(Siehe auch Bericht über die Sitzung des Krankenhausausschusses vom 24. November 2014)



Ähnliche Dokumente
An die Gläubiger der ALPHA Events UG

am TOP Ö 143

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Zahnärztliche Leitlinienvorhaben nach Vorgaben der AWMF

Dezernat II Az. Datum Nr. 651 / 2008

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Information zum Ablegen der Abiturprüfung Information Abiturprüfung 2012

Drucksachen-Nr. 75/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss. Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

95 Abs. 3 GO NRW Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können.

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

VfW-Sachverständigenordnung

Stadtkämmerei Telefax: Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

U R T E I L S A U S Z U G. In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 307bis des Zivilgesetzbuches, gestellt vom Kassationshof.

Versetzungsregeln in Bayern

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1

Schriftliche Kleine Anfrage

4 Ta 53/09 Chemnitz, (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Entscheidung der Kommission vom zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

1. Einführung Erstellung einer Teillieferung Erstellung einer Teilrechnung 6

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Bürgerversammlung

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am Seite 175. Inhalt:

Mobile Intranet in Unternehmen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Schriftliche Kleine Anfrage

3.13. Landessynode (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November Pfarrdienstrecht

Menschen und Natur verbinden

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Durchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Vorlage des Bürgermeisters

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr ISIN: DE Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Anspar-Darlehensvertrag

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Stenografischer Bericht öffentlicher Teil

INTERNET SERVICES ONLINE

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Was ist das Budget für Arbeit?

Transkript:

Sitzung des Kreisausschusses vom 5. Dezember 2014 Jahresergebnisse 2013 der Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn 2013 haben die Kliniken der Kreisspitalstiftung ihre Erfolgsgeschichte fortgesetzt; sie bleiben in ihrer Gesamtbetrachtung im vierten Jahr in Folge defizitfrei. Die Kliniken schlossen das Jahr 2013 mit folgenden Ergebnissen ab: Stiftungsklinik Weißenhorn: + 2.203.584 Euro; Illertalklinik Illertissen: + 4.783 Euro; Donauklinik Neu-Ulm: + 26.675 Euro. Die strukturbedingten Nachteile der Illertalklinik wurden seitens der Donauklinik mit 275.000 Euro und durch die Stiftungsklinik mit 1,1 Millionen Euro ausgeglichen. Nach dem Krankenhausausschuss nahm auch der Kreisausschuss die Zahlen des Jahresabschlusses 2013 der Kreisspitalstiftung zur Kenntnis. In eine nähere sachliche Behandlung trat der Ausschuss noch nicht ein, weil zuvor der Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages den Jahresabschluss erst noch zu Ende geprüft haben muss. (Siehe auch Bericht über die Sitzung des Krankenhausausschusses vom 24. November 2014) Michael Gaßner Stiftungsdirektor der Kreisspitalstiftung Weißenhorn Telefon: 07309/870600 E-Mail: m.gassner@kreisspitalstiftung.de Frauenhaus der AWO Neu-Ulm: Jahresförderung 2014 Wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) beantragt hat, beteiligt sich der Landkreis Neu-Ulm im Jahr 2015 mit 153.754 Euro an den Grundkosten des Frauenhauses in Neu-Ulm. Das entspricht einer um 2,66 Prozent höheren Förderung als 2014. Der Kreisausschuss bestätigte den einstimmigen Beschluss des Sozialausschusses. (Siehe auch Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 18. November 2014) Burkhard Ermler Leiter des Fachbereichs Soziales und Freiwilligenagentur Telefon: 0731/7040-260 E-Mail: burkhard.ermler@lra.neu-ulm.de Ausgleich der Defizite von weiterführenden Schulen im Abrechnungsjahr 2013 Der Landkreis Neu-Ulm unterstützt vier weiterführende Schulen, die sich nicht in seiner Trägerschaft befinden, mit insgesamt rund 4,51 Millionen Euro. Dazu übernimmt der Landkreis vertragsgemäß die anderweitig nicht gedeckten Kosten

