Basiswissen Migration

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Aufenthaltstitel 39 Ausländer 39 Ausländerbehörde 40 Ausländerzentralregister 40 Ausreiseaufforderung 40 Aussiedler 41 Außenstellen 41 Ausweisung 41

Beate Reimold-Polenske, Juli L a n d k r e i s H e i l b r o n n

Herzlich willkommen! 1. Die Aufenthaltspapiere für Drittstaatsangehörige 2. Arbeitsmarktzugang 3. Ausbildungsförderung

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Transkript:

Basiswissen Migration R E C H T L I C H E A S P E K T E O R I E N T I E R U N G S H I L F E N F Ü R D I E P Ä D A G O G I S C H E P R A X I S C H E M N I T Z, 0 3. 0 7. 2 0 1 5 B I R G I T B R O S Z E I T, A G I U A E. V.

Migration: Basiswissen Migration Aus dem Lateinischen ( migrare ) und bedeutet einen dauerhaften Wechsel des Lebensumfeldes einer Person, einer Gruppe, einer Gesellschaft im geografischen oder sozialen Raum. Sie ist ein Phänomen, welches so alt ist wie die Menschheit selbst. (Definition i.s. der Migrationssoziologie) u.a. Ingrid Oswald: Migrationssoziologie. UVK, Konstanz 2007

Basiswissen Migration PUSH- und PULLFAKTOREN: Migrationstheorie nach Everett S. Lee (1972) welche davon ausgeht, dass Menschen aus einem ursprünglichen Gebiet weggedrückt ( to push, drücken ) während sie von einem anderen Gebiet angezogen ( to pull, ziehen ) werden die Theorie gilt sowohl für nationale als auch für internationale Wanderungsbewegungen

Basiswissen Migration - Gruppen Gruppen: Unterscheidung von Gruppen nach dem Merkmal des Aufenthaltes, da sich vom Aufenthaltsstatus soziale und andere Rechte und Pflichten ableiten lassen. Beispiele: Statusdeutsche, ehemalige Deutsche, EU-Bürger, Touristen, Durchreisende, Auszubildende, Studierende, Erwerbstätige, Selbstständige, Hochqualifizierte, Aufenthalte aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Familiennachzug, Illegalisierte, Besondere Gruppen wie Diplomaten, Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge.

Basiswissen Migration Gesetzliche Grundlagen Zuwanderungsgesetz - Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern Aufenthaltsgesetz Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes - Aufenthaltsgesetz regelt den Aufenthalt von Drittstaatern (Ausländern, die nicht aus einem Land der EU kommen) Freizügigkeitsgesetzes/EU Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes - Freizügigkeitsgesetz/EU, Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, regelt den Aufenthalt von Unionsbürgern (Ausländer aus einem Land der EU) und deren Familienangehörigen

Basiswissen Migration AufenthG Aufenthalt: Die Einreise und der Aufenthalt eines Migranten in die Bundesrepublik Deutschland bedarf i.d.r. einer Genehmigung und ist mit Voraussetzungen verbunden ( 5 AufenthG). Diese Genehmigung bezeichnet man als Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel richtet sich nach dem Zweck und der Dauer des Aufenthaltes.

Basiswissen Migration - Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel: befristet das Visum Aufenthaltserlaubnis die Blaue Karte EU unbefristet die Niederlassungserlaubnis die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU Die Visa und die AE kann mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die NL kann nur mit dem Verbot der politischen Betätigung ( 47 AufenthG) versehen werden.

Basiswissen Migration - Aufenthaltserlaubnis Beispiele: Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung ( 16-17 AufenthG), Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit ( 18, 18a, 20, 21 AufenthG), Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ( 22-26, 104a, 104b AufenthG), Aufenthalt aus familiären Gründen ( 27-36 AufenthG). Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu jedem dieser Zwecke ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden.

Basiswissen Migration - Aufenthaltstitel und Arbeit Erwerbstätigkeit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit besteht, wenn diese Berechtigung in der Aufenthaltserlaubnis (in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels oder in Form eines Klebeetiketts) ausdrücklich festgehalten ist Die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit wird in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen bzw. auf einem Zusatzblatt zur Aufenthaltserlaubnis dokumentiert, sofern mit Auflagen versehen Niederlassungserlaubnis - generell zur Ausübung einer auflagenfreien Erwerbstätigkeit berechtigt (die Eintragung "Erwerbstätigkeit gestattet" ist bereits eingedruckt

Aufenthaltserlaubnis

Niederlassungserlaubnis

EU-Karte

Visum

Daueraufenthalt EU

Basiswissen Migration weitere Aufenthalte Regelungen des Aufenthaltsgesetzes: die Erlaubnisfiktion die Aufenthaltsgestattung Asylbewerber, Asylsuchende die Duldung ausreisepflichtige Ausländer

Erlaubnisfiktion

Aufenthaltsgestattung

Duldung

Basiswissen Migration - Zugänge Zugang zur Erwerbstätigkeit zu Leistungssystemen Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II, SGB XII Lebensunterhalt Wohnung Krankheit Ausbildungsförderung Arbeitsmarktintegration Sprachkurse/Integrationskurse

Aufenthalt - Problembereiche Migrationsgründe Migrationsmotivation Migrationserwartungen Verlust der Heimat Verlust von Familie Fremdheitserfahrungen geändertes Werte- und Normensystem gesetzliche Grenzen Ablehnung, Rassismen

Prekärer Aufenthalt- Probleme Lebensbedingungen materielle Ressourcen Unsicherheiten, Druck Ausgrenzung Aussichtslosigkeit kein Aufbau einer Perspektive Verantwortungsüberforderung psychosomatische Beschwerden psychische Probleme

Basiswissen Migration Beratungsmöglichkeiten AGIUA e.v. Sächsischer Flüchtlingsrat Jugendmigrationsdienste Migrationserstberatungsstellen Sozialarbeiter in den Unterkünften, dezentralen Betreuung niedergelassene Rechtsanwälte

Basiswissen Migration - Quellen www.bamf.de www.bmi.bund.de GGUA IQ Netzwerk Niedersachsen Wikipedia- Bilder www.naw-mv.de

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