Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 51 Kinder, Jugend und Familie

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Transkript:

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, 28.03.2012 FB 51 Kinder, Jugend und Familie Beratungsvorlage Vorlagen-Nr. 2144/VIII öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Hauptausschuss Rat TOP: Förderung von vier weiteren Familienzentren im Kindergartenjahr 2012/2013 und Benennung von 47 Kindertageseinrichtungen an besonders sozial benachteiligten Standorten Beschlussentwurf: A Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - die Förderung der nachstehenden Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen des Ausbaus von Familienzentren für das Kindergartenjahr 2012/2013 Einrichtung Träger Stadtbezirk / Stadtteil 1 Schlossacker 10 41189 Mönchengladbach Stadt Mönchengladbach West Wickrath-Mite 2 Schleswiger Straße 14 41068 Mönchengladbach Elterninitiative Regenbogen E.V. Nord Waldhausen 3 Goethestraße 19 41061 Mönchengladbach Mumm e.v. Nord Eicken 4 Bruckner-Allee 16 18 Dohler Straße 183 Mumm e.v. Süd Rheydt Geneicken B Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - die Meldung von 47 Kindertageseinrichtungen nach Maßgabe der dieser Beratungsvorlage beigefügten Tabelle als Einrichtungen an sozial benachteiligten Standorten gegenüber dem Land NRW. Finanzwirksamkeit: A Das Land stellt im Rahmen der freiwilligen Förderung für Familienzentren ein auf die Stadt entfallendes Kontingent von 4 neuen Familienzentren für das Kindergartenjahr

2012/2013 zur Verfügung. Diese Familienzentren erhalten eine Basisförderung von 13.000. Für 2012 ist aufgrund des Beginns des Kindergartenjahres zum 01.08.2012 mit Einnahmen in Höhe von 5/12 der jährlichen Förderungssumme auszugehen. Beim Produktsachkonto 006.010.010.4482.010 ist für das Haushaltsjahr 2012 mit Mehreinnahmen in einer Höhe von 21.667 auszugehen. Beim Produktsachkonto 006.010.010.5318.014 ist der Ausgabenansatz Zuweisung an übrige Bereiche Familienzentren um 16.250 zu erhöhen. Die Mehrausgaben für das Familienzentrum in städtischer Trägerschaft in Höhe von 5.417 sind bei den entsprechenden Ausgabeproduktsachkonten zu veranschlagen. Es handelt sich um eine 100% Förderung des Landes. Zusätzliche städtische Haushaltsmittel sind nicht bereitzustellen. B Familienzentren an einem sozial benachteiligten Standort werden beginnend ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 mit einem zusätzlichen Betrag von 1.000 durch das Land gefördert. Mit der Meldung von 47 Kindertageseinrichtungen an sozial benachteiligten Standorten erhalten 17 Familienzentren die erweiterte gesetzliche Landesförderung nach 21 Abs. 5 KiBiz (Kinderbildungsgesetz). Das Land überweist die entsprechenden Fördersummen je zur Hälfte zum August und Februar eines Jahres. Beim Produktsachkonto 006.010.010.4482.010 Landeszuweisungen ist somit von Mehreinnahmen in Höhe von 8.500 im Jahr 2012 auszugehen. Die Ausgaben an die jeweiligen Träger erfolgen entsprechend. Beim Produktsachkonto 006.010.010.5318.014 ist der Ausgabenansatz Zuweisung an übrige Bereiche Familienzentren für die 11 Familienzentren in Freier Trägerschaft um 5.500 zu erhöhen. Die Mehrausgabe für die 6 Familienzentrum in städtischer Trägerschaft in Höhe von 3.000 ist bei den entsprechenden Ausgabeproduktsachkonten zu veranschlagen. Träger Gemäß 20 Abs. 3 KiBiz (Kinderbildungsgesetz) kann darüber hinaus die Leistung eines Pauschalbetrages von bis zu 15.000 für Kindertageseinrichtungen an sozial benachteiligten Standorten unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des Trägers nach 20 Abs. 1 KiBiz erfolgen. Die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen an sozial benachteiligten Standorten, sowie die Verteilung der entsprechenden Förderanteile kann der nachfolgenden Auflistung entnommen werden: Städtische Trägerschaft Kirchliche Trägerschaft Elterninitiative Sonstige Träger Anzahl Einrichtungen Fördersumme Anteil Stadt Anteil Land Trägeranteil 16 240.000 168.000 72.000 s. Anteil Stadt 18 270.000 139.050 98.550 32.400 3 45.000 25.875 17.325 1.800 10 150.000 82.500 54.000 13.500 Summen 47 705.000 415.425 241.875 47.700 Die Förderung der Kindertageseinrichtungen an sozial benachteiligten Standorten tritt mit Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 zum 01.08.2012 in Kraft. Das Land überweist die entsprechenden Fördersummen je zur Hälfte zum August und Februar eines Jahres.

