DE L 327/46 Amtsblatt der Eurpäischen Unin 5.12.2008 ANHANG II UNTERRICHTUNG DER VERURTEILTEN PERSON Sie werden hiermit vn der Entscheidung des/der... (zuständige Behörde des Ausstellungsstaats) unterrichtet, das Urteil des... (zuständiges Gericht des Ausstellungsstaats) vm... (Datum des Urteils),... (Aktenzeichen, sfern vrliegend), an... (Vllstreckungsstaat) zu übermitteln zum Zwecke seiner Anerkennung und der Vllstreckung der darin verhängten Sanktin gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvrschriften zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates 2008/909/JI vm 27. Nvember 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung vn Urteilen in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe der Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vllstreckung in der Eurpäischen Unin. Auf die Vllstreckung der Sanktin ist das Recht... (Vllstreckungsstaat) anwendbar. Die Behörden dieses Staates können über die Vllstreckungsverfahren entscheiden und die damit zusammenhängenden Maßnahmen bestimmen; dies gilt auch für die Gründe für die vrzeitige der bedingte Entlassung. Die zuständige Behörde in... (Vllstreckungsstaat) muss die vlle Dauer des Freiheitsentzugs, der im Zusammenhang mit der Sanktin bereits verbüßt wurde, auf die Gesamtdauer des Freiheitsentzugs, der zu verbüßen ist, anrechnen. Die zuständige Behörde in... (Vllstreckungsstaat) kann eine Anpassung der Sanktin nur dann vrnehmen, wenn sie hinsichtlich ihrer Dauer der Art mit dem Recht dieses Staates unvereinbar ist. Die angepasste Sanktin darf Art der Dauer der in... (Ausstellungsstaat) verhängten Sanktin nicht verschärfen.
ANLAGE BESCHEINIGUNG nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates vm 27. Nvember 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe der Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vllstreckung in der Eurpäischen Unin 1 a) * Ausstellungsstaat:... * Vllstreckungsstaat:... b) Gericht, das das Urteil über die Verhängung der Sanktin, das rechtskräftig gewrden ist, erlassen hat: Offizielle Bezeichnung:... Das Urteil erging am (Angabe des Datums: TT-MM-JJJJ)... Das Urteil wurde rechtskräftig am (Angabe des Datums: TT-MM-JJJJ):... Aktenzeichen des Urteils (sfern vrliegend):... 1 "Diese Bescheinigung muss in einer der Amtssprachen des Vllstreckungsmitgliedstaats der einer anderen Sprache, mit der sich dieser Staat einverstanden erklärt hat, abgefasst der in eine dieser Sprachen übersetzt sein." 13301/11 gt/gt/hü 2
c) Angaben zu der Behörde, die zu Fragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung kntaktiert werden kann: 1. Art der Behörde: Zutreffendes bitte ankreuzen: Zentralbehörde... Gericht... Snstige Behörde... 2. Kntaktdaten der unter Buchstabe c Nummer 1 angegebenen Behörde: Offizielle Bezeichnung:...... Anschrift:...... Tel.-Nr. (Ländervrwahl) (Ortsnetzkennzahl)... Fax-Nr. (Ländervrwahl) (Ortsnetzkennzahl)... E-Mail (sfern vrhanden):... 3. Sprachen, in denen mit der Behörde verkehrt werden kann: 4. Angaben zu der/den Persn(en), die zu kntaktieren ist/sind, wenn zusätzliche Infrmatinen für die Zwecke der Vllstreckung des Urteils der für die Vereinbarung der Überstellungsmdalitäten eingehlt werden sllen (Name, Titel/Dienstrang, Tel.-Nr., Fax-Nr. und E-Mail), falls abweichend vn Nummer 2:......... 13301/11 gt/gt/hü 3
