Rechtsformen für lokale LEADER-Aktionsgruppen - Informationsveranstaltung am 14. November 2013 -



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Transkript:

Rechtsformen für lokale LEADER-Aktionsgruppen - Informationsveranstaltung am 14. November 2013 - Prof. Dr. Stefan Schick Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht 70469 Stuttgart Leitzstraße 45 Tel.: +49 711 655 20 004 stefan.schick@reithschick.de 1

Inhaltsübersicht (I) Ziele Die am Gesamtprozess Beteiligten Verhältnis Aktionsgruppen/Projektträger Ausgangssituation Angedachte/geforderte Neuregelung Wesentliche Aspekte für die Eignung Steuerliche Besonderheiten Gesellschaft bürgerlichen Rechts 2

Inhaltsübersicht (II) Verein Stiftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die Rechtsformen im Überblick 3

Ziele Entwicklung des ländlichen Raums Breite Beteiligung von Gebietskörperschaften (Landkreisen, Städten, Gemeinden) Wirtschafts- und Sozialpartnern (Unternehmen und ihre Verbände, Gewerkschaften) Zivilgesellschaft (Non-Profit-Organisationen, z.b. Wohlfahrtsverbänden, Stiftungen, Umweltverbänden, Organisationen aus den Bereichen Sport und Kultur) Bottom up anstelle von Top down 4

Die am Gesamtprozess Beteiligten (I) Aktionsgruppen identifizieren Defizite und Chancen erarbeiten für einen 7-Jahres-Zeitraum eine Projektplanung erhalten den Zuschlag als förderungswürdig installieren eine Geschäftsstelle oder beauftragen ein externes Regionalmanagement identifizieren für die Umsetzung geeignete Projektträger unterstützen die Projektträger im Zusammenhang mit der Fördermittelbeantragung übernehmen die Öffentlichkeitsarbeit für das Programm 5

Die am Gesamtprozess Beteiligten (II) Projektträger beantragen Fördermittel für Projekte Bewilligungsstellen (Regierungspräsidien) bewilligen Projektmittel Projektträger führen Projekt durch Aktionsgruppen bestätigen, dass die Durchführung dem vorgelegten Gesamtkonzept entspricht 6

Die Beteiligten im Überblick das Befürwortung des Antrags, Bestätigung Bewilligungsstellen Aktionsgruppen Fördermittelantrag Fördermittelbewilligung Antragswesen, Öffentlichkeitsarbeit Projektträger 7

Verhältnis Aktionsgruppen/Projektträger (I) Unterstützung der Projektträger durch Aktionsgruppen mit Supportleistungen, vor allem in den Bereichen Beantragung von Fördermitteln und Öffentlichkeitsarbeit Prämisse: Unentgeltlichkeit der Supportleistung im Hinblick auf die Förderung der Aktionsgruppen Was geschieht, wenn Aktionsgruppen Mittel von dritter Seite einwerben? 8

Verhältnis Aktionsgruppen/Projektträger (II) Projektfinanzierung der Projektträger unmittelbar durch Fördermittel Welche Bedeutung hat Möglichkeit zum Spendenabzug bei der Aktionsgruppe? beim Projektträger? 9

Verhältnis Aktionsgruppen/Projektträger (III) Einbindung der potenziellen Projektträger in die Aktionsgruppen? Organisatorische Einbindung Mitgliedschaft in der Aktionsgruppe? Projektgruppen/Beiräte im Rahmen der Aktionsgruppen? Kompetenzen und Funktion bei Einbindung in die Aktionsgruppen mit beratender Funktion? mit Entscheidungsfunktion? 10

Ausgangssituation Informelle Gruppen Rechtliche Trägerschaft i.d.r. durch Kommune (Landkreise) Interne Willensbildung in den informellen Gruppen Umsetzung und rechtliche Vertretung nach außen durch die Kommunen Interne Bindung an die Entscheidung der informellen Gruppen Partnerschaft zwischen bestimmten Organisationen oder körperschaftliche Struktur? 11

