Reglement Elternrat Primarschule Winkel Primarschule 8185 Winkel Seite 1 / 10 01.01.2010/06.03.2014
Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 3 2. Zweck und Ziel 3 3. Abgrenzung 3 4. Organisation 4 4.1. Organigramm 4 4.2. Wahlen und Amtsdauer 5 4.3. Aufgaben und Kompetenzen 5 4.3.1. Klasseneltern 5 4.3.2. Elterndelegierte 5 4.3.3. Vorstand Elternrat Primarschule Winkel 5 4.3.4. Elternrat Primarschule Winkel 6 4.3.5. Schulleitung/Vertretung Schulkonferenz 6 5. Kommunikation und Zusammenarbeit 6 6. Infrastruktur und Finanzen 6 7. Schlussbestimmungen 7 7.1. Antragsrecht 7 7.2. Reglement 7 7.3. Anhang 7 Anhang Reglement Wahl der Elterndelegierten 8 Wahl der Elterndelegierten - Ablauf 9 Wahlprotokoll der Elterndelegierten 10 Hinweise: - Mit Eltern sind die Erziehungsberechtigten der Kinder der Primarschule Winkel gemeint. - Mit Lehrpersonen sind Kindergärtner/-innen und Lehrer/-innen der Primarstufe gemeint. - Die Primarschule Winkel bildet eine einzige Schuleinheit. Dazu gehören derzeit die Schulanlagen Grossacher und Rüti sowie die Kindergärten Rüti und Tüfwis. - Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbezeichnung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Seite 2 / 10 01.01.2010/06.03.2014
1. Grundlagen Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes und 65 der Volksschulverordnung des Kantons Zürich erlässt die Schulpflege zur Umsetzung der Elternmitwirkung in der Primarschule Winkel nachfolgendes Reglement. 2. Zweck und Ziel Der Elternrat Primarschule Winkel (nachstehend als Elternrat bezeichnet) stellt bei seinem Wirken stets das Wohl der Kinder ins Zentrum hat den Zweck, die gegenseitigen Kontakte zwischen Eltern und Schule, sowie Eltern und Eltern untereinander durch partnerschaftliche Zusammenarbeit zu vertiefen fördert die effiziente Zusammenarbeit von Eltern mit Lehrkräften, der Schulleitung und der Behörde sowie mit anderen an der Schule beteiligten Personen; er baut tragfähige Brücken zwischen Schule und Elternhaus kann bei Problemen und Anliegen einer Gruppe oder Klasse kontaktiert werden und hilft gemeinsame Lösungen zu finden unterstützt die Schulhaus-Teams bei Projekten und schulischen Anlässen unterstützt die Förderung der Schulqualität wird bei der Erarbeitung des Schulprogrammes und anderer wichtiger Schulentwicklungsschritte angehört arbeitet unentgeltlich. 3. Abgrenzung - Der Elternrat ist keine Plattform für politische und religiöse Aktivitäten. - Der Elternrat übt keine Aufsichts- und Kontrollfunktion aus. - Die Bewältigung von Schulproblemen einzelner Kinder sowie die Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule sind nicht Aufgabe des Elternrates. - Themen wie Promotion, Klassen- und Gruppenzuteilung, Stundenplangestaltung, Wahl der Lehrmittel sowie Methodisches und Didaktisches und Inhalte des Unterrichts gehören nicht zum Mitsprachebereich des Elternrates. - Für den gesamten Bereich der Personalpolitik (Anstellung, Führung, Beurteilung, Entlassung) von Lehrpersonen und übrigen Mitarbeitenden ist der Elternrat nicht zuständig. - Der Elternrat besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Der Vorstand bzw. die Delegierten können weder im Namen des Elternrats noch im Namen der Primarschule Winkel ohne Vollmacht Verträge abschliessen oder Veranstaltungen durchführen. Schliessen einzelne Delegierte solche Verträge ab oder führen eigene Veranstaltungen durch, haften sie als einfache Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Seite 3 / 10 01.01.2010/06.03.2014
