Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis

Ähnliche Dokumente
Landwirtschaftliches Arbeits- und Sozial (-versicherungs-)recht

Filme der Kindheit Kindheit im Film

Die Unternehmergesellschaft

Bauaufsichtliche Zulassungen - Teil IV: Gewässerschutz (BAZ IV)

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?

Grundriss des Rentenversicherungsrechts

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

I. Neuregelungen zur Rente mit 67. Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Rundschreiben Nr. 1/2012

Das Einmaleins der bav-praxis

(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Beck-Texte im dtv Grundgesetz: GG. Textausgabe

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Beck kompakt. Schwerbehindert. Meine Rechte: Wohnen, Arbeiten, Steuern, Mobilität. Bearbeitet von Von Jürgen Greß

Leistungsbeurteilung nach dem TVöD

Tarif- und Arbeitsrecht Dachdeckerhandwerk

Vom Erwerbsleben in den Ruhestand

TVöD Eingruppierung in der Praxis Bund

Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Unterschwellenvergabeordnung: UVgO

Das neue Betriebsrentenrecht

Beteiligungsvereinbarungen nach 21 SEBG

Die AVR von A bis Z. Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes

Vorzeitig in Rente. Keine Frage offen. von Detlef Pohl. 1. Auflage 2008

An die Personalabteilungen. der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen. per

Sozialgerichtsgesetz: SGG

Der Arbeitsvertrag. Handbuch der Vertragspraxis und -gestaltung. Bearbeitet von Prof. Dr. Ulrich Preis

Einführung in die betriebliche Altersversorgung

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Geburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?

Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge

Arbeitsrecht Fälle und Schemata für Dummies

TVöD - Tarifrecht öffentlicher Dienst

Arbeitnehmererfindungsrecht

SGB XI. Soziale Pflegeversicherung

Nachhaltigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung Was leistet die kinderzahlabhängige Rente

Mein Recht auf Geld vom Staat

Gratifikationen, Anwesenheits- und Treueprämien, Tantiemen

Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge

POL-Leitsymptome Herz-Kreislauf-System

Investmentsteuerrecht

Gestaltung und Durchführung des BEM

Taschenbuch der Wirtschaftsmathematik

Handbuch Erbbaurecht

die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente an Frauen und die Altersrente an langjährig Versicherte

Die Gesetzliche Krankenversicherung

Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer - Expertenpaket

Die Abwicklung des beendeten Arbeitsverhältnisses

Kommentar zum Mutterschutzgesetz: MuSchG

DIE ANHEBUNG DER ALTERSGRENZEN IN DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN

Betriebliche Zeitwertkonten

Lesedetektive - Martin zieht um, 2. Klasse

Baugesetzbuch: BauGB

Die elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013

Meine sichere Altersvorsorge

JVEG. Kommentar. Bearbeitet von Von Hagen Schneider, Dipl.-Rechtspfleger

Prüfungsklausuren mit Lösungen Band 2014

Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z

Die Patientenverfügung

Beck kompakt. BWL Basiswissen. Ein Schnellkurs für Nicht-Betriebswirte. Bearbeitet von Dr. Volker Schultz

Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit

Theodor Storm - Constanze Esmarch

Easy ISO 9001:2000 für kleine Unternehmen

Hybride Finanzierung im Internationalen Steuerrecht

Formeln für die Steuer- und Wirtschaftspraxis

Mietnebenkosten-Abrechnung

Gesellschaftsrecht: GesR

vom 30. Juni 2014 Az.: /34

Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht

Die elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013

Bisher kann nur in Grundzügen erläutert werden, wie sich eine vollständige Umsetzung des vorliegenden Entwurfs auswirken wird.

Der Prokurist - Rechte und Pflichten

Steuergesetze: SteuerG

Gesellschaftsrecht: GesR

Schnellkurs Buchführung

Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis

Verträge des Arbeitsrechts

Skript Die mündliche Prüfung im 1. Examen

Haufe TaschenGuide Euro Mini-Jobs. Bearbeitet von Harald Janas, Uwe Thiemann

Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern nach Bestand und Zugang in Deutschland (2016), in Euro 685,04 704,06 1.

Management in der Hotellerie und Gastronomie

Leistungen der Rentenversicherung

Das Verbot der Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Nießbrauch am Anteil einer Personengesellschaft im Hinblick auf vorweggenommene Erbfolge

ABDRUCK. Anliegendes Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juni übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Karteikarten ZPO I + II

Crashkurs Buchführung für Selbstständige mit CD-ROM

Grundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Carsten Schäfer

Lohn- und Gehaltsabrechnung 2012

Beck-Texte im dtv 5596 VOB / BGB / HOAI. Textausgabe

Aktiengesetz, GmbH-Gesetz: AktG GmbHG

Das Bundesverfassungsgericht im Politikfeld Innere Sicherheit

Altersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen

Praxishandbuch Arbeitszeugnisse

DIN EN ISO 9000:2000 ff. umsetzen

Transkript:

Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Bearbeitet von Bettina Schmidt 3. Auflage 2015. Buch. XXII, 384 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68483 8 Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm Recht > Arbeitsrecht > Arbeitsrecht allgemein, Gesamtdarstellungen Zu Inhalts- und Sachverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

VII. Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag lage beträgt für freiwillig Versicherte gemäß 167 SGB VI monatlich 450, so dass sich daraus bei einem Beitragssatz von 18,7% (2015) ein freiwilliger Mindestbeitrag in Höhe von 84,15 ergibt. Für Abfindungszahlungen wegen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen selbst, sind in der Sozialversicherung, unabhängig von der Höhe der Abfindung, keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, da es sich insofern nicht Arbeitsentgelt isv. 14 Abs. 1 SGB IV handelt 599. Abfindungen sind also sozialversicherungsbeitragsfrei zu zahlen. 324 599 BSG vom 21.2.1990 12 RK 20/88, SozR 3 2400 144 Nr. 2 = BB 1990, 1520 = NJW 1990, 2274 = NZA 1990, 751. 139

B. SGB VI Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand I. Regelungen zur Rente 67 Bei der Beratung älterer Arbeitnehmer beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, aber auch beim Abschluss von arbeitsgerichtlichen Vergleichen, spielt in der arbeitsrechtlichen Praxis oftmals die Frage eine Rolle, wann der Arbeitnehmer überhaupt in Altersrente gehen kann, sei es oder ohne Abschläge. Die Möglichkeit, vorzeitig in Altersrente gehen zu können, ist durch die im Jahre 2007 erfolgte Gesetzesänderung zur sog Rente 67, erheblich eingeschränkt worden. Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom 20.4.2007 600 hat die Regelaltersgrenze ( 35 SGB VI) auf das 67. Lebensjahre heraufgesetzt. Diese Heraufsetzung erfolgt schrittweise ( 35, 235 SGB VI) 601. Davon hat der Gesetzgeber Wirkung ab dem 1.7.2014 der sog Rente 63 die Möglichkeit geschaffen bei Erfüllung einer Wartezeit von 45 Jahren vor dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente zu gehen 602. Als Renten wegen Alters sind nach der gesetzlichen Neuregelung im Jahre 2007 nur noch vorgesehen die Regelaltersrente ( 35 SGB VI) die Altersrente für langjährig Versicherte ( 36 SGB VI) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ( 37 SGB VI) und ab dem 1.1.2012 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ( 38 SGB VI) sowie die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigten Bergleute ( 40 SGB VI) 603. Die Übergangsregelungen zu diesen Altersrenten und auch zu den auslaufenden vorzeitigen Renten Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit sowie Altersrente für Frauen 325 326 327 600 BGBl. 2007 I, S. 554 ff. 601 Vgl. dazu auch Hanau, NZA 2011, 537 ff. 602 Vgl. dazu Rn. 378 ff. 603 Diese sehr spezielle Altersrente der Bergleute soll hier nicht behandelt werden; vgl. dazu die Kommentierung von Gürtner im Kasseler Kommentar zu 238 SGB VI. 141

B. SGB VI Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand finden sich in den 235 ff. SGB VI. Die Ausnahmeregelungen zur Rente 63 findet sich als Übergangsregelung in 236b SGB VI 604. Praxistipp: In der Regel kann jeder Arbeitnehmer die sog. Regelaltersrente ( 235 SGB V) in Anspruch nehmen, dies war bis zur Neuregelung im Jahre 2007 die Rente 65. Die Voraussetzungen für diese Regelaltersrente sind erfüllt, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist und die allgemeines Wartezeit ( 50 SGB VI) von fünf Jahren zurückgelegt worden ist. Für diese allgemeine Wartezeit werden alle Beitragszeiten, aber auch weitere rentenrechtliche Zeiten angerechnet ( 51 SGB VI). Für eine vorzeitige Altersrente, also den Rentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, müssen jeweils die bei den einzelnen Renten gesetzlich vorgesehenen besonderen Voraussetzungen erfüllt sein, also vor allem wesentliche längere Wartezeiten von mindestens 15 Jahren zurück gelegt sein, da Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente besteht. Dabei ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer im Rahmen der arbeits- und sozialrechtlichen Beratung einen Rentenverlauf vorlegt, den die Deutsche Rentenversicherung zur Verfügung stellt. Mit Hilfe dieses Rentenverlaufes können die individuellen rentenrechtlichen Zeiten des Arbeitnehmers überprüft werden. 328 Es ist also nicht so, dass ein Arbeitnehmer selbst entscheiden kann, ob er auch rentenrechtlichen Abschlägen vorzeitig in Rente gehen kann. Die rentenrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen und vor Abschluss von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen zur Beendung von Arbeitsverhältnissen älterer Arbeitnehmer, die danach in Rente gehen wollen, genau geprüft werden. 604 Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsesetz), BGBl. I 2014, 787 ff. 142

