Amtliche Bekanntmachung. Bebauungsplan Heimerzheim Hz 13 Sportanlage Heimerzheim, 1. Änderung und Ergänzung Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

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Transkript:

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Heimerzheim Hz 13 Sportanlage Heimerzheim, 1. Änderung und Ergänzung Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung 1. Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses Der Rat der Gemeinde Swisttal hat in seiner Sitzung am 13.04.2016 auf Empfehlung des Planungs- und Verkehrsausschusses vom 07.04.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Heimerzheim Hz 13 Sportanlage Heimerzheim in einer ersten Änderung anzupassen sowie zu ergänzen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Heimerzheim Hz 13 Sportanlage Heimerzheim wird begrenzt im Norden durch die Bebauung des Plangebietes Ober der Hölle, im Westen durch die bestehenden Sportflächen Heimerzheim, im Osten durch die Feldflur Im Griesenroth und im Süden durch die im Bebauungsplan Heimerzheim Hz 13 Sportanlage Heimerzheim ausgewiesene Stellplatzanlage. Ein Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Heimerzheim Hz 13 Sportanlage Heimerzheim, in dem der Änderungsbereich schwarz umrandet kenntlich gemacht ist, ist nachstehend abgedruckt. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um an der bestehenden Sportanlage in Swisttal-Heimerzheim einen Nebenplatz errichten zu können. 2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Heimerzheim Hz 13 Sportanlage Heimerzheim liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht, den textlichen Festsetzungen, dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag einschließlich artenschutzrechtlicher Prüfung und FFH-Vorprüfung (Screening), der schalltechnischen Untersuchung und dem umweltgeologischen Untersuchungsbericht gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von Montag, den 26. September 2016 bis einschließlich Dienstag, den 25. Oktober 2016 im Rathaus der Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal-Ludendorf, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und können dort während der Dienststunden, und zwar montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Swisttal (Rathausstraße 115, 53913 Swisttal-Ludendorf, Fachbereich III/1 - Gemeindeentwicklung-, Zimmer Nr. 37 im ersten Obergeschoss) von jedermann abgegeben werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit sich auf der Homepage der Gemeinde Swisttal unter der Adresse www.swisttal.de und unter dem Menüpunkt "Bauleitplanung" ebenfalls über die vorgesehene Planänderung zu informieren. Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer (02255) 309 611 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o.g. Bauleitplanung berührt werden kann, werden gemäß 4 Abs. 1 und 2 BauGB parallel zu dieser öffentlichen Auslegung am Verfahren beteiligt. Hinweis zu Umweltbelangen: Gemäß 2 Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, beschrieben und bewertet werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: 1. Umweltbericht / Artenschutzrechtliche Prüfung /FFH-Verträglichkeit 2. Schallgutachten 3. Umweltgeologischer Untersuchungsbericht / Altlasten 4. wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen wurden von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 5. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden folgende umweltrelevante Belange in das Verfahren integriert 1. Umweltbericht / Artenschutzrechtliche Prüfung /FFH-Verträglichkeit Der Umweltbericht als Teil der Begründung gibt Auskunft über die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Arten- und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild/Erholung, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Sachgütern. Insgesamt kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen des Vorhabens in der Bodenversiegelung sowie im Verlust von überwiegend brachliegenden Flächen liegen. Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften des 44 BNatSchG können aufgrund der Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet, vor dem Hintergrund der Art des Vorhabens und durch geeignete Maßnahmen für die planungsrelevanten Arten ausgeschlossen werden. Vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchungen sind nicht erforderlich. Es wird festgestellt, dass das Vorhaben zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der ca. 70 m entfernt liegenden europäischen Schutzgebiete FFH-Gebiet DE 5207-301 Waldville und