4. Organisation - Die Primarschule Winkel besteht aus den zwei Primarschulanlagen Grossacher und Rüti sowie aus den Kindergärten Rüti und Tüfwis. - In jeder Klasse werden je nach Möglichkeit zwei Elterndelegierte gewählt. - Diese Delegierten bilden den Elternrat. - Der Elternrat hält mindestens zwei Sitzungen pro Schuljahr ab, wobei die erste Sitzung bis spätestens Mitte November stattgefunden haben muss. - Der Elternrat und der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Delegierten bzw. die Hälfte der Vorstands-Mitglieder anwesend ist. - Der Elternrat wählt den Vorstand und aus deren Mitte den Präsidenten. Der Vorstand besteht insgesamt aus fünf Mitgliedern. - Wahlen und Beschlussfassungen des Elternrates und des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden gefällt. - Der Elternrat ist befugt, für bestimmte Themen Projekt- und Arbeitsgruppen zu bilden. - Die Schulleitung, eine Vertretung der Schulkonferenz und bei Bedarf der Schulpflege nehmen beratend an den Sitzungen des Elternrates Primarschule Winkel teil. - An den Vorstandssitzungen nehmen die Schulleitung, bei Bedarf eine Vertretung der Schulpflege und eine Vertretung der Schulkonferenz mit beratender Stimme teil. - Die Sitzungen werden protokolliert (Beschlussprotokoll). - Die Vertreter der Schulkonferenz, der Schulpflege und die Schulleitung erhalten jeweils ein Exemplar des Protokolls. 4.1. Organigramm Kindergarten Rüti 2 Delegierte pro Klasse Schulanlage Grossacher 2 Delegierte pro Klasse Kindergarten Tüfwis 2 Delegierte pro Klasse Schulanlage Rüti 2 Delegierte pro Klasse Elternrat Primarschule Winkel Arbeitsgruppe A Vorstand (5 Delegierte) Schulleitung Vertretung der Schulkonferenz (bei Bedarf Schulpflegevertretung) Projektgruppe B Seite 4 / 10 01.01.2010/06.03.2014
4.2. Wahlen und Amtsdauer - An einem Elternabend vor den Herbstferien wählen die anwesenden Eltern jeder Klasse nach Möglichkeit zwei Delegierte für den Elternrat. - Es gilt: Eine Stimme pro Kind. - Es gilt das einfache Mehr der abgegebenen Stimmen. - Wählbar sind Eltern, die ein Kind in der entsprechenden Klasse haben. - Nicht wählbar sind Mitarbeitende der Primarschule Winkel sowie Mitglieder der Schulpflege. - Die Delegierten vertreten jeweils nur eine Klasse. - Die Amtsdauer beträgt ein Schuljahr (Herbst bis Herbst). Die Wiederwahl ist möglich. - Das Mandat endet im Herbst nachdem das Kind die Primarschule Winkel verlassen hat. Ausnahme siehe Vorstandsmitglieder unter 4.3.3. - Bei Mehrklassenstufen soll wenn möglich ein Delegierter pro Schuljahrgang gewählt werden. 4.3. Aufgaben und Kompetenzen 4.3.1. Klasseneltern Die Klasseneltern treffen sich auf Einladung der Lehrpersonen und wählen ihre Elterndelegierten in den Elternrat bringen Anliegen ein und wirken bei der Umsetzung von Projekten/Anlässen mit. 4.3.2. Elterndelegierte Die Elterndelegierten vertreten die Anliegen und Vorschläge ihrer Klasseneltern im Elternrat und arbeiten mit den Lehrpersonen zusammen nehmen persönlich an den Sitzungen teil (Stellvertretungen sind nicht möglich), arbeiten in Projekten mit und informieren ihre Klasseneltern bei Bedarf. wählen aus ihrer Mitte den Vorstand und den Präsidenten. 