Chancen und Herausforderungen der Rechnungslegung nach IFRS



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Transkript:

Chancen und Herausforderungen der Rechnungslegung nach IFRS Dirk Beuth, Senior Manager, DPP 17. Oktober 2005 AUDIT

Agenda Was habe ich dabei? Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS Warum beschäftigen wir uns mit Rechnungslegung? Gläubigerschutz - Anlegerinformation Philosophie? Vorsichtsprinzip - Fair Value Welche Folgen haben die grundlegenden Differenzen in der Praxis? Unternehmenssteuerung: Annäherung von internem und externem Rechnungswesen Anhangangaben: Beherrschen der Informationsmenge Prozess der Abschlusserstellung 2

Agenda Was habe ich dabei? Vorstellung einzelner relevanter Themen Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) Aktienoptionen (IFRS 2) Kapitalkonsolidierung Purchase Price Allocation Goodwill (IFRS 3) Impairment Test (IAS 36) Was fehlt Ihnen? Vorschläge für andere Themen im nächsten Termin? 3

Gesetzliche Grundlagen Kapitalmarktorientierte Unternehmen Nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen Konzernabschluss IFRS Pflicht (EU-Verordnung sowie 315a Abs. 1 und Abs. 2 HGB) IFRS Wahlrecht ( 315a Abs. 3 HGB) Einzelabschluss IFRS Wahlrecht ( 325 Abs. 2a und Abs. 2b HGB) beschränkt auf Offenlegungszwecke IFRS Wahlrecht ( 325 Abs. 2a und Abs. 2b HGB) beschränkt auf Offenlegungszwecke 4

Warum beschäftigen wir uns mit Rechnungslegung? Ziele des IASB sind im öffentlichen Interesse... einen einzigen gültigen Satz an hochwertigen, verständlichen und durchsetzbaren globalen Standards der Rechnungslegung zu entwickeln,... die hochwertige, transparente und vergleichbare Informationen in Abschlüssen und sonstigen Finanzberichten sicherstellen,... um die Teilnehmer in den Kapitalmärkten der Welt und andere Nutzer beim Treffen wirtschaftlicher Entscheidungen zu unterstützen die Nutzung und rigorose Anwendung dieser Standards zu fördern eine Konvergenz der nationalen Standards der Rechnungslegung mit den IFRS zu hochwertigen Lösungen herbeizuführen

Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS Warum beschäftigen wir uns mit Rechnungslegung? Gläubigerschutz Anlegerinformation Philosophie? Vorsichtsprinzip Fair Value 6

Philosophie von IFRS Ziele der Rechnungslegung Zentrales Merkmal Information about the financial position, performance and changes in financial position Decision Usefulness Qualitative Merkmale Understandability Comparability Relevance Reliability Nature Materiality Faithful Representation Substance over Form Neutrality Prudence Einschränkende Merkmale Timeliness Completeness Cost-Benefit-Balances Balance between Qualitative Characteristics Result: True and Fair View/Fair Presentation 7

Welche Folgen haben die grundlegenden Differenzen in der Praxis? Unternehmenssteuerung: Annäherung von internem und externem Rechnungswesen Anhangangaben: Beherrschen der Informationsmenge Prozess der Abschlusserstellung 8

Vorstellung einzelner relevanter Themen Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) Aktionoptionen (IFRS 2) Kapitalkonsolidierung Purchase Price Allocation Goodwill (IFRS 3) Impairment Test (IAS 36) 9

Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) Definition Immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht-monetärer Vermögenswert ohne physikalische Substanz (IAS 38.8) Identifizierbarkeit (IAS 38.12) ist gegeben, bei Separierbarkeit, d. h. wenn ein immaterieller Vermögenswert individuell oder zusammen mit einem dazugehörigen Vertrag, Vermögenswert oder einer Verbindlichkeit von dem Unternehmen verkauft, transferiert, lizenziert, vermietet oder getauscht werden kann, oder vertraglichen Rechten unabhängig davon, ob die Rechte von dem Unternehmen oder von anderen Rechten oder Verpflichtungen transferierbar oder separierbar sind Ansatzkriterien Grundsatz (IAS 38.21) Wahrscheinlichkeit, dass der ökonomische Nutzen aus dem Vermögenswert dem Unternehmen zufließen wird Hinreichende Sicherheit der Bestimmbarkeit der Kosten 10

