N i e d e r s c h r i f t über die 1. öffentliche Sitzung des Finanzausschusses am Donnerstag, 7. Juni 2007, 18.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Wingst



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am TOP Ö 143

-1.4j7.7oo der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

Transkript:

Gemeinde Wingst Wingst, 6. März 2015 N i e d e r s c h r i f t über die 1. öffentliche Sitzung des Finanzausschusses am Donnerstag, 7. Juni 2007, 18.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Wingst Anwesend unter dem Vorsitz von Helfried Meyer die Ausschussmitglieder Stephan Reyelt, Brigitte Storey, Imke Dick, Helmut Griemsmann, Gebhard von der Wense und Reinhard Poppe. Weiter anwesend die Ratsmitglieder Klaus Föge, Hartmut Reyelt und Dörte Ringleben sowie Gemeindedirektorin Bettina Gallinat, Samtgemeindeoberamtsrat Wolfgang Schumacher und Samtgemeindeamtsrat Holger von der Lieth, zugleich als Protokollführer. Der Finanzausschuss behandelte folgende Tagesordnung: Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2006 und Jahresabschlussergebnis 4. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 5. Richtlinie für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten 6. Berichte, Anfragen und Anregungen 7. Durchführung einer Einwohnerfragestunde 8. Schließung der Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Ausschussvorsitzender Helfried Meyer eröffnete die Sitzung um 18.05 Uhr, begrüßte die Anwesenden und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Finanzausschusses fest. 2. Feststellung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt. Quell_Datei_2015030611525360

2 3. Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2006 und Jahresabschlussergebnis Das Haushaltsjahr 2006 hat mit einem Sollfehlbetrag von 167.325,09 abgeschlossen. Durch Mehreinnahmen bei Konzessionsabgaben, Realsteuern und dem Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie weiteren Ausgabeeinsparungen konnte das Ergebnis um rd. 122.700 gegenüber der ursprünglichen Planung verbessert werden. Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 wurden auf 91.199,58 festgestellt. Den größten Anteil an dieser Summe hat die erhöhte Verlustabdeckung an den Eigenbetrieb mit 70.293,64. Die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2006 und die Bekanntgabe des Jahresabschlussergebnisses wurden zur Kenntnis genommen. 4. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 Die Samtgemeinde Am Dobrock hat sich mit Beschlussfassung vom 06.12.2004 dazu entschieden, eine Umstellung von der Kameralistik zur Doppik zum 01.01.2007 vorzunehmen. Mit diesem Zeitpunkt wird auch in der Gemeinde Wingst auf das Neue Kommunale Rechnungswesen umgestellt. Das bisher ausschließlich zahlungsorientierte Rechnungswesen wird auf ein ressourcenorientiertes Rechnungswesen als Grundlage für eine neue Haushaltswirtschaft umgestellt. Damit werden künftig neben den Zahlungsvorgängen auch die Abschreibungen der Vermögensgegenstände als nicht zahlungswirksamer Vermögensverzehr dargestellt. Durch den Finanzhaushalt, mit der Trennung in laufende Verwaltungs- und Investitionstätigkeit, bleiben die bisherigen Informationen aus den Strukturelementen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt erhalten. Samtgemeindeamtsrat Holger von der Lieth erläuterte, dass die bisherigen Einzelpläne mit Unterabschnitten durch Teilhaushalte mit Budgetfunktion ersetzt werden. Die Teilhaushalte bilden die Verwaltungsleitung mit Rat und die drei Fachbereiche. Die Teilhaushalte beinhalten die Produkte. Im Ergebnishaushalt sind die wesentlichen Produkte in künftigen Zielen und Kennzahlen gesondert ausgewiesen. Gemeindedirektorin Bettina Gallinat erklärte, dass die Beschreibung der Produkte und Festlegung der Ziele ein dynamischer Prozess sei, den Rat und Verwaltung in Zukunft umzusetzen haben werden. Im Hintergrund werde eine flächendeckende Kostenrechnung als Instrument der Verwaltungssteuerung betrieben.

