Sitzungsvorlage Nr. 146/2016 Verkehrsausschuss am 06.07.2016 zur Beschlussfassung 24.06.2015 - Öffentliche Sitzung - 052 - VKA-Ö-146/2016 Zu Tagesordnungspunkt 4 VVS-Tarif 2017 I. Sachvortrag 1. Anpassung des VVS-Gemeinschaftstarifs nach dem Gesellschaftsvertrag Nach dem VVS-Gesellschaftsvertrag läuft das Tarifbildungsverfahren im VVS nach festen Regularien in zwei Schritten ab: 1. Schritt: Festlegung von Höhe und Zeitpunkt der Tarifanpassung unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung durch die Verkehrsunternehmen-Gesellschafter nach Vorberatung im VVS-Aufsichtsrat. Die Gesellschafter der öffentlichen Hand können mit mindestens 50 % der Stimmen der Gebietskörperschaften der Höhe der Tarifanpassung widersprechen und eine geringere prozentuale Tarifanpassung festlegen, wenn sie den Verkehrsunternehmen die sich daraus ergebenden Einnahmeausfälle ausgleichen. 2. Schritt: Beschluss aller Gesellschafter auch der öffentlichen Hand - über die Verteilung der Tarifanpassung auf die einzelnen Tarifarten. Dabei sind diese an die prozentuale Vorgabe vgl. Schritt 1 - gebunden. Verfahren zur Tarifrunde 2017: Die Beschlussfassung (Höhe, Volumen und Zeitpunkt der Tarifanpassung) soll nach Vorberatung im VVS-Aufsichtsrat in der VVS-Gesellschafterversammlung am 26.07.2016 durch die Verkehrsunternehmensgesellschafter erfolgen. Die VVS-Gesellschafterversammlung befindet in derselben Sitzung ebenfalls nach Vorberatung durch den VVS-Aufsichtsrat - über die strukturelle Verteilung der Tarifanpassung mit den Stimmen aller Gesellschafter. Hierzu sind vorher die Gremien der öffentlichen Hand (Verband Region Stuttgart und Landkreise) zu beteiligen. 2. Tarifschritt 1: Kostenentwicklung bei den Verkehrsunternehmen und Tarifanpassung zum 01.01.2016 Der VVS hat mit Unterstützung der Verkehrsunternehmen die Kostenentwicklung bei den Verkehrsunternehmen in einem transparenten Verfahren systematisch nach verschiedenen Kostengruppen (Personal-, Energie-, Kapital- und Materialkosten) auf der Grundlage eines einheitlichen Bezugsjahres (= das zurückliegende Wirtschaftsjahr 2015) und gewichtet nach Einnahmeanteilen erfasst. Diese seit einigen Jahren angewandte Berechnungsmethodik bildet die Grundlage zur transparenten und nachvollziehbaren Ermittlung der geplanten Fahrpreiserhöhung im VVS. SiVoM/14.1 Die SSB als größtes Verkehrsunternehmen im VVS hatte 2015 gegenüber 2014 eine Kostensteigerung von rd. 2,6 % und die DB für ihren Eisenbahnverkehr rd. 2,3 % zu verzeichnen. Bei den regionalen Verkehrsunternehmen waren die Kosten um rd. 0,9% rückläufig. Im Einzelnen ist dabei folgendes zu beachten:
- 2 - a. Die Kosten für das Personal, dem größten Kostenblock, sind in unterschiedlicher Weise gestiegen (SSB: + 3,9 %, DB: + 2,5 % und regionale Verkehrsunternehmen: + 2,2 %). b. Bei den Energiekosten (Bahnstrom/Diesel) haben die Verkehrsunternehmen unterschiedliche Kostenentwicklungen gemeldet (SSB: + 5,6 %, DB: - 4,2 % und bei den regionalen Verkehrsunternehmen: - 13,9 % durch den sinkenden Dieselpreis). c. Die Material- und Sachkosten sind ebenfalls unterschiedlich gestiegen (SSB: + 0,5 %, DB: + 3,6 % und regionale Verkehrsunternehmen: + 0,6 %). Nach der Gewichtung entsprechend der EZV-Anteile ergibt sich für den gesamten VVS ein gemittelter rechnerischer Wert für den Bestandsverkehr von rd. 1,9 %. Durch den gemittelten Wert ist die Bandbreite zwischen den Verkehrsunternehmen im Bezugsjahr allerdings vergleichsweise hoch. Das seit nunmehr 6 Jahren angewendete Verfahren wurde daher auf Empfehlung des Tarifausschusses des VVS- Aufsichtsrates durch eine Arbeitsgruppe einer Überprüfung unterzogen. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass sich das bisherige Verfahren auf Basis der gewichteten Kostenentwicklung aller Verkehrsunternehmen grundsätzlich bewährt und für eine höhere Transparenz gesorgt hat. Für die Tarifmaßnahmen wurde eine leichte Modifikation des Berechnungsverfahrens vereinbart bei dem künftig die dynamisierten Ausgleichszahlungen nach 45 a PBefG (für Schülerfahrten) berücksichtigt werden sollen. Über Fahrgelderlöse wird aber in der Regel nur ein Teil der Kosten abgedeckt. Daher wäre eigentlich eine stärkere Erhöhung der Fahrgelderlöse notwendig, wenn eine höhere Kostenunterdeckung oder zumindest ein Absinken des Kostendeckungsgrades vermieden werden soll. Wenn nicht die öffentliche Hand als Finanzierungsträger des ÖPNV stärker belastet werden soll, bedarf es auch für 2017 der Anstrengung aller Beteiligten im VVS, damit wieder eine über die Tarifanpassungsrate hinausgehende Mengensteigerung wie sie in den letzten Jahren erzielt werden konnte erreicht werden kann. Nach dem VVS-Gesellschaftsvertrag soll der Tarif entsprechend der Kostenentwicklung, der Marktlage und der Fahrgastinteressen fortgeschrieben werden. Die Marktlage ist aufgrund der gesunkenen Benzinpreise aktuell schwierig. Die Pkw-Zulassungszahlen waren 2015 auf einem Allzeithoch. Hinzu kommt, dass der Verkehrskostenindex eine negative Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr aufzeigt und der allgemeine Lebenshaltungskostenindex sich derzeit um den Nullpunkt bewegt. Am grundsätzlichen Dilemma des ÖPNV hat sich jedoch nicht allzuviel verändert: Die Kosten der Verkehrsbedienung steigen (Personal, Infrastruktur, Fahrzeuge, Bau) während die Kosten der Wettbewerber sinken und die Preise sogar teilweise günstiger werden. Bei vielen Verkehrsverbünden konnten die Tarifanpassungen 2015 nicht erwirtschaftet werden. Trotzdem mussten aus wirtschaftlichen Gründen in fast allen Verbünden die Preise in unterschiedlichem Umfang angehoben werden. Aus der angeschlossenen Tabelle (Anlage 1) sind die in den letzten Jahren vollzogenen Tariferhöhungen der aufgeführten Verbünde ersichtlich. Gesicherte Erkenntnisse über die aktuellen Überlegungen der anderen Verbünde für die Tarifrunde 2017 liegen derzeit noch nicht vor. Zum Ausgleich der steigenden Kosten der Verkehrsbedienung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und der bestehenden Risiken will der VVS nach der Empfehlung des VVS- Tarifausschusses den Verkehrsunternehmensgesellschaftern für die Sitzung am 26.07.2016 eine Tarifanpassung von 1,9 % zum 01.01.2017 vorschlagen.
- 3-3. Tarifschritt 2: Strukturelle Umsetzung der Tariferhöhung von 1,9 % zum 01.01.2017 Der Vorschlag des VVS (Anlage 2) zur Umsetzung der geplanten Tarifanpassung auf die einzelnen Tarifarten berücksichtigt die in Anlage 3 erläuterten Änderungen/Anpassungen. Eine Übersicht über die Preisentwicklung der einzelnen Tarifarten in den letzten fünf Jahren ist daneben als Anlage 4 angeschlossen. Die wichtigsten Änderungen in Kürze: Beim KurzstreckenTicket und beim EinzelTicket für eine Zone, die letztes Jahr um jeweils 10 Cent erhöht wurden, soll 2017 keine Preisanpassung erfolgen. Hingegen soll der Preis des EinzelTickets für zwei Zonen, das letztes Jahr nicht erhöht wurde, um 10 Cent auf 2,90 Euro steigen. Ausbildungs-Abo: Da der Ausbildungsbeginn in der Regel auf den 1. September fällt, wurde bereits in der April-Sitzung der VVS-Gremien der Beschluss zur Einführung des neuen Ausbildungs-Abos zum 1. September 2016 gefasst (vgl. Vorlage 128/2016 zum Verkehrsausschuss am 27.04.2016). Für diese Maßnahme wurden durch ein Gutachten Minderertragsrisiken in Höhe von rund 200 Tsd. Euro prognostiziert, die am Ende der Tabelle der Anlage 3 kalkulatorisch als Negativposten in Ansatz gebracht wurden. Der Einführungspreis von 59 Euro (monatliche Aborate) soll 2017 nicht erhöht werden. Tendenziell