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Stadt ihren Finanzierungsanteil für die städtischen Einrichtungen im Rahmen der Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Sachkosten im Gesamthaushalt darstellt. Es kommt nicht zu einer Erhöhung des Personalbedarfes und somit zu keiner Steigerung der Kosten. Beim Produktsachkonto 006.010.010.4141.010 ist für das Haushaltsjahr 2012 mit Mehreinnahmen an Landeszuweisungen in einer Höhe von 120.938 auszugehen. Beim Produktsachkonto 006.010.010.5318.010 ist für das Haushaltsjahr 2012 mit Mehrausgaben an Betriebskostenzuschüssen in einer Höhe von 208.650 auszugehen (Anteil Stadt und Land für Freie Träger). Es entsteht für das Haushaltsjahr 2012 ein Mehrbedarf von 87.712 der überplanmäßig bereit gestellt und mittelfristig ab 2013 ein Mehrbedarf in Höhe von 175.425, der in den Haushaltsentwurf 2013 aufgenommen wird. Den durch präventive Maßnahmen entstehenden Mehrbedarfen stehen Einsparungen durch verhinderte oder später einsetzende Hilfen zur Erziehung gegenüber. Aus der Beratungsvorlage ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf das HSK. Auswirkungen auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit: Die Förderung von weiteren Projekten im Rahmen des Ausbaus von Familienzentren und die zusätzliche finanzielle Förderung von Kindertagesstätten und Familienzentren an sozial benachteiligten Standorten, wirkt sich aufgrund der durch die Familienzentren vorgehaltenen Betreuungs-, Bildungs-, Beratungs-, Informations- und Freizeitangebote in einem hohen Maße positiv und unmittelbar auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit der Stadt Mönchengladbach aus. Begründung: Durch Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.02.2012 wurde der Stadt Mönchengladbach ein Kontingent von 4 neuen Familienzentren zuerkannt. Die Landesregierung hat hierbei die Verteilung der neuen Familienzentren auf die einzelnen Jugendämter anhand eines Sozialindexes festgelegt, dem die Messgrößen Kinder unter 7 in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und Abgänger ohne Schulabschluss zu Grunde liegen. Beide Kriterien wurden gleich gewichtet. Damit soll der Fokus auf Standorte gelegt werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen. Das Ministerium verdeutlicht hierbei in dem oben genannten Erlass, dass eine weitere kleinräumige Verteilung nur durch die Jugendämter vor Ort erfolgen kann, da diese die Stadtteile und Einrichtungen kennen, in denen besonderer Handlungsbedarf besteht. Die Pressestelle der Staatskanzlei teilt hierzu mit einer Presseinformation folgendes mit: Mit den Familienzentren sind starke Netze in den Kommunen entstanden. Sie fördern die frühe Bildung der Kinder und stärken gleichzeitig die Kompetenz der Eltern. Je früher die Förderung ansetzt, desto erfolgreicher und nachhaltiger ist sie. Allerdings brauchen wir mehr Familienzentren für Kinder und Eltern, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Denn gerade sie scheuen oft davor zurück, Beratungs- und