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Transkript:

Amtsblatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt Nr. 33 vom 16.08.2018 Vollzug der Baugesetze; Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage und angeschlossenem Boardinghouse auf den Grundstücken der Fl.Nr. 3000/36 und 3000/37, Gemarkung Baiersdorf, durch die Paulini BauPartner GmbH Die Paulini Baupartner GmbH beabsichtigt, auf den Grundstücken der Fl.Nr. 3000/36 und 3000/37 eine Wohnanlage mit angeschlossenem Boardinghouse zu errichten. Für dieses Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 08.02.2018, Az. 62.1 6024/E2018-0225, die Baugenehmigung unter Nebenbestimmungen unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt. Die erforderliche Zustellung einer Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides an die Eigentümer der benachbarten Grundstücke, die die Bauvorlagen nicht unterschrieben haben, wird gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt vorgenommen. Die Baugenehmigung und die Bauplanunterlagen können während der allgemeinen Dienststunden entweder im Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen, Zimmer-Nr. 4.20, oder bei der Stadt Baiersdorf im Verwaltungsgebäude, eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Gegen den o. g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayer. Verwaltungsgericht Ansbach in 91522 Ansbach Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach Hausanschrift: Promenade 24 28, 91522 Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen 1 Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Klage eines Dritten hat gemäß 212 a Abs. 1 BauGB keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann jedoch gemäß 80 Abs. 4, 5 VwGO beantragt werden. Inhalt Vollzug der Baugesetze; Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage und angeschlossenem Boardinghouse auf den Grundstücken der Fl.Nr. 3000/36 und 3000/37, Gemarkung Baiersdorf, durch die Paulini BauPartner GmbH 79 Wertstoffhof in Eckental am 20. August geschlossen 80 Altersgerecht und barrierefrei wohnen 80 Landespflegegeld 80 Aussteller für Fachtag Leben mit Demenz in Stadt und Land gesucht 80 Wo es den besten Karpfen gibt 80 Stellenansschreibung: Verwaltungsfachangestellte (m/w) 81 Gartenabfall- und Problemmüllsammlungen im Landkreis Erlangen-Höchstadt 81 Gartenabfallsammlung 2018, 2. Halbjahr (Termine) 82 Problemmüllsammlung 2018, 2. Halbjahr (Termine) 84 Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Prüfung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplante Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der betrieblichen Wasserversorgung und der Grundwassersanierung im Bereich des Betriebsgeländes der Schaeffler Technologies AG & Co. KG, Industriestr. 1 3, 91074 Herzogenaurach 85 Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung 1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Hinweise: Die im vorstehenden Bescheid verwendeten Abkürzungen und Fundstellen werden nachstehend erläutert: Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Bayer. Bauordnung (BayBO), Bauvorlagenverordnung (BauVorlV), Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV), Feuerungsverordnung (FeuV), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Erlangen, 01.08.2018 Landratsamt Erlangen-Höchstadt Alexander Tritthart Landrat Herausgeber: Landratsamt Erlangen-Höchstadt www.erlangen-hoechstadt.de/amtsblatt Erscheinungsweise: jeden Donnerstag Nägelsbachstraße 1 amtsblatt@erlangen-hoechstadt.de Bezugspreis: Halbjährl. 26,00 (einschl. Zustellgebühr) 91052 Erlangen hergestellt aus 100% Recyclingpapier Einzelpreis 1,00 (einschl. Zustellgebühr)

