre Angaben mit Hilfe eines Routenplaners überprüft. Diese Computerprogramme unterstellen jedoch regelmäßig eine Fahrtgeschwindigkeit, die im Berufsverkehr nicht erreicht wird. Wer allmorgendlich vor Düsseldorf oder anderen Großstädten im Stau steht, kann über die vom Routenplaner errechnete Fahrzeit nur lachen (oder besser weinen). Entscheidend ist, daß Sie die tatsächliche Fahrtzeitersparnis glaubhaft machen können, wenn das Finanzamt die Berechnung eines Routenplaners präsentiert. Führen Sie daher über einen repräsentativen Zeitraum ein Fahrtzeitenbuch. Wichtig: Bei Ehepaaren, die beide berufstätig sind, ist die Zeitersparnis für jeden Ehegatten getrennt zu prüfen. Die Fahrzeitersparnisse sind also nicht zusammenzurechnen. Das kann nachteilig, aber auch vorteilhaft sein. Check 14: Handelt es sich um einen Umzug von beiderseits berufstätigen Ehegatten? Unser Tip: Bei einer Verkürzung der arbeitstäglichen Fahrzeit um eine Stunde kommt es nicht darauf an, ob der Umzug mit einem Wohnortwechsel verbunden ist. Auch wer innerhalb einer Großstadt umzieht, kann also seine Kosten steuerlich absetzen. Entscheidend ist die Verkürzung der Fahrzeit. Ein Umzug ist daher auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn sich die Entfernung zum Arbeitsort zwar nur um sechs bis acht Kilometer verringert, aber sich z.b. bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Zeitersparnis von insgesamt ca. einer Stunde bei der täglichen Hin- und Rückfahrt ergibt. Unser Tip: Das Finanzamt darf dem Steuerzahler nicht vorschreiben, welches Verkehrsmittel er zu benutzen hat. Ergibt sich bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Zeitersparnis von einer Stunde, ist der Umzug auch dann beruflich veranlaßt, wenn bei der Fahrt mit dem eigenen Pkw eine geringere Ersparnis ergeben würde. Urteil vom 06.11.1986 Az: VI R 106/85 Abruf-Nr. st 14310 Urteil vom 22.11.1991 Az: VI R 77/89 Abruf-Nr. st 14309 Urteil vom 16.10.1992 Az: VI R 132/88 Abruf-Nr. st 14313 FG Niedersachsen Urteil vom 04.12.2002 Az: 12 K 223/99 Abruf-Nr. st 08938 Urteil vom 27.07.1995 Az: VI R 17/95 Abruf-Nr. st 14317 Urteil vom 06.11.1986 Az: VI R 34/84 Abruf-Nr. st 14367

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Bitte beachten: Neben der erheblichen Verkürzung der Fahrtzeit ist zusätzliche Voraussetzung, daß die verbleibende Wegezeit im Berufsverkehr als normal angesehen werden kann. Die Fahrtzeit bei einer verbleibenden Entfernung nach dem Umzug von 80 km hat der BFH als nicht normal angesehen und daher die berufliche Veranlassung eines Umzugs verneint. Urteil vom 22.11.1991 Az: VI R 77/89 Abruf-Nr. st 14309

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 7 Liegt eine sonstige allgemeine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor? Beträgt die Fahrzeitersparnis weniger als eine Stunde, muß unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls geprüft werden, ob der Umzug dennoch beruflich veranlaßt ist. Das Finanzamt darf nicht ohne Weiteres den Steuervorteil versagen. In Ausnahmefällen kann nämlich die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zu einer solch wesentlichen Änderung führen, daß auch eine weniger als eine Stunde betragende Zeitersparnis für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreicht. Diese steuerzahlerfreundliche Auffassung vertritt das FG Baden-Württemberg in einem aktuellen, rechtskräftigen Urteil. Die Finanzrichter erkannten Umzugskosten als Werbungskosten an, obwohl sich der Arbeitsweg einer im Krankenhaus angestellten Fachärztin für Anästhesie und Intensivmedizin von 18 auf zwei km und damit die Fahrtzeit um lediglich 46 Minuten verkürzte. Entscheidend war, daß die Ärztin unmittelbar in die Nähe des Krankenhauses gezogen war, so daß sie innerhalb von vier Minuten an ihrem Arbeitsplatz sein konnte und jederzeit für Bereitschaftsdienste und bei Notfällen zur Verfügung stand. Eine sonstige allgemeine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen kann auch vorliegen, wenn die Verkehrsverhältnisse bei der Fahrt von der neuen Wohnung zum Arbeitsort günstiger sind, weil z.b. nicht mehr zahlreiche kleinere Ortschaften oder Unfallschwerpunkte passiert werden müssen. Weiteres Beispiel für eine sonstige allgemeine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Ein Arbeitnehmer hat nicht die Möglichkeit, auf direktem Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den Arbeitsort zu gelangen. Aufgrund der erheblichen Parkplatzprobleme an seinem Arbeitsort zieht er in die Nähe einer S-Bahn-Station, um künftig öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. In einem älteren Urteil hat der BFH vor vielen Jahren bereits ähnlich argumentiert. Die Richter erkannten die Umzugskosten eines frei praktizierenden Arztes als Betriebsausgaben an, der in die Nähe seiner Praxis gezogen war, um die Betreuung von Patienten zu erleichtern. Fall 8: Umzug zur besseren Betreuung von stationär aufgenommenen Patienten Unser Tip: Es kommt wie so oft im Steuerrecht auf die Begründung an. Geben Sie nicht auf, wenn die Fahrtzeitersparnis weniger als eine Stunde beträgt und keine berufliche Veränderung vorliegt. Sie haben eine Chance, wenn es Ihnen gelingt, das Finanzamt davon zu überzeugen, daß eine sonstige allgemeine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen vorliegt. FG Baden-Württemberg Urteil vom 02.04.2004 Az: 8 K 34/00 Abruf-Nr. st 11396 Urteil vom 28.04.1988 Az: IV R 42/86 Abruf-Nr. st 14316

