Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer Inhalt: AUFTRAGSERTEILUNG AN DE INTERNATIONAL D.O.O. ALS SERVICEMARKE VON AHK SERBIEN NOTARIELL BEGLAUBIGTE ZWEISPRACHIGE VOLLMACHT ZUR ABWICKLUNG DES VERFAHRENS MIT APOSTILLE VERSEHEN NACHWEIS ÜBER DIE EINTRAGUNG ALS STEUERPFLICHTIGER MIT UST-ID-NR., NOTARIELL BEGLAUBIGT, MIT APOSTILLE VERSEHEN HR-AUSZUG.. ORIGINALRECHNUNGEN BANK-AUSZÜGE FÜR GETÄTIGTE ZAHLUNGEN ZU DEN BEIGELEGTEN RECHNUNGEN STEUERLICHE ZWEISPRACHIGE VOLLMACHT FÜR NATÜRLICHE PERSON ZWECKS ERTEILUNG DER LOKALEN STEUER-NR. Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte per Mail, Fax oder Post an: Delegation der deutschen Wirtschaft Serbien Toplicin venac 19-21, 11 000 Belgrad Serbien Ihr Ansprechpartner: Dragana Veselinovic E-Mail: veselinovic@ahk.rs Telefon: +381 /11 2028 010 Telefax: +381 / 11 2028 011
AUFTRAG Zur Durchführung des Antrags auf Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer. Die unterzeichnende Firma beauftragt hiermit DE International d.o.o., Toplicin venac 19-21, 11 000 Belgrad, Serbien, das Verfahren zur Rückerstattung der serbischen Mehrwertsteuer einzuleiten und erteilt an DE International d.o.o. Vollmacht zur Vertretung gegenüber den zuständigen serbischen Behörden. Firma: Kontaktperson: Strasse: PLZ und Ort: Tel. / Fax : E-mail: Web: USt-ID-Nr.: Kurze Bezeichnung der Branche, in der der Auftraggeber tätig ist: Zeitraum und kurze Erläuterung der Tätigkeiten in der Serbien:
Erstattungsbeträge werden seitens Steueramt direkt auf nachstehendes Konto Ihres Unternehmens in Deutschland überwiesen: Konto-Nr. / IBAN: Bankleitzahl / Swiftcode: Kreditinstitut: Unsere Gebührenordnung: Für die Bearbeitung der Vergütungsanträge berechnen wir ein Grundhonorar sowie ein Bearbeitungshonorar. Das Grundhonorar beträgt unabhängig vom beantragten Steuervergütungsbetrag 150 EUR. Und dient zur Deckung unserer Kosten der Übersetzung der Unterlagen und Beglaubigung seitens Gerichtsdolmetschers Es gelten folgende Honorarsätze: Grundhonorar: 150 EUR Bearbeitungshonorar: Erstattungsbetrag bis 2.500 EUR Bearbeitungshonorar 20% des Erstattungsbetrages 2.501 bis 10.000 EUR 15% des Erstattungsbetrages 10.001 bis 25.000 EUR 10% des Ersattungsbetrages über 25.000 EUR 5% des Erstattungsbetrages
Sofern mit einem Antrag mehr als 15 Rechnungen eingereicht werden, wird ab der 16. Rechnung für jeden weiteren Beleg ein Zuschlag von 0,50 EUR berechnet. Für die Kosten unserer Vorleistung wird 2/3 des Vergütungsbetrages als Vorkasse in Rechnung gestellt, nach dem abgeschlossenen Vergütungsverfahren wird 1/3 des Vergütungbetrages abgerechnet, wobei nach Bedarf eine angepasste Abrechnung erfolgt. Wir verpflichten uns hiermit, die dem DE International d.o.o. zustehende Provision nach o.a. Konditionen umgehend nach dem Rechnungseingang an folgendes Konto zu überweisen: UniCredt Bank A.D.,11 000 Belgrad,Rajiceva 27-29,Serbien,170-301014320 ( IBAN: RS35170000030101432088) zugunsten DE International d.o.o.,11 000 Beograd, Topličin venac 19-21 Ein Honorar wird auch dann berechnet, wenn der Rechnungsaussteller unrechtmäßig die Umsatzsteuer ausgewiesen hat, und DE International d.o.o. die Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer im Auftrag der unterzeichnenden Firma gegenüber dem Rechnungssteller erfolgreich geltend macht. Die Kosten eines eventuellen Rechtsmittelverfahrens gegen einen Bescheid der Finanzbehörde werden vom Auftraggeber zusätzlich getragen. In diesem Fall berechnet die DE International d.o.o. den allgemeinen Stundensatz von 80,00 EUR. Das Rechtsmittelverfahren wird nur eingeleitet, wenn eine separate Vollmacht des Auftraggebers vorliegt. Mit unten angebrachter Unterschrift haften wir auch dafür, dass die von uns bevollmächtigte natürliche Person, ein Mitarbeiter von DE International d.o.o., von jeglicher materieller und strafrechtlicher Haftung in unseren Steuer-Angelegenheiten in Serbien befreit ist. Für den Auftrag, die Durchführung des Auftrags und resultierende Ansprüche gilt serbisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Belgrad, Serbien. Ort und Datum: Unterschrift und Stempel: Hinweis Wir bitten Sie, uns alle benötigten Antragsunterlagen einschließlich der Originalrechnungen bis zum 31. Mai des Folgejahres zukommen zu lassen. Spätere Anträge können nur nach einer vorherigen Absprache bearbeitet werden. Fügen Sie bitte Ihre Originalrechnungen bei!