80 Wertstoffhof in Eckental am 20. August geschlossen Bauarbeiten gehen zu Ende. Fast abgeschlossen sind die Bauarbeiten am Wertstoffhof in Eckental. Am Montag, 20. August 2018 ist der Recyclinghof noch einmal geschlossen. Dann finden letzte Arbeiten statt. Ab Dienstag, 21. August 2018 findet der Betrieb wieder auf der gewohnten Fläche statt. Kundinnen und Kunden können dann auch die Containerboxen nutzen. Altersgerecht und barrierefrei wohnen Kostenlose Beratung vor Ort Zunehmend ist es notwendig, den Wohnraum an Bedürfnisse von Älteren und Menschen mit Behinderung anzupassen. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt unterstützt Bürgerinnen und Bürger mithilfe ehrenamtlicher Wohnberater. Diese sind geschult, machen sich ein Bild von der Situation vor Ort und geben Tipps rund um altersgerechtes und barrierefreies Wohnen. In Bezug auf mögliche Hindernisse oder Gefahrenquellen erhalten Betroffene oder Angehörige Vorschläge, um die Wohnsituation zu verbessern. Die Beratung ist kostenlos. Mehrere Fördertöpfe Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bietet ein leistungsfreies Baudarlehen. Das Amt prüft die Einkommensgrenze und gewährt gegebenenfalls einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro je Wohnung. Eine Förderung kann jeder erhalten, der eine Behinderung von mindestens 50 Prozent hat oder eine Dringlichkeitsbestätigung vom Arzt aufweisen kann. Für Baumaßnahmen, welche Barrieren reduzieren und die Sicherheit erhöhen, bietet sich ein Kredit über die Förderung Altersgerecht Umbauen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Diese ist unabhängig vom Alter des Bauherrn. Damit können Interessierte, die die Voraussetzungen erfüllen, bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit oder bis zu 2.500 Euro Zuschuss je Wohneinheit bekommen. Außerdem ist ab einem Pflegegrad ein Zuschuss von der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro möglich. Der Antrag ist bei der Pflegekasse in Lauf unter der Telefonnummer 09123 9440 erhältlich. Personen, die Pflegegrad 2 und höher haben, können das Landespflegegeld bei der Bayerischen Staatsregierung unter http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp beantragen. Die Auszahlung des Geldes beginnt ab September 2018. Weitere Informationen unter http://www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf Termin vereinbaren Wer sich beraten lassen möchte, kann einen kostenlosen Termin mit einem der ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberater des Landkreises vereinbaren. Seniorenbeauftragte Anna Maria Preller stellt gern den Kontakt unter 09131 803-1331 oder per E-Mail an anna.maria.preller@erlangenhoechstadt.de her. Landespflegegeld Anträge ab jetzt auch online möglich Personen, die Pflegegrad 2 und höher haben, können