JAHRESBERICHT 2017 Bürgerinformation zum Programmfortschritt

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Transkript:

JAHRESBERICHT 2017 Bürgerinformation zum Programmfortschritt Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Mai 2018

Verantwortlich Verwaltungsbehörde Interreg V Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Alexander Wolny Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen T. +49 7071 757-3655 Alexander.Wolny@rpt.bwl.de Bildnachweise: Titelseite: Liselotte Brunner-Klaus, www.myrofotodesign.de Seite 4: CC0 Bild von Holger Kraft / Pixabay Seite 7: CC0 Bild von Sabrina_Ripke_Fotografie / Pixabay Seite 14: Bodensee-Stiftung Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 2 / 18

VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich sehr darüber, Ihnen auf den folgenden Seiten über die Umsetzung des Kooperationsprogramms Interreg Alpenrhein- Bodensee-Hochrhein im Jahr 2017 berichten zu dürfen. Die Information der Bürgerinnen und Bürger hat für uns Programmverantwortliche eine herausragende Bedeutung. Sie ermöglicht uns, Sie auf transparente, zugängliche und nachvollziehbare Art und Weise über den Fortschritt und die Erfolge unseres Förderprogrammes zu informieren. Vor dem Hintergrund anhaltender Diskussionen um die Frage nach dem konkreten Mehrwert von Europa verweisen wir gerne auf den explizit grenzüberschreitenden Charakter unseres Programms. Mit der Arbeit, welche die vielen, sehr unterschiedlichen Projektpartner im Rahmen unseres Programmes mit Fördermitteln aus Brüssel sowie der Schweiz und Liechtenstein leisten, wird ein echter und sichtbarer Grenzen überschreitender und damit europäischer Mehrwehrt geschaffen. Grenzüberschreitende Projekte zu ermöglichen bedeutet nichts anderes als gemeinsame Herausforderungen in Europa gemeinsam zu meistern; Kooperation und Kooperationsbereitschaft über nationalstaatliche Grenzen hinweg zu steigern; und die Grenzregionen zum Wohl der dort lebenden Menschen zusammenwachsen zu lassen. Hierfür haben wir derzeit vierundsiebzig hervorragende Beispiele das ist die Summe der Projekte, welche mit Stand Mai 2018 durch die Programmpartner aus dem Fürstentum Liechtenstein, dem Land Vorarlberg, den neun Ostschweizer Kantonen und den Ländern Baden-Württemberg und Bayern ausgewählt wurden. Einige von diesen werden Ihnen auf den folgenden Seiten begegnen. Weitere Beispiele gelungener grenzüberschreitender Zusammenarbeit finden Sie auf unserer Webseite www.interreg.org. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre. Alexander Wolny Leiter der Verwaltungsbehörde Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 3 / 18

INTERREG ALPENRHEIN-BODENSEE-HOCHRHEIN Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 4 / 18

ÜBER INTERREG Interreg ist ein Regionalprogramm der Europäischen Union zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert wird. Im Programmgebiet Alpenrhein- Bodensee-Hochrhein besteht die Besonderheit, dass mit der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein auch Nicht-EU-Staaten am Programm beteiligt sind und Fördergelder einbringen. Die europäischen Fördermittel werden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), einem der Strukturfonds der EU, zur Verfügung gestellt. Aus ihm wird das Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) finanziert. Er hat zur Aufgabe, Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen zu beseitigen und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken. Die europäischen Fördermittel werden ergänzt durch staatliche Mittel aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Zur aktuellen Förderperiode Das Programmgebiet Alpenrhein- Bodensee-Hochrhein umfasst mit Deutschland, Österreich, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein vier souveräne Nationalstaaten und bildet zu großen Teilen eine Außengrenze des Europäischen Wirtschaftsraumes. Das Interreg V-Programm gilt für den Zeitraum 2014-2020, wobei Projekte bis ins Jahr 2022 gefördert werden können. In der aktuellen Periode stellt die Europäische Kommission für das österreichische und deutsche Programmgebiet über 39,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die europäischen Fördermittel werden ergänzt durch Mittel der am Programm beteiligten Kantone sowie des Schweizer Förderinstruments der Neuen Regionalpolitik in Höhe von rund 12 Mio. Euro. Somit stehen insgesamt über 51 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung. Das Fürstentum Liechtenstein beteiligt sich direkt an konkreten Projekten. Ergänzt durch nationale öffentliche und privatwirtschaftliche Mittel in Höhe von rund 28 Mio. Euro ergibt sich ein Gesamtvolumen aller beteiligten Partner von über 80 Mio. Euro. Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 5 / 18

