Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel der Mitgliedsgemeinden, entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung. Jahrgang 28 Freitag, den 23. Dezember 2016 Nr. 51 / 2016 Frohe Weihnachten Liebe Mitbürgerinnen Mitbürger wir wünschen Ihnen ein friedvolles gesegnetes Weihnachtsfest einen erfolgreichen Start in das Jahr 2017, in dem alle Menschen dieser Welt in Frieden leben können. Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel 37355 Niederorschel Wenn Versöhnung Friede lebt - wird sie Kreise ziehen! Weihnachten heißt: Mit der Hoffnung leben. Wenn sich die Menschen die Hände zur Versöhnung reichen, wenn der Fremde aufgenommen wird, wenn einer dem anderen hilft das Böse zu meiden das Gute zu tun, oder, wenn in einem Stall am Ende der Welt ein Kind geboren wird, dann ist Weihnachten. (Lied aus Haiti)
Nr. 51/2016-2 - Eichsfelder Kessel Zu Weihnachten Wir wünschen Ihnen Augen, die die kleinen Dinge des Alltags wahrnehmen ins rechte Licht rücken. Wir wünschen Ihnen Ohren, die die kleinen Schwingungen Übertöne im Gespräch mit anderen aufnehmen. Wir wünschen Ihnen Hände, die nicht lange überlegen, ob sie helfen sollen. Wir wünschen Ihnen zur rechten Zeit das richtige Wort. Wir wünschen Ihnen ein offenes Herz, von dem Sie sich leiten lassen. Wir wünschen Ihnen Freude, Liebe Gelassenheit. Wir wünschen Ihnen genügend Erholung Arbeit, die Ihnen Freude macht. Wir wünschen Ihnen, Menschen, die Sie mögen bejahen, die Ihnen Mut machen. Menschen, die Sie bestätigen, aber auch Menschen, die Sie anregen, die Ihnen weiterhelfen, wenn Sie müde erschöpft sind. Wir wünschen Ihnen ein gutes Herz, das voller Freude ist diese Freude weitergibt. Wenn diese Wünsche alle in Erfüllung gehen, schöner kann ein Weihnachtsfest nicht sein. In diesem Sinne wünschen wir allen ein gesegnetes Weihnachtsfest ein geses, glückliches erfolgreiches Jahr 2017. Wir sagen allen Danke, die uns 2016 im kommunalen Bereich konstruktiv richtungsweisend geholfen haben wünschen uns auch für die nächsten Jahre ein gutes Miteinander. Die der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel Alfons Müller Klaus Glasebach Udo Hartung Stefan Nolte Guido Gille Ingo Michalewski Martin Lauterbach - der Gemeinde Deuna - Ortsteilbürgermeister Vollenborn - der Gemeinde Gerterode - der Gemeinde Hausen - der Gemeinde Kleinbartloff - der Gemeinde Niederorschel - Ortsteilbürgermeister Rüdigershagen sowie der stellvertretende Gemeinschafsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel Ingo Michalewski. Öffnungszeiten der Verwaltung Einwohnermeldeamt Standesamt - Verwaltungsgebäude - Bergstraße 51 Montag, Donnerstag Freitag (nur Einwohnermeldeamt) Mittwoch geschlossen Telefon Einwohnermeldeamt: 036076 55729 Telefon Standesamt: 036076 55728 Fax: 036076 55782 Allgemeine Verwaltung - Verwaltungsgebäude - Marktplatz 2 Bergstraße 51 Montag Donnerstag 14:00 Uhr 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Freitag Zentrale Anschrift: Bergstraße 51, 37355 Niederorschel Telefon- Zentrale: 036076 557-0 Fax: 036076 55780 Internet: http://www.eichsfelder-kessel.de E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@eichsfelder-kessel.de DE-Mail: vg@eichsfelder-kessel.de-mail.de Wohnungsverwaltung Niederorschel An der Liebestatt 6 Donnerstag 14:00 Uhr 16:00 Uhr Telefon: 036076 51106 Fax: 036076 51111 Schiedsstelle im Eichsfelder Kessel (gemeinsame Schiedsstelle der VG Eichsfelder Kessel der VG Eichsfeld-Wipperaue ) Die Verwaltung erfolgt durch die VG Eichsfeld-Wipperaue, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau Rudat, Telefon: 036074 77113. Informationen erhalten Sie auch über die VG Eichsfelder Kessel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: 036076 55720. Kontaktbereichsbeamter Ansprechpartner: Herr Miethlau im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51 15:00 Uhr 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr 13:00 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 Uhr 12:00 Uhr Telefon während der Sprechzeiten: 036076 59998 Handy: 0152 54872237 Bibliothek der Gemeinde Niederorschel - Verwaltungsgebäude Marktplatz 2 Donnerstag 15:00 Uhr 18:00 Uhr Telefon: 036076 55752
