Redu Fix Reduktion von Fixierung Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, bitten wir Sie, vor dem Zitieren von Daten aus den Vorträgen um eine Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Autoren. 2006, www.redufix.de
Zwischen Haftungsangst und Freiheitssicherung Juristische Fragestellung des ReduFix Projektes Prof. Dr. Thomas Klie AGP Ev. Fachhochschule Freiburg
Ausgangslage Fixierung in deutschen Pflegeheimen (zu)viel unzureichende fachliche Begründung Legitimation unsicher (Klie Pfundstein 2005) Haftungsängste der MitarbeiterInnen Sicherheitserwartungen der Angehörigen kommunikative Asymmetrie : Ärzte, Gericht, Pflege
Ausmaß Freiheitsentziehender Maßnahmen restrains in nursing homes 400 350 393 377 300 391 250 200 157 237 150 166 100 50 1 0 0-4 Uhr 4 4-8 Uhr 54 8-12 Uhr Zeitliche Lage 63 12-16 Uhr 32 16-20 Uhr 2 20-24 Uhr Maßnahmen im Bett Maßnahmen am Stuhl University of Applied Science Freiburg
Rechtliche Kategorien von FEM / BEM Verfassungsrecht GG Freiheitseinschränkende Maßnahmen = Jeder Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit (Art. 2 II GG) Zivilrecht BGB Freiheitsbeschränkende Maßnahmen = Eingriff in die Bewegungsfreiheit von geringer Intensität und /oder Dauer Freiheitsentziehende Maßnahmen (Art. 104 GG) = Ausschluss der körperlichen Bewegungsfreiheit unerheblich: Motiva tion, es reicht aus: pote ntieller Gebrauc h Unterbringungsähnliche Maßnahmen 1906 Abs. 4 BGB Unterbringung 1906 Abs. 1 BGB Strafrecht StGB Freiheitsberaubung = wenn ein Mensch eingesperrt oder auf andere Weise des Gebrauchs seiner persönlichen (Bewegungs-)Freiheit beraubt wird ( 239 StGB) Liegt nicht vor: Einwilligung Gerechtfertigt: Notstand Liegt nicht vor: Einwilligung Gerechtfertigt: Entscheidung des Betreuers und gericht. Beschluss
Rechtliche und fachliche Anliegen kein Widerspruch Rechtliche Vorgaben Verfassungsrechtliche Vorgaben: Freiheit der Person, rechtsstaatlicher Schutz Betreuungsrecht: Absenkung von Fixierungsraten durch Legitimationsverfahren heimrechtlich: Schutz der Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen, Dokumentationspflicht sozialrechtlich: Qualitätsmaßstab Selbstbestimmung fachliche Vorgaben Schutz und Förderung der Mobilität state of the art
Rechtliche Perspektiven Art 2 II GG Freiheitsrechte Schutz vor HeimG Gesundheitsschäden Fixierungen SGB V,XI, Haftungsrecht Betreuungsrecht State of the art Legitimation
ReduFix und rechtliche Hilfestellungen Rechtliche Information Handbuch Fachliteratur Film Schulung Präsentation Fallbesprechung, Klärung von Rechtsfragen Rechtscoaching
Effekte der Angebote Einstellungsänderungen: gefühlte versus berechtigte Haftungsängste Aufsichtspflicht Sorgfaltsmaßstäbe Vorfall ungleich Haftung Recht Praxis Transfer:typische Fallkonstellationen exemplarisch bearbeitet Beschluss und Notwendigkeit der Fixierung ärztliche Verordnung und Verantwortung des Heimes
Effekte II Coaching kaum in Anspruch genommen Routinen und Kommunikationsmuster bleiben stabil
Legitimation Breites Wissen über Grundzüge des Betreuungsrechts Sozial- versus Rechtsnormen Angehörige Betreuer Einwilligungsfähigkeit und Demenz MMS und informed consent Mit Recht fixiert? Betreuungsrechtliche Verfahren und fachliche Notwendigkeit von Fixierungen
Haftungsfragen und die BGH Entscheidungen Pflicht zur Fixierung? Drittwirkung von Grundrechten im Haftungsrecht Sorgfaltsmaßstab: state of the art Beweislastumkehr bei unterlassener Prüfung von Alternativen zur Fixierung
Schlussfolgerungen Pflege kennt Haftungsmythen Handlungsunsicherheit lässt sich durch integrierte fachlich/ juristische Schulung begegnen Wichtig sind praktische Handlungsalternativen kommunikative Kompetenz gute Kooperation zwischen Berufsgruppen Trotz fachlicher Alternativen nicht immer Entfixierung, wenn Ärzten und Angehörigen nicht zu vermitteln Haftungsängste bleiben auch nach Information Wissenstransfer in Praxis bei Rechtsfragen spezifisch (schwierig)
Empfehlungen Praxisnahe Vermittlung von rechtlichen Informationen an Pflegekräfte, Angehörige und (ehrenamtliche) Betreuer hausinterne Standards Einübung multiprofessioneller Entscheidungsfindung (BUKO) abgestimmte Aktivitäten von Heimaufsicht, BGW. MDK und Betreuungswesen Leitlinienentwicklung (unter Aufnahme der rechtlichen Vorgaben)
Danke für die Aufmerksamkeit