Integrierter Überwachungsansatz von Pflanzenschutzmitteln im Land Brandenburg



Ähnliche Dokumente
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Umsetzung der WRRL in Hessen

tsmanagementsystem für r das Veterinärwesen

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014

Anforderungen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an die Pflanzenproduktion der Zukunft

DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am

National Single Window Erfahrungen Stand Ausblick Sven Weitzmann, MediaLex Verlag

Sachkundefortbildung Bauhofmitarbeiter Stockach 8. Mai Wilfred Rösch Amt für Landwirtschaft Stockach Landratsamt Konstanz

Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Beantwortung der Anfrage

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verbindliche und freiwillige Maßnahmen bei der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie: das Beispiel Grundwasserschutz - Fachliche Aspekte -

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union

Vom 7. Juli Artikel 1

Herzlich willkommen zum Webinar von BWagrar

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

ROG-Novelle und WRRL-Umsetzung in NRW aus Sicht von Natur und Landschaft

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Nutzung der Marke Natürlich Niederrhein zur Vermarktung regionaler Produkte

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

Spurenstoffe im Trinkwasser rechtliche Situation in Österreich

Vfg 40/ Frequenznutzungsparameter: Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) / Maximale Magnetische Feldstärke. Frequenzbereich in MHz 1)

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Vfg 30 / 2014, geändert mit Vfg 36 / 2014, geändert mit Vfg 69 / 2014

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory

LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT. Neue F-Gase

Sozial Konzept. der MoHr Spielhallen GmbH

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Tag des Datenschutzes

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG GRUNDLAGEN... 2

EINKAUFSLEITLINIE FÜR FETT-, ZUCKER

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Die GAP nach Legislativvorschläge der EU Kommission zur Reform der. vom 12. Oktober 2011

Governance, Risk & Compliance für den Mittelstand

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung BSV 2012)

IT-Sicherheit. ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen. IT-Security für das Management. Vortrag vom netformat GmbH

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz)

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Die UAW-MN auf dem Weg pädagogische Arbeit messbar zu machen

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

Vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 140) letzte eingearbeitete Änderung: Artikel 54 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S.

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden?

Quittungsheft für Zuzahlungen

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Anforderungen an die Untersuchungsämter aus Sicht des Risikomanagements. Donnerstag, 24. Juni

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Tierische Nebenprodukte bei der Schlachtung- Risiken bei der Nutzung und Entsorgung

Vertriebssteuerung Leitfaden zur Entwicklung von organischem Wachstum in globalen Märkten

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Zulässige Stoffe und Zubereitungen zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln im eigenen Betrieb

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage

(Text von Bedeutung für den EWR)

Neue GEFMA Richtlinie zu Nachhaltigkeit im FM

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

erfahren unabhängig weitsichtig

IMI datenschutzgerecht nutzen!

Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses. EURO-SOX Forum bis Köln Dr.

Befähigte Person Wer ist das?

Glyphosat und Nichtkulturland Bestimmungsgemäße Anwendung

UNTERNEHMENSLEITBILD DER WERNSING FOOD FAMILY LEITBILD UND LEITIDEE

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Nachhaltige Beschaffung

Vorteile einstreichen

Deutsches Forschungsnetz

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge

Erste Erfahrungen mit dem neuen Berufungsrecht in Patentnichtigkeitssachen

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen.

Leseauszug DGQ-Band 14-26

Auslobung Ohne Gentechnik Marktbedeutung und Mitwirkungsmöglichkeiten

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

Wie kann man Kreativität und Innovation fördern? Psychologische Ansätze zum Ideenmanagement

Grundsätze beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft

Internet- und - Überwachung am Arbeitsplatz

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Innovationspotenziale für Umwelt- und Klimaschutz in Europäischen Förderprogrammen Nordrhein-Westfalens

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Transkript:

Integrierter Überwachungsansatz von Pflanzenschutzmitteln im Land Brandenburg - Vom Erzeuger zum Verbraucher - Dienstsitz Berlin Invalidenstraße 60 10557 Berlin Roland Körber in Zusammenarbeit mit Sylvia Roeder und Jens Zimmer BVL-Sympopsium Pflanzenschutzmittel und Verbraucherschutz Ein Widerspruch? Braunschweig, 19./20. November 2009 Standort Frankfurt (Oder) Gerhard-Neumann-Straße 2/3 15236 Frankfurt (Oder)

