Antrag-Nr.: Leitantrag 0 0 0 0 am 0.0.0 Kurztext: Gesundheitspolitische Forderungen fordert die künftige Bundesregierung dazu auf, das Patientenwohl und die Patientenorientierung zum entscheidenden Maßstab für die Entwicklung und zum Leitbild für Reformen des Gesundheitswesens zu machen. Insbesondere ist aus Sicht der Landesversammlung dazu erforderlich,. staatliche Regulierungen und Eingriffe in das Gesundheitswesen auf das unbedingt notwendige Minimum zu beschränken,. die Möglichkeit zur privaten Absicherung gesundheitlicher Risiken (das duale Krankenversicherungssystem) als Voraussetzung für Wettbewerb und medizinischen Fortschritt zu erhalten und allen Bürgern die freie Wahl der Krankenversicherung zu ermöglichen,. den Gesundheitsfonds inklusive des Risikostrukturausgleichs abzuschaffen und die Beitragsautonomie an die Krankenkassen zurückzugeben,. die Budgetierung abzuschaffen und die Direktabrechnung mit Kostenerstattung einzuführen,. die versicherungsfremden Leistungen der GKV dauerhaft aus Steuermitteln zu finanzieren,. die Digitalisierung zur Verbesserung der Versorgung zu fördern und die Souveränität der Patienten über ihre Daten zu gewährleisten,. den Approbationsvorbehalt für zahnärztliche Leistungen zu sichern,. die Approbationsordnung unter Erhalt der zahntechnischen Ausbildung zu verabschieden und die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen,. die Selbstverwaltung als wichtigen Baustein für Selbstbestimmung auszubauen und zu fördern, 0. die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung zu berücksichtigen und Mehrleistungsvereinbarungen auszubauen. Nur mit diesen Maßnahmen ist die freiberuflich selbständige Praxis als Garant des hohen Niveaus der ambulanten zahnärztlichen Versorgung zu erhalten.
Antrag-Nr.: 0 0 0 0 0 am 0.0.0 Kurztext: Vertrauensvolle Zusammenarbeit Bundeszahnärztekammer und Freier Verband Deutscher Zahnärzte fordert die Vorstände von BZÄK und FVDZ auf, verstärkt zusammenzuarbeiten. Die Bundeszahnärztekammer ist der Zusammenschluss der Länderzahnärztekammern in einem Verein. Ziel und Aufgabe der BZÄK ist es, die Zusammenarbeit der Mitglieder länderübergreifend zu koordinieren und zu bündeln. Dabei unterstützt sie ihre Mitglieder bei deren Aufgaben als Selbstverwaltungskörperschaften. Der Freie Verband ist der größte unabhängige zahnärztliche Berufsverband Deutschlands. Er vertritt die Interessen der Zahnärzteschaft unabhängig von den körperschaftlichen Zwängen. BZÄK und FVDZ verfolgen gleiche Ziele mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Verstärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Säulen zahnärztlicher Standesvertretungen ist die Voraussetzung für erfolgreiche Standespolitik.
Antrag-Nr.: 0 0 0 0 0 0 am 0.0.0 Kurztext: Öffentlichkeitsarbeit der Bundeszahnärztekammer Gute Öffentlichkeitsarbeit ist elementarer Bestandteil für die Akzeptanz und den Erfolg standespolitischer Arbeit. fordert den Vorstand der Bundeszahnärztekammer e.v. dazu auf, seine interne und externe Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern und seine Serviceleistungen mit seinen Mitgliedern besser abzustimmen. Folgende Kriterien sind dabei zu beachten: Transparenz Aktualität Kürze und Verständlichkeit Sachlichkeit Zielgruppenorientierung Praktische Umsetzbarkeit Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Auch die Zahnärzteschaft wird mit Informationen überflutet. Merkblätter (beispielsweise das zum neuen Datenschutzrecht) sollten herausgegeben werden, wenn sie als Hilfestellung für den Umgang mit gesetzlichen Regelungen brauchbar sind. Bloße Aufstellungen von neuen Bestimmungen und Sanktionsmöglichkeiten erzeugen eher Unmut und Abwehrhandlungen. Die zentrale Bearbeitung bundesweit gültiger Fragen kann bei den BZÄK-Mitgliedern Kosten und Bürokratie einsparen. Öffentlichkeitsarbeit erfüllt nur ihren Zweck, wenn sie wahrgenommen, aufgenommen und verstanden wird.
