Gemeinsam auf dem Weg zum Konzept! Präsentation der Arbeitsergebnisse aus den Treffen der Untergruppen

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Transkript:

Gemeinsam auf dem Weg zum Konzept! Präsentation der Arbeitsergebnisse aus den Treffen der Untergruppen 17.12.2008

Gemeinsam auf dem Weg zum Konzept! Gliederung Arbeitsauftrag des Netzwerkes Grafik zum Netzwerk Das Stadtteam Hausbesuche aller Neugeborenen Indikatoren Fragen zum Netzwerk In Haltern am See gibt es Vieles... Fazit Die nächsten Schritte

Arbeitsauftrag des Netzwerkes Erarbeitung eines Handlungskonzeptes für ein Frühwarnsystem zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung/-vernachlässigung fachlich ausgewogen interdisziplinär Schaffung möglichst früher Unterstützungsangebote ( frühe Hilfen ) Primäre und sekundäre Prävention, zugehende Hilfen Ortspezifisches Angebot für Haltern am See Nutzung vorhandener Strukturen Entwicklung neuer Handlungskonzepte und Vorgehensweisen

Netzwerk Kindeswohl in Haltern am See Prävention durch frühe Hilfen ab der Schwangerschaft Verbindlicher Kindesschutz bei Gefährdung/Vernachlässigung Niederschwellige Angebote Profinetzwerk Persönliche Ressourcen, Familie und Umfeld Angebote von Gruppen, Vereinen und Verbänden Erstbesuche aller Neugeborenen (in Planung) Familienpädagogische Bildungsangebote Gesundheitswesen Jugendhilfe: öffentlicher und freie Träger Schule Jugendamt: Schutzauftrag nach 8a SGB VIII Koordination durch das Jugendamt: Anonymisierte Fallkonferenz im Stadtteam (Interprofessionelles Team, Treffen 14-tägig im Jugendamt)

Netzwerk Kindeswohl in Haltern am See Prävention durch frühe Hilfen ab der Schwangerschaft Verbindlicher Kindesschutz bei Gefährdung/Vernachlässigung Niederschwellige Angebote Profinetzwerk Persönliche Ressourcen, Familie und Umfeld Angebote von Gruppen, Vereinen und Verbänden Erstbesuche aller Neugeborenen (in Planung) Familienpädagogische Bildungsangebote Gesundheitswesen Jugendhilfe: öffentlicher und freie Träger Schule Jugendamt: Schutzauftrag nach 8a SGB VIII Koordination durch das Jugendamt: Anonymisierte Fallkonferenz im Stadtteam (Interprofessionelles Team, Treffen 14-tägig im Jugendamt)

Koordination durch das Jugendamt: Anonymisierte Fallkonferenz im Stadtteam (Interprofessionelles Team, Treffen 14-tägig im Jugendamt) Interprofessionelles Team (Vertreter des Trägerverbundes) ASD PBZ Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (CV Marl) Koordinator des Verbundteams (CV Haltern) Bei Bedarf: Erweiterung Lehrerinnen und Lehrer Erzieherinnen und Erzieher Therapeuten Kreisgesundheitsamt Weitere Bezugspersonen... Treffen 14-tägig im Jugendamt Ziel: gemeinsamer Vorschlag zur erzieherischen Hilfsform (Entscheidung letztlich beim Jugendamt)

Netzwerk Kindeswohl in Haltern am See Prävention durch frühe Hilfen ab der Schwangerschaft Verbindlicher Kindesschutz bei Gefährdung/Vernachlässigung Niederschwellige Angebote Profinetzwerk Persönliche Ressourcen, Familie und Umfeld Angebote von Gruppen, Vereinen und Verbänden Erstbesuche aller Neugeborenen (in Planung) Familienpädagogische Bildungsangebote Gesundheitswesen Jugendhilfe: öffentlicher und freie Träger Schule Jugendamt: Schutzauftrag nach 8a SGB VIII Koordination durch das Jugendamt: Anonymisierte Fallkonferenz im Stadtteam (Interprofessionelles Team, Treffen 14-tägig im Jugendamt)

Netzwerk Kindeswohl in Haltern am See Prävention durch frühe Hilfen ab der Schwangerschaft Verbindlicher Kindesschutz bei Gefährdung/Vernachlässigung Niederschwellige Angebote Profinetzwerk Persönliche Ressourcen, Familie und Umfeld Angebote von Gruppen, Vereinen und Verbänden Erstbesuche aller Neugeborenen (in Planung) Familienpädagogische Bildungsangebote Gesundheitswesen Jugendhilfe: öffentlicher und freie Träger Schule Jugendamt: Schutzauftrag nach 8a SGB VIII Koordination durch das Jugendamt: Anonymisierte Fallkonferenz im Stadtteam (Interprofessionelles Team, Treffen 14-tägig im Jugendamt)

Erstbesuche aller Neugeborenen Derzeit: Selektive Hausbesuche durch eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes (ca. 110 jährlich) Einstimmiger Beschluss in allen Untergruppen: Hausbesuche sollen zukünftig bei allen Neugeborenen durchgeführt werden Vermeidung von Stigmatisierung Freiwilliges Angebot, Fokus nicht auf Kontrolle Informationen, Beratungsangebot und vermittlung Gut, dass ich in Haltern am See geboren bin!

