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Transkript:

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich. Zu beziehen beim Landratsamt Berchtesgadener Land (Druckversion) und online unter www.lra-bgl.de Amtsblatt Nr. 48 vom 28. November 2017 Inhaltsverzeichnis: Bek. Nr. Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Weildorf - Kapellenweg gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch-BauGB-.. 1 Bekanntmachung über die 71. Änderung des Bebauungsplanes Feldkirchen für das Grundstück Fl. Nr. 2079/6 Gemarkung Ainring gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.. 2 Bekanntmachung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Thundorf B mit Erweiterung gemäß 2 Abs. 1 BauGB, öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 1 BauGB.... 3 1. Nachtragshaushaltssatzung der für das Jahr 2017.. 4 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs zur 13. Teilfortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern, Kapitel Land- und Forstwirtschaft.... 5 Bek. Nr. 1 Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Weildorf - Kapellenweg gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Weildorf - Kapellenweg gefasst. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung an den übrigen Planbereich geschaffen werden. Die Planungen hierfür übernimmt das Ingenieurbüro Gabriele Schmid, Teisendorf. Das Verfahren wird im einfachen Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch, ohne Umweltprüfung, durchgeführt. Der Verfahrensstand kann auf der Homepage des Marktes Teisendorf www.markt.teisendorf.de verfolgt werden. Teisendorf, den 28. November 2017 Thomas Gasser, Erster Bürgermeister -379-

Bek. Nr. 2 Bekanntmachung über die 71. Änderung des Bebauungsplanes Feldkirchen für das Grundstück Fl. Nr. 2079/6 Gemarkung Ainring gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Das o. g. Grundstück der Gemarkung Ainring liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Feldkirchen und ist als allgemeines Mischgebiet einzustufen. Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 6.6.2016, diesen Bebauungsplan zu ändern. Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wurde aufgrund eingegangener Stellungnahmen der Geltungsbereich des Planentwurfs auch auf die Fl. Nr. 2079/3 Gemarkung Ainring ausgeweitet. Der Bauausschuss billigte in seiner Sitzung vom 13.11.2017 die geänderte Planung in der Fassung vom 6.11.2017 und beschloss die neuerliche öffentliche Auslegung der Änderungsplanung gemäß 3 Abs. 2 BauGB. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB durchgeführt. Der Entwurf der Änderungssatzung mit Begründung in der Planfassung vom 6.11.2017 liegt in der Zeit vom 6. Dezember 2017 bis 8. Januar 2018 im Rathaus Ainring in Mitterfelden, Salzburger Str. 48, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 104 und 105 während der allgemeinen Dienststunden gemäß 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB in Verbindung mit 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Die ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der unter www.ainring.de Aktuelles Bauleitplanverfahren - Bebauungsplan 71. Änderung des Bebauungsplanes Feldkirchen eingesehen werden. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar: - Schalltechnisches Gutachten der Handwerkskammer für München und Oberbayern - Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Traunstein - Begründung zur 71. Änderung des Bebauungsplanes Feldkirchen. Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Darlegung und Erörterung der Planung mit sachkundigen Bediensteten der Gemeinde Ainring. -380-

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach Art. 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Mitterfelden, den 23. November 2017 Hans Eschlberger, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 3 Gemeinde Airning Bekanntmachung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Thundorf B mit Erweiterung gemäß 2 Abs. 1 BauGB, öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Mit Beschluss vom 13.11.2017 hat der Bauausschuss der beschlossen den Bebauungsplan Thundorf B neu aufzustellen. Die Neuaufstellung wurde im Verfahren nach 13 b BauGB beschlossen. Das bedeutet, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB durchgeführt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Thundorf B wird nach Süden auf zwei Parzellen ausgeweitet. Ziel neben der Erweiterung ist auf den vorhandenen Parzellen Nachverdichtungspotenzial für Wohnraumerweiterungen zu schaffen. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.11.2017 den Planentwurf der Arch. Eva Weber in der Fassung vom 23.10.17 gebilligt, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB und den Trägern öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Neuaufstellung Bebauungsplan Thundorf B mit Grünordnungsplan und Satzung und Begründung in der Fassung vom 23.10.2017 liegt in der Zeit vom 6. Dezember 2017 bis 8. Januar 2018 im Rathaus Ainring in Mitterfelden, Salzburger Str. 48, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 104 und 105 während der allgemeinen Dienststunden gemäß 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB in Verbindung mit 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Die ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der unter www.ainring.de Aktuelles Bauleitplanverfahren - Bebauungsplan Neuaufstellung des Bebauungsplanes Thundorf B mit Erweiterung eingesehen werden. -381-

Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Darlegung und Erörterung der Planung mit sachkundigen Bediensteten der Gemeinde Ainring. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach Art. 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Mitterfelden, den 23. November 2017 Hans Eschlberger, Erster Bürgermeister Bek. Nr. 4 1. Nachtragshaushaltssatzung der Landkreis Berchtesgadener Land für das Jahr 2016 Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung: I. 1 Der als Anlage beigefügte 1.Nachtragshaushaltsplan 2017 der wird hiermit festgesetzt; Dadurch werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge im Vermögenshaushalt gegenüber bisher auf nunmehr verändert die Einnahmen die Ausgaben 570.700 570.700 3.844.300 3.844.300 3.273.600 3.273.600 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird von 1.457.000,00 um 547.700,00 vermindert und damit neu festgesetzt auf 909.300,00. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 2.328.700,00 um 1.708.800,00 erhöht und damit neu festgesetzt auf 4.037.500,00. Die Hebesätze für Gemeindesteuern werden nicht geändert. Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert. Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. 4 5 6 Ramsau b. Berchtesgaden, den 22. November 2017 Herbert Gschoßmann, Erster Bürgermeister II. Der Haushaltsplan liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang im Rathaus der Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO). -382-

Bek. Nr. 5 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs zur 13. Teilfortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern, Kapitel Land- und Forstwirtschaft Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern hat in seiner Sitzung am 21.11.2017 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 13. Teilfortschreibung Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Gemäß Art. 16 Absatz 1 BayLplG sind zu beteiligen: die öffentlichen Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Personen des Privatrechts, für die eine Beachtenspflicht begründet werden soll, die in Art. 15 Abs. 3 genannten Behörden, die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind, die betroffenen Wirtschafts- (mit Land- und Forstwirtschafts-) und Sozialverbände und die Öffentlichkeit. Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der 13. Fortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern vom 29. November 2017 bis 8. Januar 2018 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten zur Einsicht für jedermann bei der Regierung von Oberbayern, Zimmer 5418, Maximilianstraße 39, 80538 München, sowie bei allen Landratsämtern der Region und der Stadt Rosenheim öffentlich aus. Beim Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall, liegt der Entwurf in der Zeit vom 29. November 2017 bis 8. Januar 2018 an Tagen, an denen das Amt für den Parteiverkehr geöffnet ist, während der nachstehenden Zeiten in Zimmer 271 zur Einsicht für jedermann öffentlich aus. Montag bis Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 8.00 Uhr bis 14:00 Uhr 8.00 Uhr bis 16:00 Uhr 8.00 Uhr bis 12:00 Uhr Gleichzeitig sind die Verfahrensunterlagen in das Internet unter www.region-suedostoberbayern.bayern.de > Regionalplan > Fortschreibungen > 13. Fortschreibung eingestellt: http://www.region-suedostoberbayern.bayern.de/regionalplan/fortschreibungen/13-fortschreibung/ Bis zum Ablauf der Anhörungsfrist am 8. Januar 2018 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Teilfortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Südostoberbayern, Bahnhofstraße 38, 84503 Altötting, E-Mail: region18@lraaoe.de zu äußern. Rechtsansprüche werden gemäß Art. 16 Absatz 1 Satz 3 BayLplG durch die Beteiligung nicht begründet. Altötting, den 21. November 2017 Erwin Schneider, Landrat und Verbandsvorsitzender -383-