Informationsfluss im Konzern

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Transkript:

Martin Wittmann Informationsfluss im Konzern PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften

Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Einführung Problemdarstellung und praktische Relevanz 15 Zweiter Teil: Rechtliche Grenzen des Informationsflusses bei Konzerngesellschaften Erster Abschnitt: Grenzen durch 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 19 A. Personeller Anwendungsbereich des 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 19 I. Genereller personeller Anwendungsbereich 19 II. Behandlung von Vorstand und Aufsichtsrat im faktischen Konzern 20 1. Beschränkung des Aufsichtsrats 21 2. Gleichbehandlung von Vorstand und Aufsichtsrat 21 3. Stellungnahme 21 B. Inhaltlicher Anwendungsbereich des 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 25 I. Geheimnisse der Gesellschaft 25 II. Vertrauliche Angaben 26 C. Zeitlicher Anwendungsbereich 27 D. Geltung im Konzern 28 I. Verpflichtung des abhängigen Unternehmens zur Informationserteilung bzw. Anspruch des herrschenden Unternehmens 29 1. Eingliederung 30 a) Informationsrecht aus 131 Abs. 1 AktG 31 b) Stellung als Alleingesellschafterin der eingegliederten Gesellschaft 32 c) Informationsrecht aufgrund von 90 Abs. 1 AktG... 33 d) Informationsanspruch aus 326 AktG 35 e) Informationsanspruch aus dem Maß der einheitlichen Leitung... 36 aa) Generelle Bedeutung und Umfang der einheitlichen Leitung...37 (1)Umfassende Leitung durch die Muttergesellschaft 38 (2) Bestimmung der Leitungsintensität nach dem Ermessen des Vorstands der Muttergesellschaft 39 (3) Bestimmung der Leitungsintensität nach Konzernarten 40 (4) Nur situationsbezogene Sorgfaltspflichten der Muttergesellschaft 40 bb) Bedeutung der einheitlichen Leitung bei der Eingliederung und Auswirkungen auf den Informationsfluss 41

10 f) Informationsanspruch wegen der die Haftung begründenden Regelung des 322 AktG 44 aa) Inhalt des 322 AktG 44 bb) 322 AktG im Hinblick auf 93 Abs. 1 Satz 1 AktG als Grund für die Zulässigkeit der Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht 45 (1)Anwendbarkeitdes 93Abs. 1 Satz 1 AktG 45 (2) Umfang des 93 Abs. 1 Satz 1 AktG 46 (3) Zulässigkeit der Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht im Hinblick auf 322 AktG 47 g) Informationsanspruch aus der Natur der Unternehmensverbindung, insb. aus 323 Abs. 1 Satz 1 AktG und den mit der Regelung des 323 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung stehenden Normen 48 aa) Weisungsrecht 323 Abs. 1 Satz 1 AktG 49 (1) Umfang des Weisungsrechts - Herausgabe vertraulicher bzw. geheimer Informationen als Weisung im Sinne von 323 Abs. 1 Satz 1 AktG 49 (2) Ökonomische Gründe für eine Durchbrechung von 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 53 (3) Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht wegen der Bedeutung von 93 Abs. 1 Satz 2 AktG im Zusammenhang mit der Ausübung des Weisungsrechts 54 bb) Verweise des 323 Abs. 1 Satz 2 AktG auf 308 Abs. 2 Satzi und 308 Abs. 3 AktG 56 cc) Verweis des 323 AktG auf 309, 310 AktG 57 h) Zwischenergebnis: Eingliederung 59 2. Vertragskonzem 59 a) Informationsanspruch aus 131 Abs. 1 AktG 62 b) Mehrheitsbeteiligung 62 c) Informationsrecht aufgrund von 90 Abs. 1 AktG 63 d) Einheitliche Leitung 63 e) Weisungsrecht nach 308 AktG 64 f) Stellungnahme und eigener Ansatz - 309 AktG...< 65 g) Zwischenergebnis: Vertragskonzern 66 3. Faktischer Konzern 66 a) Meinungsstand 67 aa) Ansicht 1 - Umfassende Informationsrechte der herrschenden Gesellschaft im faktischen Konzern zur Erfüllung ihrer Leitungspflicht 68 bb) Ansicht 2 - Einschränkbares umfassendes Informationsrecht der herrschenden Gesellschaft im faktischen Konzern aufgrund der 294 Abs. 3, 320 Abs. 3 HGB, 145 AktG und der 311 ff. AktG 68