dieser Schulen zu 85 Prozent. Das beschloss nach dem Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschuss abschließend der Kreisausschuss. Beide Beschlüsse fielen einstimmig. Die Jahresabrechnungen 2013 der einzelnen Schulen: Schule Anderweitig nicht gedeckte Kosten (Defizit) Deckung durch den Landkreis Vertraglich vereinbarter Deckungsanteil des Landkreises Städtische Realschule Weißenhorn 2.110.483 Euro 1.793.911 Euro (Stadt Weißenhorn Städtische Wirtschaftsschule Senden 912.163 Euro 775.339 Euro (Stadt Senden Johannes-von- La Salle-Realschule Illertissen * 328.176 Euro 278.950 Euro (Schulwerk der Diözese Augsburg Gymnasium Illertissen (Kolleg der Schulbrüder) * 1.187.838 Euro + 77.326 Euro Nachmeldungen 1.009.662 Euro + 65.727 Euro Nachmeldungen (Schulwerk der Diözese Augsburg *) Beim Schulzentrum Illertissen (Realschule und Gymnasium) übernimmt der Landkreis vertragsgemäß außerdem 85 Prozent der Versorgungslastenanteile für die ehemaligen Beamten des Realschulzweckverbandes Illertissen. Im Jahr 2013 belief sich der Landkreisanteil auf 14.934 Euro. Aus der Abrechnung über die Mieteinnahmen und die Ausgaben für den Bauunterhalt ergaben sich im Jahr 2013 per Saldo Einnahmen von 129.680 Euro. Der saldierte Einnahmenüberschuss wird ebenfalls vertragsgemäß der zweckgebundenen Sonderrücklage für das Schulzentrum Illertissen zugeführt. Helene Kaiser Fachbereich Schule, Kindergarten, Sport und Kultur Tel.: 0731/7040-175 E-Mail: helene.kaiser@lra.neu-ulm.de Städtische Wirtschaftsschule Senden: Unberechtigte Zahlungen für baulichen Unterhalt von Grundstücken und Gebäuden Der Kreisausschuss hat dem Beschlussvorschlag einhellig zugestimmt, wonach die Rückforderungsansprüche des Landkreises Neu-Ulm in Höhe von 127.753 Euro gegenüber der Stadt Senden mit einer Forderung der Stadt Senden gegen den Landkreis in Höhe von 320.000 Euro aufgerechnet werden. Die Rückforderungsansprüche stammen aus Überzahlungen für den anderweitig nicht

gedeckten Bedarf der Städtischen Wirtschaftsschule Senden aus den Haushaltsjahren 2010 bis 2012. Die Fraktion der Freien Wähler hatte zur Berichtssitzung einen Antrag eingebracht, auch die Überzahlungen, die in den Jahren 2003 bis 2009 geleistet wurden, von der Stadt Senden zurückzufordern. Nach eingehender Diskussion im Gremium zogen die FW ihren Antrag allerdings zurück. Im August 2014 hatte das Landratsamt Neu-Ulm festgestellt, dass der Landkreis für die Städtische Wirtschaftsschule Senden jahrelang irrtümlich Zahlungen für den baulichen Unterhalt geleistet hat, obwohl er dazu vertraglich nicht verpflichtet war. Die Summe der Überzahlungen beträgt insgesamt 467.095 Euro. Da diese Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt sind, steht dem Landkreis ein öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch zu. Allerdings sind bei der Rückforderung Verjährungsfristen zu beachten. Die Forderungen, welche in die Abrechnungszeiträume 1986 bis 2002 fallen, sind unzweifelhaft verjährt. Die Forderungen, welche die Abrechnungszeiträume 2010 bis 2012 betreffen, unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährung und sind nicht verjährt. Hinsichtlich der Abrechnungszeiträume 2003 bis 2009 lässt sich die Frage nach der Verjährung nicht zweifelsfrei beantworten. Sofern sich Landkreis und Stadt nicht einigen, könnte es zu einem Rechtsstreit kommen. Wie ein solches Gerichtsverfahren ausgehen würde, ist nicht voraussehbar. Neben den etwaigen Prozesskosten und dem Prozessrisiko wurde in der Diskussion vorgebracht, dass circa zwei Drittel der Schüler der Wirtschaftsschule nicht aus Senden, sondern von außerhalb kommen. Die Stadt Senden nehme also zumindest in diesem Umfang mit der Schule und deren Bauunterhalt Aufgaben des Landkreises wahr. Mitglieder verschiedener Kreistagsfraktionen merkten in diesem Zusammenhang an, dass neben juristischen Fragen auch politische Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssten. Es sei zweifelhaft, weshalb die Städtische Wirtschaftsschule in puncto Bauunterhalt vertraglich anders behandelt werde als die Städtische Realschule Weißenhorn, die Johannes-von-La Salle-Realschule Illertissen und das Kolleg der Schulbrüder Illertissen. Es spreche für sich, wenn die vorliegenden Überzahlungen über viele Jahre hinweg niemandem bei Stadt und Landkreis aufgefallen seien. Offenbar habe man sich gar nicht vorstellen können, dass der zugrundeliegende Vertrag beim baulichen Unterhalt eine Ausnahme von der 85- Prozent-Regelung vorsehe. Die Gründe dafür, warum man im Jahr 1986 Entsprechendes vereinbart habe, seien letztlich nicht mehr nachvollziehbar. Es setzte sich in der Debatte schließlich die Auffassung durch, dass der Beschlussvorschlag in der Gesamtabwägung juristischer wie auch politischer Argumente eine gute Lösung darstelle. Landrat Thorsten Freudenberger nahm zudem die Anregung eines Mitglieds der SPD-Fraktion auf, die bestehenden Schulverträge im Hinblick auf die Leistungen an die Schulen, deren Abrechnung sowie die Zahlung von Gastschulbeiträgen

