Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen hiermit eine Orientierungsvorlage zur Umsetzung der Organisation Gemeinderat.

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Transkript:

Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 22. Mai 2017 Orientierungsvorlage Umsetzung Organisation Gemeinderat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen hiermit eine Orientierungsvorlage zur Umsetzung der Organisation Gemeinderat. Der Einwohnerrat hat an der Sitzung vom 23. August 2016 einer Stellenplanerhöhung um 0,7 Stellen zugestimmt mit dem Ziel, den Gemeinderat von operativen Aufgaben zu entlasten und diese zukünftig in der Verwaltung zu erledigen. 1. Auszüge aus der Einwohnerratsvorlage vom 4. Juli 2016 Nach Ansicht des Gemeinderates ist die heutige Organisationsstruktur grundsätzlich richtig, es müssen jedoch Möglichkeiten gefunden werden, wie die Mitglieder des Gemeinderates von operativen Aufgaben entlastet werden können um sich vermehrt auf die Führungsaufgaben zu konzentrieren. Es muss möglich werden, dass sich die Gemeinderatsmitglieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren: Politische Planung (kurz- bis langfristige Zielsetzung) Inhaltliche Eckwerte definieren Entscheiden Führen Delegieren - Überwachen - Steuern Orientierungsvorlage Umsetzung Organisation Gemeinderat 1 / 6

Die Führungsfunktion beschränkt sich jeweils auf das Setzen, Überprüfen und Justieren der Rahmenbedingungen der erwähnten Tätigkeiten. Die eigentliche Ausführung ist operativer Natur und primär Aufgabe von Arbeits- / Projektgruppen oder der Verwaltung. Damit eine Entlastung der Gemeinderatsmitglieder von operativen Tätigkeiten erfolgen kann, müssen auf der anderen Seite auch die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, welche diese Aufgaben übernehmen können. Das bedeutet, dass bei einer Verlagerung von Aufgaben, welche heute durch die Gemeinderatsmitglieder erledigt werden, auch die notwendigen Massnahmen in der Verwaltung oder bei Dritten betrachtet werden müssen. Eine Analyse der Tätigkeiten der Gemeinderatsmitglieder hat ergeben, dass rund 1'450 Stunden operative Tätigkeit an die Verwaltung abgegeben werden können. Mit dieser Entlastung entsteht für die Gemeinderatsmitglieder die Möglichkeit, sich vermehrt mit strategischen Themen und Führungsaufgaben zu beschäftigen. Diese Tätigkeiten kommen heute aufgrund der hohen Belastung zu kurz. Aufgrund einer ersten Einschätzung könnten diese Mehraufwendungen in der Gemeindeverwaltung wie folgt verteilt werden: Gemeindekanzlei Einwohnerkontrolle Zentral / Steuerverwaltung Sozialamt Bauverwaltung Schulleitung WVO Ermittelte Mehrbelastung in Stunden pro Jahr Ermittelte Mehrbelastung in Stellenprozent 212 137 220 175 581 265 25 1'615 11% 7% 12% 9% 31% 14% 1% 85% Bewilligt wurde vom Einwohnerrat an der Sitzung vom 23. August 2016 eine Stellenplanerhöhung von 70 Stellenprozent. Es wird festgehalten, dass es kein Bestandteil dieses Projektes ist, allfällig vorhandene Überbelastungen und zu kleine Pensen auszugleichen. Eine solche Situation müsste separat analysiert und gegebenenfalls angepasst werden. 2. Umsetzung Die Umsetzung erfolgte in mehreren Phasen: 1. Festlegen der abzugebenden operativen Tätigkeiten 2. Sachliche Zuteilung der Tätigkeiten zu Abteilungen und Hierarchieebenen 3. Organisation in den Abteilungen anpassen 4. Optimierung der Zuweisung der Tätigkeiten (Abläufe, Pensen, Fähigkeiten) In einem ersten Schritt wurden die Grundlagen, welche für die Einwohnerratsvorlage erarbeitet worden sind, kontrolliert. Die operativen Tätigkeiten, welche in die Verwal- Orientierungsvorlage Umsetzung Organisation Gemeinderat 2 / 6