d) Angaben zu der Persn, über die die Sanktin verhängt wurde: Name:... Vrname(n):... (ggf.) Geburtsname:... (ggf.) Aliasname(n):... Geschlecht:... Staatsangehörigkeit:... Kennnummer der Szialversicherungsnummer (sfern vrhanden):... Geburtsdatum:... Geburtsrt:... Letzte bekannte Anschriften/Whnsitze:... Sprache(n), die die betreffende Persn versteht (sfern bekannt):...... Die verurteilte Persn befindet sich: im Ausstellungsstaat und sll in den Vllstreckungsstaat überstellt werden. im Vllstreckungsstaat und die Vllstreckung sll in diesem Staat erflgen.... 13301/11 gt/gt/hü 4
Gegebenenfalls zusätzliche Angaben, sfern verfügbar: 1. Lichtbild und Fingerabdrücke der Persn und/der Kntaktdaten der zur Erlangung dieser Angaben zu kntaktierenden Persn:: 2. Art und Nummer des Persnalausweises der Passes der verurteilten Persn: 3. Art und Nummer des Aufenthaltstitels der verurteilten Persn: 4. Snstige sachdienliche Angaben über familiäre, sziale der berufliche Bindungen der verurteilten Persn zum Vllstreckungsstaat: e) Ersuchen des Ausstellungsstaats um vrläufige Festnahme (sfern sich die verurteilte Persn im Vllstreckungsstaat befindet): Der Ausstellungsstaat ersucht den Vllstreckungsstaat, die verurteilte Persn in Haft zu nehmen der jede andere Maßnahme zu treffen, um sicherzustellen, dass die verurteilte Persn bis zu der Entscheidung über die Anerkennung des Urteils und die Vllstreckung der Sanktin in seinem Hheitsgebiet verbleibt. Der Ausstellungsstaat hat den Vllstreckungsstaat bereits ersucht, die verurteilte Persn in Haft zu nehmen der jede andere Maßnahme zu treffen, um sicherzustellen, dass die verurteilte Persn bis zu der Entscheidung über die Anerkennung des Urteils und die Vllstreckung der Sanktin in seinem Hheitsgebiet verbleibt. Bitte geben Sie gegebenenfalls den Namen der Behörde im Vllstreckungsstaat an, die die Entscheidung über das Ersuchen um Festnahme der Persn getrffen hat (sfern bekannt): 13301/11 gt/gt/hü 5
f) Zusammenhang mit einem früheren Eurpäischen Haftbefehl: Ein Eurpäischer Haftbefehl ist zur Vllstreckung einer Freiheitsstrafe der einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung ausgestellt wrden und der Vllstreckungsmitgliedstaat verpflichtet sich, die Strafe der Maßregel der Sicherung zu vllstrecken (Artikel 4 Absatz 6 des Rahmenbeschlusses über den Eurpäischen Haftbefehl). Ausstellungsdatum des Eurpäischen Haftbefehls und, sfern vrliegend, Aktenzeichen:. Bezeichnung der Behörde, die den Eurpäischen Haftbefehl ausgestellt hat:. Datum der Entscheidung über die Vllstreckung und, sfern vrliegend, Aktenzeichen:. Bezeichnung der Behörde, die die Entscheidung über die Vllstreckung der Sanktin getrffen hat:. Ein Eurpäischer Haftbefehl wurde zwecks Strafverflgung einer Persn ausgestellt, die Staatangehöriger des Vllstreckungsstaats ist der in diesem whnhaft ist, und der Vllstreckungsstaat hat die Persn unter der Vraussetzung übergeben, dass sie zur Verbüßung der Freiheitsstrafe der der freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung, die im Ausstellungsmitgliedstaat gegen sie verhängt wird, in den Vllstreckungsstaat rücküberstellt wird (Artikel 5 Absatz 3 des Rahmenbeschlusses über den Eurpäischen Haftbefehl). Datum der Entscheidung über die Übergabe der Persn:... Bezeichnung der Behörde, die die Entscheidung über die Übergabe gefällt hat: Aktenzeichen der Entscheidung (sfern vrliegend):... Datum der Übergabe der Persn (sfern vrliegend):... 13301/11 gt/gt/hü 6