Antrag-Nr.: 0 0 0 0 0 am 0.0.0 Kurztext: Approbationserteilung fordert den Vorstand der Bundeszahnärztekammer e.v. und den Kammervorstand Schleswig-Holstein dazu auf, klare Kriterien für die Approbationserteilung zu erarbeiten und sich auf politischer Ebene für deren Umsetzung einzusetzen. Nur so lassen sich angesichts veränderter politischer Rahmenbedingungen Patientenschutz und Qualität im Sinn des Allgemeinwohls aufrechterhalten. Die Aufstellung eindeutiger Regeln, die die notwendigen Kriterien zur Berufszulassung aus der Sicht der Zahnmedizin festlegen, kann unabhängig und nach rein fachlicher Beurteilung nur durch den Berufsstand selbst erfolgen. Davon Abzugrenzen ist der formale Akt der darauffolgenden behördlichen Genehmigung. Die Selbstverwaltungen sind ein historisch gewachsener wichtiger Bestandteil der demokratischen Ordnung und ermöglichen eigenverantwortliche Mitgestaltung nach dem Subsidiaritätsprinzip. Die zahnärztliche Selbstverwaltung organisiert in professioneller Eigenverantwortung alle mit dem Berufsstand zusammenhängenden Fragen und finanziert sich selbst. Sie entlasten damit den Staat. Die Sicherung des hohen Qualitätsstandards der zahnmedizinischen Versorgung und der Patientenschutz gehören zu den ureigenen Aufgaben der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Der Zahnärztekammer obliegt nach dem Heilberufekammergesetz die Verantwortlichkeit für den gesamten Berufsstand.
Antrag-Nr.: 0 0 0 0 am 0.0.0 Kurztext: Patientensouveränität stärken unterstützt das vom Bundesvorstand entwickelte und im PSSM beschriebene Zukunftsmodell Zahnheilkunde und fordert den Bundesvorstand auf, dieses Modell weiterzuverfolgen und im Verband zu diskutieren. Hauptelement des vom Freien Verbands entwickelten Modells für eine zukunftsfähige Zahnheilkunde ist der eigenverantwortliche Patient, der sich nach Beratung durch den Zahnarzt eigenständig für eine Therapie entscheidet. Die Stärkung der Patientensouveränität (Patientensouveränitätsstärkungsmodell) bewirkt über Leistungsanreize den Zugang zu allen Möglichkeiten der Zahnmedizin und stärkt die Eigenverantwortung. Die Stärkung der Eigenverantwortung ist die elementare Grundvoraussetzung für eine solidarische Krankenversicherung.
Antrag-Nr.: 0 0 0 0 am 0.0.0 Kurztext: Neuordnung von Gesundheitsfachberufen lehnt die im Koalitionsvertrag angekündigte Neuordnung der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe aus Gründen der Patientensicherheit für den Bereich der Zahnheilkunde ab. Der Approbationsvorbehalt ist Grundpfeiler zahnmedizinischer Berufsausübung und dient der Qualitätssicherung und dem Patientenschutz. Der Delegationsrahmen für zahnmedizinisch qualifiziertes Praxispersonal hat sich bewährt. Die Erbringung zahnärztlicher Leistungen durch nichtzahnärztliche Fachberufe soll Kosten einsparen. Das wird zu Lasten der Qualität und der Patientensicherheit gehen.
Antrag-Nr.: 0 0 0 0 0 am 0.0.0 Kurztext: Digitalisierung begrüßt die Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen zur Verbesserung von Diagnostik, Therapie, Kommunikation und Dokumentation. Sie lehnt die derzeit im Vordergrund stehende kostenintensive Ausweitung digitaler Kontroll- und Überwachungsinstrumente als ungeeignete Ressourcenverschwendung ab. Die derzeit geforderten Digitalisierungsmaßnahmen (bspw. das VersichertenStammDatenManagement) beziehen sich nicht auf fachliche Bereiche, sondern vor allem auf Möglichkeiten der Verwaltung und Datensammlung. Vor diesem Hintergrund wird die Willensbekundung des Koalitionsvertrages zur Datenhoheit der Patienten angesichts ungeklärter dauerhafter Datensicherheit zur reinen Floskel. Zugleich soll die Verantwortung für die Datensicherheit auf die zur Anwendung gezwungenen Praxen abgewälzt werden.
Antrag-Nr.: 0 0 0 0 0 am 0.0.0 Kurztext: Keine Einheitsgebührenordnung für GKV- und PKV-Bereich Die Landesversammlung Schleswig-Holstein des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert alle Parteien auf, sich für den Erhalt der Privaten Krankenversicherung einzusetzen (Stichwort: Erhalt des dualen Systems ). Die Forderung nach Schaffung einer einheitlichen Gebührenordnung hat zum Ziel, das gesamte Gesundheitssystem dem Sozialrecht zu unterwerfen. Das wäre der Anfang vom Ende der Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen und der Einstieg in die Zuteilungsmedizin für die gesamte Bevölkerung. Nur durch den Erhalt der PKV werden Wahlfreiheit, Wettbewerb und die bestmögliche Versorgung für den Patienten gewährleistet. Die Absicht der Großkoalitionäre, eine wissenschaftliche Kommission zur Schaffung eines modernen Vergütungssystems einzusetzen, die die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen klären soll, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier lediglich die Entscheidung zu staatlich dirigistischen Eingriffen in das duale System, vertragt wurde. Eigentliches Ziel bleibt der Einstieg in die Bürgerversicherung.