tung übergeben werden sollen, wurden konkretisiert. Eine Tabelle mit allen abzugebenden operativen Tätigkeiten wurde erstellt. Anschliessend wurde ermittelt, welche Aufgaben auf der Leitungsebene angesiedelt werden sollen und welche Aufgaben auf Sachbearbeiterebene erledigt werden sollen. In einem dritten Schritt wurden die zugewiesenen Tätigkeiten einzelnen Funktionen und/oder Personen zugeordnet. Es wurde auch ermittelt, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit diese Tätigkeiten wie geplant zugeordnet werden können. Eine Tabelle pro Abteilung mit der Umsetzung dieser Organisationsanpassung wurde erarbeitet. 3. Ermittlung der Mehrbelastungen Folgende Mehrbelastung wurde ermittelt: Stunden Stellenprozent Gemeindekanzlei / Einwohnerkontrolle 380 20.0 Bauverwaltung 650 34.0 Zentralverwaltung / Steuerverwaltung 220 12.0 Sozialamt 0 0.0 Schulleitung 195 11.0 Total 1'445 77.0 An der Einwohnerratssitzung vom 23. August 2016 bewilligte der Einwohnerrat insgesamt 70 Stellenprozent um die Verlagerung der operativen Aufgaben des Gemeinderates in die Verwaltung zu verlagern. Effektiver Bedarf Zugeteiltes Pensum Gemeindekanzlei / Einwohnerkontrolle 20.0 20.0 Bauverwaltung 34.0 30.0 Zentralverwaltung / Steuerverwaltung 12.0 10.0 Sozialamt 0.0 0.0 Schulleitung 11.0 10.0 Total 77.0 70.0 Um die Umsetzung der Organisation Gemeinderat gemäss Einwohnerratsvorlage vollziehen zu können, müssen somit in den einzelnen Abteilungen folgende Anpassungen gemacht werden: Gemeindekanzlei / Einwohnerkontrolle: Schaffung von 0,2 Stellen Bauverwaltung: Schaffung von 0,3 Stellen Zentralverwaltung / Steuerverwaltung: Schaffung von 0,1 Stellen Schulleitung: Schaffung von 0,1 Stellen 4. Berücksichtigung Erbschaftswesen In der Gemeindekanzlei entfällt zukünftig ein grosser Teil des Aufwandes im Bereich Erbschaftswesen. Bei der Einführung der Neuorganisation im Erbschaftswesen wurde von einer Reduktion von maximal bis zu 30 Stellenprozent in der Gemeinde Beringen ausgegangen. Orientierungsvorlage Umsetzung Organisation Gemeinderat 3 / 6

Somit macht es keinen Sinn, in der Gemeindekanzlei im Augenblick 0,2 Stellen zu schaffen, wenn diese Zusatzstellen mit der Reduktion im Erbschaftswesen wahrscheinlich kompensiert werden können. 5. Umsetzungsmassnahmen In den einzelnen Abteilungen sind folgende Umsetzungsmassnahmen vorgesehen. Gemeindekanzlei / Einwohnerkontrolle Ein Mehrbedarf von 0,2 Stellen ist ausgewiesen. Durch die Reduktion der Tätigkeiten im Erbschaftswesen im ähnlichen Rahmen macht es jedoch keinen Sinn, diese 0,2 Stellen zu schaffen. Sinnvollerweise wird nicht nur die Umsetzung der neuen Organisation Gemeinderat vollzogen sondern gleichzeitig die Veränderungen im Erbschaftswesen berücksichtigt. Bauverwaltung Damit die Aufgaben der Gemeinderatsmitglieder durch die Bauverwaltung übernommen werden können, müssen zusätzlich 0,3 Stellen geschaffen werden. Da für diese Aufgaben spezifisches "Bauverwaltungswissen" notwendig ist, macht es keinen Sinn, eine Kombination mit einer Teilzeitstelle in einer anderen Abteilung zu suchen. Grundsätzlich können diese 0,3 Stellen mit Erhöhung von Teilzeitpensen geschaffen werden oder mit der Einstellung einer zusätzlichen Person. Auf den 1. Juni 2017 wurde eine Person mit einem 30 % Pensum eingestellt um diese Aufgaben abzudecken. Zentralverwaltung / Steuerverwaltung Mit der Schaffung eines Zusatzpensums von 0,1 Stellen können die Aufgaben, welche vom Gemeinderat in die Zentral- und Steuerverwaltung übertragen werden, abgedeckt werden. Es würde keinen Sinn machen, eine zusätzliche Person mit 0,1 Stellen einzustellen. Diese Zuteilung müsste mit der Anpassung von Stellenprozenten bei Teilzeitbeschäftigten erfolgen. Mit den vom Einwohnerrat am 16. Mai 2017 bewilligten temporären 0,2 Stellen konnte jedoch kurzfristig eine zusätzliche Person mit einem 30 % Pensum angestellt werden. Diese Übergangslösung schafft den notwendigen Freiraum (Ressourcen und Zeit), damit für diese Abteilung eine langfristige Lösung für die Zukunft aufgebaut werden kann. Es ist zu bedenken, dass sich in der Steuerverwaltung der Aufwand proportional zur Einwohnerzahl entwickelt. Die letzte Anpassung wurde 2013 getätigt und seither hat sich die Einwohnerzahl um über 20 % erhöht. Orientierungsvorlage Umsetzung Organisation Gemeinderat 4 / 6