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 8 Werden beim Umzug Arbeitsmittel transportiert (z.b. Umzug eines Arbeitszimmers)? Leider sind nach einem Urteil des BFH bei einem durch private Gründe veranlaßten Umzug die einem Arbeitnehmer durch den Transport von Arbeitsmitteln entstehenden (anteiligen) Aufwendungen keine Werbungskosten. Das gilt selbst dann, wenn die Mitnahme der Einrichtung eines beruflich genutzten und steuerlich anerkannten Arbeitszimmers zu Mehraufwendungen führt. Unser Tip: Handelt es sich bei dem Arbeitszimmer um eine Betriebsstätte (oder um einen sonstigen beruflich bzw. betrieblich genutzten Raum) eines Freiberuflers oder Gewerbetreibenden, sind die durch den Transport von beruflich/betrieblich genutzten Gegenständen entstehenden (anteiligen) Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zusätzliche Infos finden Sie hier: Stichwort: Arbeitszimmer Urteil vom 21.07.1989 Az: VI R 102/88 Abruf-Nr. st 14311

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 9 Erfolgt der Umzug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung? Bei einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung sind die Kosten für den erstmaligen Bezug einer Zweitwohnung ebenso steuerlich abzugsfähig, wie für den Rückumzug in die Familienwohnung bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung. Die Aufwendungen sind in diesem Fall Kosten der doppelten Haushaltsführung. Stichwort: Doppelte Haushaltsführung Fall 1: Beendigung einer doppelten Haushaltsführung aus privaten Gründen Werden der Familienhaushalt und der Lebensmittelpunkt an den Ort des zweiten Haushaltes verlegt und wird damit die doppelte Haushaltsführung beendet, sind die Umzugskosten ebenfalls beruflich veranlaßt. Fall 2: Umzug der Familie an Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung Unser Tip: Auch ein sog. Vorabumzug unter vorübergehender Beibehaltung der gegenwärtigen Wohnung am derzeitigen Beschäftigungsort ist steuerlich abzugsfähig, wenn der Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen erfolgt. Urteil vom 21.07.1989 Az: VI R 129/86 Abruf-Nr. st 14297