4.3.3. Vorstand Elternrat Der Vorstand Elternrat schlägt aus seiner Mitte den Präsidenten vor und wählt den Vizepräsidenten, den Aktuar und zwei Beisitzer organisiert und leitet die Sitzungen des Elternrates nimmt Anliegen und Anträge auf, welche durch Elterndelegierte, Schulleitung, Schulkonferenz oder die Schulpflege an ihn herangetragen werden setzt gegebenenfalls Arbeits- und Projektgruppen für spezielle Themen ein und überwacht diese Seite 5 / 10 01.01.2010/06.03.2014
erstellt das Gesamtbudget für das kommende Jahr bis spätestens vor den Sommerferien und verwaltet die Finanzen. Vorstandsmitglieder deren Kinder nach der 6.Klasse die Schule verlassen, bleiben bis zu der ersten Gesamtelternratssitzung des neuen Schuljahres im Amt und übergeben die Geschäfte an den neu gewählten Vorstand. 4.3.4. Elternrat Der Elternrat regt Projekte und Arbeitsgruppen im Rahmen des Jahresplans des laufenden Schuljahres an oder greift im Austausch mit der Schulkonferenz aktuelle Themen, wie z.b. die Elternbildung, auf behandelt Anliegen, welche die gesamte Schule, die Mehrheit der Eltern oder den Elternrat selbst betreffen koordiniert und organisiert Projekte/Themen bildet bei Bedarf Arbeitsgruppen. 4.3.5. Schulleitung/Vertretung Schulkonferenz Die Schulleitung/die Vertretung der Schulkonferenz tragen ihre Anliegen in den Elternrat haben im Elternrat eine beratende Funktion, kein Stimmrecht. 5. Kommunikation und Zusammenarbeit - Die Kommunikation erfolgt direkt, offen und ehrlich. - Die Ansprechpartner sind bekannt. - Die Geschäfte des Elternrates und des Vorstandes werden protokolliert (Beschlussprotokoll). - An die Sitzung wird mit einer Traktandenliste eingeladen. - Die Protokolle der Gesamtelternrats-und Vorstandssitzungen können von allen Eltern bei dem Aktuar angefordert werden. - Der Informationsfluss wird durch den Vorstand und die Schulleitung sichergestellt. - Wenn Elterndelegierte oder Vertreter der Schule Zugang zu vertraulichen Informationen haben, unterstehen sie der Schweigepflicht und dem Datenschutz. 6. Infrastruktur und Finanzen - Der Elternrat kann die schulische Infrastruktur (Kopierer, Papier, Porti usw.) und die Verteilkanäle der Schule nutzen (Homepage, Elternbriefe etc.). - Dem Elternrat stehen für Sitzungen/Veranstaltungen geeignete Räume zur Verfügung. - Für Projekte/Anlässe stehen finanzielle Mittel im Rahmen des Budgets zur Verfügung. Seite 6 / 10 01.01.2010/06.03.2014
7. Schlussbestimmungen 7.1. Antragsrecht - Elternrat an Schulkonferenz, Schulleitung und an Schulpflege - Schulkonferenz, Schulpflege und Schulleitung an Elternrat - Eltern an Elternrat 7.2. Reglement Das Reglement des Elternrates ist bei Bedarf anzupassen. Die revidierten Bestimmungen sind vom Vorstand dem Elternrat zur Annahme vorzulegen. Die Genehmigung durch die Schulkonferenz und Schulpflege ist ebenfalls einzuholen. 7.3. Anhang Der Anhang Reglement Wahl der Elterndelegierten ist ein Bestandteil dieses Reglements. Das Reglement wurde von dem Vorstand des Elternrates überarbeitet sowie von der Schulkonferenz und der Schulpflege genehmigt. Es tritt auf Beginn des Schuljahres 2014/15 in Kraft. Seite 7 / 10 01.01.2010/06.03.2014
