Landespflegekongress 2018 18. 19. Sep. 2018 in Rostock Dr. Sven-Olaf Obst Unterabteilungsleiter 31 Abteilung 3 Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Inhalt l Reform der Pflegeausbildung l Konzertierte Aktion Pflege (KAP) 1
Reform der Pflegeausbildung Stand: 19.09.2018
Zahl der Pflegebedürftigen* 2017: 3,30 Mio. 2020: 3,50 Mio. 2030: 4,07 Mio. 2040: 4,60 Mio. 2050: 5,32 Mio. * Berechnungen des BMG auf Basis der Geschäftsstatistik der Pflegekassen zum 31.12.2017 unter Annahme einer dauerhaft konstanten altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeit 3
Notwendigkeit / Ziele der Reform l Bisher: Ausbildung zur Pflege als Heilberuf erfolgt grds. differenziert nach Altersgruppen / Versorgungsbereichen l Der demografische Wandel macht eine Reform notwendig: Pflegebedarfe ändern sich. Versorgungsstrukturen entwickeln sich weiter. Konkurrenz um den Berufsnachwuchs wächst. l Die Reform greift diesen Wandel mit folgenden Zielen auf: Ausbildung modernisieren und qualitativ verbessern Einsatzflexibilität und Mobilität der Pflegekräfte erhöhen Attraktivität der Ausbildung und des Pflegeberufs steigern 4
Ausbildungsqualität und -attraktivität steigern 5
Status quo Fachkräfte / Auszubildende Beschäftigte (Fachkräfte = FK) Langzeitpflege (Pflegestatistik 2015) + / - zu 1999 Akutpflege (Krankenhausstat. 2015) + / - zu 1999 Insgesamt 1.086.000 + 74 % 1.018.000 + 3 % FK (=Fachkraft) Altenpflege 246.400 + 126 % - - FK Krankenpflege 134.500 +28 % 342.000 + 5 % FK Kinderkrankenpflege 11.600 + 60 % 37.000-9 % Zum Vergleich: 792.618 Beschäftigte 2015 in der Automobilindustrie Auszubildende Altenpflege Krankenpflege Kinderkrankenpflege insgesamt Schuljahr 2016/17 68.300 64.300 7.100 139.700 Fachkräftemangel (Bundesagentur für Arbeit 08/2018) Altenpflege Krankenpflege Arbeitssuchende / Offene Stellen 27 / 100 61 / 100 6
Ausbildungsreform: Allgemeines l Zugang (wie bisher) auch mit Hauptschulabschluss mindestens 10-jährige allg. Schulbildung oder 9-jähriger Hauptschulabschluss i.v.m. Pflegehelferausbildung l Durchlässigkeit Anerkennung / Anrechnung von Vorqualifikationen vom Pflegehelfer über die Fachkraftausbildung zur neuen hochschulischen Ausbildung l Vorbehaltsaufgaben Festlegung von Aufgaben, die aufgrund der benötigten Qualifikation nur von Pflegefachkräften übernommen werden dürfen (Aufwertung gegenüber anderen Heilberufen) l EU-weite Anerkennung der generalistischen Pflegeausbildung 7
Berufliche Ausbildung: Generalistik l Ausbildungsziel: Befähigung zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen l quasi-duale Ausbildung in Schule und Betrieb 3-jährige Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung Ein Ausbildungsbetrieb als Träger der berufsfeldbreit durchzuführenden praktischen Ausbildung (verschiedene Pflichteinsätze, ein Vertiefungseinsatz, insges. 2.500 Std.) Pflegeschule ist verantwortlich für den Unterricht ( 2.100 Std.) und die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung l Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau / Pflegefachmann 8
Berufliche Ausbildung: Spezialisierung l Alle Auszubildenden starten mit dem Ausbildungsziel Pflegefachfrau/-mann generalistisch (2 Jahre) l Spezialisierung als Wahlrecht der Auszubildenden für das 3. Ausbildungsjahr Wahlrecht ist abhängig vom vereinbarten Vertiefungseinsatz Ausübung i.d.r. 4 und frühestens 6 Monate vor 3. Ausbildungsjahr Berufsabschlüsse: Altenpfleger/-in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (ohne automat. EU-weite Anerkennung) l Überprüfung 6-Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung. 9
Berufliche Ausbildung: Überblick Überprüfung des Bedarfs bis 2025 10
Berufliche Ausbildung: Finanzierung (1) l Ausgleichsfonds auf Landesebene Umlagebeträge von Krankenhäusern und ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen Direktzahlung Land Direktzahlung Pflegeversicherung zur Entlastung Pflegebedürftiger Überprüfung der Höhe der Direktzahlung alle 3 Jahre l Keine Deckelung der Ausbildungszahlen l Kostenfreiheit für die Auszubildenden (Abschaffung des Schulgelds) und angemessene Ausbildungsvergütung l Keine Wettbewerbsnachteile mehr für ausbildende Betriebe durch ein flächendeckendes Umlageverfahren 11