3 Über die Kostenrechnung werden alle Erträge und Aufwendungen den gebildeten Produkten zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt entweder spitz oder pauschaliert (z. B. EDV-Leistungen, anteilige Liegenschaftskosten, anteilige Kosten der Personalsachbearbeitung). Mit dieser Methode werden alle erbrachten Leistungen, auch zwischen den Fachbereichen, erfasst und dem jeweiligen Produkt zugeordnet. Daraus lassen sich künftig die tatsächlichen Kosten für ein Produkt oder eine Leistung ermitteln. Vor Beginn der Sitzung wurden Änderungen zum Haushaltsentwurf als Tischvorlage gereicht. Die Änderungen bezogen sich auf die Wechselbeziehung zwischen Eigenbetrieb und der GmbH. Die GmbH hat an den Eigenbetrieb als Umsatzbeteiligung eine Pacht zu zahlen. Der Pachtaufwand wird jedoch durch die Verlustabdeckung vom Eigenbetrieb wieder abgedeckt. Damit erhöhten sich die Haushaltsentwürfe in den Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen jeweils um 150.000 Euro. Die veranschlagte Verlustabdeckung durch die Gemeinde an den Eigenbetrieb in Höhe von 392.500 Euro für das Jahr 2007 bliebe danach unverändert eingeplant. Der Haushaltsentwurf wurde vom Eigenbetrieb zum Gemeindehaushalt vorgestellt. Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2007 des Eigenbetriebes Tourismus setzt die ordentlichen Erträge und Aufwendungen mit 798.800 Euro fest. Enthalten ist darin die Verlustabdeckung in Höhe von 488.500 Euro an die GmbH. Auf das Investitionsprogramm des Eigenbetriebes Tourismus wurde verwiesen. Für das Jahr 2008 ist der Bau eines Tropenhauses mit Ausstellungs- und Bildungsbereich in Höhe von 6.900.000 Euro aufgenommen. Nach Abzug von Zuwendungen wird ein Kreditbedarf in Höhe von 1.725.000 Euro ausgewiesen. Gemeindedirektorin Bettina Gallinat erläuterte detailliert die geplanten Maßnahmen. Nach der dem Wirtschaftsministerium vorgelegeten Grobplanung umfasst der Begriff Tropenhaus aus der Investitionsplanung auch die Einrichtung einer Tagungs- uns Ausstellungsstätte. Damit könnten nicht nur Schulen, Kindergärten und Ausflugsgruppen eine Möglichkeit gegeben werden sich über Zoo und Wingst zu informieren, sondern es könnten ganz neue Adressatenkreis angesprochen werden, die hier Tagungen abhalten könnten. Eine Einbindung der anderen touristischen Einrichtungen in der Wingst könnte in die Planungen einfließen. Auch ist die Attraktivierung des Spiel- und Sportparkes Teil der Investitionsplanung. Z. B. könnte der auf der Ilek-Messe vorgestellte Naturraum Wingst über die EU-Strukturförderung realisiert werden. Auswirkungen auf Gastronomie, Hotelerie und Förderung der Wirtschaftskraft allgemein sind das Ziel. Die Aufnahme der Investition in die Finanzplanung erfolge zunächst, um mit der Prüfung und Konkretisierung des Vorhabens auf Gemeindeebene so früh wie möglich zu beginnen.

4 Nach Beschlussfassung darüber, was realisiert werden sollte werden die Fördermöglichkeiten über die EU-Strukturförderung und die Metropolregion Hamburg- Niedersachsen geprüft und die Spitzenfinanzierung durch die Gemeinde sichergestellt. Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums haben frühzeitige Anträge die besten Förderaussichten, da die Fördermittel nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Erst dann werden die Maßnahmen ggf. in den Haushalt eingestellt. Eine zeitige Beteiligung der Fachausschüsse zur Konkretisierung des Investitionsvorhabens wurde begrüßt. Ausschussmitglied Reinhard Poppe wies ausdrücklich auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für die künftigen Investitionen hin. Der Ausschuss vertrat einhellig die Auffassung, dass bei künftigen Vorhaben die Nachhaltigkeit festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Tourismus für das Haushaltsjahr 2006 wurde im vorliegenden Entwurf einstimmig angenommen. Anschließend stellte Samtgemeindeamtsrat Holger von der Lieth den Haushaltsentwurf der Gemeinde Wingst für das Haushaltsjahr 2007 vor. Im Ergebnishaushalt (Erträge und Aufwendungen) werde ein Fehlbedarf in Höhe von 288.400 Euro erwartet. Die Erträge und Aufwendungen wurden beispielhaft mit Hinweis auf den Vorbericht erläutert. Beschluss: Der Finanzausschuss empfahl einstimmig die Haushaltssatzung im geänderten Entwurf mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007. Danach betragen im Ergebnishaushalt die ordentlichen Erträge 1.946.700 Euro und die ordentlichen Aufwendungen 2.235.100 Euro. Im Finanzhaushalt belaufen sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.848.800 Euro und die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.068.600 Euro, Ein- und Auszahlungen für Investitionen sind nicht veranschlagt. Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit sind nicht veranschlagt und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit betragen 70.000 Euro. Kredite und Verpflichtungsermächtigungen sind nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 535.900 Euro festgesetzt. Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 für die Grundsteuer A und B auf 420 v. H. und für die Gewerbesteuer auf 370 v. H. festgesetzt. Im Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Tourismus für das Haushaltsjahr 2007 werden im Ergebnishaushalt die ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 798.800 Euro festgesetzt. Im Finanzhaushalt belaufen sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 759.800 Euro und die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 681.600 Euro, Ein- und Auszahlungen für Investitionen sind nicht veranschlagt. Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit sind nicht veranschlagt und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit betragen 14.700 Euro.