Indikatoren für eine Gefährdung des Kindeswohls (Standards) Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden körperliche und seelische Vernachlässigung seelische und körperliche Misshandlung sexuelle Gewalt Anhaltspunkte beim Kind oder Jugendlichen nicht plausibel erklärbare sichtbare Verletzungen (auch Selbstverletzungen) körperliche oder seelische Krankheitssymptome (Einnässen, Ängste, Zwänge etc.) unzureichende Flüssigkeits- und/oder Nahrungszufuhr fehlende, aber notwendige ärztliche Vorsorge und Behandlung Zuführung gesundheitsgefährdender Substanzen für das Lebensalter mangelnde Aufsicht Hygienemängel (Körperpflege, Kleidung etc.) unbekannter Aufenthalt (Weglaufen, Streunen etc.) fortgesetzte unentschuldigte Schulversäumnisse / Abwesenheit in der KiTa Gesetzesverstöße Anhaltspunkte in Familie und Lebensumfeld Gewalttätigkeiten in der Familie sexuelle und kriminelle Ausbeutung des Kindes und des Jugendlichen Eltern psychisch krank oder suchtkrank, körperlich oder geistig beeinträchtigt Familie in finanzieller bzw. materieller Notlage desolate Wohnsituation (Vermüllung, Wohnlage, Obdachlosigkeit) traumatisierende Lebensereignisse (Verlust eines Angehörigen, Unglück etc.) schädigendes Erziehungsverhalten und mangelnde Entwicklungsförderung durch Eltern soziale Isolierung der Familie desorientierendes soziales Milieu bzw. desorientierende soziale Abhängigkeiten Anhaltspunkte zur mangelnden Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit Kindeswohlgefährdung durch Erziehungs- oder Personensorgeberechtigte nicht abwendbar fehlende Problemeinsicht unzureichende Kooperationsbereitschaft mangelnde Bereitschaft, Hilfe anzunehmen bisherige Unterstützungsversuche unzureichend frühere Sorgerechtsvorfälle

Indikatoren für eine Gefährdung des Kindeswohls (Standards) Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden körperliche, emotionale und seelische Vernachlässigung seelische und körperliche Misshandlung sexuelle Gewalt Anhaltspunkte beim Kind oder Jugendlichen nicht plausibel erklärbare sichtbare Verletzungen (auch Selbstverletzungen) körperliche oder seelische Krankheitssymptome (Einnässen, Ängste, Zwänge etc.) unzureichende Flüssigkeits- und/oder Nahrungszufuhr fehlende, aber notwendige ärztliche Vorsorge und Behandlung Zuführung gesundheitsgefährdender Substanzen für das Lebensalter mangelnde Aufsicht Hygienemängel (Körperpflege, Kleidung etc.) unbekannter Aufenthalt (Weglaufen, Streunen etc.) fortgesetzte unentschuldigte Schulversäumnisse / Abwesenheit in der KiTa über längere Zeit veränderte Verhaltensmuster Gesetzesverstöße Anhaltspunkte in Familie und Lebensumfeld Gewalttätigkeiten in der Familie sexuelle und kriminelle Ausbeutung des Kindes und des Jugendlichen Eltern psychisch krank oder suchtkrank, körperlich oder geistig beeinträchtigt Familie in finanzieller bzw. materieller Notlage desolate Wohnsituation (Vermüllung, Wohnlage, Obdachlosigkeit) traumatisierende Lebensereignisse (Verlust eines Angehörigen, Unglück etc.) schädigendes Erziehungsverhalten und mangelnde Entwicklungsförderung durch Eltern soziale Isolierung der Familie desorientierendes soziales Milieu bzw. desorientierende soziale Abhängigkeiten Anhaltspunkte zur mangelnden Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit Kindeswohlgefährdung durch Erziehungs- oder Personensorgeberechtigte nicht abwendbar fehlende Problemeinsicht unzureichende Kooperationsbereitschaft mangelnde Bereitschaft, Hilfe anzunehmen bisherige Unterstützungsversuche unzureichend frühere Sorgerechtsvorfälle Auch emotionale Vernachlässigung wird berücksichtigt Über längere Zeit veränderte Verhaltensmuster