einen Antrag auf das so genannte Landespflegegeld bei der Bayerischen Staatsregierung unter http://www.landespflegegeld. bayern.de/antrag.asp stellen. Alternativ können sie auch ein Formular ausfüllen und dieses sowie eine Kopie des Personalausweises und Bescheids der Pflegekasse an die Landespflegegeldstelle, 81050 München, schicken. Das Formular finden Betroffene im Internet unter www.erlangen-hoechstadt.de zum Herunterladen. In gedruckter Form ist es ebenfalls beim Landratsamt bei der Seniorenbeauftragten Anna Maria Preller unter der Telefonnummer 09131 803 1331 oder per E-Mail an anna.maria.preller@erlangen-hoechstadt. de sowie beim Finanzamt und im Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich. Die Auszahlung des Geldes beginnt ab September 2018. Weitere Informationen zum Landespflegegeld finden Interessierte unter http://www.landespflegegeld.bayern.de/faq.pdf Aussteller für Fachtag Leben mit Demenz in Stadt und Land gesucht Angebot und Leistung präsentieren Am Freitag, 21. September 2018 veranstalten der Landkreis Erlangen-Höchstadt und die Stadt Erlangen von 13-17 Uhr einen Fachtag Leben mit Demenz. Er findet in der Fachklinik, In der Reuth 1, 91074 Herzogenaurach, statt. Für die Veranstaltung sucht das Organisationsteam noch interessierte Unternehmen, Organisationen und Institutionen, die sich und ihr Angebot auf dem Fachtag präsentieren möchten. Die Standgebühr beträgt 25 Euro. Aussteller bringen bitte eigene Stellwände, Rollups und Stromkabel mit Abdeckungen mit. Die Veranstalter sorgen für Rahmenprogramm (Vorträge, Unterhaltung), Verpflegung und Öffentlichkeitsarbeit. Das Anmeldeformular ist bei der Seniorenbeauftragten des Landkreises, Anna-Maria Preller, unter der Telefonnummer 09131 803-1331 oder per E-Mail an anna. maria.preller@erlangen-hoechstadt.de erhältlich. Bei ihr gibt es zudem weitere Informationen zum Veranstaltungsablauf. Die endgültige Entscheidung über die Teilnahme behalten die Veranstalter sich aus organisatorischen Gründen vor. Der Fachtag Leben mit Demenz in Stadt und Land bietet Informationen, Beratung, Tipps und Anregungen für Bürgerinnen und Bürger, Betroffene sowie Angehörige aus Landkreis und Stadt. Besucherinnen und Besucher können sich unterhalten lassen und Erfahrungen austauschen. Wo es den besten Karpfen gibt Neuauflage der Karpfenbroschüre erschienen. 57 Gaststätten aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und der Stadt Erlangen präsentieren sich in der neuen Karpfenbroschüre. Das 71-seitige Verzeichnis der Landkreis-Wirtschaftsförderung verschafft Karpfenhungrigen einen Überblick über Variationen, Angebot und Öffnungszeiten des jeweiligen Lokals. Neu ist das Lieblingskarpfenrezept der Kreisbäuerin Evi Derrer zum Nachkochen. Zum ersten Mal können Karpfenfans in der Broschüre auch ein kulinarisches Karpfentagebuch führen sowie Sterne für die Gaststätte und das Essen vergeben. In Gemeinden und im Internet erhältlich Die Broschüre ist ab sofort in allen Landkreisgemeinden, im Landratsamt in Erlangen, in der Dienststelle in Höchstadt sowie im Internet unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/lebenin-erh/essen-trinken-uebernachten kostenlos erhältlich. Rund um den Karpfen Die einzigartige Teichwirtschaft mit Tausenden von Teichen prägt die Landschaft im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Der Karpfen, insbesondere der nach dem Aischgrund benannte Aischgründer Spiegelkarpfen, bereichert in den Monaten mit R von September bis April die fränkischen Speisekarten um kulinarische Kreationen.