g) Gründe für die Übermittlung des Urteils und der Bescheinigung (falls Sie Feld f ausgefüllt haben, brauchen Sie dieses Feld nicht auszufüllen): Das Urteil und die Bescheinigung werden an den Vllstreckungsstaat übermittelt, da die ausstellende Behörde sich vergewissert hat, dass die Vllstreckung der verhängten Sanktin durch den Vllstreckungsstaat der Erleichterung der Reszialisierung der verurteilten Persn dient und: (a) Der Vllstreckungsstaat ist der Staat der Staatsangehörigkeit der verurteilten Persn, in dem sie lebt. (b) Der Vllstreckungsstaat ist der Staat der Staatsangehörigkeit der verurteilten Persn, in den die verurteilte Persn aufgrund einer Ausweisungs- der Abschiebungsanrdnung, die im Urteil der in einer inflge des Urteils getrffenen gerichtlichen Entscheidung der Verwaltungsentscheidung der anderen Maßnahme enthalten ist, nach der Entlassung aus dem Strafvllzug abgeschben werden wird. Ist die Ausweisungs- der Abschiebungsanrdnung nicht im Urteil enthalten, s geben Sie bitte die Bezeichnung der Behörde, die die Anrdnung ausgestellt hat, das Ausstellungsdatum und sfern vrliegend das Aktenzeichen an:... (c) Der Vllstreckungsstaat ist ein Staat, auf den die Buchstaben a der b nicht zutreffen und dessen zuständige Behörde der Übermittlung des Urteils und der Bescheinigung an diesen Staat zustimmt. (d) Der Vllstreckungsstaat hat eine Erklärung nach Artikel 4 Absatz 7 des Rahmenbeschlusses abgegeben, und: es wird bestätigt, dass die verurteilte Persn nach Kenntnis der zuständigen Behörde des Ausstellungsstaats im Vllstreckungsstaat lebt und drt seit mindestens fünf Jahren ununterbrchen ihren rechtmäßigen Aufenthalt hat und ihr Recht auf unbefristeten Aufenthalt in diesem Staat behalten wird, der es wird bestätigt, dass die verurteilte Persn die Staatsangehörigkeit des Vllstreckungsstaats besitzt. 13301/11 gt/gt/hü 7
h) Urteil über die Verhängung der Sanktin: 1. Das Urteil umfasst insgesamt. Straftaten. Zusammenfassende Darstellung des Sachverhalts und Beschreibung der Umstände, unter denen die Straftat(en) begangen wurde(n), einschließlich Tatzeit und Tatrt, und Art der Beteiligung der verurteilten Persn: Art und rechtliche Würdigung der Straftat(en) und anwendbare gesetzliche Bestimmungen, auf deren Grundlage das Urteil ergangen ist: 2. Sfern es sich bei der/den unter Buchstabe h Nummer 1 genannten Straftat(en) um eine der mehrere der flgenden Straftaten handelt, die im Ausstellungsstaat nach der Ausgestaltung in dessen Recht mit einer Freiheitsstrafe der einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Höchstmaß vn mindestens drei Jahren bedrht sind, kreuzen Sie bitte Zutreffendes an: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Terrrismus; Menschenhandel; sexuelle Ausbeutung vn Kindern und Kinderprngrafie; illegaler Handel mit Drgen und psychtrpen Stffen; 13301/11 gt/gt/hü 8
