Aufnahmevertrag Zwischen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. (im folgenden der PARITÄTISCHE genannt) und der gemeinnützigen Gesellschaft: (Name und Anschrift der Gesellschaft): eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt) wird zwecks Erwerbs und Fortbestand der Mitgliedschaft im PARITÄTISCHEN folgender Vertrag geschlossen: 1. Grundlage Grundlage für die Mitgliedschaft sind die Übereinstimmung der Geschäftstätigkeit und der Satzung der Mitgliedsorganisation mit den Aufnahmegrundsätzen und der Satzung des PARITÄTISCHEN sowie die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft. Spätere Änderungen der Satzung müssen dem PARITÄTISCHEN unaufgefordert und unverzüglich mitgeteilt werden. 2. Gemeinnützigkeit/Mildtätigkeit Der Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid vom..., aktuell für das Jahr/die Jahre... liegt vor. Dem PARITÄTISCHEN ist unaufgefordert lückenlos nachzuweisen, dass die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft fortbesteht. Schwierigkeiten hinsichtlich der weiteren Anerkennung der Gemeinnützigkeit/Mildtätigkeit sind dem PARITÄTISCHEN sofort zur Kenntnis zu geben.
2 3. Buchführung, Buchprüfung, Mittelverwendung Die Mitgliedsorganisation bestätigt bzw. weist nach, dass - eine nach kaufmännischen Grundsätzen eingerichtete Buchführung vorliegt, - der Abschluss des letzten Geschäftsjahres vorliegt und von einem Angehörigen der prüfenden Berufe geprüft ist, - der Prüfer berechtigt ist, dem PARITÄTISCHEN vom Inhalt des Prüfungsvermerks Kenntnis zu geben, - die Bestimmungen der Landes- bzw. der Bundeshaushaltsordnung bei der Verwendung von öffentlichen Fördermitteln sorgfältig beachtet werden, - ein Prüfer des PARITÄTISCHEN jederzeit das Recht hat, die ordnungsgemäße Verwendung von Mitteln, die die Mitgliedsorganisation direkt oder indirekt vom PARITÄTISCHEN erhalten hat, durch Einsicht in die Bücher und Unterlagen zu prüfen. 4. Heimaufsicht Die Mitgliedsorganisation stimmt zu, dass der PARITÄTISCHE nach 10 Heimgesetz an der behördlichen Überwachung der Mitgliedsorganisation angemessen beteiligt wird. Für die Dauer der Mitgliedschaft ist diese Erklärung verbindlich und nicht aussetzbar. 5. Heimbeirat Die Mitgliedsorganisation weist dem PARITÄTISCHEN regelmäßig nach, dass sie in ihrer Einrichtung / ihren Einrichtungen über einen Heimbeirat / Heimbeiräte gem. 5 Heimgesetz verfügt, der/die bei der Regelung von Angelegenheiten des Einrichtungsbetriebs wirkungsvoll und kontinuierlich beteiligt wird / werden. 6. Auskunftsrecht sowie Mitteilungs- und Informationspflichten Die Mitgliedsorganisation teilt jeweils unaufgefordert und unverzüglich folgende Änderungen in ihren Verhältnissen mit: - Änderungen der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages unter ausdrücklicher Kennzeichnung der erfolgten Änderungen, - Änderung in den Gesellschafterverhältnissen, - Abberufung und Neubestellung von Geschäftsführern, - Neuwahl von vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern, - Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung befürchten lassen, - Errichtung bzw. Übernahme von Betriebsstätten, deren Betrieb nach Heimgesetz oder Sozialgesetzbuch VIII anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig sind.
3 7. Pflichten des PARITÄTISCHEN Der PARITÄTISCHE verpflichtet sich der Mitgliedsorganisation gegenüber ihr die Hilfen und die Unterstützung zu gewähren, zu denen er gem. 2 seiner Satzung angehalten ist. 8. Verwaltungsrat / Kuratorium Die Mitgliedsorganisation hat einen Verwaltungsrat/Kuratorium der/das die Geschäftsführung kompetent überwacht und berät. Der Verwaltungsrat/das Kuratorium muss vor der Beschlussfassung in der Mitglieder- /Gesellschafterversammlung über wesentliche Angelegenheiten, z.b. Wirtschafts-, Investitions- und Stellenplan, Jahresrechnung, Jahresabschluss, Änderung der Satzung/des Vertrages, gehört werden. 9. Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB Die Mitgliedsorganisation verpflichtet sich, in ihrer Satzung folgende Bestimmung zu verankern: "Der/die Geschäftsführer der Mitgliedsorganisation ist/sind grundsätzlich nicht von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Eine Befreiung für einzelne und genau umschriebene (Rechts-)Geschäfte ist nur durch ausdrücklichen Beschluss der Mitglieder-/Gesellschafterversammlung nach Anhörung des Verwaltungsrates/Kuratoriums möglich." Die Änderung der Satzung/des Vertrages sowie die Eintragung der Änderung in das Vereins-/Handelsregister sind dem PARITÄTISCHEN unverzüglich mitzuteilen. 10. Berufsgenossenschat für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Die Mitgliedsorganisation hat durch Bestätigung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege vom... nachgewiesen, dass sie dort geführt wird. 11. Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliedsorganisation entsprechend der bestehenden Beitragsregelung entrichtet. 12. Überschuldungserklärung Die Mitgliedsorganisation verpflichtet sich, dem PARITÄTISCHEN bis zum 30.09. eines jeden Jahres eine Erklärung vorzulegen, die darüber Auskunft gibt, dass die Vorjahresrechnung geprüft ist und eine Überschuldung nicht vorliegt. Die Prüfung erfolgt durch einen Angehörigen der (steuer-)prüfenden Berufe.
4 13. Hinweis auf die Mitgliedschaft im PARITÄTISCHEN Die Mitgliedsorganisation ist gehalten, auf ihren Drucksachen und an ihrer/ihren Einrichtung(en) das einheitliche Zeichen des PARITÄTISCHEN sowie die Bezeichnung "Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband" zu führen. 14. Ausschluss Bei einem Verstoß gegen eine Vertragsbestimmung durch die Mitgliedsorganisation hat der PARITÄTISCHE das Recht, die Mitgliedsorganisation auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt 6 Monate nach dem Zeitpunkt, an dem der PARITÄTISCHE die Einhaltung der Vertragsbestimmung ohne Erfolg angemahnt hat. 15. Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 16. Beginn der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft beginnt am:....... 17. Sonstige Vereinbarungen: Schwerin, den... Ort / Datum.. Ort / Datum... Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Mecklenburg-Vorpommern e.v.. (Mitgliedsorganisation) (Stempel) (Stempel)
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