Pflanzenschutzmittel und Verbraucherschutz Grundkonflikt Sicherung der Welternährung und der Produktion von ausreichenden Nahrungsgütern Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes für r den Einzelnen in einer globalisierten Welt mit umfänglichem Handel von Rohstoffen und Gütern G Pflanzengesundheit und effiziente Nahrungsgüterproduktion erfordern den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Für die EU soll der höchste Standard der Lebensmittelsicherheit gelten (Weissbuch der EU-Kommission,1999 Kommission,1999) 1

Pflanzenschutzmittel und Verbraucherschutz Rahmenbedingungen Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Die Maßnahmen sollen dazu führen, dass 1.Risiken reduziert werden, die durch die Anwendung insbesondere chemischer Pflanzenschutzmittel für r Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen, und die Intensität der Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel zurückgeführt wird; 2.Rückst ckstände von Pflanzenschutzmitteln in einheimischen und eingeführten Agrarprodukten weiter zurückgehen und damit ein wesentlicher Beitrag zum vorsorgenden Verbraucherschutz geleistet wird; 3.die wirtschaftliche Situation der Betriebe verbessert wirtschaftliche Situation der Betriebe verbessert wird, indem Kosten für unnötige Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln vermieden werden. 2

Pflanzenschutzmittel und Verbraucherschutz Rahmenbedingungen Neues EU-Pflanzenschutzmittelrecht 13.01.2009 EU-Parlament-Zustimmumg 24.09.2009 EU-Ministerrat-Zustimmung Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Richtlinie über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden Fazit nach Umsetzung: von ca. 1.100 Wirkstoffen auf ca. 375 Wirkstoffe reduziert! 3

Pflanzenschutzmittel und Verbraucherschutz Rechtliche Grundlagen EU-Gesetzgebung regelt über 90 % der Verfahren im Umweltschutz, in der landwirtschaftlichen Produktion und im gesundheitlichen Verbraucherschutz 4

Pflanzenschutzmittel und Verbraucherschutz Rechtliche Grundlagen Nationale Gesetzgebung der Verfahren im Umweltschutz, in der landwirtschaftlichen Produktion und im gesundheitlichen Verbraucherschutz 5

Ausgangssituation in Brandenburg Basisdaten Bevölkerung = 2,6 Mio. (7,4 % D) Fläche = 29.478 qkm (10,8% D) Naturschutzfläche = 328.000 ha (7,0% D) Wasserfläche= ca. 3.000 Seen Waldfläche = 1.090.000 ha (10,0% D) LW-Fläche = 1.328.100 ha (7,0% D) LW-Erzeuger = 7.086 (1,7 % D) LM-Hersteller= 29.865 (5,6 % D) Administration 14 Landkreise, 4 kreisfreie Städte und Gemeinden 6

Strukturen der PSM-Kontrollen in Brandenburg 7

Umweltmonitoring (Boden, Wasser) Vernetzung der PSM- Programme: NKP-Pflanzenschutz NKP-Futtermittel NKP-Lebensmittel (Büp, Monitoring, NRKP) LM-Überwachung nach AVV-Rüb Koordinierte Landesprogramme Integrierter Überwachungsansatz von PSM - Kontrollbereiche - Grundsatz: Vom Feld bis zum Verbraucher 8

Landeslabor Berlin-Brandenburg Brandenburg - Institut f Institut für Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen, Umwelt Ressort-,, fach- und medienübergreifender Labordienstleistungserbringer für f r alle Behörden von Berlin und Brandenburg Umfassender integrativer Ansatz über alle Fachgebiete Kompetenz des LLBB 9

- Strategische Zielsetzungen - 1. Umsetzung des risikoorientierten Überwachungsansatzes im gesamten Kontrollbereich 2. Intensive Vernetzung der Kontrollsysteme mit Informationsaustausch zwischen Behörden 3. Reduzierung von Rückständen und Kontaminanten in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette 4. Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Reduzierung des PSM-Eintrags in die Umwelt 5. Einführung von Qualitätsmanagementmaßnahmen bei allen zuständigen Behörden im Vollzug 6. Effiziente und unbürokratische Umsetzung der Vorgaben der Kontroll-VO (EG) 882/2004, der Cross Compliance-VO (EG) und der Wasser-Rahmenrichtlinie 10