Anhang Reglement Wahl der Elterndelegierten 1. An einem Elternabend vor den Herbstferien wählen die anwesenden Eltern jeder Klasse nach Möglichkeit zwei Delegierte für den Elternrat. 2. Die Klassenlehrpersonen sind verantwortlich für die Durchführung der Wahl. 3. Stimmberechtigt sind die anwesenden Eltern von Schülerinnen und Schülern der betreffenden Klasse. Pro Kind kann nur eine Stimme abgegeben werden. 4. Wahlen und Abstimmungen erfolgen mit einfachem Mehr. 5. Nicht wählbar sind Mitarbeitende der Primarschule Winkel sowie Mitglieder der Schulpflege. 6. Elternteile, bei denen mehrere Kinder die Schule besuchen, dürfen nur von einer Klasse als Elterndelegierte gewählt werden. 7. Wählbar sind ferner nur Elternteile, die entweder beim Wahlabend persönlich anwesend sind oder sich vorher beim Elterndelegierten für eine Kandidatur beworben haben. 8. Jede Klasse wählt nach Möglichkeit zwei Elterndelegierte. Bei Mehrklassenstufen soll wenn möglich ein Delegierter pro Schuljahrgang gewählt werden. 9. Wenn kein Elterndelegierter gefunden wird, ist diese Klasse ein Jahr ohne Vertretung im Elternrat. 10. Die Amtsdauer beträgt ein Schuljahr (Herbst bis Herbst). Die Wiederwahl ist möglich. 11. Elterndelegierte können aus wichtigen Gründen von ihrem Amt enthoben werden. Dies muss beim Vorstand beantragt werden. Der Vorstand prüft das Begehren, nimmt die nötigen Abklärungen vor und beruft kurzfristig einen ausserordentlichen Elternabend ein. Seite 8 / 10 01.01.2010/06.03.2014
Wahl der Elterndelegierten - Ablauf 1. Die Eltern werden mit der Einladung zum Elternabend darauf aufmerksam gemacht das Wahlen stattfinden werden. 2. Diejenigen die sich zur Wahl stellen informieren vorab die Klassenlehrperson. 3. Die Namen der Kandidaten werden am Elternabend an die Tafel geschrieben und auf dem Protokoll vermerkt. 4. Die Kandidaten stellen sich im Bedarfsfall kurz vor. 5. Werden gleich viele Kandidaten genannt wie Personen gewählt werden soll, ist eine Wahl in globo mit Applaus möglich und die Wahl ist damit abgeschlossen. 6. Werden nicht gleich viele Kandidaten genannt wie Personen gewählt werden soll, wird wie folgt vorgegangen: a) kein Kandidat b) ein Kandidat c) mehr als 2 Kandidaten Wenn kein Elterndelegierter gefunden wird, ist diese Klasse ein Jahr ohne Vertretung im Elternrat. Stellt sich nur ein Kandidat zur Verfügung, ist eine Wahl in globo mit Applaus möglich und die Wahl ist damit abgeschlossen. Die Eltern erhalten pro Kind einen Zettel zur Wahl der Elterndelegierten. Der gleiche Name darf nur einmal auf dem Zettel stehen. Der eigene Name darf ebenfalls aufgeführt werden. Es gilt das Einfache Mehr. Erhalten mehrere Personen gleich viele Stimmen, entscheiden weitere Wahlgänge. Seite 9 / 10 01.01.2010/06.03.2014
Elternrat Primarschule Winkel Wahlprotokoll der Elterndelegierten Schule/Kindergarten Lehrperson/Protokoll Klasse Elterndelegierte Vorschläge angenommen: Definitiv gewählt: Anzahl Stimmen 1. Elterndelegierte/r Adresse Telefon/Natel E-Mail 2. Elterndelegierte/r Adresse Telefon/Natel E-Mail Datum Unterschrift Lehrperson Das Wahlprotokoll wird durch eine Lehrperson geführt. Der Aktuar bewahrt das Wahlprotokoll des Elternrates auf.