Eichsfelder Kessel - 3 - Nr. 51/2016 Sprechzeiten der ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister Gemeinde Deuna Sprechzeit des s - Alfons Müller: Montag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Telefon während der Sprechzeit: 036076 44761 Ortsteil Vollenborn Eichsfelder Kessel Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Klaus Glasebach: Freitag 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59557 Gemeinde Gerterode Sprechzeit des s - Udo Hartung: Telefon während der Sprechzeit: 036076 59478 Gemeinde Hausen Sprechzeit des s - Stefan Nolte: 17:30 Uhr - 19:00 Uhr 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Gemeinde Kleinbartloff Sprechzeit des s - Guido Gille: 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 419484 Gemeinde Niederorschel Sprechzeit des s - Ingo Michalewski: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 5570 Ortsteil Rüdigershagen Sprechzeit des Ortsteilbürgermeisters - Martin Lauterbach: jeden ersten Mittwoch im Monat von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Telefon während der Sprechzeit: 036076 59700 Defekte Straßenlampen in den Mitgliedsgemeinden Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwandfrei, melden Sie dieses bitte dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Telefon: 036076 55743. Breitenworbiser Straße 1 37355 Niederorschel Kontakt: Telefon (03 60 76) 569-0 Fax: (03 60 76) 569-32 E-Mail: service@waz-ek.de Internet: www.waz-ek.de Geschäftszeiten: Mo 13:30-15:30 Uhr Di + Fr 09:30-11:45 Uhr Do 09:30-11:45 Uhr 13:30-17:30 UhrBereitschaftsdienst: (außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen) Telefon: (03 60 76) 569-0 bei Verhinderung: Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: 03606 / 50 66 780 Ihr Wasserver- Abwasserentsorger Bioabfällen Annahmezeiten auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde Niederorschel - Siedlung 22 G: mit Beginn der Winterzeit freitags 14:00 Uhr - 17:00 Uhr samstags 10:00 Uhr - 15:00 Uhr. Nächster Erscheinungstermin: Freitag, 13. Januar 2017 Annahmeschluss für Beiträge, die in den Eichsfelder Kessel Nachrichten am 20. Januar 2017 veröffentlicht werden sollen:, 10.01.2017, 17:30 Uhr Beiträge geben Sie bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder schicken diese per E-Mail an folgende Adresse: verwaltungsgemeinschaft@eichsfelder-kessel.de. Ansprechpartnerin ist Frau Pfaff, telefonisch unter 036076 55721 zu erreichen. Deuna Nachtragshaushaltssatzung 2016 Mit Beschluss vom 04.11.2016 Beschluss - Nr. 169-2016 hat der Gemeinderat der Gemeinde Deuna die Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit Nachtragshaushaltsplan deren Anlagen beschlossen. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises vorgelegt. Da die Satzung keine genehmigungspflichtigen Teile beinhaltet, wurde sie zur Kenntnis genommen. Die Nachtragshaushaltssatzung 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 23.12.2016-10.01.2017 zu den bekannten Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51, öffentlich aus. Weiterhin kann der Nachtragshaushalt 2015 bis zur Entlastung Beschlussfassung nach 80 Abs. 3 ThürKO in der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Sitz Niederorschel, Bergstr. 51 eingesehen werden. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Deuna (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2016 Auf Gr des 60 der Thüringer Gemeinde- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.v.m. 34 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV), in den z.zt. gültigen Fassungen, erlässt die Gemeinde Deuna folgende Nachtragshaushaltssatzung: Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite
Nr. 51/2016-4 - Eichsfelder Kessel 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden erhöht um vermindert um damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 96.800,00 36.300,00 1.292.750,00 1.353.250,00 die Ausgaben 79.700,00 19.200,00 1.292.750,00 1.353.250,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen 62.900,00 374.400,00 2.085.700,00 1.774.200,00 die Ausgaben 131.000,00 442.500,00 2.085.700,00 1.774.200,00 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert. Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. 5 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird nicht verändert. 