Sozialversicherung kompakt Grundlagen, Checklisten und Tipps für Dienstgeber und Selbständige. kompakt & konkret.

Ähnliche Dokumente
SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT

Mag. Jessica Ghahramani-Hofer

Mag. Silke Weissensteiner Juristin mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT

Die GPLA. Die optimale Vorbereitung auf die Prüfung der Lohnabgaben

SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH

Der Sachbezug. Grundlagen & Tipps. für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Trägerstruktur bisher. Aus 21 werden 5 Die wesentlichsten Neuerungen der Sozialversicherungsreform

KODEX DES OSTERREICHISCHEN RECHTS

Leseprobe aus "Sozialversicherung kompakt 2019" Jänner 2019

3 STUFEN ZUR FREIBERUFLICHKEIT

Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 31. Mai 2016)

Steuerberaterin in Graz, Vortragende, Fachautorin

Auf einen Blick - Aktuelle Werte 2019

Personalverrechnung: eine Einführung 2015

Personenbezogene Statistiken 2016

Neue Werte im Bereich der Sozialversicherung und der Gemeindeärzte mit Wirkung ab

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturangaben... XIX. I. Allgemeines

Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. August 1999 Teil I

BEITRÄGE. Aufwertungszahl gemäß 108 Abs. 2 ASVG. A. Sozialversicherung der Unselbständigen

SOZIAL VERSICHERUNGS WERTE FÜR 2016

Nützen Sie Ihre Stärken!

1. Optionsmodell zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung gem 3 AlVG:

GSVG-Pflichtversicherung Neue Selbständige 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG

Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015)

Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines

Verständlich, Informativ, Praxisbezogen

Tiroler Ärztetage Praxiszurücklegungsseminar Pensionsversicherung nach dem ASVG und FSVG

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück

Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis

1613 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

NEUE BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

Leseprobe aus "Sozialversicherung kompakt 2018" Februar 2018

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION

Abfertigung neu für Selbständige

Fremdgeschäftsführer

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis

Strukturreform der SV: verfassungsrechtliche

Tiroler Ärztetage 2016

Personenbezogene Statistiken 2005

3. Neue Selbständige ( 2 Abs. 1 Z 4 GSVG)

ZT im Mutterschutz und in Karenz (zu Frage 4.5)

Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit

Personenbezogene Statistiken 2003

Die GSVG-Pflichtversicherung für Neue Selbständige

Neuerungen 2018 aus Sicht der SVA

Personenbezogene Statistiken 2014

Alterssicherung in Österreich was ist beim Nachbarn anders?

Personenbezogene Statistiken 2007

Personenbezogene Statistiken 2009

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Ermittlung der Beitragsgruppen für Lehrlinge

Sozialversicherungsanstalt der Bauern

Anlage 14 zur KV der ZT. Fassung 2015

KURZ-INFO ZUR STEUER- UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN EINSTUFUNG FÜR WIFI-TRAINER

GSVG Versicherungs- und Beitragsrecht Grundlagen des Versicherungsrechtes

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

II. LEISTUNGEN

Beitragsgruppenschema und Übersicht für DienstgeberInnen und LohnverrechnerInnen

VO SOZIALRECHT. ao.univ.-prof. in Mag. a Dr. in Nora MELZER-AZODANLOO

Ich gehe in Pension. Informationen zum Pensionsantritt. Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand:

Ich gehe in Pension. Informationen zum Pensionsantritt. Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand:

Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung

Die Werkvertrags regelung

Sozialversicherungsrecht

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017

2019: Neue Beträge in der Sozialversicherung

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Gesamtübersicht 2018

Neuerungen und Aktuelles aus der Personalverrechnung zum

2018: Neue Beträge in der Sozialversicherung

Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz. Walter Fellner NÖGKK

Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2015

Konrad Grillberger. Österreichisches Sozialrecht. Fünfte, neubearbeitete Auflage. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft

MERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015

MERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015

Personenbezogene Statistiken 2015

Neues aus der Sozialversicherung. Mag. Rainer Nagel

SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT

Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung mbgm

Betriebsneugründung. Wirtschaftskammer (WKO) Gründerservice. Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Gewerberecht

eunfallmeldung Softwarehersteller Meeting Markus Krauter, Robert Klauč

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Beitragsgruppenschema und Übersicht für DienstgeberInnen und LohnverrechnerInnen

Gesamtübersicht 2017

Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft. Mag. Gabriele Hebesberger Stand:

Transkript:

