INFORMATIONEN ZU KAOA-STAR

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Transkript:

INFORMATIONEN ZU KAOA-STAR STAR steht für»schule trifft Arbeitswelt«, seit dem Schuljahr 2017/18 läuft das Programm als Bestandteil von KAoA. KAoA-STAR stellt sicher, dass in NRW ein großer Teil der jungen Menschen mit Behinderung Zugang zu einer Berufsorientierung erhält und deren besonderen Bedarfe berücksichtigt werden, unabhängig vom Ort der Beschulung. Es handelt sich um: SuS mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GG), Hören und Kommunikation (HK), Körperliche und motorische Entwicklung (KM), Sehen (SE) und Sprache (SQ) als 1. oder weiterem Förderschwerpunkt, SuS mit medizinisch attestierter Autismus-Spektrums-Störung (ASS), SuS mit Schwerbehinderung (Ausweis nach SGB IX, GdB >50) soweit diese einen behinderungsbedingten Bedarf an vertiefter Berufsorientierung aufweisen. 1

Jeder Jugendliche erhält auf der Grundlage des Erlasses zur Berufs- und Studienorientierung durch die Schule eine schulische Berufsorientierung/ Lebensplanung, die im schulischen Curriculum festgehalten ist. Es muss darüber hinaus für alle SuS der oben genannten Fallgruppen eine individuelle Entscheidung getroffen werden, ob sie/er zusätzlich an STAR-Standardelementen oder in GL-Schulen an KAoA-Standardelementen teilnehmen soll. Ausgangspunkt für die Entscheidung zur STAR-Teilnahme muss sein, ob die Jugendlichen die STAR-Potenzialanalyse sinnvoll kognitiv und motorisch bewältigen können und die Potenzialanalyse verwertbare Ergebnisse liefern kann. Die Schule trifft in Absprache mit den Erziehungsberechtigten mit Bezug auf den jeweiligen individuellen Förderplan gemäß 21 (7) AO-SF für jeden Einzelfall die Entscheidung über eine Teilnahme an STAR. (Im Falle von Uneinigkeit ist die Generale KAoA der unteren Schulaufsicht einzubeziehen.) 2

Für SuS, die potenziell in das STAR-Klientel passen, sind bereits in Jahrgangsstufe 7 folgende Maßnahmen zu ergreifen (Kurzüberblick): Information der Erziehungsberechtigten zur Berufsorientierung nach KAoA-STAR und KAoA gewährleisten (Infomaterial wird von der Bezirksregierung bereitgestellt) Auftaktveranstaltung zu KAoA-STAR (unter Beteiligung PA-Träger und IFD, organisiert durch die LVR-Koordinierungsstellen) Durchführung einer Berufswegekonferenz an der Schule für KAoA-STAR SuS (gemeinsame Entscheidung über Teilnahme an STAR: Eltern, Schule, ggf. IFD und/oder SuS) Einholen von Einwilligungserklärungen zur Teilnahme an KAoA-STAR- Standardelementen durch die Schule (IFD erhält Kopie durch die Schule) Am Ende des Schuljahres (Rückmeldefrist sechs Wochen vor den Sommerferien) wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf an allen Schulen der Sekundarstufe I eine Online-Abfrage mit GrafStat durchgeführt, um die SuS zu ermitteln, bei denen die Berufswegekonferenzen eine Teilnahme an STAR vorsieht. Kontaktaufnahme durch die Schule mit dem IFD (vgl. Kontakte) 3

Umgesetzt wird STAR von den Integrationsfachdiensten (IFD) der Landschaftsverbände. Die Fachkräfte des IFD bauen Kontakt zu den SuS sowie zu den Erziehungsberechtigten der STAR-Zielgruppe auf und beraten und begleiten sie während des Berufsorientierungsprozesses. Bei einer Teilnahme an STAR: Die SuS nehmen an den verbindlichen Elementen teil (s.u.). Nach wichtigen Schritten im BO-Prozess werden Berufswegekonferenzen durchgeführt und das weitere Vorgehen auf dem Weg zum passgenauen Übergang besprochen. Je nach behinderungsspezifischem Bedarf können zusätzliche (optionale) Elemente und flankierende Hilfen angeboten werden. Schulische Verantwortung: Die Verantwortung liegt bei der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter. Die Koordination liegt beim StuBo bzw. beim StuBo-Team. In GL-Schulen sollen für die SuS der STAR-Zielgruppe die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit eingebunden werden. Es soll für die SuS eine feste Ansprechperson für den BO- und Beratungsprozess festgelegt werden. Die Schule hat dem IFD eine feste Ansprechperson zu benennen. 4

STAR: Berufs- und Studienorientierung - Zeitliche Übersicht Jg. 8 bzw. drittletztes SBJ Jg. 9 bzw. BWP vorletztes SBJ Jg. 10 bzw. letztes SBJ Sek. II 5

STAR: Module in der Berufsorientierung Potenzialanalyse in Varianten für GG/ KM/ SQ sowie für HK sowie für SE Feststellung des funktionalen Sehvermögens, Hilfsmittelberatung flankierende Hilfen Berufsfelder erkunden Berufsorientierungsseminar Betriebserkundung Intensivtraining arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining I Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining II Betriebsnahes Bewerbungstraining / Umgang mit Dolmetschern und Technik Betriebspraktikum im Block Betriebspraktikum in Langzeit Elternarbeit Übergangsbegleitung Kursiv: Optionale Elemente www.lvr.de 6

Durchlässigkeit zwischen KAoA und STAR Zurzeit (Schuljahr 2017/18) bestehen folgende Möglichkeiten: einmaliger Wechsel vom einen in das andere System nach Abstimmung mit Schulaufsicht, KoKo und IFD ist möglich Praxiskurse können ab 2018/19 auch von STAR SuS besucht werden, ohne dass ein Wechsel notwendig ist (vorausgesetzt, dass das Angebot passend ist) 7

Anlage 1: Ansprechpartner in KAoA(Stadt Essen) Untere Schulaufsicht Frau SAD Lennartz Schulamt für die Stadt Essen Tel: 88-40950 karin.lennartz@schulamt.essen.de Hollestr.3, 45121 Essen Kommunale Koordinierung Frau Hugo (Leitung) Tel: 88-88520, Fax: 88-88523, agnes.hugo@schulen.essen.de Frau Knieper(Mitarbeiterin) Tel: 88-88534, Fax: 88-88523 angela.knieper@schulen.essen.de c/o Kommunale Koordinierung, Übergang Schule-Beruf Gildehof Hollestr. 3, 45127 Essen Schulamtskoordinator für KAoA: Herr Volmert Tel: 88-40971 hendrik.volmert@schule.essen.de c/o Kommunale Koordinierung Bildungsbüro R 3.11 Gildehof Hollestr. 3, 45127 Essen Frau Jäger (stellvertr. Leitung) Tel: 88-88721, Fax: 88-88523 julia.jaeger@schulen.essen.de Bezirksregierung Düsseldorf: KAoA Koordinator Herr Decka Tel: 0211/ 745-5851, Fax: 0211-475 5986, Mail: oliver.decka@brd.nrw.de c/o Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 42 H Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf 8

Anlage 2: Ansprechpartner in KAoA-STAR (Stadt Essen) Integrationsfachdienst Essen Frau Maria Mentchen (Fachberaterin) Simsonstraße 29-31, 45147 Essen Tel: 0201/ 749457-17 oder 0178/ 4605 555 Fax: 0201/ 749457-99 Mail: m.mentchen@ifd-essen.de Internet: www.ifd-essen.de 9