werden die ZeitTickets und Abos in den höheren Preisstufen in geringerem Umfang erhöht. Der Solidarbeitrag, den alle Studierenden bezahlen müssen (auch die Nicht-Nutzer des ÖPNV), soll 2017 nicht angepasst werden. Wertung der Tarifmaßnahmen: Bei der vorgesehenen Tarifanpassung von 1,9 % handelt es sich um die seit 2001 niedrigste Tariferhöhung. Für den ÖPNV-Nutzer, der täglich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, bedeutet dies dennoch eine spürbare Mehrbelastung. Allerdings ist auch die Finanzierungssituation der öffentlichen Hand / der Verkehrsunternehmen zu betrachten, die zur Stabilisierung der Kostendeckung im ÖPNV auf kontinuierliche Mehreinnahmen angewiesen ist /sind. Den vorgeschlagenen strukturellen Umsetzungs-und Verteilungsvorschlägen des VVS kann aus Sicht der Geschäftsstelle insgesamt zugestimmt werden. 4. Wirtschaftliche Auswirkungen der geplanten Tarifanpassung Stimmen die Unternehmensgesellschafter in der VVS-Gesellschafterversammlung der Tarifanpassung zum 01.01.2017 in Höhe von 1,9 % zu und gelingt es, diese Tarifanpassung im kommenden Jahr zu realisieren, fließen der Verbundkasse Mehreinnahmen in Höhe von rd. 9.3 Mio. zu. Entsprechend seines derzeitigen Quotenanteils von rd. 20,75 % würde der Verband Region Stuttgart zur Verlustabdeckung in der Verbundstufe II bzw. zur Weiterleitung an die Verkehrsunternehmen im Rahmen der Allgemeinen Vorschrift davon rd. 1,6 Mio. (ohne Umsatzsteuer) erhalten. Zur Umsetzung der angestrebten Tariferhöhung ist allerdings anzumerken, dass es keinen Automatismus für eine Realisierung der Tariferhöhung am Markt geben kann. Neben dem allmählichen Rückgang der Schülerzahlen, können auch kurzfristige konjunkturelle Schwankungen oder sonstige äußere Einflüsse dazu beitragen, dass die seit mehreren Jahren positiv verlaufende Einnahmenentwicklung im VVS beeinträchtigt werden kann.
- 4 - Der Kostendeckungsgrad im gesamten VVS beträgt derzeit rd. 60,5% (Quelle: Verbundbericht 2015) und hat sich damit weiter verbessert. Im Rahmen der Diskussion um die Tarif- und Einnahmeentwicklung im VVS und des in den letzten Jahren stark gestiegenen Kostendeckungsgrades (vgl. Vorlage 120/2016) hat der Vertreter des VVS dem Verkehrsausschuss in der Sitzung am 27.04.2016 ergänzende Erläuterungen zur Berechnungsmethodik des Kostendeckungsgrades zugesagt. Die Ausführungen des VVS dazu sind der Anlage 5 zu entnehmen. Vergleichende Angaben zum Kostendeckungsgrad anderer Verbünde können weder vom VVS noch vom Verband Region Stuttgart gemacht werden. Zum einen ist der VVS einer der ganz wenigen Verbünde die Aussagen zur Kostendeckung treffen, zum anderen sind die dazu notwendigen Angaben weder öffentlich zugänglich, noch werden Auskünfte von den jeweiligen Verkehrsunternehmen zu ihrer Kostenstruktur aus Wettbewerbsgründen erteilt. Daneben sind Zuschüsse der öffentlichen Hand in den meisten Fällen nicht offen ausgewiesen. 5. Sonstige aktuelle Tarifthemen: FeinstaubTicket (Arbeitstitel im VVS) Erstmals in Deutschland hat die Landeshauptstadt Stuttgart am 16. Januar 2016 einen Feinstaubalarm ausgelöst. Im ersten Quartal des Jahres 2016 gab es insgesamt 20 Tage mit Feinstaubalarm in Stuttgart. Um den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu fördern, hatte der VVS für Neueinsteiger in das Abonnement in der ersten Feinstaubsaison bis zum 15. April 2016 einen zusätzlichen Freimonat gewährt. Zudem konnten die Fahrgäste auf der Mobilitätsplattform moovel, die von einem Tochterunternehmen des Daimler-Konzerns betrieben wird, an allen Feinstaubtagen ein VVS-EinzelTicket zum halben Preis erwerben. Moovel hat gegenüber dem VVS den vollen Preis abgerechnet und damit den Unterschiedsbetrag finanziert. Bei den ersten Feinstaubalarmen wurde