Die Förderperiode 2014-2020 steht im Zeichen der Strategie Europa 2020, die von der EU im Jahr 2010 verabschiedet wurde. Die Strategie soll die EU zu einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft führen, die durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten sozialen und territorialen Zusammenhalt gekennzeichnet ist. Die Förderung von Projekten erfolgt entlang drei Prioritätsachsen. Diese Achsen fassen die thematischen Ziele und Investitionsprioritäten der aktuellen Periode zusammen. 1. Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung Ziel der ersten Achse ist die Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten, die Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit sowie die Verbesserung des Fachkräfteangebots im Programmgebiet. 2. Umwelt, Energie und Verkehr Die zweite Achse beschäftigt sich mit der Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes. Außerdem hat sie den Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität und die Verringerung der (klimaschädlichen) Luftverschmutzung zum Ziel. Ökologische Fragestellungen sind bereits seit langer Zeit ausschlaggebend für grenzüberschreitende Kooperation in der Region. 3. Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement Ziel ist es, die institutionelle Zusammenarbeit im Programmgebiet zu verbessern und das grenzüberschreitende bürgerschaftliche Engagement zu steigern. Mit den gewählten Investitionsprioritäten leistet das Programm sichtbare Beiträge zur EU-Strategie 2020. Zudem berücksichtigt sie auch Anliegen der Neuen Regionalpolitik der Schweiz und des Regierungsprogramms 2013-2017 des Fürstentums Liechtenstein. Von der Idee zur Förderung Um eine Projektförderung können sich sowohl Privatpersonen und juristische Personen als auch öffentliche Träger aus dem Programmgebiet bewerben. Die Projekte sind grenzüberschreitend von mindestens zwei Partnern aus unterschiedlichen Ländern im Rahmen der vorgegebenen Förderschwerpunkte durchzuführen. Dabei muss mindestens ein Projektpartner seinen Sitz in einem EU- Mitgliedstaat haben. Projektskizzen und Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Eine Genehmigung erteilt der Lenkungsausschuss. Die Programmabwicklung erfolgt durch das Gemeinsame Sekretariat der Programmpartner, das seinen Sitz beim Regierungspräsidium Tübingen hat. Zugleich gibt es in der Schweiz, Vorarlberg, in Bayern sowie im Fürstentum Liechtenstein nationale Netzwerkstellen als erste Anlaufmöglichkeiten für Projektinteressierte. Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 6 / 18

PROGRAMMFORTSCHRITT Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 7 / 18

DAS JAHR 2017 Der Rückblick auf das Jahr 2017 offenbart wichtige Fortschritte bei der Umsetzung des Kooperationsprogramms. Allem voran steht die Projektauswahl. Hier konnten weitere innovative Vorhaben gewonnen werden, von welchen die Programmregion dauerhaft profitieren wird. PROJEKTAUSWAHL Im Jahr 2017 wurden insgesamt 11 neue Vorhaben ausgewählt, wovon vier in der Prioritätsachse 1 Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung, vier in Prioritätsachse 2 Umwelt, Energie und Verkehr und drei in Prioritätsachse 3 Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement verortet werden konnten. Zum Stand 31.12.2017 erhielten damit insgesamt 59 Vorhaben die Genehmigung durch den Lenkungsausschuss. Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung Projektname Länder Ges. Kosten (Euro) Grenzüberschreitendes Wissen als Motor regionaler Entwicklung Rheinlabs4.0, Ein verteiltes, virtuell geplantes und gemeinsam genutztes Mikrotechnik-Labor DE, CH, AT, FL 2.000.000,00 AT, CH 780.722,01 Bodenseemittelstand 4.0 DE, CH, AT 1.320.548,09 Nachhaltige Strategien zur Unkrautbekämpfung im Obstbau DE, CH, AT 1.061.417,13 5.162.687,23 Umwelt, Energie und Verkehr Projektname Länder Ges. Kosten (Euro) Rheinuferrundweg extended DE, CH 2.658.166,26 Kirchen Klöster und Konzil DE, CH 512.541,60 Virtuelles Geschichtsforum DE, AT 411.000,00 SeeWandel: Leben im Bodensee gestern, heute und morgen DE, AT, CH 5.666.477,16 9.248.185,02 Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 8 / 18

Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement Projektname Länder Ges. Kosten (Euro) Einsatz von Flüssigbiopsien als neue Chance in der Krebstherapie DE, AT 656.494,50 Vier Länder Netzwerk DE, CH, AT, FL 99.300,00 Laufenburger Acht DE, CH 2.792.057,44 3.547.851,94 Prioritätsachse Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung Ges. Kosten (Euro) 5.162.687,23 Umwelt, Energie und Verkehr 9.248.185,02 Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement 3.547.851,94 17.958.724,19 Ausführliche Informationen zu allen Projekten der aktuellen sowie der vorherigen Förderperiode finden Sie unter www.interreg.org/projekte. Verteilung auf die Regionen Die Beteiligung von Partnern aus mehreren Ländern und Regionen ist ein wichtiges Merkmal grenzüberschreitender Kooperationsprojekte. Partner aus Baden-Württemberg und der Schweiz sind dabei jeweils an 9 der ausgewählten Projekte beteiligt. Vorarlberg ist in 7, Bayern in 4 und das Fürstentum in 2 weiteren Projekten vertreten. +9 +4 +7 +9 +2 BW BY VBG CH FL Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 9 / 18

Verteilung nach Spezifischem Ziel Ergänzend zu der Zuordnung nach Prioritätsachsen werden Projekte auch entlang von Spezifischen Zielen (SZ) kategorisiert. Auf diese Weise wird der konkrete Beitrag eines einzelnen Vorhabens zu den Zielen des Programms bemessen. Die thematische Verteilung der Projektauswahlentscheidungen im Jahr 2017 ergibt ein ausgewogenes Bild. 1 3 11 3 2 2 SZ 1: Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten im Programmgebiet SZ 2: Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit im Programmgebiet SZ 5: Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Naturund Kulturerbes SZ 6: Erhalt und Verbesserung der Biodiversität SZ 8: Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit im Programmgebiet PROJEKTBEISPIEL SeeWandel: Leben im Bodensee gestern, heute und morgen Der Bodensee ist ein wichtiges Trinkwasserreservoir und Ökosystem an der Grenze zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutend für Tourismus, Erholung, Fischerei, Naturschutz und Energiegewinnung. Ziel des Projektes SeeWandel ist, zu untersuchen welche Bedeutung Nährstoffrückgang, Klimawandel, gebietsfremde Arten und andere Stressfaktoren für das Ökosystem, seine Biodiversität und Funktionsweise, sowie die menschliche Nutzung am See haben. Dies trägt dazu bei wichtige Fragen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit des Ökosystems Bodensee und potenzieller Veränderungen von Ökosystemleistungen evaluieren zu können. Das Projekt wird unter Beteiligung von Akteuren aus der Schweiz, Deutschland und Österreich durchgeführt. PA 2: Umwelt, Energie und Verkehr SZ 6: Erhalt und Verbesserung der Biodiversität www.seewandel.org Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 10 / 18

UMSETZUNGSSTAND DER FÖRDERPERIODE 2014-2020 Drei Jahre nach Beginn der aktuell fünften Förderperiode ist die Umsetzung des Kooperationsprogramms bereits weit fortgeschritten. Dabei werden die verschiedenen thematischen Schwerpunke des Programms entsprechend den gesetzten Zielen in konkreten Kooperationsprojekten umgesetzt. Auch die regionale Verteilung ergibt ein ausgewogenes Bild. FINANZIELLE UMSETZUNG Programmweiter Überblick Die monetäre Ausschöpfung sämtlicher dem Programm zur Verfügung stehenden Fördermittel sowohl aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung als auch von Seiten des Schweizer Bundes und der Kantone beläuft sich mit Stand Mai 2018 auf 88,85%. Die als Kofinanzierung zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sind zu 92% in Vorhaben gebunden. Die Mittelauslastung auf Seiten der Schweiz beträgt zu diesem Zeitpunkt etwa 78%, während im Zuge von Projektbeteiligungen durch das Fürstentum Liechtenstein insgesamt mehr als 670.000 umgesetzt werden. EFRE 35.101.423 CH 9.222.032 0% 20% 40% 60% 80% 100% Genehmigt (FL) Genehmigt (EFRE) Genehmigt (CH) Antragsverfahren (EFRE) Antragsverfahren (CH) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Die Mittel aus dem EFRE wurden bereits vor Beginn der Umsetzung auf die drei thematischen Prioritätsachsen verteilt. Die Projektauswahl berücksichtigt diese Zielwerte. Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 11 / 18