81 Gartenabfall- und Problemmüllsammlungen im Landkreis Erlangen-Höchstadt Verwaltungsfachangestellte (m/w) zum nächstmöglichen Zeitpunkt Nach den Sommerferien beginnen wieder die Gartenabfallund Problemmüllsammlungen im Landkreis. Die Sammeltermine und Hinweise zur Entsorgung von Gartenabfällen wie Grasschnitt und Laub sowie schadstoffhaltiger Problemabfälle finden Sie im Online-Abfallkalender unter www.erlangenhoechstadt.de. Wir stellen ein in Teilzeit (19,5 Std.) für das Jobcenter in Erlangen mit der Bereitschaft zur Mitarbeit auch am Dienstort Höchstadt im Bereich der Eingangszone: Entgeltgruppe 6 TVöD Aufgabenschwerpunkte: - Terminvergabe, Ausgabe und Entgegennahme von Neu- und Fortzahlungsanträgen - Zuarbeiten für die Arbeitsvermittlung - Selbstständige Betreuung der Schüler/Auszubildenden sowie der integrierten Kunden/Kundinnen des gesamten Landkreises im Bereich der Arbeitsvermittlung in Voll- oder Teilzeit (19,5 Std.) für das Sachgebiet Führerscheinund Zulassungswesen, Verkehrssicherheit: Entgeltgruppe 7 TVöD Aufgabenschwerpunkte: - Sachbearbeitertätigkeiten im Bereich des Zulassungs- und Führerscheinwesens Anforderungen/Voraussetzungen: - Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder AL I - Kunden- und Serviceorientierung - Aufgeschlossenheit und Freundlichkeit - Stressresistenz und Flexibilität - Gute EDV-Kenntnisse Unser Angebot: - Flexible Arbeitszeitregelungen - Betriebliches Gesundheitsmanagement und Altersvorsorge - Zuschuss für den öffentlichen Personennahverkehr Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit vollständigen Unterlagen bis spätestens 26. August 2018. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/karriere. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Sachgebiet Personal Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen E-Mail: bewerbungen@erlangen-hoechstadt.de Ansprechpartner: Herr Friedrich Schlegel, Tel.: 09131/803-1170

82 Gartenabfallsammlung Landkreis Erlangen-Höchstadt 2018 2. Halbjahr Ort Tag Datum Zeit Ortsteil Standort Adelsdorf Do 27.09.2018 16.00-18.00 Bauhof Adelsdorf Sa 06.10.2018 12.30-15.30 Bauhof Adelsdorf Do 18.10.2018 16.00-18.00 Bauhof Adelsdorf Do 20.09.2018 16.00-18.00 Neuhaus Parkplatz Sportplatz Adelsdorf Fr 28.09.2018 16.00-18.00 Aisch Schule am Uttsberg Aurachtal Sa 13.10.2018 08.00-11.00 Falkendorf Kindergarten Aurachtal Fr 14.09.2018 12.30-14.30 Münchaurach Spielplatz Eisgrund Aurachtal Fr 21.09.2018 12.00-13.00 Münchaurach Verwaltungsgebäude Aurachtal Fr 12.10.2018 12.30-14.30 Münchaurach Verwaltungsgebäude Baiersdorf Fr 28.09.2018 12.00-13.00 Bauhof Baiersdorf Sa 22.09.2018 08.00-11.00 Hagenau FWG Baiersdorf Do 13.09.2018 16.00-18.00 Wellerstadt Galgenbrücke Baiersdorf Do 18.10.2018 12.30-14.30 Wellerstadt Schellenwehr Baiersdorf Fr 05.10.2018 12.00-13.00 Igelsdorf Spielplatz Bubenreuth Sa 13.10.2018 12.30-15.30 Bauhof Bubenreuth Do 18.10.2018 16.00-18.00 Bauhof Bubenreuth Do 13.09.2018 16.00-18.00 Bussardstr. Bubenreuth Fr 12.10.2018 16.00-18.00 Frankenstr.