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 10 Welche Umzugskosten sind steuerlich abzugsfähig? Bei einem beruflich veranlaßten Umzug sind die tatsächlichen Kosten grundsätzlich bis zu dem Betrag abziehbar, den ein vergleichbarer Beamter nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und bei einem Auslandsumzug nach der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) als Umzugskostenvergütung erhalten würde. Werden die umzugskostenrechtlich festgelegten Grenzen eingehalten, ist nach einer Anweisung in R 41 Abs. 2 LStR nicht zu prüfen, ob die Umzugskosten Werbungskosten darstellen. Werden hingegen höhere Umzugskosten im einzelnen nachgewiesen, sollen die Finanzbeamten insgesamt prüfen, ob und inwieweit die Aufwendungen Werbungskosten oder nicht abziehbare Kosten der Lebensführung sind. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Freiberufler und Gewerbetreibende. Stichwort: Auslandsumzug Anhang: Auszug aus dem Bundesumzugskostengesetz Im Klartext: Wer sich an den Regelungen im BUKG orientiert und nur die dort für öffentliche Bedienstete geltenden Beträge beansprucht, hat keinen Widerstand von seinem Sachbearbeiter zu befürchten. Wer höhere Beträge geltend macht, muß hingegen damit rechnen, daß der Finanzbeamte eine detaillierte Prüfung vornimmt. Unser Tip: Lassen Sie sich von dieser Drohung nicht beeindrucken. Sind Ihnen höhere Aufwendungen entstanden, sollten Sie diese auch geltend machen. Das ist Ihr gutes Recht. Sollte das Finanzamt doch einen Grund finden, warum Ihre Aufwendungen nicht zu berücksichtigen sind, sind in jedem Fall die Beträge laut BUKG anzusetzen. Sie können also nur gewinnen! Wichtig: Bei den Beschränkungen im BUKG handelt es sich um ausschließlich beamtenrechtliche Regelungen. Diese vermögen nach einem älteren Urteil des BFH weder den steuerrechtlich zulässigen Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug zu beschränken, noch das Aufteilungsverbot des 12 Nr. 1 EStG aus den Angeln zu heben. Eine Beschränkung des Abzugs von Umzugskosten kann sich nur aus steuerrechtlichen Normen ergeben. Da dies nicht der Fall ist, sind höhere Kosten auch über die im BUKG genannten Beträge hinaus steuerlich abzugsfähig, wenn sie objektiv beruflich veranlaßt und im einzelnen nachgewiesen sind. Bei der Geltendmachung von Umzugskosten empfiehlt sich eine Aufschlüsselung entsprechend den Regelungen im BUKG: Beförderungsauslagen ( 6 BUKG) Reisekosten ( 7 BUKG) Mietentschädigung ( 8 BUKG) Andere Auslagen ( 9 BUKG) Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen ( 10 BUKG) Urteil vom 01.12.1993 Az: I R 61/93 Abruf-Nr. st 14241

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Transportkosten (Beförderungsauslagen 6 BUKG) Die durch den Umzug notwendigen Auslagen für die Beförderung des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung sind abzugsfähig. Zum Umzugsgut zählen neben der Wohnungseinrichtung in angemessenem Umfang auch andere bewegliche Gegenstände, die dem Umziehenden und Haushaltsangehörigen gehören. Stichwort: Transport Reisekosten ( 7 BUKG) Abzugsfähig sind alle Reisekosten, die durch den Umzug veranlaßt sind. Neben dem Umzug selbst also insbesondere Reisen zur Suche und Besichtigung einer Wohnung sowie zur Vorbereitung und Durchführung des Umzugs. Zu den Reisekosten zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Reisekosten der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen anerkannt. Stichwort: Reisekosten Stichwort: Fahrtkosten Stichwort: Übernachtung Stichwort: Verpflegung Mietentschädigung ( 8 BUKG) Muß vorübergehend für die alte und neue Wohnung doppelt Miete gezahlt werden, ist die Miete für die bisherige Wohnung bis zu dem Zeitpunkt steuerlich abzugsfähig, zu dem das Mietverhältnis frühestens gelöst werden kann. Wichtig: Die umzugskostenrechtliche Beschränkung einer Mietausfallentschädigung für den bisherigen Wohnungsvermieter gilt nach einem BFH- Urteil nicht für den Werbungskostenabzug. Eine doppelte Miete ist daher auch über sechs Monate hinaus steuerlich abzugsfähig. Stichwort: Mietentschädigung Fall 4: Entschädigung an Vermieter bei vorzeitiger Kündigung wegen Umzug Andere Auslagen ( 9 BUKG) Das BUKG unterscheidet zwischen drei sog. anderen Auslagen: o Maklergebühren für die Vermittlung einer Wohnung ( 9 Abs. 1 BUKG) o Umzugsbedingte Unterrichtskosten für Kinder ( 9 Abs. 2 BUKG) o Auslagen für einen Kochherd und für Öfen ( 9 Abs. 3 BUKG) Stichwort: Andere Auslagen Maklergebühren für die Vermittlung einer Wohnung ( 9 Abs. 1 BUKG) Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Hinweis: Wie Maklerkosten sind auch alle sonstigen Kosten für die Wohnungsvermittlung zu behandeln. Stichwort: Makler Urteil vom 01.12.1993 Az: I R 61/93 Abruf-Nr. st 14241