Angedachte/geforderte Neuregelung Eigener Rechtsstatus der Aktionsgruppen In Betracht kommende Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts Verein Stiftung GmbH 12

Wesentliche Aspekte für die Eignung (I) Anforderungen an das aufzubringende Kapital Haftungsaspekte Anforderungen im Hinblick auf die Dauer Eignung im Hinblick auf die Struktur der jeweiligen Rechtsform Personalistisch oder körperschaftlich strukturiert? Flexibilität bei der Ausgestaltung von Organisationsstrukturen? Was hat sich bisher bewährt und kann/sollte übernommen werden? 13

Wesentliche Aspekte für die Eignung (II) Voraussetzungen und Aufwand im Zusammenhang mit der Gründung des Rechtsträgers, z.b. Erfordernis einer notariellen Beurkundung der Führung des Rechtsträgers, z.b. im Zusammenhang mit der Rechnungslegung der Liquidation des Rechtsträgers 14

Steuerliche Besonderheiten (I) Gemeinnützigkeit Vorteile durch Spendenabzug bei Mittelbeschaffung, soweit erforderlich Gemeinnützigkeitsrechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke Selbstlosigkeit Im Tätigkeitsfeld der LEADER-Aktionsgruppen nur schwer umsetzbar 15

Steuerliche Besonderheiten (II) Umsatzsteuer Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die nach außen gegen Entgelt Leistungen erbringen, sind umsatzsteuerlich Unternehmer GbR als Trägerin einer gemeinsamen Geschäftsstelle mehrerer Aktionsgruppen Entgeltlicher Leistungsaustausch kann zur Umsatzsteuerpflicht führen Umsatzsteuerbelastung bei Beauftragung eines externen Regionalmanagements Leistungsempfänger ist häufig nicht vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. Umsatzsteuer (i.d.r. 19%) wird zu Kosten 16

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (I) Begriff Zusammenschluss bestimmter natürlicher oder juristischer Personen zu einem gemeinsamen Zweck Personalistisch strukturiert Gegenseitige Treuepflicht Entstehung kann nicht durch entsprechende Vereinbarung ausgeschlossen werden Kann nicht gemeinnützig sein Kein Mindestkapital erforderlich 17

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (II) Alle Gesellschafter haften persönlich gesamtschuldnerisch Gläubiger können jeden Gesellschafter auf den Gesamtbetrag in Anspruch nehmen Betrieb einer Geschäftsstelle führt im Normalfall zu Ausgaben von ca. TEUR 150 bis TEUR 170 jährlich Risiken aus Arbeitsverhältnissen, ggf. nicht kalkuliert Übrige Risiken aus dem laufenden Betrieb Voraussichtlich kein Risiko im Hinblick auf die Überprüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die Projektträger 18

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (III) Bewertung der Eignung Kein Mindestkapital als Vorteil Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfüllt die Anforderung des eigenen Rechtsträgers grundsätzlich nicht Persönliche Haftung der Gesellschafter als Nachteil Personalistische Struktur entspricht nicht dem Bottumup-Ansatz 19

Verein (I) Begriff Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen Vom Mitgliederbestand unabhängig Körperschaftlich strukturiert Kann grundsätzlich gemeinnützig sein Kein Mindestkapital erforderlich 20

Verein (II) Idealvereine und wirtschaftliche Vereine Idealverein erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister Wirtschaftliche Vereine erlangen Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung (bei neuen Vereinen sehr selten) Neuerdings umstritten, wann noch ein Idealverein vorliegt Vereine, die einen Zweckbetrieb unterhalten (z.b. Kita-Vereine), Entscheidungen von OLGs Vereine, die wirtschaftliche Interessen wahrnehmen? 21