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) Zusätzlich ist bei selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten eine Unterscheidung nach Forschungs- und Entwicklungsphase erforderlich (IAS 38.52) Forschung (IAS 38.8) ist eine originäre und geplante Analyse mit der Aussicht, neues wissenschaftliches oder technisches Wissen bzw. Verständnis zu erzielen Forschungskosten dürfen nicht aktiviert werden (IAS 38.54) = Aufwand der laufenden Periode! Entwicklung (IAS 38.8) ist die Umsetzung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen in einen Plan oder ein Modell für die Produktion von neuen oder wesentlich verbesserten Materialien, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen, bevor mit der kommerziellen Produktion oder Nutzung begonnen wird Aktivierungspflicht bei Erfüllung zusätzlicher spezieller Aktivierungsvoraussetzungen (IAS 38.57) 11

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) Nachzuweisende spezielle Aktivierungsvoraussetzungen (IAS 38.57) Technische Machbarkeit/Realisierbarkeit, den immateriellen Vermögenswert zu entwickeln, so dass er genutzt oder vermarktet werden kann und Absicht, den immateriellen Vermögenswert weiterzuentwickeln, zu nutzen oder zu veräußern Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu vermarkten Nachweis, wie der immaterielle Vermögenswert zukünftigen ökonomischen Nutzen generieren wird Verfügbarkeit hinreichender Ressourcen, technischer, finanzieller oder anderer Art, um das Projekt abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen Erfordernis, die zurechenbaren Aufwendungen zuverlässig dem immateriellen Vermögenswert während der Entwicklung zuzurechnen Ab dem Zeitpunkt, an dem die Aktivierungsvoraussetzungen vorliegen, werden die Kosten aktiviert. Eine nachträgliche Aktivierung bereits als Aufwand erfasster Kosten ist nicht zulässig (IAS 38.65 / IAS 38.71) 12

Aktienoptionen (IFRS 2) HGB Aufwandserfassung auf Ebene des zuwendenden Unternehmens erfolgt nicht Belastung der übrigen Aktionäre durch Verwässerung ihrer Rechte IFRS 2 Aufwandserfassung auf Ebene des zuwendenden Unternehmens Bewertung zum Zeitpunkt der Gewährung des wirtschaftlichen Vorteils 13

Kapitalkonsolidierung Purchase Price Allocation Goodwill (IFRS 3) Kapitalkonsolidierung = Gegenüberstellung von Kaufpreis und berücksichtigungsfähigen Vermögenswerte / Verbindlichkeiten Purchase Price Allocation = Antwort auf die Frage: Was habe ich eigentlich erworben? Goodwill = Residualgröße; zu verteilen auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten Nicht einmalige Übung; regelmäßig bedeutende Auswirkungen auf Folgejahre 14

Impairment Test (IAS 36) Impairment Test wird grundsätzlich durchgeführt, falls gewisse Indikatoren vorliegen (IAS 36.9) Externe Informationsquellen (IAS 36.12): Stärkeres sinken des Marktwertes als erwartet Signifikante Änderungen im technischen, marktbezogenen, ökonomischen oder gesetzlichen Umfeld Erhöhung der Marktzinssätze Buchwert des Reinvermögens übersteigt Marktkapitalisierung Interne Informationsquellen (IAS 36.12): Überalterung oder physischer Schaden des Vermögenswertes Signifikante Veränderungen im Unfang oder der Art und Weise der Nutzung des Vermögenswertes Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist schlechter als erwartet Davon unanhängig jährlicher Impairment Test bei Goodwill 15

Impairment Test (IAS 36) Durchführung des Impairment Test durch Vergleich von Buchwert und erzielbarem Betrag Erzielbarer Betrag ist definiert als der höhere Wert von (externem) Verkaufswert (fair value less cost to sell) und (internem) Nutzungswert (value in use) i.d.r. komplexe finanzmathematische Ermittlung, ähnlich einer Unternehmensbewertung basierend auf Mittelfristplanung 16

Was fehlt Ihnen? Vorschläge für andere Themen im nächsten Termin? 17

Kontakt: Dirk Beuth KPMG +49 (30) 2068-4291 dbeuth@kpmg.com www.kpmg.de Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte auf Grund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. 2004 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deutsches Mitgliedsunternehmen von KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 18