5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen sind nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 229.400 Euro festgesetzt. 5. Richtlinie für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften /Nds. GVBl. S. 342) ist 92 Abs. 1 NGO dahingehend geändert worden, dass die kommunalen Gebietskörperschaften Richtlinien zur Aufnahme von Krediten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufzustellen haben. Damit ist abweichend von der bis zum 01.01.2006 in Geltung gewesenen Bestimmung nicht mehr der Rat ausschließlich zuständig. Es soll damit ein marktgerechtes Verhalten auf kurzfristíg schwankende Zinssätze und häufig nur kurzfristig Zinsangeboten ermöglicht werden. Bisher wurde durch einzelnen Vorratsbeschluss zu Kreditverhandlungen und abschluss ermächtigt. Die Ratsgremien werden weiterhin über die Abschlüsse in Kenntnis gesetzt. Der Nds. Städte- und Gemeindebund hat folgendes Muster für die Kreditrichtlinie mit Rundschreiben Nr 49/2006 erarbeitet: Richtlinie der Gemeinde Wingst für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten nach 92 Abs. 1 NGO vom 22.05.2007 1 Anwendungsbereich Diese Richtlinie gilt für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitonsförderungsmaßnahmen sowie für die Umschuldung von Krediten ( 92 Abs. 1 NGO). Die Aufnahme von Liquiditätskrediten ( 94 NGO) bleibt unberührt. I. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2 Definition Kredite im Sinne dieses Abschnitts sind das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Geldkapital als endgültiges Deckungsmittel ( 59 Nr. 32 GemHKVO) zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

6 3 Kreditaufnahme (1) Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung ist die Aufnahme von Krediten nur zulässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre ( 83 Abs. 3 NGO). (2) Die Aufnahme von Krediten ist nur im Rahmen des in der Haushaltssatzung vom Gemeinderat beschlossenen und von der Kommunalaufsicht genehmigten Gesamtbetrages zulässig. Dies gilt auch für einen im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung geänderten und bestätigten Gesamtbetrag. Daneben ist eine Kreditaufnahme auch in den Fällen der vorläufigen Haushaltsführung nach 88 Abs. 2 NGO oder noch bestehender Ermächtigungen aus Vorjahren bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und darüber hinaus bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nach 92 Abs. 3 NGO zulässig. (3) Es sind mehrere Kreditangebote einzuholen. Vor der Aufnahme eines marktüblichen Angebots ist zu prüfen, welches das wirtschaftlichste Angebot ist. (4) Die Laufzeit der Kredite sollte im Blick auf eine Refinanzierung aus Abschreibungen unter Berücksichtigung der Lebensdauer der Investitionen gewählt werden, soweit dies im Rahmen der Gesamtdeckung möglich ist. 4 Ergänzende Anforderungen an Kreditverträge (1) Der Gemeinde müssen als Schuldnerin in den Kreditverträgen mindestens die gleichen Kündigungsrechte wie dem Kreditgeber zustehen. In der Regel sollen Kündigungsrechte auf den Fall des vertragswidrigen Verhalten und auf fest terminierte Zinsanpassungen beschränkt werden. (2) Ein Recht des Kreditgläubigers, die Forderungen an einen anderen abzutreten, darf nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen. 5 Kreditsicherungsgebot Für die Aufnahme von Krediten dürfen keine Sicherheiten bestellt werden. Ausnahmen bedürfen einer Ermächtigung durch den Gemeinderat. Die Bestellung von Sicherheiten bedarf der Zulassung durch die Kommunalaufsichtbehörde ( 92 Abs. 7 NGO). 6 Fremdwährungskredite Fremdwährungskredite dürfen nicht aufgenommen werden. Ausnahmen bedürfen einer Ermächtigung durch den Gemeinderat.

7 7 Unterrichtung Über die Kreditaufnahme ist der Gemeinderat spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung und Auszahlungskurs. II. Kredite für Umschuldung 8 Definition Eine Umschuldung ist die Rückzahlung eines Kredites durch Aufnahme eines neuen Kredites, in der Regel bei einem anderen Kreditgeber; Wesensmerkmal ist der Abschluss eines neuen Kreditvertrages. 9 Anforderungen (1) Es sind mehrere Kreditangebote einzuholen. Vor der Aufnahme eines marktüblichen Angebots ist zu prüfen, welches das wirtschaftlichste Angebot ist. (2) Durch Umschuldungen darf die Kreditlaufzeit nicht künstlich verlängert werden, soweit nicht besondere Gründe vorliegen, die einer Ausnahme rechtfertigen. (3) Über die Umschuldung ist der Gemeinderat spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz und Zinsbindungsfrist. III. Zuständigkeit Inkrafttreten 10 Zuständigkeit Die Zuständigkeit für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten liegt bei der Gemeindedirektorin. Die Ausführung wird auf Mitarbeiter der Verwaltung delegiert. 11 Inkrafttreten Die Richtlinie tritt zum 01.01.2007 in Kraft.

8 Beschluss: Der Finanzausschuss empfahl einstimmig die Richtlinie der Gemeinde Wingst für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten nach 92 Abs. 1 NGO. 6. Berichte, Anfragen und Anregungen Es lagen keine Berichte, Anfragen und Anregungen vor. 7. Durchführung einer Einwohnerfragestunde Es waren keine Einwohner als Zuhörer anwesend. 8. Schließung der Sitzung Ausschussvorsitzender Helfried Meyer schloss die Sitzung um 19.10 Uhr. Ausschussvorsitzender Gemeindedirektorin Protokollführer