Verhandlungen mit den Kommunen zum Doppelhaushalt 2018/2019

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4169 29. 05. 2018 Antrag der Abg. Peter Hofelich u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Verhandlungen mit den Kommunen zum Doppelhaushalt 2018/2019 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. was dazu geführt hat, dass die Gespräche zwischen der Finanzministerin und den kommunalen Landesverbänden vor Einbringung des Doppelhaushalts 2018/2019 zu keinem Ergebnis gekommen sind; 2. welche Kinderzahlen den im Doppelhaushalt 2018/2019 getroffenen Finanzierungsvereinbarungen für die Kindergartenförderung, die Digitalisierung der Schulgebäude sowie der Umsetzung der Multimedia-Empfehlungen zugrunde liegen; 3. inwieweit hier die seit 2013 gestiegenen Kinderzahlen (im Zeitraum 2013 bis 2015 sind 18.411 Kinder mehr geboren als im Vergleichszeitraum 2010 bis 2012) sowie der Zuzug nach Baden-Württemberg berücksichtigt wurden; 4. nach welchem Zeitplan die offenen, respektive strittigen Themenfelder zwischenzeitlich in Bearbeitung oder bereits zu Ende verhandelt sind; 5. wie sie zur Feststellung der kommunalen Landesverbände steht, dass der Breitbandausbau nicht Bestandteil des kommunalen Investitionsfonds in seiner aktuellen Finanzausstattung sein kann und ohnehin nicht bei ihnen zu verorten sei; 6. ob mit der Aufstockung des Sanierungsfonds zu rechnen ist und falls nein, mit welcher Begründung nicht; Eingegangen: 29. 05. 2018 / Ausgegeben: 06. 07. 2018 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

7. was die Gründe sind, dass man entgegen den regierungsseitig getroffenen Aussagen, man wolle nach den Haushaltsberatungen schnell zu Übereinkünften mit der kommunalen Seite kommen, auch sechs Monate nach Verabschiedung des Haushalts noch kein Vollzug gemeldet werden kann; 8. ob Ministerpräsident Kretschmann in die Gespräche einbezogen ist oder ob er absehbar in die Gespräche einbezogen wird und wer sonst an diesen teilnimmt; 9. ob möglicherweise erzielte Übereinkünfte mit den Kommunen in einen Nachtragshaushalt einfließen; 10. welche Haltung die Landesregierung zu dem Ende 2019 auslaufenden Solidarpakt II vertritt und inwieweit die Kommunen in Baden-Württemberg durch eine Fortführung weiter beziehungsweise zusätzlich belastet wären; II. einen Nachtragshaushalt aufzustellen, der ein Investitionspaket für Schulen und Krankenhäuser sowie einen (strukturellen) Entlastungsanteil für Familien mit Kindern mit folgenden kommunalen Investitionen im Umfang von mindestens 655 Mio. Euro über die Jahre 2018 und 2019 vorsieht: Die Erhöhung der Schulbauförderung in den Jahren 2018 und 2019 um jährlich 250 Mio. Euro. Die Erhöhung der Krankenhausförderung um 50 Mio. in 2018 und 67 Mio. Euro in 2019. Die Unterstützung der Regionen mit Marktversagen durch Investitionen in den Breitbandausbau in Höhe von insgesamt 38,2 Mio. Euro (12,9 Mio. in 2018 und 25,3 Mio. in 2019). Bezuschussung der Verkehrsverbünde mit insgesamt 50 Mio. Euro jährlich zur Entlastung von Familien mit Kindern, um im Zuge einer Tarifreform die Fahrpreise senken zu können und somit für die Kunden attraktiver zu werden. 28. 05. 2018 Hofelich, Stickelberger, Gruber, Hinderer, Gall SPD Begründung Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 wurde erstmals seit der gesetzlichen Einführung der gemeinsamen Finanzkommission der kommunalen Landesverbände und des Landes ein Haushalt ohne Grundlage einer gemeinsamen Empfehlung der Kommission verabschiedet. Dieser Antrag soll den aktuellen Verhandlungsstand sowie Umfang der in Aussicht gestellten Einigung erfragen und beschließen, die Finanzierungslücken aufseiten der Kommunen durch deren Teilhabe an der, nach aktueller Mai-Steuerschätzung, zu erwartenden Zunahme der Steuermehreinnahmen sowie den Ausschüttungen des LBBW-Garantieportfolios zu gewähren. 2