Regelungsdichte auf und selbst der fachkundige Jurist verliert manchmal im SV-Dschungel den Überblick. Haben Sie dann endlich die entsprechende Gesetzesbestimmung gefunden, werden Sie oft von der Vollziehung im Rahmen der Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsträger überrascht, weil sich diese vom Wortlaut des Gesetzestextes entfernt hat. Leider fehlt oftmals die Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Im Zuge der Ver- Sozialversicherung kompakt 2019 Das Sozialversicherungsrecht weist ebenso wie das Steuerrecht eine enorme schärfungen diverser Sanktionen ist jedoch diese Lernkurve für Dienstgeber oft mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Der vorliegende Praxisleitfaden bietet einen übersichtlichen und kompakten Überblick über die wichtigsten Themenbereiche aus Sicht der Dienstgeber. Den Schwerpunkt bildet das Versicherungs- und Beitragsrecht im ASVG und GSVG. Zahlreiche Tipps und anschauliche Beispiele sowie praktische BDO Austria GmbH Hinweise zeigen, welche Fallen vermieden werden können und wo Opti- kompakt & konkret mierungen möglich sind. Sozialversicherung kompakt 2019 ISBN: 978-3-7041-0728-2 9 783704 107282 dd v BDO Austria GmbH Grundlagen, Checklisten und Tipps für Dienstgeber und Selbständige dd v dd v

Die Autoren: Mag. Christian Kollegger Director, Steuerberater und Geschäftsführer der BDO Murtal GmbH, Jurist und geprüfter Personalverrechner mit zertifizierter Spezialausbildung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie Verfahrens- und Finanzstrafrecht. Dr. Thomas Neumann Director der BDO Austria GmbH in Wien, Fachautor und Vortragender (z.b. Lektor an der WU Wien), spezialisiert auf Sozialversicherungsrecht und bis September 2017 stv. Generaldirektor der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft. Mag. Katja Reichl Senior Managerin und Steuerberaterin der BDO Austria GmbH in Wien, Fachautorin, spezialisiert auf internationale Mitarbeiterentsendungen, Lohnsteuer- sowie Sozialversicherungsrecht. Diplom im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und Mitglied des Fachsenates für Arbeits- und Sozialrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Philipp Sabukoschek, BSc Senior Associate Tax der BDO Austria GmbH in Wien, Fachautor, Mitarbeiter im Bereich internationale Mitarbeiterentsendung, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Mag. Claudia Sonnleitner Senior Managerin der BDO Steiermark GmbH, Juristin, diplomierte Personalverrechnerin, Fachautorin und GPLA Erfolgscoach. Herausgeber: BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 1100 Wien, Am Belvedere 4 Tel: +43 1 537 37; Fax: +43 1 537 37 53 E-Mail: bdo@bdo.at Homepage: http://www.bdo.at 2. Auflage Dezember 2018 ISBN: 978-3-7041-0728-2 (Print) 978-3-7041-2111-0 (E-Book) dbv-verlag Fachverlag für Steuer- und Wirtschaftsrecht 8010 Graz, Geidorfgürtel 24, Tel (0316) 38 30 33; Fax (0316) 38 30 43 1070 Wien, Seidengasse 9, Tel (01) 796 35 62-24, Fax (01) 796 35 62-25 Internet: http://www.dbv.at, E-Mail: office@dbv.at

Copyright 2018 by dbv-verlag Graz, Wien Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sind vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, wie zb Künstler/in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter. Alle Angaben und externen Verlinkungen in diesem Buch erfolgen ohne Gewähr, eine Haftung der Autoren und des Verlages ist ausgeschlossen. Stand der externen Verlinkungen: 11.2.2019 Druck und Herstellung dbv-druck-, Beratungs- und Verlagsgesellschaft mbh, Graz