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Entgegen der Regelung in 9 Abs. 1 BUKG können Maklerkosten für die Vermittlung einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims jedoch nicht abgezogen werden. Sie zählen regelmäßig zu den Anschaffungskosten und sind auch nicht insoweit als Umzugskosten abzugsfähig, als sie bei der Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung angefallen wären. Stichwort: Erwerb Eigenheim Umzugsbedingte Unterrichtskosten für Kinder ( 9 Abs. 2 BUKG) Nach dem BUKG beträgt seit dem 01.08.2004 der Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten je Kind 1.409 Euro. Diesen Betrag erkennt das Finanzamt pauschal ohne Nachweis als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben an. Stichwort: Unterricht Auslagen für einen Kochherd und für Öfen ( 9 Abs. 3 BUKG) Die Auslagen für einen Kochherd werden nach dem BUKG bis zu 230,08 Euro erstattet, wenn seine Beschaffung beim Bezug der neuen Wohnung notwendig ist. Sofern die neue Wohnung eine Mietwohnung ist, werden auch die Auslagen für Öfen bis zu 163,61 Euro für jedes Zimmer erstattet. Diese Beträge erkennt das Finanzamt pauschal an, wenn entsprechende Anschaffungen getätigt wurden. Hinweis: Darüber hinaus werden Kosten für die Ausstattung der neuen Wohnung regelmäßig nicht als abzugsfähige Umzugskosten anerkannt. Stichwort: Ausstattung Check 11: Welche Umzugskosten sind steuerlich nicht abzugsfähig? Sonstige Umzugsauslagen ( 10 BUKG) Nach 10 BUKG wird bei Umzügen seit 01.08.2004 folgender Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen gewährt: Für Ledige: Für Verheiratete: Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person um 561 Euro 1.121 Euro 247 Euro. Diese Pauschale erkennt das Finanzamt ohne Nachweis als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben an. Unser Tip: Prüfen Sie, ob es sich für Sie lohnt, Ihre sonstigen Umzugsauslagen in tatsächlicher Höhe geltend zu machen. Stichwort: Sonstige Umzugsauslagen Unser Tip: Abzugsfähig können auch Prozeßkosten (z.b. Anwalts- und Gerichtskosten) sein. Stehen die streitgegenständlichen Aufwendungen in ursächlichem Zusammenhang mit einem beruflichen Umzug und sind folglich Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, so sind es auch die Prozeßkosten. Stichwort: Prozeßkosten Urteil vom 24.08.1995 Az: IV R 27/94 Abruf-Nr. st 14318 BMF-Schreiben vom 05.08.2003 Az: IV C 5 - S 2353-167/03 Abruf-Nr. st 09629 BMF-Schreiben vom 05.08.2003 Az: IV C 5 - S 2353-167/03 Abruf-Nr. st 09629

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Wichtig: Umzugskosten können nur insoweit als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden, als sie dem Steuerzahler nicht von dritter Seite z.b. bei einem beruflichen Umzug vom Arbeitgeber oder bei einem krankheitsbedingten Umzug von der Krankenkasse oder einer Unfallversicherung steuerfrei ersetzt werden. Stichwort: Steuerbefreiung (private Arbeitgeber) Check 15: Kann der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstatten? Unser Service: Als steuertip -Abonnent erhalten Sie rechtzeitig im neuen Jahr im Rahmen unserer Serie Arbeitshilfen für die Steuererklärung 2005 Berechnungsbögen, mit denen Sie Ihre Umzugskosten 2005 beim Finanzamt geltend machen können.

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 11 Welche Umzugskosten sind steuerlich nicht abzugsfähig? Die folgenden Kosten werden steuerlich nicht anerkannt: Kosten und Verluste bei Veräußerung der bisherigen Wohnung Aufwendungen für die Veräußerung der bisherigen Wohnung am alten Arbeitsort wie z.b. Maklerkosten und andere Veräußerungskosten werden nicht als beruflich veranlaßte Umzugskosten anerkannt. Gleiches gilt für Wertverluste beim Verkauf des alten Hauses oder für Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Ablösung von Darlehen. Stichwort: Veräußerung Eigenheim Stichwort: Makler Check 13: Sind Kosten im Zusammenhang mit einem Eigenheim entstanden? Aufwendungen beim Kauf einer Immobilie Maklerkosten etc. für die Vermittlung beim Kauf einer Immobilie am neuen Arbeitsort sowie Grundbuch- und Notariatskosten, Grunderwerbsteuer und andere Nebenkosten sind nicht abzugsfähig, da es sich um Anschaffungskosten der Immobilie handelt. Die Aufwendungen werden leider auch insoweit nicht anerkannt, als sie für die Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung angefallen wären. Stichwort: Erwerb Eigenheim Stichwort: Makler Check 13: Sind Kosten im Zusammenhang mit einem Eigenheim entstanden? Fall 9: Erwerb eines Einfamilienhauses am neuen Arbeitsort Renovierung der neuen Wohnung Die Kosten für die Renovierung der neuen Wohnung sind als Folgeaufwendungen eines Umzugs nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Stichwort: Renovierung Unser Tip: Prüfen Sie, ob Sie für Renovierungskosten, die nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind, eine Steuermäßigung für sog. haushaltsnahe Dienstleistungen nach 35a Abs. 2 EStG beanspruchen können. Stichwort: Haushaltsnahe Dienstleistungen Einrichtung und Ausstattung der neuen Wohnung Nur die Kosten für die Vorbereitung und die Durchführung des Umzugs sind abzugsfähig. Aufwendungen für die Einrichtung und Ausstattung der neuen Wohnung sind regelmäßig nicht als Werbungskosten abziehbar. Das gilt auch für Abstandszahlungen an den bisherigen Mieter für übernommene Gegenstände. Stichwort: Ausstattung Urteil vom 24.05.2000 Az: VI R 147/99 Abruf-Nr. st 01437 Urteil vom 24.05.2000 Az: VI R 28/97 Abruf-Nr. st 01438 Urteil vom 24.05.2000 Az: VI R 188/97 Abruf-Nr. st 01476 Urteil vom 17.12.2002 Az: VI R 188/98 Abruf-Nr. st 08413