Stellungnahme Mit Schreiben vom 20. Juni 2018 Nr. 2-2230/57 nimmt das Ministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Soziales und Integration und dem Ministerium für Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. was dazu geführt hat, dass die Gespräche zwischen der Finanzministerin und den kommunalen Landesverbänden vor Einbringung des Doppelhaushalts 2018/2019 zu keinem Ergebnis gekommen sind; Zu 1.: Die Gemeinsame Finanzkommission hat am 4. November 2016 einstimmig Empfehlungen beschlossen, die die Finanzverteilung für die gesamte 16. Legislatur - periode umfassten und mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2017 und dem Haushalt 2017 umgesetzt wurden. Anlässlich der Aufstellung des Haushalts 2018/2019 haben die kommunalen Landesverbände um Beratung verschiedener neuer Themen gebeten. Aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen und Ziele konnte trotz eines Kompromissangebots des Landes diesbezüglich nicht in allen Punkten eine Einigung erzielt werden, sodass es letztlich nicht zum Abschluss eines Paktes zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung gekommen ist. Bis zur Einbringung des Gesetzesentwurfs für den Doppelhaushalt 2018/2019 in den Landtag konnte daher keine einvernehmliche Empfehlung getroffen werden. Es bestand Einvernehmen, die Beratungen fortzusetzen (siehe hierzu Drucksachen 16/1121, 16/3020 und 16/3017). Wie in der Gemeinsamen Finanzkommission vereinbart, werden die Gespräche aktuell in vertraulicher und konstruktiver Atmosphäre fortgesetzt. 2. welche Kinderzahlen den im Doppelhaushalt 2018/2019 getroffenen Finanzierungsvereinbarungen für die Kindergartenförderung, die Digitalisierung der Schulgebäude sowie der Umsetzung der Multimedia-Empfehlungen zugrunde liegen; 3. inwieweit hier die seit 2013 gestiegenen Kinderzahlen (im Zeitraum 2013 bis 2015 sind 18.411 Kinder mehr geboren als im Vergleichszeitraum 2010 bis 2012) sowie der Zuzug nach Baden-Württemberg berücksichtigt wurden; Zu 2. und 3.: Bezüglich der genannten Punkte wurden für den Doppelhaushalt 2018/2019 keine Finanzierungsvereinbarungen mit den kommunalen Landesverbänden getroffen. Der Kindergartenförderung liegt nach 29 b Absatz 1 Satz 2 Finanzausgleichs - gesetz (FAG) ein Zuweisungsbetrag von 529 Mio. Euro zugrunde. Die Zuweisung auf die Gemeinden erfolgt nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr voll - endet haben. Für die Kinderzahlen ist das Ergebnis der Kinder- und Jugendhilfestatistik des dem jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres maßgebend. 3