Berufliche Ausbildung: Finanzierung (2) 3,6% 8,9% Krankenhäuser über Umlageverfahren (finaler Kostenträger SGB V) 30,2% 57,2% Pflegeeinrichtungen über Umlageverfahren (finaler Kostenträger SGB XI; Pflegebedürftige, ggf. SGB XII) Pflegeversicherung als Direktzahlung (zur Entlastung der Pflegebedürfigten; Überprüfung alle 3 Jahre) Länder als Direktzahlung 12
Hochschulische Ausbildung l Primärqualifizierende Ausbildung auf Bachelor-Niveau mit staatlicher Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung l Zugang mit Hochschulreife (landesrechtl.), Anrechnung einer vorherigen beruflichen Pflegeausbildung l Dauer mindestens 3 Jahre, kein Ausbildungsvertrag, keine Vergütung (freiwillig mögl.) l Finanzierung der hochschulischen Ausbildung obliegt den Ländern l Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau/-mann in Verbindung mit dem akademischen Grad (B.A. oder B.Sc.) 13
Aufwertung und Anerkennung der Ausbildung 14
Weitere Umsetzungsschritte l Pflegeberufereformgesetz: verkündet am 24. Juli 2017, Inkrafttreten stufenweise bis zum 1. Januar 2020 l Nächste Schritte: Erlass Rechtsverordnungen, Erarbeitung Rahmenpläne und Curricula, Start Finanzierungsverfahren l Gemeinsame Federführung von BMFSFJ und BMG l Beginn der neuen Ausbildungen ab 1. Januar 2020 15
Konzertierte Aktion Pflege AG 1 Ausbildung und Qualifizierung Ausbildungsoffensive Pflege Stand: 19.09.2018
Konzertierte Aktion Pflege (KAP) l Ziel: Vereinbarung konkreter Maßnahmen der Partner in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen zu Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Entlohnung l Partner / Dachgremium: neben Bund, Ländern und Kommunen Beteiligung aller in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege beteiligten Akteure (insbes. Wohlfahrts-, Berufs- und private Trägerverbände, Kostenträger, BA) l Zeitplan: Auftakt am 3. Juli 2018 Vorbereitung in 5 Arbeitsgruppen ab 09/2018 Präsentation der Vereinbarungen bis 06/2019, anschließend Umsetzung 17
Arbeitsgruppen der KAP l AG 1: Ausbildung und Qualifizierung (Vorsitz: BMFSFJ) l AG 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz Gesundheitsförderung (Vorsitz: BMG) l AG 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung (Vorsitz BMG) l AG 4: Pflegekräfte aus dem Ausland (Vorsitz BMG/ Ko-Vorsitz BMAS) l AG 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege (Vorsitz BMAS/ Ko-Vorsitz BMG) 18
AG 1: Ausbildung und Qualifizierung (Vorsitz: BMFSFJ) l Ziel: Begleitung der Einführung der ab 2020 beginnenden, neuen Pflegeausbildungen; Stärkung der Ausbildung l Partner: Teilausschnitt der Partner aus dem Dachgremium und spezielle Akteure für den Bereich Ausbildung l Zeitplan: 1. Sitzung der AG 1 am 21. September 2018 Ergebnisse, d.h. abgestimmter Vereinbarungstext bis Ende 2018 Bestätigung durch Dachgremium und Startschuss für Ausbildungsoffensive Pflege Anfang 2019 (= Umsetzung der Vereinbarungen aus AG 1) 19
Ausbildungsoffensive Pflege (Gesamtverantwortung: BMFSFJ) l Laufzeit: 5 Jahre (2019 2023) l Drei Handlungsfelder mit vielfältigen Maßnahmen: 1. Die Reform der Pflegeberufe erfolgreich umsetzen 2. Für die Pflegeausbildung werben 3. Ausbildung und Qualifizierung stärken l Bsp. für Maßnahmen (mit Partnern noch zu vereinbaren): Beratung zur neuen beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung (z.b. Beratungsteam Pflegeausbildung des BAFzA mit www.pflegeausbildung.net); FSJ; Boys Day Informations- und ÖA-Kampagne (2. Hj. 2019 Ende 2021) Unterstützung von Ausbildungsbetrieben und Pflegeschulen mit Rahmenlehr- und -Ausbildungsplänen; DigitalPakt Schule (BMBF) Umschulungsförderung (Bundesagentur für Arbeit) 20
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Sven-Olaf Obst Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Unterabteilungsleiter 31 Abteilung 3 Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege 21