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Hinweis: Eine Sonderregelung gibt es hinsichtlich der Anschaffung eines Kochherdes und von Öfen. Stichwort: Andere Auslagen Persönliche Umstellung auf die neuen Lebensumstände Nicht abziehbar sind alle Aufwendungen, die die persönliche Umstellung des Steuerzahlers und seiner Familie auf die neuen Lebensumstände betreffen. Hierunter fallen z.b. folgende Kosten: o Beiträge für Vereinsmitgliedschaften o Aufnahmegebühren Sportvereine (z.b. Tennis- oder Golfclub) Zwischenlagerung von Möbeln Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet regelmäßig mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort. Die Aufwendungen für die Einlagerung von Möbeln für die Zeit vom Bezug dieser Wohnung bis zur Fertigstellung eines Wohnhauses am oder in der Nähe vom neuen Arbeitsort gehören daher nicht zu den steuerlich als Werbungskosten zu berücksichtigenden Umzugskosten. Unser Tip: Eine Ausnahme gilt, wenn nach Ablauf der Probezeit eine andere Wohnung bezogen wird. Stichwort: Zwischenumzug Fall 3: Zwischenumzug wegen Probearbeitsverhältnis Fall 5: Einlagerung von Möbeln wegen Zwischenumzug Urteil vom 21.09.2000 Az: IV R 78/99 Abruf-Nr. st 01561 FG Münster Urteil vom 23.01.2002 Az: 8 K 2060/99 Abruf-Nr. st 06194

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 12 Wer hat die Umzugskosten getragen? Vorsicht Falle: Es kann nur derjenige Umzugskosten steuermindernd geltend machen, der die Aufwendungen auch beglichen hat. Werden Kosten nicht selbst getragen, sondern von Dritten übernommen, spricht man von Drittaufwand. Dieser wirkt sich regelmäßig nicht steuerlich aus. Eine Ausnahme gilt nur beim sog. abgekürzten Zahlungsweg und beim sog. abgekürzten Vertragsweg. Beispiele und zusätzliche Informationen finden Sie hier: Stichwort: Drittaufwand Eine Steuerfalle besteht insbesondere für Ehegatten. Drittaufwand liegt nämlich auch dann vor, wenn ein Ehegatte Umzugskosten für seinen Partner übernimmt. Daraus folgt: Die Rechnungen sollten unbedingt auf den Namen des Ehegatten lauten, bei dem die berufliche Veranlassung des Umzugs vorliegt. Dieser sollte die Rechnungen von einem eigenen Konto begleichen. Für Ehegatten, die mit dem Finanzamt bereits im Clinch liegen, gibt es einen Hoffnungsschimmer. Unter dem Az: VI R 56/02 ist beim BFH ein Verfahren wegen der Drittaufwand-Problematik bei Ehegatten anhängig. Mehr Informationen finden Sie hier: Stichwort: Drittaufwand FG Köln Urteil vom 28.02.2002 Az: 15 K 4557/99 Abruf-Nr. st 06673 BFH-Az: VI R 56/02