illegaler Handel mit Waffen, Munitin und Sprengstffen; Krruptin; Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Eurpäischen Gemeinschaften im Sinne des Übereinkmmens vm 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Eurpäischen Gemeinschaften; Wäsche vn Erträgen aus Straftaten; Geldfälschung, einschließlich der Eur-Fälschung; Cyberkriminalität; Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrhten Tierarten der mit bedrhten Pflanzen- und Baumarten; Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt; vrsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung; illegaler Handel mit menschlichen Organen und menschlichem Gewebe; Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme; Rassismus und Fremdenfeindlichkeit; Diebstahl in rganisierter Frm der mit Waffen; illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen; Betrug; Erpressung und Schutzgelderpressung; 13301/11 gt/gt/hü 9
Nachahmung und Prduktpiraterie; Fälschung vn amtlichen Dkumenten und Handel damit; Fälschung vn Zahlungsmitteln; illegaler Handel mit Hrmnen und anderen Wachstumsförderern; illegaler Handel mit nuklearen und radiaktiven Substanzen; Handel mit gesthlenen Kraftfahrzeugen; Vergewaltigung; Brandstiftung; Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internatinalen Strafgerichtshfs fallen; Flugzeug- und Schiffsentführung; Sabtage. 3. Sfern die unter Nummer 1 genannte(n) Straftat(en) nicht unter Nummer 2 aufgeführt ist/sind der falls das Urteil und die Bescheinigung an einen Mitgliedstaat übermittelt werden, der erklärt hat, dass er die beiderseitige Strafbarkeit prüfen wird (Artikel 7 Absatz 4 des Rahmenbeschlusses), geben Sie bitte eine vllständige Beschreibung der betreffenden Straftat(en):... 13301/11 gt/gt/hü 10
i) Infrmatin über das Urteil, mit dem die Sanktin verhängt wurde: 1. Geben Sie an, b die Persn zu der Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat, persönlich erschienen ist: 1. Ja, die Persn ist zu der Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat, persönlich erschienen. 2. Nein, die Persn ist zu der Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat, nicht persönlich erschienen. 3. Bitte geben Sie zu der unter Nummer 2 angekreuzten Möglichkeit an, dass eine der flgenden Möglichkeiten zutrifft: 3.1a. die Persn wurde am (Tag/Mnat/Jahr) persönlich vrgeladen und dabei vn dem vrgesehenen Termin und Ort der Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat, in Kenntnis gesetzt swie davn in Kenntnis gesetzt, dass eine Entscheidung auch dann ergehen kann, wenn sie zu der Verhandlung nicht erscheint; 13301/11 gt/gt/hü 11
ODER 3.1b. die Persn wurde nicht persönlich vrgeladen, aber auf andere Weise tatsächlich ffi Entscheidung geführt hat, in Kenntnis gesetzt, und zwar auf eine Weise, dass zweifels Kenntnis hatte, swie davn in Kenntnis gesetzt, dass eine Entscheidung auch dann e ODER 3.2. die Persn hat in Kenntnis der anberaumten Verhandlung ein Mandat an einen Rechts bestellt wurde, erteilt, sie bei der Verhandlung zu verteidigen, und ist bei der Verhand ODER 3.3. der Persn wurde die Entscheidung am (Tag/Mnat/Jahr) zugestellt und sie wurde auf ein Berufungsverfahren in Kenntnis gesetzt, an dem die Persn teilnehmen kann u geprüft werden und die ursprünglich ergangene Entscheidung aufgehben werden kan die Persn hat ausdrücklich erklärt, dass sie die Entscheidung nicht anficht; ODER die Persn hat innerhalb der geltenden Frist keine Wiederaufnahme des Verfa 4. Bitte geben Sie zu der unter Nummer 3.1b, 3.2 der 3.3 angekreuzten Möglichkeit an, wie d 2. Angaben zur Dauer der Sanktin: 2.1. Gesamtdauer der Sanktin (in Tagen):. 2.2. Gesamtzeit des Freiheitsentzugs, der im Zusammenhang mit der Sanktin, die mit dem Urte... am ( ) (Angabe des Tags, an dem die Berechnung erflgt ist: TT- 2.3. Anzahl der Tage, die vn der Gesamtdauer der Sanktin aus anderen als den unter Nummer usw., die in Bezug auf die Sanktin bereits gewährt wurden) abzuziehen sind: am.. 2.4. Datum, an dem die Sanktin im Ausstellungsstaat verbüßt sein wird: 13301/11 gt/gt/hü 12
