Stefan Smid Deutsches und Europäisches Internationales Insolvenzrecht Die neue Europäische Verordnung über Insolvenzverfahren stellt einen tiefen Einschnitt in das europäische Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren dar mit erheblichen Konsequenzen für das jeweilige autonome Recht. Eröffnete Insolvenzverfahren werden in anderen Mitgliedsstaaten automatisch anerkannt. Zum Schutz lokaler Gläubiger können Sekundärinsolvenzverfahren durchgeführt werden. Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Neufassung der Insolvenzordnung (InsO) reagiert. Ausführlich kommentiert werden: - die Europäische Verordnung über Insolvenzverfahren (Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 Europäische Insolvenzverordnung [EurInsVO]) - die Deutschen Ausführungsvorschriften zur EurInsVO in der Neufassung des Art. 102 EGInsO 1-11 - die 335 ff. InsO Fassung 2003 mit den Vorschriften des deutschen autonomen internationalen Insolvenzrechts - ausgewählte Vorschriften der InsO Besonderes Gewicht wurde auf die Auswirkungen für die Praxis von Insolvenzgerichten, Gutachtern und Insolvenzverwaltern, aber auch auf die Besicherung grenzüberschreitender Kredite gelegt. Der Band ergänzt den Kommentar Smid, Insolvenzordnung, 2. Aufl., ist aber in sich abgeschlossen und selbstständig zu nutzen. Der Autor: Prof. Dr. Stefan Smid, Universität Kiel, ist anerkannter Sachkenner mit langjähriger Erfahrung und durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen hervorgetreten. Kurzübersicht Teil 1 Europäische Insolvenzverordnung (EurInsVO) Teil 2 Art. 102 EGInsO Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren Teil 3 Insolvenzordnung: Elfter Teil Internationales Insolvenzrecht ( 335 358 InsO) Teil 4 Insolvenzordnung: Kommentierung ausgewählter Vorschriften, soweit sie durch das Internationale Insolvenzrecht modifiziert werden Teil 5 Anhänge Gesamtübersicht Teil 1 Europäische Insolvenzverordnung (EurInsVO)
Vorbemerkungen Gründe der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.5.2000 über Insolvenzverfahren Kommentierung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.5.2000 über Insolvenzverfahren Kapitel I Allgemeine Vorschriften (Art. 1 Art. 15) Art. 1 Anwendungsbereich Art. 2 Definitionen Art. 3 Internationale Zuständigkeit Art. 4 Anwendbares Recht Art. 5 Dingliche Rechte Dritter Art. 6 Aufrechnung Art. 7 Eigentumsvorbehalt Art. 8 Vertrag über einen unbeweglichen Gegenstand Art. 9 Zahlungssysteme und Finanzmärkte Art. 10 Arbeitsvertrag Art. 11 Wirkung auf eintragungspflichtige Rechte Art. 12 Gemeinschaftspatente und -marken Art. 13 Benachteiligende Handlungen Art. 14 Schutz des Dritterwerbers Art. 15 Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf anhängige Rechtsstreitigkeiten Kapitel II Anerkennung der Insolvenzverfahren (Art. 16 Art. 26) Art. 16 Grundsatz Art. 17 Wirkungen der Anerkennungen Art. 18 Befugnisse des Verwalters Art. 19 Nachweis der Verwalterstellung Art. 20 Herausgabepflicht und Anrechnung Art. 21 Öffentliche Bekanntmachung Art. 22 Eintragung in öffentliche Register Art. 23 Kosten Art. 24 Leistung an den Schuldner Art. 25 Anerkennung und Vollstreckbarkeit sonstiger Entscheidungen Art. 26 Ordre Public Kapitel III Sekundärinsolvenzverfahren (Art. 27 Art. 38) Art. 27 Verfahrenseröffnung Art. 28 Anwendbares Recht Art. 29 Antragsrecht Art. 30 Kostenvorschuss Art. 31 Kooperations- und Unterrichtungspflicht Art. 32 Ausübung von Gläubigerrechten Art. 33 Aussetzung der Verwertung Art. 34 Verfahrensbeendende Maßnahmen Art. 35 Überschuss im Sekundärinsolvenzverfahren Art. 36 Nachträgliche Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens Art. 37 Umwandlung des vorhergehenden Verfahrens Art. 38 Sicherungsmaßnahmen Kapitel IV Unterrichtung der Gläubiger und Anmeldung Ihrer Forderungen (Art. 39 Art. 42)