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 13 Sind Kosten im Zusammenhang mit einem Eigenheim entstanden? Der BFH hat sich in mehreren Urteilen mit der Frage befaßt, inwieweit Aufwendungen, die mit dem Kauf bzw. Verkauf eines Hauses anläßlich eines beruflich bedingten Umzugs zusammenhängen, als Werbungskosten abgezogen werden können. Dabei geht der BFH von dem Grundsatz aus, daß solche Aufwendungen regelmäßig der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen sind und damit keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen. Ein Werbungskostenabzug ist nicht möglich, soweit Maklerkosten etc. für die Vermittlung beim Kauf einer Immobilie am neuen Arbeitsort sowie Grundbuchund Notariatskosten, Grunderwerbsteuer und andere Nebenkosten für den Erwerb eines Eigenheims am neuen Arbeitsort anfallen. Die Aufwendungen werden leider auch insoweit nicht anerkannt, als sie für die Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung angefallen wären. Hinweis: Es kommt nicht darauf, ob sich die Anschaffungskosten zum Beispiel bei der Eigenheimzulage tatsächlich steuerlich auswirken. Stichwort: Erwerb Eigenheim Stichwort: Makler Fall 9: Erwerb eines Einfamilienhauses am neuen Arbeitsort Auch die Kosten, die bei Veräußerung eines Eigenheims am alten Arbeitsort anfallen (z.b. für einen Makler), können nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die für Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Ablösung einer Hypothek. Ist der erzielte Verkaufspreis niedriger als der Kaufpreis, ist der Veräußerungsverlust beim Verkauf des bislang bewohnten Hauses nach Auffassung des BFH ebenfalls steuerlich nicht anzuerkennen. Stichwort: Veräußerung Eigenheim Stichwort: Makler Ein Werbungskostenabzug ist dagegen dann möglich, wenn Kosten für die (geplante) Veräußerung anfallen, die sich deswegen als vergeblich erweisen, z.b. weil der Arbeitgeber die angekündigte Versetzung widerruft. Unser Tip: Ebenso abzugsfähig sind nach unserer Auffassung vergebliche Aufwendungen beim Erwerb eines Eigenheims. Stichwort: Vergebliche Aufwendungen Fall 10: Geplatzter Umzug wegen Widerruf der Versetzung durch den Arbeitgeber Wird eine selbstgenutzte Immobilie anläßlich eines beruflichen Umzugs veräußert, ist das Objekt bei der Prüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, nicht in die sog. Drei-Objekt-Grenze einzubeziehen, da es sich um einen offensichtlichen Sachzwang handelt. Dies gilt auch dann, wenn die Zeitspanne zwischen Erwerb (Errichtung) und Verkauf weniger als fünf Jahre beträgt. Stichwort: Gewerblicher Grundstückshandel Urteil vom 24.05.2000 Az: VI R 188/97 Abruf-Nr. st 01476 Urteil vom 24.05.2000 Az: VI R 147/99 Abruf-Nr. st 01437 Urteil vom 24.05.2000 Az: VI R 28/97 Abruf-Nr. st 01438 Urteil vom 24.05.2000 Az: VI R 17/96 Abruf-Nr. st 01475 Urteil vom 18.09.2002 Az: X R 28/00 Abruf-Nr. st 08247

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Beim Verkauf einer Immobilie kann es sich auch um ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des 23 EStG (Spekulationssteuer) handeln. Hier gibt es keine Sonderregelungen bei beruflichen Umzügen. Veräußerungsgewinne beim Verkauf privat genutzter Immobilien unterliegen jedoch grundsätzlich nicht der Spekulationssteuer. Gefahr droht jedoch bei einem häuslichen Arbeitszimmer. Mehr Infos finden Sie hier: Stichwort: Spekulationsgewinn Stichwort: Arbeitszimmer