cc) Ansicht 3 - Umfassendes Informationsrecht des herrschenden Unternehmens aufgrund eines Sonderrechtsverhältnisses zur faktisch beherrschten Gesellschaft 69 dd) Ansicht 4 - Nur begrenztes Informationsrecht der herrschenden Gesellschaft im faktischen Konzern 70 b) Stellungnahme und eigener Ansatz 71 aa) Stellungnahme zu Ansicht 1 71 bb) Stellungnahme zu Ansicht 2 72 cc) Stellungnahme zu Ansicht 3 74 (1) Faktischer Konzern als Sonderrechtsverhältnis 74 (2) Informationsrecht aus dem Sonderrechtsverhältnis 76 dd) Stellungnahme zu Ansicht4 (h. M.) 81 ee) Eigener Ansatz 81 (1) 311 AktG als Maßstab für einen Informationsanspruch...82 (a) Veranlassung 82 (aa) Definition 82 (bb) Weitergabe von Information als Veranlassungsgegenstand 84 (b) Befolgung der Veranlassung durch die abhängige Gesellschaft 84 (c) Zwischenergebnis 86 (2) Publizitätspflichten als Maßstab eines Informationsanspruchs 86 (a) Aufstellung des Konzernabschlusses, 294 Abs. 3HGB 86 (aa) Inhalt und Umfang 87 (bb) Verhältnis zur Verschwiegenheitspflicht nach 93 Abs. 1 Satz3AktG 88 (aaa) Vorrang des Rechnungslegungsinteresses 88 (bbb) Gebot der Interessenabwägung 89 (ccc) Stellungnahme 89 (b) Publizitätspflicht nach IFRS 95 (c) 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB 95 (d) 5 EuropBetriebsräteG : 96 (e) 21 ff. WpHG 98 (0 15Abs. 1 Satz 1 WpHG 100 (g) 30i.V.m. 2WpÜG 103 (h) Pflicht zur Zwischenberichtserstattung 103 (i) Pflicht zur Aufstellung einer Konzernplanung, 90 Abs. 1 Satzi Nr. 1, Satz 2 AktG 106 (3) Summa: Informationsanspruch im faktischen Konzern 107 4. 100%ige Tochtergesellschaft 108 Berechtigung der beherrschten Gesellschaft zur Informationserteilung. 110 1. Eingliederung 111 11

2. Vertragskonzern 111 3. Faktischer Konzern 112 a) Allgemeiner Maßstab zur Bewertung der Zulässigkeit der Weitergabe von Informationen 112 b) Voraussetzungen der Zulässigkeit der Weitergabe vertraulicher oder geheimer Informationen i.s.v. 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 113 aa) Auskunftspflichten 113 bb) Informationsweitergaberecht wegen Unzumutbarkeit 114 cc) Informationsweitergaberecht aufgrund des Untemehmensinteresses 114 dd) Zwischenergebnis 117 c) Weitergabe vertraulicher und geheimer Informationen unter Berücksichtigung von 311 ff. AktG 117 aa) Veranlassung 118 bb) Vornahme einer Maßnahme, verbunden mit einem Sorgfaltsverstoß 118 cc) Quantifizierbarer und ausgleichsfähiger Nachteil 120 (i)quantifizierbarkeit 120 (2) Ausgleich eines nicht quantifizierbaren Nachteils durch einen nicht quantifizierbaren Vorteil 122 (3) Zwischenergebnis 123 d) Summa 123 E. Ergebnis- Erster Abschnitt 124 Zweiter Abschnitt: Grenzen durch das Nachauskunftsrecht des 131 Abs. 4 AktG 127 A. Inhalt der Regelung des 131 Abs. 4 AktG 127 B. Geltung von 131 Abs. 4 AktG im Konzern 128 I. Eingliederung 129 II. Vertragskonzern 129 1. Fallgruppe: Konzernrechnungslegung 131 2. Fallgruppe: Konzern-Controlling 131 3. Fallgruppe: Personelle Verflechtungen 132 4. Summa 132 III. Faktischer Konzern 133 1. Herrschende Meinung 133 2. Gegenauffassung 134 3. Stellungnahme 134 a) Grundsatz 134 b) Bedeutung von 131 Abs. 4 Satz 3 AktG 135 c) Konkreter Umfang und Fallgruppen 137 aa) Fallgruppe: Konzernrechnungslegung 139 12