In der Prioritätsachse 1 Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung beläuft sich die Zahl der Vorhaben zum aktuellen Stand auf 41. Dies führt zu einer monetären Auslastung der Achse von 90,74% (12,6 Mio. ). Die übrigen 1,2 Mio. werden zu etwa gleichen Teilen für Projekte im Antragsverfahren sowie für neue grenzüberschreitende Vorhaben aufgewendet. 12,6 Mio. 0% 20% 40% 60% 80% 100% Genehmigt Antragsverfahren Verfügbar Der Prioritätsachse 2 Umwelt, Energie und Verkehr vereint insgesamt 19 Projekte unter sich. Deren Summe entspricht einer Auslastung von 99,31% (14,7 Mio. ); das Ziel gilt damit als erreicht. 14,7 Mio. 0% 20% 40% 60% 80% 100% Genehmigt Antragsverfahren Verfügbar Die Zahl der in der Prioritätsachse 3 Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement befindlichen Projekte beläuft auf insgesamt 13. Die Achse ist damit zu etwa 62% (5 Mio. ) ausgelastet. Es verbleiben 2,2 Mio., welche in laufenden Antragsverfahren gebunden sind sowie mehr als 800.000, welche weitere Projekte innerhalb dieses Schwerpunktes ermöglichen können. 5 Mio. 0% 20% 40% 60% 80% 100% Genehmigt Antragsverfahren Verfügbar Open Data Portal Auf dem Open Data Portal der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Kommission werden die Finanzdaten aller in diesem Rahmen agierender Programme übersichtlich veröffentlicht. Dies umfasst neben der Mittelbindung auch Zahlungsflüsse sowie die messbaren Ergebnisse der Projekte. Interreg Alpenrhein-Bodensee- Hochrhein finden Sie direkt unter https://cohesiondata.ec.europa.eu/programmes/2014tc16rfcb024# Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 12 / 18

REGIONEN UND ZIELE Verteilung auf die Regionen Die 74 bislang genehmigten Projekte werden von insgesamt mehr als vierhundert verschiedenen Akteuren in der Grenzregion umgesetzt. Folgende Verteilung zeigt, an wie vielen Projekten eine Region mit einem oder mehreren Partnern beteiligt ist. 63 65 24 37 13 BW BY VBG CH FL Verteilung nach Spezifischem Ziel Die 74 bislang genehmigten Projekte lassen sich ebenso entlang der neun Spezifischen Ziele (SZ) des Programms darstellen. Folgende Diagramme zeigen auf, wie viele Projekte einem Spezifischen Ziel zugeordnet sind und welches Mittelvolumen zur Erreichung eines SZ eingesetzt wird. (SZ) Zahl der Projekte (SZ) Gesamtkosten in Mio. (7) 6 (6) 4 (8) 11 (5) 8 (4) 1 (9) 2 74 Projekte (3) 8 (1) 18 (2) 15 (8) 10,0 (7) 16,3 (9) 2,2 TH 4,6 (6) 8,1 (1) 11,7 79,3 Mio. (5) 6,2 (3) 6,1 (2) 13,2 (4) 0,7 SZ 1: Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten SZ 2: Steigerung der Forschungs- und Innovationsfähigkeit SZ 3: Verbesserung des Fachkräfteangebotes SZ 4: Steigerung der Energieeffizient und der Nutzung erneuerbarer Energien SZ 5: Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes SZ 6: Erhalt und Verbesserung der Biodiversität SZ 7: Verringerung der (klimaschädlichen) Luftverschmutzung SZ 8: Verbesserung der institutionellen Zusammenarbeit SZ 8: Steigerung des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements Technische Hilfe Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 13 / 18

VERANSTALTUNGEN Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 14 / 18

SITZUNGEN DER PROGRAMMGREMIEN Mitglieder des Begleitausschusses Begleitausschuss in Rheinfelden Am 18. Mai 2017 tagte der Begleitausschuss in Rheinfelden (Schweiz). Die Durchführung der aktuellen Programmperiode sowie bereits erzielte Fortschritte und Erfolge wurden eingehend beleuchtet. Außerdem stellte der Begleitausschuss erste Weichen für eine nächste Förderperiode nach 2020. Im Rahmen der Sitzung verabschiedete Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser Herrn Abteilungspräsident Dr. Tobias Schneider nach 17 Jahren als Leiter der Verwaltungsbehörde und wünschte seinem Nachfolger Alexander Wolny viel Erfolg. Lenkungsausschuss auf der Insel Reichenau Bei seiner 8. Sitzung der laufenden Förderperiode am 4. und 5. April 2017 auf der Insel Reichenau am Bodensee hat der Lenkungsausschuss - als das für die Auswahl der Vorhaben zuständige Gremium - mehr als 4,19 Mio. Fördermittel für acht grenzüberschreitende Projekte genehmigt. Außerdem wurde ein weiteres zur Antragstellung zugelassen. Lenkungsausschuss auf dem Arenenberg In seiner 9. Sitzung am 15. Und 16. November 2017 auf dem historischen Arenenberg im Kanton Thurgau genehmigte der Lenkungsausschuss die Anträge von drei grenzüberschreitenden Projekten mit einem Gesamtvolumen von mehr als 8,2 Mio.. Außerdem wurden mehrere Projektskizzen zur Antragstellung im Jahr 2018 zugelassen. Der Lenkungsausschuss befasste sich auch mit den Überlegungen in Hinblick auf die folgende Förderperiode (2021-2027). Mitglieder des Lenkungsausschusses Interreg ABH sowie Vertreter der am Programm beteiligten Kantone Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 15 / 18