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 14 Handelt es sich um einen Umzug von beiderseits berufstätigen Ehegatten? Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten ist die berufliche Veranlassung des Umzugs eines jeden Ehegatten gesondert zu beurteilen. Nach einem älteren Urteil des BFH ist bei der Prüfung, ob sich die arbeitstägliche Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde verringert, die Zeitersparnis für jeden Ehegatten getrennt zu prüfen. Die Fahrzeitersparnisse sind also bei Ehepaaren, die beide berufstätig sind, nicht zusammenzurechnen. Beispiel: Die Fahrtzeitenersparnis der Ehefrau beträgt 20 Minuten, die des Ehemannes 50 Minuten. Die arbeitstägliche Fahrtzeit verringert sich jeweils nicht um mindestens eine Stunde. Die Umzugskosten können nur steuermindernd geltend gemacht werden, wenn aus anderen Gründen eine berufliche Veranlassung vorliegt. Von der Regelung profitieren Ehepaare, wenn sich bei einem Ehegatten die Fahrzeit verkürzt, während sie sich beim anderen verlängert. Nach einem Urteil des FG Köln anhängig beim BFH unter dem Az: VI R 56/02 ist in diesem Fall keine Saldierung vorzunehmen. Im Urteilsfall waren zumindest die anteiligen Umzugskosten eines Ehegatten steuermindernd anzuerkennen. Aktueller Hinweis: Das FG Baden-Württemberg kommt in einem aktuellen Urteil zu dem gleichen Ergebnis. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Im Unterschied zum FG Köln und FG Baden-Württemberg stellt das FG Rheinland-Pfalz in Fällen der gegenläufigen Entwicklung der Fahrzeiten infolge eines Umzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten auf eine Gesamtwürdigung der Umstände ab. Im Urteilsfall erkannten die Finanzrichter die Umzugskosten insgesamt nicht an, obwohl bei einem Ehepartner die Zeitersparnis mehr als eine Stunde täglich betrug. Auch dieses Verfahren ist beim BFH anhängig, so daß die obersten deutschen Steuerrichter demnächst das letzte Wort haben. Die anhängige Rechtsfrage lautet: Ist bei einem Umzug berufstätiger Ehegatten in ein eigenes Haus die berufliche Veranlassung eines jeden Ehegatten gesondert zu beurteilen, wenn die Ehefrau eine mehr als einstündige Fahrtzeitverkürzung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erreicht, beim Ehemann aber eine Verschlechterung der Verhältnisse durch eine um 29 Kilometer längere Wegstrecke eintritt oder sind die Fahrtzeiten der Ehegatten gegeneinander aufzurechnen, wenn die Wegezeitverkürzung das alleinige Kriterium für die berufliche Veranlassung eines Umzugs ist? Hinweis: Beim BFH ist unter dem Az: VI R 40/00 ein weiteres Verfahren zum Umzug beiderseits berufstätiger Ehegatten anhängig. Die Rechtsfrage lautet: Sind die Umzugskosten der Ehefrau beruflich veranlaßt, wenn Ehegatten ihren Familienwohnsitz in den Heimatort des Ehemanns zurückverlegen und die Ehefrau deshalb dort eine neue Arbeitsstelle annimmt, während der Ehemann seinen bisherigen Arbeitsplatz beibehält? Urteil vom 23.03.2001 Az: VI R 175/99 Abruf-Nr. st 04454 Urteil vom 27.07.1995 Az: VI R 17/95 Abruf-Nr. st 14317 FG Köln Urteil vom 28.02.2002 Az: 15 K 4557/99 Abruf-Nr. st 06673 BFH-Az: VI R 56/02 FG Baden-Württemberg Urteil vom 02.04.2004 Az: 8 K 34/00 Abruf-Nr. st 11396 FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 16.08.2001 Az: 4 K 1267/00 Abruf-Nr. st 04872 BFH-Az: VI R 128/01 FG Münster, Urteil vom 28.05.1998 Az: 2 K 5091/97 E BFH-Az: VI R 40/00

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Wichtig: Der Ehegatte, dessen Umzug beruflich veranlaßt ist, kann nur die Kosten geltend machen, die er selbst getragen hat. Stichwort: Drittaufwand

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 15 Kann der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstatten? Nach 3 Nr. 16 EStG sind die Vergütungen, die Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Umzugskosten erhalten, steuerfrei. Wichtig: Die Erstattungen sind auch sozialversicherungsfrei, so daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren. Stichwort: Steuerbefreiung (private Arbeitgeber) Ein Werbungskostenabzug entfällt nach 3c EStG, soweit die Umzugskosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet worden sind.

Ratgeber Umzug & Steuern Checkliste Check 16 Können Unternehmer einen Vorsteuerabzug geltend machen? Seit 1. April 1999 ist ein Vorsteuerabzug aus Umzugskosten nach 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG selbst dann ausgeschlossen, wenn auf den Namen des Unternehmers ausgestellte ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen. Das betrifft sowohl betrieblich veranlaßte Umzüge des Unternehmers selbst, als auch Umzüge von Arbeitnehmern im betrieblichen Interesse. Stichwort: Umsatzsteuer Konsequenz: Freiberufler und Gewerbetreibende können die Bruttobeträge inklusive der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer als Betriebsausgaben geltend machen. Stichwort: Betriebsausgaben

Von A Z: Umzug & Steuern A Abfindung Mietentschädigung Abkürzung Zahlungsweg Drittaufwand Ablösung Immobilienkredit Veräußerung Eigenheim Abstandszahlung Vermieter Mietentschädigung Abstandszahlung Vormieter Ausstattung Mietentschädigung Allergie Krankheit Altenheim Altersheim Altersheim Andere Auslagen Annoncen Erwerb Eigenheim Veräußerung Eigenheim Sonstige Umzugsauslagen Anschaffungskosten Erwerb Eigenheim Antennen Sonstige Umzugsauslagen Anwaltskosten Prozeßkosten Anzeigen Erwerb Eigenheim Veräußerung Eigenheim Sonstige Umzugsauslagen Arbeitsmittel Arbeitszimmer Arbeitszimmer Aufgabe der Umzugsabsicht Vergebliche Aufwendungen Auflösung Mietvertrag Mietentschädigung Aufzug Mietentschädigung Auslagen Andere Auslagen Sonstige Umzugsauslagen Transport Auslandsumzug Außergewöhnliche Belastung Ausstattung B Baukostenzuschuß Mietentschädigung Beförderung Transport Beförderungsauslagen Transport Behinderten-Pauschbetrag Behinderung Behinderung Bekleidung Auslandsumzug Beleuchtung Ausstattung Mietentschädigung Besichtigung Immobilien Erwerb Eigenheim Reisekosten Betriebsausgaben Betriebsstätte Arbeitszimmer Bewirtung Transport Bürobedarf Sonstige Umzugsauslagen C Courtage Makler D Doppelte Haushaltsführung Doppelte Miete Mietentschädigung Drei-Objekt-Grenze Gewerblicher Grundstückshandel Drittaufwand