-Süd Buckenhof Sa 20.10.2018 08.00-11.00 Am Ruhstein Buckenhof Fr 19.10.2018 14.00-15.00 FWG Eckental Sa 20.10.2018 08.00-11.00 Forth Parkplatz Friedhof Eckental Do 25.10.2018 12.00-13.00 Forth Parkplatz Friedhof Eckental Do 13.09.2018 14.00-15.00 Brand Schule Eckental Fr 19.10.2018 12.00-13.00 Brand Schule Gremsdorf Do 27.09.2018 16.00-18.00 Bauhof Gremsdorf Sa 20.10.2018 12.30-15.30 Bauhof Gremsdorf Do 20.09.2018 14.00-15.00 Buch Trafohaus Gremsdorf Fr 19.10.2018 16.00-18.00 Buch Trafohaus Großenseebach Fr 07.09.2018 14.00-15.00 Am Hirtenberg Großenseebach Fr 21.09.2018 16.00-18.00 Am Hirtenberg Großenseebach Fr 05.10.2018 14.00-15.00 Am Hirtenberg Großenseebach Sa 20.10.2018 08.00-11.00 Am Hirtenberg Großenseebach Do 25.10.2018 12.00-14.00 Am Hirtenberg Hemhofen Sa 22.09.2018 12.30-15.30 Zeckern Bahnhofsplatz Hemhofen Do 27.09.2018 12.30-14.30 Zeckern Bahnhofsplatz Hemhofen Fr 28.09.2018 16.00-18.00 Zeckern Bahnhofsplatz Hemhofen Fr 19.10.2018 17.00-18.00 Zeckern Bahnhofsplatz Hemhofen Fr 26.10.2018 16.00-18.00 Zeckern Bahnhofsplatz Hemhofen Do 06.09.2018 16.00-18.00 Schafsscheune Hemhofen Fr 14.09.2018 14.00-15.00 Schafsscheune Hemhofen Sa 13.10.2018 12.30-15.30 Schafsscheune Hemhofen Do 25.10.2018 17.00-18.00 Schafsscheune Hemhofen Sa 27.10.2018 12.30-15.30 Schafsscheune Herzogenaurach Fr 07.09.2018 12.00-13.00 Parkplatz Alter Friedhof Herzogenaurach Fr 21.09.2018 14.00-15.00 Parkplatz Alter Friedhof Herzogenaurach Fr 19.10.2018 14.30-15.30 Parkplatz Alter Friedhof Herzogenaurach Sa 27.10.2018 08.00-11.00 Parkplatz SC Nord Herzogenaurach Sa 22.09.2018 08.00-11.00 Niederndorf Schule Herzogenaurach Do 11.10.2018 12.00-13.00 Niederndorf Schule Herzogenaurach Fr 26.10.2018 12.00-13.00 Niederndorf Schule Herzogenaurach Fr 12.10.2018 16.00-18.00 Weihersbach

83 Ort Tag Datum Zeit Ortsteil Standort Höchstadt Sa 22.09.2018 12.30-15.30 Busbahnhof Grundschule Nord Höchstadt Fr 05.10.2018 16.00-18.00 Süd Trautenauer Str. Höchstadt Do 25.10.2018 15.00-16.00 Süd Trautenauer Str. Höchstadt Fr 07.09.2018 16.00-18.00 Süd Trautenauer Str. Höchstadt Do 18.10.2018 14.00-15.00 Süd Trautenauer Str. Kalchreuth Do 13.09.2018 12.00-13.00 Bahnhof Kalchreuth Fr 12.10.2018 12.30-14.30 Bahnhof Kalchreuth Sa 27.10.2018 08.00-11.00 Bahnhof Kalchreuth Do 04.10.2018 12.30-14.30 Parkplatz Erlanger Straße Kalchreuth Fr 21.09.2018 12.30-14.30 Röckenhof FWG Lonnerstadt Do 04.10.2018 16.00-18.00 Bauhof Lonnerstadt Sa 06.10.2018 12.30-15.30 Bauhof Lonnerstadt Do 18.10.2018 12.00-13.00 Bauhof Lonnerstadt Fr 26.10.2018 16.00-18.00 Fetzelhofen FWG Lonnerstadt Fr 14.09.2018 16.00-18.00 Ailsbach Spielplatz Marloffstein Do 13.09.2018 12.00-13.00 Atzelsbergerstr. Marloffstein Sa 20.10.2018 12.30-15.30 Rathsberg Aussichtsturm Marloffstein Do 25.10.2018 14.00-15.00 Rathsberg Aussichtsturm Marloffstein Fr 21.09.2018 16.00-18.00 Adlitz Dorfplatz Möhrendorf Fr 28.09.2018 14.00-15.00 Erlanger Str. / Ruhsteinstr. Möhrendorf Sa 27.10.2018 12.30-15.30 Erlanger Str. / Ruhsteinstr. Möhrendorf Do 13.09.2018 14.00-15.00 Kleinseebach FWG Kleinseebacher Str. 47a Möhrendorf Fr 05.10.2018 14.00-15.00 Kleinseebach R'bacher Str./Kellergasse