Sozialamt Bei den abzugebenden Tätigkeiten des Sozialreferats handelt es sich weniger um operative tägliche Arbeiten sondern um Projektarbeit wie beispielsweise um die Projektbegleitung bei der Erstellung eines Altersleitbildes oder die Beschaffung eines Fahrzeuges für den WVO. Somit macht es keinen Sinn, im Sozialamt zusätzliche Stellen zu schaffen. Eine allfällige Entlastung muss jeweils projektbezogen festgelegt werden. Schulleitung Die rund 200 Stunden jährlich, welche zusätzlich der Schulleitung übergeben werden, können mit der Erhöhung der Stellen um 0,1 Stellen bei der Schulleitung abgedeckt werden. Bei diesen Arbeiten handelt es sich einerseits um Projektarbeiten (welche in der Zeiterfassung separat ausgewiesen werden) wie auch um operative Tätigkeiten. 6. Stellenplan Gemeindeverwaltung Beringen Bewilligte Stellen 01.01.2013 01.01.2014 01.07.2015 01.04.2017 Bauverwaltung / Werkhof 10.95 11.15 11.15 11.45 Gemeindekanzlei / Einwohnerkontrolle 3.00 3.00 3.00 1 ) 3.00 Zentral-/Steuerverwaltung 3.20 3.70 3.70 2 ) 4.00 Sozialamt 1.15 1.15 1.15 1.15 Schulleitung 1.05 1.05 1.75 1.85 Schulsozialarbeit 0.70 0.70 0.70 0.70 Gemeinderat 1.80 1.80 1.80 1.80 Optimierung Gemeinderat (noch nicht zugeteilt) 1 ) 0.20 Total Stellen 21.85 22.55 23.25 24.05 1 ) Aufgrund der angenommenen Reduktion im Erbschaftsbereich wird vorläufig auf die Erhöhung um 20 Stellenprozent verzichtet. 2 ) Zusätzlich zu den ermittelten 0,1 Stellen wurde vom Einwohnerrat am 16. Mai 2016 eine temporäre Erhöhung um 0,2 Stellen bis zum Juli 2018 bewilligt. 7. Weiteres Vorgehen Von den durch den Einwohnerrat bewilligten 0,7 Stellen werden im Moment nur 0,5 Stellen vergeben. Aufgrund der Erfahrungen in den nächsten Monaten kann es sich zeigen, dass die noch offenen 0,2 Stellen einzelnen Abteilungen zugeteilt werden müssen. Für den Bereich Zentral- / Steuerverwaltung wurde eine temporäre Übergangslösung geschaffen. Bis im Frühjahr 2018 wird ein Bericht und Antrag über die Zukunft dieser Abteilung an den Einwohnerrat erarbeitet. Orientierungsvorlage Umsetzung Organisation Gemeinderat 5 / 6

Der Gemeinderat bittet den Einwohnerrat, die Umsetzung der Neuorganisation Gemeinderat zur Kenntnis zu nehmen. Namens des Gemeinderates Beringen Der Präsident: Der Schreiber: Hansruedi Schuler Florian Casura Orientierungsvorlage Umsetzung Organisation Gemeinderat 6 / 6