Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe FÄCHER PUNKTE EINBRINGUNGSPFLICHT ABITUR
Inhalt 1. Überblick über die Qualifikationsphase 2. Aufgabenfelder 3. Abiturprüfung im Überblick 4. Zulassung zur Prüfung und Mindesteinbringung 5. Abiturprüfung und Gesamtqualifikation 6. Wiederholung Fachhochschulreife 7. Mittlere-Reife-Prüfung am Gymnasium
Überblick über die Qualifikationsphase Abiturprüfung Zulassung Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 11 Versetzung Jahrgangsstufe 10 2 LK-Fächer schriftl. 1 GK Fach schriftl. 2 GK Fächer mündlich Qualifikationsphase 2 LK-Fächer weitere GK-Fächer Einführungsphase
Fächerwahl 2 Leistungskurse (werden fünfstündig unterrichtet) Mathematik Englisch Biologie Deutsch Geschichte Grundkurse (dreistündig) Mathematik Deutsch Biologie, Chemie, Physik Englisch, Französisch, Russisch Informatik Grundkurse (zweistündig) Kunst & Gestaltung oder Musik Philosophie oder ev. Religion Sozialkunde Geografie Wirtschaft (nur in Kl.11) Projektfachunterricht Musikensemble Berufsorientierung (ab 2020/21)
Aufgabenfelder Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisch Aufgabenfeld II gesellschaftswissenschaftlich Aufgabenfeld III mathematischnaturwissenschaftlich- technisch Deutsch Kunst und Gestaltung Musik Fremdsprachen Geschichte und Politische Bildung Geografie Sozialkunde Evangelische Religion, Philosophie Mathematik Physik, Chemie, Biologie Informatik Sport
Bildungsgang Ziel des Bildungsganges Die allgemeine Hochschulreife wird erworben durch den Nachweis bestimmter Leistungen: 1. in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase und 2. in der Abiturprüfung
Belegung von Unterrichtsfächern Semester Fach Wo-std. 4 1.LK: Ma, Deu, Ges, Eng, Bio 5 4 2.LK: Ma, Deu, Ges, Eng, Bio 5 4 Deu, Ma, Ges, Eng, Ru, Frz, Bio,Che,Phy, Inf 3 4 Musik oder Kunst und Gestaltung 2 4 Philosophie oder ev. Religion 2 4 Sport 2 2-4 Sk, Geo, 2 2-4 PFU, MuE 2 2 Wirtschaft 2 Summe aus zwei Schuljahren: 70
Abiturprüfung im Überblick Prüfungsfächer : zwei Leistungskursfächer (schriftlich) ein Grundkursfach (schriftlich) zwei Grundkursfächer (mündlich) Die fünf Prüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken. Abdeckung des sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeldes: Deutsch als Pflichtprüfung Abdeckung des mathematisch-naturwissenschaftlichen-technischen Aufgabenfeldes: Mathematik als Pflichtprüfung Abdeckung des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes ohne Fachbindung
Wahl der Prüfungsfächer 1. Unter den fünf Prüfungsfächern müssen die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik, ein Unterrichtsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld sowie eine Fremdsprache oder ein Fach aus dem mathematischnaturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld sein. 2. Die Prüfungen im ersten und zweiten Prüfungsfach erfolgen auf erhöhtem Anforderungsniveau, die Prüfungen der anderen drei Fächer erfolgen auf grundlegendem Anforderungsniveau. 3. Als drittes schriftliches Prüfungsfach kann nur ein dreistündiges GK-fach gewählt werden. 4. Anstelle eines der mündlichen Prüfungsfächer kann unter Beachtung der Maßstäbe einer Abiturprüfung eine besondere Lernleistung eingebracht werden.
Wahl der Prüfungsfächer 1. Das erste und zweite schriftliche Prüfungsfach wird aus der Wahl der Leistungskursfächer im zweiten Schulhalbjahr der Einführungsphase verbindlich festgelegt. 2. Zum Ende der 11.Klasse ist die Zulassung einer besonderen Lernleistung durch den Schüler beim Schulleiter zu beantragen. 3. Nach Vorliegen der Ergebnisse des dritten Halbjahres überprüft die Schule, ob der Schüler die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung erreichen kann. Ist dies der Fall, gibt der Schüler sein verbindliche Wahl für die weiteren Prüfungsfächer ab. 4. Unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Halbjahres meldet sich der Schüler zur Abiturprüfung an. 5. Bei Schülern, die sich nicht zur Prüfung melden und keinen freiwilligen Rücktritt beantragen oder aber nicht zugelassen werden, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Sie können die Jahrgangsstufe einmalig wiederholen.
Gesamtqualifikation/Abiturnote GESAMTQUALIFIKATION Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen: 1. der Halbjahresleistungen : der beiden Leistungskursfächer (8) in doppelter Wertung weiterer Grundkursfächer in einfacher Wertung (28) = Block I Kein anzurechnendes Halbjahr mit NULL Punkten! Mindestens 29 Kurse mit 05 oder mehr Punkten in einfacher Wertung! 2. der Leistungen in den Prüfungen (5) in vierfacher Wertung = Block II
Gesamtqualifikation + Block I Block II mindestens 200 Punkte mindestens 100 Punkte Gesamtpunktzahl mindestens 300 Punktehöchstens 900 Punkte Die Gesamtpunktzahl der Gesamtqualifikation wird in eine Durchschnittsnote umgerechnet ( 1,0 bis 4,0 ).
Mindesteinbringungsverpflichtung Fach Anzahl der Halbjahresleistungen Deutsch 4 Fremdsprache (ein und dieselbe ) 4 Musik oder Kunst & Gestaltung 2 Geschichte und Politische Bildung 4 Ev. Religion oder Philosophie 2 Mathematik 4 eine Naturwissenschaft 4 Summe: 24
2. Chance Wiederholung Es ist einmalig am Ende eines Semesters möglich, um ein Schuljahr zurückzutreten = freiwilliger Rücktritt. Die Verweildauer in der Oberstufe (10 12) beträgt in der Regel drei Jahre, mindestens jedoch 2 und höchsten 4 Jahre. Zur Wiederholung einer nichtbestandenen Abiturprüfung kann die Verweildauer um den hierfür erforderlichen Mindestzeitraum überschritten werden.
Anerkennung der Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife wird erworben durch den Nachweis 1. bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase (schulischer Teil) und 2. eines mindestens einjährigen Berufspraktikums (praktischer Teil). Der schulische Teil der Fachhochschulreife entspricht dem Abschluss der Mittleren Reife.
Mittlere Reifeprüfung am Gymnasium Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird die Mittlere Reife erworben. Schüler der gymnasialen Oberstufe, die den gymnasialen Bildungsgang vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife beenden wollen, sind berechtigt an der Prüfung teilzunehmen. Schüler, die die Voraussetzungen für die Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllen, können nicht an der Prüfung teilnehmen. Die zuständige Klassenkonferenz beschließt zum Abschluss des ersten Halbjahres Empfehlungen über die Beratung von Schülern, für die ein erfolgreicher Abschluss des gymnasialen Bildungsganges nicht erwartet werden kann. Die Prüfungsteilnahme ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Prüfung zu beantragen.
Mittlere-Reifeprüfung am Gymnasium Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind: 1. Deutsch 2. Mathematik 3. die erste oder zweite fortgeführte Fremdsprache Die mündliche Prüfung wird wahlweise in einer Naturwissenschaft oder in einem der Fächer Geografie, Sozialkunde oder Geschichte durchgeführt.