Verein (III) Rechtsfähige (eingetragene) und nichtrechtsfähige Vereine Vereinsstruktur (Mitgliederzahl und zusammensetzung, Organisationsstruktur Vorstand, Beiräte/Ausschüsse, Mitgliederversammlung aber auch Abteilungen zur Einbindung von Projektträgern weitgehend frei regelbar) 22

Verein (IV) Haftung Eingetragener Verein: keine Haftung der Vereinsmitglieder, Vorstand haftet bei Verschulden Nichtrechtsfähiger Verein: keine Haftung der Vereinsmitglieder, persönliche Haftung der für den Verein Handelnden 23

Verein (V) Bewertung der Eignung Nicht rechtsfähiger Verein erfüllt die Anforderung des eigenen Rechtsträgers grundsätzlich nicht Bewertung der Haftungssituation beim nichtrechtsfähigen Verein wie bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eingetragener Verein kommt durch seine körperschaftliche Struktur dem Bottum-up-Ansatz durch eine breitere Beteiligung von Stakeholdern entgegen Frage des wirtschaftlichen Vereins zunehmend problematisch 24

Stiftung (I) Begriff Organisation Zweck Vermögen mind. TEUR 100 in Baden-Württemberg Im Gegensatz zum Verein nicht körperschaftlich organisiert Grundsätzlich auf Dauer ausgerichtet Kann grundsätzlich gemeinnützig sein 25

Stiftung (II) Rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen Nichtrechtsfähige Stiftungen sind Vermögensmassen in der rechtlichen Trägerschaft eines Stiftungsträgers Art Treuhand (daher auch Treuhandstiftung) Bürgerstiftungen als atypische Gestaltung Haben nur das Mindestvermögen (TEUR 100), das von einer Vielzahl von Stiftern aufgebracht wird Mitwirkungsrechte in sog. Stifterversammlungen Gliederung in fachliche Foren (Soziales, Kultur, Sport u.a.) 26

Stiftung (III) Haftung des Vorstands bei Verschulden Bewertung der Eignung Problem der Kapitalaufbringung Grundsätzlich nicht körperschaftlich organisiert Grundsätzlich auf Dauer ausgerichtet 27

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (I) Begriff Einer oder mehrere Gesellschafter Stammkapital, das in Anteile zerlegt ist Kann grundsätzlich gemeinnützig sein Voll-GmbH und Unternehmergesellschaft (UG) mit Haftungsbeschränkung als Formen Stammkapital Voll-GmbH TEUR 25, Mindesteinzahlung TEUR 12,5 Kein Mindeststammkapital bei der UG Kann gemeinnützig sein 28

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (II) Haftung der Geschäftsführung bei Verschulden Bewertung der Eignung Problem der Kapitalaufbringung Körperschaftlich organisiert Besondere Formalien zu beachten, v.a. bei Gesellschaftsvertragsänderungen und Aufnahme von Gesellschaftern notarielle Beurkundung Bilanzierungspflicht nach HGB 29

Die Rechtsformen im Überblick (I) Rechtsform Kapital Haftung Dauer Struktur Verwaltungsaufwand GbR Kein Mindestkapital Unbeschränkt Frei gestaltbar Personalistisch, Organisation frei gestaltbar Gering, auch bei Gründung, Auflösung Verein Kein Mindestkapital Vorstand bei Verschulden Frei gestaltbar Körperschaftlich, Organisation frei gestaltbar Gering, auch Gründung und Auflösung 30

Die Rechtsformen im Überblick (II) Rechtsform Stiftung Kapital Haftung Dauer Struktur Verwaltungsaufwand Mind. TEUR 100 Vorstand bei Verschulden Längere Dauer, schwerer auflösbar Gehört sich selbst, Organisation frei gestaltbar Höher als bei GbR, e.v., Stftungsaufsicht GmbH i.d.r. mind. TEUR 25 Geschäftsführung bei Verschulden Frei gestaltbar Eher geeignet bei wenigen Gesellschaftern Höher als bei allen anderen Rechtsformen 31