UFG Förderung Neue Landes-Förderungsrichtlinie 2016 Ing. Winfried Kunrath Abteilung Wasser
Bundesförderung neu seit 01.01.2016 FAG bis Ende 2021 mit 80 Mio. gesichert Fördersatz ABA 10 40% WVA 10 25% Berechnungskriterien: Einkommen der Bürger Bisherige nach UFG geförderte Investitionen
Eingereichte Förderfälle Anlage Anzahl Investitionskosten Barwert WVA 65 19,6 Mio. 3,4 Mio. ABA 69 20,5 Mio. 4,2 Mio. Gesamt 134 40,1 Mio. 7,6 Mio.
Richtlinie für die Förderung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Land Salzburg per 01.01.2016
Inhalt 1. Beiträge als Ergänzung zur Förderung gem. der Bundes-Förderungsrichtlinie SWW 2016 (neu) 2. Beiträge für Einzelanlagen 3. Beiträge zum Schuldendienst und Betriebskosten 4. Zinsenzuschüsse für bis zum Jahr 2003 ausbezahlte Bankdarlehen
Allgemeine Voraussetzung Höchstmögliche Bundesförderung Einhebung der vom Land verlautbarten Gebühren Gebühr 2018 WVA ABA Anschlussgebühr je Anschlusspunkt 470 540 Benützungsgebühr je m³ 1,22 3,15 Nicht für Einzelanlagen
1. Beiträge als Ergänzung zur Förderung gem. der Bundes-Förderungsrichtlinie SWW 2016 Für Baumaßnahmen
Voraussetzungen Gemeinden unter 5.000 Einwohner (dzt.98 Gemeinden) Einstufung nach Finanzkraft der Gemeinde
Förderintensität: Basisförderung WVA+ABA Land + Bund 15% (16 Gemeinden) Aufschläge für Gemeinden (Land + Bund) Finanzkategorie A 25% ( 9 Gemeinden) Finanzkategorie B 20% (14 Gemeinden) Gesamt 39 Gemeinden Höchstbetrag je Förderfall und Gemeinde 75.000
Förderintensität: Beispiel Mustergemeinde < 5.000 EW Finanzkategorie B Gesamtförderung 20% Fördersatz Bund 12% Land 8% Anlagen von Wasser- und Abwassergenossenschaften Fördersatz richtet sich nach Gemeinde
Abwicklung - Verfahren Ansuchen Land Abteilung Wasser Förderung als Investitionszuschuss 1.Auszahlung Funktionsfähigkeit (90%) Restzahlung mit erfolgter Kollaudierung
Abwicklung Verfahren Keine Abrechnung der Anschlussgebühren Keine weitere Bedarfsprüfung
Benchmarking + Energiekonzepte für ARAs ÖWAV: Kläranlagen + Kanal ÖVGW: Trinkwasser
Benchmarking In Salzburg 28 Kläranlagen (> 4.000 EW) Ziel jede Kläranlage mindesten alle 5 Jahre ein Benchmarking Prozess
Mehrwert von Benchmarking Wichtiger Schritt vor Reinvestitionen Erkennen der eigenen Stärken und Schwächen Wirtschaftliche Kennzahlen für die Anlage Blick von Experten auf die Anlage ohne weitere wirtschaftliche Interessen
Energiekonzept Gemeinsam mit Benchmarking Kläranlage: Optimierung Energieerzeugung Erkennen und Optimierung der Verbrauchswerte
Förderintensität Benchmarking 50% Bund 30% Land Energiekonzepte 80% Land Beispiel: ARA bis 100.000 EW Teilnahmekosten Benchmarking: 7.400,-- Förderung Bund + Land: 5.920,--
2. Beiträge für Einzelanlagen bis zu 4 Objekte
2. Beiträge für Einzelanlagen bis zu 4 Objekte Pauschalsätze Wasserversorgungsanlage Wasserfassung (Brunnen/Quellen mit Hebung) 2.700 Wasserfassung mittels Quellen 1.500 Behälter 150 je m³ Aufbereitung 600 Leitung ab 600 lfm 10 je lfm
2. Beiträge für Einzelanlagen bis zu 4 Objekte Pauschalsätze Kläranlagen bis 50 EW Anreiz bis 2021: Höhere Fördersätze des Landes Bis 2021 4 EW 2.000 Bund 1.400 Ab 2022 4 EW 1.400 Bund 1.400 Je weiteren EW 140
2. Beiträge für Einzelanlagen bis zu 4 Objekte Objekte in Extremlage (Wasser und Abwasser) und Kläranlagen > 50 EW Land 35% Bund 30%
3. Beitrag zum Schuldendienst (unverändert) Ausgaben Schuldendienst pauschalierte Betriebskosten bzw. Wassermeister + Energie Einnahmen Benützungsgebühr nach Landessatz allf. Anschlussgebühren Gemeindebeitrag Ergibt förderbarer Abgang
4. Zinsenzuschüsse für bis 2003 gewährte Bankdarlehen Zuschüsse werden bis zur Tilgung der Darlehen gewährt Keine weiteren Berechnungen und Bedarfsprüfungen
Förderung Sanierung von bestehenden Anlagen Voraussetzung: Baubeginn vor 40 Jahren oder noch nie gefördert Reinvestitionsplan
Förderung Sanierung von bestehenden Anlagen Was ist eine Sanierung? Sanierung Ersatz von vorhanden Leitungen (auch in einer anderen Trasse) Umstellung von Misch- auf Trennsystem Ersatz mit größerer Dimension
Förderung Reinvestitionsplan Inhalt Darstellung des bereits vorliegenden digitalen Leitungsinformationssystems mit Zustandsbeschreibung der Leitungen und Sanierungsbedarf Zeitplan für die Erfassung des noch nicht im digitalen Leitungsinformationssystem erfassten Netzes (max. bis 31.12.2025) Ausnahmen Gemeinden und Wassergenossenschaften mit weniger als 10.000 lfm Leitungslänge
Förderung Reinvestitionsplan Inhalt Angabe der notwendigen Reinvestitionsmaßnahmen Zeitplan für die Reinvestitionsmaßnahmen der nächsten 10 Jahre auf Basis einer begründeten Priorisierung Kostenschätzung Finanzierungsplan für die nächsten 10 Jahre Nicht älter als 1 Jahr
Förderung Reinvestitionsplan Inhalt Finanzierungsplan für die nächsten 10 Jahre
Ein Prost auf unser Wasser
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit
Ing. Winfried Kunrath Abteilung Wasser Michael Pacherstraße 36 5020 Salzburg Tel.: 0662-8042-4264 Email: winfried.kunrath@salzburg.gv.at