Art. 39 Recht auf Anmeldung von Forderungen Art. 40 Pflicht zur Unterrichtung der Gläubiger Art. 41 Inhalt einer Forderungsanmeldung Art. 42 Sprachen Kapitel V Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 43 Art. 47) Art. 43 Zeitlicher Geltungsbereich Art. 44 Verhältnis zu Übereinkünften Art. 45 Änderung der Anhänge Art. 46 Bericht Art. 47 Inkrafttreten Anhang A C Teil 2 Art. 102 EGInsO Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren Kommentierung der 1-11 1 Örtliche Zuständigkeit 2 Begründung des Eröffnungsbeschlusses 3 Vermeidung von Kompetenzkonflikten 4 Einstellung des Insolvenzverfahrens zugunsten der Gerichte eines anderen Mitgliedsstaats 5 Öffentliche Bekanntmachung 6 Eintragung in öffentliche Bücher 7 Rechtsmittel 8 Vollstreckung aus der Eröffnungsentscheidung 9 Insolvenzplan 10 Aussetzung der Verwertung 11 Unterrichtung der Gläubiger Teil 3 Insolvenzordnung: Elfter Teil Internationales Insolvenzrecht ( 335 358 InsO) Kommentierung der 335 358 InsO Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften ( 335 342) 335 Grundsatz 336 Vertrag über einen unbeweglichen Gegenstand 337 Arbeitsverhältnis 338 Aufrechnung 339 Insolvenzanfechtung 340 Organisierte Märkte. Pensionsgeschäfte 341 Ausübung von Gläubigerrechten 342 Herausgabepflicht. Anrechnung Zweiter Abschnitt Ausländisches Insolvenzverfahren ( 343 353) 343 Anerkennung 344 Sicherungsmaßnahmen 345 Öffentliche Bekanntmachung 346 Grundbuch
347 Nachweis der Verwalterbestellung. Unterrichtung des Gerichts 348 Zuständiges Insolvenzgericht 349 Verfügungen über unbewegliche Gegenstände 350 Leistung an den Schuldner 351 Dingliche Rechte 352 Unterbrechung und Aufnahme eines Rechtsstreits 353 Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen Dritter Abschnitt Partikularverfahren über das Inlandsvermögen ( 354 358) 354 Voraussetzungen des Partikularverfahrens 355 Restschuldbefreiung. Insolvenzplan 356 Sekundärinsolvenzverfahren 357 Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter 358 Überschuss bei der Schlussverteilung Teil 4 Insolvenzordnung: Kommentierung ausgewählter Vorschriften, soweit sie durch das Internationale Insolvenzrecht modifiziert werden Kommentierung der 3, 8, 9, 13, 16, 27, 32, 35, 74, 77, 80, 148, 174, 199, 200, 218, 231, 232 InsO 3 Örtliche Zuständigkeit 8 Zustellungen 9 Öffentliche Bekanntmachung 13 Eröffnungsantrag 16 Eröffnungsgrund 27 Eröffnungsbeschluss 32 Grundbuch 35 Begriff der Insolvenzmasse 74 Einberufung der Gläubigerversammlung 77 Feststellung des Stimmrechts 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts 148 Übernahme der Insolvenzmasse 174 Anmeldung der Forderungen 199 Überschuss bei der Schlussverteilung 200 Aufhebung des Insolvenzverfahrens 218 Vorlage des Insolvenzplans 231 Zurückweisung des Plans 232 Stellungnahmen zum Plan Teil 5 Anhänge 1. Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten 2. Richtlinie 2001/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die Sanierung und Liquidation von
Versicherungsunternehmen 3.1 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich auf dem Gebiet des Konkurs- und Vergleichs-(Ausgleichs-)rechts (DöKV) 3.2 Gesetz zu dem Vertrag vom 25. Mai 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich auf dem Gebiet des Konkurs- und Vergleichs-(Ausgleichs-)rechts (DöKV)