Vogelschutzgebiet DE 5308-408 Kottenforst-Waldville im Sinne des 34 BNatSchG führen. Eine vertiefende Prüfung der FFH-Verträglichkeit ist nicht erforderlich. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beziehen sich auf baubedingte Beeinträchtigungen, die Vermeidung störender Lichtreflexe sowie den Lärmschutz. 2. Schallgutachten Das Schallgutachten (Kramer Schalltechnik GmbH, August 2016) wurde erarbeitet, um dem Belang des Schallschutzes in Bezug auf das Schutzgut Mensch Rechnung zu tragen. Im Bebauungsplanentwurf werden mögliche Lärmkonflikte zwischen dem Planvorhaben und der nördlich anschließenden Wohnbebauung deutlich. Es wurde deshalb ein Schallgutachten beauftragt, um die Belange des Schallschutzes im Verfahren ausreichend zu berücksichtigen. Das Schallgutachten weist nach, dass auf Basis der vorgegebenen Nutzungen keine aktive Maßnahme nördlich des geplanten Nebenplatzes erforderlich wird. Hierbei wurde außer der bereits vorhandenen Lärmschutzmaßnahme keine weitere Maßnahme einberechnet. Im Einzelnen wird festgestellt, dass der Sportanlagen bezogene Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen für das Vorhaben nicht beurteilungsrelevant ist. Um den erforderlichen Schallschutz im Bereich der bestehenden Sportanlagen herzustellen, wurde bereits zur Erstaufstellung nördlich der Sportanlagen ein Erdwall als aktiver Schallschutz errichtet. Um diesem Vorgehen weiterhin Rechnung zu tragen und einen noch besseren Schallschutz sicher zu stellen, sieht der Bebauungsplan die Errichtung einer Schallschutzwand mit 2,0 m Höhe vor. Somit wird in allen Beurteilungszeiten, in denen der Nebenplatz genutzt wird, der Immissionsrichtwert durch die Gesamtbelastung der Sportanlage eingehalten. 3. Umweltgeologischer Untersuchungsbericht / Altlasten Nach den vorliegenden Unterlagen ragt in den südlichen Bereich des Bebauungsplanes ein Teil einer verfüllten ehemaligen Kiesgrube. Die Altablagerung ist im Hinweisflächen- und Altlastenkataster des Rhein-Sieg-Kreises unter der Registriernummer 5207/001 erfasst und als Altlastenverdachtsfläche eingestuft. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch Bodenbohrungen und Analysen untersucht, ob und in welcher Höhe Bodenbelastungen vorliegen. Der Verdacht des Vorhandenseins einer schädlichen Bodenveränderung wurde aus gutachterlicher Sicht für die untersuchte Fläche im Planbereich ausgeräumt (siehe hierzu GBU Projektnummer 16/07/3179 vom 16.08.2016). Im Bebauungsplan verbleibt deshalb zwar die Kennzeichnung der Fläche. Das gutachterliche Ergebnis weist jedoch nach, dass keine Festsetzungen hierzu erforderlich sind. Ein Hinweis im Bebauungsplan verweist auf das Ergebnis des Gutachtens.

4. Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen wurden von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in das Verfahren eingebracht: Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW verweist auf das auf Braunkohle und Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld Justus und auf Grundwasserabsenkungen bedingt durch den Braunkohletagebau und einen späteren Grundwasseranstieg sowie dadurch bedingte Bodenbewegungen. Die NABU Kreisgruppe Bonn regt an, den tatsächlichen Bedarf neuer Sportflächen nochmals zu prüfen und weist auf wertvolle Habitate für vielfältige Tierarten hin. Der Rhein-Sieg-Kreis weist auf das geplante Wasserschutzgebiet Erftstadt Dimerzheim Zone III B und die dann geltenden Anforderungen hin. Des Weiteren wird auf Anforderungen beim Einbau von Recyclingstoffen, auf den Umgang mit anfallendem Bodenmaterial und auf Entsorgungswege hingewiesen. Auf die Altlasten- und Schallproblematik wird ebenfalls aufmerksam gemacht. 5. Aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden folgende umweltrelevante Belange in das Verfahren integriert: Es wurden die Themen Schallschutz und Erforderlichkeit der geplanten Anlagen in den Stellungnahmen angesprochen, die wie bereits oben erläutert in die Abwägung einflossen. Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Stellungnahmen und Anregungen zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Heimerzheim Hz 13 Sportanlage Heimerzheim können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 25.10.2016, schriftlich eingereicht oder zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Swisttal, Zimmer 37, gegeben werden. Hinweis gemäß 27a VwVfG: Diese öffentliche Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Gemeinde Swisttal unter der Adresse www.swisttal.de (Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen) abrufbar.

Abbildung: Übersichtsplan mit Darstellung des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Heimerzheim Hz 13 Sportanlage Heimerzheim - unmaßstäblich - Swisttal-Ludendorf, den 07.09.2016 (Kalkbrenner) Bürgermeisterin