Vorwort Das Sozialversicherungsrecht weist ebenso wie das Steuerrecht eine enorme Regelungsdichte auf und selbst der fachkundige Jurist verliert manchmal im SV-Dschungel den Überblick. Haben Sie dann endlich die entsprechende Gesetzesbestimmung gefunden, werden Sie oft von der Vollziehung im Rahmen der Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsträger überrascht, weil sich diese vom Wortlaut des Gesetzestextes entfernt hat. Leider fehlt oftmals die Transparenz und Nachvollziehbarkeit die kafkaeske Sozialversicherung (Franz Kafka arbeitete von 1908 bis 1922 als Jurist in der Arbeiter-Unfallversicherungs-Anstalt für das Königreich Böhmen), so ein häufiger Vorwurf, mutiere zur Geheimwissenschaft. Im Zuge der Verschärfungen diverser Sanktionen, wie zum Beispiel beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, ist jedoch diese Lernkurve für Dienstgeber oft mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Der vorliegende Praxisleitfaden soll Ihnen einen übersichtlichen und kompakten Überblick über die wichtigsten Themenbereiche aus Sicht der Dienstgeber bieten. Den Schwerpunkt bildet das Versicherungsund Beitragsrecht im ASVG und GSVG. Tipps und Beispiele sowie Hinweise zeigen, welche Fallen vermieden werden können und wo Optimierungen möglich sind. Für die 2. Auflage 2019 wurde insbesondere das Kapitel über die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung durch unsere Personalverrechnungsspezialistin Claudia Sonnleitner ergänzt. Wie schon bei der ersten Auflage zeichnen Christian Kollegger für die ASVG-Beiträge und die ASVG-Beitragsgrundlage sowie die aktuellen SV-Werte, Katja Reichl für die Internationale Sozialversicherung, Philipp Sabukoschek für die Haftungsregelungen und Thomas Neumann für das Versicherungsrecht, die Beitragsgrundlage im GSVG, Mehrfach- und Pensionsversicherung verantwortlich. Das Autorenteam verfügt über jahrzehntelange Erfahrung mit und in der Sozialversicherung und hat diese daraus gewonnenen Erfahrungen einfließen lassen. Wien, im Dezember 2018 Die Autoren 4

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 4 Kapitel 1 Überblick 9 Kapitel 2 Versicherungsrecht 2.1 Echte Dienstnehmer... 12 2.2 Freie Dienstnehmer... 14 2.3 Die Selbständigen im GSVG, FSVG und BSVG... 16 2.3.1 Gewerbetreibende... 17 2.3.2 Neue Selbständige... 20 2.3.2.1 Befreiungen wegen Unterschreitens der Versicherungsgrenze... 20 2.3.2.2 Befreiungen für bestimmte Berufsgruppen... 22 2.3.2.3 Altersbefreiungen... 23 2.3.2.4 Abwicklung... 24 2.3.3 Die Freiberufler im FSVG... 26 2.3.4 Die Land- und Forstwirte und andere Selbständige... 27 2.4 Die Prüfreihenfolge... 28 2.4.1 Das neue Verfahrensrecht zur Abgrenzung der selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit (SV-ZG)... 29 2.4.1.1 Die Vorabprüfung ( 412d ASVG)... 29 2.4.1.2 Die GPLA-Prüfung mit Mitwirkung der SVA/SVB... 30 2.4.1.3 Versicherungszuordnung auf Antrag... 31 2.4.1.4 Die Bindungswirkung... 31 2.4.1.5 Exkurs: Die beitragsrechtlichen Auswirkungen der Neuzuordnung... 32 2.5 Abgrenzung Dienstvertrag freier Dienstvertrag Werkvertrag... 33 2.5.1 Der echte Dienstvertrag... 33 2.5.2 Der freie Dienstvertrag... 34 2.5.3 Der Werkvertrag... 34 2.5.4 Übersicht: echter Dienstvertrag freier Dienstvertrag Werkvertrag... 36 2.6 Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer... 37 2.6.1 Gesellschafter einer OG und KG... 37 2.6.1.1 Kommanditist einer GmbH & Co KG... 38 5

Inhaltsverzeichnis Seite 2.6.2 GmbH... 38 2.6.2.1 Nicht wesentliche Beteiligung bis 25%... 39 2.6.2.2 Wesentliche Beteiligung von mehr als 25% und weniger als 50%... 39 2.6.2.3 Wesentliche Beteiligung ab 50%... 40 2.6.2.4 Der Fremdgeschäftsführer... 40 2.6.3 AG... 40 2.6.4 Stille Gesellschaft... 40 2.6.5 Gesellschaft bürgerlichen Rechts... 41 2.7 Geringfügige und fallweise Beschäftigungsverhältnisse ua Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht... 41 Kapitel 3 Beitragsrecht 3.1 Die Beiträge und die Beitragsgrundlage im ASVG... 43 3.1.1 Beitragsgrundlage... 43 3.1.1.1 Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung... 44 3.1.1.1.1 Strukturelle Vereinfachung der Personalverrechnung ab 1.1.2019... 44 3.1.1.1.2 Vereinfachung der Meldungen zur Sozialversicherung... 45 3.1.1.1.3 Exkurs: fallweise Beschäftigung... 46 3.1.1.1.4 Exkurs: Änderungsmeldungen... 46 3.1.1.1.5 Zusammenführung des dualen Systems von Beitragsnachweisung und Grundlagenmeldung... 46 3.1.1.1.6 Weitgehend automatisierte Wartung des Versicherungsverlaufes durch die mbgm... 47 3.1.1.1.7 Reduktion der Beitragsgruppen und damit einhergehend Schaffung eines Tarifsystems... 47 3.1.1.1.8 Verwendung moderner und digitaler Services durch das Verwenden eines Clearingsystems... 48 3.1.1.1.9 Exkurs: Meldeverstöße und Sanktionen... 49 3.1.2 Beiträge... 50 3.1.2.1 Beitragspflicht für vollversicherte Dienstnehmer... 50 3.1.2.2 Beitragspflicht für geringfügig beschäftigte Dienstnehmer... 51 3.1.2.3 Beitragspflicht für freie Dienstnehmer... 52 3.1.2.4 Verringerung Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Dienstnehmer bei geringem Einkommen... 54 3.1.2.5 Kurzzusammenfassung diverser Sonderfälle... 54 6