6 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Deuna, den 13.12.2016 4 Gemeinde Deuna (Siegel) Bekanntmachung der Gemeinde Deuna Frühzeitige Bürgerbeteiligung für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 Errichtung Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (SBS-Aufbereitungsanlage) für die Fa. Umweltdienste Bohn GmbH der Gemeinde Deuna Der Gemeinderat der Gemeinde Deuna hat in seiner Sitzung am 09.12.2016 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 Errichtung Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (SBS-Aufbereitungsanlage) für die Fa. Umweltdienste Bohnbeschlossen. Gemäß 3 Abs.1 Baugesetzbuch sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung Erörterung zu geben. Die Vorentwürfe des o.g. Bauleitplans der Gemeinde Deuna mit Begründung liegen in der Zeit vom 30. Dezember 2016 bis zum 31. Januar 2017 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, montags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr, mittwochs von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Siegel
Eichsfelder Kessel - 5 - Nr. 51/2016 Niederorschel Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales Sport Am, dem 17.01.2017, um 19:30 Uhr, findet im großen Versammlungsraum, Rathaus, Marktplatz 2. die 12. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales Sport Niederorschel, der Wahlperiode 2014-2019 statt. gez. Thomas Ortmann Ausschussvorsitzender Bekanntmachung der Gemeinde Niederorschel Genehmigung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 Neue Mühle der Gemeinde Niederorschel Der vom Gemeinderat der Gemeinde Niederorschel in seiner Sitzung am 22.06.2016 als Satzung beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 Neue Mühle der Gemeinde Niederorschel, Gemarkung Rüdigershagen, Flur 6, Flurstücke 272/8, 21/2, 21/3, 272/7, 167/3, 21/1, 167/2 teilweise, 272/6 teilweise, 21/4, 20, 22, 23 begrenzt: - nördlich durch die südliche Grenze des Flurstücks 167/5 teilweise 167/4 - südlich durch die Wegeparzelle des Weges Neue Mühle (Flurstück 19) - westlich durch das Flurstück 270/2 - östlich durch die Flurstücke 24/2, 24/3 teilweise 272/10 bestehend aus der Planzeichnung, Teil A, dem Text, Teil B, wurde nach 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB, mit der Mitteilung zum Fristablauf des Landkreises Eichsfeld vom 09.12.2016, Az.: 63.51101.004/2016-635000108, kraft Gesetz genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 Neue Mühle tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, Bergstraße 51, Zimmer 14, 37355 Niederorschel, zu folgenden Zeiten montags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr, mittwochs von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr einsehen über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß 215 Abs. 1, Satz 1 sind eine Verletzung der im 214 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, 2 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- Formvorschriften sowie Fehler nach 214 Abs. 2a unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt gemäß 215 Abs. 1, Satz 2 für Verletzungen der Vorschriften gemäß 214 Abs. 2. Gemäß 215 Abs. 1, Satz 3 sind Mängel der Abwägung nach 214 Abs. 3 Satz 2 unbeachtlich, wenn sie ebenfalls nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, darzulegen. Niederorschel, den 12.12.2016 Änderung - sprechste Ab 2017 findet die sprechste der Gemeinde Niederorschel im Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 23 (früher Einwohnermeldeamt), statt. An den Sprechzeiten ändert sich nichts. Diese sind weiterhin dienstags in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. gez. Michalewski Impressum Eichsfelder Kessel Nachrichten Amtsblatt der VG Eichsfelder Kessel Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel Sitz: Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel. 036076/557-0, Fax 036076/55780, E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@eichsfelder-kessel.de Verlag Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de Verantwortlich für amtlichen nichtamtlichen Teil: der Gemeinschaftsvorsitzende Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen zusätzlichen Geschäftsbedingungen die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Ken vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Michalewski (Siegel)