Bildungseinrichtungen aufzusuchen. Deshalb muss das Angebot zu den Familien kommen. Lediglich 8,6 Prozent der nordrhein-westfälischen Familienzentren aber liegen in benachteiligten Stadtgebieten Deshalb will die Landesregierung die Familienzentren zukünftig vor allem dort ausbauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Benachteiligte Lebenslagen von Familien sind innerhalb eines Stadtgebietes nicht gleich verteilt, sondern manifestieren sich insbesondere in Wohngebieten, in denen verstärkt Familien leben, die von Einkommens- und Bildungsarmut betroffen sind, was in vielen Fällen mit einer Vielzahl weiterer Risiken für das Aufwachsen von Kindern verbunden ist. Hierbei handelt es um Wohngebiete, in denen Faktoren, die die Lebensbedingungen ihrer Bewohner und insbesondere die Entwicklungschancen von

Kindern und Jugendlichen negativ bestimmen, gehäuft auftreten. In Abstimmung mit dem Trägerarbeitskreis wurden folgende Kriterien zur Bestimmung von sozial benachteiligten Standorten benannt: Eltern, mit einem Jahreseinkommen unter 12.271. (Elternbeitragsstufe Stufe I; somit Elternbeitragsbefreiung, in der Regel ALG-Bezug)) Dichte der Hilfen zur Erziehung in den entsprechenden Stadtteilen Quote der betreuten Kinder in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen deren Eltern zu Hause kein Deutsch sprechen Die Daten zur Erhebung der vorgenannten Kriterien wurden bei den Trägern aller 124 Kindertageseinrichtungen abgefragt. Innerhalb jedes einzelnen Kriteriums wurde ein Ranking vorgenommen und ausgewertet. Die Kindertageseinrichtung mit dem höchsten Wert der abgefragten Kriterien erhielt den Rankingplatz 124. Abstufend hiervon erhielten die weniger benachteiligten Einrichtungen einen Wert von 123 und so weiter. Kindertageseinrichtungen mit dem gleichen Wert erhielten den gleichen Rankingplatz. Nach Auswertung aller drei oben genannter Kriterien und einer Addition dieser jeweiligen Rankingplätze stellte sich die Situation wie folgt dar: Stadtteile Familienzentrum Ranking Ranking Ranking Summe Quote der Bestand Kinder deren Eltern- Dichte Bewerbung Eltern zu beitrag Hilfen zur Neu Hause kein Stufe 1 Erziehung Deutsch Ranking sprechen 1 Ohlerfeldstr. Ohler 11 2 14 27 2 Günhovener Straße Land 7 8 14 29 3 Döhmenkamp Hardt-Mitte 10 11 14 35 4 Tulpenstraße Bettrath-Hoven 9 17 14 40 5 Höfgenweg Venn 3 34 14 51 6 In der Schley Wickrath-West 32 5 14 51 Giesenkirchen- 7 Nesselrodestraße Nord FZ 12 3 40 55 8 Seidenweberstraße Wickrath-West 42 5 14 61 9 Am Tannenwäldchen Wickrathberg 34 15 14 63 10 Prinzenstraße Pesch 2 53 14 69 11 Botzlöher Weg Windberg 18 14 38 70 Am 12 Ludwig-Weber-Straße Wasserturm 14 46 14 74 13 Denhardstraße Wickrath-Mitte 25 38 14 77 14 Heiligenpesch Hehn 21 44 14 79 15 Mathildenstraße Schrievers 6 59 14 79 16 Corresburger Weg Schelsen 21 23 36 80 17 Am Hommelsbach Bettrath-Hoven FZ 29 17 35 81 18 An den Hüren Uedding 15 43 29 87 19 Annastraße Windberg 23 14 51 88 20 Rochusstraße Land 32 8 52 92 21 Bergerstraße Windberg FZ 65 14 14 93 22 Steinshütte Land 71 8 14 93 23 Albertusstr. Gladbach 6 76 14 96 24 Kruchenstr. Giesenkirchen- 56 31 14 101

