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Transkript:

I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner am 2. Dezember 2011 zum Thema "Wohnbaureform 2012: Budget und Ausblick"

Aktuelle Situation Was können wir tun, um die Bauleistung auch in Zukunft in dieser Form aufrecht zu erhalten? Wie können für die Volkswirtschaft auch weiter wichtige Impulse von der Wohnbauförderung kommen? Wie können wir nachhaltig ein leistbares Mietniveau im mehrgeschossigen Wohnbau sicherstellen? Wir müssen dringend Vorkehrungen treffen, um ein ausreichendes Volumen anbieten zu können. Denn es besteht Bedarf: Wohnungsbedarfsprognose Ein nach wie vor relativ hoher Bedarf an Wohnungen kann von Seiten der Statistik an Hand von zwei verschiedenen Zugängen abgeleitet werden, nämlich aus - der Veränderung der Bevölkerungs- bzw. Haushaltsstruktur, den Wanderungsbewegungen und den darauf aufbauenden Prognosen zum erforderlichen Wohnungsneubau einerseits sowie - aus der jährlichen Erhebung der Wohnungsnachfrage des Landes OÖ andererseits.

Zahl der in OÖ nach Haushaltstyp 2001-2009-2020-2030 300.000 2001 2009 2020 2030 250.000 Zahl der 200.000 150.000 100.000 50.000 0 1-Personen- 2-Personen- 3-Personen- 4-Personen- 5+-Personen- Haushaltstyp Quelle: ÖROK, Statistik Austria, eigene Zum Budget Das Wohnbaubudget beträgt zur Zeit 288 Mio. Euro, für 2012 289 Mio. Euro. Das Budget ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass durch die Substitution des Landesdarlehens mit Annuitätenbezuschussten Bankdarlehen, die Förderung im Bereich der Eigenheimförderung mit Zinsenzuschüssen und Annuitätenzuschüssen bei der Sanierungsförderung eine hohe Zinssatzabhängigkeit gegeben ist. Die aktuelle Zinssatzprognosen tragen jedoch auch 2012 dazu bei, dass das im Wohnbaubudget inhärente Zinsrisiko finanziert werden kann. Dennoch habe ich den Auftrag erteilt, durch entsprechende Strukturentscheidungen die Aufrechterhaltung der Bauleistung bei gleichbleibendem Budget zu gewährleisten. In Rahmen eines Sonderprojekts wurden von der Verwaltung zahlreiche Vorschläge erarbeitet. Entsprechende Verordnungsänderungen wurden bereits auf polititscher Ebene diskutiert und werden nun der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Konkret wurden am 28.11.2011 die Oö. Eigenheim-Verordnung und die Einkommensgrenzen-Verordnung beschlossen. Eigenheimverordnung Ab 1.1.2012 tritt die Bestimmung der Art. 15a B-VG Vereinbarung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in Kraft, derzufolge der HWB maximal 36 kwh/m 2 a betragen darf (Überschreitungsmöglichkeit von 10%). Am 6. Oktober 2011 wurde die OIB Richtlinie 6 beschlossen. Diese Richtlinie legt das Berechnungsverfahren zur Gesamtenergieeffizienz dar. OÖ ist das erste Bundesland, das dieses Berechnungsverfahren in seiner Eigenheim-Verordnung anwendet. 2. Zu den Energiestufen: Die Niedrigenergiestufe sieht vor, dass a) das Gebäude eine Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von max. 36 kwh/m 2 a aufweist und innovative klimarelevante Heizsysteme verwendet; diese sind mit einer Solaranlage mit einer Kollektorfläche von 4 m 2 zu kombinieren. Ausnahmen: Wärmepumpen, die mit Ökostrom betrieben werden. Erdgas-Brennwertgeräte, die mit Biogas im Ausmaß von 30% betrieben werden. b) das Gebäude eine NEZ von max. 45 kwh/m 2 a aufweist und innovative klimarelevante Heizsysteme verwendet; diese sind in jedem Fall mit einer Solaranlage mit einer Kollektorfläche von 8 m 2 zu kombinieren. Ausnahmen: Ökostrom und Biogas bestehen hier nicht, da sie nicht energieeffizient sind. Die Kollektorfläche wurde von uns unter Anwendung des Berechnungsverfahrens für die Gesamtenergieeffizienz errechnet. c) das Gebäude eine NEZ von max. 45 kwh/m 2 aufweist und der Förderwerber für sein Eigenheim konkret unter Verwendung der