Inhaltsverzeichnis Seite 3.1.3 Beitragsfreie Entgeltbestandteile... 55 3.1.3.1 Allgemeine Bemerkungen... 55 3.1.3.2 Einzelne Beitragsbefreiungen gemäß 49 Abs 3 ASVG... 56 3.2 Die Beitragsgrundlage im GSVG... 61 3.2.1 Die Ermittlung der Beitragsgrundlage... 61 3.2.1.1 Die Kapitaleinkünfte beim Gesellschafter-Geschäftsführer... 64 3.2.1.2 Die Beiträge zur Selbständigenvorsorge... 64 3.2.1.3 Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung... 65 3.3 Mehrfachversicherung... 66 3.3.1 Zusammentreffen von mehreren ASVG-Versicherungen... 66 3.3.2 Zusammentreffen von mehreren GSVG/FSVG-Versicherungen... 68 3.3.3 Zusammentreffen von ASVG- und GSVG-Versicherungen... 69 3.3.4 Zusammentreffen von Beamten- und ASVG-Versicherungen... 70 3.3.5 Zusammentreffen von Beamten- und GSVG-Versicherungen... 71 3.4 Beitragsabfuhr und Beitragshaftung... 71 3.4.1 Beitragsabfuhr für ASVG-Versicherte... 71 3.4.2 Beitragsabfuhr für GSVG-Versicherte... 72 3.4.3 Haftungen für Sozialversicherungsbeiträge... 72 3.5 Auftraggeberhaftung im Baugewerbe... 73 3.6 Haftung des Dienstgebers bei Sozialbetrug... 75 3.7 Haftung des Dienstgebers im Rahmen des LSD-BG... 77 Kapitel 4 Internationale Sozialversicherung 4.1 Nationale Vorschriften... 80 4.2 Europäisches Sozialversicherungsrecht... 82 4.2.1 Entsendungen... 83 4.2.2 Tätigkeit in mehreren Staaten... 85 4.3 Tätigkeit in Staaten mit denen ein Abkommen betreffend die soziale Sicherheit besteht... 88 Kapitel 5 Gesetzliche Pensionsversicherung 5.1 Pensionsberechnung... 90 7

Inhaltsverzeichnis Seite 5.2 Erwerbstätigkeit neben der Pension... 92 5.2.1 Erwerbstätigkeit neben einer Frühpension... 92 5.2.2 Erwerbstätigkeit neben einer Alterspension... 93 5.3 Nachkauf von Schul- und Studienzeiten... 93 Kapitel 6 Sozialversicherungswerte 2019 6.1 Echte und freie Dienstnehmer (ASVG)... 94 6.2 Gewerbetreibende und neue Selbständige (GSVG/FSVG) 2019... 96 Anhang Abkürzungsverzeichnis... 98 Stichwortverzeichnis... 99 8