Mitte 25 Konradstraße Ohler 57 2 42 101 26 Nikolausstraße Hardt-Mitte FZ 19 11 71 101 27 Konradstraße SMS Meer Dahl 1 90 14 105 Giesenkirchen- 28 Fliederweg Mitte 63 31 14 108 29 Gartenkamp Hardt-Mitte 29 11 69 109 30 Gladbacher Straße Mitte 56 22 34 112 31 Mürrigerstraße Venn 38 34 44 116 32 Am Hasenberg Hockstein 13 28 76 117 33 Am Hockstein Hockstein FZ 26 28 67 121 34 Carl-Diem-Straße Pesch FZ 8 53 62 123 35 Dahlener Straße Hockstein 42 28 55 125 36 Pauenstraße Mitte 66 22 43 131 37 Pastorsgasse Mitte 22 98 14 134 38 Schloßacker Wickrath-Mitte FZ 47 38 49 134 39 Rüdigerstraße Uedding 17 43 76 136 Josef-Drauschke-Straße Holt 40 (p m) FZ 33 25 79 137 41 Grottenweg Venn 45 34 59 138 42 Lorenz-Görtz-Straße Giesenkirchen- Mitte 86 31 29 146 43 Helenastraße Mitte 38 22 87 147 47 An der Kirche Wanlo 27 72 56 155 48 Hardterbroicher Straße Pesch 56 53 47 156 49 Berliner Straße Heyden FZ+ 35 90 33 158 50 Am Martinshof Schrievers FZ 32 59 68 159 51 Marienkirchstraße Eicken 38 65 62 165 52 An der Landwehr Dahl 46 90 31 167 53 Gatherskamp Neuwerk-Mitte 44 69 55 168 54 Bökelstraße Eicken 39 65 66 170 44 Jöbgesbergweg 61 Heyden 16 90 47 153 45 Kelzenberger Weg Mitte 25 98 31 154 46 Bettrather Straße Am Wasserturm 61 46 48 155 55 Oberlinstraße Schrievers 85 59 27 171 56 Dohler Straße 171 Geneicken 56 103 14 173 57 Schlossstraße Geneicken 58 103 14 175 58 Dahler Kirchweg Dahl 72 90 14 176 59 Hülserkamp Uedding 97 43 37 177 60 Hardterbroicher Straße Pesch 84 53 40 177 61 Parkstraße Gladbach 50 76 51 177 62 Wilhelm-Ruland-Weg Westend FZ 4 113 62 179 63 Liebfrauenstraße Neuwerk-Mitte FZ 48 69 65 182 64 Kammgarnstraße Pesch 49 53 83 185 65 Franziskusstraße Geneicken 51 103 32 186

66 Güdderather Mühlenweg Mitte 43 98 45 186 67 Gutenbergstraße Lürrip 59 56 77 192 68 Josef-Drauschke-Straße Holt 90 25 78 193 69 Südwall Mitte 81 22 91 194 70 Neusser Straße Lürrip 74 56 70 200 71 Stresemannstraße Rheydt 64 124 14 202 72 Rudolfstr. Waldhausen 61 79 64 204 73 Obertor Wickrath-Mitte FZ 71 38 96 205 74 Jakobshöhe Uedding 79 43 85 207 75 Gathersweg Neuwerk-Mitte 84 69 57 210 76 Krefelder Straße Neuwerk-Mitte FZ 68 69 73 210 77 Saasfelder Weg Mitte 91 22 97 210 78 Bromberger Straße 79 Welfenstraße Dahl 122 90 14 226 Geneicken 109 103 14 226 80 Stapper Weg Geistenbeck 74 71 85 230 81 Blumenberger Straße Westend 56 113 64 233 82 Rheydter Straße Dahl FZ 62 90 81 233 83 Wilhelm-Elfes-Str.27 Pesch FZ 87 53 93 233 84 Gracht Rheydt 96 124 14 234 85 Hosterweg Mülfort 69 108 58 235 86 Lisztstraße Wickrath-Mitte FZ 82 38 118 238 87 Geistenbecker Feld Geistenbeck 88 71 86 245 88 Urftstraße Schmölderpark 105 39 102 246 89 Badenstraße Eicken FZ 89 65 94 248 90 Burgstr.16 Mitte 75 98 76 249 91 Schleswiger Straße Waldhausen FZ 94 79 80 253 92 Goethestr. 