Mühlhausen Fr 07.09.2018 12.00-13.00 Parkplatz Sportplatz Mühlhausen Do 20.09.2018 17.00-18.00 Parkplatz Sportplatz Mühlhausen Do 11.10.2018 14.00-15.00 Parkplatz Sportplatz Mühlhausen Sa 13.10.2018 08.00-11.00 Parkplatz Sportplatz Oberreichenbach Fr 14.09.2018 16.00-18.00 Reichenbacher Weg Oberreichenbach Do 11.10.2018 14.00-15.00 Reichenbacher Weg Röttenbach Do 06.09.2018 16.00-18.00 Parkplatz Jugendtreff - Lohmühlweg Röttenbach Fr 28.09.2018 12.30-14.30 Parkplatz Jugendtreff - Lohmühlweg Röttenbach Fr 05.10.2018 16.00-18.00 Parkplatz Jugendtreff - Lohmühlweg Röttenbach Sa 13.10.2018 12.30-15.30 Parkplatz Jugendtreff - Lohmühlweg Spardorf Do 04.10.2018 16.00-18.00 Uttenreuther Str. Uttenreuth Sa 13.10.2018 08.00-11.00 Weiher FWG Uttenreuth Do 25.10.2018 16.00-18.00 Weiher FWG Uttenreuth Do 06.09.2018 14.30-15.30 Parkplatz Schule Vestenbergsgreuth Fr 07.09.2018 16.00-18.00 Kirche Vestenbergsgreuth Fr 26.10.2018 14.00-15.00 Kirche Vestenbergsgreuth Do 11.10.2018 16.00-18.00 Frimmersdorf Straße am Sportplatz Wachenroth Fr 07.09.2018 14.00-15.00 Kindergarten Wachenroth Sa 06.10.2018 08.00-11.00 Kindergarten Wachenroth Do 11.10.2018 12.00-13.00 Kindergarten Wachenroth Do 20.09.2018 12.00-13.00 Weingartsgreuth Trafohaus Wachenroth Fr 26.10.2018 12.00-13.00 Weingartsgreuth Trafohaus Weisendorf Do 06.09.2018 12.00-13.00 Festplatz Weisendorf Fr 14.09.2018 12.00-13.00 Festplatz Weisendorf Do 20.09.2018 12.00-14.00 Festplatz Weisendorf Do 04.10.2018 12.30-14.30 Festplatz Weisendorf Fr 05.10.2018 12.00-13.00 Festplatz Weisendorf Sa 06.10.2018 08.00-11.00 Festplatz Weisendorf Do 11.10.2018 16.00-18.00 Festplatz Weisendorf Fr 26.10.2018 14.00-15.00 Festplatz

84 Problemmüllsammlung Landkreis Erlangen-Höchstadt 2018 2. Halbjahr Tag Datum Uhrzeit Ort Standplatz Montag 10.09.2018 15-16 h Heroldsberg Festplatz Montag 10.09.2018 17-18 h Uttenreuth Parkplatz Schloss Dienstag 11.09.2018 15-16 h Großenseebach Sportheim FSV Großenseebach Dienstag 11.09.2018 17-18 h Lonnerstadt Bauhof Mittwoch 12.09.2018 15-16 h Zentbechhofen Aischer Weg Mittwoch 12.09.2018 17-18 h Mühlhausen Parkplatz Sportplatz Donnerstag 13.09.2018 15-16 h Vestenbergsgreuth Parkplatz Rodelbahn Donnerstag 13.09.2018 17-18 h Wachenroth Gartenstraße Feitag 14.09.2018 15-17 h Herzogenaurach Parkplatz Weihersbach Montag 17.09.2018 15-16 h Oberreichenbach Bauhof Montag 17.09.2018 17-18 h Heßdorf Landkreisbauhof Dienstag 18.09.2018 15-16 h Möhrendorf-Kleinseebach Bauhof Dienstag 18.09.2018 17-18 h Bubenreuth Bauhof Mittwoch 19.09.2018 15-16 h Eckental-Brand Festplatz Mittwoch 19.09.2018 17-18 h Spardorf Parkplatz Gymnasium Donnerstag 20.09.2018 15-17 h Baiersdorf Bauhof Freitag 21.09.2018 15-17 h Höchstadt Am Eisstadion Montag 24.09.2018 15-16 h Kalchreuth Bauhof Montag 24.09.2018 17-18 h Buckenhof FWG Dienstag 25.09.2018 15-16 h Münchaurach SC 1948 - Schulstraße 17 Dienstag 25.09.2018 17-18 h Weisendorf Festplatz Höchstadt a. d. Aisch, 06.08.2018 Landratsamt Erlangen-Höchstadt Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch Gehrke Abfallwirtschaftsberater