kritisch gesehen, dass der VVS kein eigenes Feinstaubticket als Anreiz für umsteigewillige Autofahrer aufgelegt hat. Das Angebot von moovel wurde nicht als gleichwertiger Ersatz angesehen, weil dieser Vertriebsweg bisher einen geringen Kundenkreis erfasst und für Fahrgäste ohne Smartphone überhaupt nicht nutzbar ist. Mitunter wurde auch darauf verwiesen, dass zum Beispiel in italienischen Städten (Rom, Mailand, Turin), die Ende 2015 einen Smogalarm mit Fahrverboten ausgelöst hatten, ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket (Tagesticket für 1,50 Euro) angeboten wurde. In den Sommermonaten ist nicht mit weiteren, länger andauernden Inversionswetterlagen zu rechnen. Daher wird es voraussichtlich bis Mitte Oktober 2016 zu keinem weiteren Feinstaubalarm kommen. Da Stadt und Land Fahrverbote und andere ordnungspolitische Maßnahmen nach Möglichkeit vermeiden wollen, sind in der kommenden Feinstaubsaison ab Herbst 2016 zusätzliche Anreizmaßnahmen erforderlich, damit eine spürbare Reduktion des Autoverkehrs gelingt. Es ist daher vorgesehen, an Tagen mit Feinstaubalarm für umsteigewillige Autofahrer ein Feinstaubticket in folgender Form auszugeben: Ausgabe ausschließlich als EinzelTicket anstelle eines EinzelTickets für Erwachsene für die jeweilige Preisstufe können entsprechende EinzelTickets für Kinder gelöst werden, was einem Rabatt von rund 50 % entspricht Gültigkeit des ermäßigten Tickets nur an Tagen mit Feinstaubalarm Ausgabe über alle Vertriebswege (Bus, Automat, Handy) Zeitliche Befristung für die Feinstaubsaison Herbst 2016 Frühjahr 2017
- 5 - Da das Halbpreisticket auch für bisherige Nutzer des Gelegenheitsverkehrs gelten würde, ist davon auszugehen, dass zunächst einmal Mindereinnahmen im VVS zu verzeichnen wären. Der mit Sicherheit zu verzeichnende Mehrverkehr wird vermutlich aber nicht ausreichen, um diese Mindereinnahmen auszugleichen. Daher steht die Umsetzung des Feinstaubtickets unter der Prämisse, dass das Land, wie von Verkehrsminister Winfried Hermann angekündigt, 50 % der Mindereinnahmen übernimmt. Wenn eine entsprechende Zusage des Landes vorliegt, wird die konkrete Umsetzung des FeinstaubTickets im VVS- Tarifausschuss beschlossen werden können. Die dazu erforderliche Beschlussempfehlung des VVS-Aufsichtsrats an die VVS-Gesellschafterversammlung soll am 26.07.2016 vorberaten werden. Die grundsätzliche und verbindliche Entscheidung über die Einführung des befristeten FeinstaubTickets soll in der VVS-Gesellschafterversammlung am gleichen Tag getroffen werden. Wegfall von Sektorengrenzen Bei der Diskussion um die mögliche Neuordnung der Tarifzonen hat der Verkehrsausschuss am 27.04.2016 (vgl. Vorlage 123/2016) den Vertreter des VVS um konkrete Auswertungsergebnisse aus dem Datenmaterial beim Wegfall der Zonengrenzen in den Außenringen gebeten. Die vom VVS zugesagte Übersicht über die Ergebnisse der Auswertung ist in Anlage 6 angeschlossen. Der VVS hat dabei die (neu) kalkulierten Mindererlöse von 5,2 Mio. /Jahr bei einem Wegfall der Sektorengrenzen in den Außenringen (30er Zonen bis 70er Zonen) nach den Ticketarten dargestellt, die wichtigsten Fahrtrelationen betrachtet und die möglichen Einnahmewirkungen abgeschätzt. Dabei wurde deutlich, dass bei einem Wegfall der Außenzonen mit einer durchschnittlichen Preisreduzierung von rd. 19 % und gleichzeitig mit einem Mengenwachstum zwischen 3,8 % - 5,7 % gerechnet werden kann. Dies entspricht voraussichtlichen Mehreinnahmen von rd. 1,0 1,6 Mio. /Jahr. Damit wäre immer noch mit (Netto) Mindereinahmen zwischen 3,6-4,2 Mio. durch die Tarifmaßnahme zu rechnen. Die Berechnungen des VVS zeigen, dass eine einnahmeneutrale Lösung derzeit kaum erreichbar ist. Andererseits wurden im VVS in den letzten Jahren erhebliche