4. nach welchem Zeitplan die offenen, respektive strittigen Themenfelder zwischenzeitlich in Bearbeitung oder bereits zu Ende verhandelt sind; Zu 4.: Landesregierung und kommunale Landesverbände streben an, dass das Themenpaket als Ganzes vor der Sommerpause im Rahmen der Gemeinsamen Finanzkommission besprochen und eine gemeinsame Empfehlung ausgesprochen werden soll. 5. wie sie zur Feststellung der kommunalen Landesverbände steht, dass der Breitbandausbau nicht Bestandteil des kommunalen Investitionsfonds in seiner aktuellen Finanzausstattung sein kann und ohnehin nicht bei ihnen zu verorten sei; Zu 5.: Die Förderung des Breitbandausbaus ist schon seit Jahren Bestandteil des kommunalen Investitionsfonds (KIF). An der Breitbandverkabelung besteht auch ein erhebliches kommunales Interesse. Der KIF ist das klassische Instrument zur Veranschlagung der Mittel zur Förderung von kommunalen Investitionen. Daneben fördert das Land den Breitbandausbau auch aus originären Landesmitteln. 6. ob mit der Aufstockung des Sanierungsfonds zu rechnen ist und falls nein, mit welcher Begründung nicht; Zu 6.: Entsprechend der einstimmigen Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommis - sion vom 4. November 2016 ist für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen zum Abbau des Sanierungsstaus befristet von 2017 bis 2019 für die Kommunen ein Fonds eingerichtet, dem Mittel in Höhe von 10 % der Tilgungsverpflichtung des Landes nach der VO zu 18 LHO zuzuführen sind. Die Landesregierung wird, wenn sich die Tilgungsverpflichtung ändert, eine Anpassung des Sanierungsfonds entsprechend der dann geltenden Tilgungsverpflichtung vornehmen. 7. was die Gründe sind, dass man entgegen den regierungsseitig getroffenen Aussagen, man wolle nach den Haushaltsberatungen schnell zu Übereinkünften mit der kommunalen Seite kommen, auch sechs Monate nach Verabschiedung des Haushalts noch kein Vollzug gemeldet werden kann; Zu 7.: Landesregierung und kommunale Landesverbände sind sich einig, dass keine Zusagen gemacht werden, deren Einhaltung finanziell nicht abgesichert ist. Deshalb erfolgt eine gründliche Aufarbeitung der Fakten auch unter Berücksichtigung der vom Bund im Koalitionsvertrag angekündigten, aber in großen Teilen noch nicht konkretisierten Fördermaßnahmen. 8. ob Ministerpräsident Kretschmann in die Gespräche einbezogen ist oder ob er absehbar in die Gespräche einbezogen wird und wer sonst an diesen teilnimmt; Zu 8.: Gespräche finden auf Einladung der Finanzministerin im Rahmen der Gemeinsamen Finanzkommission nach 34 FAG statt. Für das Staatsministerium nimmt Herr Staatsminister Murawski oder ein Vertreter an den Sitzungen teil. Das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration ist auf Staatssekretärsebene vertreten. Begleitend finden vorbereitende Besprechungen auf Fachebene statt. Herr Ministerpräsident Kretschmann wird regelmäßig über alle wesentlichen Themen informiert und stimmt sich mit den Landesvertretern in der Gemeinsamen Finanzkommission über die grundsätzlichen Verhandlungslinien ab. 4

9. ob möglicherweise erzielte Übereinkünfte mit den Kommunen in einen Nachtragshaushalt einfließen; Zu 9.: Dies ist abhängig von Verlauf und Ergebnis der Gespräche mit den Kommunen. 10. welche Haltung die Landesregierung zu dem Ende 2019 auslaufenden Solidarpakt II vertritt und inwieweit die Kommunen in Baden-Württemberg durch eine Fortführung weiter beziehungsweise zusätzlich belastet wären; Zu 10.: Eine solide finanzielle Ausstattung der Kommunen ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Die vertrauensvollen und konstruktiven Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden über die Finanzverteilung u. a. zu diesem Aspekt dauern an. Dabei ist wichtig, dass keine Seite finanzielle Versprechungen macht, die nicht dauerhaft eingehalten werden können. II. einen Nachtragshaushalt aufzustellen, der ein Investitionspaket für Schulen und Krankenhäuser sowie einen (strukturellen) Entlastungsanteil für Familien mit Kindern mit folgenden kommunalen Investitionen im Umfang von mindestens 655 Mio. Euro über die Jahre 2018 und 2019 vorsieht: Die Erhöhung der Schulbauförderung in den Jahren 2018 und 2019 um jährlich 250 Mio. Euro. Die Erhöhung der Krankenhausförderung um 50 Mio. in 2018 und 67 Mio. Euro in 2019. Die Unterstützung der Regionen mit Marktversagen durch Investitionen in den Breitbandausbau in Höhe von insgesamt 38,2 Mio. Euro (12,9 Mio. in 2018 und 25,3 Mio. in 2019). Bezuschussung der Verkehrsverbünde mit insgesamt 50 Mio. Euro jährlich zur Entlastung von Familien mit Kindern, um im Zuge einer Tarifreform die Fahrpreise senken zu können und somit für die Kunden attraktiver zu werden. Zu II.: Das Petitum der SPD-Fraktion wäre im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zur Aufstellung eines möglichen Haushaltsnachtrags zu diskutieren. Sitzmann Ministerin für Finanzen 5