Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Ähnliche Dokumente
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Fortschreibung des Regionalplans Münsterland Sachlicher Teilabschnitt Energie Informationsaustausch. Gregor Lange

Bezirksregierung Köln

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß

Amtsblatt der Stadt Borken 06/2010. B e k a n n t m a c h u n g

Zielabweichungsverfahren sind keine Lösung! - Möglichkeiten für Gemeinden und Planer bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten

Gemeinde Beelen: 19. Änderung des Flächennutzungsplans. Sitzung des Gemeinderats am 30. August 2016

Regierung von Niederbayern

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)

Erarbeitung des Regionalplans Münsterland Sachlicher Teilplan Energie (STE)

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 42. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Kreis Steinfurt. gem. 9 Abs.

Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde

Stadt Tecklenburg. 47. Änderung des Flächennutzungsplanes. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung. Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde

Zweckgebundene GIB für den Verbund erneuerbarer Energie (Energieparks)

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

Sachlicher Teilflächennutzungsplan

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum

Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Anhang A.5: Quellenverzeichnis der in Karten (Anhang A) verwendeten und dargestellten Daten

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Dr. Andrea Chlench, MfIS, Ref. Landesplanung, Bauleitplanung

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Planungsausschuss am

Sitzungsvorlage für die 15. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 15. Dezember 2017

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

Planungsausschuss am

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG

Der Windenergie-Erlass vom

Anhang A.6: Quellenverzeichnis der in Karten (Anhang A) verwendeten und dargestellten Daten

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde

T i s c h v o r l a g e

VORLAGE 16/1015. Präsidentin des Landestags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf. Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

Stellungnahmen zur Feststellung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung

Gesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz

TOP 6 Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie

Gemeinde Ascheberg. 74. Änderung des Flächennutzungsplanes Standortkonzept Windenergie. NWP Planungsgesellschaft mbh

Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung

Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie. Zusammenfassende Erklärung

TOP 4. Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen

Potenzialflächenermittlung für die Windenergie in Kranenburg 23. Januar

Bezirksregierung Köln

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Tischvorlage für die 11. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 09. Dezember 2016

Stadt Tecklenburg. Bebauungsplan Nr. 6 Erholungsgebiet Handal 4. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung.

Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland

Zusammenfassende Erklärung

Sitzungsvorlage für die 155. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 11. Dezember 2017

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Bezirksregierung Köln

Von Potentialflächen zum konkreten Standort für Windenergieanlagen: Räumliche Steuerung durch die Regional- und Bauleitplanung

Die Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BauGB

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Windenergie in Langerwehe Standortuntersuchung

STADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F

57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen

Windenergie für Weinheim

Regionalplan Köln Sachlicher Teilabschnitt Erneuerbare Energien -Steuerung der Windenergie-

S t a d t S c h m a l l e n b e r g

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses

II. Teil Planungsrecht

Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg - Sachstandsbericht der Landkreisverwaltung

Amtliche Bekanntmachung

Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis

ANLAGE 6 Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen:

Windenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen. Bürgerversammlung Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor

Flächennutzungsplan Vorbereitende Bauleitplan

2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft

Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in NRW

VORTRAG WINDENERGIE. Rechtliche Einordnung. Bürgerinformation Samtgemeinde Leinebergland

Gliederung. Abweichungsverfahren Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen. Festlegungen im Regionalplan Mittelhessen 2010

Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Senden. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie. Gemeindeentwicklungsausschuss. 02.

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am

Transkript:

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax.:0251/411-1751 email:geschaeftsstelle@bezreg-muenster.nrw.de Sitzungsvorlage 45/2015 Zielabweichungsverfahren nach 16 Landesplanungsgesetz NRW für die Darstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie in der 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heiden - Herstellung des Einvernehmens - Berichterstatter: Regionalplaner Ralf Weidmann Bearbeiter: Regierungsdirektor Klaus Lauer Tel.: 0251 411 1800 RBr Dieter Puhe Tel.: 0251 411 1446 Diese Vorlage ist Beratungsgrundlage zu TOP der Sitzung der Verkehrskommission am TOP 4 der Sitzung der Planungskommission am 31.08.2015 TOP 6 der Sitzung des Regionalrates am 21.09.2015 Beschlussvorschlag Der Regionalrat erteilt sein Einvernehmen dazu, der Gemeinde Heiden nach erfolgreichem Abschluss dieses Zielabweichungsverfahren nach 16 LPlG NRW die Darstellung neuer Konzentrationszonen zur Steuerung der Nutzung der Windenergie im Flächennutzungsplan zu ermöglichen, ohne dass eine Änderung des Regionalplans, Teilabschnitt Münsterland erforderlich wird. für die Verkehrskommission: für die Planungskommission: für den Regionalrat: Seite 1 von 4