Mehreinnahmen erzielt. Diese haben zwar zur Verbesserung der Finanzierungssituation und des Kostendeckungsgrades im VVS insgesamt beigetragen. Angesichts des hohen Investitionsstaus (Infrastruktur und Fahrzeuge) und der kontinuierlich steigenden Kosten werden jedoch politische Wünsche nach weiteren, mit Mindereinnahmen verbundenen Tarifverbesserungen von den Verkehrsunternehmen zunehmend kritisch betrachtet. Nach Ansicht der Geschäftsstelle bedarf es daher eines gemeinsamen Schulterschlusses zwischen den Verkehrsunternehmen und den Partnern der öffentlichen Hand im VVS, wenn das seit Jahren diskutierte Thema erfolgreich weiterbetrieben werden soll. Insbesondere sollte auch die Landeshauptstadt bezüglich der denkbaren Verschmelzung der 10/20er Innenzonen und den damit verbundenen Wirkungen mit eingebunden werden. Die dafür notwendige Meinungsbildung zwischen allen Beteiligten zu dem komplexen Thema könnte nach Auffassung der Geschäftsstelle, durch ein vom VVS getragenes Symposium unter Beteiligung der politischen Entscheidungsträger der Landeshauptstadt, des Verbandes Region Stuttgart sowie der Landkreise und der im VVS betroffenen Verkehrsunternehmen befördert werden. Damit wäre auch der Anstoß für eine breite verkehrspolitische Diskussion zwischen den Beteiligten zu einer Reform der Zonenstruktur möglich.
- 6 - Herr Horst Stammler, Geschäftsführer des VVS, wird in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.07.2016 für Erläuterungen zur geplanten Tarifstruktur 2017 und zu den aktuellen Tarifthemen zur Verfügung stehen. II. Beschlussantrag: 1. Der Verkehrsausschuss nimmt von der beabsichtigten Erhöhung des VVS-Tarifs in Höhe von 1,9 % zum 01.01.2017 die in der VVS-Gesellschafterversammlung durch die Verkehrsunternehmensgesellschafter beschlossen werden soll - Kenntnis. 2. Der vom VVS vorgeschlagenen Verteilung der Tarifanpassung auf die einzelnen Tarifarten - entsprechend Anlage 2 wird zugestimmt. 3. Die Mitglieder des VVS-Aufsichtsrates aus der Regionalversammlung werden gebeten, bei den Beratungen der strukturellen Anpassung der Tarifarten des VVS-Tarifs 2017 im VVS-Aufsichtsrat am 26.07.2016 gemäß dem Beschluss zu Ziff. 2 zuzustimmen. 4. Die Regionaldirektorin wird beauftragt, in der VVS-Gesellschafterversammlung am 26.07.2016 der Verteilung der Tariferhöhung auf die einzelnen Tarifarten und den strukturellen Anpassungen/Veränderungen des VVS-Tarifs 2017 gemäß dem Beschluss zu Ziff. 2 zuzustimmen. 5. Ferner werden die Mitglieder des VVS-Aufsichtsrates aus der Regionalversammlung gebeten, der Empfehlung des VVS-Aufsichtsrates an die VVS-Gesellschafterversammlung zuzustimmen, dass im Zeitraum von Herbst 2016 bis Frühjahr 2017 versuchsweise und befristet an Tagen, an denen in der Landeshauptstadt Stuttgart ein Feinstaubalarm ausgelöst wurde, EinzelTickets für Erwachsene zum Kinderfahrpreis (entspricht etwa dem halben Fahrpreis) ausgegeben werden. Dieses Angebot soll unter der Voraussetzung stehen, dass das Land wie angekündigt 50 % der kalkulierten Mindereinahmen übernimmt. 6. Die Regionaldirektorin wird beauftragt, in der VVS-Gesellschafterversammlung am 26.07.2016 dem befristeten FeinstaubTicket unter der in Ziff. 5 genannten Bedingung zuzustimmen. 7. Der Verkehrsausschuss nimmt von den Erläuterungen des VVS zum Wegfall der Sektorengrenzen in den Außenringen (Anlage 5) Kenntnis. Zur weiteren Meinungsbildung wird der VVS gebeten, ein Symposium zum Thema Reform der Zonenstruktur als Grundlage für eine breite Diskussion bei allen Beteiligten (Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen) unter Beteiligung der politischen Entscheidungsträger der Stadt Stuttgart, des Verbandes Region Stuttgart und der Landkreise sowie der Verkehrsunternehmen im VVS zu veranstalten.