Aktuelle europäische und nationale Entwicklungen im Abfall- und Immissionsschutzrecht

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Transkript:

Aktuelle europäische und nationale Entwicklungen im Abfall- und Immissionsschutzrecht Dr. Andreas Wasielewski, MLUR Rendsburg, 7.9.2007 Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 1

Aktuelle abfall- und immissionsschutzrechtliche Entwicklungen I. Einleitung II. Jüngste Rechtsentwicklungen auf nationaler Ebene III. Europäische Rechtsentwicklungen IV. Rechtsentwicklungen in Schleswig-Holstein V. Ausblick Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 2

II. Jüngste Rechtsentwicklungen auf nationaler Ebene I. Projekt Umweltgesetzbuch (UGB) Aufbau und Struktur: UGB I: Allgemeine Prinzipien und Bestimmungen für alle Teile des UGB Integrierte Verhabengenehmigung - Allgemeine Vorschriften - Genehmigung/planerische Genehmigung - Verfahren/UVP - Vereinfachtes Verfahren - Eingreifende Maßnahmen/Überwachung I UGB II : Wasserwirtschaft UGB III: Naturschutz UGB IV-VI: Strahlenschutz, Emissionshandel, Erneuerbare Energien EinfG UGB Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 3

Integrierte Vorhabengenehmigung (IVG): - Genehmigung: Anlagen, Gewässerbenutzungen - planerische Genehmigung: insbes. Deponien Grundpflichtenkonzept des BImSchG Integration des wasserrechtlichen Bewirtschaftungsermessens Abfallrechtliche Anforderungen im Rahmen der IVG Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 4

II. Integrierte Deponieverordnung Intension: Zusammenführung des verstreuten Deponierechts - DepV, AbfAblV, DepVerwV; - 1. AbfVwV, TA Abfall, TA Siedlungsabfall Diskussionspunkte: - Wegfall nicht deponiebezogener Regelungen o.g. Vorschriften - Gemeinsame Stelle der Länder zur Eignungsbeurteilung von Deponieabdichtungssystemen und -systemkomponenten Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 5

III. Europäische Rechtsentwicklungen Entwurf für eine Abfallrahmenrichtlinie 1. Eckpunkte der politischen Einigung im Rat am 28.6.2007 Abfallbegriff: Ausnahme: Boden (in situ), einschl. nicht entfernter verseuchter Boden und permanent mit Boden verbundene Gebäude (Art. 2 Buchst.1b) Abgrenzung zu (Neben-)Produkt (Art. 3a): weitere Verwendung des Stoffs/Gegenstands ist sichergestellt Stoff/Gegenstand kann direkt verwendet werden weitere Verwendung ist fester Bestandteil eines Herstellungsverfahrens weitere Verwendung ist zulässig, d.h. erfüllt einschlägige Anforderungen Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 6

Ende der Abfalleigenschaft (Art. 3 c): Material wird üblicherweise für den beabsichtigten Einsatz genutzt Nachfrage/Markt für das Material besteht Material erfüllt spez. techn. Anforderungen für beab. Einsatz u. steht im Einklang mit gesetzl. u. techn. Regelungen Einsatz führt nicht zu negativen Umwelt-/Gesundheitsfolgen Abfallhierarchie (Art. 7 a): Vermeidung Aufbereitung für Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung, z.b. energetische Beseitigung Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 7

Verwertung / Beseitigung (Art. 3 Buchst. j): Hauptzweck des Behandlungsverfahrens als Abgrenzungskriterium Verwertung in Abfallverbrennungsanlagen: Energieeffizienzformel aus Anhang 2; durch Einbeziehung von lokalen klimatischen Faktoren sind regionale Abweichungen möglich Ausweitung der Entsorgungsautarkie (Art. 10): Autarkie- und Näheprinzip auch für gemischte Verwertungsabfälle aus privaten Haushalten Abfallbewirtschaftungspläne/ Abfallvermeidungsprogramme Integration RL über gefährliche Abfälle u. AltölRL 2. Verfahrensstand Zweite Lesung im EP voraus. Januar 2008 Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 8

2. Bodenschutzstrategie und Vorschlag für eine BodenschutzRL Ziele: Funktionen des Bodens erhalten, Verschlechterungen entgegenwirken, eingetretene Schäden beseitigen. Eckpunkte: Bestimmung verunreinigter Standorte Vorlage eines Bodenzustandsberichts Festlegung einer nationalen Sanierungsstrategie Stand: nach Beschluss der Kommission am 22.09.2006, Beratungen im EP und Rat Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 9

IV. Rechtsentwicklungen in Schleswig-Holstein 1. Novellierung LAbfWG a) Eckpunkte: Verzicht auf Bestimmungen, die durch bundesrechtliche Regelungen obsolet ( 15, 16, 18, 19 LAbfWG) Straffung von Bestimmungen ( 22 LAbfWG) Verzicht auf Bestimmungen, die z.b. durch Erlass geregelt werden können ( 19 LAbfWG) Verzicht auf Bestimmungen, die nicht relevant geworden sind ( 7 LAbfWG) Zuständigkeiten in Verordnung vom 11.7.2007 (GVBl. SH S. 341) b) Verfahrensstand: Am 29.7.2007 in Kraft getreten (GVOBl. SH S. 289) Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 10

2. Erlass einer Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften (Abfallzuständigkeitsverordnung - AbfZustVO) hier: Aufgabenübertragung auf die GOES Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 11

V. Ausblick 1. Weitere Entwicklungen auf europäischer Ebene BioabfallRL u. KlärschlammRL (in Planung) Novelle Europäisches Abfallverzeichnis 2. Entwicklungstendenzen auf nationaler Ebene Überlegungen für eine 6. Änderung der VerpackV Neuauflage für ein Umweltgesetzbuch (UGB); s. II. 3. Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 12