Nicht zutreffend, da sich die Persn derzeit nicht in Haft befindet. Die Persn befindet sich derzeit in Haft, und die Sanktin wird nach dem Recht des A MM-JJJJ) 1 vllständig verbüßt sein. : 1 "Bitte setzen Sie hier das Datum ein, an dem die Sanktin vllständig verbüßt wäre (hne Berücksichtigung aller Frmen der möglichen vrzeitigen und/der bedingten Entlassung), sfern die Persn im Ausstellungsstaat verbleibt." 13301/11 gt/gt/hü 13
3. Art der Sanktin: freiheitsentziehende Strafe freiheitsentziehende Maßnahme (bitte angeben): j) Angabe zur vrzeitigen der bedingten Entlassung: 1. Die verurteilte Persn hat nach dem Recht des Ausstellungsstaats Anspruch auf vrzeitige der be der Hälfte der Strafe vn zwei Dritteln der Strafe eines snstigen Teils der Strafe (bitte angeben): 2. Die zuständige Behörde des Ausstellungsstaats ersucht um Unterrichtung über Flgendes: geltende Bestimmungen des Rechts des Vllstreckungsstaats für eine vrzeitige der beding Beginn und Ende des Zeitraums für die vrzeitige der bedingte Entlassung. k) Stellungnahme der verurteilten Persn: 1. Die verurteilte Persn knnte nicht gehört werden, weil sie sich bereits im Vllstreckungsst 13301/11 gt/gt/hü 14
2. Die verurteilte Persn befindet sich im Ausstellungsstaat und a. sie hat um Übermittlung des Urteils und der Bescheinigung ersucht sie hat der Übermittlung des Urteils und der Bescheinigung zugestimmt sie hat der Übermittlung des Urteils und der Bescheinigung nicht zugestimmt (bitte ge.. b. Die Stellungnahme der verurteilten Persn ist beigefügt. Die Stellungnahme der verurteilten Persn wurde dem Vllstreckungsstaat bereits am l) Snstige für den Fall relevante Umstände (fakultative Angaben):...... 13301/11 gt/gt/hü 15
m) Abschließende Angaben: Der Wrtlaut des Urteils (der Urteile) ist der Bescheinigung beigefügt. 1 Unterschrift der die Bescheinigung ausstellenden Behörde und/der ihres Vertreters zur Bestätigung der... Name:... Funktin (Titel/Dienstrang):... Datum:... (Gegebenenfalls) Amtlicher Stempel 1 Die zuständige Behörde des Ausstellungsstaats muss alle zu der Strafsache ergangenen Urteile beifügen, damit alle erfrderlichen Angaben in Bezug auf das zu vllstreckende rechtskräftige Urteil vrliegen. Vrhandene Übersetzungen des Urteils bzw. der Urteile können ebenfalls beigefügt werden. 13301/11 gt/gt/hü 16
ANHANG Frmblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses 2008/ /JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs vn Infrmatinen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten Ersuchen vn Infrmatinen aus dem Strafregister Zum rdnungsgemäßen Ausfüllen dieses Frmblatts müssen die Mitgliedstaaten das Verfahrenshandbuch heranziehen. a) Angaben zum ersuchenden Mitgliedstaat: Mitgliedstaat: Zentralbehörde(n): Kntaktpersn: Telefn (mit Vrwahl): Fax (mit Vrwahl): E-Mail: Pstanschrift: Aktenzeichen, sweit verfügbar: ABl.: Bitte die Nummer dieses Rahmenbeschlusses einfügen. 13017/08 JH/lu 1 ANHANG DG H 2 B DE