Antrag-Nr.: 0 am 0.0.0 Kurztext: Pauschalen für Konnektor neu verhandeln 0 0 Die Landesversammlung Schleswig-Holstein des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die KZBV und den GKV-Spitzenverband auf, die Höhe der Pauschale, die den Praxen für den Konnektor zusteht, neu zu verhandeln mit dem Ziel, ab Quartal /0 zum Ausgangswert von 0.- zurückzukehren. Die Pauschale von 0.- wurde für das Quartal /0 festgesetzt, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch kein Konnektor mit Gematik-Zulassung verfügbar war (Die Zulassung des bisher einzigen Konnektors erfolgte erst am 0..0). Die im Folgenden beginnende 0% Absenkung pro Quartal wurde damit begründet, dass durch Wettbewerb unter den Anbietern die Preise für den Konnektor sinken würden. Bis heute hat kein anderer Konnektor die Zulassung der Gematik erhalten. Weitere Zulassungen werden frühestens im Quartal /0 erfolgen (es ist mit maximal drei weiteren Zulassungen zu rechnen). Damit ist die Begründung für die Abstaffelung hinfällig und die Abstaffelung rückgängig zu machen. Nur so wird die gesetzliche Vorgabe erfüllt. Abs. SGB V: Die Spitzenorganisationen treffen eine Vereinbarung zur Finanzierung. der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten, die den Leistungserbringern in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie. der Kosten, die den Leistungserbringern im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur. entstehen.
Antrag-Nr.: 0 am 0.0.0 Kurztext: KOM-LE Anwendung zügig freischalten 0 0 Die Landesversammlung Schleswig-Holstein des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die zahnärztlichen Gesellschafter der Gematik auf, darauf hinzuwirken, dass unverzüglich die sogenannte KOM-LE Funktionalität, die sichere Ende-zu-Endeverschlüsselte Kommunikation zwischen den Heilberuflern und medizinischen Institutionen mittels KOM-LE Fachdienst, als Anwendung der Telematik Infrastruktur ohne zusätzliche Kosten für die Praxen ermöglicht wird. Die Kommunikation zwischen Ärzten ist heute oftmals nicht sicher und führt vielfach zu zeitlichen Verzögerungen. Durch die Einführung der sicheren Kommunikation können Befunde, Diagnosen, Berichte, Laborwerte oder Röntgenbilder auf elektronischem Wege rechtsverbindlich, sicher und kompatibel zwischen allen angebundenen Einrichtungen auf freiwilliger Basis verschickt werden. Die Anwendung KOM-LE ist allein Heilberuflern, medizinischen Institutionen und Leistungserbringerorganisationen vorbehalten. Dass nur diese berechtigten Teilnehmer KOMLE verwenden, wird durch die notwendige Registrierung beim KOM-LE-Anbieter sichergestellt. Damit wird es möglich unter Nutzung der Telematikinfrastruktur die Anforderungen der bereits in Kraft getretenen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an den sicheren Umgang mit sensiblen Daten zu erfüllen.
Antrag-Nr.: 0 0 0 0 am 0.0.0 Kurztext: Informationen der Kollegenschaft Die Landesversammlung Schleswig-Holstein des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Kammervorstand auf, die Kolleginnen und Kollegen über praxisrelevante aktuelle Entwicklungen zeitnah umfassend und sachgerecht zu informieren. Die Kollegenschaft wurde bisher nicht ausreichend über die EUDatenschutzgrundverordnung sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsrichtlinien, die zum.0.0 Inkrafttreten sollen, informiert. Die seitens der Bundeszahnärztekammer zur Verfügung gestellte Information ist ungeeignet, Fragen, die im Zusammenhang mit regelmäßiger datenschutzrechtlicher Beratung und Überprüfung in Zahnarztpraxen auftreten können, zu beantworten.
Antrag-Nr.: am 0.0.0 Vorstand Bezirksgruppe Süd Kurztext: Trennung von Amt und Mandat 0 Die Landesversammlung Schleswig-Holstein des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte appelliert an die neu zu wählenden Vorstandsmitglieder der Zahnärztekammer SchleswigHolstein, zu Gunsten besserer Repräsentanz ihrer Kreisvereine und basisnaher demokratischer Beschlüsse auf ihr Mandat in der Kammerversammlung zu verzichten. Die klare Trennung von exekutiver und legislativer Gewalt ist demokratisches Grundprinzip und bewährte Praxis im Freien Verband. Sie stärkt die Rechte der Delegierten, (vgl. auch gleichgerichtete Beschlüsse der Landesversammlungen vom.0.00 und.0.0)