19 Eicken FZ 116 65 82 263 93 Am Torfbend Mülfort 114 108 42 264 94 Bruckner-Allee 16-18 Rheydt FZ* FZ* 42 124 101 267 95 Rohrstraße Lürrip 102 56 110 268 96 Hensenweg Waldhausen 100 79 91 270 97 Mülgaustraße Mitte FZ 68 98 109 275 98 Dohler Straße 183 Geneicken FZ* FZ* 77 103 99 279 99 Kommer Weg Mitte 80 98 103 281 100 Matthiasstr. Eicken FZ 104 65 112 281 101 Balderichstraße Gladbach 119 76 95 290 102 Dessauerstraße 4 Dahl 79 90 121 290 103 Am Pixbusch Mitte 101 98 93 292 104 Karl-Kämpf-Allee 2 Pesch 117 53 124 294 105 Buscherstraße Dahl 107 90 100 297 106 Brückenstraße Mülfort 103 108 88 299 107 Kaiserstr. 50 Gladbach 116 76 108 300 108 von-galen-straße Heyden 99 90 111 300

109 Spielkaulenweg Eicken 120 65 121 306 110 Hoemenstraße Mitte FZ 95 98 115 308 111 ChristoffelstraßeHephata Heyden FZ+ 114 90 107 311 112 Friedhofstraße Rheydt 118 124 73 315 113 Hohlstraße Rheydt 93 124 98 315 114 Pestalozzistraße Rheydt FZ 77 124 116 317 115 Altenbroicher Straße 44 Mülfort 110 108 105 323 116 Leibnizstraße Westend 124 113 91 328 117 Alexianerstr. Westend 112 113 106 331 118 Odenkirchener Straße Rheydt FZ 111 124 104 339 119 Ferdinand-Strahl-Straße Westend FZ 107 113 119 339 120 Pahlkestr. Rheydt 93 124 123 340 121 Giesenkirchener Str. Mülfort FZ 121 108 114 343 122 Mühlenstraße Rheydt FZ 99 124 122 345 123 Gartenstraße Rheydt 108 124 117 349 124 Wilh.-Strauß-Straße Rheydt 123 124 113 360 + Die Kindertageseinrichtungen Berliner Straße und Christoffelstraße führen das Familienzentrum als Verbundeinrichtung * Die Kindertageseinrichtungen Bruckner-Allee und Dohler Straße führen das Familienzentrum als Verbundeinrichtung Nach 20 Abs. 3 KiBiz (Kinderbildungsgesetz) kann für die Kindertageseinrichtungen an sozial benachteiligten Standorten ein zusätzlicher Pauschalbetrag von bis zu 15.000 geleistet werden. Mit diesen zusätzlichen Mitteln können die Träger der Kindertageseinrichtungen vielfältige Angebote für die Kinder von sozial benachteiligten Familien anbieten. Hierbei handelt es sich z.b. um das Angebot einer gezielten Sprachförderung der Kinder unter 4 Jahren bei Familien mit Migrationshintergrund, in denen deutsch nicht als Erstsprache gesprochen wird, oder Angebote zur Verbesserung eingeschränkter Motorik bei bildungsfernen Schichten. Zusätzlich erlaubt die finanzielle Förderung eine verbesserte soziale Beratung, Unterstützung und Hilfestellung der betroffenen Eltern in ihrem beruflichen, sozialen und kulturellen Leben. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können z.b. Kurse in Ernährungs- und Gesundheitsfragen finanziert werden, Unterstützung durch Beratung in wirtschaftlichen Fragen, im Themenfeld Schule, Ausbildung und Beruf oder bei Fragen der Gesundheit und Schwangerschaft angeboten werden, etc. Ein frühzeitiger und möglichst langfristiger Besuch eines Familienzentrums oder einer Kindertageseinrichtung gerade auch von Kindern aus bildungsfernen Schichten ist eine besonders hohe Bedeutung beizumessen. Diesen Kindern sollen frühzeitig orientierende Werte und Regeln vermitteln werden. Für diese Kinder dient der frühzeitige Besuch eines Familienzentrums oder einer Kindertageseinrichtung