- Bezugsebenen - 11

- Umweltschutz - 12

Basis: Umweltinformationsgesetz Integrierter Überwachungsansatz von PSM - Informationssystem - Informationsangebote Abfallwirtschaft Landwirtschaft, Gartenbau und Ernährung Naturschutz Ländliche Entwicklung Verbraucherschutz und Veterinärwesen Forsten Gewässerschutz und Wasserwirtschaft Immissions- und Klimaschutz Boden, Umweltgeologie und Altlasten Externe Informationssysteme IGS Informationssystem Gefährlicher Stoffe GSBL Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder PortalU Umweltportal Deutschland ReSyMeSa Recherchesystem Messstellen und Sachverständige http://www.mugv.brandenburg.d e/cms/detail.php/lbm1.c.314496.d e aktuelle Fachdaten Hochwasserwarnungen und -informationen Hydrologische Daten von Brandenburger Flussgebieten Luftgütedaten Pflanzenschutzdienst Wassergütedaten weitere Angebote GeoInformationen Steckbrief Brandenburg EMAS-Betriebe EU-Zahlstelle des MLUV (interner Zugang) Teilnehmer an der Umweltpartnerschaft 13

- Sondergebiet Spreewald - Erhaltung eines hohen Schutzniveaus im Spreewald mit extrem hoher Gewässerdichte Allgemeinverfügung des LVLF-BB vom 05.05.2004 für alle Feldgemüseproduzenten Spannungsfeld im Wirtschaftsraumes Spreewald >Pflanzenschutzprojekt Spreewald< Anwendung von PSM im Freilandgemüsebau gemäß 6 i. V. mit 8-PflSchG (konditionierte Zulassung) Erhaltung des kommerziellen Gemüsebaus auch unter Einsatz von PSM Pflanzenschutzprojekt Spreewald Maßnahmen / Vorgaben: Messpunkte an der Spree Landwirte / Gärtner können für bestimmte PSM geringere als mit der Zulassung festgelegte Abstände zu Oberflächengewässern beantragen. Genehmigung möglich bei - Verwendung verlustmindernder Technik (mind. 75 %) - Vorhandensein natürlicher Gegebenheiten, die risikomindernd wirken 14

- Sondergebiet Spreewald - Behördliche Maßnahmen zum Umweltund Verbraucherschutz - besonders intensive Aufklärung und Information - Kontrolle der Genehmigungsauflagen, zusätzlich zu systematischen Fachrechtskontrollen - Gewässermonitoring bei festgelegten Wirkstoffen (Entnahme und Untersuchung von Wasserproben vor, während und nach der PSM-Anwendung) - Kontrolle auf verbotene Stoffe und Einsatz ohne Indikation - Einsatz eines PSD-Mitarbeiters speziell in der Spreewaldregion - Erhalt des spreewaldtypischen Gemüseanbaus Feldbau Gewässerflies Kontrollen durch Pflanzenschutzdienst in Zusammenarbeit mit Landesumweltamt und amtlicher Lebensmittelüberwachung berwachung (VLÜA) A)-LLBB 15

- Pflanzenschutz - 16

Bundesweites Pflanzenschutz-Kontrollprogramm Ziele: - bundeseinheitliches Risikomanagement - Überwachung der Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere beim Inverkehrbringen sowie der Anwendung von PSM und Pflanzenschutzgeräten - Ggf. Abstellung der Nichtbeachtung von Vorschriften durch geeignete Maßnahmen, einschließlich Ahndung von Ordnungswidrigkeiten - Rückschlüsse, ob bestehende Rechtsgrundlagen einer Anpassung bedürfen - Gewinnung von Aussagen über erforderliche Korrekturen von Kontrollsystemen und Beratung LVLF Brandenburg Pflanzenschutzdienst - im Rahmen der Fachrechtskontrollen - risikobasierte Kontrollauswahl - Durchführung hrung der Kontrollen entsprechend Kontrollhandbuch - Probenahmen und PSM-Analytik im Landes- labor Berlin-Brandenburg Brandenburg 17