bb) Fallgruppe: Konzern-Controlling 139 cc) Fallgruppe: Personelle Verflechtungen 140 4. Zwischenergebnis 141 IV. Summa 141 Dritter Abschnitt: Grenzen durch das Verbot von Insidergeschäften 143 A. Umfang des Insiderverbots 143 I. Personeller Anwendungsbereich 144 II. Sachlicher Anwendungsbereich 145 1. Konkrete Information 146 2. Nichtöffentlich bekannte Information 146 3. Emittenten- oder Insiderbezug der Information 147 4. Kursrelevanz, 13 Abs. 1 Satz 2 WpHG 148 III. Unbefugte Informationsweitergabe 148 IV. Abgrenzung von befugter und unbefugter Weitergabe von Informationen in Konzernverhältnissen 150 1. Auskunftsrecht der Obergesellschaft als Aktionär in der Hauptversammlung gem. 131 Abs. 1 Satz 1 AktG 151 2. Spezifisch konzernrechtliche Aspekte zur Beurteilung der Befugnis der Weitergabe von Insiderinformationen 153 a) Konzernrechtliche Publizitätspflichten 153 b) Konzernleitung und Konzernkontrolle 154 aa) Eingliederung und Vertragskonzern 154 bb) Faktischer Konzern 155 cc) Zwischenergebnis 157 B. Summa 157 Vierter Abschnitt: Sonstige Regelungen, die den Informationsfluss im Konzern begrenzen könnten 159 A. Datenschutzrecht 159 I. Umfang 160 1. Informationsinhalt - Personenbezogene Daten 160 2. Datenumgang - Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung 161 a) Verbundenes Unternehmen als Dritter" 161 b) Datenverarbeitung im Auftrag durch die Konzernobergesellschaft 163 c) Zwischenergebnis 164 13

II. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt - Bedeutung für den konzernintemen Informationsfluss 164 1. Einwilligung durch den Betroffenen, 4a BDSG 164 2. Ermächtigung durch Spezialbefugnisse 165 3. Ermächtigung durch die datenschutzrechtlichen Generalklauseln... 166 a) 28 BDSG - Datenerhebung, -Verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke 166 b) 29 BDSG - Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung 168 c) Konzerninterne Unternehmensverträge - Homogene Datenschutzzelle".168 III. Summa 169 B. Bankgeheimnis 169 I. Umfang des Bankgeheimnisses 171 II. Umfang des Bankgeheimnisses in Konzemverhältnissen 172 III. Grenzen des Bankgeheimnisses 174 IV. Zwischenergebnis 174 C. Summa 175 Dritter Teil - Zusammenfassung der Thesen A. Problemdarstellung 177 B. Thesen 177 I. Grenzen durch die Verschwiegenheitspflicht nach 93 Abs. 1 Satz 2 AktG 177 1. Informationsanspruch des herrschenden Unternehmens 177 2. Recht zur Informationsweitergabe durch die beherrschte Gesellschaft 178 II. Grenzen durch das Nachauskunftsrecht nach 131 Abs. 4 AktG 178 III. Grenzen durch das Verbot von Insidergeschäften, 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG 179 IV. Sonstige Vorschriften, die den freien Informationsfluss im Konzern einschränken können 179 1. Bundesdatenschutzgesetz 180 2. Bankgeheimnis 180 C. Summa 180 Literaturverzeichnis 183 14