I. Regelungen zur Rente 67 Übersicht über die Übergangsregelungen zu den Altersgrenzen idf des RV-AltersgrenzenanpassungsG ( 235 ff.) Geburtsmonat und -jahr Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) auf Alter Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen mögl. 1947 1 65+1 65 65 65 63 7,2% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 1948 01/02 2 65+2 65 65 65 63 7,2% 62+11 7,5% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 03/04 2 65+2 65 65 65 63 7,2% 62+10 7,8% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 05/06 2 65+2 65 65 65 63 7,2% 62+9 8,1% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 07/08 2 65+2 65 65 65 63 7,2% 62+8 8,4% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 09/10 2 65+2 65 65 65 63 7,2% 62+7 8,7% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 11/12 2 65+2 65 65 65 63 7,2% 62+6 9,0% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 1949 01 3 65+3 65 1 65+1 65 63 7,5% 62+5 9,3% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 02 3 65+3 65 2 65+2 65 63 7,8% 62+5 9,3% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 03/04 3 65+3 65 3 65+3 65 63 8,1% 62+4 9,6% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 143

B. SGB VI Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand Geburtsmonat und -jahr Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) auf Alter Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen 05/06 3 65+3 65 3 65+3 65 63 8,1% 62+3 9,9% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 07/08 3 65+3 65 3 65+3 65 63 8,1% 62+2 10,2% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 09/10 3 65+3 65 3 65+3 65 63 8,1% 62+1 10,5% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 11/12 3 65+3 65 3 65+3 65 63 8,1% 62 10,8% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 1950 4 65+4 65 4 65+4 65 63 8,4% 62 10,8% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 1951 5 65+5 65 5 65+5 65 63 8,7% 62 10,8% 63 63 60 10,8% 60 10,8% 1952 01 6 65+6 65 6 65+6 65 63 9,0% 62 10,8% 1 63+1 63 60+1 10,8% 60 10,8% 02 6 65+6 65 6 65+6 65 63 9,0% 62 10,8% 2 63+2 63 60+2 10,8% 60 10,8% 03 6 65+6 65 6 65+6 65 63 9,0% 62 10,8% 3 63+3 63 60+3 10,8% 60 10,8% 04 6 65+6 65 6 65+6 65 63 9,0% 62 10,8% 4 63+4 63 60+4 10,8% 60 10,8% 05 6 65+6 65 6 65+6 65 63 9,0% 62 10,8% 5 63+5 63 60+5 10,8% 60 10,8% 06 12 6 65+6 65 6 65+6 65 63 9,0% 62 10,8% 6 63+6 63 60+6 10,8% 60 10,8% 1953 7 65+7 65 7 65+7 65 63 9,3% 62 10,8% 7 63+7 63 60+7 10,8% 60 10,8% mögl. 144

I. Regelungen zur Rente 67 Geburtsmonat und -jahr 1954 8 65+8 65 8 65+8 65 63 9,6% 62 10,8% 8 63+8 63 60+8 10,8% 60 10,8% 1955 9 65+9 9 65+9 63 9,9% 9 63+9 60+9 10,8% 1956 10 65+10 10 65+10 63 10,2% 10 63+10 60+10 10,8% 1957 11 65+11 11 65+11 63 10,5% 11 63+11 60+11 10,8% 1958 12 66 12 66 63 10,8% 12 64 61 10,8% 1959 14 66+2 14 66+2 63 11,4% 14 64+2 61+2 10,8% 1960 16 66+4 16 66+4 63 12,0% 16 64+4 61+4 10,8% 1961 18 66+6 18 66+6 63 12,6% 18 64+6 61+6 10,8% 1962 20 66+8 20 66+8 63 13,2% 20 64+8 61+8 10,8% 1963 22 66+10 22 66+10 63 13,8% 22 64+10 61+10 10,8% 1964 und jünger Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) auf Alter Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen 24 67 24 67 63 14,4% 24 65 62 10,8% mögl. * ATZ für Versicherte, die vor dem 1. Januar 2007 ATZ isd. 2, 3 Abs. 1 Nr. 1 ATG vereinbart haben. 145

B. SGB VI Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand Geburtsjahr Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) Geburtsmonat und -jahr Altersrente für Frauen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit mögl. mögl. 1947 63 1947 1948 63 01 65 60 18% 65 61+1 14,1% 1949 63 02 65 60 18% 65 61+2 13,8% 1950 63 03 65 60 18% 65 61+3 13,5% 1951 63 04 65 60 18% 65 61+4 13,2% 1952 63 05 65 60 18% 65 61+5 12,9% 1953 63+2 06 65 60 18% 65 61+6 12,6% 1954 63+4 07 65 60 18% 65 61+7 12,3% 1955 63+6 08 65 60 18% 65 61+8 12,0% 1956 63+8 09 65 60 18% 65 61+9 11,7% 1957 63+10 10 65 60 18% 65 61+10 11,4% 1958 64 11 65 60 18% 65 61+11 11,1% 1959 64+2 12 65 60 18% 65 62 10,8% 1960 64+4 1948 1961 64+6 01 65 60 18% 65 62+1 10,5% 1962 64+8 02 65 60 18% 65 62+2 10,2% 1963 64+10 03 65 60 18% 65 62+3 9,9% 146