Welterbe & Kulturgüterschutz ein kurzer Vergleich



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Welterbe & Kulturgüterschutz ein kurzer Vergleich MMag.Dr. Peter Strasser, LL.M. Department für Bauen und Umwelt Donau-Universität Krems 6.5.2015 Donau-Universität Krems 1

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Zur Geschichte des internationalen Kulturgüterschutzes 1907 Art. 56, IV. Haager Abkommen betr. d. Gesetze u. Gebräuche d. Landkrieges 1935 Roerich Pakt 1954 Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten 1954 1. Zusatzprotokoll zur Haager Konvention 1972 Welterbekonvention 1977 1.& 2. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen 1949: Art. 53, 1.Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Art. 16, 2. Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte 1998 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) 1999 2. Zusatzprotokoll zur Haager Konvention 3

200 150 100 Forum Building Science 2015 Internationaler Kulturgüterschutz ist anerkanntes Völkergewohnheitsrecht! 50 0 Anzahl der Mitglieds, bzw. Vertragsstaaten (4.2015) 195 193 126 103 191 20 174 168 123 UNESCO UN 1954 Haager Konvention 1954 1.Zusatzprotokoll 1999 2.Zusatzprotokoll 1972 Welterbekonvention 1977 1.Zusatzprotokoll 1977 2.Zusatzprotokoll 1998 RömerStatut 4

Was wird geschützt? 1954 Haager Konvention Bewegliches u. unbewegliches Kulturgut, wie Denkmäler religiöse Stätten Archäologische Stätten Manuskripte, Archive Museen, Bibliotheken Bergungsorte 1972 Welterbekonvention Kulturerbe mit Kulturlandschaften Naturerbe mit außergewöhnlich universellen Wert 5

Natur WE Gemischtes WE Kulturgut gem. Haager Konvention Kultur WE 6

1954 Haager Konvention Forum Building Science 2015 Was wird geschützt? 1972 Welterbekonvention Kulturgut Sonderschutz (Art. 8 1954 Haager Konv.) 9 (A, D, NL, VAT) Verstärkter Schutz (Art. 10, 1999 Zusatzprotokoll) Kulturgut von höchster Bedeutung für die Menschheit 10 (AZ, B, I, LT, ZY) Welterbeliste 1007 Stätten in 161 Staaten 31; 3% 197; 20% 779; 77% Kultur Natur "gemischtes Erbe" 7

Wann & wie wird geschützt? 1954 Haager Konvention In Friedenszeiten: Identifizierung & Inventare Einrichten v. Bergungsorten Emblem ( kann ) Schulungen, Übungen Während bewaffneter Konflikte: Schutz durch Sicherung und Respekt vor Zerstörung, Verbringung, Plünderungen AUSGENOMMEN: militärische Notwendigkeit, militärische Nutzung 1972 Welterbekonvention Erhaltung des Welterbes in Bestand und Wertigkeit Internationale Zusammenarbeit Beiträge an den Welterbe-Fond 8

Wann wird geschützt? 1954 Haager Konvention 1972 Welterbekonvention Internationale bewaffnete Konflikte & Besetzung Nicht-internationale (interne) bewaffnete Konflikte Wenigstens Respekt d.kulturgutes Erweiterter Schutz durch Sondervereinbarungen (Art.19, 1954 HK) Art. 16, 1977 2. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen 1949 Art. 22 (1), 1999 2. Haager Zusatzprotokoll 1007 WE-Stätten auf der Welterbeliste in 161 Staaten Liste des Welterbes in Gefahr 9

Sanktionen bei Verstößen? 1954 Haager Konvention Primär innerstaatliche Strafverfolgung, z. B. Schwere Sachbeschädigung ( 126 Abs.1 Z. 3 & 4 StGB) Schwerer Diebstahl ( 128 Abs. 1 Z. 2 & 3 StGB) Internat. Strafrechtspflege 1993: Internat.Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien (ICTY, Art. 3) 2002: Internat.Strafgerichtshof (ICC, Art. 8 RömerStatut) 1972 Welterbekonvention Primär innerstaatliche Strafverfolgung, z.b. StGB 37 DMSG (Zerstörung, Veränderung, Verbringung, Veräußerung, Fundunterdrückung) Sanktionen des WE-Komitees Einforderung eines Zustandsberichts Reactive Monitoring-Mission Eintragung in d. WE-Gefahren-Liste Streichung von der WE-Liste 10

Die Erweiterung der Schutz- und Strafbestimmungen Abkommen Internationaler Konflikt Nichtinternationaler Konflikt Sonderschutz Verstärkter Schutz Universelle Rechtsprechung Weltstrafrecht Verweis auf Welterbe 1954 HaagerKonv. X z.t X 1977 1.Add.Prot. X X X 1977 2.Add.Prot. X 1998 RömerStatut X X X 1999 2.Haager Zusatzprotokoll X X X X X 11

Vielen Dank! 12