E Ehescheidung Scheidung Eigenbelastung Außergewöhnliche Belastung Eigentransport Transport Einbauküche Ausstattung Sonstige Umzugsauslagen Einlagerung Zwischenumzug Einrichtung Ausstattung Elektrogeschirr Sonstige Umzugsauslagen Elektroherd Andere Auslagen Ausstattung Elektroinstallation Sonstige Umzugsauslagen Entschädigung Mietentschädigung Erfolglose Wohnungssuche Vergebliche Aufwendungen Ersatzleistungen Mietentschädigung Erstattung Steuerbefreiung (öffentlicher Dienst) Steuerbefreiung (private Arbeitgeber) Erwerb Eigenheim Etappenweiser Umzug Zwischenumzug F Fahrtkosten Fahrstuhl Mietentschädigung Fehlgeschlagene Veräußerung Veräußerung Eigenheim Vergebliche Aufwendungen Flurbeleuchtung Mietentschädigung G Gardinen Ausstattung Gasherd Andere Auslagen Ausstattung Genossenschaftsanteile Mietentschädigung Gerichtskosten Prozesskosten Geschirrspülmaschine Sonstige Umzugsauslagen Gesundheitsgefährdung Krankheit Gewerblicher Grundstückshandel Grundbuchkosten Erwerb Eigenheim Grunderwerbsteuer Erwerb Eigenheim H Haushaltsgeräte Ausstattung Haushaltsnahe Dienstleistungen Herd Andere Auslagen Ausstattung Heim Altersheim Heizgeräte Andere Auslagen Ausstattung Heizkosten Mietentschädigung I Immobilienmakler Makler Immobiliengesuche Erwerb Eigenheim Internetkosten Sonstige Umzugsauslagen Inserate Erwerb Eigenheim Veräußerung Eigenheim Sonstige Umzugsauslagen K Kabelanschluß Sonstige Umzugsauslagen Kauf Immobilie Erwerb Eigenheim Kfz-Kennzeichen Sonstige Umzugsauslagen Kfz-Kosten Fahrtkosten Transport Klavier Transport Kleidung Auslandsumzug

Kleiner Umzug Doppelte Haushaltsführung Klimabedingte Kleidung Auslandsumzug Kochherd Andere Auslagen Ausstattung Köperbehinderung Behinderung Krankheit L Lagerung Zwischenumzug Lastentaxi Transport Leihwagen Transport Lkw Transport Lokalzeitungen Sonstige Umzugsauslagen M Makler Mietausfallkosten Mietentschädigung Miete Mietentschädigung Mietentschädigung Mietgesuche Andere Auslagen Mietnebenkosten Mietentschädigung Mietüberschneidung Mietentschädigung Mietvertragsauflösung Mietentschädigung Mietvorauszahlung Mietentschädigung Mietwagen Transport Möbeleinlagerung Zwischenumzug Möbelspedition Transport Möbelwagen Transport Montage Sonstige Umzugsauslagen Müllabfuhr Mietentschädigung Mülltonne Sonstige Umzugsauslagen N Nachhilfe Unterricht Nachmieter Mietentschädigung Nebenkosten Erwerb Eigenheim Mietentschädigung Reisekosten Notarkosten Erwerb Eigenheim 0 Öffentliche Verkehrsmittel Fahrtkosten Ofen Andere Auslagen Ausstattung Onlinegebühren Sonstige Umzugsauslagen P Pauschale Sonstige Umzugsauslagen Pauschbeträge Sonstige Umzugsauslagen Pauschvergütung Sonstige Umzugsauslagen Personalausweis Sonstige Umzugsauslagen Pflegeheim Altersheim Pkw-Kosten Fahrtkosten Transport Porto Sonstige Umzugsauslagen Postwertzeichen Sonstige Umzugsauslagen Privates Veräußerungsgeschäft Spekulationsgewinn Provision Makler Probearbeitsverhältnis Zwischenumzug Prozeßkosten