85 Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Prüfung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplante Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der betrieblichen Wasserversorgung und der Grundwassersanierung im Bereich des Betriebsgeländes der Schaeffler Technologies AG & Co. KG, Industriestr. 1 3, 91074 Herzogenaurach Bekanntgabe des Ergebnisses gemäß 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG Die Schaeffler Technologies AG & Co. KG hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis (Art. 15 BayWG) für die Entnahme von maximal 260.000 m³ Grundwasser aus vier, auf dem nördlichen Teil des Betriebsgeländes bzw. auf nördlich angrenzenden Grundstücken gelegenen Brunnen, beantragt. Die Grundwasserentnahme dient der Sanierung von Grundwasserverunreinigungen und der Betriebswasserversorgung. Die Grundwasserentnahme in dieser Größenordnung unterliegt der allgemeinen Vorprüfungspflicht nach 7 Abs.1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.3.2 und 13.13 der Anlage 1 zum UVPG. Die Vorprüfung stellt fest, ob für das Vorhaben eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft, ob eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Gemäß 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG wird das Ergebnis der Vorprüfung bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Ergebnis: Die Vorprüfung ergab, dass nach Einschätzung der Wasserrechtsbehörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien für das Vorhaben eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist, da das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwarten lässt, die nach 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Begründung: Das Grundwasser im Bereich des Industriebetriebes ist mit leichtflüchtigen, halogenierten Kohlenwasserstoffen verunreinigt; das Grundwasser wird bereits seit ca. 27 Jahren auf Basis wasserrechtlicher Erlaubnisse zu Tage gefördert und abgereinigt (Stripanlage). Eine Verfrachtung von Schadstoffen in andere Medien (Luft, Oberflächengewässer) wird, soweit erforderlich, durch behördliche Auflagen (Filter) vermieden. Der Brauchwasserbedarf des Industriebetriebs wird zu einem großen Teil durch das Wasser gedeckt, welches zum Zwecke der Grundwassersanierung ohnehin gefördert werden müsste. Damit wird der Verbrauch aus der öffentlichen Wasserversorgung minimiert und die Erschließung anderer, unbelasteter Grundwasservorkommen vermieden. Die jahrzehntelange Förderung des Grundwassers und die zugehörige Überwachung durch Sachverständige nach Bodenschutzrecht hat belegt, dass keine Schäden an der Bebauung, der Vegetation oder sonstigen Gütern erfolgt und auch die mehr als 1 Kilometer entfernt gelegenen Brunnen der öffentlichen Wasserversorgung (Herzowerke) nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für den Anteil des geförderten Grundwassers, der die zum Zwecke der Grundwassersanierung zu fördernde Menge übersteigt. Das belastete Wasser wird so weit gereinigt, dass die Einleitung in den Vorfluter (Landgraben) schadlos möglich ist. Diese Bekanntmachung wird gemäß Art. 27 a BayVwVfG auch auf der Internetseite des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt unter: www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/ Höchstadt a. d. Aisch, 09.08.2018 Landratsamt Erlangen-Höchstadt Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch Leuchs Sachgebietsleiter