- Beerenobst-/Feldgemüsemonitoring - Bundesweiter Kontrollschwerpunkt seit 2005, da - Rückstandshöchstmengenüberschreitungen - Funde von nicht in den entsprechenden Kulturen zugelassenen PSM-Wirkstoffen integrierter Ansatz: - Entnahme von Pflanzen- und Bodenproben vor der Ernte durch Pflanzenschutzdienst - Kontrolle des Ernteguts durch Lebensmittelüberwachung - Laboruntersuchung im LLBB - Ahndung von Verstößen und Aufklärung als prophylaktischer Verbraucherschutz Abstimmung der Kontrollschwer- punkte Pflanzenschutzdienst und Lebensmittelüberwachung berwachung 18

- Untersuchungen zum Wirkstoffpfad Glyphosat - Mögliche Eintragspfade in Gewässer: - diffuse Einträge durch Anwendung in Landwirtschaft und Gartenbau (eher nachrangig) - punktuelle Einträge, z.b. durch Hofabläufe im privaten Bereich - Anwendung auf Nichtkulturland / befestigten Flächen (Abschwemmungsgefahr) - Umweltkriminalität (Anwendung in Fällen von Nachbarschaftsstreit); amtliche Tätigkeiten und Analytik i.a. des Landeskriminalamtes Brandenburg Glyphosat Breitbandherbizid Handelspräparat Roundup BB-Monitoring in Boden, Oberflächen-/Grundwasser, Futtermittel, Lebensmittel 19

- Untersuchungen zum Wirkstoffpfad Glyphosat - Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen a) Gesetze / Verordnungen - Anwendung auf Nichtkulturland an Ausnahmegenehmigung nach 6 Abs.3 PflSchG gebunden - Glyphosat-Anwendung auf abschwemmungsgefährdeten Flächen nach Pflanzenschutz-AnwendungsVO grundsätzlich verboten b) Zulassung mit Auflagen durch BVL - Vergabe von Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Umweltund Verbraucherschutz c) Länderbehörden - Information und Aufklärung (Schulungen, Pressemitteilungen) - Einzelfallgenehmigungen für Anwendung auf Nichtkulturland nach sorgfältiger Prüfung, Vorortkontrolle, Festlegung des Anwendungsverfahrens (Streichverfahren) - Kontrollen systematisch / anlassbezogen - Prüfung der Sachkundigkeit des Anwenders - Ahndung von Verstößen 20

- Lebensmittelsicherheit - 21

- Amtliche Lebensmittel-/Futtermittelüberwachung - Programme: -Vollzugsbedingte LM- Anlassproben und Zollproben - LM-Monitoringproben - Büp-Proben - NKP-FM-Proben - Landesprogramme für Öko-Produkte, regionale Produkte, ausgewählte Warengruppen Zusammenarbeit mit Grenzveterinärdienst rdienst und Zoll Ergebnisse 2008/09 (Beanstandungen in %) 22

- Verfahrensweise Vollzug PSD-LMÜ-FMÜ - Anwendungskontrolle PSD Probe LM- / FM- Überwachung Meldung an PSD PSM- Rückstände vorhanden ohne PSM- Rückstände Hinweis auf Verstoß gegen PS- Recht kein Verstoß feststellbar Rückstandshöchstmenge überschritten Ahndung bzw. Nachkontrolle durch PSD Rückschlüsse für künftige Kontrollen Ahndung nach LM- / FM-Recht 23

Ausblick zur Weiterentwicklung des integrierten Ansatzes zur Pflanzenschutzmittelkontrolle in Brandenburg Labor_Fusion 24

LVLF Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Der Mensch kann nicht zu neuen Ufern aufbrechen, wenn er nicht den Mut aufbringt, die alten zu verlassen. (Andre Gide)

Wie ist Brandenburg aufgestellt? Gemeinsame Landes-Projekte Spreewaldgebiet Beerenobstmonitoring Wirkstoff-Pfadbetrachtung PSM-Vergiftungen bei Nutz-/Wildtieren