der Förderung der Persönlichkeit und der Vermeidung von Entwicklungsdefiziten. Besonders an besonders benachteiligten Standorten hat der Besuch einer solchen Einrichtung eindeutig präventiven Charakter und kann in vielen Fällen spätere kostenaufwändige Hilfen zur Erziehung vermeiden helfen. Den im Rahmen der Benennung von 47 Kindertageseinrichtungen aufzuwendenden finanziellen Mitteln kann im Wege einer Wirtschaftlichkeitsberechnung kein direkter monetär zu berechnender finanzieller Nutzen gegenüber gestellt werden. Vielmehr zeigt sich der Nutzen der im Wege der Prävention eingesetzten Mittel erst bei einer Vermeidung von einzusetzenden Kosten z.b. im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass sich bei einem Gesamtfördervolumen von 705.000 im Rahmen der Benennung von 47 Kindertageseinrichtungen an besonders benachteiligten Standorten lediglich wie im Bereich der Finanzwirksamkeit dargestellt ein mittelfristiger Mehrbedarf in Höhe von 175.425 berechnet.

Bei kritischer Auseinandersetzung mit der zuvor genannten Liste ist ab Platz 78 eine Verdichtung der sozial benachteiligten Standorte und somit ein erkennbarer räumlicher Bezug festzustellen. Dies gilt insbesondere für die Stadtteile Westend, Dahl, Rheydt, Mülfort, Mitte und Eicken. Aus fachlicher Sicht wird daher vorgeschlagen die Kindertageseinrichtungen ab Platz 78 der Liste als sozial benachteiligte Standorte dem Land zu melden. Dies hat zur Folge, dass für 47 Kindertageseinrichtungen ein zusätzlicher Pauschalbetrag von bis zu 15.000 geleistet werden kann. Das Land fördert seit 01.08.2011 mit in Kraft treten des ersten KiBiz-Änderungsgesetzes Familienzentren an sozial benachteiligten Standorten mit 14.000 jährlich. Alle anderen Familienzentren werden mit 13.000 gefördert. Mit der Meldung der Kindertagesstätten ab Platz 78 der o.g. Liste als Einrichtungen an sozial benachteiligten Standorten erhalten insgesamt 14 der bestehenden Familienzentren die erhöhte Förderung von 1.000. Bezüglich des vom Land zuerkannten Kontingentes zur Förderung von 4 neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden mit Mail vom 16.02.2012 alle Träger um eine Interessenbekundung gebeten. Folgende 5 Kindertageseinrichtungen bzw. Träger haben ihr Interesse bekundet sich als Familienzentrum zu bewerben: Einrichtung Träger Bemerkung 1 Am Hommelsbach 31 Stadt Mönchengladbach 41066 Mönchengladbach 2 Schlossacker 10 Stadt Mönchengladbach 41189 Mönchengladbach 3 Schleswiger Straße 14 41068 Mönchengladbach Elterninitiative Regenbogen E.V. 4 Goethestraße 19 Mumm e.v. 41061 Mönchengladbach 5 Bruckner-Allee 16 18 Dohler Straße 183 Mumm e.v. Auflösung des bisherigen Verbundes Innerhalb der zuvor genannten 5 genannten Einrichtungen, die ihr Interesse bekundet haben Familienzentrum zu werden, hat die Einrichtung Am Hommelsbach die geringste Belastungssituation einer Einrichtung innerhalb eines sozial benachteiligten Standortes. Insofern kann diese im Kindergartenjahr 2012/2013 nicht berücksichtigt werden. Norbert Bude