Kapitel 1 Überblick Kapitel 1 Überblick In der Sozialversicherung gilt der Grundsatz, dass alle Erwerbstätigen und alle Erwerbseinkünfte in die gesetzliche Pflichtversicherung einbezogen werden. Dies bedeutet, dass jeder, der eine Tätigkeit ausübt und daraus Einkünfte erzielt, mit diesen auch verpflichtend der Sozialversicherung unterliegt und damit beitragspflichtig ist (egal, ob er dies will oder nicht). Wesentlich ist dabei, dass dies auch dann gilt, wenn der Betreffende bereits aufgrund einer anderen Tätigkeit pflichtversichert ist (Prinzip der Mehrfachversicherung; siehe dazu näher Pkt 3.3). Der Grundsatz der Einbeziehung aller Erwerbseinkünfte wird jedoch von zahlreichen Ausnahmen und Sonderbestimmungen relativiert. Generell gilt, dass die Regelungen des Sozialversicherungsrechts von einer unglaublichen Komplexität, Vielschichtigkeit und Intransparenz (zwischen Normentext und Verwaltungspraxis liegen oft enorme Unterschiede) geprägt sind, die selbst den Fachmann vor große Herausforderungen stellt, in allen Fällen eine verlässliche Lösung anzubieten.! Hinweis In der Sozialversicherung sind sehr viele verschiedene Grenzwerte und Prozentsätze zu beachten, wovon die meisten (nicht alle!) jährlich aktualisiert werden. Einen Überblick über die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2019 finden Sie am Ende im Kapitel 6. Das Sozialversicherungsrecht gliedert sich thematisch in folgende Bereiche: das Melde-, Versicherungs- und Beitragsrecht (auch MVB-Bereich genannt) sowie das Leistungsrecht. Das Versicherungsrecht regelt, welche Personen bzw Tätigkeiten grundsätzlich der Pflichtversicherung unterliegen. Im Wesentlichen sind dies folgende Gruppen: die echten Dienstnehmer (Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge etc); die freien Dienstnehmer; die Beamten; die Gewerbetreibenden; die Neuen Selbständigen; die Freiberufler sowie die Land- und Forstwirte. Das Melderecht legt fest, wer innerhalb welcher Fristen welche Meldungen zu erstatten hat. Bei den echten und freien Dienstnehmern sowie den Beamten treffen die Meldepflichten in aller Regel immer den Dienstgeber. Das Beitragsrecht regelt, in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind und wer diese Beiträge zu tragen hat (zb Dienstnehmer- und Dienstgeberanteile). Die Beiträge hängen zumeist von der Höhe der Erwerbseinkünfte ab. 9

Überblick Kapitel 1 Das Leistungsrecht regelt den gesetzlichen Versicherungsschutz, dh, wann und in welcher Form und Höhe der Versicherte Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung hat. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen Geldleistungen (zb Pension, Unfallrente oder Krankengeld) und Sachleistungen (zb Medikamente oder Spitalspflege). Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet im Wesentlichen vier Versicherungszweige: die Unfallversicherung (UV), die Krankenversicherung (KV), die Pensionsversicherung (PV) und die Arbeitslosenversicherung (AlV). Die Versicherungspflicht bzw der Versicherungsschutz können in Abhängigkeit von der Art oder Höhe der Erwerbseinkünfte in allen oder nur in einzelnen dieser Versicherungszweige eintreten. Personen, die in den drei Hauptzweigen (UV, KV und PV) pflichtversichert sind, werden als vollversichert bezeichnet, alle anderen gelten als teilversichert. Die verschiedenen Regelungen des Sozialversicherungsrechts finden sich nicht in einem einheitlichen Gesetzestext, sondern verstreut in folgenden Gesetzen: im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG); im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG); im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG); im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG); im Notarversicherungsgesetz (NVG); im Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (FSVG); im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG). Für die Vollziehung dieser Gesetze sind jeweils unterschiedliche Institutionen ( Sozialversicherungsträger ) zuständig: für das ASVG die neun Gebietskrankenkassen (GKK) und die fünf Betriebskrankenkassen, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB), die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA); für das AlVG das Arbeitsmarktservice (AMS); für das B-KUVG die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA); für das GSVG und FSVG die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA); für das NVG die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates und für das BSVG die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB). 10

Kapitel 1 Überblick Dachorganisation ist der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Dieser ist auch gesetzlich dazu legitimiert, Richtlinien bzw Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger herauszugeben. 2019 wird die derzeitige Struktur der Sozialversicherungsträger in fünf SV-Träger übergeführt: Österreichische Gesundheitskassa (ÖGK); Pensionsversicherungsanstalt (PVA); Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA); Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS) und Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau. Der Hauptverband wird in Dachverband umbenannt und muss einige Kompetenzen an die ÖGK (diese ist zuständig für die Krankenversicherung und den MVB-Bereich aller Dienstnehmer in Österreich) abtreten. Die neuen Regelungen treten mit 1.1.2020 in Kraft, sodass in der aktuellen Ausgabe noch nicht darauf Bezug genommen wird. 11