Hinweise zur Indikatorenliste Gemeinsamer Standard für alle Beteiligten Berufsspezifische Indikatoren für unterschiedliche Arbeitsgebiete möglich Ärzte Hebammen Kindertagesstätten... Eigene Verfahrensschemata (z.b. anhand SGB VIII/ SchulG NRW) Geplant: Inhouse-Seminare, Fortbildungen, etc. Beispiel Schulen: AK Jugendhilfe/Schule (Steuerungsgruppe) wird im März 2009 eine Kooperationsvereinbarung mit Verfahrensschemata und Indikatoren erstellen

Fragen zur Umsetzung des Frühwarnsystems Wie kann möglichst früh der Kontakt zu den Eltern hergestellt werden? Wie lässt sich die Bedürftigkeit von Kindern (in unterschiedlichen Entwicklungsphasen) und ihren Eltern besser erkennen und berücksichtigen? Wie können Eltern gestärkt werden? Einrichtung gemeinsamer Fallkonferenzen Formulierung notwendiger Hilfeabsprachen Festlegung verpflichtender Vorgehensweisen (Wegweiser) bei akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung Wo und wie kann der Schutz für Kinder allgemein verbessert werden? Wie vermittle ich Unterstützungsangebote für Eltern? Wie baue ich die Hemmungen ab, sich Hilfe zu holen?

Antworten aus den Untergruppen Elterninformationsbriefe Beziehungsaufbau und pflege zwischen Eltern, Kindern und Fachkräften Erzieherinnen/Lehrer als Vertrauenspersonen Kinder ernst nehmen, Eltern auf Probleme ansprechen Informationen/Werbung zu Angeboten Vermittlung an Hilfsangebote/Beratungsstellen Gezielte Aktionen, Projekte und Angebote

In Haltern am See gibt es bereits Vieles man muss nur wissen was und wo! Zum Beispiel... Hebammenbetreuung Jugendamt Beratungsstellen Nehmen auch an Schulveranstaltungen teil Kooperationsmodell Silverbergschule/Kita Conzeallee Gesundheitsamt Schulsprechstunden Mütter- und Väterberatung Schulveranstaltungen und -angebote Theaterprojekte Förderangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung Lernstudios

In Haltern am See gibt es bereits Vieles man muss nur wissen was und wo! Elternabende Arbeitskreise zu verschiedenen Themen Drogenkonsum Sexueller Missbrauch... Regelmäßige Multiplikatorenschulungen für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit...

In Haltern am See gibt es bereits Vieles man muss nur wissen was und wo! Entscheidend ist der fortlaufende Informationsaustausch über die unterschiedlichen Angebote Zusammenfassung als Grundlage: Infoblätter für die verschiedenen Altersgruppen

Was ist förderlich, was hinderlich für eine Kooperation zwischen den Akteuren? Hinderlich: Misstrauen/Schuldzuweisungen Vorwürfe Mangelnde Absprachen Förderlich: Regelmäßige Treffen der Kooperationspartner/sich Zeit nehmen Übernahme von Verantwortung Kein Abwarten im Verdachtsfall, Mut zur frühen Meldung Nutzung der anonymen Fallbesprechung Gemeinsames Handeln der Kooperationspartner/Austausch/ Rückkopplung/Gegenseitiges Verständnis und Respekt Unvoreingenommenheit Abbau von Hemmschwellen Regelmäßige Aufarbeitung von Fehlern und Versäumnissen

Fazit Ja zu Hausbesuchen bei allen Neugeborenen Ein gemeinsamer, verbindlicher Handlungsrahmen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen/-vernachlässigung anhand der Grafik anhand des Verfahrenschemas zur Fallbearbeitung im Trägerverbund Gemeinsame Indikatorenstandards

Fazit Grundsätzlich sind die Aktivitäten zum Kinderschutz als fortlaufender Prozess anzusehen, der keinesfalls mit der Erstellung und Umsetzung des erarbeiteten Handlungskonzeptes endet.

Die nächsten Schritte... Erstellung des Konzeptentwurfes Vorstellung am 21.01.2009 anschließend Überarbeitungen Konzeptentwurf als Entscheidungsvorlage in der Sitzung des AKJFS (März 2009) danach: Umsetzung der Hausbesuche Erarbeitung berufsspezifischer Indikatoren und Verfahrenschemata Inhouse-Seminare Fortbildungen Im Arbeitskreis Jugendhilfe/Schule (Steuerungsgruppe) regelmäßige Arbeitstreffen des Netzwerkes Kindeswohl (Qualitätsentwicklung, steuerung, Evaluation)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsentation des gemeinsam erarbeiteten Konzeptes: Mi. 21.01.2009, 15 Uhr Raum D.01