WEITERE VERANSTALTUNGEN Jahresinformationsveranstaltung und Workshop am Hochrhein Am 24. Oktober 2017 veranstalteten Interreg Alpenrhein-Bodensee- Hochrhein und die Hochrheinkommission einen gemeinsamen Interreg-Workshop-Tag in Schaffhausen. Über 80 Fachpersonen aus Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft reisten aus dem Kanton Schaffhausen, aus Basel, Bern, dem Aargau, den Kantonen Thurgau und Zürich, den Landkreisen Lörrach und Waldshut, dem Bodenseeraum oder Graubünden und Stuttgart zum Workshop Den Hochrhein gestalten an. Sie alle wollten erfahren, wie Ideen und Fördergelder für grenzüberschreitende Projekte am besten zusammenfinden. Teilnehmende des Workshops in Schaffhausen Grenzüberschreitender Amphibienschutz im Wangental Am 02.05.2017 wurde zwischen Jestetten (Kreis Waldshut) und Osterfingen/Schweiz öffentlichkeitswirksam durch Frau Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer ein Informationsschild zur grenzüberschreitenden Amphibien-Leiteinrichtung Wangental enthüllt. Die L165 quert das FFH-Gebiet Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete bei Jestetten und grenzt direkt an das südlich gelegene Naturschutzgebiet Kapellenhalde - Wüster See. Durch das Leitsystem können die Amphibien sicher von den angrenzenden Wäldern nördlich der Straße zu ihrem Laichgewässer Wüster See gelangen. Neue Wanderausstellung für das Blühende Bodenseeland Am 14.09.2017 wurde in Steißlingen gemeinsam mit Umweltstaatssekretär Andre Baumann eine neue Wanderausstellung im Rahmen des Interreg-Projekts "Blühendes Bodenseeland" vorgestellt. Die aus zehn Modulen bestehende neue Ausstellung soll in den kommenden Jahren um den Bodensee wandern, Menschen für das Thema sensibilisieren und Sie motivieren, sich für ein summendes und brummendes Bodenseeland zu engagieren. Regierungspräsidentin Schäfer enthüllt ein Informationsschild zur Amphibienleiteinrichtung im Wangental Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 16 / 18

Naturparkschulen im Naturpark Nagelfluhkette Im Rahmen des Projekts "Naturpark Nagelfluhkette macht Schule" wurde im Jahr 2017 der Startschuss für zwei weitere Naturparkschulen gegeben. Die Grundschule Oberstaufen und die Volksschule Lingenau bekamen den Titel Naturparkschule verliehen. Ziel der Naturparkschulen ist es, den Kindern ihre Umwelt nachhaltig näherzubringen. Sie lernen wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang mit der Natur ist. Dabei werden Kindern in den Klassenstufen 1-4 vielfältige Lern- und Erfahrungsorte geboten und die Lehrpläne auf die regionalen Gegebenheiten angepasst. Ergänzend dazu werden grenzüberschreitend bis zu 400 Kinder der 4 und 5. Klasse zu Junior Rangern ausgebildet. Sie sollen sich langfristig für eine landschaftsgerechte, nachhaltige Entwicklung einsetzen. Startschuss für die Laufenburger Acht Am 17.11.2017 wurde die Projekttafel zum Interreg-Projekt Laufenburger Acht enthüllt und somit der Bau des grenzüberscheitenden Rundwanderwegs symbolisch begonnen. Die Idee der "Laufenburger Acht" als Rundwanderweg besteht bereits mehrere Jahrzehnte. Von einem "Herzenswunsch", "alten Traum" und "Jahrhundertprojekt" ist die Rede. Daher freuen sich die beiden Schwesterstädte sehr, dass die Laufenburger Acht nun ihren offiziellen Startschuss erfahren durfte. NEWSLETTER Über Veranstaltungen und aktuelle Entwicklungen halten wir Sie gerne mit unserem Newsletter auf dem Laufenden. Das Anmeldeformular finden Sie unter www.interreg.org/aktuell. Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 17 / 18

WIR FÖRDERN EUROPA www.interreg.org Jahresbericht 2017, Bürgerinformation zum Programmfortschritt 18 / 18