Bestimmungen der OIB Richtlinie 6 nachweist, dass "unter m Strich" die Anforderung 36 kwh/m 2 a erfüllt wird (=Äquivalenznachweis). Die Niedrigstenergiestufe gilt für Eigenheime, die eine NEZ von max. 30 kwh/m 2 a erreichen. Die Minimalenergiehaus-Stufe erreichen Eigenheime, die eine NEZ von kleiner gleich 10 kwh/m 2 a erreichen oder diesen Wert mittels Äquivalenznachweis im Sinne der Gesamtenergieeffizienz im Einzelfall nachweisen. 3. Zu den Förderungen: Die Förderung des Landes besteht nach wie vor in Zinsenzuschüssen zu einem Darlehen bei der Hypo - Bank. Die Darlehenshöhe beträgt: Niedrigenergiehaus: 48.000 Euro Niedrigstenergiehaus: 51.000 Euro Niedrigstenergiehaus als Reihenhaus: plus 18.000 Euro => 69.000 Euro Niedrigstenergiehaus als Reihenhaus in Mietkauf: 85.000 Euro Minimalenergiehaus: 59.000 Euro Minimalenergiehaus als Reihenhaus: plus 18.000 Euro => 77.000 Euro Minimalenergiehaus als Reihenhaus in Mietkauf: 92.000 Euro Kinderzuschläge, die eine Erhöhung dieses Darlehensbetrages bewirken, wurden nicht verändert.

Beim Darlehen selbst wird der Annuitäten- und Tilgungsplan abgeändert; bereits ab dem ersten Jahr werden auch Tilgungen des Darlehens verrechnet. Dies führt aufgrund unserer Berechnungen während der 30-jährigen Laufzeit zu einer Ersparnis beim Fördernehmer in Höhe von ca. 3.000 Euro. 4. Zuschlag bei Ökolog. Dämmstoffen: Der Zuschlag wurde von 5.000 Euro auf 8.000 Euro angehoben. Einkommensgrenzen Die Landesregierung hat am 28.11.2011 die Abänderung der Einkommensgrenzen beschlossen. Förderungen im Zuge der Energiespar-Verordnung sind ab 1.1.2012 nur mehr möglich, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Einkommensgrenzen betragen bei 1-Person: 37.000 Euro, bei n mit 2 Personen 55.000 Euro und für jede weitere Person 5.000 Euro. Es handelt sich dabei um das Jahres-Nettoeinkommen. Damit sind alle Förderungen des Wohnbauressorts an Einkommensgrenzen gebunden. Das war mir aus Gleichheitsgründen wichtig. Wir erwarten, dass diese Regelung einen Rückgang der Fallzahlen im Ausmaß von max. 20% bewirken wird. Budgetär wird damit der Förderansatz für Energiesparanlagen bei 15 Mio Euro p.a. betragen.

Wohnbeihilfe Die Wohnbeihilfe ist in den letzten Jahren auf über 85 Mio. Euro bei einem Gesamtbudget von 288 Mio. Euro angestiegen. Um die Finanzierbarkeit der Bauleistung für Neubau und Sanierung sicherzustellen, sind Einsparungen unumgänglich. Mein Vorschlag sieht vor, dass 1. WBH für Eigentumswohnungen und Eigenheime ab 1.1.2012 bei Neuanträgen nicht mehr gewährt wird. Bestehende WBH-Zusicherungen laufen mit 31.12.2016 aus. 2. Die WBH wird bei gemeinnützigen Bauvereinigungen mit 300 Euro je Wohnung begrenzt. 3. Die im Jahr 2009 eingeführt Einschleifregelung beim Einkommen wird gestrichen. D.h. jeder Euro mehr an Einkommen reduziert die Wohnbeihilfe im selben Ausmaß. 4. Die anrechenbare Wohnnutzfläche wird von derzeit 50 m 2 für die 1. Person und 20 m 2 für jede weitere Person auf 45 m 2 und 15 m 2 reduziert. Diese Maßnahmen führen zu Einsparungen in der Höhe von ca. 6,6 Mio. Euro p.a.