Sachdarstellung: Anlage: Ausschnitt aus dem Regionalplan, TA Münsterland mit Übersicht zur 26. Änderung FNP Gemeinde Heiden Sachverhalt und Anlass des Zielabweichungsverfahrens: Die Gemeinde Heiden hat bereits im Jahr 2002 vom sogenannten Planungsvorbehalt des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Gebrauch gemacht und im Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde die Steuerung der Windenergie im Gemeindegebiet neu zu ordnen, um eine den heutigen Tendenzen der Windkraftnutzung und eine der aktuell beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung entsprechende Steuerung der Windenergieanlagen zu erreichen. Im Regionalplan; Teilabschnitt Münsterland, sind im Gemeindegebiet von Heiden die derzeit noch gültigen Windenergieeignungsbereiche BOR 23 und BOR 27 dargestellt (s. Anlage 1). Durch die kommunale Bauleitplanung wurde in Heiden im Jahr 2002 die privilegierte Errichtung von Windenergieanlagen gemäß 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB aufgrund öffentlicher Belange auf die Konzentrationszonen der 15. FNP-Änderung reduziert. Auf der Grundlage gutachterlicher Untersuchungen sollen mit der 26. Änderung des FNP vier Areale als künftige Konzentrationszonen für die Windenergie dargestellt werden. Diese neuen Zonen liegen teilweise außerhalb der derzeit noch gültigen Windenergieeignungsbereiche des Regionalplanes. Die Bereiche der neuen FNP-Konzentrationszonen sind im Regionalplan teilweise als Windenergieeignungsbereiche und als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, der teilweise von einem Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung überlagert wird, dargestellt. Aufgrund der Abweichungen der 26. Änderung des FNP vom Regionalplan hat die Gemeinde Heiden mit Schreiben vom 11.05.2015 die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gem. 16 LPlG beantragt. Das Zielabweichungsverfahren nach 16 LPlG ermöglicht im Einzelfall die Zulassung einer von den Zielen der Raumordnung abweichenden Planung, sofern die Grundzüge der Planung unberührt bleiben. Die Entscheidung ergeht im Benehmen mit den fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und im Einvernehmen mit der Belegenheitsgemeinde und dem Regionalrat. Gegenstand dieses Zielabweichungsverfahren sind nur die geplanten Konzentrationszonen für die Windenergienutzung, die außerhalb der Windenergieeignungsbereiche des Regionalplans (s. Anlage 1, gelb markierte Flächen) liegen. Seite 2 von 4

Die Inhalte der 26. Änderung des FNP der Gemeinde Heiden stehen im Einklang mit dem derzeit im Erarbeitungsverfahren befindlichen Regionalplan Münsterland - Sachlicher Teilplan Energie. Verlauf des Zielabweichungsverfahrens: Mit Anschreiben vom 10.06.2015 - Az.:32.10-15 (62.10-15) wurden die fachlich betroffenen Behörden und Stellen gebeten, bis zum 10.07.2015 ihr Einvernehmen bzw. Benehmen zu der Planung der Gemeinde Heiden zu erklären. Beteiligt waren die Gemeinde Heiden, der Kreis Borken, der Kreis Recklinghausen, die Stadt Borken, die Stadt Dorsten, die Stadt Velen, die Gemeinde Raesfeld, Gemeinde Reken, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer Münster, der Landesbetrieb Wald und Holz, die Landwirtschaftskammer NRW, der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) und das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (NSV'e). Bis auf die NSV'e haben alle Verfahrensbeteiligten ihr Benehmen zu der o. g. Planungsabsicht der Gemeinde Heiden erklärt. Die Gemeinde Heiden hat mit Schreiben vom 23.06.2015 das Einvernehmen erklärt. Die Verfahrensbeteiligten Stadt Dorsten, Kreis Recklinghausen, Landesbetrieb Wald und Holz NRW und LANUV NRW haben Hinweise für das weitere Bauleitplan- bzw. Genehmigungsverfahren vorgetragen. Mit Schreiben vom 10.07.2015 hat das Landesbüro der Naturschutzverbände mitgeteilt, dass sie das Benehmen nicht herstellen können und Bedenken gegen die 26. Änderung des FNP der Gemeinde Heiden vorbringen. Bedenken werden gegen die geplanten Konzentrationszonen 2 und 3 (s. Anlage 1) aufgrund der Lage in Wasserschutzgebieten der Zone III vorgebracht. Weiterhin wird noch auf offene artenschutzrechtliche Punkte in den Konzentrationszonen 2 und 3 hingewiesen, die in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu klären sind. Bewertung der vorgetragenen Bedenken und Hinweise der NSV'e: Während die Zulassung von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten Zone I und II nicht möglich ist, ist die die Errichtung innerhalb von Wasserschutzzonen III nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Ob und unter welchen Auflagen Windenergieanlagen in der Wasserschutzzone III zugelassen werden können, wird in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren geklärt werden müssen. Seite 3 von 4

Bezüglich der Hinweise zum Artenschutz ist festzustellen, dass es sich bei den vorgebrachten Vogel- und Fledermausarten nicht um verfahrenskritische Vorkommen planungsrelevanter windenergieempfindlicher Arten handelt. Fazit: Die Bezirksregierung kommt daher nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken der NSV'e zu dem Ergebnis, dass die Bedenken nicht von so substantieller Art sind, dass sie dazu führen, dass die Planung der Gemeinde Heiden aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes zu versagen wäre. Vielmehr sind diese als weitere Hinweise für die nachfolgenden Verfahren zu werten. Gesamtergebnis: Insgesamt kann festgestellt werden, dass Grundzüge der Planung nicht berührt werden und dieses Zielabweichungsverfahren mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden kann. Seite 4 von 4

BOR 23 Anlage 1 Velen Legende Borken Heiden 4 BOR 52 Reken Windeignungsgebiete des Regionalplans Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie im Rahmen der 26. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Heiden BOR 28 1 Konzentrationszonen außerhalb der Windeignungsbereiche des Regionalplans (nur diese Flächen sind Gegenstand des Zielabweichungsverfahrens gem. 16 LPlG) BOR 53 BOR 27 3 2 Konzentrationszonen innerhalb der Windeignungsbereiche des Regionalplans (diese Flächen sind nicht Gegenstand des Zielabweichungsverfahrens) BOR 30 Raesfeld Dorsten 1:50.000