auszuwerten zu lassen. Mitte 2015 plant die Verwaltung, darüber im Schulausschuss zu informieren. Ansprechpartnerin: Kristina Langer Leiterin des Geschäftsbereichs Bildungseinrichtungen, Kommunikationsmedien, Stiftungen Telefon: 0731/7040-109 E-Mail: kristina.langer@lra.neu-ulm.de Franz- und Gertrud-Mück-Stiftung: Jahresabschluss 2012 hat den Jahresabschluss 2012 der Franz- und Gertrud- Mück-Stiftung vorgelegt. Die Bilanzsumme beträgt 630.000 Euro. Das sind 31.000 Euro weniger als im Vorjahr. Das Jahresergebnis fällt mit 38.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr um 19.000 Euro höher aus. Für die ordentliche Tilgung der beiden Darlehen fielen im Jahr 2012 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 21.000 Euro an. Die vorsorglich eingeplante außerordentliche Tilgung in Höhe von 30.000 Euro wurde nicht in Anspruch genommen. Das Stiftungskapital in Höhe von 51.129 Euro, das in einem Sparkassenbrief angelegt ist, wurde bis zum 31. Dezember 2011 nicht in der Finanzrechnung nachgewiesen. Dies wurde im Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der vorangegangenen Jahresabschlüsse bemängelt. Der Fehler wurde mit dem Jahresabschluss 2012 korrigiert. Daraus ergibt sich eine Einzahlung aus der Auflösung von Liquiditätsreserven. Nach dem Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschuss empfahl auch der Kreisausschuss dem Kreistag einstimmig, den Jahresabschluss 2012 der Franz- und Getrud-Mück-Stiftung - vorbehaltlich der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) - festzustellen. Franz- und Gertrud-Mück-Stiftung: Jahresabschluss 2013 hat nach dem Jahresabschluss 2012 auch den Jahresabschluss 2013 der Mück-Stiftung vorgelegt. Die Bilanzsumme verringert sich um 51.000 Euro auf 576.000 Euro, da auch 2013 wiederum Schulden, welche für Instandhaltungsmaßnahmen aufgenommen wurden, abgebaut werden konnten.

Das Jahresergebnis fällt mit 51.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr um 13.000 Euro höher aus. Der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit liegt mit rund 59.000 Euro um 3.000 Euro niedriger als veranschlagt, u. a. wegen noch offener kurzfristiger Verbindlichkeiten, die erst im Jahr 2014 beglichen wurden. Für die ordentliche Tilgung der beiden Darlehen fielen im Jahr 2013 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 48.000 Euro an. Die liquiden Mittel stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 10.000 Euro auf rund 115.000 Euro (Stand: 31. Dezember 2013). Nach dem Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschuss empfahl auch der Kreisausschuss dem Kreistag, den Jahresabschluss der Franz- und Getrud-Mück- Stiftung vorbehaltlich der örtlichen Prüfung durch den Kreisrechnungsprüfungsausschuss und der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) festzustellen. Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung: Jahresabschluss 2013 Nach dem Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschuss hat auch der Kreisausschuss dem Kreistag einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss 2013 der Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung festzustellen und für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung zu erteilen. Die Regierung von Schwaben hatte als Stiftungsaufsicht bei der Prüfung des Jahresabschlusses nichts beanstandet.