b) Angaben zur Identität der Persn, auf die sich das Ersuchen bezieht*: Vllständiger Name (alle Vrname und alle Nachnamen): Frühere Namen: Pseudnym und/der Aliasname, sweit vrhanden: Geschlecht: M F Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum (in Ziffern: TT/MM/JJJJ): Geburtsrt (Stadt und Staat): Name des Vaters: Name der Mutter: Whnsitz der bekannte Anschrift: Identitätsnummer der Persn der Art und Nummer des Identitätsdkuments der Persn: Fingerabdrücke: Snstige verfügbare Identifizierungsdaten: * Zur leichteren Identifizierung der Persn sllen s viele Infrmatinen wie möglich bereitgestellt werden. 13017/08 JH/lu 2 ANHANG DG H 2 B DE
c) Zweck des Ersuchens: Zutreffendes bitte ankreuzen 1) Strafverfahren (bitte Angabe der Behörde, vr der das Verfahren anhängig ist, und sweit verfügbar des Aktenzeichens der Strafsache)... 2) Ersuchen außerhalb des Kntextes eines Strafverfahrens (bitte Angabe der Behörde, vr der das Verfahren anhängig ist, und sweit verfügbar des Aktenzeichens der Strafsache; Zutreffendes bitte ankreuzen): i) Ersuchen einer Justizbehörde. ii) iii) Ersuchen einer zuständigen Verwaltungsbehörde. Ersuchen der betrffenen Persn um Infrmatinen aus dem eigenen Strafregister Zweck des Infrmatinsersuchens: Ersuchende Behörde: Die betrffene Persn stimmt der Weitergabe der Infrmatinen nicht zu (falls die betrffene Persn nach dem Recht des ersuchenden Mitgliedstaats um Zustimmung ersucht wurde). 13017/08 JH/lu 3 ANHANG DG H 2 B DE
Kntaktpersn für etwaige erfrderliche Zusatzinfrmatinen: Name: Telefn: E-Mail: Snstige Angaben (z.b. Dringlichkeit des Ersuchens): 13017/08 JH/lu 4 ANHANG DG H 2 B DE
Beantwrtung des Ersuchens Angaben zu der betrffenen Persn Zutreffendes bitte ankreuzen Die unterzeichnete Behörde bestätigt, dass im Strafregister der betrffenen Persn keine Infrmatinen über Verurteilungen enthalten sind im Strafregister der betrffenen Persn Infrmatinen über Verurteilungen enthalten sind; ein Strafregisterauszug ist beigefügt dass im Strafregister der betrffenen Persn weitere Infrmatinen eingetragen sind; diese Infrmatinen sind beigefügt (fakultativ) dass im Strafregister der genannten Persn Infrmatinen über Verurteilungen enthalten sind, aber der Urteilsmitgliedstaat mitgeteilt hat, dass die diesbezüglichen Infrmatinen nicht zu anderen Zwecken als einem Strafverfahren übermittelt werden dürfen. Ein Ersuchen um weitere Infrmatinen kann direkt übermittelt werden an (bitte den Urteilsmitgliedstaat angeben) ein Ersuchen, das zu anderen Zwecken als einem Strafverfahren gestellt wird, nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts des ersuchten Mitgliedstaats nicht bearbeitet werden darf. 13017/08 JH/lu 5 ANHANG DG H 2 B DE
Kntaktpersn für etwaige erfrderliche Zusatzinfrmatinen: Name: Telefn: E-Mail: Snstige Angaben (Beschränkungen der Datennutzung bei Auskunftsersuchen außerhalb des Kntextes vn Strafverfahren):... Bitte geben Sie die Anzahl der dem Antwrtfrmblatt beigefügten Seiten an:.. Ausgefertigt in am Unterschrift und (gegebenenfalls) Amtsstempel: Name und Funktin/ Organisatin: Gegebenenfalls ist ein Strafregisterauszug beizufügen und dem ersuchenden Mitgliedstaat zusammen mit der Antwrt zuzuleiten. Eine Übersetzung des Frmblatts und des Strafregisterauszugs in die Sprache des ersuchenden Mitgliedstaats ist nicht erfrderlich. 13017/08 JH/lu 6 ANHANG DG H 2 B DE